Constitution of the State of Laurentiana

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    Octavia, the 5th of December, 2012


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Die


    Constitution of the State of Laurentiana


    gebilligt durch die Constitutional Convention of Laurentiana


    ist in Kraft getreten am


    02.12.2011


    und wurde zuletzt durch den


    10th Constitutional Amendment Act
    vom 26.10.2017


    geändert.


    Constitution of the State of Laurentiana


    Preamble


    Wir, das Volk des Staates Laurentiana, bestimmen und errichten die folgende Verfassung und Regierungsform für den Staat Laurentiana, um Gerechtigkeit zu schaffen, den heimischen Frieden zu sichern, die gemeinsame Verteidigung zu gewährleisten, den allgemeinen Wohlstand zu fördern, und uns und unserer Nachkommenschaft das Leben, die Freiheit und das Eigentum zu bewahren, in tiefer Dankbarkeit gegenüber dem Allmächtigen Gott für diese unschätzbaren Segnungen, seine Gunst und Leitung erbittend:


    Article I

    Declaration of Rights


    Um die allgemeinen, fundamentalen und großartigen Prinzipien der Freiheit und der demokratischen Regierung zu errichten und zu bewahren erklären wir:


    Section 1
    Dass alle Menschen gleich frei und unabhängig sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten gesegnet sind, dass darunter das Leben, die Freiheit und das Streben nach Glück sind.


    Section 2
    Dass alle in diesem Staat wohnhaften Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind, oder ihre Absicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten zu werden in der gesetzlichen Form erklärt haben, hiermit zu Bürgern des Staates Laurentiana erklärt werden und gleiche politische und bürgerliche Rechte besitzen.


    Section 3
    Dass alle politische Macht dem Volk innewohnt und jede demokratische Regierung sich auf seinen Willen gründet und zu seinem Wohl eingerichtet ist, und dass es darum das unveräußerliche und unumstößliche Recht besitzt, seine Regierungsform jederzeit so zu ändern, wie es befindet dass es zweckmäßig ist.


    Section 4
    Dass keine Religion durch Gesetz geschaffen werden soll, dass durch Gesetz keine religiöse Gemeinschaft, Gesellschaft, Konfession oder Form der religiösen Verehrung bevorteilt werden soll, dass niemand durch Gesetz gezwungen werden soll einen Ort religiöser Verehrung zu betreten oder eine Steuer, eine Abgabe oder einen Beitrag zur Errichtung oder Erhaltung eines Ortes religiöser Verehrung oder zum Unterhalt eines Geistlichen oder geistlichen Amtes zu leisten, dass keine religiöse Prüfung Voraussetzung für den Zugang zu einem öffentlichen Amt in diesem Staat sein soll, und dass die Rechte, Privilegien und Leistungen aller Bürger nicht von ihren religiösen Prinzipien berührt werden sollen.


    Section 5
    Dass jeder Bürger seine Gedanken zu allen Themen aussprechen, niederschreiben und veröffentlichen darf, und verantwortlich ist für den Missbrauch dieses Rechts.


    Section 6
    Dass die Menschen sicher sein sollen vor unbilliger Durchsuchung und Beschlagnahme an ihrem Leib, ihrem Heim, ihren Papieren und ihrem Eigentum, und dass keine Beschlüsse zur Durchsuchung eines Ortes oder der Ergreifung einer Person ergehen sollen ohne einen schlüssigen, durch Eid oder Bekräftigung gestützten Grund.


    Section 7
    Dass keine Person von dem Recht ausgeschlossen werden soll, in jedem Zivilverfahren in welchem sie Partei ist ihre Rechte selbst oder durch einen Beistand zu verfolgen oder zu verteidigen.


    Section 8
    Dass die Gerichte frei zugänglich sein sollen; und dass jede Person für jede ihr zugefügte Schädigung an ihren Ländereien, ihren Gütern, ihrem Körper oder ihrer Ehre Wiedergutmachung durch gesetzmäßiges Verfahren soll erstreben können; und dass Recht und Gerechtigkeit ohne Umsatz, Verweigerung oder Verzögerung ausgeübt werden sollen.


    Section 9
    Dass der State of Laurentiana in jenen Fällen und vor einem solchen Gericht soll verklagt werden können die das Gesetz bestimmt.


