Morning Business

Es gibt 1.610 Antworten in diesem Thema, welches 115.954 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Elizabeth Thorndike.

  • Mr. Speaker,


    offenbar hat es das Kongresspräsidium bislang versäumt, den Entwurf an den Präsidenten weiterzuleiten. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit diese Informierung für das Inkrafttreten des Gesetzes notwendig ist.

  • Mr Speaker,
    so oder so muss der Beschluss ja veröffentlicht werden, um Gesetz zu werden. Ob nun mit Unterschrift des Präsidenten, des Acting President oder durch Zeitablauf ist relativ egal, alles hat die gleiche Wirkung: Nämlich keine, wenn die zuständige Stelle nicht handelt, nämlich der Bundesarchivar.

  • Madam President,


    ich habe mich gegen die Einladung des amtierenden Präsidenten ausgesprochen, weil sich der Präsident und damit auch sein Stellvertreter diesbezüglich in Verzug befindet. Ich weiß, dies ist denklogisch ein nicht behebbares Manko, für welches Acting President Narayan auch nur vermindert vrrantwortlich ist.
    Jedoch will ich persönlich einen säumigen Präsidenten nicht in diesen Hallen sehen; und sein Stellvertreter muss dieses Versäumnis leider auch gegen sich wirken lassen.

  • Mr. Speaker,


    ich teile die Meinung des Gentleman aus Astoria State offenkundig nicht. Dem Kongress muss an einem konstruktiven Miteinander mit dem Weißen Haus gelegen sein. Blockadehaltungen können in begrenzter Art und Weise sinnvoll sein, insbesondere bei inhaltlichen Fragen. Dabei geht es um Meinung und Mindermeinung, dem Widerstreit der Ideen, von dem Astor lebt. Jedoch kann und darf dem Kongress nicht daran gelegen sein, die Arbeit des Präsidenten auf Dauer zu blockieren, sondern die Kontrolle eben jener Arbeit. Die State of the Union ist Teil dieser Kontrollfunktion. Der Präsident hält diese, um dem Kongress, wie der Name sschon sagt, die Lage der Nation darzulegen, damit sich der Kongress ein umfassendes Bild davon machen machen. Ihm, dem Präsidenten, werden dafür gewisse Fristen gesetzt und hält er diese nicht ein, treffen ihn empfindliche Sanktionen: Der Kongress stellt teilweise seine Arbeit ein, alle Anträge, die von der Administration ausgehen, werden unterbrochen oder gar nicht erst bearbeitet und zwar so lange, bis der Verzug aus der Welt geschafft ist. Das Gesetz spricht in diesem Sanktionsparagraphen explizit davon, dass die Berichtspflicht nachzuholen ist. Denn ansonsten bleibt der Kongress weiterhin untätig. Und hier beißt sich die Katze nun in den Schwanz: Der Präsident soll seine Berichtspflicht erfüllen, um die Sanktionen aufzuheben. Wer nun gegen den Antrag stimmt, verweigert dem Präsidenten nicht nur die Erfüllung seiner Berichtspflicht, sondern verzichtet auch mutwillig auf die Kontrollpflicht des Kongresses.


    Daher rufe ich alle Mitglieder des Kongresses dazu auf, ihre Kontrollpflicht zu erfüllen und für den Antrag zu stimmen.

  • Madam President,


    verwechseln Sie bitte nicht den Bericht zur Lage der Nation mit der diesbezüglichen Rede. Meine Stimme galt nicht der Verweigerung des Berihts, sondern nur der Einladung, diesen Bericht in Form einer Rede zu erstatten. Der amtierende Präsident kann dem Kongress den Bericht schriftlich zukommen lassen, so wie dies bspw. President Marani seinerzeit tat.


    Davon unabhängig habe ich noch Zweifel, ob der Kongress überhaupt ausdrücklich den Vizepräsidenten einladen kann oder ob die Einladung auf den Präsidenten lauten muss, die sich dann logischerweise auf den Vertreter im Amt erstreckt.

  • Mr Speaker,
    ich kann die Meinung des ehrenwerten Congressmans aus Astoria City durchaus verstehen, teile sie aber ebenso wenig wie die ehrenwerte Senatorin für Serena.
    Verfassung und Gesetze verpflichtet den Präsidenten der Vereinigten Staaten, einen Bericht abzugeben über die Lage der Nation. Sofern der Präsident wünscht, sich vor den Kongress diesbezüglich in einer Rede zu äußern, so sollten wir ihm das ermöglichen. Ob nun der Präsident oder der Acting President ein solches Ansinnen an den Kongress trägt, ist nicht entscheidend, denn der Acting President führt die Amtsgeschäfte des Präsidenten und trägt damit auch die Säumnislast, zumal es keinen Unterschied in der Ausübung der Rechte und Pflichten eines Präsidenten oder eines geschäftsführenden Präsidenten gibt.

