Motions and Messages to the General Court

Es gibt 274 Antworten in diesem Thema, welches 31.585 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Adam Van der Wellen.

  • Honorable Members of the General Court,


    Neuwahlen werden in Kürze eingeleitet.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Sie haben die Aufgabe, das jetzt zu tun. Genau genommen hätten Sie das schon längst tun sollen. Üben Sie wenigstens mal eines der Ämter, das Sie übernehmen, ordentlich aus! Bitte!

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Mr. Speaker pro tempore!


    Ich fordere Sie auf, unverzüglich die Neuwahl des Speakers einzuleiten!

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Ich möchte um Gelassenheit bitte. Mr. Abzianidze wird die Wahl sicher zeitnah einleiten.


    SimOff

    Das Formular hat ihn offiziell ja erst heute in die Geist-erwelt befördert. :vertrag

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Speaker,


    Ich beantrage eine Aussprache zu folgender Bill:


    Laurentiana Education Bill



    Article I - Fundamentals


    Section 1 - Purposes of this law
    (1) Dieses Gesetz regelt die Bildung an Schulen in Laurentiana.
    (2) Es soll als Laurentiana Education Act bezeichnet werden..


    Section 2 - Grades and terms
    (1) Ab dem 3. Schuljahr werden an staatlichen Schulen Noten vergeben, welche von A bis F reichen sollen. Dabei soll A die beste Note sein und F die Schlechteste. Wertungen ab "E" sollen als Nicht bestanden gelten.
    (2) Schuljahre beginnen immer nach dem zweiten Septemberwochenende und enden am vorletzten Freitag im Juli.
    (3) Wer ab der 7. Jahrgangsstufe in seinem Zeugnis ein Fach als "nicht bestanden" angegeben hat, muss dieses Schuljahr wiederholen.



    Article II Elementary Schools


    Section 1 - Definitions
    (1) Elementary Schools sind Schulen, die grundlegendes Wissen vermitteln sollen.
    (2) Die Schulzeit an Elementary Schools beträgt sechs Jahre.
    (3) Es besteht die Pflicht, die Elementary Schools zu besuchen. Diese beginnt mit dem Schuljahr, das auf den sechsten Geburtstag folgt.


    Section 2 - Curricular
    (1) An Grundschulen sollen die folgend aufgeführten Schulfächer gelehrt werden :

      Ab der 1. Jahrgangsstufe :
      - Mathematik
      - Albernische Sprache
      - Ethik einschliesslich Religionskunde
      - Heimatkunde und astorische Geschichte
      - Natur und Technik
      Ab der 5. Jahrgangsstufe zusätzlich :
      - Informatik
      - Eine Fremdsprache (barnstovisch oder imperianisch)


    (2) Der Lehrplan soll von den Schulleitern aller Elementary Schools in Absprache alle drei Jahre erarbeitet und angepasst werden, um den Kindern die Fachinhalte so gut wie möglich zu vermitteln.
    (3) Pro Woche ist die Elementary School während 30 Lektionen zu besuchen.


    Section 3 - Teachers and Principals
    (1) An einer Elementary School darf unterrichten, wer mindestens einen Bachelor of Education an einer Hochschule in Laurentiana erworben hat.
    (2) Abschlüsse von Hochschulen, die ausserhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
    (3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt.


    Section 4 - Diploma
    (1) Am Ende jedes Schuljahres soll den Schülern ein Zeugnis ausgestellt werden, welches Benotungen in allen Fächern umfasst.
    (2) Wer im Zeugnis der sechsten Jahrgangsstufe mindestens dreimal A oder B vorweisen kann, erhält mit dem Zeugnis eine Zugangsberechtigung für eine High School, alle anderen Schüler eine Zugangsberechtigung für eine Middle School.
    (3) Bei Verfehlen der für die Zugangsberechtigung nötigen Leistungsnachweise kann auf Antrag der Eltern oder einer Lehrperson eine Einzelfallprüfung darüber stattfinden, ob der Schüler oder die Schülerin trotzdem die Zugangsberechtigung erhalten soll.


