Office of the Attorney General

Es gibt 306 Antworten in diesem Thema, welches 35.252 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Oliver Phillips.

  • Danke Maggie. Wir sehen uns am Freitag bei Vorwochendendklatsch. ;)


    Madam Attorney General,


    es freut mich, Sie wiederzusehen. Fürs erste scheint sich das Problem der laurentianischen Gouverneurswahlen erledigt zu haben ... zumindest wird es Mr. O'Neill höchst schwer fallen, gegen das Bundeswahlamt Argumente zu finden, da er sich durch Akzeptanz des Ergebnisses und Amtsantritt in keinerlei abweichender Rechtauffassung befindet.


    Darüber hinaus schaue ich auf den Kalender ... und wir haben schon den 5. des Dezember.
    Spätestens am 25., genau in der Weihnachszeit müssen die nächsten Wahlen ausgeschrieben werden.
    Ähm ... und ... naja ... ich habe eigentlich nicht vor, diese Wahlen zu leiten.
    Sie kennen ja meinen Wunsch, weiterzuziehen, andere Aufgaben wahrzunehmen. Doch die Aufgabe ist schon sehr wichtig.


    Daher die Frage: Wann werde ich von meinen Aufgaben entbunden?
    Denn ich werde nicht kündigen, ich habe bereits um meine Entlassung gebeten. Kündigen und hinschmeißen ist nicht meine Art.

  • Handlung

    Der Acting President lässt sich anmelden.


    Madam Attorney General, seien Sie gegrüßt.
    Mir ist da etwas zu Ohren gekommen, worüber ich gerne mit Ihnen sprechen würde.
    Haben Sie einen Raum für einen Gespräch unter vier Augen?

  • Mr. Acting President,


    ich denke, es ist in dieser Angelegenheit längst alles gesagt.


    Tun Sie, was Sie tun wollen, damit ich tun kann, was ich dann tun muss.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Danke der Nachfrage, Mr. Acting President, aber mir geht es blendend, und ich werde entsprechend auch bis zum Ende meiner Amtszeit im Dienst bleiben. Sie werden also nicht umhin kommen, von den Befugnissen des von Ihnen kommissarisch wahrgenommenen Amtes laut Federal Administration Act Gebrauch zu machen, sollten Sie von einer Behörde im Geschäftsbereich meines Ministeriums eine Amtshandlung verlangen, zu der ich sie nicht anweisen werde, weil ich sie weder gesetzlich, noch nach pflichtgemäßem Ermessen zu deren Vornahme gehalten sehe. ;)

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Zuerst: Ich schätze Sie. Sie sind schließlich das einzige stest erreichbare und damit allem Anschein nach engagierte Mitglied der Administration O'Neill/Narayan. Ich bin nicht ihr Gegner. Ich bin nur hier, um einmal nach dem Rechte zu sehen, wenn Sie so wollen. :)


    Doch zu ihrer Haltung kann ich nur fragen: Demnach hätten alle Staatsanwälte zurücktreten müssen, als eine frühere Attorney General, die demnächst zur Präsidentin vereidigt wird, das Ermessen der Anklagebehörden einschränkte, indem sie ihnen untersagte, die Todesstrafe zu beantragen?


    Eine andere Frage: Sie kennen gewiss die "Jurastor"-Debatte. Ist ein Gesetz so schwer zu verstehen, dass es bei Fristen Verständnisschwierigkeiten geben kann? Bis wann sind Kandidaturen in einem Wahlmonat bekannt zu geben?


    Ich frage Sie das nicht, weil ich Ihnen Vorwürfe machen will, sondern lediglich, um mögliche Gesetzgebungsvorhaben zu eruieren.

  • Mr. Acting President,


    wenn Sie mir ganz einfach sagen, welches Gesetz Sie gerne wie ändern würden, dann berate ich Sie dabei gern. Aber ich unterhalte mich nur ungern in Rätseln. ;)

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Mr. Attorney General,


    schön, Sie wiederzusehen. Ich habe gehört, Sie haben Fragen. Mit welchen Informationen kann ich dienen?

  • Nun, Ihnen ist bekannt, dass gegen Sie Anzeige wegen Amtsanmaßung gestellt wurde. Nach dem FPC gilt dafür folgendes:


    Zitat

    Amtsanmaßung ist die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse.


    Es geht hierbei darum, dass Sie das Amt des Präsidenten zu Unrecht führen. Bitte erläutern Sie mir nochmal Ihre Rechtsaufassung zu diesem Thema.