    Section 10
    Dass keine Person wegen einer Geldschuld gefangengenommen werden soll.


    Section 11
    Dass das Recht zur Aufhebung von Gesetzen von niemandem außer durch den General Court of Laurentiana ausgeübt werden soll.


    Section 12
    Dass privater Besitz nicht weggenommen oder dem öffentlichen Gebrauch unterworfen werden soll ohne die vorherige Leistung einer gerechten Entschädigung, noch soll privater Besitz für privaten Gebrauch oder den Gebrauch anderer als öffentlicher Körperschaften gegen den Willen des Besitzers weggenommen werden; vorausgesetzt jedoch, dass der General Court of Laurentiana durch Gesetz das Recht der Personen und Gesellschaften zur Überquerung des Landes anderer Gesellschaften regelt und durch allgemeines Gesetz die Ausübung der hier enthaltenen Rechte von Personen und Gesellschaften regelt, doch in allen Fällen soll zuvor eine gerechte Entschädigung an den Besitzer geleistet werden.


    Section 13
    Dass die Bürger das Recht haben sich in friedlicher Weise und dem Interesse des allgemeinen Wohls zu versammeln, und sich zur Beseitigung von Missständen oder für andere Zwecke mit Gesuchen, Eingaben und Beschwerden an jene zu wenden, die die Regierungsgewalt ausüben.


    Section 14
    Dass jeder Bürger das Recht hat, zur Verteidigung seiner Selbst und des Staates Waffen zu tragen.


    Section 15
    Dass kein Adelstitel oder erblicher Rang, Privileg, Ehrung oder Sold jemals in diesem Staat gewährt oder verliehen werden soll, und das kein Amt geschaffen werden soll, dessen Amtsperiode die Zeit guter Führung übersteigt.


    Section 16
    Dass die Einwanderung gefördert, die Auswanderung nicht verboten, und kein Bürger aus dem Staat verbannt werden soll.


    Section 17
    Dass die vorübergehende Abwesenheit aus dem Staat nicht als Aufgabe des Wohnsitzes in diesem gelten soll.


    Section 18
    Dass keine Form der Sklaverei in diesem Staat bestehen soll, und dass es keine unfreiwillige Dienstleistung geben soll außer zur Bestrafung eines Verbrechens, für welches die Person rechtmäßig verurteilt wurde.


    Section 19
    Dass die Wahlgesetzte das freie Wahlrecht schützen und unter Androhung angemessener Strafen alle unangemessenen Einflussnahmen durch Gewalt, Bestechung, Aufruhr oder andere Mittel verbieten sollen.


    Section 20
    Dass Fremde, die redliche Einwohner dieses Staates sind oder hernach werden die gleichen Rechte betreffend Besitz, Nutzung und Vererbung des Eigentumes genießen sollen wie gebürtige Bürger.


    Section 21
    Dass es die einzige Aufgabe und das allein legitime Ziel der Regierung ist, den Bürgern den Genuss von Leben, Freiheit und Eigentum zu bewahren, und dass wenn die Regierung sich andere Aufgaben anmaßt, dies Usurpation und Unterdrückung ist.


    Section 22
    Dass durch das Gesetz keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl oder zu öffentlichen Ämtern betreffend Bildung oder Eigentum, noch betreffend Rasse, Hautfarbe oder Geschlecht bestimmt werden sollen.


    Section 23
    Dass diese Aufzählung von Rechten andere von den Menschen innegehaltenen Rechte weder schmälern noch verneinen soll.




    Article II

    Separation of Powers


    Section 1
    Die Gewalten des Staates Laurentiana sollen geteilt sein in drei gesonderte Bereiche, von denen jeder einem eigenständigen öffentlichen Organ anvertraut ist. Jene sollen sein die gesetzgebende zum einen, die vollziehende zu einem anderen, und die rechtssprechende zu einem anderen.

    Section 2
    Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen.




    Article III

    The Legislative Branch


    Section 1
    Die gesetzgebende Gewalt wird durch den General Court of Laurentiana ausgeübt.


    Section 2
    Die Mitglieder des General Court of Laurentiana sind die qualifizierten Wähler des Staates, welche die im Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen. Sie nehmen ihr Amt durch Ableistung des in dieser Verfassung bestimmten Eides im General Court an und bleiben Mitglieder, solange sie qualifizierte Wähler dieses Staates sind und die durch das Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen und insbesondere ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.


