Motions and Messages to the General Court

Es gibt 274 Antworten in diesem Thema, welches 31.567 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Adam Van der Wellen.

  • Madam Speaker pro tempore,


    aus mir unerfindlichen Gründen wurde die Debatte über die Education Bill vorzeitig geschlossen, ohne dass ein entsprechender Beschluss ergangen oder gar eine Abstimmung über die Bill eingeleitet worden ist.


    Ich bitte, die Debatte wieder zu öffnen, so dass wir mit der weiteren Aussprache fortfahren können.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Madam Speaker pro tempore,


    ich erbitte die Eröffnung einer Debatte zur Formulierung eines Vorschlages des General Court an das Department of Justice über die künftige Lokalisierung des Federal District Court for the District of Laurentiana und des Federal Court of Appeals for the Eastern Circuit.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Madam Speaker pro tempore,


    ich bitte Sie darum, meine Vereidigung als Governor vorzunehmen, so wie es traditionell vorgesehen ist.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Madam Speaker pro tempore.


    gemäß Art. IV, Sec. 3 der Verfassung des State of Laurentiana schlage ich dem General Court hiermit Ms. Wanda Viola Jones als Lieutenant Governor vor.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Honorable Members,


    mit meiner Wahl zum Lieutenant Governor und meinem folgenden Rücktritt als Speaker pro tempore ist dieses Amt als vakant anzusehen.


    Gemäß der Verfassung:

    Zitat


    Section 4
    Den Vorsitz über den General Court of Laurentiana führt der Lieutenant-Governor. Der General Court of Laurentiana wählt eines seiner Mitglieder zum Speaker pro tempore of the General Court, welcher den Lieutenant-Governor im Falle seiner Abwesenheit oder bei Vakanz des Amtes vertritt.


    Gemäß den Standing Orders:

    Zitat


    (c) Wahlen für das Amt des Speaker pro tempore sind durchzuführen, wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des General Court beschließt.


    beantrage ich hiermit formell Wahlen für das Amt des Speakers pro tempore durchzuführen.

    WANDA VIOLA JONES


    LIEUTENANT GOVERNOR
    OF
    THE STATE OF LAURENTIANA


    ACTRESS

  • Honorable Members,


    ich beantrage, nach Article V; Section 2 des Gubernatorial Election Act, die Vereidigung meiner Person als neuer Gouverneur vor dem General Court.


    Gleichzeitig beantrage ich, das Amt des Speaker of tempore neu zu wählen.

    Daniel Ray „Dan“ McConnell
    Freedom, Individuality and Personal Responsibility!

  • Honorable Members,


    ich möchte darauf hinweisen, dass gemäß den Standing Orders die Sitzungsleitung dem Acting Speaker pro tempore übertragen ist; dieses Amt fällt derzeit dem Mitglied Sookie Stackhouse zu.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Madam Speaker


    ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im Senat über die folgende Bill:


    2nd Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen. Ein Bürger, der pro Monat nicht zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    Joshua Lawrence Chamberlain
    Former Secretary of State & Secretary of Defense
    Ret. General United States Army
    Former Chairman der Joint Chiefs of Staff

  • Madame Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über das folgende Gesetz:



    Laurentiana National Guard Act


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Nationalgarde des Staates Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana National Guard Act.
    (3) Wo in diesem Gesetz der Begriff "Guardsman" erscheint, ist damit ausdrücklich auch "Guardswoman" gemeint.


    Section 2 - Assignment of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde hat zum Auftrag:
    - Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen,
    - Wiederherstellung von Recht und Ordnung in Gebieten, wo diese verloren gegangen sind bzw. Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, wo diese drohen, verloren zu gehen.
    (2) Die Nationalgarde ist nicht Bestandteil der Streitkräfte der United States of Astor und ist nicht in deren Befehlskette eingegliedert. Sie ist nicht Kampf- oder eine sonstige Reserve der United States Armed Forces.


    Section 3 - Chain of Command
    (1) Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde.
    (2) Er ernennt einen Commandant of the National Guard, dem die Führung der Nationalgarde obliegt.


