Constitution of Courts Act

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    CONSTITUTION OF COURTS ACT


    Inkraftgetreten am:


    03.10.2011
    Unterschrieben durch President Laval
    Im Rahmen des Introduction of the Constitution of Courts Act


    Geändert am:


    15.11.2011
    Judicial Transparency Act


    27.01.2013
    Federal Judiciary Act Introduction Act



    Constitution of Courts Act



    Article I - General Provision


    Sec. 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    (2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.



    Article II - Levels of Jurisdiction


    Sec. 1 abrogated
    Sec. 2 abrogated
    Sec. 3 abrogated
    Sec. 4 abrogated
    Sec. 5 abrogated
    Sec. 6 abrogated


    Sec. 7 Appellate Competence
    (1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
    (2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.



    Article III - Elementary Proceedings


    Sec. 1 Plaint
    (1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
    (2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.


    Sec. 2 Discovery
    (1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
    (2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.


    Section 3 Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
    (2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.


    Sec. 4 Commencement
    (1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
    (2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
    (3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
    1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
    2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
    3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.


    Sec. 5 abrogated
    Sec. 6 abrogated
    Sec. 7 abrogated


    Sec. 8 Case in Chief
    Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.


    Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
    (1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
    (2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
    (3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
    (4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.


    Sec. 10 Documents
    (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
    (2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.


    Sec. 11 Objection
    (1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
    (2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
    (3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.


    Sec. 12 Verdict and Jugdement
    (1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
    (2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
    (3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
    4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.


    Sec. 13 Special Proceedings
    Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.



    Article IV - Appellate Proceedings


    Sec. 1 Motion
    (1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
    (2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
    (3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
    (4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.


    Sec. 2 Evocation
    (1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.


    Sec. 3 Hearings
    Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.


    Sec. 4 Decision
    Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.

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