[Demonstration] Republikaner gegen diese Reform des Repräsentantenhauses

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 1.394 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Walter Felt.

  • Man könnte auch vor jeder Wahl abstimmen lassen, wie die Wahl abgehalten werden soll. Klingt bekloppt genug, um von der Regierung eingeführt zu werden.


    "Im Rennen um die substanzloseste Argumentation haben die Republikaner den Rest des Feldes mühelos abgehängt. Senator Aspertine hat argumentatives Gewicht abgeworfen und sich mit einem miesen Anti-Regierung-Schlenker an die Spitze gesetzt, nachdem Congressman Wilson mit rassistischen Ausfällen im Dis-Qualifying zunächst die Pole Position erobert hatte."


    Ich halte die gespannten Zuschauer natürlich auf dem Laufenden.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Vielleicht ein Präferenzwahlrecht?
    Gut, ich weiss nicht wie man das technisch am besten umsetzt, aber die bisherigen Vorschläge gehen ja dahin das man ein oder mehrere Kreuze macht.
    Wie wär es denn mit Zahlen? Etwa eines, wo alle Kandidaten wie schon erwähnt auf einer Liste stehen, der Wähler nicht nur ein oder mehrere Kreuze macht sondern die Kandidaten in der Rangfolge seiner Präferenz nummeriert? Und dann nach einem bestimmten Verfahren diese Präferenzen dann so gewertet werden das dann danach ein oder mehrere Kandidaten die von dem Wählern am meisten präferiert werden gewählt sind?


    Der Vorschlag ist sehr interessant, und sollte in Betrachtungen zu einer Reform des Wahlrechts zum Repräsentantenhaus in jedem Fall Eingang finden! :thumbup:


    Allerdings stößt auch er an die gleiche Grenze wie viele andere Wahlrechtsmodelle: er kann letztlich nur möglichst demokratische und der politischen Kultur der Vereinigten Staaten möglichst gerecht werdende Wahlen zum Repräsentantenhaus gestalten. Er kann aber das Kernproblem des Repräsentantenhauses leider auch nicht lösen.


    Und dieses Problem ist einfach, dass die Sitze offenkundig überhaupt nicht begehrt sind.


    Manche Senatoren gehören dem Kongress ununterbrochen mehrere Jahre lang an. Das Repräsentantenhaus hingegen erkennt man typischerweise am Ende einer Legisaturperiode personell gegenüber dem ursprünglich gewählten Repräsentantenhaus nicht mehr wieder.


    Spötter nennen es zuweilen, "die Kammer des Kongresses mit der Drehtür." Denn es soll schon vorgekommen sein, dass jemand ins Repräsentantenhaus gewählt wurde, zurücktrat oder wegen Inaktivität ausschied, und irgendwann während der gleichen Legislaturperiode dann als Nachrücker oder Nachgewählter wieder reinrutschte. ;)


    Ich persönlich glaube nicht, dass an diesem Problem irgendein Wahlverfahren irgendwas ändern kann. Die Einstellung der Kandidaten zum Repräsentantenhaus muss sich ändern. Mit Ausnahme der Bestätigung von Personalvorschlägen des Präsidenten hat das Repräsentantenhaus ja schließlich die gleichen Rechte und Befugnisse wie der Senat. Ein kompetent unterstütztes, gut vernetztes und redegewandtes Mitglied des Repräsentantenhauses muss einem Senator an Macht und Einfluss nichts nachstehen! Es wäre schön, wenn das den Herrschaften mal klar würde.


    Ansonsten muss notfalls der Wähler Maßnahmen ergreifen. Für mich z. B. steht fest: sollte das am 1. Dezember zusammentretende neugewählte Repräsentantenhaus wieder nur eine Orgie im Stühlerücken werden, werde ich nächstes Mal ganz einfach nicht zur Wahl gehen! Egal nach welchem System! Sondern statt dessen über eben diesen Schritt informieren und andere dazu einladen, es mir gleich zu tun.


    Denn veralbern können wir uns schließlich auch alleine. Dazu brauchen wir kein Repräsentantenhaus, dessen von uns gewählte Mitglieder sich anschließend nicht für unsere Vertretung zuständig fühlen...