    Section 4 - Structure of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde gliedert sich in das Headquarter der Nationalgarde, zwanzig Homeland Brigades und eine Aviation Brigade.
    (2) Das Headquarter ist die Führungszentrale der Nationalgarde. In ihm sollen rund 2.500 Guardsmen eingeteilt sein. Es gliedert sich in das Bureau of the Commandant of the National Guard, den Katastrophenführungsstab des Stabes Laurentiana und sechs Regionale Führungsstäbe.
    (3) Eine Homeland Brigade ist das Standardmodul der Nationalgarde zur gleichzeitigen Leistung von Katastrophenhilfe und zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung. In ihr sollen rund 3.500 Guardsmen eingeteilt sein. Sie gliedert sich in je ein Bataillon Militärpolizei, Katastrophenhilfspioniere, Führungsunterstützungstruppen und Logistiktruppen.
    (4) Die Aviation Brigade ist die Luftkomponente der Nationalgarde zur gleichzeitigen Leistung von Dienstleistungen mit Luftfahrzeugen im Bereich Aufklärung, Führungsunterstützung, Personen- und Lastentransport, medizinische Evakuation und Kampfunterstützung. In ihr sollen rund 2.500 Guardsmen eingeteilt sein. Sie gliedert sich in je ein Bataillon "Security and Support" mit 24 leichten Mehrzweckhubschraubern, "Assault" mit 30 mittleren Mehrzweckhubschraubern, "General Support" mit 20 Mehrzweckhubschraubern und 12 schweren Transporthubschraubern, "Attack and Reconnaissance" mit 16 Kampfhubschraubern und 16 leichten Aufklärungsdrohnen sowie Support (Logistikbasis).


    Section 5 - Organization of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde ist eine Milizorganisation. Nicht mehr als 2 Prozent aller Angehörigen dürfen hauptamtlich für die Nationalgarde tätig sein.
    (2) Der Guardsman leistet einen Grundausbildungsdienst von 12 Wochen, anschliessend pro Monat zwei Tage und pro Jahr 14 Tage am Stück Fortbildungsdienst
    (3) Bezüglich der Kaderausbildungs- und Fortbildungsdienste der Guardsmen in Führungs- und Stabsfunktionen erlässt der Commandant of the National Guard im Einvernehmen mit dem Gouverneur gesonderte Bestimmungen.
    (4) Einsätze im Rahmen der Section 2 Subsection (1) dieses Gesetzes werden nicht an die Grund-, Fortbildungs- oder Kaderausbildungsdienste angerechnet.


    Section 6 - Service in the National Guard
    (1) Der Dienst in der Nationalgarde erfolgt ausschließlich auf Grund freiwilliger Verpflichtung. Niemand darf gegen seinen Willen zum Guardsman gezwungen werden.
    (2) Zum Dienst in der Nationalgarde können sich alle Männer und Frauen verpflichten lassen, die:
    - das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    - im Besitz der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sind;
    - ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Laurentiana haben und
    - körperlich, charakterlich und geistig für den Dienst geeignet sind.
    (3) Die Kriterien der körperlichen, charakterlichen und geistigen Eignung für den Dienst in der Nationalgarde sind den entsprechenden Voraussetzungen für den Dienst in den Streitkräften der Vereinigten Staaten anzugleichen.
    (4) Männer und Frauen haben gleichen Zugang zu allen Dienstposten und Funktionen in der Nationalgarde. Ausschlaggebend für die Einstellung, Verwendung und Beförderung eines Milizionärs sind allein seine individuelle körperliche, charakterliche und geistige Eignung, ggf. akademische oder berufliche Qualifikation und Erfahrung, sowie seine Leistungen im Dienst.


