Attorney General on the USPC Revision

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  • Newman Building - 15th of October, 2011


    The Attorney General on the Revised Version of the USPC



    Ladies and Gentlemen,


    kurz vor Mitternacht habe ich gestern dem ehrenwerten Senator von Peninsula eine Neufassung für den US Penalty Code überbracht. Damit wird das letzte Versprechen aus meiner ersten Amtszeit und damit das erste Versprechen aus meiner zweiten Amtszeiten als Attorney General eingelöst. Den Text finden Sie in den ausgelegten Mappen.


    Ich möchte dabei auf die wesentlichen Punkte eingehen:


    I.I.2. Vorsatz und Fahrlässigkeit werden neu geregelt, vor allem die Vorsatzregeln erfahren eine Präzisierung: Der Geist des Verbrechens, die sog. mens rea wird bestimmende Größe. Die Vorsatzelemente des Wollens und des Wissens bleiben erhalten, Der bedingte Vorsatz fällt in Zukunft weg und ist nur noch über (grobe) Fahrlässigkeit strafbar.


    I.II.1. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für eine Tat wird von 12 auf 24 Monate angehoben. Außerdem wird die Bemessung geändert: In Zukunft kann ein Täter also nur nich zu Haftstrafe bis zu 30 Tagen oder darüber nur noch von einem bis zu 24 Monaten verurteilt werden. Eine Strafzumessung von z.B. einem Monat und zwei Wochen ist dann nicht mehr möglich. Die Haftstrafe muss dann auf ganze Monate oder eben bei weniger als einem Monat auf ganze Tage lauten.


    I.II.2. Die Todesstrafe muss nun konkret im Katalog der Straftaten ausdrücklich angedroht werden. Sie kann nicht mehr ab einem bestimmten Strafmaß einfach umgewandelt werden. Sie wird an die Absicht, also die schwerste Form des Vorsatzes, das bedingungslose Wollen des Erfolges, angeknüpft. Sicheres Wissen reicht dazu nicht mehr aus.


    I.II.8. Das Gnadenrecht im Strafrecht wird nun konkret geregelt. Es zeigt nun auf, welche Möglichkeiten der Gnadengeber hat und welche dann durch Ausschluss nicht mehr. Beispielsweise kann eine Todesstrafe nicht in eine Geldstrafe oder einen Hafterlass umgewandelt werden. Auch die Zuständigkeit in Gnadensachen wird neu geregelt. Dabei ist es nun maßgeblich bei welchem Gericht das Strafurteil rechtskräftig wird. Erstinstanzliche Verfahren werden rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt oder sie nicht zugelassen worden sind.


    Im zweiten Kapitel wurden die Strafrahmen entsprechend angepasst. Eine Tatbestandsänderung findet nicht statt.
    Jedoch wird mit II.III.1.3. ein Tatbestand neu geschaffen, der Täter dann treffen soll, wenn aufgrund ihrer Übertretung der Rechtsordnung ein anderer Mensch den Tod findet, auch wenn dies nicht gewollt ist. Es ist eine Vorsatz-Fahrlässigkeit-Kombination, die einen deutlich höheren Strafrahmen eröffnet, als die bloße fahrlässige Tötung selbst.



    Für Fragen stehe ich Ihnen gern bereit.



    CHAPTER I - GENERAL PART


    ARTICLE I - THE ACT


    Sec. 1 Domain
    (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
    (2) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
    (3) Niemand darf wegen derselben Tat mehrmals angeklagt werden.
    (4) Dieses Gesetz gilt für alle Straftaten, die im astorischen Hoheitsgebiet oder durch oder gegen Astorier oder die Union im Ausland begangen wurden.


    Sec. 2 Purpose and Negligence
    (1) Wer den Erfolg einer Straftat herbeiführt ist wenigstens wegen Fahrlässigkeit strafbar; die Strafe ist nach Chap. I Art. II Sec. 5 zu mildern.
    (2) Handelt der Täter mit dem Geist des Verbrechens (mens rea), so handelt er vorsätzlich:
    1. Handelt der Täter mit der Absicht, den Erfolg herbeizuführen (1st grade crime), ist er vollumfänglich strafbar.
    2. Handelt der Täter mit dem sicheren Wissen, den Erfolg herbeizuführen (2nd grade crime), so ist er strafbar, jedoch nicht der jeweiligen Höchststrafe schuldig.


