Signing by the Governor

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  • Common Market and Development of Natural Resources Amendment


    Section 1 - Purpose
    Durch dieses Gesetz wird der vom Kongress beschlossene Verfassungszusatz ratifiziert.


    Section 2 - Introduction of an Amendment to the Constitution of the United States
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird der folgende Zusatz angefügt:

      Amendment [Common Market and Development of Natural Resources]
      (1) Der Kongress hat das Recht, für das gesamte Gebiet der Vereinigten Staaten ein einheitliches Konkursrecht zu schaffen und Regelungen zum Geldverleih und Kreditgeschäften durch private und öffentliche Einrichtungen zu erlassen.
      (2) Der Kongress hat das Recht, über die Ländereien und natürlichen Ressourcen der Vereinigten Staaten zu verfügen und alle erforderlichen Anordnungen und Vorschriften hierüber zu erlassen. Eigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke eingezogen werden.


    Section 3 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den Regelungen der Rechtsordnung von Serena in Kraft.



    Sen City, 28-11-2011

    Arjun Narayan, Governor of Serena

  • The Regional Structure of Serena Act


    Section 1 [Generals]
    Dieses Gesetz regelt die Gliederung Serena in Bezirke (Counties), kreisfreie Städte (Municipals) und Gemeinden (Townships).



    Section 2 [Counties]
    Serena teil sich in zwölf unabhängige Bezirke mit ihren jeweiligen Bezirkshauptstädten:
    a) Gold Valley: Gold Valley City
    b) Isaposant: New Aldenroth
    c) Koreno: Caliente
    d) Kwai: Shenghei
    e) New Sen: Northridge
    f) Sorrento: Las Venturas
    g) South Central: Palmerston
    h) St. Vincent: St. Vincentias
    i) Sunset Heights: Stanton
    j) Upper Petchyko: New Ming
    k) Xiwang: Zan City
    und
    l) Yellwo Shade: Lo Santui



    Section 3 [County Administration]
    (1) Jedem Bezirk Serena steht ein Bezirksverwalter (County Administrator) vor, der die dortigen Verwaltungsaufgaben für den Gouverneur (Governor) übernimmt.
    (2) Die Bezirksverwalter werden vom Gouverneur von Serena ernannt und durch diesen oder durch einen Beschluss mit Zweidrittelmehrheit der des Legislative Council abgesetzt.
    (3) Wurde kein Bezirksverwalter ernannt, werden die Verwaltungsaufgaben vom Gouverneur wahrgenommen.



    Section 4 [Townships]
    (1) Die unterste Administrationseinheit Serenas sind die Gemeinden (Townships).
    (2) Jeder Gemeinde steht ein Bürgermeister (Mayor) vor, der durch freie, gleiche und geheime Wahl, von den Bürgern der Gemeinde, auf sechs Monate gewählt wird. Wiederwahl ist zulässig.
    (3) Die gesetzgebende Gewalt einer Gemeinde geht vom Gemeinderat (Township Council) aus. Der Gemeinderat soll, von den Bürgern der Gemeinde, durch freie, gleiche und geheime Wahl auf sechs Monate gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Näheres zu den Rechten und Pflichten des Bürgermeisters und des Gemeinderates, sowie zum Modus der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, soll durch lokale Gesetze bestimmt werden.



    Section 5 [Municipals]
    (1) Die Städte Freeport City, Hong Nam und Sen City sind kreisfreie Städte. Sie gehören keinem County an.
    (2) Jeder Gemeinde steht ein Oberbürgermeister (Great Mayor) vor. Alle weiteren Regelungen entsprechend den Regelungen zu Bürgermeistern aus Sec. 2.
    (3) Die gesetzgebende Gewalt einer kreisfreien Stadt geht vom Stadtrat (City Council) aus. Der Stadtrat soll, von den Bürgern der Gemeinde, durch freie, gleiche und geheime Wahl auf sechs Monate gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Näheres zu den Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters und des Stadtrates, sowie zum Modus der Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen, soll durch lokale Gesetze bestimmt werden.



    Section 6 [Competences of the State, the Townships and Municipals]
    Jede Gemeinde ist berechtigt, in den Zuständigkeitsbereichen die nicht
    a) laut Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor dem Bund zufallen, noch
    b) bereits von der Republic of Serena geregelt werden,
    lokal gültige Gesetze zu erlassen und Anordnungen zu verfügen.



    Section 7 [Final Provisions]
    Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Serena vorgesehenen Weg in Kraft.



    Sen City, 29-01-2012

    Arjun Narayan, Governor of Serena

  • Public Services Organization Act



    Section 1 [Generals]
    Dieses Gesetz regelt die Organisation der öffentlichen Verwaltungsstellen in den Bereichen der öffentlichen Sicherheit und Katastrophenhilfe.



    Section 2 [Fire Departments]
    (1) Die Feuerwehren (Fire Departments) in Serena werden von den Gemeinden bzw. den kreisfreien Städte verwaltet.
    (2) Jede Gemeinde kann entweder eine Berufs- oder eine freiwillige Feuerwehr unterhalten. Ab einer Einwohnerzahl von 2000, ist eine Berufsfeuerwehr verpflichtend. Das Unterhalten einer gemeinsamen Feuerwehr durch mehrere Gemeinden ist gestattet. In den kreisfreien Städten ist eine Berufsfeuerwehr einzurichten.
    (3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Feuerwehren obliegen der jeweiligen Gemeinde bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt.
    (4) Jede Gemeinde bzw. kreisefreie Stadt kann finanzielle Unterstützung für den Erhalt der eigenen Feuerwehr beim zuständigen Bezirksverwalter (County Administrator) beantragen.



    Section 3 [Rescue Services]
    (1) Die Rettungskräfte (Rescue Services) in Serena werden von den Gemeinden verwaltet.
    (2) Jede Gemeinde mit einer Einwohnerzahl von mehr als 1500 ist verpflichtet eigene Rettungskräfte zu unterhalten. Das Unterhalten gemeinsamer Rettungskräfte, durch mehrere Gemeinden, ist zulässig. Jede kreisfreie Stadt hat eigene Rettungskräfte zu unterhalten.
    (3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Rettungskräfte obliegen den jeweiligen Gemeinden bzw. kreisfreien Städten.
    (4) Jede Gemeinde bzw. kreisfreie Stadt kann finanzielle Unterstützung, für den Erhalt der eigenen Rettungskräfte, beim zuständigen Bezirksverwalter beantragen.



    Section 4 [State Police]
    (1) Die Staatspolizei (State Police) ist verantwortlich für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung in den Gemeinden und kreisfreien Städten, den Schutz der öffentlichen Einrichtungen Serenas sowie den Personenschutz für Amtsträger von Serena.
    (2) Oberster Dienstherr der Staatspolizei ist der Gouverneur von Serena. Er kann für das ganze Staatsgebiet Serenas, oder für einzelne Aufgaben, Bevollmächtigte ernennen. Dienstherr in den Gemeinden ist der Bürgermeister. Dienstherr in den kreisfreien Städten ist der Great Mayor.
    (3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung, Struktur und Umfang der Staatspolizei sollen vom Gouverneur durch Verordnungen geregelt werden.



    Section 5 [Disaster Relief Agency]
    (1) Die Serena Disaster Relief Agency (DRA) ist für die Koordinierung von Maßnahmen der Katastrophenhilfe verantwortlich.
    (2) Die DRA ist direkt dem Gouverneur von Serena unterstellt.
    (3) Im Falle einer regionalen Katastrophe kann die DRA Polizei- , Rettungs- und Feuerwehrkräfte aus den umliegenden Gemeinden des Katastrophenorts anfordern. Der Anforderung ist in jedem Fall nachzukommen.
    (3) Im Falle einer staatweiten Katastrophe kann die DRA Polizei- , Rettungs- und Feuerwehrkräfte aus dem gesamten Staatsgebiet anfordern. Die staatsweite Katastrophe wird durch den Gouverneur von Serena erklärt. Der Anforderung in in jedem Fall nachzukommen.
    (4) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung, Struktur und Umfang der Staatspolizei sollen vom Gouverneur durch Verordnungen geregelt werden.



    Section 6 [Final Provisions]
    Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Serena vorgesehenen Weg in Kraft.


    Sen City, 2012-05-07

    Alexander Thomas Huang
    Governor of Serena

    Alexander Thomas Huang
    Former Chairman of the Serena State Council

    Former Governor of the Republic of Serena

    Democrat_SE.png


  • "Impavidi progrediamur"



    Executive Order2012/11/18 Holidays of the States Authorities



    Der Gouverneur der Republik von Serena erlässt mit dem heutigen Tag folgenden, durch seine Unterschrift unmittelbar in Rechtskraft tretenden, Exekutiverlass:


    1. Alle Behörden des Staates sowie alle sonstigen dem Bundesstaat zuzurechnenden Einrichtungen bleiben an folgenden Tagen, sowie grundsätzlich an allen Sonntagen, für den Publikumsverkehr geschlossen:


    • New Year's Day – an jedem 1. Januar eines Jahres (Neujahrstag)
    • Memorial Day - an jedem letzten Montag im Mai (Gedenken an die Toten aller Kriege)
    • Independence Day – an jedem 25. Juni eines Jahres (Gründung Astors)
    • Labor Day - an jedem ersten Montag im September (Ehrentag für die Arbeiter der United States of Astor)
    • Constitution Day - an jedem 17. September eines Jahres (Proklamation der neuen US-Verfassung)
    • Veterans' Day – an jedem dritten Montag im Oktober (Ehrentag für die astorischen Veteranen aller Kriege)
    • Serena Fusion Day - an jedem 16. Oktober eines Jahres (Fusion der ehem. Bundesstaaten Chan Sen und Peninsula zur Repulik von Serena)
    • Thanksgiving – an jedem 4. Donnerstag des Monats November (Erntedankfest)
    • Christmas Day – an jedem 25. Dezember eines Jahres (Weihnachtstag)


    2. Bedienstete in Staatsbehörden erhalten an den Sonntagen und in dieser Verordnung genannten Tagen arbeitsfrei, sofern ihre Arbeitsleistung nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Bundestaat obliegenden staatlichen Aufgaben erforderlich ist.


    3. Dieser Erlass gilt ab Verkündung und kann nur durch einen neuen Erlass ersetzt oder durch eine schriftlich niedergelegte Aufhebung durch den Gouverneur der Republik von Serena außer Kraft gesetzt werden.



    Sen City, 2012-11-18

    Alexander T. Huang
    Governor of Serena

    Alexander Thomas Huang
    Former Chairman of the Serena State Council

    Former Governor of the Republic of Serena

    Democrat_SE.png

  • Serena Public Holiday Act


    Article I – General


    Dieses Gesetz legt die gesetzlichen Feiertage der Republic of Serena fest und regelt sie.


    Article II – Days Off


    Section 1 [Nonworking days]
    (1) An Feiertagen im Sinne dieses Gesetzes bleiben Schulen, Behörden und öffentliche Einrichtungen grundsätzlich geschlossen.
    (2) Ausgenommen hiervon sind Behörden und Einrichtungen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls, insbesondere zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum sowie für die Sicherstellung von Transport, Verkehr, Versorgung und Entsorgung, erforderlich ist.