    Section 7 - National Guard Ranks
    (1) Die Struktur der Dienstgradgruppen und Dienstgrade in der Nationalgarde sind der Rangstruktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten anzugleichen.
    (2) Bewerber für den Dienst in der Nationalgarde, die zuvor bereits in den Streitkräften der Vereinigten Staaten gedient haben, sind bevorzugt mit ihrem bereits erreichten Dienstgrad und in entsprechender Dienststellung einzustellen, sofern entsprechender Bedarf besteht.


    Section 8 - Guardsmen Benefits
    (1) Guardsmen haben für ihren Dienst Anspruch auf eine nach der Anzahl geleisteter Diensttage bemessene finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem inngehaltenen Dienstgrad.
    (2) Guardsmen haben ferner Anspruch auf einen nach geleisteten Diensttagen, Dienstgradgruppe und erreichtem Dienstgrad gestaffelten Zuschuss zu den Kosten des Erwerbs, einschließlich damit verbundenen Verdienstausfalls, akademischer oder beruflicher Qualifikationen in ihrem zivilen Leben.


    Section 9 - Guardsmen Health and Bereaved Care
    (1) Guardsmen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge für alle Krankheiten, Verletzungen und Verwundungen, die während, in Folge oder in Zusammenhang mit ihrem aktiven Dienst in der Nationalgarde eintreten.
    (2) Verliert ein Guardsman während, in Folge oder im Zusammenhang mit seinem Dienst sein Leben oder seine Erwerbsfähigkeit, oder wird in letzterer gemindert, so haben dieser oder im Todesfalls seine Angehörigen Anspruch auf den vollen Ersatz des ihnen dadurch entstehenden finanziellen Schadens.


    Section 10 - Guardsmen Protection from Workplace Discrimination
    (1) Ein Guardsman darf wegen seiner Dienstverpflichtungen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
    (2) In Einstellungsgesprächen ist die Frage nach einer bestehenden Verpflichtung zum Dienst in der Nationalgarde unzulässig. Niemand darf als Arbeitnehmer auf Grund der mit einer solchen Verpflichtung einhergehenden zeitlichen Inanspruchnahme entlassen werden.
    (3) Der Staat Laurentiana ersetzt Arbeitgebern die Arbeitsentgelte, die für den Zeitraum zu zahlen sind, die sich ein Arbeitnehmer als Guardsman im aktiven Dienst befindet und seinem Arbeitgeber in Folge dessen nicht zur Verfügung steht. Guardsmen, die selbständig erwerbend sind, ist entgangener Gewinn entsprechend zu ersetzen.


    Section 11 - Costs
    (1) Der Gouverneur verfügt über die Ermächtigung, für die Nationalgarde jährlich 5.000 Mio. $ ohne Zustimmung des General Court ausgeben zu dürfen.
    (2) Kosten darüber hinaus bedürfen der Zustimmung des General Court.


    Section 12 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Madame Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über das folgende Gesetz:



    Laurentiana Development Plan Act


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Raumplanung des Staates Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Development Plan Act.


    Section 2 - Development Plan Areas
    (1) Bauzonen sind Flächen, auf denen Wohn- und Industriebauten, öffentliche Anlagen usw. erstellt werden dürfen.
    (2) Kulturlandzonen sind Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist. Bauten sind nur erlaubt, soweit sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und dafür eine Notwendigkeit besteht.
    (3) Waldzonen mit Nutzungserlaubnis sind bewaldete Flächen, auf denen Forstwirtschaft gestattet ist.
    (4) Naturschutzzonen sind Flächen, auf denen menschlichen Eingriffe nur mit restriktiv zu handhabenden Ausnahmebewilligungen erlaubt sind.


    Section 3 - Rates of Development Plan Areas
    (1) Die einzelnen Zonen sollen vom gesamten Staatsgebiet Laurentianas die folgenden Anteile ausmachen:
    - Bauzonen zwei Prozent
    - Kulturlandzonen dreiundzwanzig Prozent
    - Waldzonen mit Nutzungserlaubnis fünfzehn Prozent
    - Naturschutzzonen sechzig Prozent
    (2) Bei der Zuweisung einer Fläche zu einer Zone ist auf die örtlichen Begebenheiten angemessen Rücksicht zu nehmen.
    (3) Flächen, die einer Zone zugewiesen werden, sollen nicht kleiner als vier Quadratkilometer sein.