    Section 3
    Der General Court of Laurentiana hat seinen Sitz im State Capitol, wo er permanent tagt, außer im Falle der Zerstörung des State Capitol oder in Zeiten des Notstandes, in denen der Gouverneur ihn an einem geeigneten Ort innerhalb der Staatsgrenzen einberuft.


    Section 4
    Der General Court wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der für sechs Monate die Geschäfte des General Court führt. Der gewählte Vorsitzende führt den Titel "Speaker of the General Court". Bei seiner Abwesenheit soll das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court die Sitzungsleitung übernehmen, ebenso bei Vakanz des Amtes des Vorsitzenden. Die Wahlen zum Vorsitzenden leitet der dienstälteste Angehörige des General Court, sie können bis zu 14 Tagen vor Ende der Amtszeit des Speaker beginnen.


    Section 5
    Der General Court beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht berücksichtigt werden. Sofern das Gesetz eine andere Mehrheit vorsieht, so soll sich die Mehrheit stets auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen beziehen.


    Section 6
    Der General Court gibt sich eine Geschäftsordnung. Es kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Mitglieder wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ausschießen. Es kann andere Personen ausschließen.


    Section 7
    Mitglieder des General Court of Laurentiana dürfen für ihre Reden und Abstimmungen im General Court nur dort zur Rechenschaft gezogen werden, und dort auch nur wegen ehrverletzender, herabwürdigender oder unangemessener Aussagen.


    Section 8
    Der General Court tagt öffentlich, sofern es nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand ausschließt.


    Section 9
    Gesetze und alle weiteren Anträge werden durch [das Parlament]auf Antrag mindestens eines Mitglieds behandelt. Sofern eine Abstimmung durchgeführt wird, erfolgt sie nach der Aussprache.


    Section 10
    Vom General Court angenommene Gesetzentwürfe werden dem Gouverneur zur Unterzeichnung und Veröffentlichung vorgelegt.


    Section 11
    Abstimmungen werden durch mündliche Stimmabgabe der Mitglieder des General Court durchgeführt, die Stimmabgabe wird namentlich protokolliert. Geheime Abstimmungen sind nur aufgrund dieser Verfassung zulässig.


    Section 12
    Der Governor und sein Stellvertreter sind vollwertige Mitglieder des General Court.




    Article IV

    The Executive Branch


    Section 1
    Die vollziehende Gewalt ist dem Governor, dem Lieutenant-Governor sowie den Beamten, die der Governor zu seiner Unterstützung beruft, übertragen. Dies sind der Secretary of State, der Attorney General, der Treasurer und die weiteren State Councillors.


    Section 2
    Die oberste vollziehende Gewalt übt der Governor aus, dessen Titel "Governor of the State of Laurentiana“ ist, und dessen Anrede lautet: „Mister Governor“.


    Section 3
    Der Governor soll von den qualifizierten Wählern dieses Staates gewählt werden. Der Lieutenant-Governor soll durch den General Court of Laurentiana auf Vorschlag des Governor gewählt werden. Der Secretary of State, der Attorney General, der Treasurer und die State Councillors werden vom Governor entsprechend seines Bedarfes an ihren Diensten ernannt und entlassen.


    Section 4
    Die Wahl des Governor findet jeweils in den Monaten März, Juli und November statt. Der neugewählte Governor tritt sein Amt stets am ersten Tage des Monats an, der auf den Monat seiner Wahl folgt, und die Amtszeit des bisherigen Governors endet stets an diesem Tag. Dies gilt ebenfalls für den Lieutenant-Governor.


    Section 5
    Der Governor und der Lieutenant-Governor müssen Bürger der Vereinigten Staaten und qualifizierte Wähler des Staates Laurentiana am ersten Tage des Wahlzeitraumes sein und ihre Ämter verlieren, sobald er eine oder beide dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt.


    Section 6
    Der Governor trägt Sorge dafür, dass die Gesetze des Staates getreulich ausgeführt werden.


