Motions and Messages to the General Court

Es gibt 274 Antworten in diesem Thema, welches 31.572 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Adam Van der Wellen.

  • Mr. Acting Speaker pro tempore,


    Ich bitte darum folgenden Entwurf zur Diskussion zu stellen:

    Narcotics and Psychotropic Substances Bill


    Article I - Fundamental Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen im Staat Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Narcotics and Psychotropic Substances Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
    (2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.


    Section 3 - Basic Rule
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
    (2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräusserung, die Abgabe und der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotroper Substanzen bedarf der staatlichen Genehmigung.


    Section 4 - Laurentiana Department of Narcotics and Psychotropic Substances
    (1) Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, obliegen einem staatlichen Amt für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (Laurentiana Department of Narcotics and Psychotropic Substances).


    Article II - Licit and Licensable Use of Narcotics and Psychotropic Substances


    Section 1 - Licit Medical Use
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachte körperliche Schmerzen zu lindern.
    (2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen befugt sind ausschliesslich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
    (3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.


    Section 2 - Medical Administration and Prescription
    (1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
    (2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
    (3) Bei Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 3, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren. Die Verabreichung der Betäubungsmittel oder der psychotropen Substanzen erfolgen in diesem Fall ebenfalls durch den Personensorgeberechtigten.


    Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden.
    (2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist ausschliesslich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.


    Section 4 - Security Precautions
    (1) Personen, die am gesetzlich erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in unbefugte Hände fallen.
    (2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
    (3) Der Vorrat an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Mass des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sind unverzüglich zu vernichten.


    Article III - Other Use of Narcotics and Psychotropic Substances


    Section 1 - Non-Medical Private Consumption
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zum nicht ärztlich verordneten Eigenverbrauch nicht angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben oder besessen werden.


    Section 2 – Drug Withdrawal
    (1) Laurentiana gewährleistet ein für Patienten welche Bürger dieses Staates sind kostenloses Drogenentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
    (2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.


    Article IV - Penal Provisions


    Section 1 - Sanctions
    (1) Der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräusserung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräusserung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, werden mit Freiheitsstrafe von 10 Monaten bis 20 Monaten und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe von 30 Monaten bis lebenslang geahndet.
    (2) Der Verstoss gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes, sowie der Verstoss gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Betäubungsmitteln nach Art. II, Sec. 4, dieses Gesetzes werden mit Freiheitsstrafen zwischen einer Woche und sechs Wochen geahndet.


    Article V - Final Provisions


    Section 1 - Coming into Force
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

    Terence Deringer
    former US Senator
    Member of the Social Conservative Union

  • Mr. Acting Speaker pro tempore,


    Ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgendem Entwurf:


    Standing Orders Amendment Bill (unique Decision)


    Rule IV der Standing Orders wird wie folgt ergänzt:


    4. Unique Decision
    (a) Innerhalb einer Exekutivperiode sollen Gesetzesentwürfe und Amendments, sowohl Gesetze, die Verfassung als auch die Standing Orders betreffend, welche die selbe Zielsetzung wie ein bereits zuvor eingebrachter Gesetzesentwurf oder ein Amendment haben, dem General Court nicht zur Diskussion vorgelegt werden, es sei denn der vorhergegangene Entwurf wurde vor Beginn der Abstimmung zurückgezogen oder aus formalen Gründen für ungültig erklärt.

    Terence Deringer
    former US Senator
    Member of the Social Conservative Union

  • Ich schlage dem General Court hiermit Mr. Amrian Dali Abzianidze als Lieutenant-Governor vor und beantrage die Einleitung einer entsprechenden Wahl.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Ich schlage dem General Court hiermit Mr. Amrian Dali Abzianidze als Lieutenant-Governor vor und beantrage die Einleitung einer entsprechenden Wahl.


    Honorable Members of the General Court,
    Die Wahl wurde eingeleitet.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Mr. Acting Speaker pro tempore,


    Ich beantrage die Aussprache und anschliessende Abstimmung im General Court über folgende Vorlage.


    4th Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel II der Verfassung des Staates Laurentiana wird gestrichen, die nachfolgenden Artikel sinken entsprechend in ihrer Nummerierung.


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemässen Ratifizierung in Kraft.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Speaker,


    Ich beantrage die Aussprache und anschliessende Abstimmung zu folgender Vorlage:


    Tobacco Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Tabakerzeugnissen und deren Konsum im Staat Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Tobacco Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    Tabakerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes sind unter Verarbeitung von Laubblättern der Tabakpflanze (Nicotinea) hergestellte, für den menschlichen Genuss durch Rauchen, Schnupfen oder Kauen bestimmte Erzeugnisse.


    Section 3 - Basic Rule
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen hergestellt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
    (2) Tabakerzeugnisse dürfen nicht unter Beigabe zusätzlicher Geschmacks- und Aromastoffe hergestellt werden.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Tabakerzeugnisse dürfen in der Öffentlichkeit nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, konsumiert werden.


