Promulgations of the Governor

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  • CERTIFICATE OF PROMULGATION


    1st Constitutional Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 2. September 2012,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Solomon Foot
    Governor of the State of Laurentiana



    1st Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt verändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, die ihren Wohnsitz in diesem Staat haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    [align=center][FONT=times new roman]Freedom from Government!


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    LETTER OF APPOINTMENT


    Hiermit ernenne ich


    Mrs. Wanda Viola Jones


    nach Bestätigung durch den General Court


    zur


    Lieutenant-Governor


    of the State of Laurentiana.


    Octavia, the 9th of December, 2012



    Governor of the State of Laurentiana

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    2nd Constitutional Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 15. Juni 2013,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Daniel Ray McConell
    Governor of the State of Laurentiana


    2nd Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen. Ein Bürger, der pro Monat nicht zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    Daniel Ray „Dan“ McConnell
    Freedom, Individuality and Personal Responsibility!


  • CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Der Laurentiana National Guard Act,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 1. Juli 2013,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Henry F. Remington
    Acting Governor of the State of Laurentiana



    Laurentiana National Guard Act


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Nationalgarde des Staates Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana National Guard Act.
    (3) Wo in diesem Gesetz der Begriff "Guardsman" erscheint, ist damit ausdrücklich auch "Guardswoman" gemeint.


    Section 2 - Assignment of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde hat zum Auftrag:
    - Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen,
    - Wiederherstellung von Recht und Ordnung in Gebieten, wo diese verloren gegangen sind bzw. Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, wo diese drohen, verloren zu gehen.
    (2) Die Nationalgarde ist nicht Bestandteil der Streitkräfte der United States of Astor und ist nicht in deren Befehlskette eingegliedert. Sie ist nicht Kampf- oder eine sonstige Reserve der United States Armed Forces.


    Section 3 - Chain of Command
    (1) Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde.
    (2) Er ernennt einen Commandant of the National Guard, dem die Führung der Nationalgarde obliegt.


    Section 4 - Structure of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde gliedert sich in das Headquarter der Nationalgarde, zwanzig Homeland Brigades und eine Aviation Brigade.
    (2) Das Headquarter ist die Führungszentrale der Nationalgarde. In ihm sollen rund 2.500 Guardsmen eingeteilt sein. Es gliedert sich in das Bureau of the Commandant of the National Guard, den Katastrophenführungsstab des Stabes Laurentiana und sechs Regionale Führungsstäbe.
    (3) Eine Homeland Brigade ist das Standardmodul der Nationalgarde zur gleichzeitigen Leistung von Katastrophenhilfe und zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung. In ihr sollen rund 3.500 Guardsmen eingeteilt sein. Sie gliedert sich in je ein Bataillon Militärpolizei, Katastrophenhilfspioniere, Führungsunterstützungstruppen und Logistiktruppen.
    (4) Die Aviation Brigade ist die Luftkomponente der Nationalgarde zur gleichzeitigen Leistung von Dienstleistungen mit Luftfahrzeugen im Bereich Aufklärung, Führungsunterstützung, Personen- und Lastentransport, medizinische Evakuation und Kampfunterstützung. In ihr sollen rund 2.500 Guardsmen eingeteilt sein. Sie gliedert sich in je ein Bataillon "Security and Support" mit 24 leichten Mehrzweckhubschraubern, "Assault" mit 30 mittleren Mehrzweckhubschraubern, "General Support" mit 20 Mehrzweckhubschraubern und 12 schweren Transporthubschraubern, "Attack and Reconnaissance" mit 16 Kampfhubschraubern und 16 leichten Aufklärungsdrohnen sowie Support (Logistikbasis).


    Section 5 - Organization of the National Guard
    (1) Die Nationalgarde ist eine Milizorganisation. Nicht mehr als 2 Prozent aller Angehörigen dürfen hauptamtlich für die Nationalgarde tätig sein.
    (2) Der Guardsman leistet einen Grundausbildungsdienst von 12 Wochen, anschliessend pro Monat zwei Tage und pro Jahr 14 Tage am Stück Fortbildungsdienst
    (3) Bezüglich der Kaderausbildungs- und Fortbildungsdienste der Guardsmen in Führungs- und Stabsfunktionen erlässt der Commandant of the National Guard im Einvernehmen mit dem Gouverneur gesonderte Bestimmungen.
    (4) Einsätze im Rahmen der Section 2 Subsection (1) dieses Gesetzes werden nicht an die Grund-, Fortbildungs- oder Kaderausbildungsdienste angerechnet.