    Sec. 3 Accomplishment and Attempt
    (1) Eine Straftat vollendet, wer alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt.
    (2) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
    (3) Der Rücktritt vom Versuch wird nicht bestraft. Der Versuch kann nach Chap. I Art. II Sec. 5 milder bestraft werden als die vollendete Tat.


    Sec. 4 Perpetrator
    (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat durch Tun oder Unterlassen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so werden alle als Verschwörer bestraft.
    (3) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach Chap. I Art. II Sec. 5 zu mildern.


    Sec. 5 Error about facts
    (1) Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so ist die Tat zugunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat, zu beurteilen.
    (2) Hat der Täter aus irrigen Gründen angenommen, er sei zur Tat berechtigt, so handelt er ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach Chap. I Art. II Sec. 5 gemildert werden.


    Sec. 6 Self-Defence
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Sec. 7 Justifiying Crisis
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.


    Sec. 8 Exculpating Crisis
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen.



    ARTICLE II - LEGAL CONSEQUENCES OF THE ACT


    Sec. 1 Imprisonment
    (1) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt 24 Monate, ihr Mindestmaß zehn Tage.
    (2) Freiheitsstrafe unter einem Monat wird nach vollen Tagen, ansonsten nach vollen Monaten bemessen.
    (3) Untersuchungshaft sowie im Ausland verbüßte Freiheitsstrafe wird auf die Gesamtfreiheitsstrafe für dieselbe Tat angerechnet.
    (4) Das Gericht kann Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten (durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird) für die Allgemeinheit gefährlich ist.


    Sec. 2 Death Penalty
    Die Todesstrafe bedarf der ausdrücklichen Strafandrohung. Sie kann nur bei absichtlichen Verbrechen gem. Art. I Sec. 2 Ssec. 2 No. 1 verhangen werden.


    Sec. 3 Fine
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Monaten kann das Gericht an ihrer statt Geldstrafe verhängen.
    (2) Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz auf mindestens einem und höchstens $1.000 festgesetzt wird.
    (3) Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist neben dem Vermögen das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden.


    Sec. 4 Loss of the Passive Right to Vote
    Wer zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Monaten verurteilt wird, verliert für die Dauer von zwei Monaten über das Ende der Strafvollstreckung hinaus die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.


    Sec. 5 Reasons of Mitigation
    (1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
    1. Bei Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
    2. Das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
    im Falle eines Mindestmaßes von acht Monaten auf zwei Monate,
    im Falle eines Mindestmaßes von vier Monaten auf einen Monat,
    im Falle eines Mindestmaßes von zwei Monaten auf zwei Wochen.
    (2) Darf das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.


    Sec. 6 Probation
    (1) Unter den Voraussetzungen, dass vom Täter keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und die Gefahr einer Wiederholung der Tat gering ist, kann das Gericht eine verhangene Freiheitsstrafe von höchstens zwei Monaten zur Bewährung aussetzung; ebenfalls kann das Gericht den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn drei Viertel der Strafe bereits verbüßt sind.
    (2) Die Bewährungszeit darf zwei Monate nicht unterschreiten und sechs Monate nicht übersteigen.
    (3) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn der Täter in der Bewährungszeit zu einer weiteren Strafe verurteilt wurde.


    Sec. 7 Limitation
    (1) Ist seit der Vollendung einer Straftat das für sie angedrohte Höchstmaß an Freiheitsstrafe doppelt vergangen, so ist die Straftat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
    (2) Sind seit einem Strafurteil sechs Monate vergangen, so ist die Strafe verjährt und darf nicht mehr vollstreckt werden.
    (3) Die Verjährungsfrist wird durch einen Strafprozess unterbrochen.


    Sec. 8 Act of Pardon
    (1) Durch einen Gnadenerweis können umgewandelt werden:
    1. eine Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe jeden gesetzlichen Ausmaßes gem. Sec. 1,
    2. eine Freiheitsstrafe in eine Freiheitsstrafe geringen Ausmaßes oder eine Geldstrafe gem. Sec. 3,
    3. eine Geldstrafe in eine Geldstrafe geringen Ausmaßes oder einen Straferlass.
    (2) Zum Gnadenerweis befugt sind:
    1. der Gouverneur des Bundesstaates, in dem der Täter rechtskräftig verurteilt worden ist, und
    2. der Präsident der Vereinigten Staaten, sofern der Täter von einem Bundesgericht verurteilt worden ist.