    Section 2 [Sunday]
    (1) Der Sonntag ist Tag der allgemeinen Arbeitsruhe.
    (2) Von der allgemeinen Arbeitsruhe bleiben Betriebe, Behörden und Einrichtungen nach Article II - Section 1, Subsec. 2 ausgenommen.
    (3) Es steht Betrieben, die gem. Subsec. 2 eine Ausnahme von der Arbeitsruhe bilden, frei, mit ihren Arbeitnehmern von der Ausnahme abweichende Vereinbarungen über die Sonntagsruhe zu treffen.


    Section 3 [Nonworking period]
    (1) An Feiertagen dauert die Arbeitsruhe von 0:00 bis 24:00 Uhr.
    (2) Werden Angestellte des Staates, der Counties oder der Kommunen in dieser Zeit beschäftigt, so ist ihnen innerhalb von sechs Monaten ein Ersatzruhetag zu gewähren.


    Article III – Public holidays, half-holidays and religious holidays


    Section 1 [Public Holidays]
    Gesetzliche Feiertage sind:

    • New Year's Day – an jedem 1. Januar eines Jahres (Neujahrstag)
    • Memorial Day - an jedem letzten Montag im Mai (Gedenken an die Toten aller Kriege)
    • Independence Day – an jedem 25. Juni eines Jahres (Gründung Astors)
    • Labor Day - an jedem ersten Montag im September (Ehrentag für die Arbeiter der USA)
    • Constitution Day - an jedem 17. September eines Jahres (Proklamation der neuen US-Verfassung)
    • Veterans' Day – an jedem dritten Montag im Oktober (Ehrentag für die astorischen Veteranen aller Kriege)
    • Serena Fusion Day - an jedem 16. Oktober eines Jahres (Fusion der ehem. Bundesstaaten Chan Sen und Peninsula zur Repulik von Serena)
    • Thanksgiving – an jedem 4. Donnerstag des Monats November (Erntedankfest)
    • Christmas Day – an jedem 25. Dezember eines Jahres (Weihnachtstag)


    Section 2 [Half Holidays]
    (1) Es steht Unternehmen frei halbe Feiertage einzuführen.
    (2) Staatliche Einrichtungen könne durch Erlass zu halben Feiertagen befreit werden.


    Section 3 [Religious Holidays]
    (1) Religiöse Feiertage werden durch die Counties festgelegt und gelten innerhalb ihrer Grenzen.
    (2) Hierbei sind die Konditionen von Article II gültig.


    Article IV – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Serena vorgesehenen Weg in Kraft.



    Sen City, 2013-01-26

    Alexander Thomas Huang
    Governor of Serena

    Alexander Thomas Huang
    Former Chairman of the Serena State Council

    Former Governor of the Republic of Serena

    Democrat_SE.png


  • "Impavidi progrediamur"



    Executive Order2013/01/26 Abrogation - Holidays of the States Authorities



    Der Gouverneur der Republik von Serena erlässt mit dem heutigen Tag folgenden, durch seine Unterschrift unmittelbar in Rechtskraft tretenden, Exekutiverlass:


    Hiermit wird die Executive Order "2012/11/18 Holidays of the States Authorities" aufgehoben



    Sen City, 2013-01-26

    Alexander T. Huang
    Governor of Serena

    Alexander Thomas Huang
    Former Chairman of the Serena State Council

    Former Governor of the Republic of Serena

    Democrat_SE.png

  • Regional Structure of Serena Act


    Section 1 [Generals]
    Dieses Gesetz regelt die Gliederung der Republic of Serena in Bezirke (Counties) und kreisfreie Städte (Municipals).


    Section 2 [Counties]
    Serena teil sich in dreizehn unabhängige Bezirke mit ihren jeweiligen Bezirkshauptstädten (County Seat)
    1) Central Chan - Laioning
    2) Gold Valley - Gold Valley City
    3) Isaposant - New Aldenroth
    4) Koreno - Caliente
    5) Kwai - Shenghei
    6) New Sen - Northridge
    7) Sorrento - Las Venturas
    8) South Central - Palmerston
    9) St. Vincent - St. Vincentias
    10) Sunset Heights - Stanton
    11) Upper Petchyko - New Ming
    12) Xiwang - Zan City
    13) Yellow Shade - Lo Santui


    Section 3 [County Administration]
    (1) Jedem serenischen Bezirk steht ein Bezirksverwalter (County Administrator) vor, der die dortigen Verwaltungsaufgaben des Gouverneurs (Governor) übernimmt.
    (2) Die Bezirksverwalter werden vom Gouverneur von Serena ernannt und durch diesen oder durch einen Beschluss des State Council mit Zweidrittelmehrheit abgesetzt.
    (3) Wurde kein Bezirksverwalter ernannt, werden die Verwaltungsaufgaben vom Gouverneur wahrgenommen.


    Section 4 [Municipals]
    (1) Die Städte Freeport City, Hong Nam und Sen City sind kreisfreie Städte. Sie gehören keinem County an.
    (2) Jeder Stadt steht ein Oberbürgermeister (Great Mayor) vor. Alle weiteren Regelungen entsprechend den Regelungen zum Bezirksverwalter aus Sec. 3.
    (3) Die gesetzgebende Gewalt einer kreisfreien Stadt geht vom Stadtrat (City Council) aus. Er setzt sich aus allen astorischen Bürgern zusammen, die ihren Wohnsitz in diesem Municipal haben.
    (4) Näheres zu den Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters und des Stadtrates soll durch lokale Gesetze bestimmt werden.


    Section 5 [Competences of the County and Municipals]
    Jeder Bezirk und jede kreisfreie Stadt ist berechtigt in den Zuständigkeitsbereichen die nicht
    a) laut Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor dem Bund zufallen, noch
    b) bereits von der Republic of Serena geregelt werden,
    lokal gültige Gesetze zu erlassen und Anordnungen zu verfügen.


    Section 6 [Final Provisions]
    Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Serena vorgesehenen Weg in Kraft und löst den bisherigen <<The Regional Structure of Serena Act>> ab.




    Sen City - 2013-04-21

    Alexander Thomas Huang
    Governor of the Republic of Serena

    Alexander Thomas Huang
    Former Chairman of the Serena State Council

    Former Governor of the Republic of Serena

    Democrat_SE.png

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Serena National Guard Bill


    gebilligt vom State Council am 9. Juni 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 9 June 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Serena National Guard Bill


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Mit diesem Gesetz wird eine Nationalgarde als Miliz des Staates Serena aufgestellt.
    (2) Es soll zitiert werden als Serena National Guard Act.


    Section 2 - Assignment of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde hat den Auftrag:

      - die Streitkräfte der Vereinigten Staaten bei der Verteidigung Serenas im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Territorium der Vereinigten Staaten zu unterstützen;
      - Aufstände organisierter und militärisch bewaffneter Gruppen auf dem Gebiet des Staates Serena gegen dessen verfassungsmäßige Ordnung zu bekämpfen;
      - bei Naturkatastrophen und gemeinen Unglücksfällen Hilfe zu leisten.

    (2) Über die bundesgesetzlichen Regelungen zur Einberufung der Nationalgarde in den Dienst der Vereinigten Staaten hinaus können auch die Regierungen anderer Staaten in Fällen nach Subsektion 1 um Unterstützung durch die Nationalgarde ersuchen. Dem Ersuchen soll entsprochen werden, soweit die Entsendung von Soldaten der Nationalgarde des Staates Serena dessen Sicherheit nicht beeinträchtigen würde.


    Section 3 - Commander-in-Chief of the National Guard
    Die Nationalgarde untersteht der Befehls- und Kommandogewalt des Gouverneurs.


    Section 4 - Structure of the National Guard
    Die Nationalgarde gliedert sich in die drei Teilstreitkräfte:

      - Serena Army National Guard
      - Serena Air National Guard
      - Serena Navy National Guard

    Section 5 - Organization of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde ist nach dem Milizsystem zu organisieren.
    (2) Die zeitliche Beanspruchung eines Milizionärs soll außerhalb der Grundausbildung oder anderer Lehrgänge nicht mehr als 36 Tage pro Jahr umfassen, und keine zusammenhängende Dienstleistung außerhalb der Grundausbildung oder anderen Lehrgängen soll länger als 14 Tage dauern. Die vorgenannten zeitlichen Grenzen gelten nicht für aktive Einsätze der Nationalgarde nach der zweiten Sektion dieses Gesetzes.


    Section 6 - Service in the National Guard
    (1) Der Dienst in der Nationalgarde erfolgt ausschließlich auf Grund freiwilliger Verpflichtung. Niemand darf gegen seinen Willen gezwungen werden, Dienst in der Nationalgarde zu leisten.
    (2) Zum Dienst in der Nationalgarde können sich alle Männer und Frauen verpflichten lassen, die:

      - das 18. Lebensjahr vollendet haben;
      - im Besitz der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sind;
      - ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Serena haben und
      - körperlich, charakterlich und geistig für den Dienst geeignet sind.

    (3) Die Kriterien der körperlichen, charakterlichen und geistigen Eignung für den Dienst in der Nationalgarde sind den entsprechenden Voraussetzungen für den Dienst in den Streitkräften der Vereinigten Staaten anzugleichen.
    (4) Männer und Frauen haben gleichen Zugang zu allen Dienstposten und Funktionen in der Nationalgarde. Ausschlaggebend für die Einstellung, Verwendung und Beförderung eines Milizionärs sind allein seine individuelle körperliche, charakterliche und geistige Eignung, ggf. akademische oder berufliche Qualifikation und Erfahrung, sowie seine Leistungen im Dienst.


    Section 7 - National Guard Ranks
    (1) Die Struktur der Dienstgradgruppen und Dienstgrade in der Nationalgarde sind der Rangstruktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten anzugleichen.
    (2) Bewerber für den Dienst in der Nationalgarde, die zuvor bereits in den Streitkräften der Vereinigten Staaten gedient haben, sind bevorzugt mit ihrem bereits erreichten Dienstgrad und in entsprechender Dienststellung einzustellen, sofern entsprechender Bedarf besteht.


    Section 8 - National Guard Members' Benefits
    (1) Angehörige der Nationalgarde haben für ihren Dienst Anspruch auf eine nach der Anzahl geleisteter Diensttage bemessene finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem inngehaltenen Dienstgrad.
    (2) Angehörige der Nationalgarde haben ferner Anspruch auf einen nach geleisteten Diensttagen, Dienstgradgruppe und erreichtem Dienstgrad gestaffelten Zuschuss zu den Kosten des Erwerbs, einschließlich damit verbundenen Verdienstausfalls, akademischer oder beruflicher Qualifikationen in ihrem zivilen Leben.


    Section 9 - National Guard Members' Health and Bereaved Care
    (1) Angehörige der Nationalgarde haben Anspruch auf freie Heilfürsorge für alle Krankheiten, Verletzungen und Verwundungen, die während, in Folge oder in Zusammenhang mit ihrem aktiven Dienst in der Nationalgarde eintreten.
    (2) Verliert ein Angehöriger der Nationalgarde während, in Folge oder im Zusammenhang mit seinem Dienst sein Leben oder seine Erwerbsfähigkeit, oder wird in letzterer gemindert, so haben dieser oder im Todesfalls seine Angehörigen Anspruch auf den vollen Ersatz des ihnen dadurch entstehenden finanziellen Schadens.