    Section 6 - Service in the National Guard
    (1) Der Dienst in der Nationalgarde erfolgt ausschließlich auf Grund freiwilliger Verpflichtung. Niemand darf gegen seinen Willen zum Guardsman gezwungen werden.
    (2) Zum Dienst in der Nationalgarde können sich alle Männer und Frauen verpflichten lassen, die:
    - das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    - im Besitz der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sind;
    - ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Laurentiana haben und
    - körperlich, charakterlich und geistig für den Dienst geeignet sind.
    (3) Die Kriterien der körperlichen, charakterlichen und geistigen Eignung für den Dienst in der Nationalgarde sind den entsprechenden Voraussetzungen für den Dienst in den Streitkräften der Vereinigten Staaten anzugleichen.
    (4) Männer und Frauen haben gleichen Zugang zu allen Dienstposten und Funktionen in der Nationalgarde. Ausschlaggebend für die Einstellung, Verwendung und Beförderung eines Milizionärs sind allein seine individuelle körperliche, charakterliche und geistige Eignung, ggf. akademische oder berufliche Qualifikation und Erfahrung, sowie seine Leistungen im Dienst.


    Section 7 - National Guard Ranks
    (1) Die Struktur der Dienstgradgruppen und Dienstgrade in der Nationalgarde sind der Rangstruktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten anzugleichen.
    (2) Bewerber für den Dienst in der Nationalgarde, die zuvor bereits in den Streitkräften der Vereinigten Staaten gedient haben, sind bevorzugt mit ihrem bereits erreichten Dienstgrad und in entsprechender Dienststellung einzustellen, sofern entsprechender Bedarf besteht.


    Section 8 - Guardsmen Benefits
    (1) Guardsmen haben für ihren Dienst Anspruch auf eine nach der Anzahl geleisteter Diensttage bemessene finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem inngehaltenen Dienstgrad.
    (2) Guardsmen haben ferner Anspruch auf einen nach geleisteten Diensttagen, Dienstgradgruppe und erreichtem Dienstgrad gestaffelten Zuschuss zu den Kosten des Erwerbs, einschließlich damit verbundenen Verdienstausfalls, akademischer oder beruflicher Qualifikationen in ihrem zivilen Leben.


    Section 9 - Guardsmen Health and Bereaved Care
    (1) Guardsmen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge für alle Krankheiten, Verletzungen und Verwundungen, die während, in Folge oder in Zusammenhang mit ihrem aktiven Dienst in der Nationalgarde eintreten.
    (2) Verliert ein Guardsman während, in Folge oder im Zusammenhang mit seinem Dienst sein Leben oder seine Erwerbsfähigkeit, oder wird in letzterer gemindert, so haben dieser oder im Todesfalls seine Angehörigen Anspruch auf den vollen Ersatz des ihnen dadurch entstehenden finanziellen Schadens.


    Section 10 - Guardsmen Protection from Workplace Discrimination
    (1) Ein Guardsman darf wegen seiner Dienstverpflichtungen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
    (2) In Einstellungsgesprächen ist die Frage nach einer bestehenden Verpflichtung zum Dienst in der Nationalgarde unzulässig. Niemand darf als Arbeitnehmer auf Grund der mit einer solchen Verpflichtung einhergehenden zeitlichen Inanspruchnahme entlassen werden.
    (3) Der Staat Laurentiana ersetzt Arbeitgebern die Arbeitsentgelte, die für den Zeitraum zu zahlen sind, die sich ein Arbeitnehmer als Guardsman im aktiven Dienst befindet und seinem Arbeitgeber in Folge dessen nicht zur Verfügung steht. Guardsmen, die selbständig erwerbend sind, ist entgangener Gewinn entsprechend zu ersetzen.