    Article V - Locations
    (1) Jede Stadt über 5000 Einwohnern soll eine Elementary School einrichten.
    (2) Schüler sollen stets die vom Wohnort am wenigsten weit entfernte Elementary School besuchen.


    Article 3 - Middle Schools


    Article I - Definitions
    (1) Eine Middle School soll Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorbereiten.
    (2) Die Schulzeit an der Middle School soll drei Jahre betragen. Zugangsvorraussetzung ist eine Zugangsberechtigung für Middle Schools oder für High Schools, ausgestellt von einer Elementary School in Laurentiana.


    Article II - Curricular
    (1) Die Fächer aus der Elementary School sollen übernommen werden.
    (2) Weiterhin soll an Middle Schools verpflichtend Biologie, Chemie, Physik und Rechtslehre unterrichtet werden.
    (3) Zusätzlich soll der Schüler 3 der folgenden 4 Fächer wählen :

      -Sozialwissenschaften
      - Geschichte
      - Handwerkliches Arbeiten


    (4) Detaillierte Lehrpläne werden vom Innenministerium vorgegeben.


    Article III - Teachers and Principals
    (1) An einer Middle School darf unterrichten, wer wenigstens einen Master of Educations von einer Hochschule in Laurentiana in zwei der unterrichteten Fächer hat. Jeder Lehrer darf nur diejenigen Fächer lehren, in denen er akademische Gräde ab dem Master erreicht hat.
    (2) Abschlüsse von Hochschülen, die außerhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
    (3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt.


    Article IV - Exams and Diploma
    (1) Am Ende jedes Schuljahres soll den Schülern ein Zeugnis ausgestellt werden, welches Benotungen in allen Fächern umfasst.
    (2) Am Ende des letzten Schuljahres soll der Schüler in drei Fächern, auf jeden Fall in albernischer Sprache und Mathematik, schriftliche und in zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen ablegen.
    (2) Schriftliche Prüfungen werden vom Innenministerium erarbeitet.
    (3) Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch von Practical Schools.


    Article V - Locations
    (1) Jede Stadt ab 10000 Einwohnern muss eine Middle School unterhalten.
    (2) Schüler sollen stets die vom Wohnort am wenigsten weit entfernte Elementary School besuchen.



    Article IV - High Schools


    Section 1 - Definitions
    (1) High Schools sind Schulen, die auf den Besuch von Universitäten vorbereiten sollen.
    (2) Die Schulzeit an High Schools beträgt sechs Jahre.
    (3) Zugangsvorraussetzung ist eine Zugangsberechtigung für High Schools, ausgestellt von einer Elementary School in Laurentiana, oder eine vergleichbare Zugangsberechtigung aus einem anderen Staat.


    Section 2 - Curricular
    (1) An High Schools sollen vom ersten Tag an Schüler in den folgenden Fächern unterrichtet werden:

      - Albernische Sprache
      - Imperianische Sprache
      - Mathematik
      - Physik
      - Chemie
      - Biologie
      - Ethik einschließlich Religionskunde
      - Psychologie
      - Rechtslehre und Wirtschaftswissenschaften
      - Sozialwissenschaften
      - Geschichte


    (2) In den letzten beiden Jahren sollen 2 dieser Fächer gestrichen werden können.


    Section 3 - Teachers and principals
    (1) An einer High Schooll darf unterrichten, wer wenigstens einen Master of Educations von einer Hochschule in Laurentiana in zwei der unterrichteten Fächer hat. Jeder Lehrer darf nur diejenigen Fächer lehren, in denen er akademische Gräde ab dem Master erreicht hat.
    (2) Abschlüsse von Hochschulen, die außerhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
    (3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt und müssen mindestens den akademischen Grad eines Doktors führen.