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Ich würde dazu gern auf diesen Entwurf verweisen, den mein Haus bereits zur letzten Reform alternativ entwickelt hat und dem wohl am nächsten kommt, was Mr. Klesh sich vorstellt. Das blau markierte ist dabei, wie bereits gesagt, eine reine Option.


    House Election Amendment


    Section 1
    Article III des Federal Election Act wird wie folgt geändert:

      "Sec. 1. Candidacies.
      (1) Kandidaturen, die mindestens den Namen des Kandidaten beinhalten, werden durch höchstpersönliche Erklärung spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
      (2) Eine Liste mit Kandidaten ist durch einen von dieser Liste bekanntzugeben. Jeder Listenkandidat wird so behandelt, als hätte er seine Kandidatur selbst bekanntgegeben.
      (3) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten; der Rücktritt einzelner Kandidaten einer Liste hat keine Auswirkungen auf die anderen Kandidaturen.


      Sec. 2 Procedure of Elections.
      (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus 16 Stimmen. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf die Kandidaten verteilen oder verfallen lassen.
      (2) In das Repräsentantenhaus ziehen abhängig von der Anzahl der registrierten Wähler die Kandidaten mit den meisten erhaltenen Stimmen ein. Dabei gilt:
      1. es ziehen mindestens stets die fünf Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Repräsentantenhaus ein,
      2. sind mehr als 25 Wähler registriert, so ziehen die sieben Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Repräsentantenhaus ein,
      3. sind mehr als 50 Wähler registriert, so ziehen die neun Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Repräsentantenhaus ein.
      4. Haben auf den letzten zu vergebenden Sitz mehre Kandidaten Anspruch aufgrund gleich viel erhaltenen Stimmen, so ziehen sie alle ins Repräsentantenhaus ein.
      (3) Die Kandidaten erhalten im Repräsentantenhaus soviele Stimmen, wie sie bei der Wahl erhalten haben.


      Sec. 3. Vacancy.
      (1) Unterschreitet die Anzahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses die in Sec. 2 Ssec. 2 No. 1 bis 3 angebene Anzahl, so rücken solange diejenigen mit den meisten Stimmen gemäß dem amtlichen Wahlergebnis nach, bis die Anzahl wieder erreicht ist. Haben auf den letzten zu vergebenden Sitz mehre Kandidaten Anspruch aufgrund gleich viel erhaltenen Stimmen, so ziehen sie alle ins Repräsentantenhaus ein.
      (2) Unterschreitet mit Ablauf des ersten Sonntag des Monats, der auf den Zusammentritt des Repräsentantenhauses folgt, die Anzahl seiner Mitglieder die in Sec. 2 Ssec. 2 No. 1 bis 3 angebene Anzahl, so finden Nachwahlen parallel zu den Präsidentschaftswahlen statt.
      (3) Die Kandidaturenfrist für die Nachwahl endet mit Ablauf des zweiten Sonntages des Wahlmonats. Bei der Nachwahl zum Repräsentantenhaus hat jeder Wähler acht Stimmen.


      Sec. 4. Inauguration.
      (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
      (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht bis zum Ablauf des siebten Tages des Monats an, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
      (3) Für Nachrücker und Nachgewählte gelten die Bestimmungen der Ssec. 1 und 2 entsprechend, an die Stelle einer siebentägigen Frist ab Beginn der Legislaturperiode tritt einen siebentägige Frist ab Benennung als Nachrücker bzw. Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Nachwahl."

    Section 3
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

  • Dieses Modell ist sicherlich auch nicht uninteressant, wenngleich es wiederum mehr Elemente einer Mehrheits- denn einer Präzedenzwahl aufweist.


    Für denkbar, sofern technisch umsetzbar, hielte ich aber auch folgendes, an Mr. Kleshs Überlegungen orientiertes System:


    Bei derzeit fünf Sitzen im Repräsentantenhaus erhält jeder Kandidat fünf Stimmen, mit der Gewichtung von jeweils fünffach, vierfach, dreifach, zweifach und einfach. Diese weist er je fünf verschiedenen Kandidaten zu, oder lässt sie beliebig verfallen.


