Conference about the Court Constitution

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  • Mir ist gerade noch aufgefallen, dass wir noch festlegen sollten, welche Gesetze aufgehoben und geändert werden müssten, damit die Reform wirklich Sinn macht, wenn ich sie im Kongress einbringe. ;)


    Edit: Ach ja, da hatten wir ja den Introduction Act. Vielleicht sollten wir in diesen auch gleich noch die Änderungen im Supreme Court Act aufnehmen, und dann bringe ich das Gesetz ordentlich in den Kongress.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Senatorin, ich würde Ihnen folgenden Vorschlag für den Kongress empfehlen,
    der auch die anderen Gesetze mitregelt, wie oben genannt.


    Introduction of the Constitution of Courts Bill


    Sec. 1
    Durch dieses Gesetz wird der Constitution of the Courts Act eingeführt:

      Constitution of Courts Bill


      Article I - General Provision


      Sec. 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
      (2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.


      Sec. 2 Competence
      (1) Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht vom Obersten Gerichtshof zu behandeln sind.
      (2) Ausnahme- und Sondergerichte sind unzulässig. Für die Militärgerichtsbarkeit werden eigene Gerichte zugelassen.
      (3) Ein Gericht prüft seine Zuständigkeit und erklärt sich darüber. An die Erklärung der Selbstzuständigkeit sind alle anderen Gerichte gebunden. Kann zwischen mehreren Gerichten keine Einigkeit über die Zuständigkeit erzielt werden, so legen diese den Fall dem Supreme Court zur Festlegung der Zuständigkeit vor.


      Sec. 3 Notification of Lawyers
      (1) Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens, seines Berufsorts und der Berufsbezeichnung bei der für die Justiz zuständigen Behörde anzumelden.
      (2) Die für die Justiz zuständigen Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Rechtsanwälte, Notare und juristischen Verwaltungsbeamten. Zudem soll jedem dort aufgeführten Juristen eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Nummer 1 beginnen und fortlaufend fortgeführt werden soll. Jede Ordnungsnummer soll nur einmal vergeben werden.
      (3) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung zur Kenntnis zu bringen.
      (4) Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen.



      Article II - Levels of Jurisdiction


      Sec. 1 Nominations
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt die Bundesrichter auf Lebenszeit.
      (2) Die Richter bedürfen der Billigung durch den Senat mit einfacher Mehrheit.
      (3) Die für Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Bundesrichter, geordnet nach dem Zeitpunkt ihres Amtsantritts.


      Sec. 2 Oath
      Die Richter leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid:
      "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
      Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.


      Sec. 3 Loss of Seat
      (1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.
      (2) Verweigert ein Richter zum dritten Mal durch Untätigkeit, einem Verfahren vorzusitzen, so ist er seines Richteramtes verlustig. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Will der Vorsitzende von der Amtsenthebung absehen, so hat er den Fall dem Obersten Gerichtshof mit seinen Gründen zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob von der Amtsenthebung abgesehen wird. Lehnt er dies ab, so ist der betroffene Richter seines Amtes enthoben.


      Sec. 4 District Courts
      (1) In jedem Bundesstaat wird ein Bezirksgericht eingerichtet. Es führt den Namen "United States District Court for the District of [Name des Bundesstaates]".
      (2) Der Gerichtsbezirk entspricht dem Territorium des Bundesstaates.
      (3) Der Gerichtsstand ist die Hauptstadt des betreffenden Bundesstaates.


      Sec. 5 Selection of the Judge
      (1) Die Richter sollen geordnet nach dem Zeitpunkt der Klageerhebung nacheinander den Verfahren vorsitzen, entsprechend der Ordnungsnummer, beginnend bei der kleinsten.
      (2) Ein Richter hat den Vorsitz bei einem Verfahren abzulehnen, wenn
      1. er bereits einem laufenden Verfahren vor einem Bezirksgericht vorsitzt,
      2. wenn er in der Sache befangen ist.
      (3) Will eine Partei ihre Besorgnis der Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter erklären, so hat sie dies durch einen Schriftsatz zu tun, welcher die Umstände darlegt, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit begründet. Der Richter hat über diesen Antrag zu entscheiden, zuvor ist der anderen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
      (4) Lehnt der Richter es ab, sich für Befangen zu erklären, so hat er dies durch Beschluss zu tun. Der Beschluss ist zu begründen und dem Obersten Gerichtshof mitsamt dem Antrag und der Stellungnahme der anderen Partei zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
      (5) Übernimmt ein Richter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren, in welchem er nach Subsection 1 zuständig ist, so hat der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes auf Antrag einer Partei den Richter die Verweigerung durch Untätigkeit festzustellen und das Verfahren dem nächsten freien Richter zu übertragen.


