Gedanken zur Gerichtsverfassung

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 680 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Herbert A. Dunn.

  • Die aktuell in den Vereinigten Staaten bestehende Gerichtsverfassung erfordert die stolze Zahl von sieben Richtern um alle judikativen Stellen zu besetzen.


    Dem stehen aktuell 27 US-Bürger gegenüber. Heißt übersetzt: rund jeder vierte Einwohner der USA muss, mit einer Haupt- oder Neben-ID, ein Richteramt ausüben, um die Judikative voll zu besetzen. Hinzu kommen noch der Attorney General, der Solicitor General, ggf. Attorney Generals der Bundesstaaten, sowie freiberufliche Rechtsanwälte. Damit sind wir schnell bei über der Hälfte aller aktuellen Einwohner.


    Wir legen derzeit forciert Bundesstaaten zusammen, weil acht Gouvereneure und Senatoren offenkundig zu viele Posten für das Land sind. Und gleichzeitig schaffen wir allein sieben Richterposten?


    Ich denke, wir sollten hier auf den Boden der Tatsachen zurückkommen.


    Sicherlich positiv zu bewerten ist die Abkehr von einem mit einem Chief Justice besetzten Supreme Court als erste und letzte Instanz in allen Rechtsstreitigkeiten. Aber zwischen diesem einen und dem mittlerweile installierten anderen Extrem liegt doch noch einiges.


    Zum Beispiel eine Gerichtsbarkeit mit zwei Instanzenzügen.


    Ein Federal District Court (Bundesbezirksgericht) als Eingangsinstanz in Zivil- und Strafsachen. Besetzt mit einem Federal Judge (Bundesrichter) als Vorsitzendem, und einer Jury, deren zahlenmäßige Stärke sich aus der Bevölkerungszahl zu ergeben hat. Hier ist insbesondere die Zweiteilung eines Verfahrens nach albernosassonischer Rechtstradition zu berücksichtigen. Zunächst einigen die Geschworenen sich darüber, ob eine (An-)Klage überhaupt begründet ist. Und erst danach über die Rechtsfolgen. Das erleichtert auch zwei-, drei-, oder vierköpfigen Jurys die Urteilsfindung sicherlich erheblich.


    Als Berufungsinstanz gegen Urteile des Federal District Courts, sowie erst- und letztzuständige Instanz in verfassungsrechtlichen Fragen der Supreme Court (Oberstes Bundesgericht), besetzt mit drei Bundesrichtern.


    Das erfordert minimal nur vier Bundesrichter, bedeutet also fast eine Halbierung des Personalbedarfs.


    Besteht auch unter Berücksichtigung des Bedarfs anderer Institutionen (Bundesregierung, Bundesanwaltschaft, bundesstaatliche Regierungen, Rechtsanwaltschaft) personeller Überschuss, können immer noch mehrere Bundesbezirksrichter ernannt werden. Zum Beispiel einer für einen Bezirk, der die eine Hälfte der Bundesstaaten umfasst, und einer für den anderen , der die andere Hälfte der Bundesstaaten erfasst.


    Wäre das nicht vielleicht sinnvoller als der Status Quo?

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Ich habe Ihre ersten Sätze gelesen, dann habe ich die Satzanfänge gelesen und dann bin ich zu Ihren konkret formulierten Fragen übergegangen.
    Könnten Sich sich einmal kurz fassen und ein vom Ist abweichendes (Wunsch-) Soll mit knappen prägnanten Worten umreißen?

  • Nee.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • He, das sollte der Bengel selbst lesen! ;)

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Miss van het Reve, Sie sind neu im Geschäft!
    Gewöhnen Sie sich daran, dass es nur um das Wesentliche bei einem Vortrag geht: Einleitung, Fazit. Der Rest interessiert eine vielbeschäftigte Person wie mich recht wenig - um nicht zu sagen: gar nicht. Wenn Sie also einen Vorschlag haben, dann machen Sie ihn entweder unterschriftsreif oder heben Sie die wesentlichen Punkte hervor. Andernfalls landet das, was Sie als großes Projekt verfolgen, im Reißwolf oder in der "Vielleicht-Später-Ablage"!