    Section 5 - Labeling and Advertisement
    (1) Werbung für Tabakerzeugnisse, sowie die Verpackung der Tabakprodukte müssen auf mindestens 20% der Werbe- bzw. Verpackungsfläche den Hinweis "Dieses Produkt gefährdet Ihre Gesundheit." tragen.
    (4) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für Tabakerzeugnisse werben, noch darf Werbung für Tabakerzeugnisse sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.


    Section 6 - Localized Bans and Restrictions
    (1) In allgemein zugänglichen Bereichen öffentlicher Gebäude des Staates Laurentiana ist der Konsum von Tabakprodukten untersagt.
    (2) Der Konsum von Tabakerzeugnissen auf dem Gelände von Schulen die von unter 18-jährigen besucht werden ist untersagt.
    (3) Betriebe des Vergnügungsgewerbes haben durch ein von aussen gut sichtbar im Eingangsbereich angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt anzugeben, ob in ihnen das Rauchen gestattet oder verboten ist. Sie können abweichend davon das Rauchen in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen erlauben, die von den Kunden nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, in diesem Fall sind im Eingangsbereich beide Zeichen anzubringen.
    (4) Betriebe des Beherbergungsgewerbes haben für Unterkunftsräume einzeln festzulegen und durch ein an der Tür angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt auszuweisen, ob in diesen das Rauchen jeweils gestattet oder verboten ist, für Aufenthalts- und Gesellschaftsräume gilt SSec. 3 entsprechend.


    Section 7 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Übertretungen sind:

      - der Verkauf oder die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen unter 18 Jahren (Sec. 4, SSec. 1);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung im Einzelhandel verkaufter Tabakerzeugnisse (Sec. 5, SSec. 1, 2 und 3);
      - die Werbung für Tabakerzeugnisse mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für Tabakerzeugnisse;
      - der Konsum von Tabakerzeugnissen in der Öffentlichkeit entgegen einem entsprechenden Verbot (Sec. 6);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die falsche Kennzeichnung von oder in Betrieben des Vergnügungs- und Beherberungsgewerbes (Sec. 6, SSec. 3 und 4).

    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.


    Appendix


    "Smoking permitted" Sign:



    "Smoking prohibited" Sign:


    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Honorable Members of the General Court, ich bringe heute im Laufe des Tages folgenden Entwurf zur Aussprache:


    Laurentiana Media Bill


    Article I - Kinder- und Jugendschutz
    Dieses Gesetz dient dem Schutze der Kinder und Jugendlichen in Laurentiana vor schädlichen Einflüssen in den Medien und im Internet.


    Article II - Schädliche Einflüsse
    Schädliche Einflüsse sind Inhalte, die eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen


    1) Die Abbildung von sexuellen Handlungen;
    2) Der Aufruf zur Gewalt;
    3) Die Animierung zum Rauchen oder Alkohol konsumieren;
    4) Die Beleidigung von Volksgruppen oder Religionen;
    5) Die Gefährdung der sittlichen oder ästethischen Entwicklung der laurentianischen Jugend;
    6) Beleidigung von Politikern unabhängig von Parteibuch oder Herkunft.


    Article III – Verantwortlichkeit
    Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zugang zu oben genannten Inhalten haben. Betreiber von Internetforen sind für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich.


    Article IV - Strafbarkeit
    Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann die Lizenz des Anbieters mit unmittelbarer Wirkung eingezogen werden.


    Article V - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit Annahme durch den General Court in Kraft.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Ich habe in meiner Eigenschaft als Gouverneur die bisherige Kongressabgeordnete Diane Black zur Nachfolgerin des zurückgetretenen Senators Terence Deringer nominiert und bitte um die Einleitung der Bestätigung durch den General Court.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Ich beantrage folgendes:


    Free Laurentiana Bill


    Der Narcotics and Psychotropic Substances Act wird sofortig aufgehoben.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Honorable Members of the General Court,


    Sobald ich Zeit habe, ich habe im Moment alle Hände voll zu tun.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Entschuldigen Sie, aber die Zeit die Sie in die Beantwortung meiner Frage investiert haben, hätten Sie auch für die Eröffnung der benötigten Aussprache nutzen können. ;)

  • Mr. Speaker,


    um Ihnen noch mehr Arbeit zu machen:


    Wer ist gegenwärtig Speaker pro tempore?
    Sollte das Amt vakant sein, beantrage ich eine UNVERZÜGLICHE Einleitung der vorgeschriebenen Wahlen.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Honorable Members of the General Court,


    ich beantrage hiermit die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Lieutenant Governor von Laurentiana, Mr. Amrian Dali Abzianidze.
    Gemäß Article VI, Sec. 1 der Verfassung von Laurentiana kann ein Amtsträger seines Amtes enthoben werden wegen "mutwilliger Vernachlässigung [seiner] Pflichten, Bestechlichkeit, Unfähigkeit oder jedes moralisch schändlichen Verstoßes" im Rahmen seines Amtes.
    Gemäß Article VI, Sec. 2 der Verfassung bin ich als Mitglied des General Court anklageberechtigt.