    Section 11 - Costs
    (1) Der Gouverneur verfügt über die Ermächtigung, für die Nationalgarde jährlich 5.000 Mio. $ ohne Zustimmung des General Court ausgeben zu dürfen.
    (2) Kosten darüber hinaus bedürfen der Zustimmung des General Court.


    Section 12 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Der Laurentiana Development Plan Act,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 2. Juli 2013,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Henry F. Remington
    Acting Governor of the State of Laurentiana



    Laurentiana Development Plan Act


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Raumplanung des Staates Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Development Plan Act.


    Section 2 - Development Plan Areas
    (1) Bauzonen sind Flächen, auf denen Wohn- und Industriebauten, öffentliche Anlagen usw. erstellt werden dürfen.
    (2) Kulturlandzonen sind Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist. Bauten sind nur erlaubt, soweit sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und dafür eine Notwendigkeit besteht.
    (3) Waldzonen mit Nutzungserlaubnis sind bewaldete Flächen, auf denen Forstwirtschaft gestattet ist.
    (4) Naturschutzzonen sind Flächen, auf denen menschlichen Eingriffe nur mit restriktiv zu handhabenden Ausnahmebewilligungen erlaubt sind.


    Section 3 - Rates of Development Plan Areas
    (1) Die einzelnen Zonen sollen vom gesamten Staatsgebiet Laurentianas die folgenden Anteile ausmachen:
    - Bauzonen zwei Prozent
    - Kulturlandzonen dreiundzwanzig Prozent
    - Waldzonen mit Nutzungserlaubnis fünfzehn Prozent
    - Naturschutzzonen sechzig Prozent
    (2) Bei der Zuweisung einer Fläche zu einer Zone ist auf die örtlichen Begebenheiten angemessen Rücksicht zu nehmen.
    (3) Flächen, die einer Zone zugewiesen werden, sollen nicht kleiner als vier Quadratkilometer sein.


    Section 4 - Development Plan Office
    (1) Dem Development Plan Office des Staates Laurentiana obliegt die Koordination aller Raumplanungsmassnahmen im Staat und die Aufsicht über das Raumplanungswesen.
    (1) Die Kommunen erstellen Zonenpläne und stimmen sich dabei mit den Nachbarkommunen, dem zuständigen County und dem Staat Laurentiana ab.
    (2) Die Zonenpläne treten mit Genehmigung durch den General Court in Kraft.
    (3) Änderungen an bestehenden Zonenplänen bedürfen der Genehmigung durch den General Court.


    Section 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Der Laurentiana Forestry Conservation Act,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 10. Juli 2013,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Henry F. Remington
    Acting Governor of the State of Laurentiana



    Laurentiana Forestry Conservation Act


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zum Schutz des Waldes ausserhalb von Naturschutzgebieten in Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Forestry Conservation Act.


    Section 2 - Forest Management
    (1) Die Waldnutzung orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit.
    (2) Der bewirtschaftete Wald ist naturnah zu bewirtschaften.
    (3) Dies bedeutet insbesondere, dass bei der Waldbewirtschaftung
    - an den Standort angepasste, einheimische Baumarten zu verwenden sind,
    - auf Naturverjüngung zu setzen ist,
    - keine gentechnisch veränderten Pflanzen und Stoffe im Wald eingesetzt werden dürfen,
    - nur Boden-schonende Nutzungstechniken eingesetzt werden dürfen,
    - weder Pestizide noch Dünger im Wald eingesetzt werden dürfen,
    - keine Kahlschläge erlaubt sind,
    - Strukturen wie Bodensenken, Waldbäche, Tümpel, Quellen, Asthaufen, Baumstrünke usw. im Rahmen der Bewirtschaftung bewusst zugelassen und geschont werden müssen,
    - der Anteil an stehendem und liegendem Totholz erhöht wird,
    - Altholzinseln bei der Bewirtschaftung ausgespart werden müssen,
    - auf die Regenerationskraft des Waldes vertraut wird, anstatt diesen zum Pflegefall zu machen.
    (4) Für seltene Waldarten sind Förderprogramme zu realisieren.
    (5) Waldränder sind gezielt aufzuwerten.