    Section 10 - National Guard Members' Protection from Workplace Discrimination
    (1) Ein Angehöriger der Nationalgarde darf wegen seiner Dienstverpflichtungen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
    (2) In Einstellungsgesprächen ist die Frage nach einer bestehenden Verpflichtung zum Dienst in der Nationalgarde unzulässig. Niemand darf als Arbeitnehmer auf Grund der mit einer solchen Verpflichtung einhergehenden zeitlichen Inanspruchnahme entlassen werden.
    (3) Der Staat Serena ersetzt Arbeitgebern die Arbeitsentgelte, die für den Zeitraum zu zahlen sind, die sich ein Arbeitnehmer als Angehöriger der Nationalgarde im aktiven Dienst befindet und seinem Arbeitgeber in Folge dessen nicht zur Verfügung steht. Selbstständigen Mitgliedern der Nationalgarde ist entgangener Gewinn entsprechend zu ersetzen.


    Section 11 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Serena Police Bill


    gebilligt vom State Council am 15. Juni 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 15 June 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Serena Police Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Polizeibehörden im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Serena Police Act.


    Section 2 - Assignment of Police Institutions
    Die Polizeibehörden haben den Auftrag:

      - die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten;
      - Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum der Bürger zu verhüten und zu bekämpfen;
      - Verstöße gegen die Gesetze des Staates Serena zu verfolgen und aufzuklären;
      - den Behörden des Bundes und der übrigen Staaten auf deren Ersuchen hin Rechts- und Amtshilfe zu leisten.

    Section 3 - Proportionality Principle
    (1) Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Polizeibehörden von mehreren geeigneten Mitteln stets dasjenige zu wählen, welches den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
    (2) Das gewählte Mittel darf zu seinem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und nur so lange angewendet werden, bis sein Zweck erreicht oder erkennbar ist, dass dieser nicht erreicht werden kann.


    Article II - Police Institutions


    Section 1 - Municipal and Metropolitan Police Departments
    (1) Jede Kommune des Staates Serena ist verpflichtet, eine für ihr Gebiet zuständige örtliche Polizeibehörde (Municipal Police Department) einzurichten und zu unterhalten. Geographisch benachbarte Kommunen können sich zur Erfüllung dieser Verpflichtung zusammenschließen und eine gemeinsame, für ihre Gebiete örtlich zuständige Polizeibehörde (Metropolitan Police Department) einrichten und unterhalten.
    (2) Die örtlichen Polizeibehörden sind zuständig für die Erfüllung aller polizeilichen Aufgaben, die dieses Gesetz nicht einer anderen Polizeibehörde zuweist.
    (3) Der Bürgermeister einer Kommune ist der oberste Dienstherr ihrer Polizeibehörde. Er ernennt und entlässt den örtlichen Polizeichef, der seinen Weisungen untersteht.
    (4) Die Stadtverwaltung einer Kommune bestimmt über die Anzahl der Planstellen ihrer Polizeibehörde, ihre Ausstattung und Ausrüstung, sowie die Qualifikation, Besoldung und Versorgung ihrer Bediensteten.


    Section 2 - Sheriff Offices
    (1) Jeder Bezirk des Staates Serena ist verpflichtet, eine für sein Gebiet zuständige Sheriffwache (Sheriff Office) einzurichten und zu unterhalten.
    (2) Die Sheriffwache eines Bezirks ist zuständig für:

      - die Ausübung der polizeilichen Befugnisse in Gebieten des Bezirks, die keiner Kommune zugeordnet sind, in öffentlichen Anlagen und Gebäuden, auf Plätzen und Straßen im Eigentum oder in Trägerschaft des Bezirks;
      - die Unterstützung der kommunalen Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben;
      - die Verfolgung und Aufklärung von strafbaren Handlungen gegen die Gesetze eines Bezirks, oder gegen die Gesetze des Staates Serena über die Grenzen einer Kommune hinaus;
      - den Ordnungsdienst bei den Gerichten des Staates Serena;
      - die Vollstreckung von Urteilen der Gerichte des Staates Serena in Zivilsachen;
      - den Betrieb der örtlichen Gefängnisse.

    (3) Kommunen des Staates Serena, die nach Sektion 1 zur Einrichtung und Unterhaltung einer örtlichen Polizeibehörde verpflichtet sind, können die Aufgaben ihrer örtlichen Polizei gegen eine finanzielle Kompensation an den Bezirk vetraglich auf dessen Sheriffwache übertragen.
    (4) Jede Sheriffwache wird von einem Sheriff geleitet, der von der Bevölkerung des Bezirks gewählt wird.
    (5) Die Verwaltung eines Bezirks bestimmt über die Anzahl der Planstellen ihrer Sheriffwache, ihre Ausstattung und Ausrüstung, sowie die Qualifikation, Besoldung und Versorgung ihrer Bediensteten.


    Section 3 - Serena Highway Patrol
    (1) Der Staat Serena stellt eine Staatspolizei mit dem Namen Serena Highway Patrol auf.
    (2) Die Staatspolizei ist zuständig für:

      - den Schutz der Amtsträger und Verfassungsorgane des Staates Serena;
      - die Ausübung der polizeilichen Befugnisse in öffentlichen Gebäuden und Anlagen, auf Plätzen, Straßen und Autobahnen im Eigentum oder in Trägerschaft des Staates Serena;
      - die Unterstützung der kommunalen Polizeibehörden und Sheriffwachen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben;
      - die Verfolgung und Aufklärung von strafbaren Handlungen gegen die Gesetze des Staates Serena über die Grenzen eines Bezirks hinaus.

    (3) Der Gouverneur des Staates Serena ist der oberste Dienstherr der Staatspolizei. Er ernennt und entlässt den Commissioner of the Serena Highway Patrol als deren ranghöchsten Beamten, der seinen Weisungen untersteht.
    (4) Der Gouverneur des Staates Serena bestimmt über die Anzahl der Planstellen der Staatspolizei, ihre Ausstattung und Ausrüstung, sowie die Qualifikation, Besoldung und Versorgung ihrer Bediensteten.


    Section 4 - Serena Bureau of Investigation
    (1) Der Staat Serena unterhält eine zentrale kriminologische Ermittlungsbehörde mit dem Namen Serena Bureau of Investigation (SBI).
    (2) Die zentrale kriminologische Ermittlungsbehörde ist zuständig für:

      - die Prävention, Verfolgung und Aufklärung terroristischer Handlungen gegen den Staat Serena;
      - die Verfolgung und Aufklärung besonders schwerwiegender, insbesonderer gewerbs- oder bandenmäßig begangener strafbarer Handlungen gegen die Gesetze des Staates Serena, seiner Bezirke und Kommunen;
      - die Unterstützung der kommunalen Polizeibehörden, der Sheriffwachen und der Staatspolizei durch den Betrieb spezialisierter forensischer, psychologischer und anderer wissenschaftlicher Untersuchungseinrichtungen und Dienste;
      - die Verwaltung der erkennungsdienstlichen Kartei und des strafrechtlichen Zentralregisters des Staates Serena.

    (3) Der Gouverneur des Staates Serena ist der oberste Dienstherr der zentralen kriminologischen Ermittlungsbehörde. Er ernennt und entlässt den Director of the Serena Bureau of Investigation als deren ranghöchsten Leiter, der seinen Weisungen untersteht.
    (4) Der Gouverneur des Staates Serena bestimmt über die Anzahl der Planstellen der zentralen kriminologischen Ermittlungsbehörde, ihre Ausstattung und Ausrüstung, sowie die Qualifikation, Besoldung und Versorgung ihrer Bediensteten.


    Article III - Powers of Police Officers


    Section 1 - Identity Verification
    (1) Polizeibedienstete sind befugt, zum Zwecke der rechtmäßigen Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Identität einer Person festzustellen. Der Betroffene hat gegenüber den Polizeibediensteten vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
    (2) Angaben nach SSec. 1 umfassen den vollständigen Namen einer Person, den Tag und Ort ihrer Geburt, sofern vom aktuellen Namen abweichend ihren Geburtsnamen, sowie ihre aktuelle Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthaltsort.


    Section 2 - Questioning
    (1) Polizeibedienstete sind befugt, zum Zwecke der rechtmäßigen Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Personen zu befragen.
    (2) Die Befragung kann unmittelbar an jedem Ort durchgeführt werden, an dem die zu befragende Person angetroffen wird, oder, sofern unverzügliches Handeln nicht geboten ist, nach Vorladung auf der Dienststelle.
    (3) Niemand ist verpflichtet, gegenüber einem Polizeibediensteten Angaben zu machen, deren Zweck über die Feststllung seiner Identität hinausgehen.


    Section 3 - Dismissal and Eviction
    (1) Polizeibedienstete sind befugt, eine Person anzuweisen, sich unverzüglich von einem bestimmten öffentlichen Ort zu entfernen, sofern dies erforderlich ist, um eine von dieser Person ausgehende Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen, oder für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu beseitigen.
    (2) Polizeibedienstete sind ferner befugt, die Allgemeinheit anzuweisen, einen bestimmten öffentlichen Ort unverzüglich zu räumen, sofern dies zum Schutz vor einer gegenwärtigen Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum der Betroffenen, oder einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit erforderlich ist.


    Section 4 - Search and Seizure
    (1) Polizeibedienstete sind befugt, eine Person zu durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person Gegenstände mit sich führt:

      - von denen eine Gefahr für sie selbst, eine andere Person oder die Allgemeinheit ausgeht;
      - die bei einer strafbaren Handlung verwendet wurden oder verwendet werden sollen;
      - die aus einer strafbaren Handlung erlangt wurden.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur von Polizeibediensteten gleichen Geschlechts wie die zu durchsuchende Person durchgeführt werden, sofern der Betroffene nicht unter Hinweis auf seine sexuelle Orientierung oder Identität ein anderes wünscht, oder die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln erfordert.
    (3) Bei einer Durchsuchung vorgefundene Gegenstände nach SSec. 1 können beschlagnahmt werden, dem Betroffenen ist über die Beschlagnahme ein Nachweis auszustellen.


    Section 5 - Entering of Private Property
    (1) Polizeibedienstete sind befugt, private Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten zu betreten, wenn:

      - Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Betreten erforderlich ist, um eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum des Besitzers oder einer anderen Person, oder eine gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit abzuwenden;
      - eine von ihnen verfolgte Person sich unter ihren Augen auf das betreffende Grundstück, in das betreffende Gebäude oder die betreffenden Räumlichkeiten begibt.

    (2) Bei dem Betreten vorgefundene Gegenstände könnten unter den Voraussetzungen der Sec. 3 beschlagnahmt werden. Eine Durchsuchung des betretenen Grundstücks, Gebäudes oder der betretenen Räumlichkeiten ist nur insoweit zulässig, als dies zur Aufklärung und Sicherung der Lage, die Anlass für das Betreten geboten hat, erforderlich ist.