    Section 7
    Der Gouverneur kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten der vollziehenden Gewalt betreffend jeden von dessen Amtspflichten berührten Gegenstand verlangen; und er kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten und Leiter einer staatlichen Behörde oder Institution betreffend den Zustand, die Führung und Kosten ihres Amtes oder ihrer Einrichtung verlangen.


    Section 8
    Jeder vom General Court angenommene Gesetzentwurf wird dem Governor zur Billigung vorgelegt. Wenn er die Billigung erteilt, unterzeichnet er den Entwurf und er wird Gesetz. Verweigert er die Billigung, soll er ihn mit seinen Einwänden an den General Court zur erneuten Behandlung zurücksenden. Wird der Entwurf im General Cour mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt, soll er Gesetz werden. Wird ein Entwurf nicht binnen sieben Tagen vom Governor zurückgesandt, so tritt er in Kraft, als hätte der Governor ihn unterzeichnet.


    Section 9
    Erledigt sich das Amt des Senators vorzeitig, wählt die bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Bevölkerung Laurentianas einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit.


    Section 10
    Im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Governor, seiner Entfernung aus dem Amt, seines Todes, des Verlustes seiner Wählbarkeit, oder seines Rücktrittes soll der Lieutenant-Governor Gouverneur werden und die Amtszeit zu Ende führen. Ist das Amt des Lieutenant-Governor nicht besetzt, so übernehmen, sofern sie die Wahlvoraussetzungen erfüllen, in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister oder die Staatsräte in der Reihenfolge ihrer Dienstzeit oder schlussendlich das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court die Amtsgeschäfte als Acting Governor und veranlassen die Wahl eines neuen Governor durch den General Court. Der neu gewählte Governor führt die Amtszeit zu Ende. Die die Amtsgeschäfte des Governors wahrnehmende Person soll dies jedoch bis zur regulär angesetzten Wahl eines neuen Governors tun, wenn zwischen dem Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt und diesem Zeitpunkt weniger als vier Wochen liegen. Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung des Gouverneurs sollen in dieser Reihenfolge der Lieutenant-Governor, der Secretary of State, der Attorney General, der Treasurer und das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court dessen Amtsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit oder Verhinderung übernehmen.


    Section 11
    Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Staates, außer wenn diese in den Dienst der Vereinigten Staaten gerufen ist.


    Section 12
    Es soll ein großes Siegel des Staates geben, welches offiziell durch den Gouverneur geführt wird; dieses Siegel soll genannt werden "Großes Siegel des Staates Laurentiana" ("Great Seal of the State of Laurentiana").




    Article V

    The Judicial Branch


    Section 1
    Die rechtssprechende Gewalt soll dem General Court als Gerichtshof für Amtsenthebungsverfahren und dem Obersten Gerichtshof des Staates Laurentiana (Supreme Court of Laurentiana) übertragen sein.


    Section 2
    Der Attorney General soll der oberste Justizbeamte des Staates sein und als solcher die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen; ist kein Attorney General ernannt sollen seine gesetzlichen Aufgaben dem Governor übertragen sein; dieser soll das Recht haben im Einzelfall einen Beauftragten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Staates vertraglich zu verpflichten.


    Section 3
    Alle weiteren Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit werden durch das Gesetz geregelt.


    Section 4
    Ist kein Oberster Gerichtshof für den Staat Laurentiana eingerichtet, können seine Aufgabe auf den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten übertragen werden.



    Article VI

    Impeachment


    Section 1
    Alle Amtsträger können durch den General Court als Gerichtshof für solche Angelegenheiten aus dem Amt entfernt werden wegen mutwilliger Vernachlässigung ihrer Pflichten, Bestechlichkeit, Unfähigkeit oder jedes moralisch schändlichen Verstoßes während ihres Amtes oder in Beziehung auf ihr Amt.


    Section 2
    Die Anklage kann von jedem Mitglied des Staatssenates durch Vorlegung einer Anklageschrift erhoben werden; der General Court soll ohne Beratung über die Annahme der Anklage zur Entscheidung mit der Mehrheit seiner Stimmen entscheiden; mit der Annahme der Anklage zur Entscheidung ist der angeklagte Amtsträger an der Ausübung seines Amtes verhindert; mit Vorlegung einer Anklageschrift gegen den Lieutenant-Governor ist dieser an der Leitung der Sitzungen des General Court betreffend die Entscheidung über die Annahme der Anklage verhindert.