    Section 4 - Development Plan Office
    (1) Dem Development Plan Office des Staates Laurentiana obliegt die Koordination aller Raumplanungsmassnahmen im Staat und die Aufsicht über das Raumplanungswesen.
    (1) Die Kommunen erstellen Zonenpläne und stimmen sich dabei mit den Nachbarkommunen, dem zuständigen County und dem Staat Laurentiana ab.
    (2) Die Zonenpläne treten mit Genehmigung durch den General Court in Kraft.
    (3) Änderungen an bestehenden Zonenplänen bedürfen der Genehmigung durch den General Court.


    Section 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Madam Speaker


    ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:


    3rd Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel III, Section 2, der Verfassung des Staates Laurentianas wird durch folgende Subsection 2.1 erweitert:


    "Der Gouverneur hat das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen und an den jeweiligen Aussprachen des General Courts teilzunehmen. Der Gouverneur soll kein Stimmrecht im General Court besitzen."

    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    Daniel Ray „Dan“ McConnell
    Freedom, Individuality and Personal Responsibility!

    Einmal editiert, zuletzt von Dan McConnell ()

  • Madam Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über das folgende Gesetz:



    Laurentiana Forestry Conservation Act


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zum Schutz des Waldes ausserhalb von Naturschutzgebieten in Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Forestry Conservation Act.


    Section 2 - Forest Management
    (1) Die Waldnutzung orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit.
    (2) Der bewirtschaftete Wald ist naturnah zu bewirtschaften.
    (3) Dies bedeutet insbesondere, dass bei der Waldbewirtschaftung
    - an den Standort angepasste, einheimische Baumarten zu verwenden sind,
    - auf Naturverjüngung zu setzen ist,
    - keine gentechnisch veränderten Pflanzen und Stoffe im Wald eingesetzt werden dürfen,
    - nur Boden-schonende Nutzungstechniken eingesetzt werden dürfen,
    - weder Pestizide noch Dünger im Wald eingesetzt werden dürfen,
    - keine Kahlschläge erlaubt sind,
    - Strukturen wie Bodensenken, Waldbäche, Tümpel, Quellen, Asthaufen, Baumstrünke usw. im Rahmen der Bewirtschaftung bewusst zugelassen und geschont werden müssen,
    - der Anteil an stehendem und liegendem Totholz erhöht wird,
    - Altholzinseln bei der Bewirtschaftung ausgespart werden müssen,
    - auf die Regenerationskraft des Waldes vertraut wird, anstatt diesen zum Pflegefall zu machen.
    (4) Für seltene Waldarten sind Förderprogramme zu realisieren.
    (5) Waldränder sind gezielt aufzuwerten.


    Section 3 - Forest Roads
    (1) Es dürfen keine neuen Waldstrassen gebaut werden.
    (2) Pro Quadratkilometer Wald dürfen nicht mehr 750 m Waldstrassen bestehen. Waldstrassen darüber hinaus sind rückzubauen.
    (3) Auf Waldstrassen besteht grundsätzlich ein Motorfahrzeugverbot. Davon ausgenommen sind lediglich die Fahrzeuge der Forst-, Rettungs- und Sicherheitsdienste.


    Section 4 - Prohibition of Forest Clearance
    (1) Unter Rodung im Sinne dieses Gesetzes wird die dauerhafte Entfernung der Waldvegetation zum Zwecke einer anderen Nutzung der bisherigen Waldfläche verstanden.
    (2) Waldrodung ist verboten.


    Section 5 - Free Accessibility
    (1) Jedermann darf den Wald im Sinne dieses Gesetzes betreten.
    (2) Mit einer gezielten Besucherlenkung, bspw. einem Weggebot, ist im Wald für ruhige Zonen zu sorgen und die Naturverjüngung zu gewährleisten, ohne dass das Naturerlebnis der Besucher eingeschränkt wird.