    Section 4 - Exams and Diploma
    (1) Am Ende des letzten Schuljahres soll der Schüler in vier Fächern, auf jeden Fall in albernischer Sprache, Ethik einschließlich Religionskunde und Mathematik, schriftliche und in drei weiteren Fächern mündliche Prüfungen ablegen.
    (2) Schriftliche Prüfungen werden vom Innenministerium erarbeitet.
    (3) Als bestanden gilt die Abschlussprüfung dann, wenn in keinem der Fächer die Note E oder F vergeben wurde. Andernfalls wird ein mit dem Diploma einer Middle School gleichwertiges Abschlusszeugnis ausgegeben, sofern die Vorraussetzungen für diesen Abschluss erfüllt sind.
    (4) Der Abschluss einer High School berechtigt zum Besuch von Universitäten.


    Section 5 - Locations
    (1) Jede Stadt über 25000 Einwohnern soll eine High School einrichten.
    (2) Schüler sollen stets die vom Wohnort am wenigsten weit entfernte Elementary School besuchen.



    Article V - Special Schools


    Section 1 – Purpose
    Special Schools dienen der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.


    Section 2 – Types
    (1) Special Schools gliedern sich in Klassen, die dem besonderen Förderbedarf der Schüler entsprechen und nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten.
    (2) Special Schools sollen mindestens Klassen in folgenden Typen führen:


    - Blinde und sehbehinderte Schüler
    - Hörgeschädigte Schüler
    - Geistig behinderte Schüler
    - Körperlich behinderte Schüler
    - Sprachbehinderte Schüler


    Section 3 – Curricular and educational Objective
    (1) Die Special Schools sollen sich in ihrem Lehrplan so weit möglich an den übrigen in diesem Gesetz geführten Schularten anlehnen, sofern der besondere Förderbedarf der Schüler dem nicht entgegensteht.
    (2) Wenn die besonderen pädagogischen Aufgaben der Special School am Schüler erfolgreich erfüllt wurden, so ist der Schüler in eine allgemeine Schule zu überführen und einzugliedern.


    Section 4 – Teachers and Principals
    (1) An einer Special School darf nur unterrichten, wer mindestens ein Fachstudium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen, sowie zweier Unterrichtsfächer und der allgemeinen Behindertenpädagogik abgeschlossen hat.
    (2) Schulleiter werden vom Innenministerium ernannt.


    Section 5 - Exams and Diploma
    (1) Die Abschlussvoraussetzung an den Special Schools entsprechen denen der Middle Schools.



    Article VI - Private Schools


    Section 1 - Definitions
    (1) Private Schools werden von freien Trägern unterhalten und sind in allen Schularten möglich.


    Section 2 - Curriculur
    (1) Private Schools sind in der Gestaltung ihres Lehrplans im Rahmen dieses Gesetzes frei, insbesondere in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Unterrichtsmethoden, über Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts.
    (2) Die Schulen müssen gewährleisten, dass sie in ihren Einrichtungen und Lehrzielen nicht hinter den entsprechenden staatlichen Schulen zurückstehen.


    Section 3 - Teachers and principals
    Um an einer Private School zu unterrichten gelten die Anforderungsbestimmungen desjenigen staatlichen Schultyps, welchem die betreffende Private School als Ersatz dienen soll.


    Section 4 - Exams and Diploma
    (1) Private Schools führen die Prüfungen entsprechend ihrem Schultyp durch, wie es für staatliche Schulen vorgesehen ist
    (2) Die Schulen sind in der Gestaltung ihrer Prüfungen frei, sofern sie dem Anspruchsniveau staatlicher Schulen nicht nachstehen. Im Zweifelsfalle entscheidet hierüber das Department of Education.



    Article VII - Costs


    Section 1 – Schools
    (1) Der Staat Laurentiana trägt die Kosten aller staatlichen Schulen. Darunter fallen die Personalkosten für Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Assistenten.
    (2) Die sächlichen Kosten der staatlichen Schulen trägt das zuständige County.
    (3) Private Schools tragen ihre Kosten selbst.