      Sec. 6 Court of Appeal
      (1) Es wird ein Appellationsgericht mit Sitz in Astoria City eingerichtet. Es trägt den Namen "United States Court of Appeal".
      (2) Es sollen drei Richter für jedes Appellationsverfahren bestimmt werden. Die Auswahl beginnt mit demjenigen, der in der Richterkartei dem Richter folgt, der dem Verfahren vor dem Bezirksgericht in derselben Sache vorgesessen hat.
      (3) Ein Richter hat die Beteiligung an einem Appellationsverfahren abzulehnen, wenn er in der Sache befangen ist.


      Sec. 7 Appellate Competence
      (1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
      (2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.



      Article III - Elementary Proceedings


      Sec. 1 Plaint
      (1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
      (2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.


      Sec. 2 Discovery
      (1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
      (2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.


      Section 3 Contempt of Court
      (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
      (2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.


      Sec. 4 Commencement
      (1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
      (2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
      (3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
      1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
      2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
      3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.


      Sec. 5 Matter of Law
      (1) Ein Geschworenenprozess bedarf des Antrages durch wenigstens eine Klagepartei.
      (2) Das Gericht entscheidet über die Durchführung eines Geschworenenprozesses. Es hat dem Antrag stattzugeben, wenn ein erheblicher Streit über Tatsachen zwischen den Parteien besteht.
      (3) Wird kein Geschworenenprozess beantragt oder zugelassen, entscheidet der Einzelrichter.


      Sec. 6 Selection of the Jury
      (1) Sofern ein Geschworenenverfahren beantragt wird, werden fünf Geschworene durch das zuständige Gericht ermittelt.
      (2) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Nummer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich. Aus dieser Liste, beginnend beim Angeklagten, werden der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
      (3) Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Richter und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.
      (4) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
      1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
      2. eine der Auswahlen auf den Kläger fällt,
      3. eine der Auswahlen auf den Klagegegner fällt,
      4. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
      5. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
      6. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
      (5) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
      (6) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Prozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Prozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.


      Sec. 7 Voir Dire
      (1) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl dem Kläger als auch dem Klagegegner binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
      (2) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
      (3) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.
      (4) Eine schuldhafte Verletzung der Geschworenenpflicht wird als Unterlassen von Diensthandlungen gem. Chap. II Art. IV Sec. 3 geahndet.


      Sec. 8 Case in Chief
      Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.


      Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
      (1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
      (2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
      (3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
      (4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.


      Sec. 10 Documents
      (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
      (2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.


      Sec. 11 Objection
      (1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
      (2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
      (3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.


      Sec. 12 Verdict and Jugdement
      (1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
      (2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
      (3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
      4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.


      Sec. 13 Special Proceedings
      Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.



      Article IV - Appellate Proceedings


      Sec. 1 Motion
      (1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
      (2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
      (3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
      (4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.


      Sec. 2 Evocation
      (1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
      (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.


      Sec. 3 Hearings
      Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.


      Sec. 4 Decision
      Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.

    Sec. 2 Amendments to the Code of Criminal Procedure Act
    (1) In Article IV des Code of Criminal Procedure Act werden die Sections 4 und 5 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Sections wird angepasst.
    (2) Article I des Code of Criminal Procedure Act werden die folgenden Sections 3 und 4 angefügt:

      Sec. 3 Defendant's Lawyer
      (1) Jeder angemeldete Jurist kann durch ein Gericht in Strafsachen zum Pflichtverteidiger berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
      (2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
      (3) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
      (4) Zur Auswahl des Pflichtverteidigers soll das zuständige Gericht die Liste der Juristen heranziehen und beginnend bei der Ordnungszahl 1 die Pflichtverteidiger berufen. Ein Jurist auf der Liste darf nur übersprungen werden, wenn er aufgrund persönlicher Befangenheit nicht in den Prozess involviert werden sollte. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.
      (5) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen.