    Section 6 - Arrest
    (1) Polizeibedienstete sind befugt, eine Person vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen, wenn:

      - der Betroffene einer Straftat verdächtig ist;
      - der Betroffene auf Grund seines Verhaltens, insbesondere in Folge einer psychischen Erkrankung oder eines Rauschzustandes, eine Gefahr für sich selbst, andere oder die Allgemeinheit darstellt;
      - die Ingewahrsamnahme erforderlich ist, um eine Identitätsfeststellung oder Durchsuchung vorzunehmen, oder einen Platzverweis durchzusetzen;
      - der Betroffene minderjährig ist, sich der Obhut seiner Personensorgeberechtigten eigenmächtig entzogen hat und die Ingewahrsamnahme erforderlich ist, um ihn diesen wieder zuzuführen.

    (2) Eine Ingewahrsamnahme darf längstens 24 Stunden andauern. Nach Ablauf dieser Frist ist entweder eine richterliche Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung einzuholen, oder der Betroffene wieder auf freien Fuß zu setzen.
    (3) Jeder in Gewahrsam genommenen Person ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person ihres Vertrauens über ihren Verbleib und Aufenthaltsort zu benachrichtigen.


    Article IV - Final Provisions


    Section 1 - Abrogation of older Law
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetz wird Sec. 4 des Public Services Organization Act aufgehoben.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Serena Schooling Bill


    gebilligt vom State Council am 16. Juni 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 16 June 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Serena Schooling Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt den Aufbau des Schulwesens und den Ablauf der schulischen Ausbildung im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Serena Schooling Act.


    Section 2 - Compulsory Schooling
    (1) Im Staat Serena besteht Schulpflicht für alle Personen vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr.
    (2) Die Schulpflicht beginnt jedes Jahr für alle Personen, die bis einschließlich 31. August des entsprechenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten beginnt die Schulpflicht zu diesem Stichtag auch bereits für Personen, die bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden werden.
    (3) Schulpflichtig werdende Personen sind rechtzeitig vor Beginn des Schulbesuchs ärztlich und psychologisch auf das Erreichen eines altersgemäßen, den erfolgreichen Schulbesuch ermöglichenden Entwicklungsstandes zu untersuchen, bei Nichterreichen der Voraussetzungen kann der Beginn des Schulbesuchs um ein Jahr verschoben oder die Einschulung an einer geeigneten Förderschule erfolgen.


    Section 3 - Feasance of Compulsory Schooling
    Die Schulpflicht wird erfüllt durch:

      - den Besuch einer öffentlichen Schule;
      - den Besuch einer Privatschule;
      - die Teilnahme an Hausunterricht.

    Section 4 - School Vouchers
    (1) An die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger oder schulpflichtig werdender Personen ist jährlich ein Schulgutschein (School voucher) auszugeben, der nach Wahl der Erziehungsberechtigten an einer öffentlichen oder privaten Schule eingelöst, oder gegen Vorlage von Kaufbelegen für die Beschaffung von Materialien für den Heimunterricht in bar ausbezahlt werden kann.
    (2) Die Kosten für den Besuch einer öffentlichen Schule sind mit Vorlage des Schulgutscheins vollständig abgegolten. Private Schulen sind befugt, zusätzlich zur Einlösung der Schulgutscheine ein weitergehendes Schulgeld zu erheben.


    Article II - Public Schools


    Section 1 - Types of Public Schools
    Öffentliche Schulen werden eingerichtet als:

      - Grundschulen (Elementary Schools), umfassend die Jahrgangsstufen 1 bis 4;
      - Junior-Oberschulen (Junior High Schools), umfassend die Jahrgangsstufen 5 bis 8;
      - Senior-Oberschulen (Senior High Schools), umfassend die Jahrgangsstufen 9 bis 12;
      - Förderschulen (Special-needs Schools).

    Section 2 - Coeducation and Prohibition of other Segregations
    (1) Öffentliche Schulen dürfen nicht als Schulen für Schüler nur eines Geschlechts, nur einer Hautfarbe oder anderen ethnischen Gruppe, oder nur eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses eingerichtet werden.
    (2) Klassen, Kurse und Arbeitsgemeinschaften an öffentlichen Schulen dürfen nicht getrennt für Schüler unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Hautfarben oder anderer ethnischer Gruppe, oder unterschiedlicher religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse eingerichtet werden.


    Section 3 - Integrative Education
    (1) Schüler mit Behinderungen sind gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern an den gleichen öffentlichen Schulen zu unterrichten, soweit sie unter umsetzbarer Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse die Möglichkeit haben, dort die gleichen schulischen Leistungen zu erbringen wie nichtbehinderte Schüler.
    (2) Öffentliche Schulen sind verpflichtet, durch bauliche und alle anderen gebotenen Maßnahmen den Besuch und die Integration von Schülern mit Behinderungen zu ermöglichen und zu fördern.
    (3) Für Schüler mit Behinderungen, deren Unterrichtung gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern an der gleichen öffentlichen Schule unter Wahrung ihrer Chancengleichheit nicht möglich ist, sind besondere öffentliche Förderschulen einzurichten. Der Unterricht an öffentlichen Förderschulen ist auf den Erwerb einer herkömmlichen öffentlichen Schulen gegenüber gleichwertigen Qualifikation auszurichten.
    (4) Lässt die Entwicklung eines Schülers an einer Förderschule erwarten, dass er fortan mit gleichen Erfolgsaussichten auch am Unterricht einer herkömmlichen Schule teilnehmen kann, ist ihm der entsprechende Wechsel zu ermöglichen.


    Section 4 - Teachers' Qualification
    Als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule kann unterrichten, wer in dem von ihm zu unterrichtenden Fach einen Universitätsabschluss der Stufe Master of Arts bzw. Sciences oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und über eine geeignete, zertifizierte Zusatzausbildung im Fach Pädagogik oder Psychologie verfügt.


    Section 5 - School Districts and Schools' Self-Government
    (1) Jeder Bezirk des Staates Serena entspricht zugleich einem Schulbezirk (School District).
    (2) Jeder Bezirk ist verpflichtet, öffentliche Schulen aller drei Stufen sowie Förderschulen in jeweils angemessener Anzahl einzurichten und aus seinen Mitteln zu unterhalten, die Bezirke haben dabei Anspruch auf einen nach der Anzahl der auf ihrem Gebiet wohnhaften schulpflichtigen Personen gestaffelten Zuschuss des Staates Serena.
    (3) Zuständig für die Koordination und die Aufsicht über die Schulen eines Bezirks ist ein von dessen Bevölkerung zu wählender Bezirksschulausschuss (County School Board), der aus seiner Mitte einen Superintenden für das öffentliche Schulwesen (Superintendend of Public Schools) als Vorsitzenden wählt.
    (4) Innerhalb der Bestimmungen der Gesetze des Staates Serena sowie der Regelungen und Richtlinien der Bezirke betreffend das Schulwesen verwaltet sich jede öffentliche Schule unter Leitung eines vom Bezirksschulauss bestellten Schulleiters (Principal) und Mitwirkung des Lehrkörpers, der Eltern- und Schülerschaft selbst.


    Section 6 - Sessions
    Ein Schuljahr beginnt am 1. September eines Jahres und dauert bis einschließlich 31. August des folgenden Jahres.


    Section 7- Cycle of Schooling and Breaks
    (1) Der Unterricht an öffentlichen Schulen findet außerhalb der Schulferien von Montag bis Freitag ganztägig statt.
    (2) Schulferien an öffentlichen Schulen sind:

      - die Weihnachtsferien (Christmas Break), vom letzten Werktag vor Heiligabend bis einschließlich zum ersten Freitag nach Neujahr;
      - die Frühlingsferien (Spring Break), vom Montag vor Ostern bis einschließlich zum Freitag nach Ostern;
      - die Sommerferien (Summer Break), vom ersten Montag im Juni bis einschließlich zum Freitag vor dem Tag der Arbeit.

    (3) Öffentliche Feiertage im Staat Serena sind an öffentlichen Schulen unterrichtsfrei.


    Section 8 - Amenities and Services
    (1) Jede öffentliche Schule ist verpflichtet, für ihre Schüler insbesondere die folgenden Einrichtungen und Dienste bereitzustellen:

      - Transport von der Wohnung zur Schule und zurück in besonderen Schulbussen, der Weg zur nächstgelegenen Haltestelle des Schulbusses soll dabei für keinen Schüler länger als fünf Gehminuten bei durchschnittlicher, altersangemessener Gehgeschwindigkeit dauern;
      - Ausgabe einer ausgewogenen und schmackhaften warmen Mahlzeit zur Mittagszeit, wobei durch entsprechende Wahlmöglichkeiten sicherzustellen, dass auch Schüler, die aus gesundheitlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen eine besondere Ernährungsweise zu beachten haben, an der Schulverpflegung teilnehmen können;
      - Beratung bei der Gestaltung ihrer Schullaufbahn sowie bei schulischen oder privaten Problemen durch einen besonders ausgebildeten, der Schweigepflicht unterliegenden Schulpsychologen (Guidance Counselor);
      - eine für die medizinische Akutversorgung ausgestattete und mit einem der Schweigepflicht unterliegenden, ausgebildeten Krankenpfleger oder Rettungssanitäter besetzte Krankenstation;
      - eine angemessen mit Sachbüchern sowie Belletristik sortierte schulische Leihbibliothek;
      - einen persönlichen, abschließbaren Spind zur Aufbewahrung von Schulmaterial und persönlichen Gegenständen im Schulgebäude.

    (2) Die Kosten für sämtliche nach dieser Sektion von den Schulen bereitzustellenden Einrichtungen und Dienste sind mit Einlösung der Schulgutscheine für die Schüler abgegolten, die Erhebung zusätzlicher Entgelte oder Gebühren ist nicht zulässig.


    Section 9 - Subjects taught
    (1) Öffentliche Schulen haben mindestens die folgenden Unterrichtsfächer anzubieten:

      - Albernisch;
      - Mathematik;
      - Fremdsprachen;
      - Physik;
      - Biologie;
      - Chemie;
      - Geschichte;
      - Sozialkunde;
      - Geographie;
      - Philosophie.

    Über das Angebot weiterer oder weiter ausdifferenzierter Unterrichtsfächer entscheiden die Schulbezirke und einzelnen Schulen nach den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten.
    (2) Die Unterrichts- und Lehrpläne sind von den Schulbezirken und Schulen aufzustellen. Dabei ist auf einen zweckmäßigen Ausgleich zwischen der Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung sowie der Berücksichtigung der individuellen Neigungen und Interessen der Schüler Rücksicht zu nehmen.
    (3) Kurse in den verschiedenen Unterrichtsfächer sind ab der 5. Jahrgangsstufe auf mindestens zwei Leistungsniveaus für durchschnittlich und überdurchschnittlich leistungsstarke Schüler anzubieten.


    Section 10 - School Clubs
    (1) Öffentliche Schulen haben ergänzend zu den Unterrichtsfächern Arbeitsgemeinschaften anzubieten, die mindestens die Bereiche:

      - Kunst, Musik und Literatur;
      - Sport, ausdifferenziert nach Sportarten;

    zu umfassen haben.
    (2) In den Unterrichts- und Lehrplänen ist vorzusehen, dass jeder Schüler wenigstens je eine Arbeitsgemeinschaft aus dem Bereich Kunst, oder Musik, oder Literatur, sowie Sport belegt.
    (3) Bei der Erstellung der Stundenpläne ist auf einen angemessenen Ausgleich zwischen Unterrichtsfächern sowie Arbeitsgemeinschaften zu achten.


