Honorable Members of the General Court,
ich beantrage, die Abstimmung über den folgenden Zusatz zur Bundesverfassung einzuleiten:
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Honorable Members of the General Court,
ich beantrage, die Abstimmung über den folgenden Zusatz zur Bundesverfassung einzuleiten:
Mr. Speaker,
gibt es denn keine Aussprachen über diese beiden Anträge?
Honorable Members of the General Court,
das ist eine berechtigte Frage. Es mag sein, dass mich der bundesweit einheitliche Umgang mit den Verfassungszusätzen beeinflusst hat, keine Aussprache anzusetzen. Ich stelle allerdings die These in den Raum, dass eine parlamentarische Debatte nicht zielführend sein kann, da eine Änderung des Antragstextes in dieser Konstellation nicht möglich ist, und dass die Debatte in der politischen Öffentlichkeit - egal, ob auf Bundes- oder Staatenebene - stattfinden muss.
Mr. Speaker,
unabhängig davon ob der Text noch geändert werden kann, geht es in einer Debatte zu einem großen Teil auch um den Austausch von Meinungen und Standpunkten.
Abgesehen davon legt Rule IV/2 unserer Standing Rules ganz klar fest, dass ohne Aussprache keine Abstimmung eingeleitet wird.
Honorable Members of the General Court,
in Anbetracht der Tatsache, dass die Standing Rules auch Geschäftsgänge wie die Wahl des Vorsitzenden, des Gouverneurs und der weiteren Ämter nicht explizit regeln, möchte ich auf dem Standpunkt bleiben, dass für diesen besonderen Sachverhalt eines Zusatzes zur Bundesverfassung andere Regeln anzuwenden sein müssten. Ich mag damit aber in der Minderheit sein und möchte daher die anderen Mitglieder des General Court bitten, ihre Meinung zu dieser Frage Kund zu tun.
Honorable Members of the General Court,
Selbstverständlich wäre eine Aussprache angebracht um Argumente auszutauschen. Im Falle einer Ablehnung könnte dann unser derzeit nicht vorhandener Senator gestützt auf die Aussprache Verbesserungsvorschläge on den Kongress tragen.
Mr. Speaker,
in Anbetracht der Tatsache, dass die Standing Rules auch Geschäftsgänge wie die Wahl des Vorsitzenden, des Gouverneurs und der weiteren Ämter nicht explizit regeln
es gibt einen Unterschied zwischen "nicht explizit regeln" und "explizit nicht regeln". Wie Aussprachen und Abstimmungen über Gesetze stattzufinden haben ist dagegen explizit geregelt.
Honorable Members of the General Court,
das ist grundsätzlich richtig. Es handelt sich aber nicht um ein Gesetz des Staates Laurentiana, sondern um ein Bundesgesetz zur Ergänzung der Bundesverfassung, das nur zur Ratifikation vom General Court behandelt wird. Oder vorliegend handelt es vielmehr um zwei solche Bundesgesetze. Meines Erachtens ist das kein von den Standing Rules geregelter Sachverhalt.
Mr. Speaker,
eine Ratifizierung geschah in der Vergangenheit ausschließlich durch Gesetzesbeschluss des General Court:
Motions and Messages to the General Court
Motions and Messages to the General Court
Motions and Messages to the General Court
...Um nur die letzten drei Fälle aufzuzeigen. Das hätte man natürlich in der Diskussion zum Antrag zur Sprache bringen können, aber aus offensichtlichen Gründen ist das nicht möglich...
Honorable Members of the General Court,
ich kann diesen Ansatz nachvollziehen, wenngleich ich mein Vorgehen für rechtmäßig halte. Vom Kongress gebilligte Zusatzartikel bedürfen der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften der Bundesstaaten, um wirksam zu werden (Art. IV, Sec. 3 SSec. 2 USConst). Der Erste Zusatzartikel zur Bundesverfassung besagt zudem ausdrücklich, dass das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden soll und sein Ergebnis bindend und endgültig ist. Das spricht meines Erachtens schon aus formalen Gründen gegen eine Annahme durch Staatsgesetz, da ein Staatsgesetz Kraft der Staatsverfassung der Möglichkeit der Revision unterliegt.
Es ist gut, dass wir dies diskutieren - wenngleich die Morning Business Debate besser geeignet wäre. Wir drehen uns aber im Kreise.
Mr. Speaker,
dann tun wir doch so als wären wir in einer Demokratie: Zwei haben sich für eine Debatte ausgesprochen, einer dagegen
Honorable Members of the General Court,
ich weise den Vorwurf energisch zurück, mein Vorgehen sei nicht demokratisch. Ich habe Gründe vorgebracht, Sie haben Argumente eingebracht, Mr. Stone, und wir diskutieren darüber.