  • Madam President,


    da mein offizieller Verzicht und/oder meine Vereidigung als Vizepräsidentin noch ausstehen, hoffe ich das mir die Geschäftsordnung diese kurze Wortmeldung erlaubt:


    Ich wollte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitgliedern das Hauses für die Zusammenarbeit während der letzten 12 Monate zu bedanken.

  • Mr Speaker,
    es mag selten sein, doch dieses Mal bin ich mit dem ehrenwerten Congressman aus Freyburg einer Meinung und schließe mich dem Dank an. Mögen die President-elect und die Vice President-elect weiterhin erfolgreich für Astor wirken. Es war mir eine Ehre und ein Vergnügen, mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

  • Honorable Members of Congress,


    ich habe vor kurzem mit der Senatspräsidentin über dieses Thema gesprochen und wir sind da verschiedener Ansichten. Ich bin der Meinung, dass sie bis zur Wahl ihres Nachfolgers im Amt verbleibt, weil die Standing Rules lediglich davon sprechen, wann ein neuer Präsident gewählt werden soll, ohne damit auszusagen, dass die Amtszeit des alten Präsidenten mit der Einleitung der Wahl bereits endet. Definitiv endet sie mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten, weil es dieses Amt eben nur einmal gibt.


    Ihrer Meinung nach endet die Amtszeit jedoch bereits mit der Einleitung der Wahl. Wir sind da verschiedener und unvereinbarer Meinung.
    Ich habe versucht sie zur Sitzungsleitung anzuhalten, denn ich bin der Präsident Kongresses und meine Stimme im Kongresspräsidium wiegt bei einem Patt mehr ... Doch auch hier ist die Senatspräsidentin anderer Meinung und wir drehen uns im Kreis. ;)


    Doch nun Spaß beiseite: Dem Senat kommt gem. der Verfassung vornehmlich die Aufgabe zu, hohe Bundesbeamten zu bestätigen. Sein Präsident soll aus seiner Mitte gewählt werden und die Angelegenheiten des Senates dann eigenverantwortlich leiten.


    Derzeit ist es aber so, dass die Amtszeit des Senatspräsidenten genau dann endet, wenn wichtige Personalentscheidungen anstehen, nämlich mit Amtsantritt des neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten, der sein Kabinett vom Senat dann gern bestätigt haben möchte. Und genau in dieser Zeit leitet dann der Sprecher des Repräsentantenhauses die Vorgänge im Senat, weil kein Präsident aus den Reihen des Senates präsidiert.


    Die derzeitige Regelung in Bezug auf den Präsidenten des Senates sind demnach unbefriedigend, sowohl für den Senat, dessen Geschäfte nicht mehr durch einen aus seiner Mitte geführt werden, für die Administration der Vereinigten Staaten, weil Dinge liegen bleiben können und schließlich auch für den Speaker, der nur ausnahmsweise im Senat die Sitzungen leiten soll, dies aber durch die geltende Lage her grundsätzlich tut.


    Ich würde mir einen Senatsbeschluss wünschen, der diese Fragen für die Zukunft regelt. Oder eine Änderung der Standing Rules, nach welcher das Amt des Senatspräsidenten nur noch dann neugewählt wird, wenn es durch Rücktritt, Tod, Amtsunfähigkeit oder Abwahl des Senators vakant fällt oder wenn eine Neuwahl von einer entsprechend großen Fraktion des Senates beantragt wird.

  • Mr. Speaker,


    Ich stimme den Ausführungen des Speakers zu. Es ist in der Tat nicht ideal dass genau in dieser Phase das Senatspräsidium neu besetzt wird. Ich persönliche gehe jedoch ebenso wie der Speaker davon aus, dass die Senatspräsidentin während der Wahl zu eben diesem Amt, nach wie vor den Senat präsidiert. Ihre Amtszeit endet also meines Erachtens nicht mit dem Beginn der Wahl.

