S.2011-107 Federal Administration Act

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 640 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Antonio Salazar.


  • Honorable Members of the Congress:


    Senator Roberts hat folgenden Entwurf eingebracht.


    Die Debatte dauert vorerst 96 Stunden und die Antragstellerin hat das erste Wort.


    Liam Aspertine


    President of the Senate pro tempore.


    Federal Administration Act


    Section 1 - Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz definiert die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Bundes.

    (2) Es soll unter der Bezeichnung "Federal Administration Act" bekannt sein.


    Section 2 -The Federal Departments

    (1) Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:

    - das Department of Defense (Verteidigungsministerium)

    - das Department of the Interior (Innenministerium)

    - das Department of Justice (Justizministerium)

    - das Department of Commerce (Handelsministerium)

    - das Department of State (Außenministerium)

    (2) Weitere Departments bestehen nicht.

    (3) Zur Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei der Koordination des Wirkens der Obersten Bundesbehörden besteht das Präsidialamt der Vereinigten Staaten (Executive Office of the President of the United States). Es ist keine Oberste Bundesbehörde, sein Leiter kann vom Präsidenten ohne Mitwirkung des Senats berufen werden.


    Section 3 - Appointments, Dismisals and Hierarchy

    (1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Billigung des Senats berufen und von ihm entlassen. Sie stehen im Rang eines Ministers und haben Zugang zu den Kabinettssitzungen.

    (2) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, die Leitung mehrerer Oberster Bundesbehörden in der Hand einer Person zu vereinigen. Oberste Bundesbehörden ohne Leiter unterstehen direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, er zeichnet für ihr Wirken verantwortlich.

    (3) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.

    (4) Die nach der Bundesverfassung erforderliche Zustimmung des Senats zur Ernennung einer Person zum Leiter einer Bundesbehörde soll bis zur seiner Entlassung, dem Ende seiner Amtszeit, soweit eine solche vorgesehen ist, oder der Auflösung der ihm unterstellten Behörde gelten. Sofern es sich um den Leiter einer obersten Bundesbehörde handelt, soll die Ernennung spätestens mit dem Ablauf des letzten Tag des Monats, in dem die nächste Präsidentschaftswahl erfolgt ist, enden. Sie wird durch einen Wechsel im Amt des Präsidenten zu einem anderen Zeitpunkt nicht unterbrochen.

    (5) Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise. Dies gilt nicht für nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden, wenn kein Leiter der betroffenen Obersten Bundesbehörde im Amt ist. In diesem Fall ist vor der Ernennung eines nachgeordneten Amtsträgers in einer Obersten Bundesbehörde die Billigung des Senats einzuholen; eine solche ohne Billigung des Senats erfolgte Ernennung ist nichtig.

    (6) Nachgeordnete Amtsträger einer Obersten Bundesbehörde und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden sind dem Leiter der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.

    (7) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, durch verbindliche Anweisungen an nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und an Leiter und nachgeordnete Amtsträger in nachgeordneten Ämtern und Behörden direkten Einfluss auf das Wirken aller Ebenen des administrativen Apparats zu nehmen.


    Section 4 - The Department of Defense (DoD)

    (1) Das Department of Defense ist zuständig für

    - die Verwaltung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu Lande, zu Wasser und in der Luft;

    - die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten;

    - die Planung und Durchführung militärischer Kooperation mit den Streitkräften alliierter Staaten;

    - die Oberaufsicht über die militärischen Geheimdienste und die Militärpolizei;

    - die Koordination militärischer Forschung, die Rüstungsplanung sowie den Waffen- und Waffentechnologiehandel;

    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.

    (2) Behördenleiter ist der Secretary of Defense.


    Section 5 -The Department of the Interior (DoI)

    (1) Das Department of the Interior ist zuständig für

    - das Immigrationswesen, insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung des Einbürgerungsverfahrens;

    - das Volkszählungswesen und die Administration, Pflege und Verwaltung des Bundeseinwohnerverzeichnisses;
    - die Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung, insbesondere die Aufsicht und die Erweiterung von Bundesstraßen, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und den Schiffsverkehr;

    - die Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene;

    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.

    (2) Behördenleiter ist der Secretary of the Interior.