      Sec. 4 Penalty
      (1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden. Erfolgt der Verstoß durch Inaktivität ist seine Zulassung durch Streichung aus dem Juristenverzeichnis zu entziehen.
      (2) Ein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt, kann ebenfalls gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
      (3) Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC, Chapter II, Art. 1, Sec. 6, Ssec. 2 belangt werden.

    Sec. 3 Abrogation of Acts
    (1) Der Counselor Act wird aufgehoben.
    (2) Der Criminal Court Act wird aufgehoben.
    (3) Criminal Court Installation Act wird aufgehoben.


    Sec. 4 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

  • Sehr gut.


    Und ich wusste doch, dass ich schon mal einen Entwurf für die Anpassungen am Supreme Court Act gemacht habe. Es wären folgende Änderungen vorzunehmen:


    Article I

    Section 3: Competences
    (1) In originärer Zuständigkeit entscheidet der Supreme Court in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Verfassung zugewiesen sind.
    (2) In allen sonstigen gerichtlichen Streitigkeiten entscheidet der Supreme Court als letztinstanzliches Appellationsgericht.

    Section 5: Lower Courts
    (1) Über Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt der Supreme Court als letztinstanzlich Appellationsgericht nur nach Zulassung des Verfahrens.
    (2) Der Supreme Court entscheidet selbstständig, welche Verfahren er zur Entscheidung annimmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
    (3) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz.


    Article II

    Section 5
    (2) Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihm kann jeder Richter, der dem Urteil nicht zugestimmt hat, eine das Urteil ablehnende Meinung (Dissenting Opinion) sowie jeder Richter, der dem Urteil zugestimmt hat, eine das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Concurring Opinion) beifügen.



    Article IV: Original Jurisdiction

    Section 1: Initiation
    (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens
    4. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen insbesondere der Umstände und Gründe, aus denen sich die originäre Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sowie
    6. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den der Antrag gestützt wird.
    (3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus ab.

    Section 2: Granting the Writ of Mandamus
    (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Mandamus eröffnet werden.
    (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus von Amtswegen.
    (3) Vor Erteilung des Writ of MAndamus ist der Antrag zudem dem Antragsgegner zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Antragserwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
    (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 3 dieses Artikels ablehnen wird.
    (5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Mandamus.
    (6) Der Writ of Mandamus soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in im Antrag vorgebrachten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge jedoch nicht möglich ist.
    (7) Die Erteilung des Writ of Mandamus ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.

    Section 3: The Trial
    (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Mandamus festgelegt werden.
    (2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
    (3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
    (4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund des Antrags und der Antragserwiederung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Antragstellers in seiner Antragsschrift und der Zustimmung des Antragsgegners in seiner Erwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.

    Section 4: Trial by Special Master
    (1) In einem Verfahren, welches nicht ausschließlich über Rechtsfragen geführt wird, kann der Supreme Court die Führung des Verfahrens einem Special Master übertragen werden.
    (2) Der Special Master führt ein Tatsachenverfahren durch, insbesondere erhebt er die für die Entscheidungen notwendigen Beweise und trifft die notwendigen Tatsachenfeststellungen. Dieses Verfahren ist wie ein reguläres Gerichtsverfahren durchzuführen, dem Special Master kommen alle einem Richter zukommenden Befugnisse zu.
    (3) Anstelle des Urteils über das Verfahren verfasst der Special Master zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens einen Bericht für den Supreme Court (Report of the Special Master), welcher als Empfehlung eines Urteil zu verfassen ist. Dieser wird den Parteien bekannt gegeben und dem Supreme Court vorgelegt.
    (4) Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Berichtes kann jede Partei Einwände gegen den Bericht (Exceptions to the report) vor dem Supreme Court geltend machen. Der Supreme Court entscheidet über diese Einwände wie in einem Rechtsmittelverfahren.
    (5) Werden innerhalb der Wochenfrist keine Einwände geltend gemacht, so wird der Bericht durch Beschluss des Supreme Court als Urteil im Verfahren verfügt.

    Section 5: Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
    (2) Als Ordnungsmaßnahmen kommt Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
    (3) Ordnungshaft ist unverzüglich anzutreten, ihre Vollstreckung ist bei beteiligten bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufgeschoben werden. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.

    Section 6: Right to be heard
    (1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
    (2) Dem Antragsteller gebührt stets das erste und dem Antragsgegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.

    Section 7: Evidence
    (1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
    (2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
    (3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
    (4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
    (5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
    (6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.