    Section 11 - Assessments and Reports
    (1) In den Unterrichtsfächern sind regelmäßige, unterrichtsbegleitende Leistungskontrollen durchzuführen, deren Ergebnisse am Ende eines Schuljahres zu einer Gesamtbewertung der erbrachten Leistungen zusammenzufassen sind.
    (2) Erbrachte Leistungen sind nach folgendem Schema zu bewerten:

      A = eine herausragende Leistung;
      B = eine überdurchschnittliche Leistung;
      C = eine durchschnittliche Leistung;
      D = eine unterdurchschnittliche, aber noch genügende Leistung;
      F = eine ungenügende Leistung.

    Den Notenstufen von A bis D können Tendenzen aufwärts (+) sowie abwärts (-) hinzugefügt werden.
    (3) Über die im Laufe eines Schuljahres in den Arbeitsgemeinschaften erbrachten Anstrengungen und Leistungen ist eine kurze, textliche Beurteilung abzugeben.
    (4) Lassen die von einem Schüler im Laufe eines Schuljahres erbrachten Gesamtleistungen darauf schließen, dass in Folge erheblicher Leistungsdefizite der erfolgreiche Abschluss seiner Schulausbildung ernsthaft gefährdet ist, so kann der betreffende Schüler auf einvernehmliche Entscheidung seiner Erziehungsberechtigten und der Schulleitung hin das betreffende Schuljahr wiederholen.


    Section 12 - Certification of the General Educational Development (GED)
    (1) Der Besuch des öffentlichen Schulsystems schließt mit der am Ende der Jahrgangsstufe 12 abzulegenden Prüfung der Allgemeinen ausbilderischen Entwicklung (General Educational Development, GED) ab.
    (2) Die GED-Prüfung ist in fünf Unterrichtsfächern abzulegen, darunter:

      - Albernisch;
      - Mathematik;
      - Physik, oder Biologie, oder Chemie;
      - Geschichte, oder Sozialkunde, oder Geographie, oder Philosophie;
      - einem weiteren Fach nach freier Wahl des Schülers.

    (3) Die GED-Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsfach mindestens die Notenstufe "D" erreicht wird.
    (4) Dem Prüfling ist über die bestandene GED-Prüfung eine Urkunde (High School Diploma) sowie ein Zertifikat über die Prüfungsfächer und erbrachten Prüfungsleistungen auszustellen.
    (5) Die GED-Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.


    Article III - Private Schools and Homeschooling


    Section 1 - Private Schools
    (1) Das Recht zur Einrichtung und zum Betrieb von Privatschulen wird gewährleistet.
    (2) Der Besuch einer Privatschule wird als Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht anerkannt, wenn die besuchte Privatschule den Mindestanforderungen genügt.
    (3) Als Mindestanforderung an:

      - die Qualifikation von Lehrkräften an Privatschulen gilt die vierte Sektion des zweiten Artikels dieses Gesetzes entsprechend;
      - die Ausstattung von Privatschulen gelten der zweite bis fünfte Spiegelstrich der achten Sektion des zweiten Artikels dieses Gesetzes entsprechend;
      - die Unterrichtsinhalte und den Unterrichtsbetrieb an Privatschulen gelten die erste Subsektion der neunten Sektion, die zehnte sowie elfte Sektion des zweiten Artikels dieses Gesetzes sinngemäß, in der konkreten Ausgestaltung ihres Unterrichtsbetriebes sind die Privatschulen frei;
      - die Ablegung der GED-Prüfung an Privatschulen gilt die zwölfte Sektion des zweiten Artikels dieses Gesetzes entsprechend.

    (4) Über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach der zweiten Subsektion wacht der Bezirksschulrat des Bezirks, in welchem eine Privatschule ihren Standort hat.


    Section 2 - Homeschooling
    (1) Das Recht der Erziehungsberechtigten, ihre schulpflichtigen Kinder zu Hause zu unterrichten oder unterrichten zu lassen, wird gewährleistet.
    (2) Die Teilnahme an Hausunterricht wird als Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht anerkannt, wenn der Hausunterricht den Mindestanforderungen genügt.
    (3) Als Mindestanforderung an die Inhalte des Hausunterrichts gelten die erste Subsektion der neunten Sektion sowie die zehnte Sektion des zweiten Artikels dieses Gesetzes sinngemäß, in der konkreten Ausgestaltung des Hausunterrichts sind die Erziehungsberechtigten oder von ihnen beauftragten Unterrichtenden frei.
    (4) Zu Hause unterrichtete schulpflichtige Personen haben sich einmal pro Jahr einer Überprüfung ihres Leistungsstandes durch eine öffentliche Schule oder eine den Mindestanforderungen genügende Privatschule zu unterziehen. Die Anerkennung der Teilnahme an Hausunterricht als Erfüllung der Schulpflicht erlischt, wenn die Überprüfung des Leistungsstandes ergibt, dass ein dem erfolgreichen Besuch einer öffentlichen Schule oder den Mindestanforderungen genügenden Privatschule entsprechendes Fortkommen in der Ausbildung nicht erkennbar ist.
    (5) Ganz oder teilweise zu Hause unterrichtete schulpflichtige Personen können sich nach insgesamt mindestens zwölfjähriger Schulzeit an einer öffentlichen Schule oder einer den Mindestanforderungen genügenden Privatschule der GED-Prüfung unterziehen.


    Article IV - Final Provisions


    Only Section - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Serena State Insignia and State Symbols Bill


    gebilligt vom State Council am 25. Juni 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 25 June 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Serena State Insignia and State Symbols Bill


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz bestimmt die offiziellen Hoheitszeichen und weiteren Symbole des Staates Serena, die die Natur, Bevölkerung, Geschichte und Kultur des Staates in besonderer Weise repräsentieren.
    (2) Es soll zitiert werden als Serena State Insignia and State Symbols Act.


    Section 2 - Administrative State Insignia
    (1) Der Staat Serena führt eine Staatsflagge und ein Großes Siegel in der im Anhang zu diesem Gesetz bestimmten Gestaltung.
    (2) Der Staat Serena führt als offizielles Staatsmotto den Ausspruch: "Impavidi Progrediamur" ("Unverzagt wollen wir voranschreiten")


    Section 3 - State Symbols representing the State's Flora, Fauna and Geology
    (1) Der Staatsbaum ist der Mammutbaum (Sequoioidea).
    (2) Die Staatsblume ist der Klatschmohn (Papaver rhoeas).
    (3) Die Staatsfrucht ist die Weintraube.
    (4) Das Staatstier ist der Biber (Castor cranberrenensis).
    (5) Das Staatsreptil ist der Chan-senesische Weißdorndrache (Draco spinae alba chansenis).
    (6) Der Staatsfisch ist der Lachs (Onchorhyncus).
    (7) Das Staatsinsekt ist die Astorische Königslibelle (Anax junius).
    (8) Der Staatsedelstein ist der Turmalin.


    Section 4 - State Symbols representing the State's People, History and Cultural Identity
    (1) Der Spitzname des Staates lautet "Sunset State."
    (2) Die Staatsfarben sind rot und orange.
    (3) Der Staatsslogan lautet "Come alive in Serena."
    (4) Der Staatssong ist das Lied "On the banks of Unicorn River."
    (5) Das Staatsgetränk ist Wein.
    (6) Das Staatsgericht ist der Caesar Salad.
    (7) Der Staatstanz ist der West Coast Swing.
    (8) Der Staatssport ist Wellenreiten.


    Section 4 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Appendix


    Flag of Serena:



    Great Seal of Serena:


  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Marriage Bill


    gebilligt vom State Council am 3. Juli 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 3 July 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Marriage Bill


    Article I - Fundamental Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Eingehung des Rechtsinstituts der Ehe, seinen Inhalt und seine Auflösung im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Marriage Act.


    Section 2 - Definition of Marriage
    Eine Ehe im Sinne dieses Gesetzes ist ein von zwei natürlichen Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts geschlossener, staatlich anerkannter Zivilpakt mit dem Zweck der gemeinsamen Lebensgestaltung.


    Section 3 - Non-impact on Religious Terms concerning Marriage
    (1) Die Bestimmungen der Religionsgemeinschaften betreffend Wesen und Inhalt der Ehe werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
    (2) Den Religionsgemeinschaften erwachsen aus diesem Gesetz keinerlei besondere Rechte oder Pflichten.


    Article II - Entering of Marriage


    Section 1 - Requirements for Marriage
    (1) Eine Ehe kann nur eingehen, wer nach den Gesetzen des Staates Serena unbeschränkt geschäftsfähig ist.
    (2) Personen, deren Geschäftsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung ganz oder teilweise gesetzlich beschränkt sind, können mit Zustimmung des zuständigen Familiengerichts eine Ehe eingehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, sofern überwiegende gesundheitliche oder wirtschaftliche Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen.
    (3) Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Staat Serena haben, haben vor Eingehung einer Ehe eine Bescheinigung einer geeigneten Behörde ihres Wohnsitzes darüber vorzulegen, dass ihrer Eheschließung keine Hindernisse nach diesem Gesetz entgegenstehen.


    Section 2 - Impediments of Marriage
    (1) Eine Ehe kann nicht geschlossen werden zwischen:

      - Personen, von denen wenigstens eine bereits verheiratet ist;
      - Verwandten in gerader Linie;
      - voll- und halbbürtigten Geschwistern.

    (2) Die Ehehindernisse der Verwandtschaft in gerader Linie oder Geschwisterschaft bestehen fort, auch wenn die sonstigen familiären Beziehungen durch eine Adoption aufgelöst worden sind.
    (3) Als Verwandte und Geschwister im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Personen, deren Verwandtschaft oder Geschwisterschaft durch Adoption begründet wurde. Durch Adoption zusammengebrachte Geschwister können mit Zustimmung des zuständigen Familiengerichts die Ehe eingehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, sofern überwiegende Interessen der Familie dem nicht entgegenstehen.
    (4) Eine entgegen bestehenden Hindernissen nach dieser Sektion geschlossene Ehe ist nichtig. Die Feststellung der Nichtigkeit trifft das zuständige Familiengericht.


    Section 3 - Engagement
    (1) Ein Verlöbnis ist das wechselseitig gegebene Versprechen zweier natürlicher Personen, miteinander die Ehe einzugehen.
    (2) Ein Verlöbnis verpflichtet rechtlich nicht zur Eingehung der Ehe, doch kann im Falle der Auflösung des Verlöbnisses jeder der beiden Verlobten von dem anderen die ihm anlässlich der Verlobung gemachten Geschenke zurückfordern.