    Section 6 - The Department of Justice (DoJ)

    (1) Das Department of Justice ist zuständig für

    - die Gewährleistung der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten, insbesondere durch Oberaufsicht über den Solicitor General und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes;

    - die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind, sofern diese Aufgabe nicht einer anderen Behörde zukommt;

    - die Sicherstellung einer angemessenen Rechtsberatung für den Präsidenten, die anderen obersten Bundesbehörden und weiteren Behörden der Exekutive;

    - die Oberaufsicht über die Polizeibehörden des Bundes;

    - die Oberaufsicht über den United States Secret Service;

    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.

    (2) Behördenleiter ist der Attorney General.


    Section 7 -The Department of Commerce (DoC)

    (1) Das Department of Commerce ist zuständig für

    - das Bank- und Kartellwesen;

    - die Wirtschaftspolitik;

    - die Aufstellung des Bundeshaushaltes;

    - die Auszahlungen von Besoldungen des Öffentlichen Dienstes gemäß den Gesetzen;

    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.

    (2) Behördenleiter ist der Secretary of Commerce.


    Section 8 - The Department of State (DoS)

    (1) Das Department of State ist zuständig für

    - die Pflege der auswärtigen Beziehungen der Vereinigten Staaten;

    - die Wahrnehmung der Interessen der Vereinigten Staaten im Rahmen von Bündnissen oder multilateralen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören;

    - die Oberaufsicht über das und die Leitung des Diplomatische Corps;

    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.

    (2) Behördenleiter ist der Secretary of State.


    Section 9 -Final Provisions

    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    (2) Der "Federal Administration and Authority Act" tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Wirkung.

    [align=justify](3) Nach den Bestimmungen des "Federal Administration and Authority Act" bestehende Writs of Organisations gelten als dieses Gesetz konkretisierende Executive Orders des Präsidenten fort, sofern sie mit diesem Gesetz nicht in Konflikt stehen.
    (4) In allen Gesetzen ist die Bezeichnung "Department of Trade and Treasury" durch "Department of Commerce" und "Secretary of Trade and Treasury" durch "Secretary of Commerce" zu ersetzen.

  • Mister President,


    nach dem Inkrafttreten des 5th Amendment ist die Sache der Organisation wieder eindeutig und realitätsnah geregelt, und der Kongress kann die Grundzüge der Organisation der Staatsverwaltung bestimmen. In diesen Grenzen kann dann der Präsident eigenständig und ohne den Kongress die weiteren Regelungen treffen. Bisher wurde jedoch, trotz der veränderten Verfassungslage, die alte, unpraktikable und undurchschaubare Regelung fortgesetzt. Das führt zu Problemen und Schwierigkeiten, so wie im Moment, wenn der Präsident mit Mr. Sternund einen Kandidaten für das Amt eines Secretary nominiert, für das kein Organisationserlass vorliegt - kein Mensch, nicht mal der designierte Secretary, weiß dann eigentlich genau, was Sache ist. Die Administration ist unstrukturiert, undurchschaubar und für den Bürger schwer begreifbar organisiert. Die Regelung sind kompliziert, einem Bürger nur schwer zu erklären und schlicht realitätsfern. Ich bin der festen Überzeugung, der Status Quo nicht dem Verfassungsmäßigen Anspruch einer Regierung "vom Volk, durch das Volk für das Volk" erfüllt, und deswegen sollten wie es ändern.


    Der Federal Administration Act basiert auf der Version, der vor dem einschneidenden Supreme Court-Urteil galt. Es ist etwas angepasst und entspricht in seiner Organisation den derzeit vom Präsidenten wohl gewünschten Departments. Er enthält Grundregelungen zur Hierarchie der Behörden, zur Ernennung und Entlassung von Behördenleitern und die notwendigen Übergangsvorschriften. Mit diesem Gesetz wird ein klarer und eindeutiger Rahmen für die oberste Ebene der Administration gesetzt, die in meinen Augen trotzdem nicht zu weit geht und dem Präsidenten weiterhin ein ordentliches Maß an Freiheit bei der weiteren Organisation des exekutiven Bereiches unserer Regierung lässt. Auch werden die bisherigen "Writs of Organisations" - selbst wenn sie zum Teil sowieso gegen geltendes Recht verstoßen - nicht schlicht aufgehoben, sondern in den Status schlichter Executive Orders der Präsidenten überführt, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesem (oder einem anderen) Gesetz stehen. Der Präsident kann sie dann nach belieben anpassen und die ihm genehmen Regelungen dort belassen.