    In das Repräsentantenhaus ziehen die fünf Kandidaten ein, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichstand geht das letzte Mandat an denjenigen Kandidaten, der die meisten fünffach gewichteten Stimmen erhalten hat. Gibt es auch dort Gleichstand, sticht die größte Anzahl Einzelstimmen mit vierfacher Gewichtung. Und immer so weiter.


    Nur wenn die Kandidaten für den fünften Sitz ein exakt gleiches Stimmenergebnis nach Anzahl und Gewichtung aufweisen, wird das Repräsentantenhaus um einen Sitz vergrößert. Scheidet aus diesem so vergrößerten Respräsentantenhaus ein Mitglied aus, wird dieses jedoch nicht ersetzt, sondern das Repräsentantenhaus schrumpft wieder auf seine eigentlich bestimmte Größe.


    Ist ein Nachrücker zu bestimmen, so ist dieser der bislang nicht berücksichtigte erfolgreiste Kandidat in der letzten Wahl, ermittelt nach dem o. g. Verfahren. Bei exaktem Gleichstand nach Stimmenanzahl und -gewichtung gäbe es wiederum zwei Nachrücker, also ein um einen Sitz vergrößertes Repräsentantenhaus. Scheidet aus diesem ein Mitglied aus, sollte wieder die Regelung greifen, keinen Nachrücker für dieses zu bestimmen.


    Sollte das technisch nicht realiserbar sein, kann man auch einfach jedem Kandidaten die dreifache Anzahl Stimmen geben wie Sitze zu vergeben sind, frei kumulierbar und panaschierbar. Sofern technisch möglich vielleicht mit einer Höchstzahl Stimmen, die auf einen Kandidaten kumuliert werden können. Das wäre dann allerdings wiederum, wie gesagt, mehr ein Mehrheits- denn ein Präzedenzwahlrecht.


    Was man denke sich sieht: es gibt viele Möglichkeiten. Und sie alle sind in jedem Fall besser als dieser verkappte zweite Senat, den einige Republikaner im Kongress gerade einführen wollen!

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Welches da wäre...? ;)

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
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    - Former U.S. Representative -

  • Sie kennen es, Sie haben ein Fass dazu aufgemacht. Sie haben aber noch nicht auf meine Hinweise reagiert bzw. nach Behebung Ihres Verständnisproblems Ihre Meinung dazu abgegeben. Diskutieren wir doch das ganze an gegebener Stelle weiter. Hier geht es ja um das Wahl- nicht um das Losverfahren. ;)


    Was Ihre Gewichtung anbelangt, so erschließt sich mir dabei nicht, wo es einen Unterschied zur Stimmenakkumulation nach dem von mir vorgeschlagen System gibt, sofern man One Man One Vote (OMOV) im Kongress beibehält und somit den blauen Absatz rausstreicht.

  • Ein Losverfahren zur Vergabe eines öffentlichen Amtes sollte in einer Demokratie stets nur ultima ratio sein, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit mehr gibt, eine Entscheidung nach dem Wählerwillen herbeizuführen oder vernünftig aus diesem herzuleiten.


    Nicht umsonst sehen Verfassung und Gesetze für den Fall eines Gleichstandes nach Wahlmännerstimmen bei Präsidentschaftswahlen ja eine Wahl durch den Kongress, und solange keine solche zustande kommt und die Amtszeit des letzten gewählten Präsidenten geendet, hat die kommissarische Amtsführung durch den mittelbar demokratisch legitimierten Sprecher des Repräsentantenhauses vor. Anstatt eines Losverfahrens. ;)


    Insofern gebührt Ihnen möglicherweise Anerkennung dafür, die Idee eines überhängigen Sitzes im Repräsentantenhaus als Ausweg aus einer Pattsituation bei Repräsentantenhauswahlen entwickelt zu haben. Aber bestimmt nicht für Ihr Lottospielchen, das im Zweifel noch dreiste Taktiker zum eigenen Vorteil wie Former Secretary of the Interior Gregory "Tricky Greg" Jameson bevorteilt. ;)


    Ansonsten ist zwischen beiden Modellen eben der Unterschied, ob man ein (engeres) Präferenzwahlverfahren oder ein (offeneres) Mehrheitswahlverfahren mit mehreren kumulier- und panaschierbaren Stimmen haben möchte.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

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