  • Mr. Marani, Sie sind eingebildet!


    Ich habe mitnichten Ihnen exklusiv einen Vorschlag unterbreitet, sondern der breiten Öffentlichkeit eine von mir angestellte Überlegung zugänglich gemacht. Und mit der "breiten Öffentlichkeit" meine ich neben Ihnen auch noch den Präsidenten, den Vizepräsidenten, das restliche Kabinett, die Senatoren, Repräsentanten, Bundesrichter, Gouverneure, Parteivorsitzenden, Wutbürger, Kellner, Zeitungsjungen, Tippelbruder Harry unter der Brücke und den Köter von Oma Trude am Ende der Straße.


    Wenn Sie sich nun zu heilig oder beschäftigt fühlen, sich mit meinen bescheidenen Gedanken auseinanderzusetzen, dann werde ich das gerade noch überleben.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Ms. van het Reve ich in meiner Stellung irgendwo zwischen dem von Ihnen so schön aufgeführten Wutbürger und Köter von Oma Trude, kann Sie nur zu Ihrem Mut beglückwünschen, hier in Astor noch einmal eine grundsätzliche Diskussion um den Aufbau unserer Judikative anzustoßen. Ich habe solche Versuche mittlerweile aufgegeben. Die verantwortlichen Politiker unseres Landes und hier vornehmlich die im Kongress agierenden haben unser lange Zeit recht gut funktionierndes Justizsystem in ein personalfressendes und weit überdimensioniertes Monster verwandelt.


    Wobei ich Sie, werte Ms. van het Reve in Bezug auf das Personal etwas korrigieren muss. Nach der derzeitigen Rechtslage bindet die Judikative nicht einen einzigen Staatsbürger, da die Staatsbürgerschaft keine Bedingung für das Amt eines Supreme Court Justice oder eines Federal Judge ist. Entsprechend der Gesetzeslage können ALLE Bundesrichter NID sein, was derzeit der Fall ist. Theoretisch können darüberhinaus alle diese NID auch einer einzigen HID zugeordnet sein, was wohl derzeit nicht der Fall ist, was aber vom Normalbürger auch mangels eines öffentlich einzusehenden und immer den tatsächlichen Verhälnissen entsprechenden Verzeichnis nicht kontrolliert werden kann. Ein undurchschaubares Gefecht von Interessenkonflikten zwischen den drei Staatsgewalten ist unausweichlich die Folge.


    Die Justiz Astors ist also in den letzten Wochen und Monaten nicht nur zum Monster mutiert, sondern wurde im gleichen Atemzug auch noch durch die Abschaffung der Staatsbürgerschaftspflicht für ALLE Bundesrichter weitgehend in ihrer Bedeutung entwertet. Ich wünsche Ihren Bestrebungen, vielleicht doch mal wieder auf den Boden der Realität zurückzufinden und der dritten Staatsgewalt wieder die Bedeutung zukommen zu lassen, die ihr gebührt, viel Erfolg.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Miss van het Reve, Sie sind neu im Geschäft!
    Gewöhnen Sie sich daran, dass es nur um das Wesentliche bei einem Vortrag geht: Einleitung, Fazit. Der Rest interessiert eine vielbeschäftigte Person wie mich recht wenig - um nicht zu sagen: gar nicht. Wenn Sie also einen Vorschlag haben, dann machen Sie ihn entweder unterschriftsreif oder heben Sie die wesentlichen Punkte hervor. Andernfalls landet das, was Sie als großes Projekt verfolgen, im Reißwolf oder in der "Vielleicht-Später-Ablage"!


    Mr. Attorney General, wenn Sie nichts zu sagen haben und sogar gar nichts sagen wollen, dann sagen Sie am besten auch nichts. Schließlich wissen wir ja, dass sie schwer beschäftigt sind. Wie ich hörte, müssen Sie dringend eine Kanne Tee kochen.