Leider habe ich kein umfassendes Meinungsbild bekommen, wie formell verfahren werden soll, da wir beide - mit Mr. Grisendi drei - nicht die Mehrheit des General Court ausmachen. Ich werde, ohne damit meine Rechtsauffassung aufzugeben, zu beiden Verfassungszusätzen eine Aussprache eröffnen und und hoffe dort auf eine regere Beteiligung.
Mr. Speaker,
ich beantrage Aussprache und Abstimmung über den folgenden Entwurf:
Laurentiana Elections and Plebiscite Act
Section 1 - Area of Application
Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur und legt weitere Bedingungen zum Wahlrecht fest.
Section 2 - Right of Partizipation
Um an den Gouverneuswahlen sowie an Volksabstimmungen über Zusätze zur Bundesverfassung teilnehmen zu können, gelten neben den Regelungen der Verfassung folgende Einschränkungen:
a) Personen die wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurden sind von der Teilnahme ausgeschlossen;
b) Das Wahlrecht muss mindestens 14 Tage vor dem Tag an dem die Stimmabgabe beginnt erlangt worden sein.
Section 3 - Gubernatorial Elections
(1) Die Gouverneurswahlen sollen parallel zu den jeweils stattfindenen Wahlen auf Bundesebene stattfinden. Es gelten die Fristen nach Bundesrecht.
(2) Findet sich während der Kandidatenfrist nur ein Kandidat soll kein Wahlgang durchgeführt und der einzige Kandidat stattdessen zum Sieger erklärt werden.
(3) Geht bei einem Wahlgang kein Kandidat mit absoluter Mehrheit hervor, soll eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten stattfinden.
(4) Ein neu gewählter Gouverneur tritt sein Amt durch Leistung des Amtseides vor dem General Court am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats an.
(5) Handelt es sich um eine Nachwahl oder hat sich der Wahlzeitraum über den regulären Wahlmonat hinaus verschoben, soll ein neugewählte Gouverneur das Amt am ersten Tag nach Verkündung des Wahlergebnisses antreten.
Section 4 - Organization
Für die Durchführung von Gouverneurswahlen (ausgenommen Nachwahlen) und Volksabstimmungen über die Annahme von Zusätzen zur Bundesverfassung soll die Staatsregierung verantwortlich sein, welche die Organisation nach Möglichkeit an das United States Electoral Office delegieren kann.
Section 5 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.
(2) Mit seinem Inkrafttreten wird der Gubernatorial Election Act aufgehoben.
Honorable Members of the General Court,
sollte bis heute Nachmittag der dienstälteste Abgeordnete, Mr. Stone nicht die Vereidigung des neuen Gouverneurs in die Wege leiten, so werde ich mir erlauben, dies zu übernehmen.
Ich sehe mich zu dieser Ankündigung verpflichtet, da Mr. Stone bereits eine länger Zeit nicht mehr aktiv in unserem Staat war und damit eine Verzögerung der Vereidigung von Mr. Sandhurst droht.
Honorable Members,
ich bitte Sie in dieser Sache um Unterstützung
Vielen Dank!
Honorable Members of the General Court,
dieses Vorgehen würde ich außerordentlich begrüßen.
Mr. Speaker Jake Ulysses Smith:
Ich beantrage eine Nachwahl zum Amt des Governors of Laurentiana nach LA Const. Art. IV, Sec. 10. - das Amt ist gestern vakant geworden.
Desweiteren möchte ich anmerken, dass der Speaker des General Courts derzeit als Acting Governor fungiert.
Mr. Speaker,
ich beantrage Aussprache und Abstimmung über den folgenden Entwurf:
Inheritance Act Amendment Act
Section 1 - Purpose
Die in diesem Gesetz gemachten Änderungen beziehen sich allesamt und ausschließlich auf den Inheritance Act.
Section 2 - Changing of criterias for presumption of death
Das Wort "drei" in Section 2 Subsection 1 Satz 2 wird ersetzt durch das Wort "neun".
Section 3 - Final provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsgemäßen Bestimmungen in Kraft.
Weist den Speaker auf den ausstehenden Antrag von Mr. Knight hin.
Honorable Members of the General Court,
ich lege mein Amt hiermit zurück.
Mr. Acting Speaker Julian Atakapans:,
aufgrund des Rücktrittes von Speaker Smith beantrage ich die Wahl eines neuen Speakers.
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