    Section 4 - Marriage Registrars
    (1) Eheschließungen sind durch einen staatlich bestellten und freiberuflich tätigen Standesbeamten vorzunehmen.
    (2) Zum Standesbeamten kann jede geschäftsfähige Person mit Wohnsitz im Staat Serena bestellt werden, die die erforderliche rechtliche Sachkunde zur Vornahme von Eheschließungen und charakterliche Eignung und Zuverlässigkeit für die Ausübung eines öffentlichen Amtes nachweist.
    (3) Der Gouverneur des Staates Serena, die Bürgermeister der Kommunen und Vorsteher der Bezirke, sowie die Richter an den Gerichten des Staates Serena besitzen kraft Amtes die Befugnisse eines staatlich bestellten Standesbeamten.


    Section 5 - Wedding Ceremony
    (1) Eheschließungen sind vorzunehmen, indem der Standesbeamte beide künftige Ehepartner in deren gegenseitiger Anwesenheit einzeln und nacheinander befragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und sie, nachdem beide diese Frage bejaht haben, zu Kraft des Gesetzes des Staates Serena rechtmäßig verbundenen Eheleuten erklärt.
    (2) Der genaue Ablauf und die Gestaltung der Hochzeitszeremonie bleibt den Wünschen der künftigen Ehepartner überlassen.
    (3) Die erfolgte Eheschließung ist durch den Standesbeamten zu beurkunden und die Ehe in das Heiratsregister des Staates Serena einzutragen.


    Article III - Legal Consequences of Marriage


    Section 1 - Matrial Union
    (1) Mit der Eheschließung verpflichten sich die Ehepartner einander wechselseitig zur ehelichen Lebensgemeinschaft, zur gegenseitigen Übernahme von Verantwortung füreinander, und zum Beitrag zum gemeinsamen Unterhalt aus ihrem Vermögen und Einkommen.
    (2) Die Ausgestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse unterliegt der freien Disposition der Ehepartner.


    Section 2 - Married Name
    (1) Die Ehepartner können den Nachnamen eines der beiden Partner zu ihrem gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
    (2) Derjenige Ehepartner, dessen Nachname nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wird, kann dem gewählten Ehenamen seinen bislang geführten Nachnamen voranstellen oder anfügen.


    Section 3 - Matrimonial Property Scheme
    (1) Sofern die Ehepartner nicht durch Vertrag etwas anderes bestimmen, verbleibt das Vermögen jedes Ehepartners zum Zeitpunkt der Eheschließung dessen alleiniges Vermögen und wird alles, was er während der Zeit der Ehe durch Verwaltung seines Vermögens oder als Erwerbseinkommen hinzugewinnt, sein alleiniges Vermögen. Was die Ehepartner während der Ehezeit durch gemeinsame Vermögensaufwendung hinzugewinnen, wird ihr gemeinsames Vermögen.
    (2) Die Ehepartner können den ehelichen Güterstand auch nach der Eheschließung jederzeit durch Vertrag ändern.


    Article IV - Dissolution of Marriage


    Section 1 - Recision of Marriage
    (1) Eine Ehe ist auf Antrag eines oder beider Ehepartner durch das zuständige Familiengericht zu annullieren, wenn:

      - einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung nach den Gesetzen des Staates Serena nicht unbeschränkt geschäftsfähig war, und keine wirksame Zustimmung zur Eheschließung des zuständigen Familiengerichts vorlag;
      - einer der Ehepartner sich bei der Eheschließung über die Identität seines Ehepartners getäuscht hat;
      - einer der Ehepartner durch Drohung oder Täuschung zur Eheschließung bestimmt worden ist;
      - einer der Ehepartner sich zum Zeitpunkt der Eheschließung in einem Rauschzustand oder sonstigen Zustand einer Störung seiner Geistestätigkeit befunden hat;
      - zwischen den Ehepartnern zum Zeitpunkt der Eheschließung Einigkeit bestand, keine Ehe im Sinne dieses Gesetzes miteinander eingehen zu wollen.

    (2) Hat einer der Ehepartner die Voraussetzungen zur Annullierung seiner Ehe absichtlich herbeigeführt, oder diese gekannt und seinen Ehepartner davon nicht in Kenntnis gesetzt, so hat er seinem Ehepartner den ihm dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.


    Section 2 - Consensual Divorce of Marriage
    (1) Eine Ehe ist durch das zuständige Familiengericht zu scheiden, wenn die Ehepartner dies übereinstimmend beantragen, und eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens sowie die weitere gegenseitige Versorgung geschlossen haben.
    (2) Beantragen die Ehepartner übereinstimmend die Scheidung der zwischen ihnen bestehenden Ehe, ohne eine vermögensrechtliche Regelung nach Subsektion 1 zu treffen, so bestimmt das Familiengericht, dass:

      - das während der Ehezeit gemeinsam erworbene Vermögen zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird;
      - wenn ein Ehepartner seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, der andere Ehepartner ihm den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu leisten hat.

    Die Dauer der Unterhaltsberechtigung ist dabei unter Berücksichtigung des Alters, der Gesundheit und des Bildungsstandes der Ehepartner, sowie der Dauer der Ehe und der Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft festzusetzen.


    Section 3 - Litigious Divorce of Marriage
    (1) Eine Ehe ist durch das zuständige Familiengericht zu scheiden, wenn ein Ehepartner dies beantragt und nachweist, dass der andere Ehepartner:

      - während der Ehezeit sexuellen Kontakt mit einer dritten Person hatte, oder eine sexuelle Beziehung mit einer dritten Person unterhalten hat oder unterhält, und seit dem Kenntniserhalt von diesem Umstand nicht mehr als sechs Monate vergangen sind;
      - wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verurteilt worden ist;
      - sich eines Verbrechens oder Vergehens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die Freiheit oder das Vermögen des Antragstellers oder eines seiner Angehörigen schuldig gemacht hat;
      - auf Grund einer Suchterkrankung oder anhaltenden, grob selbstsüchtigen Verhaltens zur weiteren Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft außer Stande ist;
      - ihn in der einseitigen Absicht, die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft aufzugeben, endgültig verlassen hat.

    (2) Wird eine Ehe nach Subsektion 1 geschieden, so:

      - steht das während der Ehezeit gemeinsam erworbene Vermögen allein dem Antragsteller zu;
      - sind Unterhaltsansprüche des Antraggegners gegen den Antragsteller ausgeschlossen;
      - hat der Antraggegner dem Antragsteller gegebenenfalls so lange den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu leisten, bis dieser wieder eine den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechende wirtschaftliche Stellung erreicht hat.

    (3) Die Ehepartner können durch Vertrag oder Vergleich eine von Subsektion 2 abweichende Regelung bestimmen.


    Section 4 - Spousal Support during Separation
    (1) Für die Zeit zwischen der Stellung eines Antrages auf Ehescheidung und der Scheidung der Ehe trifft das zuständige Familiengericht im Bedarfsfalle auf Antrag eine vorläufige Regelung des Trennungsunterhaltes nach der Maßgabe von Sektion 2 oder 3 dieses Artikels.
    (2) Während der Trennungszeit zu Unrecht erhaltener Unterhalt ist nach Rechtskraft der Scheidung zurückzugewähren.


    Article V - Final Provisions


    Section 1 - Recognition of foreign Marriages
    (1) In einem anderen Staat der Vereinigten Staaten oder in einem ausländischen Staat geschlossene Ehen werden im Staat Serena anerkannt, sofern ihr Zustandekommen den Voraussetzungen dieses Gesetzes genügt.
    (2) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Staat Serena, oder den ehemaligen Staaten Chan-Sen und Peninsula geschlossene Ehen werden anerkannt.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Narcotics and Psychotropic Substances Bill


    gebilligt vom State Council am 19. Juli 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 19 July 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Narcotics and Psychotropic Substances Bill


    Article I - Fundamental Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Narcotics and Psychotropic Substances Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben. Nutzhanf (Cannabis sativa) ist kein Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes.
    (2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.


    Section 3 - Basic Rule
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräußert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
    (2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräußerung, die Abgabe und der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotropischer Substanzen bedarf der staatlichen Genehmigung, sofern dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.


    Section 4 - Serena Department of Narcotics and Psychotropic Substances
    Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, obliegen einem staatlichen Amt für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (Serena Department of Narcotics and Psychotropic Substances).


    Article II - Licit and Licensable Use of Narcotics and Psychotropic Substances


    Section 1 - Licit Medical Use
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, zu verzögern oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachtes körperliches Unwohlbefinden zu lindern.
    (2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen befugt sind ausschließlich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
    (3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.


    Section 2 - Medical Administration and Prescription
    (1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
    (2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
    (3) Bei Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 3, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren, und durch ihn dem Patienten zu verabreichen.


    Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräußert, abgegeben oder besessen werden.
    (2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist ausschließlich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.


    Section 4 - Security Precautions
    (1) Personen, die am gesetzlich erlaubten oder staatlich lizenzierten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in unbefugte Hände fallen.
    (2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Betäubungsmittel und psychotropischer Substanzen ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
    (3) Der Vorrat an Betäubungsmitteln und psychotropischen Substanzen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten oder staatlich zugelassenen Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Maß des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Betäubungsmittel und psychotropische Substanzen sind unverzüglich zu vernichten.


    Article III - Other Use of Narcotics and Psychotropic Substances


    Section 1 - Non-Medical Private Consumption
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zum nicht ärztlich verordneten Eigenverbrauch nur in einer geringen Menge angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben oder besessen werden.
    (2) Eine geringe Menge im Sinne der SSec. 1 ist eine zum unmittelbaren Gebrauch fertige Menge des Wirkstoffs eines Betäubungsmittels oder einer psychotropen Substanz von nicht mehr als einer Viertelunze, sowie Grundstoffe zum Anbau, zur Gewinnung oder zur Herstellung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen mit einer unmittelbaren Ertragsmenge des Wirkstoffs von nicht mehr als zehn Unzen.


    Section 2 - Licensed Outlets for Certain Narcotics and Psychotropic Substances
    (1) Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis und psychotrope Substanzen, die die Halluzinogene Psilocybin oder Psilocin enthalten, dürfen in staatlich lizenzierten Verkaufsstellen für den nicht ärztlich verordneten Eigenverbrauch des Kunden in geringen Mengen nach Sec. 1, SSec. 2, verkauft werden.
    (2) Die Lizenz ist nur an die Gewähr persönlicher Zuverlässigkeit bietender Betreiber von Gaststätten oder von Ladengeschäften, die ansonsten ausschließlich Tabakwaren und sonstigen Raucherbedarf führen, zu erteilen. Die Lizenz ist von außen deutlich sichtbar im Eingangsbereich auszuhängen. Keiner Person darf eine Lizenz zum gleichzeitigen Betrieb mehr als einer Verkaufsstelle erteilt werden.
    (3) Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu, sowie jede Beschäftigung in lizenzierten Verkaufsstellen für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen untersagt.
    (4) Lizenzierte Verkaufsstellen dürfen in keiner Form für ihren Betrieb, oder für den Verkauf von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen werben. Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihre Umgebung durch ihren Betrieb nicht belästigt wird, sowie dass ihre Kunden in ihren Räumlichkeiten keine anderen als die in SSec. 1 genannten Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen herstellen, zubereiten, mitführen, veräußern, erwerben, abgeben oder verbrauchen.
    (5) In einer lizenzierten Verkaufsstelle dürfen zu keiner Zeit Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in einer größeren Gesamtmenge als jeweils 20 Unzen reinen Wirkstoffsgehalts für den Verkauf vorrätig gehalten werden.