    Section 8: Judgement
    (1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
    (2) Die Möglichkeit zur Entscheidung durch Beschluss bleibt unberührt.



    Article V: Appellate Procedure

    Section 1: Initialization of the Trial
    (1) Ein Appellationsverfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari für das Urteil eines untergeordneten Gerichtes rechtshängig.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers,
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners,
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens
    4. einen ausformulierten Antrag über die Abänderung des Urteils, die vom Supreme Court im Hauptverfahren begehrt wird
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung des untergeordneten Gerichts und des angegriffenen Urteils sowie
    6. eine Darlegung der rechtlichen Fehler, auf dem das angegriffene Urteil basiert.
    (3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.

    Section 3: Petitions for Writ of Certiorari
    (1) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari soll innerhalb einer Woche nach Erlass des angegriffenen Urteils gestellt werden. Wird er in dieser Zeit gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils bis zur Ablehnung der Erteilung des Writs oder der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
    (2) Wird ein Antrag nach der Frist gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht. Der Supreme Court kann die Rechtskraft auf Antrag des Antragstellers jedoch aussetzen, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorgebracht werden.

    Section 4: Granting the Writ of Certiorari
    (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
    (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amts wegen und entscheidet in eigenem Ermessen über die Erteilung.
    (3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
    (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari auch ohne Anhörung des Antragsgegners ablehnen wird.
    (5) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
    (5) Die Erteilung des Writ of Certiorari soll, ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht begründet werden. Sie ist nicht anfechtbar.

    Section 5: Review of the case
    (1) Der Supreme Court überprüft im Hauptsacheverfahren die angegriffene Entscheidung sowie alle Entscheidungen, auf die hin die angegriffene Entscheidung ergangen ist.
    (2) Der Supreme Court überprüft lediglich die Rechtsanwendung. Tatsachenfeststellungen werden nicht überprüft.

    Section 6: Decision
    (1) In seiner Entscheidung bestätigt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung, wenn sie rechtlich richtig ist. Er hebt die Entscheidung auf, wenn sie rechtsfehlerhaft ist und der Rechtsfehler für das Urteil von Bedeutung ist.
    (2) Hebt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung auf, so trifft er eine eigene Entscheidung, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist. Bedarf sie weiteren Erörterungen oder Verhandlungen, so verweist der Supreme Court das Verfahren an das Ausgangsgericht zurück.



    Damit sollten sowohl die notwendigen Regelungen fü die erstinstanzlichen Verfahren der Original Jurisdiction sowie für die Appellationsgerichtsbarkeit getroffen sein. Ich würde das auch gleich noch in den Introduction Act mit aufnehmen, damit wir eine Reform aus einem Guss haben.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Die Mitregelung des Scotus Acts würde den technischen Rahmen sprengen. Es bedarf wohl eines eigenen Antrages.


    Supreme Court of the United States Act Amendment


    Sec. 1 Amendments to Supreme Court of the United States Act
    (1) Art. I Sec. 3 wird wie folgt neugefasst:

      Section 3: Competences
      (1) In originärer Zuständigkeit entscheidet der Supreme Court in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Verfassung zugewiesen sind.
      (2) In allen sonstigen gerichtlichen Streitigkeiten entscheidet der Supreme Court als letztinstanzliches Appellationsgericht.

    (2) Art. I Sec. 5 wird wie folgt neugefasst:

      Section 5: Lower Courts
      (1) Über Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt der Supreme Court als letztinstanzlich Appellationsgericht nur nach Zulassung des Verfahrens.
      (2) Der Supreme Court entscheidet selbstständig, welche Verfahren er zur Entscheidung annimmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
      (3) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz.

    (3) Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:

      Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihm kann jeder Richter, der dem Urteil nicht zugestimmt hat, eine das Urteil ablehnende Meinung (Dissenting Opinion) sowie jeder Richter, der dem Urteil zugestimmt hat, eine das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Concurring Opinion) beifügen.

    (4) Art. IV wird wie folgt neugefasst:

      Article IV: Original Jurisdiction


      Section 1: Initiation
      (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig.
      (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus muss beinhalten:
      1. den Namen des Antragstellers
      2. eine Bezeichnung des Antragsgegners
      3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens
      4. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
      5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen insbesondere der Umstände und Gründe, aus denen sich die originäre Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sowie
      6. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den der Antrag gestützt wird.
      (3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus ab.