    Section 3
    Die Anklage soll von dem Mitglied des General Court vertreten werden, welches sie erhoben hat; der angeklagte Amtsträger soll das Recht haben, sich ein Mitglied des General Court oder eine andere Person als Beistand zu wählen.


    Section 4
    Eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen bedürfen. Der angeklagte Amtsträger soll durch diese keinen anderen Nachteil erleiden als die Entfernung aus dem Amt und den Verlust der Wählbarkeit zu diesem Amt für den Rest des Zeitraumes für den er in dieses Amt gewählt worden war; aber er soll der Anklage, Verurteilung und Verfolgung unterliegen, wie es das Gesetz vorschreibt.


    Section 5
    Bleiben der Gouverneur oder der Gouverneursstellvertreter ihrem Amt länger als 14 Tagen unentschuldigt fern, so sollen sie als automatisch ihres Amtes enthoben werden; eine solche Feststellung soll durch den General Court getroffen werden; für die Feststellung reicht es, dass ein Drittel der Mitglieder des General Court diese Feststellung unterstützen. Das Zutreffen der Feststellung wird auf Antrag des Gouverneurs durch den Obersten Gerichtshof überprüft.




    Article VII

    Election


    Section 1
    Qualifizierter Wähler dieses Bundesstaates soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt, seinen Wohnsitz in Laurentiana genommen sowie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird, sind zur Wahrnehmung der Rechte als qualifizierter Wähler dieses Bundesstaates, zusätzlich zu den Regelungen dieser Verfassung, die Regelungen des Bundesrechtes einzuhalten.


    Section 2
    Alle Wahlen sollen frei, gleich, geheim und unmittelbar sein.


    Section 3
    Der General Court soll Gesetze erlassen, welche die Durchführungen der Wahlen in diesem Staat verfassungskonform regeln. Der General Court kann dabei auch Regeln, dass eine Wahl nicht durchgeführt wird, wenn innerhalb der Kandidatenfrist nur ein Kandidat seine Kandidatur erklärt, und dass dieser dann mit Abschluss der Kandidatenfrist für gewählt zu erklären ist.




    Article VIII

    Mode of amending the constitution


    Section 1
    Der General Court soll, wann immer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen es für notwendig befindet, durch Gesetze Änderungen am Wortlaut der Verfassung vornehmen.


    Section 2
    Bei Gesetzen, welche die Verfassung ändern, kommt dem Governor kein Veto-Recht zu.


    Article IX

    Final Provisions


    Section 1
    Alle Mitglieder des General Court, alle exekutiven Beamten und alle Richter sollen vor der Übernahme der Ausübung ihrer Pflichten den folgenden Eid oder Bekräftigung leisten:


    Ich, ……….., schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde. So wahr mir Gott helfe.“


    Der Gottesbezug kann entfallen.



    Section 2
    Der Acting Governor soll im Amt verbleiben, bis ein Governor of Laurentiana auf die Weise gewählt ist, als wäre das Amt vakant. Der neu gewählte Governor soll bis zu den auf den Monat der Wahl folgenden nächsten regulären Wahlen für das Amt des Governors amtieren.





    Die Verfassung wurde durch die Constitutional Convention of Laurentiana beschlossen.
    Sie tritt mit ihrer Verkündung am heutigen Tage in Kraft.



    Unterzeichnet und verkündet in Octavia am 2. Dezember 2011.



    Acting Governor of Laurentiana


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    Octavia, the 5th of December, 2012


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    1st Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 02. August 2012


    ist in Kraft getreten am


    04.09.2012


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur.


    1st Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt verändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, die ihren Wohnsitz in diesem Staat haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 3rd of September, 2013


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    2nd Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 15. Juni 2013


    ist in Kraft getreten am


    23.06.2013


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 4 der Verfassung,
    da der Gouverneur den Entwurf nicht binnen sieben Tagen
    an den General Court zurückgesandt hat.


    2nd Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen. Ein Bürger, der pro Monat nicht zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 22nd of October, 2013


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    3rd Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 13. Oktober 2013


    ist in Kraft getreten am


    13.10.2013


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur.