    Ansonsten halte ich die Forderung nach Haupt-ID-Pflicht für Richter für problematisch. Richter sind in ihren Äußerungen eingeschränkt. Wenn Sie sich zu Fragen äußern, die später vor Gericht landen, könnten sie schnell als befangen gelten. Unabhängig davon, ob auch eine Befangenheit de Jure vorliegt, schadet das dem Ansehen der entsprechenden Kammer.

    William J. Langley
    Governor of Astoria State
    Member of The Assembly

  • Miss van het Reve spricht berechtigerweise ein erhebliches Ungleichgewicht an, für das wir bisher keine Lösung gefunden haben: Einerseits behandeln wir die Judikative als gleichwertige Gewalt, andererseits stellen wir an sie aber niedrigere Anforderungen als an die beiden anderen.


    Sie hat an anderer Stelle bereits dargelegt, dass auch das Praktizieren unter anderem Namen keineswegs unproblematisch ist. Eventuell wäre eine Offenlegungspflicht hier erwägenswert, um Schaden vom Ansehen der astorischen Rechtsprechung abzuwenden.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Das Grundproblem ist doch eher die vergleichsweise Unaktraktivität der Judikative verglichen mit den anderen Gewalten, was man versucht hat auszugleichen, indem die Anforderungen aufgeweicht wurden.

  • Ich kann mich da - um mal als "Betroffener" zu sprechen - Mr. Felt zustimmen: Das Problem ist, dass der Supreme Court - und die anderen Gerichte - nur äußerst selten gebraucht werden. Wenn man die Justiz dann aber doch mal braucht, dann muss aber bitte alles schnell und glatt gehen und es braucht ordentliche Ergebnisse.
    Das ist von der Einstellung nicht verwerflich und grundsätzlich nicht schlimm, denn wenn die Judikative nicht viel zu tun hat, ermöglicht das ja im Umkehrschluss die Vermutung, dass es ansonsten recht gut läuft, in Astor, und das ist wünschenswert. Aber trotzdem kommt man hier in das angesprochene Dilemma, dass man eben mindestens einen, maximal aber drei Personen in einem Amt parkt, in dem sie maximal einmal im Quartal etwas zu tun haben - sieht man von zeremoniellen Aufgaben ab, aber die zählen ja nun nicht unbedingt. Man hält also eine Personalreserve für eine wichtigen, wenngleich im täglichen Leben völlig vernachlässigbaren Fall vor und legt diesen Personen noch dazu sehr strenge Beschränkungen auf, was ihr weiteres Engagement angeht.


    Da muss man, fürchte ich, einfach Kompromisse machen. Und die Alternativen sind: Man verzichtet auf Haupt-IDs in der Justiz oder man verzichtet auf eine ordentliche Justiz. Bei der derzeitigen Situation sehe ich andere Optionen leider nicht wirklich.


    Aber ich rege tatsächlich an, dass man die Gesetze entsprechend ergänzt, um für die Richter-Neben-IDs die Verpflichtung zu schaffen, in einem Register beim Supreme Court oder sonst wo die jeweilige Haupt-ID mit anzugeben, damit man die an die Haupt-IDs gekoppelten Regelungen angemessen umsetzen kann.

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

  • Tja ... Ich sehe daraus die falschen Schlüsse gezogen und tendiere eher dazu, jegliche Befangenheitsregeln fallen zu lassen, zumindest erstinstanzlich. More Risk more Fun. Es mag sein, dass irgendwann einmal ein Missbrauch dieser Vorstellung eintritt, doch dann kann man es immer noch ändern. Ich jedenfalls habe Vertrauen in die IDs der Richter.

  • More risk, more fun? Ich glaube es hackt, Mr. Marani... :rolleyes


    Die Rechtssprechung ist kein "Spiel", bei dem es um den "Spaß" der Beteiligten geht. Und eine unsaubere Niederlage darum manchmal vielleicht besser, weil "spaßiger" sein kann, als ein sauber errungener Sieg.


    Wenn ich kein grundsätzliches Vertrauen in die charakterliche Intergrität unserer Richter hätte, dann würde ich mich bestimmt nicht auf den Standpunkt stellen, die Öffnung der Richterstellen für Neben-IDs sei zumindest unter den aktuell praktikablen Lösungen noch die beste.