    CHAPTER II - SPECIAL PART


    ARTICLE I - CRIMES AGAINST PUBLIC SAFETY AND ORDER


    Sec. 1 High Treason
    (1) Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
    1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
    2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit dem Tode oder Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.
    (2) Es beeinträchtigt den Bestand der Union, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, seine staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihm gehördendes Gebiet abtrennt.
    (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
    1. die republikanische Staatsform,
    2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und den Präsidenten und den Congress in allgemeinen, freien, gleichen unmittelbaren und geheimen Wahlen zu wählen,
    3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht
    4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
    5. die Ablösbarkeit der Regierung,
    6. die Unabhängigkeit der Gerichte und
    7. der Ausschluss jeder Gewalt und Willkürherrschaft.


    Sec 2 Public Call for Crimes
    Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert oder Anleitungen dafür gibt, wird allein wegen dieser Aufforderung oder Anleitung mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 3 Resistance against Officers
    (1) Wer einem Amtsträge oder einer gleichgestellten Person, die zur Vollstreckung von Gesetzes, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
    (2) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.


    Sec. 4 Trespass
    Wer in die Wohnung, die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.


    Sec. 5 Foundation of Criminal Association
    Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.


    Sec. 6 Color of Office
    (1) Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade oder Titel führt.


    Sec. 7 Crimes at Elections
    Wer ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl des Volkes herbeiführt, das Ergebnis verfälscht oder unrichtig verkündet oder verkünden lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 8 Disease Transmission
    Wer die Gefahr einer Infektion mit dem HI-Virus oder einer anderen sexuell übertragbaren Krankheit bei sich oder einer anderen Person herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.



    ARTICLE II - LEGAL PROCESS CRIMES


    Sec. 1 Calumny
    Wer einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn zu erwirken oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 2 False Statement and Perjury
    (1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zuständigen Stelle falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
    (2) Erfolgt die Falschaussage unter Eid, ist die Strafe Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum.


    Sec. 3 Side Treason
    Ein Anwalt, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in der selben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 4 Defeat of Penalty
    (1) Wer ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer wegen einer Straftat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
    (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Vortat angedrohte Strafe.


    Sec. 5 Forgery of Documents
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.


    Sec. 6 Forgery of Processual Documents
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr verfahrenserhebliche Dokumente verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.



    ARTICLE III - CRIMES AGAINST INDIVIDUAL LIBERTY, INVIOALCY AND PROPERTY


    Sec. 1 Homicide
    (1) Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.
    (2) Wer aus Mordlust, aus Habgier, sonst aus niedrigen Beweggründen, mit der Absicht eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet, wird mit dem Tode oder Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.
    (3) Wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Tat wenigstens fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.


    Sec. 2 Assault and Battery
    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 3 Coercion
    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 4 Deprivation of Liberty
    Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 5 Burglary and Fraud
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer sich an fremdem geistigem Eigentum bereichert.
    (2) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 6 Damage to Property
    Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.


    Sec. 7 Libel
    Wer wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung harabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.


    Sec. 8 Defamation against Memory of Deceaseds
    Wer das Andenken eines Verstorbenen oder Verschollenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.


    Sec. 9 Breach of Confidentiality
    Wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen (E-Mail, Instant Messaging, Persönliche Nachrichten o.ä.) im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.


    Sec. 10 Robbery
    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum.


    Sec. 11 Rape
    (1) Wer einen Menschen mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder zur Duldung sexueller Handlungen nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Monaten bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum.



    ARTICLE IV - CRIMES IN OFFICE


    Sec. 1 Perversion of Justice
    Ein Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechtes schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    Sec. 2 Persecution of Innocents
    Wer als Amtsträger wider besseres Wissen einen Unschuldigen oder jemanden, der aufgrund des Gesetzes nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.


    Sec. 3 Omit of Official Acts
    Wer aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.


    Sec. 4 Breach of Confidence in Diplomatic Service
    Wer bei der Vertretung der Union gegenüber einer fremden Regierung oder internationalen Einrichtung einer amtlichen Anweisung zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Bundesregierung irrezuleiten, unwahre Berichte erstattet, wird mit Freiheitsstrafe für einen beliebigen Zeitraum bestraft.


    Sec. 5 Seduction of Subjects
    Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt.


    Sec. 6 Breach of Secrecy
    Wer ein Geheimnis, von dem er als Amtsträger Kenntnis erlangt hat, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.

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