    Article II - Entry into Force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Schulen und Hochschulen wird eine dreimonatige Frist für die Umstrukturierung zugestanden.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Honorable Members of the General Court,


    in Folge der Ermordung von Gouverneur Jennings ist das Amt des Gouverneurs des Staates Laurentiana vakant gefallen.


    Ich übernehme daher als dienstältestes Mitglied des General Court hiermit kommissarisch die Amtsgeschäfte des Gouverneurs unseres Staates nach Art. IV, Sec. 10, Constitution of Laurentiana.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Mr. Speaker,


    Ich beantrage die Veranstaltung einer Gedenkfeier im General Court für den ermordeten Gouverneur Ian Jennings.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Mr. Speaker,


    darf man dann erwarten, dass der Kollege seinen verfassungsmäßigen Aufgaben nachkommt und asap die Neuwahlen beginnen werden?

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Honorable Members of the General Court,


    Ich habe mich dieser Aufgabe angenommen.


    Betreffend einer Gedenkfeier für den verstorbenen Gouverneur würde ich eine Abstimmung darüber gerne umgehen um die Würde zu wahren und Frage daher ob es in den Reihen der ehrenwerten Mitglieder dieses Hauses bedenken gibt. Sollte es binnen 24 Stunden zu keinen ablehnenden Wortmeldungen kommen, so werde ich eine Gedenkfeier initiieren.

  • Mister Speaker


    ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:


    7th Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Mister Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:



    Laurentiana Act Design Bill


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die einheitliche Darstellung der Gesetzestexte des Staates Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Act Design Act.


    Article 2 - Single common Desing
    (1) Jeder Act des Staates Laurentiana soll den gleichen Aufbau und das gleiche Erscheinungsbild haben.
    (2) Für die Verfassung und Bills zur Änderung der Verfassung gilt dieses Gesetz nicht.
    (3) Aufbau und Design ergeben sich aus dem Appendix I.


    Article 3 - Structure of Acts
    (1) Ein Act gliedert sich in Articles und diese gliedern sich in Sections.
    (2) Articles werden mit den Zahlen 1, 2 usw. bezeichnet und erhalten einen Titel in albernischer Sprache.
    (3) Sections werden mit (1), (2) usw. bezeichnet und haben keinen Titel
    (4) Anhänge werden mit "Appendix I", Appendix II" usw. bezeichnet und haben keinen Titel.
    (5) Weitere Unterteilungen, Titel usw. sind nicht gestattet.


    Article 4 -Denomination and Content
    (1) Ein Act trägt die Bezeichnung "Laurentiana [Titel in albernischer Sprache] Act"
    (2) Article 1 Section 1 hat als Inhalt "Dieses Gesetz regelt [...]."
    (3) Article 1 Section 2 hat als Inhalt " Es soll zitiert werden als Laurentiana [...] Act."
    (4) Der letzte Article hat zum Inhalt "Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft."


    Article 5 - New Acts an Adaption of older Acts
    (1) Eine Bill, die in Aufbau und Erscheinungsbild nicht diesem Act entspricht, wird vom Speaker des General Court abgewiesen und nicht im General Court behandelt.
    (2) Die bestehenden Acts des Staates Laurentiana sind in Aufbau und Erscheinungsbild gemäss den Vorschriften dieses Acts anzupassen.
    (3) Eine Anpassung bedarf in jedem konkreten Einzelfall der Zustimmung des General Court um sicherzugehen, dass materiell am angepassten Act nichts geändert wurde.




    Appendix I


    Laurentiana [...] Act


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt [...].
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana [...] Act.


    Article 2 - Überschrift in albernischer Sprache
    (1) ...
    (2) ...
    etc.


    weitere Artikel analog


    Article [letzter Artikel] - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

    Einmal editiert, zuletzt von Mosby M. Parsons ()

  • Mister Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:


    8th Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel IV, Section 2, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    "Die oberste vollziehende Gewalt übt der Governor aus, dessen Titel "Governor of the State of Laurentiana“ ist, und dessen Anrede lautet: „Mister Governor“.