  • Der allgemeine Gedankengang, den ich anstellte, war der des rechtlichen Instituts der Vollmacht.
    Der Vertretene erteilt durch Willenserklärung dem Vertreter die Vollmacht, eigene Entscheidungen in seinem Namen zu treffen.
    Eine Vollmacht kann aber nicht nur durch Willenserklärung des Vertreters erteilt werden, sondern auch durch Gesetz wie im Beispiel der elterlichen Sorge für die Kinder. Die Eltern sind Vertreter des Kindes, ohne dass es einer Willenserklärung des Kindes bedürfte. Oder aber auch durch Gerichtsentscheid, wie Falle der Bestellung eines Vormunds für einen Minderjährigen oder einen Unmündigen.


    Eine Vollmacht endet, wenn aufhebende Bedingungen eintreten. Dies kann die Rücknahme der Vollmacht durch den Vertretenen sein, die Niederlegung der Vertretung/des Mandats durch den Vertreter, durch Zeitablauf (bis zur Erreichung der Volljährigkeit), der Verlust des Stellvertreterrechts, z.B. durch Unmündigkeit oder andere gekoppelte Voraussetzungen für die Stellvertretung.


    In meinem Fall erhielt ich die Vollmacht, die Amtsgeschäfte des Präsidenten zu führen, durch die Verfassung, Art. IV Sec. 2 Ssec. 2 USC. Ich nahm dieses Mandat an, ohne dass ich eine ausdrückliche Erklärung abgab. In der Wahrnehmung präsidialer Aufgaben machte ich dies konkludent deutlich. An meinem Willen, die Amtsgeschäfte zu führen, bestand dabei zu keinem Zeitpunkt Zweifel.


    Die auflösenden Bedingungen für die Vollmacht des Stellvertreters sind meiner Meinung nach dieselben, die schon genannt wurden:
    Zeitablauf, Niederlegung der Stellvertretung durch den Vertreter, Rücknahme der Vollmacht durch den Vertretenen oder das ganze durch gerichtlichen Entscheid.
    Der Zeitablauf greift nicht, da die Vollmacht auf unbestimmte Zeit erteilt wird, die Stellvertretung habe ich auch nicht niedergelegt Speaker bin ich auch immer noch und zurückgenommen wurde die Vollmacht durch den Vertretenen auch nicht - weder ausdrücklich durch förmliche oder anderslautende Erklärung noch konkludent durch die Wahrnehmung präsidialer Aufgaben.


    Am 15. Januar 2014 trat die Vizepräsidentin zwar mit mir in Kontakt. Sie erklärte aber weder das Ende der Stellvertretung noch ließ sie konkludent durchblicken, dass sie die Amtsgeschäfte mit diesem Kontakt wieder übernehmen wollte. Bevor Sie fragen: Es war eine private Korrespondenz per Handy, welche ich erst auf gerichtlichen Beschluss hin offenbaren möchte.


    Daher bin ich der Meinung, dass ich immer noch im Besitz der verfassungsmäßig erteilten Vollmacht bin, als Stellvertreter die Amtsgeschäfte des Präsidenten zu führen.




    Eine problematische Frage, die mir bewusst ist, ist jene: Wenn die Tatbestände zur Erteilung der Vollmacht erfüllt sind und die Rechtsfolge der Erteilung eintritt, fällt die Vollmacht dann automatisch weg, wenn die Tatbestände nicht mehr vorliegen?


    Für mich ist die Antwort nein.
    1. Denn die Rechtsfolge ist eingetretenen und vollendet, nämlich die Erteilung der Vollmacht.
    Dieser Vorgang ist abgeschlossen, die Vollmacht ist erteilt, der Stellvertreter ist eingesetzt.
    2. Die Verfassung besagt das folgende in Art. IV Sec. 2, Ich habe einige Worte angestrichen:

      (1) Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten ist der offizielle Stellvertreter des Präsidenten. Er führt dessen Amtsgeschäfte während seiner Abwesenheit in dessen Auftrag. Der Vizepräsident soll automatisch die Amtsgeschäfte des Präsidenten übernehmen, wenn dieser denselben für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen fernbleibt.
      (2) Sind sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident abwesend oder zur Führung ihrer Amtsgeschäfte nicht in der Lage, so soll nach einem Zeitraum von sieben Tagen kommissarisch der Präsident des Kongresses die Geschäfte führen, und bei seiner Verhinderung der Vizepräsident des Kongresses.


    Führen heißt, Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen treffen heißt, einen Willen zu bilden und zu äußern.
    Führung ist ein aktives Verhalten, eine Tätigkeit und kein Zustand. Die Amtsgeschäfte führt definitiv, wer sie rechtmäßig übernommen hat, egal von wem. Denn in der Übernahme der Wille konkludent oder ausdrücklich erklärt, die Geschäfte führen zu wollen.