    Vielen Dank.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Mr. President,


    ich möchte die Initiative der Senatorin von Savannah zunächst ausdrücklich begrüßen. Was die Administration Laval über vier Monate verschlafen hat und dem Kongress nach der jüngsten Inkraftsetzung des fünften verfassungszusatzes wieder möglich ist, sollten wir bald angehen: Die gesetzliche Regelung der Organisation der Bundesverwaltung, einschließlich der Re-Etablierung eines Department of Commerce.


    Gleichwohl möchte ich anregen, das im Antrag formulierte Department of the Interior zu streichen und der tatsächlich letzten Fassung des Federal Administration Act in Form des 2nd Federal Administration Act Amendment Act folgend dessen vorgesehene Aufgaben auf das Department of Justice sowie das Department of Commerce aufzuteilen.


    Ich sehe hierzu auch die Notwendigkeit, denn nach langjähriger Erfahrung ist das Department of the Interior stets nur ein verwaltendes, nicht aber ein gestaltendes Department gewesen. Sobald, was der Normalfall sein sollte, sämtliche dem DotI bzw. zuletzt dem DoJ und dem DoC unterstehende Behörden personell besetzt sind, hat das Department of the Interior keine originären Aufgaben mehr mit Ausnahme der Aufsicht über die ihm unterstehenden Behörden. Demgegenüber haben sowohl das Department of State, das Department of Defense, das Department of Justice und das Department of Commerce Aufgaben, die über eine reine Verwaltung hinausgehen. Ich plädiere daher dafür, auch nur diese Obersten Bundesbehörden einzurichten und ein im IDealfall überflüssiges Ministerium wie das Department of the Interior zu streichen.


    Im Ergebnis schlage ich vor, in Section 2 den Verweis auf das DotI zu streichen, Section 5 zu streichen und die bisherigen Sections 6 und 7 entsprechend dem 2nd Federal Administration Act Amendment Act (vorab verlinkt) anzupassen.

  • Mr. President,


    die Anregungen des Senators von Peninsula überzeugen mich, diese - in meinen Augen damals wie auch heute sinnvolle - Änderung an der Bill vorzunehmen. Die Argumentation des geschätzten Kollegen, was die aus den Aufgaben resultierende Überflüsigkeit eines Department of the Interior angeht, überzeugt mich. Ich möchte nichts desto trotz, bevor ich die Änderungen in den Entwurf offiziell aufnehme, noch der Administration Gelegenheit geben, sich im Laufe des morgigen Tages - durch eine Pressemeldung, eine Erklärung des Präsidenten oder vergleichbares - zu dieser Thematik zu äußern. Da es die Arbeit des Präsidenten natürlich prägen dürfte, welchen Zuschnitt seine Ministerien haben, möchte ich ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben, damit hinterher nicht behauptet werden kann, der Präsident sei hier nicht gehört worden. Wenn er sich also zu dieser Frage äußern möchte, so würde ich eine solche Äußerung selbstverständlich im Rahmen dieser Debatte mit einbeziehen. Auch wenn ich - aufgrund der bereits derzeit in Personalunion geführten Struktur der beiden Ministerien - nicht davon ausgehe, dass sich die Situation für die Administration großartig anders darstellen dürfte als für den Kongress hier.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Mr. President,
    ich freue mich, dass meine verehrte Kollegin aus Savannah mit diesem Entwurf einen haltbaren, bürokratischen und für viele undurschaubaren Prozess in der astorischen Politik endlich wieder dahingehend ändern will, dass jeder weiß, woran er ist. Ich unterstütze dieses Vorgehen ausdrücklich und werde ihm zustimmen. Darüber hinaus zeige ich mich mit dem Vorschlag des verehrten Kollegen aus Peninsula einverstanden.

  • Mr. President,


    ich gehe mit dem Entwurf ebenfalls konform und warte bzgl. des Änderungsvorschlages von Senator Witfield gerne ein Statement der Administration ab, wie es die Senatorin von Savannah angeregt hat. Auch gegen eine im Sinne des Senators von Peninsula veränderte Version der vorliegenden Bill hätte ich aber nichts einzuwenden.