    Lieutenant Governor Abzianidze hat sich konkret folgend als ungeeignet für sein Amt gezeigt:
    - Bewusste Verschleppung einer Aussprache zu einem von einem anderen Member des General Court eingebrachten Gesetz (Antragsstellung der "Free Laurentiana Bill" am vergangenen Samstag, danach vor Eröffnung der Aussprache sieben Wortmeldungen des Lieutenant Governor im Amt)
    - Respektloser Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern von Laurentiana im General Court und außerhalb des General Courts
    - Willkürlicher Missbrauch der Amtsgewalt in Form von Verwarnungen ohne rechtliche Grundlage im General Court


    All dies rechtfertigt eine Amtsenthebung sowohl wegen mutwilliger Vernachlässigung der Amtspflichten als auch wegen Unfähigkeit und moralisch schändlicher Verstöße.


    Den Antrag stelle ich gemeinsam mit U.S. Representative Diane Black, Member of the General Court.
    Ich weise darauf hin, dass der Lieutenant Governor damit von der Sitzungsleitung in dieser Sache ausgeschlossen ist, vgl. Art. VI, Sec. 2 der Verfassung von Laurentiana.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Mr. Speaker,


    hiermit stelle ich gemäß Rule III, Sec. 2 SRGC folgende Anfrage an den Gouverneur von Laurentiana.


    Questioning of the Governor of Laurentiana


    1. Wann wird der Gouverneur einen neuen Senator nominieren?
    2. Warum verzögert der Gouverneur die Nominierung eines Senators, obwohl ihm ein Rechtsgutachten vorliegt, dessen Ergebnis er für eindeutig hält?

    Helen McCrary
    Member of the Liberal Movement
    Former Member of the U.S. Foreign Service

  • Mr. Speaker,


    Ich beantrage eine Aussprache über folgenden Entwurf


    4th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:



    (1) Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.


    (2) Ein Bürger, der pro Monat nicht 10 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Besteht in einem Monat eine 15 oder mehr tägige Abwesenheit mit entsprechender Meldung, so wird diese Regelung ausgesetzt. Eine Aussetzung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten ist nicht möglich.


    (3)Ein Bürger der sein qualifiziertes Wahlrecht verloren hat, kann dieses durch 15 Beiträge in den öffentlichen Foren des Staates Laurentania innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder erlangen. Jedoch frühestens sieben Tage nach dem ersten zu wertenden Beitrag.


    (4)Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf.


    Laurentiana Parliamentary Questioning Bill


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz schafft Regelungen für parlamentarische Anfragen an die Regierung.


    Section 2 - Motion of Questioning
    (1) Jedes Mitglied des General Court kann einmal pro Kalenderwoche eine Anfrage an ein Mitglied der Staatsregierung stellen.
    (2) Eine Anfrage darf maximal fünf Teilfragen enthalten.
    (3) Eine Anfrage muss in schriftlicher Form beim Präsidium des General Court eingereicht werden.
    (4) Die Anfrage muss durch das Präsidium des General Court umgehend an das Regierungsmitglied weitergeleitet werden, das befragt werden soll.


    Section 3 - Hearing
    (1) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt stets in einer öffentlichen Anhörung des Befragten vor dem General Court.
    (2) Das Hearing wird umgehend nach der Weiterleitung der Anfrage an die Regierung eröffnet.
    (3) Der Befragte wird vor Beginn der Anhörung durch das Präsidium des General Court auf die Wahrheit vereidigt. Die Eidesformel lautet: "„Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.“
    Die religiöse Beteuerung kann entfallen.
    (4) Nach der Beantwortung der Anfrag hat jedes Mitglied des General Court die Möglichkeit bis zu drei Nachfragen an den Befragten zu stellen.
    (5) Das Hearing dauert maximal 96 Stunden, endet aber in jedem Fall erst dann, wenn alle Nachfragen beantwortet sind.


    Section 4 - Duty of Response
    (1) Die Mitglieder der Regierung sind verpflichtet auf Anfragen innerhalb von 168 Stunden nach Eröffnung der Anfrage durch das Präsidium des General Court öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen. Die Umstände sind spätestens bei Überschreitung der Antwortfrist zu begründen.
    (2) Das Präsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
    (3) Fragen an die die Regierungsmitglieder müssen stets durch das jeweils befragte Regierungsmitglied beantwortet werden.
    (4) Der Befragte hat das Recht eine Antwort bei der Befragung zu verweigern, wenn die Antwort nachteilige Auswirkungen hat auf
    a) Belange der inneren Sicherheit,
    b) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens oder
    c) die Durchführung strafrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Rule III, Section 2 der Standing Rules of the General Court wird ersatzlos gestrichen.
    (2) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

    Helen McCrary
    Member of the Liberal Movement
    Former Member of the U.S. Foreign Service

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf.

    5th Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel IV, Section 9, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt verändert:


    "Der Governor soll, wenn eine Vakanz für das Amt des Senators der Vereinigten Staaten für Laurentiana eintrifft und von der Amtszeit des Senators bereits mehr als zwei Drittel verstrichen sind, einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit benennen. Sind von der Amtszeit nicht bereits mehr als zwei Drittel verstrichen, wählt die bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Bevölkerung Laurentianas einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit."


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

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