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

    Einmal editiert, zuletzt von Mosby M. Parsons ()

  • Mister Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:


    Laurentiana State University Bill


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Gründung der University of Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana State University Act.


    Article 2 - Status, Places and Tasks
    (1) Die University of Laurentiana ist eine staatliche Universität, die der Aufsicht des Department of Education untersteht.
    (2) Die University of Laurentiana unterhält Sitze in jeder Stadt im Staat Laurentiana, die mehr als einhunderttausend Einwohner zählt.
    (3) Aufgabe der University of Laurentiana ist die Ausbildung von Personen zu Akademikern und die Forschung auf den jeweiligen Fachgebieten der Universität.


    Article 3 - Leadership
    (1) Die Leitung der University of Laurentiana obliegt der Assembly of Rectors der University.
    (2) Die Assembly of Rectors wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten.
    (3) In der Assembly of Rectors hat jedes Mitglied eine Stimme.
    (4) Jeder Sitz der University of Laurentiana wird von einem Rector geleitet. Er wird vom Governor of the State of Laurentiana auf Vorschlag der Assembly of Rectors ernannt und muss gleichzeitig dem Lehrkörper angehören.


    Article 4 - Conditions of Permission, Curriculum and Studying Rules
    (1) Die Assembly of Rectors regelt die Kritierien zur Aufnahme an die Universität. In der Regel ist dazu ein erfolgreicher College-Abschluss notwendig. Die Assembly of Rectors kann die Studienplätze gemäss ihren Aufnahmekapazitäten begrenzen.
    (2) Die Lehrpläne werden durch die jeweiligen Fachbereiche festgesetzt.
    (3) Die Fachbereiche legen eine Studienordnung fest, in der sämtliche Prüfungen und abschlussrelevanten Leistungen sowie die Prüfungsmodalitäten aufgezeigt werden. Die Studienordnungen unterliegen der Genehmigung durch die Assembly of Rectors.


    Article 5 - Academic Grades
    (1) Die Universität verleiht nach erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad.
    (2) Der unterste akademische Grad ist der Bachelor, gefolgt vom Master, dem Doktor und dem Professor.
    (3) Die Assembly of Rectors regelt die Einzelheiten. Sie hält sich dabei an die international und national üblichen Standards und Bezeichnungen.


    Article 6 - Education Staff
    (1) Der Lehrkörper besteht aus den ordentlichen Professoren und Dozenten sowie den ausserplanmässigen Dozenten.
    (2) Der Lehrkörper bildet zu seiner Interessenwahrung ein Lecturer Council.
    (3) Die Fachbereiche der Universität an einem Sitz werden von einem Dekan geleitet.
    (4) Die Assembly of Rectors regelt die Einzelheiten für die Erteilung der Lehrbefugnis.


    Article 7 - Participation and Student Body
    (1) Zur Mitwirkung am Hochschulleben wird der University Council gebildet.
    (2) Dem University Council gehören von ihren Kollegen gewählte Dozenten, Studierende und Mitarbeiter in jeweils gleich grossen Gruppen an.
    (3) Die Studentenschaft besteht aus allen Studierenden der Universität und wählt zur Interessensvertretung für jede Studienperiode einen Vorstand.
    (4) Der University Council und der Vorstand der Studententschaft können dem jeweiligen Rector bzw. der Assembly of Rectors Vorschläge für die Änderugn von bestehenden Regelungen machen. Diese Vorschläge sind vom Rector bzw. der Assembly of Rectors entgegenzunehmen, zu behandeln und zu beantworten.


    Article 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Mister Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:


    Laurentiana Institute of Technology Bill


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Gründung des Laurentiana Institute of Technology.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Institute of Technology Act.