  • Mr. President,


    ich schließe mich meinen republikanischen Kollegen voll und ganz an und werde den Entwurf unterstützen.

    [align=center][FONT=times new roman]Freedom from Government!

  • Mr. President,


    da der Präsident bedauerlicherweise nicht Willens ist, sich auf einen auf sachlichen Argumenten beruhenden Austausch mit dem Kongress einzulassen und seine Argumente zur Sinnhaftig- oder -losigkeit des Department of the Interior darzulegen, lege ich folgenden geänderten Entwurf meiner Bill vor:


    Federal Administration Act


    Section 1 - Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz definiert die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Bundes.
    (2) Es soll unter der Bezeichnung "Federal Administration Act" bekannt sein.


    Section 2 - The Federal Departments
    (1) Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:
    a) das Department of Defense (Verteidigungsministerium)
    b) das Department of Justice (Justizministerium)
    c) das Department of Commerce (Handelsministerium)
    d) das Department of State (Außenministerium)
    (2) Weitere Departments bestehen nicht.
    (3) Zur Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei der Koordination des Wirkens der Obersten Bundesbehörden besteht das Präsidialamt der Vereinigten Staaten (Executive Office of the President of the United States). Es ist keine Oberste Bundesbehörde, sein Leiter kann vom Präsidenten ohne Mitwirkung des Senats berufen werden.


    Section 3 - Appointments, Dismisals and Hierarchy
    (1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Billigung des Senats berufen und von ihm entlassen. Sie stehen im Rang eines Ministers und haben Zugang zu den Kabinettssitzungen.
    (2) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, die Leitung mehrerer Oberster Bundesbehörden in der Hand einer Person zu vereinigen. Oberste Bundesbehörden ohne Leiter unterstehen direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, er zeichnet für ihr Wirken verantwortlich.
    (3) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
    (4) Die nach der Bundesverfassung erforderliche Zustimmung des Senats zur Ernennung einer Person zum Leiter einer Bundesbehörde soll bis zur seiner Entlassung, dem Ende seiner Amtszeit, soweit eine solche vorgesehen ist, oder der Auflösung der ihm unterstellten Behörde gelten. Sofern es sich um den Leiter einer obersten Bundesbehörde handelt, soll die Ernennung spätestens mit dem Ablauf des letzten Tag des Monats, in dem die nächste Präsidentschaftswahl erfolgt ist, enden. Sie wird durch einen Wechsel im Amt des Präsidenten zu einem anderen Zeitpunkt nicht unterbrochen.
    (5) Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise. Dies gilt nicht für nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden, wenn kein Leiter der betroffenen Obersten Bundesbehörde im Amt ist. In diesem Fall ist vor der Ernennung eines nachgeordneten Amtsträgers in einer Obersten Bundesbehörde die Billigung des Senats einzuholen; eine solche ohne Billigung des Senats erfolgte Ernennung ist nichtig.
    (6) Nachgeordnete Amtsträger einer Obersten Bundesbehörde und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden sind dem Leiter der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
    (7) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, durch verbindliche Anweisungen an nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und an Leiter und nachgeordnete Amtsträger in nachgeordneten Ämtern und Behörden direkten Einfluss auf das Wirken aller Ebenen des administrativen Apparats zu nehmen.


    Section 4 - The Department of Defense (DoD)
    (1) Das Department of Defense ist zuständig für
    - die Verwaltung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu Lande, zu Wasser und in der Luft;
    - die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten;
    - die Planung und Durchführung militärischer Kooperation mit den Streitkräften alliierter Staaten;
    - die Oberaufsicht über die militärischen Geheimdienste und die Militärpolizei;
    - die Koordination militärischer Forschung, die Rüstungsplanung sowie den Waffen- und Waffentechnologiehandel;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Secretary of Defense.