    Section 6 - Utilisation of Wood
    (1) Im Wald darf dieselbe Anzahl Kubikmeter Holz geschlagen werden, wie 65 Prozent des nachwachsenden Holzes beträgt.
    (2) Die öffentliche Hand fördert aktiv eine Nutzung von einheimischem Holz.
    (3) Einheimisches Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung wird zertifiziert.


    Section 7 - Forestry Conservation Office
    (1) Dem Forestry Conversation Office des Staates Laurentiana obliegt die Koordination aller Waldbewirtschaftungsmassnahmen im Staat und die Aufsicht über das Waldbewirtschaftungswesen.
    (2) Die Kommunen erstellen Waldbewirtschaftungspläne und stimmen sich dabei mit den Nachbarkommunen, dem zuständigen County und dem Staat Laurentiana ab.
    (3) Die Waldbewirtschaftungspläne treten mit Genehmigung durch das Forestry Conservation Office in Kraft.


    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Madam Speaker pro tempore,


    Ich beantrage die Aussprache und anschliessende Abstimmung im General Court über folgende Vorlage.


    3th Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen. Ein Bürger, der pro Monat nicht 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Das Quorum wird pro Tag für den an der entsprechenden Stelle eine korrekte Abwesenheitsmeldung erfolgte um 0,5 reduziert. Zur Bestimmung des Quorums wird auf ganze Zahlen aufgerundet. Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.

    Terence Deringer
    former US Senator
    Member of the Social Conservative Union

  • Madam Speaker


    In meiner Eigenschaft als Gouverneur des Staates Laurentiana habe ich gestützt auf Article 4 Section 9 Mister Terence Deringer zum Senator ernannt. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und Einleitung der für diesen Fall verfassungsmässig vorgeschriebenen weiteren Schritte.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Honorable Members of the General Court,


    ich beantrage die Veranstaltung einer Gedenkfeier im General Court für den verstorbenen Gouverneur Henry F. Remington.

    Isabel "Bella" Hartley (D)
    - Speaker pro tempore of the General Court of [definition=4]Laurentiana[/definition] -

  • Honorable State Councilors,


    ich bringe nachstehenden Gesetzesantrag zur Aussprache und Abstimmung in den General Court ein:


    House of Representatives Amendment Ratification Bill


    Section 1 - Ratification of an Amendment to the United States Constitution
    Der Staat Laurentiana ratifiziert den diesem Gesetz angehängten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    House of Representatives Amendment


    Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:

      Election of the House of Representatives
      (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses sollen für einen Zeitraum von zwei Monaten gewählt werden, und Wahlen zum Repräsentantenhaus sollen jeweils in den ungeraden Monaten eines Jahres stattfinden.
      (2) Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so soll dieser nach den Vorschriften des Wahlgesetzes mit einem Kandidaten zum Repräsentantenhaus in der letzten Wahl besetzt werden, der bei der Vergabe der Sitze im Repräsentantenhaus bislang keine Berücksichtigung gefunden hat. Steht kein solcher Kandidat mehr zur Verfügung, so soll der entsprechende Sitz bis zum Zusammentritt des nächsten Repräsentantenhauses vakant bleiben.

    Section 2 - Coming into Force
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.

    Isabel "Bella" Hartley (D)
    - Speaker pro tempore of the General Court of [definition=4]Laurentiana[/definition] -

  • Madam Speaker,


    ich beantrage Aussprache über folgenden Antrag:


    1st Gubernatiorial Election Act Amendment Bill


    Article I - Amendment
    (1) Der Name des Gubernatiorial Election Act wird auf "Gubernatorial Election Act" berichtigt.
    (2) Der Article VI (2) des Gubernatiorial Election Act wird durch den folgenden Text ersetzt:

      "Im Falle einer notwendigen Neuwahl des Gouverneurs hat der an seiner Stelle handelnde amtierende Gouverneur unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte Nachwahlen durch den General Court einzuleiten."


    Article II - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung bestimmten Wege in Kraft.

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