    3rd Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen. Ein Bürger, der pro Monat nicht 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Das Quorum wird pro Tag für den an der entsprechenden Stelle eine korrekte Abwesenheitsmeldung erfolgte um 0,5 reduziert. Zur Bestimmung des Quorums wird auf ganze Zahlen aufgerundet. Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.

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    Octavia, the 8th of March 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    4th Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 01. März 2014


    ist in Kraft getreten am


    08.03.2014


    gem. Art. VIII, Sec. 1, der Verfassung
    ohne Unterzeichnung durch den Gouverneur.



    4th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel IV, Section 9, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt verändert:


    "Erledigt sich das Amt des Senators vorzeitig, wählt die bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Bevölkerung Laurentianas einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit."


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.


    Dieses Gesetz wurde ursprünglich als 5th Constitutional Amendment Bill beschlossen.

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    Octavia, the 18th of October, 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Rights of the Governor in General Court Act


    gebilligt vom General Court am 18. April 2014


    ist in Kraft getreten am


    18.04.2014


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur.


    Rights of the Governor in General Court Act


    Article I - Introduction
    Article III der Constitution of Laurentiana wird um folgende Sections ergänzt:
    "Section 12
    Der Governor und sein Stellvertreter erhalten das Recht Gesetzesentwürfe in den General Court einzubringen und sich an allen Debatten des General Court zu beteiligen.
    Sie unterliegen dabei den Regeln der Hausordnung für Mitglieder."



    "Section 13
    Der General Court benötigt mindestens zwei Stimmberechtigte um beschlussfähig zu sein. Solange der General Court nur aus einem Mitglied besteht, erhält der Governor das Stimmrecht, um die Beschlussfähigkeit herzustellen."



    Article II - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 18th of October, 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Rights of the Governor in General Court Act


    gebilligt vom General Court am 18. April 2014


    ist in Kraft getreten am


    18.04.2014


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur.


    Speaker Amendment Act


    Only Section
    (1) Article III, Sec. 4 der Constitution of Laurentiana wird wie folgt neu gefasst:
    "Der General Court wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der für sechs Monate die Geschäfte des General Court führt. Der gewählte Vorsitzende führt den Titel "Speaker of the General Court". Bei seiner Abwesenheit soll das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court die Sitzungsleitung übernehmen, ebenso bei Vakanz des Amtes des Vorsitzenden. Die Wahlen zum Vorsitzenden leitet der dienstälteste Angehörige des General Court, sie können bis zu 14 Tagen vor Ende der Amtszeit des Speaker beginnen."
    (2) Der bei Inkrafttreten dieses Zusatzes amtierende Speaker pro tempore übt bis zum Ende seiner Amtszeit das Amt als Speaker of the General Court weiter aus.

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 1st of October, 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    7th Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 29.09.2014


    ist in Kraft getreten am


    01.10.2014


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur.


    7th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 1st of October, 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    8th Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 29.09.2014


    ist in Kraft getreten am


    01.10.2014


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur.


    8th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel IV, Section 2, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    "Die oberste vollziehende Gewalt übt der Governor aus, dessen Titel "Governor of the State of Laurentiana“ ist, und dessen Anrede lautet: „Mister Governor“.


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 22nd of May, 2015


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    9th Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 19.05.2015


    ist in Kraft getreten am


    22.05.2015


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur.


    9th Constitutional Amendment Bill (Rights of the Governor and the Lieutenant-Governor in General Court)


    Article I - Introduction
    (1)Article III Section 12 der Constitution of Laurentiana wird wie folgt neugefasst:

    Section 12
    Der Governor und sein Stellvertreter sind vollwertige Mitglieder des General Court.


    (2) Article III Section 13 wird ersatzlos gestrichen.


    Article II - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemässen Ratifizierung in Kraft.

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 27th of October, 2017




    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    10th Constitutional Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 26. Oktober 2017


    ist in Kraft getreten am:


    26.10.2017


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch Gouverneur Dominic Stone


    und wurde bisher nicht geändert.




    10th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    "Qualifizierter Wähler dieses Bundesstaates soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt, seinen Wohnsitz in Laurentiana genommen sowie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird, sind zur Wahrnehmung der Rechte als qualifizierter Wähler dieses Bundesstaates, zusätzlich zu den Regelungen dieser Verfassung, die Regelungen des Bundesrechtes einzuhalten."


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

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