Standing Orders of the Grand Senate

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    "Impavidi progrediamur"


    Standing Orders of the State Council



    Title I. Chairmanship


    Sec. 1 – Chairmanship of State Council

    (1) Die State Councilor wählen eine Person mit Wohnsitz in Serena zum Chairman of the State Council, welcher die Sitzungen des State Councils leitet.

    (2) Der Chairman amtiert für vier Monate.

    (3) Wahlen für das Amt des Chariman sind durchzuführen wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des State Council beschliesst.

    (4) Für den Fall, dass kein regulär gewählter Chairman im Amt ist, soll als Deputy Chairman das Mitglied des State Council die Sitzungsleitung übernehmen, welches unter den verfügbaren Mitgliedern am längsten dem State Council angehört.

    (5) Der Chariman vertritt den State Council nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch. Er hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des State Council, sofern diese den Fortgang der Arbeit und die Ordnung im Hause betrifft.

    (6) Steht eine Amtshandlung des Chairman für 48 Stunden aus, so gilt dieser als abwesend und eine Vertretung nach den aktuellen Regeln soll erfolgen.

    (7) Die Stellvertretung soll andauern, bis der rechtmäßige Chairman die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte erklärt.



    Title II. Course of Business


    Sec. 2 – Motions
    (1) Anträge sind schriftlich und öffentlich einsehbar an dafür vorgesehener Stelle oder im Verlauf einer Aussprache einzureichen.
    (2) Der Chairman kann für das Einreichen von Anträgen einen Ort bestimmen.
    (3) Der Chairman weist Anträge, die nicht den formalen Anforderungen genügen, zurück.
    (4) Der Antragsteller kann seinen Antrag ändern und zurückziehen, solange die Aussprache über den Antrag dauert.


    Sec. 3 – Debates
    (1) Aussprachen werden vom Chairman eröffnet und geschlossen. Sie sollen mindestens 48 und höchstens 168 Stunden dauern. Der Chairman legt die Dauer fest.
    (2) Kein Mitglied des State Council soll in den ersten 12 Stunden nach Eröffnung einer Aussprache das Wort ergreifen, ohne dass der Antragsteller eine Antragsbegründung beigefügt, vorgebracht oder darauf ausdrücklich verzichtet hat.
    (3) Eine Aussprache kann verlängert werden, wenn

    • 1. ein Viertel aller Mitglieder des State Council dies beantragt oder
    • 2. der Chairman weiteren Aussprachebedarf sieht.

    (4) Eine Aussprache endet vorzeitig, wenn ein Viertel aller Mitglieder des State Council das verlangt und der Chairman nicht widerspricht.
    (5) Aussprachen sind vom Chairman in der Form "[Debate] Jahr-fortlaufende Nummer Antragstitel" zu kennzeichnen. Zu Anfang eines jeden Jahres wird mit der fortlaufenden Nummer 001 begonnen.
    (6) Als Aussprache zählen alle Geschäfte des State Council, die keine Abstimmungen sind, insbesondere auch Anhörungen, Befragungen und Haushaltsdiskussionen.


    Sec. 4 – Votes
    (1) Abstimmungen finden, sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, in namentlicher Abstimmung statt. Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, gelangen nur Anträge zur Abstimmung, über die zuvor eine Aussprache stattgefunden hat.
    (2) Die Abstimmungsfragen sind sachbezogen und wertneutral zu formulieren und in der Regel so zu stellen, dass

    • 1. sie mit "Yea" oder "Nay" beantwortet werden können oder
    • 2. die Mitglieder des State Council die Wahl zwischen zwei oder mehr Alternativen haben, wobei sie stets auch alle Alternativen ablehnen können müssen.

    (3) Ein Mitglied des State Council kann anstelle einer Stimmabgabe seine Teilnahme am Geschäftsgang des State Council zum Zeitpunkt der Abstimmung durch "Present" bekunden.
    (4) Abstimmungen dauern 96 Stunden. Das Ergebnis kann vorzeitig festgestellt werden, wenn

    • 1. die erforderliche Mehrheit erreicht ist,
    • 2. nicht mehr erreicht werden kann oder
    • 3. alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben.

