S. 2011-112 Laurentiana Act

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 273 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Edgar Wilson.



  • Honorable Representatives:


    Stimmen Sie der Verabschiedung des im Anhang befindlichen Entwurfs zu?


    Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.


    Die Abstimmung dauert nach den Standing Orders grundsätzlich 96 Stunden. Sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben haben oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.




    Speaker of the House of Representatives


    Laurentiana Act


    Sec. 1: Creation of a New State
    Es wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein neuer Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor geschaffen, welcher den Namen "Laurentiana" trägt.


    Sec. 2: Dissolution of States
    (1) Die Bundesstaaten "Hybertina" und "Savanna" sind im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze aufgelöst.
    (2) Rechte und Pflichten dieser Staaten im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze übernimmt der Staat Laurentiana.
    (3) Die Senatoren beider Bundesstaaten verlieren ihre Ämter, mit Ausnahme des Senators, der gemäß Sec. 7 dieses Gesetzes als Senator für den Staat Laurentiana bis zum Abschluss der Senatorenwahl gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, den Staat Laurentiana im Senat vertritt.


    Sec. 3: Citizenship
    Im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze werden die staatsbürgerlichen Rechte der Bürger der Staaten Hybertina und Savannah als Bürger von Laurentiana nahtlos fortgeführt.


    Sec. 4: State Territorry
    Das Gebiet des Staates Laurentiana besteht aus den Gebieten der ehemaligen Staaten Hybertina und Savannah.


    Sec. 5: Providing for a Provisional State Government
    (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Bürger Laurentianas aufgerufen, eine Constitutional Convention zu bilden, deren Aufgabe die Erarbeitung und Verabschiedung einer Staatsverfassung ist. Die Constitutional Convention beschließt die Verfassung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
    (2) Die Constitutional Convention soll weitere Beschlüsse für den Staat nur fällen, wenn diese unaufschiebbar sind. Sie legt zu Beginn fest, wie sie andere Entscheidungen trifft und welche Bedingungen sie dafür vorsieht; die entsprechende Entscheidung fällt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
    (3) Der Constitutional Convention gehören alle Bürger Laurentianas an. Die Convention kann auf eigenen Beschluss hin von dieser Regel abweichen und anderes vereinbaren.
    (4) Die Delegierten der Constitutional Convention bestimmen aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter, der zugleich Acting Governor von Laurentiana ist. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet ein Los, das vom Delegierten gezogen wird, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen.
    (5) Ist der Acting Governor verhindert, mehr als sieben Tage abwesend, verliert das Leben oder die astorische Staatsbürgerschaft, tritt zurück oder verzieht in einen anderen Bundesstaat, übernimmt der Delegierte der Constitutional Convention, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat, die Sitzungsleitung bis zur Bestimmung eines neuen Acting Governor. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen. Die Constitutional Convention kann hiervon abweichende Regelungen beschließen.
    (6) Die Verfassung von Laurentiana enthält Übergangsbestimmungen für die Amtszeit des Acting Governor.


    Sec. 6: Providing for a Senatorial Special Election
    (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes schreibt das Bundeswahlamt Wahlen für das Amt des Senators von LAurentiana aus. Dabei hat es folgende Fristen einzuhalten:
    a) Ausschreibung der Wahl, Beginn der Kandidaturenfrist und Auslegung des Wählerverzeichnisses sollen am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes erfolgen.
    b) Die Kandidaturenfrist und die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sollen zweiundsiebzig Stunden nach Ausschreibung der Wahl enden.
    c) Die Wahl soll nach dem Ende der Kandidaturenfrist unverzüglich beginnen und sechsundneunzig Stunden dauern.
    (2) Der so gewählte Senator amtiert für die verbleibende Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl für das Amt des Senators von Laurentiana.
    (3) Die nächste reguläre Wahl für das Amt des Senators von Laurentiana richtet sich nach Art. I Sec. 6 SSec. 3 des Federal Election Act.


    Sec. 7: Acting Senator
    (1) Bis zur Wahl des Senatoren für Laurentiana, gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, soll der Staat Laurentiana durch einen Senator vertreten werden, der durch das Los bestimmt wird, welches unter den beiden Senatoren der ehemaligen Staaten Hybertina und Savannah gezogen wird.
    (2) Um zu bestimmen, welcher Senator den Staat Laurentiana in der Übergangszeit vertritt, sollen beide Senatoren öffentlich vor der Constitutional Convention eine Zahl zwischen 1 und 9 festlegen. Wer mit seiner Zahl der Superzahl der nächsten Lottoziehung am nächsten kommt, auf den soll das Los fallen. Legt einer der beiden Senatoren seine Zahl bis zur nächsten Ziehung nicht fest, so wird automatisch der andere zum Übergangssenator bestimmt, so er selbst vorher eine Zahl festgelegt hat.
    (3) Das Verfahren gemäß Sec. 7 soll obsolet sein und nicht durchgeführt werden, wenn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, einer der beiden Senatoren öffentlich seinen Verzicht auf das Amt erklärt oder er das Amt unter anderen Umständen abtritt oder verliert.

    Sec. 8: Amending the Federal Election Act

    In Art.I, Sec. 6, SSec. 3 Nr. c) des Federal Election Act das Wort "Savannah" ersatzlos gestrichen. In Art.I, Sec. 6, SSec. 3 Nr. b) des Federal Election Act wird das Wort "Hybertina" durch das Wort "Laurentiana" ersetzt.


    Sec. 9: Plebiscite about the fusion
    (1) Mit dem verfassungsmäßigen Inkrafttreten dieses Gesetzes, soll das Bundeswahlamt unverzüglich in den Staaten Hybertina und Savannah eine Volksabstimmung über die Zustimmung zum Zusammenschluss der beiden Bundesstaaten zum Staat Laurentiana einleiten.
    (2) Die Volksabstimmungen werden nach den Grundsätzen einer allgemeinen und geheimen Abstimmung durchgeführt.
    (3) Sie beginnen am Tage des Inkrafttreten dieses Gesetzes und dauern zweiundsiebzig Stunden.
    (4) Stimmberechtigt ist, wer im jeweiligen Bundesstaat seinen Wohnsitz hat und die astorische Staatsbürgerschaft gemäß dem Citizenship Act inne hat.


    Sec. 10: Entry into force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Die Bestimmungen der Sections 1 bis 8 werden erst wirksam, wenn durch die Bürger der Staaten Hybertina und Savannah die Zustimmung zur Fusion jeweils durch eine gemäß Section 9 durchzuführende Volksabstimmungen erteilt wurde.



  • Honorable Representativs:


    Die Abstimmung ist beendet, da eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.


    Auf den Entwurf entfielen
    zwei Yea-Stimmen.


    Das Repräsentantenhaus hat dem Entwurf damit zugestimmt.


    Anmerkung:


    Da es sich um ein Gesetz handelt, dass die Vereinigung zweier Bundesstaaten zum Inhalt hat,
    ist dafür gemäß Art. VI Sec. 3 SSec. 2 U.S. Constitution die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses erforderlich.
    Zwei von gegenwärtig drei Repräsentanten haben dem Gesetz zugestimmt; das verfassungsmäßige Quorum wurde damit erreicht.




    Speaker of the House of Representatives



  • Honorable Representatives:


    Congressmen, die nicht an der Abstimmung teilgenommen haben, haben gemäß Sec. 9 SSec. 4 Standing Orders noch bis zum 16. Oktober, 20:00 Uhr die Möglichkeit, ihr Stimmverhalten zu Protokoll zu geben.



    Speaker of the House of Representatives

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!