      Section 2: Granting the Writ of Mandamus
      (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Mandamus eröffnet werden.
      (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus von Amtswegen.
      (3) Vor Erteilung des Writ of MAndamus ist der Antrag zudem dem Antragsgegner zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Antragserwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
      (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 3 dieses Artikels ablehnen wird.
      (5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Mandamus.
      (6) Der Writ of Mandamus soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in im Antrag vorgebrachten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge jedoch nicht möglich ist.
      (7) Die Erteilung des Writ of Mandamus ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.


      Section 3: The Trial
      (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Mandamus festgelegt werden.
      (2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
      (3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
      (4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund des Antrags und der Antragserwiederung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Antragstellers in seiner Antragsschrift und der Zustimmung des Antragsgegners in seiner Erwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.


      Section 4: Trial by Special Master
      (1) In einem Verfahren, welches nicht ausschließlich über Rechtsfragen geführt wird, kann der Supreme Court die Führung des Verfahrens einem Special Master übertragen werden.
      (2) Der Special Master führt ein Tatsachenverfahren durch, insbesondere erhebt er die für die Entscheidungen notwendigen Beweise und trifft die notwendigen Tatsachenfeststellungen. Dieses Verfahren ist wie ein reguläres Gerichtsverfahren durchzuführen, dem Special Master kommen alle einem Richter zukommenden Befugnisse zu.
      (3) Anstelle des Urteils über das Verfahren verfasst der Special Master zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens einen Bericht für den Supreme Court (Report of the Special Master), welcher als Empfehlung eines Urteil zu verfassen ist. Dieser wird den Parteien bekannt gegeben und dem Supreme Court vorgelegt.
      (4) Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Berichtes kann jede Partei Einwände gegen den Bericht (Exceptions to the report) vor dem Supreme Court geltend machen. Der Supreme Court entscheidet über diese Einwände wie in einem Rechtsmittelverfahren.
      (5) Werden innerhalb der Wochenfrist keine Einwände geltend gemacht, so wird der Bericht durch Beschluss des Supreme Court als Urteil im Verfahren verfügt.


      Section 5: Contempt of Court
      (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
      (2) Als Ordnungsmaßnahmen kommt Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
      (3) Ordnungshaft ist unverzüglich anzutreten, ihre Vollstreckung ist bei beteiligten bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufgeschoben werden. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.


      Section 6: Right to be heard
      (1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
      (2) Dem Antragsteller gebührt stets das erste und dem Antragsgegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.


      Section 7: Evidence
      (1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
      (2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
      (3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
      (4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
      (5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
      (6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.


      Section 8: Judgement
      (1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
      (2) Die Möglichkeit zur Entscheidung durch Beschluss bleibt unberührt.

    (5) Art. V wird wie folgt neugefasst:

      Article V: Appellate Procedure


      Section 1: Initialization of the Trial
      (1) Ein Appellationsverfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari für das Urteil eines untergeordneten Gerichtes rechtshängig.
      (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
      1. den Namen des Antragstellers,
      2. eine Bezeichnung des Antragsgegners,
      3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens
      4. einen ausformulierten Antrag über die Abänderung des Urteils, die vom Supreme Court im Hauptverfahren begehrt wird
      5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung des untergeordneten Gerichts und des angegriffenen Urteils sowie
      6. eine Darlegung der rechtlichen Fehler, auf dem das angegriffene Urteil basiert.
      (3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.


      Section 2: Petitions for Writ of Certiorari
      (1) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari soll innerhalb einer Woche nach Erlass des angegriffenen Urteils gestellt werden. Wird er in dieser Zeit gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils bis zur Ablehnung der Erteilung des Writs oder der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
      (2) Wird ein Antrag nach der Frist gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht. Der Supreme Court kann die Rechtskraft auf Antrag des Antragstellers jedoch aussetzen, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorgebracht werden.


      Section 3: Granting the Writ of Certiorari
      (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
      (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amts wegen und entscheidet in eigenem Ermessen über die Erteilung.
      (3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
      (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari auch ohne Anhörung des Antragsgegners ablehnen wird.
      (5) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
      (6) Die Erteilung des Writ of Certiorari soll, ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht begründet werden. Sie ist nicht anfechtbar.