    Im Gegenteil, ich möchte sogar so weit gehen zu sagen: auch den meisten Inhabern von Richterstellen ist sicherlich daran gelegen, das berechtigte, aber ebenso notwendige Vertrauen in ihre Integrität zu schützen, indem es klare Regelungen zur Sicherung der Transparenz und Ausschluss bzw. Ablehnung eines Richters bei Besorgnis der Befangenheit gibt.


    Hat uns Ihr Beitrag nun irgendwie weitergebracht? Nein. Sie haben zwar Ihre Uneignung als Attorney General bewiesen, aber das ist schon keine Neuigkeit mehr...

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Mr. Marani, hat man Ihnen in der Schule nicht beigebracht, dass jedermann Recht auf fairen Prozess hat, und das niemand aus persönlichen Gründen bevorzugt werden darf? Oder wenigstens in der Uni? Oder waren Sie zu sehr ins so genannte studentische Leben vertieft?
    Wenn wir befangene Richter erlauben, ist das "risk" nicht nur ein unrichtiges Urteil, sondern auch, dass der Supreme Court das gesamte Verfahren kippt und den vorherigen Stand wieder einsetzt. Damit würde der Instanzenzug von vorne beginnen.

    William J. Langley
    Governor of Astoria State
    Member of The Assembly

  • Mr. Langley,


    natürlich hat man mir einmal davon erzählt. Mir wurde aber vor allem auch beigebracht, dass man trotz allen Idealismusses die Tatsachen niemals aus dem Auge verlieren darf. Und diese Tatsachen sind nuneinmal, dass viele Richter enge Freunde haben, manche gehen gar bei den Parteien ein und aus, ohne Mitglied zu sein.


    Der Blick zum Obersten Gerichtshof: Dort ist es genau so. Es gibt dort derzeit drei Beschützer der Fackel der Gerechtigkeit vor den Stürmen der politischen Sachzwänge. Zwei davon haben Freunde im Kongress, einer in der Administration, zweien muss man Nähe zu den Republikanern unterstellen. Bin ich darüber betrübt? Ganz und gar nicht.
    Aber aufgrund der mangelnden Alternativen und aufgrund personeller Begrenztheit unseres gesamten aktiven Staatsvolkes bleibt gar nichts anderes übrig, als JEDEM Richter Befangenheit zu unterstellen, weil man entweder direkt an seiner Seite oder eine oder zwei Reihen hinter ihm einen Freund findet, der an dem Verfahrensausgang über die Gerechtigkeit hinaus interessiert ist.


    Das Ideal des unabhängigen Richters teile ich genau wie Sie alle auch. Und es ist auch gut, danach zu streben. Doch ein Ideal umzusetzen, ist ungemein schwerer, als eines zu haben. Das haben z.B. die Kommunisten wohl am deutlichsten aufgezeigt.


    Und Ms. Reve,
    Sie können sich ja doch kurzfassen. ;)

  • Mr. Marani, ich hoffe doch sehr, dass Sie in ihrem Berufsalltag die Verfassung nicht als irgendetwas sehen, dass nur für hoffnungslose Romantiker gilt. Ansonsten werfen sie doch mal einen Blick in den Constitution of Courts Act, und lesen sie nach, wie dort Befangenheit geregelt ist, bevor Sie sich weiter zum Narren machen.

    William J. Langley
    Governor of Astoria State
    Member of The Assembly

  • Im Gegenteil, ich möchte sogar so weit gehen zu sagen: auch den meisten Inhabern von Richterstellen ist sicherlich daran gelegen, das berechtigte, aber ebenso notwendige Vertrauen in ihre Integrität zu schützen, indem es klare Regelungen zur Sicherung der Transparenz und Ausschluss bzw. Ablehnung eines Richters bei Besorgnis der Befangenheit gibt.


    Dem kann ich als Betroffener nur zustimmen.

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    United States Federal Judge


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    Former Associate Justice of the United States Supreme Court
    Former Criminal Court Justice

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