    Ssec. 1 S. 2 sagt, dass der Präsident den Vizepräsidenten mit der Stellvertretung beauftragen kann, wenn er selbst abwesend ist. Die Verfassung sagt in diesem Satz außerdem, dass diese Abwesenheit der einzig mögliche Grund ist, aus welchem der Präsident den Vizepräsidenten mit der Stellvertretung beauftragen kann. Wie ist diese Abwesenheit also zu verstehen?
    Wenn es um lokale Abwesenheit geht, muss sie definieren, also mit Grenzen versehen. Das Oval Office, das Weiße Haus, Astoria City, Astoria State, das nationale Hoheitsgebiet, der Kontinent, der Planet? Sie werden mir hoffentlich zustimmen, wenn ich sage, dass die Entscheidungsgewalt des Präsidenten nicht endet, nur weil er das Oval Office - z.B. für einen Toilettengang - verlässt.
    Ich hoffe, Sie stimmen mir auch zu, dass der Präsident auch mit Verlassen des Hoheitsgebietes weiterhin die Amtsgeschäfte führt, vielleicht weniger komfortabel oder einfach - aber ein ganzer Stab begleitet ihn ja. Auch im Ausland ist der Präsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte, um nur eine der präsidialen Teilkompetenzen zu nennen. Ich hoffe inständig, dass sie mir da zustimmen, denn sonst dürfte kein Militär an Bord der Air Force One den Weisungen des Präsidenten folge leisten, auch nicht die militärischen Piloten der Air Force.


    Daher ist es meine Einschätzung, dass diese Abwesenheit nicht lokal, sondern gemäß Ssec. 1 S. 3 als Abwesenheit von den Regierungsgeschäften, als Fernbleiben von den Regierungsgeschäften zu verstehen ist.
    Versteht man dies in diesem Sinne, ist es dem Präsidenten auch möglich, bei körperlicher Anwesenheit die Regierungsgeschäfte an den Stellvertreter zu übergeben, etwa um sich einer Operation in Narkose zu unterziehen, oder weil er sich selbst aufgrund eines Angriffs auf die First Family oder eines anderen schweren Unglücksfalles im privaten Umfeld nicht im Stande sieht, die Regierungsgeschäfte selbst führen zu können, da seine Gedanken ihn keine klaren und vernunftgesteuerten Entscheidungen treffen lassen. Dieses Verständnis schlägt sich meiner Meinung nach auch in Ssec. 2 nieder, welches Abwesenheit und sonstige persönliche Führungshindernisse nennt.


    Ergo:
    Die Abwesenheit ist als Abwesenheit/Fernbleiben von den Regierungsgeschäften zu verstehen. Diese liegt unzweifelhaft vor, wenn jemand auch sonst abwesend ist, was nach unseren Gesetzen als Nichtposten im Forums definiert ist, egal ob öffentlich oder geheim. Wer also weder öffentlich noch in einem zutrittsgesicherten Bereich postet, gilt als abwesend.
    Die Abwesenheit beginnt unmittelbar nach dem letzten Posting und endet mit einem neuen, nach welchem unmittelbar eine neue Abwesenheit zu laufen beginnt, was ich bereits im Kongress auch so vertreten habe. Dies ist unstreitig.


    Wann endet die Abwesenheit? Mit einem Posting. In jedem neuen Posting steckt konkludent die Aussage:
    "Ich war seit meinem letzten Posting abwesend, bin nun aber wieder da."


    Die Vizepräsidentin ist wieder im Forum anwesend, das ist für mich unstreitig, sie wurde gesehen, sie hat sich in die Election Roll eingetragen und eine Gouverneurskandidatur unterstützt. Sie hat damit aber nichts getan, was nur ein Präsident, ein Vizepräsident oder ein geschäftsführender Präsident hätte tun können, sondern was jeder Bürger tun kann.


    Wann endet aber die Abwesenheit/das Fernbleiben von den Regierungsgeschäften? Das Gegenteil von "A" ist nicht "B", sondern "nicht A".
    Das Gegenteil von "den Regierungsgeschäften fernzubleiben" ist somit nicht "sich in die Election Roll einzutragen", sondern "den Regierungsgeschäften nicht mehr fernzubleiben" umformuliert "den Regierungsgeschäften beizuwohnen" und im Falle des obersten amtierenden Exekutivbeamten "die Regierungsgeschäfte führen".


    Ich sagte vorhin bereits: Führen heißt, Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen treffen heißt, einen Willen zu bilden und zu äußern.
    Führung ist ein aktives Verhalten, eine Tätigkeit und kein Zustand. Die Amtsgeschäfte führt definitiv, wer sie rechtmäßig übernommen hat, egal von wem. Denn in der Übernahme der Wille konkludent oder ausdrücklich erklärt, die Geschäfte führen zu wollen.


    Doch dies ist bisher nicht geschehen, ein aktives Handeln mit Bezug zu den Regierungsgeschäften erkenne ich weder bei der Präsidentin noch der Vizepräsidentin.
    Ich war der letzte, der die Regierungsgeschäfte rechtmäßig übernommen hat. Chronologisch folgte mir bisher niemand, der die Regierungsgeschäfte rechtmäßig übernommen hätte und mich damit verdrängt.
    Die Verfassung sagt lediglich, wann die Vollmacht zur Stellvertretung erteilt wird, nicht aber, wann sie endet.


