Ladies and Gentlemen,
die Aufforderung des ehemaligen Kongresspräsidenten an den Präsidenten ist schlicht zurückzuweisen, weil sie von keinerlei Recht gestützt wird.
Der Kongress mag im Zuge der demokratischen Repräsentation als Gesetzgeber das Recht haben, dem Präsidenten die Organisation und das Budget der Administration vorzuschreiben sowie die Amtsträger zu bestätigen und jene ihrer Ämter auch notfalls wieder zu entheben.
Der Kongress hat jedoch nichteinmal eine rechtliche Grundlage für den Ausspruch eines an eine beliebige Person gerichteten Tadels, sodass - sollte man dieses Tadelrecht dennoch als gegeben ansehen - dieser Tadel als öffentliche Missbilligung dennoch keinerlei weitere Rechtsfolgen hat.
Darüber hinaus das Recht jedoch, den Präsidenten zu verpflichten, wie er seine Administration zu führen und wie er in pflichtgemäßem Ermessen auf gesetzliche, disziplinarische oder auch nur soziale Verfehlungen zu reagieren hat, hat der Kongress nicht. Auch hat der Kongress nicht das Recht, vom Präsidenten zu verlangen, dass ergriffene Reaktionen und Sanktionen der Öffentlichkeit mitgeteilt werden, sofern es sich nicht um Entlassungen handelt, die gem. dem Gesetz ohnehin öffentlich dokumentiert werden müssen.
Der Kongress verbittet sich ungerechtfertigte Einmischungen der Administration in seine Angelegenheiten als Gesetzgeber und begründet dies mit der Gewaltenteilung. Dies gilt jedoch auch für die Administration. Der Gesetzgeber hat jedoch auch den Kernbereich der Exekutive zu achten.
Soviel zum Recht zwischen Administration und Kongress.
Darüber hinaus möchte ich mich dennoch bei allen Astoriern dafür entschuldigen,
einen gewählten Abgeordneten während einer Sitzung des Repräsentantenhauses unflätig beschimpft zu haben. Sowohl verletzte ich unangemessen die Würde des hohen Hauses als auch das persönliche Ansehen des Abgeordneten. Es stand mir nicht zu, das Wort an ihn zu richten, weshalb die Sanktion gegen mich selbstverständlich gerechtfertigt war.
Congressman Foot, ich bitte Sie um Entschuldigung dafür, Sie in den Hallen des Kongresses unflätig beschimpft und dafür kritisiert zu haben, dass Sie eine fehlerhafte Stimmabgabe getätigt haben. Es stand mir nicht zu, auf Ihren Rechtsbruch mit einem eigenen zu reagieren.