    Section 3 - Forest Roads
    (1) Es dürfen keine neuen Waldstrassen gebaut werden.
    (2) Pro Quadratkilometer Wald dürfen nicht mehr 750 m Waldstrassen bestehen. Waldstrassen darüber hinaus sind rückzubauen.
    (3) Auf Waldstrassen besteht grundsätzlich ein Motorfahrzeugverbot. Davon ausgenommen sind lediglich die Fahrzeuge der Forst-, Rettungs- und Sicherheitsdienste.


    Section 4 - Prohibition of Forest Clearance
    (1) Unter Rodung im Sinne dieses Gesetzes wird die dauerhafte Entfernung der Waldvegetation zum Zwecke einer anderen Nutzung der bisherigen Waldfläche verstanden.
    (2) Waldrodung ist verboten.


    Section 5 - Free Accessibility
    (1) Jedermann darf den Wald im Sinne dieses Gesetzes betreten.
    (2) Mit einer gezielten Besucherlenkung, bspw. einem Weggebot, ist im Wald für ruhige Zonen zu sorgen und die Naturverjüngung zu gewährleisten, ohne dass das Naturerlebnis der Besucher eingeschränkt wird.


    Section 6 - Utilisation of Wood
    (1) Im Wald darf dieselbe Anzahl Kubikmeter Holz geschlagen werden, wie 65 Prozent des nachwachsenden Holzes beträgt.
    (2) Die öffentliche Hand fördert aktiv eine Nutzung von einheimischem Holz.
    (3) Einheimisches Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung wird zertifiziert.


    Section 7 - Forestry Conservation Office
    (1) Dem Forestry Conversation Office des Staates Laurentiana obliegt die Koordination aller Waldbewirtschaftungsmassnahmen im Staat und die Aufsicht über das Waldbewirtschaftungswesen.
    (2) Die Kommunen erstellen Waldbewirtschaftungspläne und stimmen sich dabei mit den Nachbarkommunen, dem zuständigen County und dem Staat Laurentiana ab.
    (3) Die Waldbewirtschaftungspläne treten mit Genehmigung durch das Forestry Conservation Office in Kraft.


    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die 3rdConstitutional Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 13. Oktober 2013,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Bella Hartley
    Acting Governor of the State of Laurentiana

    3rd Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen. Ein Bürger, der pro Monat nicht 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Das Quorum wird pro Tag für den an der entsprechenden Stelle eine korrekte Abwesenheitsmeldung erfolgte um 0,5 reduziert. Zur Bestimmung des Quorums wird auf ganze Zahlen aufgerundet. Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.

    Isabel "Bella" Hartley (D)
    - Speaker pro tempore of the General Court of [definition=4]Laurentiana[/definition] -


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die 1st Gubernatorial Election Act Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 22. Oktober 2013,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Bella Hartley
    Acting Governor of the State of Laurentiana

    1st Gubernatorial Election Act Amendment Bill


    Article I - Amendment
    (1) Der Name des Gubernatiorial Election Act wird auf "Gubernatorial Election Act" berichtigt.
    (2) Article II des Gubernatorial Election Act wird durch den folgenden Text ersetzt:

      "Die Wahl des Gouverneurs des Staates Laurentiana soll fünf Tage dauern, und stets am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats beginnen."

    (3) Article VI, Subsection 2, des Gubernatorial Election Act wird durch den folgenden Text ersetzt:

      "Im Falle einer notwendigen Neuwahl des Gouverneurs hat der an seiner Stelle handelnde amtierende Gouverneur unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte Nachwahlen durch den General Court einzuleiten."

    Article II - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung bestimmten Wege in Kraft.