    Article 2 - Status, Places and Tasks
    (1) Das Laurentiana Institute of Technology ist eine staatliche Universität, die der Aufsicht des Department of Education untersteht. Die offizielle Abkürzung lautet LIT.
    (2) Das LIT hat seinen Sitz in Pleasant Valley.
    (3) Das LIT ist als Elitehochschule konzipiert; neben der Ausbildung von Akademikern forscht das LIT mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und der Technik mit dem Ziel, auf diesem Gebiet weltweit einen Spitzenplatz einzunehmen.


    Article 3 - Leadership
    (1) Die Leitung des LIT obliegt der Assembly of Deans der University.
    (2) Die Assembly of Deans wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten.
    (3) In der Assembly of Deans hat jedes Mitglied eine Stimme.
    (4) Jedes Fachgebiet des LIT wird von einem Dean geleitet. Er wird vom Governor of the State of Laurentiana auf Vorschlag der Assembly of Deans ernannt und muss gleichzeitig dem Lehrkörper angehören.


    Article 4 - University Standards
    (1) Bezüglich Zugangskriterien, akademischen Graden, Lehrkörper, Teilnahme der Dozenten, Studierenden und Mitarbeiter am Universitätsbetrieb sowie dem Vorstand der Studentenschaft gelten die Bestimmungen des Laurentiana State University Act analog.
    (2) Dabei ist der Umstand, dass das LIT einen weltweiten Spitzenplatz in der Universitätslandschaft anstrebt, besonders zu berücksichtigen, so insbesondere bei der Begrenzung der Anzahl und der Qualifikation der Studierenden, der Auswahl der Lehrpersonen, dem Verhältnis Lehrpersonen zu Studenten und der Schaffung eines universitären Arbeitsklimas, welches dem Erreichen von weltweiten Spitzenleistungen förderlich ist.


    Article 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Mister Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:


    Laurentiana State Bank Bill


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Gründung der Bank of Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana State Bank Act.


    Article 2 - Legal Form, Purpose
    (1) Die Bank of Laurentiana ist eine selbständige Anstalt des staatlichen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Octavia.
    (2) Zweck der Bank ist der gewinnorientierte Betrieb einer Universalbank, die nach anerkannten Bankgrundsätzen bankübliche Geschäfte tätigt.
    (3) Die Bank fördert die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Staates Laurentiana und insbesondere Unternehmensneugründungen und bestehende Unternehmen, die auf dem Gebiet innovativer Technologien tätig sind, und sie berücksichtigt dabei besonders die Bedürfnisse seiner Bevölkerung.


    Article 3 - Business Circle, Funding, and Government Guarantee
    (1) Der Geschäftskreis erstreckt sich schwergewichtig auf den Staat Laurentiana.
    (2) Der Staat Laurentiana stellt das gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen und für die Geschäftsentwicklung erforderliche Grundkapital zur Verfügung. Die Bank erstattet dabei dem Staat dessen marktgerechte Refinanzierungskosten.
    (3) Der Staat Laurentiana haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen. Davon ausgenommen sind Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften der Bank.


    Article 4 - Organization
    (1) Die Organe der Bank sind der Bankrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle.
    (2) Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, die für eine Amtszeit von einem Jahr auf Antrag des Gouverneurs vom General Court gewählt werden. Dem Bankrat obliegt die oberste Leitung der Bank und die Überwachung der Geschäftsleitung.
    (3) Die Geschäftsleitung besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die vom Gouverneur auf Antrag des Bankrates ernannt werden. Der Geschäftsleitung obliegt die gesamte Führung der Geschäfte.
    (4) Der Gouverneur beauftragt eine anerkannte Revisionsstelle mit der Prüfung, ob die Buchhaltung und die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Übrigen gelten die banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen zur Revision.