    Wird ein Ergebnis vor dem Ablauf der Abstimmungsfrist festgestellt, erhalten die Mitglieder des State Council bis zu deren Ablauf die Möglichkeit, ihr Stimmverhalten zu Protokoll zu geben.
    (5) Abstimmungen sind in der Form "[Vote] Jahr-Nummer Antragstitel" zu kennzeichnen, wobei das Jahr und die Nummer der Kennzeichnung der vorherigen Aussprache entsprechen.
    (6) Stimmabgaben dürfen nicht geändert werden; bereits der Versuch führt zum Ausschluss des Abstimmenden von der Abstimmung. Das Stimmverhalten kann durch eine neue Stimmabgabe korrigiert werden, solange der Chairman kein Ergebnis festgestellt hat und die Abstimmungsfrist noch nicht verstrichen ist.


    Sec. 5 – Right of Speech
    Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, müssen Dritte beim Chairman die Erteilung des Rederechts beantragen. Der Antrag muss begründen, warum die Erteilung für den Fortgang der Aussprache notwendig ist.



    Title III. Code of Behavior


    Sec. 6 – Forms of Address
    (1) Der Chairman wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Members of Council" an die Mitglieder des State Council in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Councilor" an einzelne Mitglieder.

    (2) Mitglieder des State Council richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman" an den Vorsitzenden, bei weiblichen Amtsinhabern lautet die Form "Madam Chair". Ist der Chairman abwesend, wenden sich die Mitglieder des State Council mit der zutreffenden Anrede (Mister/Madam Chairman/Chair pro tempore) an den Sitzungsleiter.

    (3) Der Chairman wenden sich in seiner Eigenschaft als Mitglied des State Council an die Gesamtheit der Mitglieder des State Council.
    (4) Mitglieder des State Council sprechen sich untereinander mit "Councilor" an. Die Anrede kann um den Namen des Angesprochenen ergänzt werden. Anstelle des Titels kann eine respektvolle und angemessene freundschaftliche oder kollegiale Anrede verwendet werden.
    (5) Bei Anhörungen des State Council können sich die Mitglieder des State Council bei ihren Fragen direkt an den Befragten wenden. Die Befragten können sich bei der Beantwortung direkt an das fragende Mitglied wenden, ebenfalls können sie sich allgemein an die Gesamtheit der Mitglieder des State Council richten.
    (6) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Chairman sanktioniert werden.


    Sec. 7 – Site Rules
    Im State Council haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des State Council und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.


    Sec. 8 – Sanctions against Members of Council
    (1) Mitglieder des State Council können vom Chairman mit Sanktionen belegt werden.
    (2) Der Chairman spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des State Council gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere die Hausordnung, verstößt.
    (3) Wird ein Mitglied des State Council zum wiederholten Mal innerhalb eines Monats verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Chairman ihm das Rederecht im State Council für eine Woche entziehen.
    (4) Wird ein Mitglied des State Council zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten verwarnt oder ist der Verstoß so schwerwiegend, dass er diesen Schritt rechtfertigt, kann der State Council, ein Hausverbot zwischen drei und sieben Tagen verhängen.


    Sec. 9 – Sanctions against Visitors
    Verstößt ein Parlamentsbesucher gegen die Hausordnung, kann ihm der Chairman ein Hausverbot erteilen oder sonstige Maßnahmen veranlassen. Dies beinhaltet auch die Verhängung von Bußgeldern.



    Title IV. Final Provisions


    Sec. 10 – Retroactive Permit
    Von der Geschäftsordnung abweichende Verfahren können nachträglich durch Beschluss des State Council für gültig erklärt werden.


    Sec. 11 – Validity
    (1) Stehen Teile dieser Geschäftsordnung im Widerspruch zu übergeordneten Rechtsnormen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    (2) Diese Geschäftsordnung kann nur durch Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Änderung einzelner Bestimmungen auf dem üblichen Wege bleibt hiervon unberührt.

    The Republic of Serena
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    Einmal editiert, zuletzt von Alexander T. Huang () aus folgendem Grund: Amendment to the Standing Orders vom 4. Januar 2021 eingepflegt.

  • Alricio Scriptatore

    Hat das Label von [Announcement] auf The Grand Serenese Senate geändert
  • Alricio Scriptatore

    Hat den Titel des Themas von „Standing orders of the State Council“ zu „Standing Orders of the Grand Senate“ geändert.

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