    Isabel "Bella" Hartley (D)
    - Speaker pro tempore of the General Court of [definition=4]Laurentiana[/definition] -


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die House of Representatives Amendment Ratification Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 24. Oktober 2013,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Bella Hartley
    Acting Governor of the State of Laurentiana

    House of Representatives Amendment Ratification Bill


    Section 1 - Ratification of an Amendment to the United States Constitution
    Der Staat Laurentiana ratifiziert den diesem Gesetz angehängten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    House of Representatives Amendment


    Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:

      Election of the House of Representatives
      (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses sollen für einen Zeitraum von zwei Monaten gewählt werden, und Wahlen zum Repräsentantenhaus sollen jeweils in den ungeraden Monaten eines Jahres stattfinden.
      (2) Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so soll dieser nach den Vorschriften des Wahlgesetzes mit einem Kandidaten zum Repräsentantenhaus in der letzten Wahl besetzt werden, der bei der Vergabe der Sitze im Repräsentantenhaus bislang keine Berücksichtigung gefunden hat. Steht kein solcher Kandidat mehr zur Verfügung, so soll der entsprechende Sitz bis zum Zusammentritt des nächsten Repräsentantenhauses vakant bleiben.

    Section 2 - Coming into Force
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.

    Isabel "Bella" Hartley (D)
    - Speaker pro tempore of the General Court of [definition=4]Laurentiana[/definition] -


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Tobacco Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 15. Januar 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana


    [align=left]

    Tobacco Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Tabakerzeugnissen und deren Konsum im Staat Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Tobacco Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    Tabakerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes sind unter Verarbeitung von Laubblättern der Tabakpflanze (Nicotinea) hergestellte, für den menschlichen Genuss durch Rauchen, Schnupfen oder Kauen bestimmte Erzeugnisse.


    Section 3 - Basic Rule
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen hergestellt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
    (2) Tabakerzeugnisse dürfen nicht unter Beigabe zusätzlicher Geschmacks- und Aromastoffe hergestellt werden.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Tabakerzeugnisse dürfen in der Öffentlichkeit nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, konsumiert werden.


    Section 5 - Labeling and Advertisement
    (1) Werbung für Tabakerzeugnisse, sowie die Verpackung der Tabakprodukte müssen auf mindestens 20% der Werbe- bzw. Verpackungsfläche den Hinweis "Dieses Produkt gefährdet Ihre Gesundheit." tragen.
    (4) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für Tabakerzeugnisse werben, noch darf Werbung für Tabakerzeugnisse sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.


    Section 6 - Localized Bans and Restrictions
    (1) In allgemein zugänglichen Bereichen öffentlicher Gebäude des Staates Laurentiana ist der Konsum von Tabakprodukten untersagt.
    (2) Der Konsum von Tabakerzeugnissen auf dem Gelände von Schulen die von unter 18-jährigen besucht werden ist untersagt.
    (3) Betriebe des Vergnügungsgewerbes haben durch ein von aussen gut sichtbar im Eingangsbereich angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt anzugeben, ob in ihnen das Rauchen gestattet oder verboten ist. Sie können abweichend davon das Rauchen in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen erlauben, die von den Kunden nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, in diesem Fall sind im Eingangsbereich beide Zeichen anzubringen.
    (4) Betriebe des Beherbergungsgewerbes haben für Unterkunftsräume einzeln festzulegen und durch ein an der Tür angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt auszuweisen, ob in diesen das Rauchen jeweils gestattet oder verboten ist, für Aufenthalts- und Gesellschaftsräume gilt SSec. 3 entsprechend.


    Section 7 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Übertretungen sind: - der Verkauf oder die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen unter 18 Jahren (Sec. 4, SSec. 1);


      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung im Einzelhandel verkaufter Tabakerzeugnisse (Sec. 5, SSec. 1, 2 und 3);
      - die Werbung für Tabakerzeugnisse mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für Tabakerzeugnisse;
      - der Konsum von Tabakerzeugnissen in der Öffentlichkeit entgegen einem entsprechenden Verbot (Sec. 6);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die falsche Kennzeichnung von oder in Betrieben des Vergnügungs- und Beherberungsgewerbes (Sec. 6, SSec. 3 und 4).


    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.


    Appendix


    "Smoking permitted" Sign:


    "Smoking prohibited" Sign:

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Alcoholic Beverages Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 15. März 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana


    [align=left]

    Alcoholic Beverages Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken im Staat Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Alcoholic Beverages Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    (1) Alkoholische Getränke im Sinne dieses Gesetzes sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Flüssigkeiten mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 0,5 Volumenprozent.
    (2) Für den menschlichen Gebrauch bestimmte Arzneimittel und andere medizinische Präparate mit Anteilen Ethylalkohol sind keine alkoholischen Getränke im Sinne dieses Gesetzes.