    Article 5 - Supervision
    (1) Der Gouverneur genehmigt das Geschäfts- und Organisationsreglement der Bank und die Entschädigungen des Bankrates und der Geschäftsleitung.
    (2) Der General Court legt nach Anhörung des Bankrates die Höhe des Grundkapitals fest, beschliesst im Rahmen von Article 6 über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung der Mitglieder des Bankrates.
    (3) Gouverneur und General Court können jederzeit und unabhängig voneinander durch eine selbst gewählte anerkannte Revisionsstelle eine besondere Untersuchung der Geschäftstätigkeit der Bank veranlassen.


    Article 6 - Appropriation of Profits
    (1) Die Jahresrechnung ist nach den bankenrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
    (2) Der für die Gewinnausschüttung massgebende Betrag ergibt sich aus dem Jahresgewinn und der Zuweisung an die Reserven für allgemeine Bankrisiken abzüglich der Verzinsung des Grundkapitals. Das Ziel eines Eigenkapitaldeckungsgrades von mindestens 165% ist mitzuberücksichtigen.


    Article 7 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Mister Speaker


    Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung im General Court über die folgende Bill:


    Laurentiana Unemployment Insurance Bill


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die obligatorische Arbeitslosenversicherung im State of Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Unemployment Insurance Act.


    Article 2 - Purpose and Responsibility
    (1) Zweck der Arbeitslosenversicherung ist die Sicherung eines Einkommens für arbeitslose Menschen während ihrer Arbeitssuche.
    (2) Verantwortlich für die Arbeitslosenversicherung ist das Department of Social Security. Über das Department of Social Security erfolgt auch das Inkasso der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen.


    Article 3 - Insured Persons, Rate of Contribution
    (1) Versichert ist jeder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als $ 12.000. Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern.
    (3) Der Beitragssatz beträgt 2,2 % des Bruttolohnes. Es gilt eine Bemessungsobergrenze von $ 90.000. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen je 1,1 % des Bruttolohnes für die Arbeitslosenversicherung.


    Article 4 - Benefits
    (1) Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, muss der Leistungsempfänger bei der Arbeitslosenversicherung versichert sein und
    a. die Arbeitslosigkeit bei seiner Wohngemeinde gemeldet haben;
    b. einen Mindestausfall von fünf Arbeitstagen oder eine Lohneinbusse, die einem Mindestausfall von fünf Arbeitstagen entspricht, erlitten haben;
    c. mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 68 Jahre alt sein;
    d. innerhalb der letzten zwei Jahre während zwölf Monaten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben;
    e. arbeitsvermittlungsfähig sein;
    f. sich aktiv um eine neue Stelle bemühen.
    (2) Der Leistungsempfänger muss alle Voraussetzungen gemäss Sec. 4, erfüllen, nicht nur einzelne.
    (3) Ausbezahlt werden 70 % des versicherten Bruttolohnes während längstens einem Jahr. Maximal werden monatlich $ 5.250 bezahlt, minimal $ 700.


    Article 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Hüstel, hüstel

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Honorable Members of the GX,
    ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgendes



    Federal Property Amendment Ratification Bill


    Section 1 - Ratification of an Amendment to the United States Constitution
    Der State of Laurentiana ratifiziert den diesem Gesetz angehängten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Annex 1


    Federal property Constitutional Amendment Bill


    Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:


      Federal property
      Die legislative, exekutive oder judikative Gewalt der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten soll nicht dahingehend ausgelegt oder angewendet werden können, dass sie sich über das Eigentum des Bundes erstreckt; dieses soll aber weiterhin Teil des Bundesstaates bleiben, in dem es liegt. Der Kongress soll das Recht haben, über dieses Eigentum frei zu verfügen und Gesetze im Bezug darauf zu erlassen.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.


    Signature5edfaf6cc5916.png

    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

    I'm on AstorWiki

  • Honorable Members of the GC,
    der Form halber beantrage ich, aufgrund des Rücktrittes von Governor Parsons, Neuwahlen des Gouverneurs

    Signature5edfaf6cc5916.png

    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

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