    Section 3 - Licensed Drug Users' Centers
    (1) Mit staatlicher Lizenz dürfen besondere öffentliche Räumlichkeiten eingerichtet werden, in denen Abhängige von ihnen mitgeführte Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen in einer sicheren und geschützten Umgebung verbrauchen können (Drogenkonsumraum).
    (2) Die Lizenz ist nur an Kommunen und Bezirke des Staates Serena, sowie an anerkannte gemeinnützige Organisationen zu erteilen, die die Gewähr für den sachgerechten Betrieb eines Drogenkonsumraums bieten.
    (3) In jedem lizenzierten Drogenkonsumraum hat zu jeder Zeit jeweils mindestens eine in der medizinischen Notfallversorgung ausgebildete Person (Paramedic), sowie ein wissenschaftlich qualifizierter Psychologe oder Seelsorger anwesend zu sein. Geeignete Einrichtungen und Instrumente für den Verbrauch von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen unter hygienisch einwandfreien Bedingungen, wie Waschbecken, Seife, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher, sterile Spritzen, Tupfer und Pflaster, sowie schriftliche Informationen über ausstiegsorientierte Beratungs-, Betreuungs- und Therapieangebote sind in der erforderlichen Stückzahl ständig vorrätig zu halten.
    (4) Lizenzierte Drogenkonsumräume haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Erst- oder Gelegenheitskonsumenten von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen keinen Zutritt erhalten, sowie in ihren Räumlichkeiten den Verkauf, den Erwerb und die Abgabe von Betäubungsmitteln und psychtropen Substanzen, sowie deren Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung zu anderen Zwecken als dem unmittelbaren Eigenverbrauch, zu unterbinden.


    Article IV - Penal Provisions


    Section 1 - Incorporation of Federal Law
    Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.


    Section 2 - Felonies
    (1) Verbrechen der Klasse B sind der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychtropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräußerung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln oder psychtropen Substanzen, in jeweils nicht geringer Menge, wenn der Täter dabei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum Zweck der fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
    (2) Verbrechen der Klasse C sind der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychtropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräußerung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln oder psychtropen Substanzen, in jeweils nicht geringer Menge.


    Section 3 - Misdemeanors
    (1) Vergehen der Klasse A sind der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychtropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräußerung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln oder psychtropen Substanzen.
    (2) Vergehen der Klasse D sind der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zum Eigenverbrauch in nicht geringer Menge, sowie die Abgabe oder der ohne Gewinnerzielung erfolgende Verkauf von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen an einen anderen in geringer Menge zu dessen Eigenverbrauch.


    Section 4 - Infractions
    Übertretungen sind:

      - der Verstoß gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes;
      - der Verstoß gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Betäubungsmitteln nach Art. II, Sec. 4, dieses Gesetzes;
      - der Eigenverbrauch von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen in der Öffentlichkeit, ausgenommen in lizenzierten Verkaufsstellen nach Art. III, Sec. 2, oder Drogenkonsumräumen nach Art. III, Sec. 3;
      - das Nichtanbringen der staatlichen Lizenz an einer Verkaufsstelle nach Art. III, Sec. 2, SSec. 2;
      - die Gewährung des Zutritts zu oder die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren in lizenzierten Verkaufsstellen nach Art. III, Sec. 2, SSec. 3, dieses Gesetzes;
      - der Verstoß gegen das Werbeverbot oder andere Auflagen für lizenzierte Verkaufsstellen nach Art. III, Sec. 2, SSec. 4, dieses Gesetzes;
      - der nicht genehmigte Betrieb eines Drogenkonsumraums, oder der Verstoß gegen Auflagen beim Betrieb eines Drogenkonsumraums nach Art. III, Sec. 3.

    Article V - Final Provisions


    Only Section - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Alcoholic Beverages Bill


    gebilligt vom State Council am 23. Juli 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 23 July 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Alcoholic Beverages Act


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Alcoholic Beverages Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    (1) Alkoholische Getränke im Sinne dieses Gesetzes sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Flüssigkeiten mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 0,5 Volumenprozent.
    (2) Für den menschlichen Gebrauch bestimmte Arzneimittel und andere medizinische Präparate mit Anteilen Ethylalkohol sind keine alkoholischen Getränke im Sinne dieses Gesetzes.


    Section 3 - Basic Rule
    Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Alkoholische Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als zwölf Volumenprozent dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
    (3) Als Ausschank oder Abgabe alkoholischer Getränke im Sinne dieser Sektion gelten nicht deren Ausschank oder Abgabe an eine Person unter 18 Jahren, durch deren gesetzlich zu ihrer Pflege und Erziehung berechtigten und verpflichteten Person, oder mit Zustimmung dieser Person.


    Section 5 - On-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen zum unmittelbaren Verzehr in Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, ausgeschenkt werden.
    (2) Der Ausschank alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4. Insbesondere dürfen alkoholische Getränke mengenmäßig unbeschränkt, an jedem Kalendertag und zu jeder Uhrzeit ausgeschenkt, der Ausschank alkoholischer Getränke beworben, alkoholische Getränke zu bestimmten Uhrzeiten zu verbilligten Preisen, oder gegen Zahlung eines Pauschalpreises in unbegrenzter Menge ausgeschenkt werden.


    Section 6 - Off-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen in Betrieben des Einzelhandels, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, verkauft werden.
    (2) Der Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4. Insbesondere dürfen alkoholische Getränke mengenmäßig unbeschränkt, in allgemein zugänglichen Verkaufsräumen, an jedem Kalendertag und zu jeder Uhrzeit verkauft, der Verkauf alkoholischer Getränke beworben, und alkoholische Getränke im Rahmen von Sonderangeboten oder anderen Verkaufsaktionen zu verbilligten Preisen verkauft werden.


    Section 7 - Labeling and Advertisement
    (1) Für den Verkauf im Einzelhandel bestimmte alkoholische Getränke sind durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett, unter Angabe der Volumenprozent des enthaltenen Ethylalkohols, als solche zu kennzeichnen.
    (2) In der Werbung für alkoholische Getränke ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem beworbenen Produkt um ein alkoholisches Getränk handelt.
    (3) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für alkoholische Getränke werben, noch darf Werbung für alkoholische Getränke sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.


    Section 8 - Open Containers and Public Intoxication
    (1) Alkoholische Getränke dürfen von Personen, an die der Verkauf entsprechender alkoholischer Getränke nach diesem Gesetz erlaubt ist, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen verzehrt werden, sofern in Folge des Alkoholgenusses keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (2) Der bloße Aufenthalt auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Rauschzustand in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke ist erlaubt, sofern in Folge des Rauschzustandes keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (3) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Gebäuden des Staates Serena, seiner Bezirke und Kommunen ist verboten. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Gebäude verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Anwesende stören oder belästigen.
    (4) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Serena, seiner Bezirke und Kommunen ist erlaubt, so lange und soweit andere Reisende dadurch nicht gestört oder belästigt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Verkehrsmittel verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Reisende stören oder belästigen.
    (5) Der Verzehr alkoholischer Getränke in privaten Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist Bei- und Mitfahrern erlaubt, nicht jedoch dem Fahrzeugführer.


    Section 9 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Übertretungen sind:

      - der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 16 Jahren, sowie die der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 12 Volumenprozent an Personen unter 18 Jahren (Sec. 4, SSec. 1 und 2);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholischer Getränke (Sec. 7, SSec. 1 und 2);
      - die Werbung für alkoholische Getränke mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für alkoholische Getränke (Sec. 7, SSec. 3).

    Section 10 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Firearms Bill


    gebilligt vom State Council am 28. Juli 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 28 July 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Firearms Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
    (2) Es findet keine Anwendung auf die Nationalgarde, sowie auf die Polizei des Staates Serena, der Bezirke und Kommunen.
    (3) Es soll zitiert werden als Firearms Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
    (2) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.


    Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
    (1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
    (2) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
    (3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.


    Section 4 - Transport and Carrying of Firearms
    (1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
    (2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
    (3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
    (4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.


    Section 5 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
    (1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
    (2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.


    Section 6 - Localized or Temporary Bans of Firearms
    (1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.


    Section 7 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1, genannten Zwecken.
    (3) Vergehen der Klasse C sind:

      - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
      - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 5 genannten Umständen.

    (4) Übertretungen sind:

      - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 4, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 4, SSec. 4;
      - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 6, SSec. 1 oder 2.

    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Tobacco Bill


    gebilligt vom State Council am 28. Juli 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 28 July 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Tobacco Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Tabakerzeugnissen und das Rauchen in der Öffentlichkeit im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Tobacco Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    Tabakerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes sind unter Verarbeitung von Laubblättern der Tabakpflanze (Nicotinea) hergestellte, für den menschlichen Genuss durch Rauchen, Schnupfen oder Kauen bestimmte Erzeugnisse.


    Section 3 - Basic Rule
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen hergestellt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
    (2) Tabakerzeugnisse dürfen auch unter Beigabe zusätzlicher Geschmacks- und Aromastoffe hergestellt werden.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen nur an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Als Abgabe von Tabakerzeugnissen im Sinne von SSec. 1 gilt nicht deren Abgabe an eine Person unter 16 Jahren, durch deren gesetzlich zu ihrer Pflege und Erziehung berechtigten und verpflichteten Person, oder mit Zustimmung dieser Person.
    (3) Tabakerzeugnisse dürfen in der Öffentlichkeit nur von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, konsumiert werden.


    Section 5 - Labeling and Advertisement
    (1) Bei für den Verkauf im Einzelhandel bestimmten Tabakerzeugnisse sind deren Gehalt an Nikotin und Kondensat (Teer) durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett anzugeben.
    (2) In der Werbung für Tabakerzeugnisse ist deren Gehalt an Nikotin und Kondensat (Teer) schriftlich mit anzugeben.
    (3) Unter Verwendung von Bezeichnungen wie "Light" oder sinnverwandten Begriffen dürfen nur Tabakerzeugnisse mit einem gegenüber dem marktüblichen Wert um mindestens die Hälfte reduzierten Gehalt an Nikotin und Kondensat (Teer) vermarktet werden.
    (4) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für Tabakerzeugnisse werben, noch darf Werbung für Tabakerzeugnisse sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.


    Section 6 - Localized Bans and Restrictions
    (1) In öffentlichen Gebäuden, sowie an Arbeitsstätten in geschlossenen Räumen, mit Ausnahme solcher des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, ist das Rauchen nur in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen, die von den Kunden oder Beschäftigten nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, gestattet.
    (2) In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten, ausgenommen in schienengebundenen öffentlichen Verkehrsmitteln des Personenfernverkehrs, in denen das Rauchen in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen, die von den Reisenden nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, gestattet ist. Der Raucherbereich darf dabei nicht mehr als ein Drittel der in einem Verkehrsmittel vorhandenen Sitzplätze einnehmen.
    (3) Betriebe des Vergnügungsgewerbes haben durch ein von außen gut sichtbar im Eingangsbereich angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt anzugeben, ob in ihnen das Rauchen gestattet oder verboten ist. Sie können abweichend davon das Rauchen in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen erlauben, die von den Kunden nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, in diesem Fall sind im Eingangsbereich beide Zeichen anzubringen.
    (4) Betriebe des Beherbergungsgewerbes haben für Unterkunftsräume einzeln festzulegen und durch ein an der Tür angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt auszuweisen, ob in diesen das Rauchen jeweils gestattet oder verboten ist, für Aufenthalts- und Gesellschaftsräume gilt SSec. 3 entsprechend.