    Die Beachtung der Prinzipien unserer Rechtsordnung für ähnliche Konstrukte, die Wahrung von Transparenz, Kontinuität und Zweifelsfreiheit in der Staatsführung, der gesunde Menschenverstand und schließlich die Aufwandlosigkeit einer ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung bekräftigen mich in meiner Haltung.


    Daher bin ich der Meinung, dass ich die Befugnisse des Präsidentenamtes nicht unberechtigt ausübe.
    Ich warte ja buchstäblich auf eine Erklärung der Präsidentin oder der Vizepräsidentin, die mich endlich von der Stellvertretung befreit in den Kongress zurückkehren lässt. Doch ich werde nicht gehen und eine Lücke in der Staatsführung hinterlassen, bevor jemand da ist, der die Entscheidungen trifft.


    Ein Glas Wasser, bitte.

  • Handlung

    schüttet mit einer bereitgestellten Kanne Wasser in zwei Gläse und schiebt eines zu Peteron hinüber


    Das war sehr umfangreich.


    Ihrer Argumentation wurde allerdings entgegengehalten, dass es zahlreiche Beispiele gab, in denen zumindest nach einer längeren Abwesenheit keine formale Instauration stattgefunden hat. Bedarf es aus Ihrer Sicht dieser formalen Instauration und gäbe es auch Alternativen dazu?

  • Ich habe nie behauptet, dass es einer formalen Instauration bedarf.
    Ich sagte öffentlich, dass es einer eindeutigen Erklärung bedarf, egal ob förmlich schriftlich, ausdrücklich mündlich oder durch schlüssiges Verhalten.


    Es sei erwähnt, dass ich keine Einsicht in frühere nichtöffentliche Regierungsarbeit habe, sondern nur in die aktuelle. Sollte der "Rückkehrer" sich also mit den präsidialen Geschäften befasst haben und damit konkludent den Beteiligten erklärt haben, dass er die Führung wieder übernimmt, dann kann ich dies von außen nicht nachvollziehen, ebenso wenig wie dies ein anderer ohne Zutritt zum West Wing ebenfalls nicht kann. Das hat man dann über den Stab des Weißen Hauses aus der Presse erfahren.


    Aber er hätte es erklärt - entweder ausdrücklich innerhalb des Kabinettes oder schlüssig durch die Führung der Amtsgeschäfte. Dann herrschte also kein Zweifel.


    In erster Linie müssen die hierarchischen Beamten wissen, wer die präsidialen Geschäfte führt, wer ihnen also Befehle und Anweisungen geben darf bzw. wem sie folgen müssen. Die Öffentlichkeit erführt es dann schon. Andersherum weiß es auch jeder Beamte und Soldat, sobald die Öffentlichkeit informiert ist. Und genau dazu dient die förmliche Instauration Message. Intern reicht die einfache Wiederaufnahme der Geschäfte.


    Aber beides ist bisher nicht erfolgt.


    Ein zweiter Aspekt ist die Frage, ob ich Astor auf allen Frequenzen scannen, jeden Platz, jede Straße und jedes Privatanwesen selbst überwachen oder überwachen lassen muss. Realistisch betrachtet ist dies mir unmöglich. Aber ich kann ja gern mal das Prinzip der totale Überwachung in der Presse erwähnen, nur um eine bzw. zwei Personen ausfindig zu machen.


    Ein dritter Aspekt ist: Vice President McIlroy hat sich in die Election Roll eingetragen. Ihre Secret Service Agenten sind bei ihr. Kann ich jene anweisen, dass man sie ins Weiße Haus zerrt, damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann? Kann ich oder jemand anders einen dazu zwingen, sich mit einem Amt zu befassen? Ein Amtsträger muss mit den Konsequenzen leben, wenn er sich nicht mit seinem Amt befasst, aber zur Führung eines Amtes anhalten kann ich niemanden und auch niemand anderes.
    Disziplinierungsmittel greifen nur bei Versäumnissen und immer nur in der Hierarchie von oben nach unten. Protokollarisch stehe ich unter den beiden. Außerdem bin ich nur der Stellvertreter. Wie kann ich als Stellvertreter den Vertretenen zu irgendetwas anweisen? Der Vertretene ist dem Vertreter keine Rechenschaft schuldig, sondern nur umgekehrt.

  • Mr. Peterson,


    wie verträgt sich Ihre Argumentation mit Sec. 2, Ssec. 3 Presidential Succession Act in Verbindung mit Sec. 3 Presidential Succession Act?


    Handlung

    schiebt Mr. Peterson die entsprechenden Gesetz hinüber

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