      Section 4: Review of the case
      (1) Der Supreme Court überprüft im Hauptsacheverfahren die angegriffene Entscheidung sowie alle Entscheidungen, auf die hin die angegriffene Entscheidung ergangen ist.
      (2) Der Supreme Court überprüft lediglich die Rechtsanwendung. Tatsachenfeststellungen werden nicht überprüft.


      Section 5: Decision
      (1) In seiner Entscheidung bestätigt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung, wenn sie rechtlich richtig ist. Er hebt die Entscheidung auf, wenn sie rechtsfehlerhaft ist und der Rechtsfehler für das Urteil von Bedeutung ist.
      (2) Hebt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung auf, so trifft er eine eigene Entscheidung, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist. Bedarf sie weiteren Erörterungen oder Verhandlungen, so verweist der Supreme Court das Verfahren an das Ausgangsgericht zurück.

    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt zeitgleich mit dem Constitution of Courts Act gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

  • Ich habe die Anspruchsgrundlage an Ihren Vorschlag angepasst, Senatorin.


    Cause of Action Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz dient als Grundlage für alle gerichtlichen Ansprüche im zivilen Verfahren.
    (2) Es soll als "Cause of Action Act" zitiert werden.


    Section 2 Principle of Subsidiarity
    (1) Dieses Gesetz kommt in allen Bundesstaaten als Rechtsgrundlage zur Geltung.
    (2) Das Recht der Bundesstaaten geht den Regelungen dieses Gesetzes vor.



    Article II - Causes of Action


    Section 1 Subsidiarity
    (1) Eine zivilrechtliche Klage kann sich auf die in diesem Artikel angegebenen Gründe berufen.
    (2) Die Schaffung weiterer und die Beschneidung der angegebenen Anspruchsgrundlagen obliebt den Bundesstaaten.
    (3) In derselben Klage können mehre Anspruchsgrundlagen nebeneinander alternativ oder auch kumulativ angeführt werden.


    Section 2 Action for Performance
    Jeder Kläger kann Ansprüche auf Leistung eines anderen vetreten, gerichtet auf:
    1. die Erfüllung geschlossener Verträgen,
    2. den Abschluss von Veträgen,
    3. die Aufhebung von Verträgen oder
    4. die Herausgabe von Sachen.


    Section 3 Tort Cases
    Jeder Kläger kann Ansprüche auf Schadenersatz vetreten auf Grundlage
    1. der Verletzung von Verträgen,
    2. der Verletzung des Lebens,
    3. der Verletzung des Körpers,
    4. der Verletzung der Freiheit,
    5. der Verletzung des Vermögens oder
    6. der Verletzung des Ansehens und der Ehre.


    Section 4 Compensation for Pain and Suffering
    Jeder Kläger kann Ansprüche auf Schmerzensgeld vertreten, begründet auf
    1. einer körperlicher Misshandlung oder
    2. einer geistigen oder seelischen Misshandlung.


    Section 5 Domestic Cases
    Jeder Kläger kann familienrechtliche Ansprüche vertreten, gerichtet auf
    1. die Scheidung einer Ehe mit Vermögensaufteilung,
    2. die Zuerkennung des Sorgerechtes für Kinder,
    3. die Vormundschaft über Personen oder
    4. die Mündigerklärung eines Minderjährigen.


    Section 6 Other Cases
    Jeder Kläger kann weitere Ansprüche vertreten, die nicht ausdrücklich unter die Regelungen dieses Artikels fallen.



    Article III - Final Provisions


    Section 1 Entry into Force
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft, jedoch nicht vor dem 1. September 2011.

  • Ich möchte mich bei allen Teilnehmern dieser Konferenz recht herzlich bedanken.
    Sie zeigten Ihre Bereitschaft zur Kooperation mit der Administration,
    den Willen zur Verbesserung und die Liebe zu den Vereinigten Staaten von Astor.
    Ich wünsche dem Ergebnis dieser Runde viel Erfolg im legisaltiven Werdegang. :)

  • Ich möchte mich bei allen Teilnehmern dieser Konferenz recht herzlich bedanken.
    Sie zeigten Ihre Bereitschaft zur Kooperation mit der Administration,
    den Willen zur Verbesserung und die Liebe zu den Vereinigten Staaten von Amerika.
    Ich wünsche dem Ergebnis dieser Runde viel Erfolg im legisaltiven Werdegang. :)


    Handlung

    Kichert leise vor sich hin und wirft Marani einen zwinkernden Blick zu.

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