    Section 7 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Übertretungen sind:

      - der Verkauf oder die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren (Sec. 4, SSec. 1);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung im Einzelhandel verkaufter Tabakerzeugnisse (Sec. 5, SSec. 1, 2 und 3);
      - die Werbung für Tabakerzeugnisse mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für Tabakerzeugnisse;
      - das Rauchen in der Öffentlichkeit entgegen einem entsprechenden Verbot (Sec. 6);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die falsche Kennzeichnung von oder in Betrieben des Vergnügungs- und Beherberungsgewerbes (Sec. 6, SSec. 3 und 4).

    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Appendix


    "Smoking permitted" Sign:



    "Smoking prohibited" Sign:


  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Gambling Bill


    gebilligt vom State Council am 2. August 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 2 August 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Gambling Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt die Veranstaltung von und Teilnahme an Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Gambling Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Glücksspiele im Sinne dieses Gesetzes sind Spiele, in denen für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird, und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
    (2) Geschicklichkeitsspiele im Sinne dieses Gesetzes sind Spiele, in denen für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird, und die Entscheidung über Gewinn und Verlust wesentlich von den Fähigkeiten sowie vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt.
    (3) Wetten im Sinne dieses Gesetzes sind gegen Entgelt und mit Aussicht auf eine Gewinnchance getroffene Aussagen über den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses.


    Section 3 - Gambling not Subject to Approval
    (1) Innerhalb geschlossener Gesellschaften dürfen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten unbeschränkt veranstaltet werden.
    (2) Öffentlich dürfen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten unbeschränkt veranstaltet werden, sofern es sich dabei um Spiele oder Wetten mit je einzelner Spielrunde geringem geldwertem Einsatz ohne Möglichkeit eines geldwerten Gewinns, oder nur der Möglichkeit eines geringen geldwerten Gewinns handelt.


    Section 4 - Gambling Subject to Approval
    (1) Die öffentliche Veranstaltung von Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten, die je Spielrunde einen nicht geringen geldwerten Einsatz erfordern oder ermöglichen, oder die Möglichkeit eines nicht geringen geldwerten Gewinns in Aussicht stellen, bedarf der staatlichen Genehmigung und unterliegt der staatlichen Aufsicht.
    (2) Die Genehmigung nach SSec. 1 ist nur Personen zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für eine unparteiische und gesetzeskonforme Veranstaltung entsprechender Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten bieten.
    (3) Zur Erteilung von Genehmigungen nach SSec. 1, und der staatlichen Aufsicht über entsprechend genehmigte Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten ist eine staatliche Glücksspielbehörde (Serena Gambling Comission) einzurichten.


    Section 5 - Age Restrictions
    (1) An öffentlich veranstalteten Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten nach Sec. 4, SSec. 1, dürfen nur Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (2) Zu öffentlichen Räumlichkeiten, in denen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten nach Sec. 4, SSec. 1, veranstaltet oder angeboten werden, haben nur Personen Zutritt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (3) Ausgenommen von dem Zutrittsverbot nach SSec. 2 sind räumlich abgetrennte Bereiche ausschließlich für Zuschauer bei zugelassenen turniermäßig veranstalteten Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen, sowie räumlich abgetrennte Bereiche für Glücks- und Geschicklichkeitsspiele nach Sec. 3, SSec. 2, in Einrichtungen, die zugleich zugelassene Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten nach Sec. 4, SSec. 1, anbieten.


    Section 6 - Advertisement and Broadcast
    (1) In der Werbung für öffentliche Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um ein staatlich zulassunsgbedürftiges und zugelassenes Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel oder um eine ebensolche Wette handelt.
    (2) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für öffentliche Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten werben, noch darf Werbung für öffentliche Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.
    (3) Zugelassene turniermäßig veranstaltete Glücks- und Geschicklichkeitsspiele dürfen im Rundfunk oder in Telemedien unbeschränkt übertragen werden.


    Section 7 - Self-Ban from Gambling
    (1) Jedermann kann der Serena Gambling Commission jederzeit anzeigen, dass er von der Teilnahme an genehmigungspflichtigen öffentlichen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten nach diesem Gesetz ausgeschlossen zu werden wünscht.
    (2) Die Dauer einer Selbstsperre beträgt zwölf Monate, und ist auf Antrag des Betroffenen um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
    (3) Die Serena Gambling Commission zeigt ihre Sperrliste nach SSec. 1 sowie jede Aktualisierung derselben den Veranstaltern zugelassener Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten an. Die Veranstalter haben sich vor der Gewährung des Zutritts zu Räumlichkeiten, in denen entsprechende Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele veranstaltet werden, sowie vor der rechtsverbindlichen Annahme von Wetten anhand eines Abgleichs mit der Sperrliste zu vergewissern, dass der betreffende Spiel- oder Wettteilnehmer sich nicht freiwillig hat sperren lassen.


    Section 8 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Ein Vergehen der Klasse D ist die Veranstaltung öffentlicher Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten ohne die erforderliche Genehmigung (Sec. 4, SSec. 1).
    (3) Übertretungen sind:

      - die Gewährung des Zutritts zu Räumlichkeiten, in denen genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten angeboten werden, an Personen unter 18 Jahren (Sec. 5, SSec. 2)
      - das Unterlassen der Kennzeichnung genehmigungspflichtiger Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten in der Werbung (Sec. 6, SSec. 1);
      - die Werbung für genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten (Sec. 6, SSec. 2);
      - die Gewährung des Zutritts zu Räumlichkeiten, in denen genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele angeboten werden, an Personen, oder die Annahme von Wetten von Personen, die sich selbst für genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten haben sperren lassen (Sec. 7, SSec. 1).

    Section 9 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Serena Distinctions Bill


    gebilligt vom State Council am 10. Oktober 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 10 October 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Serena Distinctions Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Durch dieses Gesetz werden:

      - die Ehrenmedaille des Staates Serena (Serena Medal of Honor) als Ausdruck des Dankes und der Anerkennung für besondere Verdienste im Interesse des Volkes des Staates Serena; sowie
      - die Lebensrettungsmedaille des Staates Serena Serena Lifesaving Medal für die Rettung eines anderen Menschen aus Lebensgefahr unter Einsatz des eigenen Lebens;

    gestiftet.
    (2) Es soll zitiert werden als Serena Distinctions Act.


    Section 2 - Requirements for Awarding
    (1) Die Ehrenmedaille des Staates Serena soll an Personen verliehen werden können, die durch ihr Wirken:

      - als Bürger des Staates Serena;
      - im Staat Serena;
      - oder für das Volk des Staates Serena;

    herausragende Leistungen auf dem Gebiet:

      - der Wissenschaften;
      - der Künste;
      - des Sports;
      - oder des bürgerschaftlichen oder humanitären Engagements;

    erbracht haben, die:

      - das Ansehen des Volkes des Staates Serena in der Welt gefördert;
      - die wirtschaftlichen oder geistigen Lebensverhältnisse des Volkes des Staates Serena verbessert;
      - oder eine schwere Not oder Gefahr vom Volk des Staates Serena abgewendet, oder für dieses gelindert;

    haben. Für Leistungen, die im Rahmen der Erfüllung mit einem öffentlichen Amt oder Mandat verbundener verfassungs- oder gesetzmäßiger Pflichten erbracht wurden, soll die Ehrenmedaille des Staates Serena nicht verliehen werden können.
    (2) Die Lebensrettungsmedaille des Staates Serena soll an Personen verliehen werden können, die unter Einsatz ihres eigenen Lebens einen anderen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben. Für Rettungstaten, die im Rahmen der Erfüllung einer dienstlichen Pflicht zum Schutz des Lebens anderer Menschen erbracht wurden, soll die Lebensrettungsmedaille des Staates Serena nur verliehen werden können, wenn die entsprechende Rettungstat von einem die dienstlichen Pflichten des Auszuzeichnenden übersteigenden Maß an Aufmerksamt, Mut oder persönlicher Opferbereitschaft gekennzeichnet war.


    Section 3 - Process of Awarding
    (1) Vorschläge für die Verleihung der Ehrenmedaille des Staates Serena oder der Lebensrettungsmedaille des Staates Serena sollen, mit einer Begründung versehen, von jedem wahlberechtigten Bürger des Staates Serena per nichtöffentlicher Mitteilung beim Gouverneur eingereicht werden können.
    (2) Der Gouverneur soll das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Verleihung nach Section 2 prüfen, und sofern er der Verleihung an den Vorgeschlagenen zustimmt, den wahlberechtigten Bürgern des Staates Serena per nichtöffentlicher Mitteilung Gelegenheit geben, binnen fünf Tagen Widerspruch gegen die Verleihung einzulegen.
    (3) Die Verleihung soll vom Volk des Staates Serena gebilligt sein, wenn ihr nicht mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bürger fristgemäß widerspricht.
    (4) Die Ehrenmedaille des Staates Serena soll dem Geehrten im Rahmen einer öffentlichen Zeremonie als nicht tragbare Auszeichnung in einer Schatulle und zusammen mit einer Urkunde vom Gouverneur überreicht werden. Die Lebensrettungsmedaille des Staates Serena soll dem Geehrten im Rahmen einer öffentlichen Zeremonie als tragbare Auszeichnung an einer Bandschnalle in den Farben rot und orange und zusammen mit einer Urkunde vom Gouverneur überreicht werden.


    Section 4 - Design of the Medal
    Die Beschaffenheit und das Aussehen der Ehrenmedaille des Staates Serena sowie der Lebensrettungsmedaille des Staates Serena sollen durch Verfügung des Gouverneurs bestimmt werden, die nach Erlass diesem Gesetz als Anhang angefügt werden sollen.


    Section 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • The Republic of Serena

    "Impavidi progrediamur"



    Certificate of Promulgation


    Die Minimum Wage Bill


    gebilligt vom State Council am 15. Oktober 2013


    erlangt mit dem heutigen Tage Gültigkeit.


    Sen City, 15 October 2013



    Melissa Brandenburg
    Governor of Serena

    Minimum Wage Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Ziel des Gesetzes ist es, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Festsetzung eines Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts ein ihre Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben zu ermöglichen.
    (2) Es soll zitiert werden als Minimum Wage Act.


    Section 2 – Impressions
    (1) Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer mindestens den auf der Grundlage dieses Gesetzes festgesetzten Mindestlohn zu zahlen.
    (2) Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze sind nur zulässig, wenn sie ein höheres Arbeitsentgelt als den Mindestlohn vorsehen.


    Section 3 – Assessment of Minimum Wage
    (1) Der Mindestlohn wird als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde festgesetzt.
    (2) Der Mindestlohn beläuft sich auf mindestens 10,50 USD brutto je Zeitstunde für das gesamte Gebiet Serenas.


    Section 4 – Offense
    Vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen dieses Gesetz kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend US-Dollar bestraft werden.


    Section 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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