    Section 5 - The Department of Justice (DoJ)
    (1) Das Department of Justice ist zuständig für
    - die Gewährleistung der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten, insbesondere durch Oberaufsicht über den Solicitor General und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes;
    - die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind, sofern diese Aufgabe nicht einer anderen Behörde zukommt;
    - die Sicherstellung einer angemessenen Rechtsberatung für den Präsidenten, die anderen obersten Bundesbehörden und weiteren Behörden der Exekutive;
    - die Oberaufsicht über die Polizeibehörden des Bundes;
    - die Oberaufsicht über den United States Secret Service;
    - das Immigrationswesen, insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung des Einbürgerungsverfahrens;
    - das Volkszählungswesen und die Administration, Pflege und Verwaltung des Bundeseinwohnerverzeichnisses;
    - die Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Attorney General.


    Section 6 -The Department of Commerce (DoC)
    (1) Das Department of Commerce ist zuständig für
    - das Bank- und Kartellwesen;
    - die Wirtschaftspolitik;
    - die Aufstellung des Bundeshaushaltes;
    - die Auszahlungen von Besoldungen des Öffentlichen Dienstes gemäß den Gesetzen;
    - die Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung, insbesondere die Aufsicht und die Erweiterung von Bundesstraßen, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und den Schiffsverkehr;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Secretary of Commerce.


    Section 7 - The Department of State (DoS)
    (1) Das Department of State ist zuständig für
    - die Pflege der auswärtigen Beziehungen der Vereinigten Staaten;
    - die Wahrnehmung der Interessen der Vereinigten Staaten im Rahmen von Bündnissen oder multilateralen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören;
    - die Oberaufsicht über das und die Leitung des Diplomatische Corps;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Secretary of State.


    Section 8 - Final Provisions
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Der "Federal Administration and Authority Act" tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Wirkung.
    (3) Nach den Bestimmungen des "Federal Administration and Authority Act" bestehende Writs of Organisations gelten als dieses Gesetz konkretisierende Executive Orders des Präsidenten fort, sofern sie mit diesem Gesetz nicht in Konflikt stehen.
    (4) In allen Gesetzen ist die Bezeichnung "Department of Trade and Treasury" durch "Department of Commerce" und "Secretary of Trade and Treasury" durch "Secretary of Commerce" zu ersetzen.


    Mr. President,


    lassen Sie mich noch kurz einige Worte über das Verfahren verlieren: Ich bedaure es außerordentlich, dass sich die Administration offensichtlich jeglicher fruchtbringenden Zusammenarbeit mit dem Kongress in dieser Sache verweigern will. In der letzten Amtsperiode habe ich mit dem Attorney General sehr gut zusammen gearbeitet, die Gesetzgebungsmaßnahmen, die aus dieser überparteilichen Zusammenarbeit entstanden sind, haben dieses Land weiter gebracht. Ich bin auch und gerade bei solchen, die Exekutive in hohem Maße betreffenden Maßnahmen gerne wieder bereit mit der Administration zu sprechen und mich zu verständen - ich wäre die letzte, die sich überparteilicher Arbeit in diesen Häusern widersetzt. Ich möchte dabei nur klarstellen, dass es der Job des Kongresses ist, diese Regelungen zu machen - das neuste Amendment hat uns diese Aufgabe zugewiesen. Wenn die Administration also zusammenarbeiten will, dann liegt es an der Administration, mit ihren Wünschen, Vorstellungen und Ideen zum Kongress zu kommen, uns diese zu unterbreiten. Ich bin jederzeit gerne bereit, mit dem Präsidenten oder einem Mitglied seiner Administration, wer auch immer das sei, über seine Vorstellung einer ordentlichen Behördenstruktur zu diskutieren, zu Ergebnissen zu kommen und diese Ergebnisse hier im Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen, wie wir das schon mehrfach in der letzten Amtszeit des Präsidenten getan haben. Aber die Initative muss hier beim Präsidenten liegen, denn er will Einfluss auf etwas nehmen, was der Kongress tut. Es ist nicht im System unseres Landes vorgesehen, vorher Rücksprache zu halten, bevor man seinen Job tut. Wenn ich etwas von der Administration will, warte ich ja auch nicht darauf, dass sie kommt und es mir sagt, sondern wende mich an die Administration. Das selbe gilt umgekehrt: Ich werde nicht zur Administration gehen und aktiv nachfragen. Aber für Gespräche mit der Exekutive steht die Türe meines Büros immer offen. Ich hoffe und wünsche, dass dort bald wieder jemand von der Administration durch kommt, um zu reden.


    Vielen Dank.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Mister President,


    ich werde dem Entwurf zustimmen.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

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