  • Mr. Speaker,


    meine Rechtsauffassung ist eine andere und wie der Speaker of the House bereits ausgeführt hat, habe ich auch keine Veranlassung, diese Rechtsauffassung zu ändern. Ich bin übrigens auch nicht die erste, die diese Rechtsauffassung vertritt, sondern wurde diese auch von meiner Amtsvorgängerin, Senatorin Roberts aus Laurentiana, vertreten. Zudem wäre mir nicht bekannt, dass in der Vergangenheit von den amtierenden Senatspräsidenten eine andere Rechtsauffassung vertreten wurde.


    Wenn sich nun in den Hallen des Kongresses die Meinung verbreitet, dass der Status quo nicht mehr wünschenswert ist, können gerne entsprechende Änderungen, vorzugsweise an den Standing Orders vorgenommen werden und ich bin dann auch gerne bereit, einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten und einzubringen.

  • Mr Speaker,
    ich ich halte eine Änderung der Standing Orders für wünschenswert, um die Arbeitsfähigkeit des Kongresses, insbesondere des Senats, sicherzustellen, die entscheidend ist für das Funktionieren der gesamten Bundesregierung.

    Ebenso bin ich auch der Meinung, dass die Ausschüsse ihren Zweck nicht unbedingt erfüllen. Auch hier sollte man über Veränderungen nachdenken.

  • Mr. Speaker,


    Ich gebe hiermit auf Grund meiner Wahl zum Secretary of Commerce im Einklang mit dem Separation of Powers Act meinen Rücktritt als Abgeordneter des Repräsentantenhauses bekannt.


    Ich möchte den ehrenwerten Mitgliedern des Kongresses für die bisherige Zusammenarbeit danken und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in meiner neuen Funktion als Secretary.

  • Mr. Speaker,


    ich betrachte mit Sorge, dass die ehrenwerten Mitglieder des Kongresses sich selbst als parlamentarische Tugend auferlegen, immer zunächst den Antragsteller die Begründung seines Antrags vortragen zu lassen, sich gleichzeitig die Präsidentin der Vereinigten Staaten aber nicht um die parlamentarischen Sitten schert und Ihre Meinung ungefragt und stets als erste in die Öffentlichkeit hinausposaunt.


    Ich finde unproblematisch, dass die Präsidentin sch zu parlamentarischen Vorgängen äußert. Ich fidne aber problematisch, wenn Sie dies tut bevor der Antragssteller selbst das Wort ergreifen konnte. Es zwingt die Mitglieder des Hohen Hauses geradezu. selbst die Debatte nicht im Kongress, sondern an anderen Orten zu führen, wo sie nicht den STanding Orders unterliegen.

  • Mr Speaker,
    wir leben in einem freien Land, die Präsidentin kann äußern, was sie denkt und wann immer sie das tun möchte.
    Abgesehen davon, dass die Standing Orders des Kongresses keine Bindung haben für die Präsidentin und sie sich nicht innerhalb des Congresses äußert, sehe ich auch überhaupt kein Problem darin, denn wenn eine Bill eingebracht wird, hat jeder von uns eine Meinung dazu, die sich im Laufe der Debatte ändern kann. Diesen Prozess außerhalb des Parlaments zu führen, stört unsere Arbeit nicht, egal, ob es ein Mitglied des Kongresses oder der Administration oder der Bevölkerung tut.

  • Honorable Members of Congress,


    ich habe mich der Senatspräsidentin über folgende Änderungen verständigt:


    die Standing Rules of Congress und die Liste der Ausschüsse und ihrer Vorsitzenden wurden zusammengefasst und ins Presidential Office verlegt: Standing Rules of Congress & Chairpersons of the Standing Committees


    Sobald die Änderung der Standing Orders bzgl. einer Abwesenheitsliste in Kraft getreten sind, werden die Messages of the Presidency von der Tafel im Plenarsaal abgehängt. Das Kongresspräsidium benötigt diesen Aushang nicht länger, wenn das Abwesenheitsbuch ausgelegt wird, in welches sich als Mitglieder des Kongresses auch die Mitglieder des Kongresspräsidiums bei Abwesenheit eintragen.


    Das Kongresspräsidium ist der geeignete Ort für die Veröffentlichung der Geschäftsordnung, Listen und anderer Aushänge. Diese Änderungen dienen dazu, den Plenarsaal von bürokratischen Ablenkungen freizuhalten und ihn ganz der inhaltlichen parlamentarischen Debatte zu widmen.

  • Madam President,


    ich würde mich sehr freuen, wenn uns die Kandidatin für das Amt des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses kurz ihre Beweggründe und ihre Qualifikationen darlegen würde.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


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