Economic Concessions Act

  • Economic Concessions Act


    Art. I - General Provisions


    Section 1 – Purposes and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Art und den Umfang von Rohstoffen in Chan Sen und deren Verwendung innerhalb des Staates.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Economic Concessions Act" zitiert werden.
    (3) Die jeweilige Art und Menge der unter dieses Gesetz fallenden Wirtschaftsobjekte wird in Appendix I aufgelistet.


    Section 2 – Competent Department
    (1) Die Aufgabe der Konzessionsvergabe ist einem Ministerium übertragen, welches vom Gouverneur geschaffen wird.
    (2) Dieses Ministerium wird vom Gouverneur oder von einem von diesem ernannten Minister geleitet.
    (3) Soweit in diesem Gesetz Kompetenzen betreffend die Konzessionsvergabe dem Gouverneur verliehen werden, kann er diese Kompetenzen auch an diesen Minister delegieren.



    Art. II – Concessions & Procedure


    Section 1 – Concessions
    (1) Der Staat hat nicht die Kompetenz, selbst Rohstoffe abzubauen und zu vertreiben. Findet sich jedoch binnen vierzehn Tagen kein Interessent für die Vergabe einer Konzession oder entsprechen die Interessenten nicht den in Appendix III genannten Kriterien, so kann der Council of Mandarin auf Vorschlag des Gouverneurs bestimmen, dass die betroffenen Rohstoffe durch staatseigene Betriebe abgebaut werden. Sobald sich ein Interessent für die betreffende Konzession findet, der vom Council of Mandarin für der Konzession würdig befunden wird, ist der Staatsbetrieb einzustellen und die betreffende Konzession an den Interessenten zu vergeben.
    (2) Der Staat und in dessen Auftrag das zuständige Ministerium hat die Aufsicht über alle staatseigenen rohstofffördernden Betriebe. Das Ministerium regelt auch den Verkauf dieser Rohstoffe.
    (3) Der Staat vergibt Konzessionen an in- sowie ausländische privatwirtschaftliche oder staatliche Unternehmen, die nicht im Besitz der Republik von Chan Sen sind. Unternehmen sind nach der Reihenfolge aus Appendix II vorzuziehen.
    A) Chan Sen errichtet selbst den Förderbetrieb und verleiht ihn an den Konzessionsnehmer für die Dauer der Konzession. Ein Ausbau des Betriebs ist nur in Absprache mit dem zuständigen Ministerium zulässig.
    B) Der Konzessionsnehmer bezahlt den Richtpreis für die im Konzessionsvertrag festgelegte Rohstoffart und -menge an den Staat.
    C) Nach dem Auslaufen des Konzessionsvertrages ist der Betrieb an den Staat zurückzugeben. Geschieht dies nicht auf Aufforderung, so kann das zuständige Ministerium die Durchsetzung der Rückgabe mit Hilfe der technischen Administration erzwingen.
    (4) Die Vergabe der Konzession ist zeitlich beschränkt und beiderseitig mit Einhaltung einer zuvor definierten Frist aufkündbar. Eventuelle finanzielle Ausgleiche werden im Einzellfall betrachtet.
    (5) Eine Konzession beinhaltet das Recht, eine bestimmte Menge eines Rohstoffes abzubauen und zu vertreiben.


    Section 2 – Procedure of Placing
    (1) Konzessionen werden vom Gouverneur mit einer siebentägigen Frist anhand eines Kriterienkataloges (siehe Appendix III) ausgeschrieben.
    (2) Der Gouverneur hat die auf die Ausschreibung folgenden Angebote zu prüfen und dem Council of Mandarin darüber Bericht zu erstatten.
    (3) Der Gouverneur unterbreitet den Council of Mandarin den Vorschlag und steht für Fragen der Mandarin zur Verfügung.
    A) Auf Begehren von zwei Drittel der abstimmungsberechtigten Mandarin kann die Aussprache verkürzt bzw. beendet werden.
    B) Stellt nicht innerhalb von vier Tagen ein abstimmungsberechtigtes Mitglied den Antrag für eine Abstimmung, so gilbt der Vorschlag vom Council of Mandarin als angenommen.
    C) Wird ein solcher Antrag gestellt, so wird nach den gültigen Vorschriften der Standing Orders eine Abstimmung eingeleitet. Der Council of Mandarin entscheiden mit der einfachen Mehrheit.
    (4) Zwischen dem Konzessionsnehmer und dem Staat ist ein Konzessionsvertrag zu schließen, der vom Gouverneur im Namen der Republik von Chan Sen unterzeichnet wird. Dieser Vertrag kann weitere Regelungen bezüglich der jeweiligen Konzession beinhalten.
    (5) Sollte ein abstimmungsberechtigtes Mitglied des Council of Mandarin oder der Gouverneur selbst ein Angebot für eine Konzession abgeben, so hat er sich des Entscheidungsprozesses im Council of Mandarin zu enthalten. Die Prüfung der eingegangenen Angebote ist bei einem Angebot des Gouverneurs von einem abstimmungsberechtigten Mitglied des Council of Mandarin vorzunehmen.



    Art. III - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.

    Appendix I - Resources
    Die Art und Menge der täglichen Menge wurde von der National Governor's Conference beschlossen und wird in folgender Liste aufgezählt.

      Schweine (6 Stück)
      Zuckerrüben (64 kg)
      Getreide (120 Kg)
      Fisch (30 Kg)
      Holz (792 Kg)
      Kohle (228 Kg)
      Eisen (399 Kg)

    Appendix II – Corporations
    Die aufgelisteten Unternehmen sind nach ihrer Reihenfolge vorzuziehen.

      1. inländische private Unternehmen
      2. ausländische private Unternehmen
      3. inländische staatliche Unternehmen
      4. ausländische staatliche Unternehmen

    Appendix III – Criteria Check List
    Die Vergabe der Konzessionen wird nach folgenden Kriterien beurteilt und vorgenommen:

      Finanzielles Angebot
      wirtschaftlich und ökologisch Dauerhaftigkeit und Verantwortung
      Standort des Unternehmens

    Im Rahmen dieser Kriterien hat der Governor die Prüfung des Angebotes nach Section 2 Subsection 2 vorzunehmen und dem Council of Mandarin nach Section 2 Subsection 3 Bericht zu erstatten.

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