    Section 3 - Basic Rule
    Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Alkoholische Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als zwölf Volumenprozent dürfen nur an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.


    Section 5 - On-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen zum unmittelbaren Verzehr in Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, ausgeschenkt werden.
    (2) Alkoholische Getränke dürfen zusätzlich zu den in Section 4 genannten Beschränkungen nicht zu bestimmten Uhrzeiten verbilligt oder durch Zahlung eines Pauschalpreises in unbeschränkter Menge abgegeben werden.
    (3) Betriebe des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes sind verpflichtet stets mindestens vier alkohlfreie Getränke zu einem tieferen Preis als das günstigste alkoholische Getränk anzubieten.


    Section 6 - Off-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen in Betrieben des Einzelhandels, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, verkauft werden.
    (2) Der Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4.


    Section 7 - Labeling and Advertisement
    (1) Für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholische Getränke sind durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett, unter Angabe der Volumenprozent des enthaltenen Ethylalkohols, als solche zu kennzeichnen.
    (2) In der Werbung für alkoholische Getränke ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem beworbenen Produkt um ein alkoholisches Getränk handelt.
    (3) Personen unter 21 Jahren dürfen weder für alkoholische Getränke werben, noch darf Werbung für alkoholische Getränke sich ausdrücklich an Personen unter 21 Jahren wenden.


    Section 8 - Open Containers and Public Intoxication
    (1) Alkoholische Getränke dürfen von Personen, an die der Verkauf entsprechender alkoholischer Getränke nach diesem Gesetz erlaubt ist, auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen verzehrt werden, sofern in Folge des Alkoholgenusses keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (2) Der blosse Aufenthalt auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen im Rauschzustand in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke ist erlaubt, sofern in Folge des Rauschzustandes keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (3) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Gebäuden des Staates Laurentiana, seiner Bezirke und Kommunen ist verboten. Zu besonderen Anlässen kann von diesem Verbot abgerückt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Gebäude verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Anwesende stören oder belästigen.
    (4) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Laurentiana, seiner Bezirke und Kommunen ist erlaubt, so lange und soweit andere Reisende dadurch nicht gestört oder belästigt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Verkehrsmittel verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Reisende stören oder belästigen.
    (5) Der Verzehr alkoholischer Getränke durch Passagiere in gewerblichen Verkehrsmitteln ist erlaubt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Der Eigner des entsprechenden Verkehrsmittels kann den Verzehr untersagen.
    (6) Der Verzehr alkoholischer Getränke in fahrenden privaten Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist nicht erlaubt.
    (7) Das Führen eines Fahrzeuges mit einem Blutalkoholwert über 0,1 Promille ist verboten. Das Department of Safety and Law Enforcement ist berechtigt im Rahmen von Verkehrskontrollen Atemluftproben zu nehmen.


    Section 9 - Prevention
    Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis alkoholischer Getränke eine Steuer von 10%. Die Einnahmen aus dieser Steuer sind zweckgebunden für Massnahmen zur Prävention des Alkoholkonsums zu verwenden.


    Section 10 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Übertretungen sind:

      - der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren, sowie die der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 12 Volumenprozent an Personen unter 21 Jahren (Sec. 4, SSec. 1 und 2);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholischer Getränke (Sec. 7, SSec. 1 und 2);
      - die Werbung für alkoholische Getränke mittels Personen unter 21 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 21 Jahren gerichtete Werbung für alkoholische Getränke (Sec. 7, SSec. 3).


    Section 11 - Coming into Force
    (1) Dieses Gesetz schafft eine Ausnahmeregelung gegenüber dem Narcotics and Psychotropic Substances Act.
    (2) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Senatorial By-Election Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 05. April 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana


    [align=left]Senatorial By-Election Bill


    Article I - Area of application
    Dieses Gesetz regelt die Nachwahl zum Senator Laurentianas.


    Article II – Election period
    Die Nachwahl zum Senator des State of Laurentiana soll fünf Tage dauern.


    Article III - Candidacies
    (1) Kandidaturen für das Amt des Senators sind bis zum Ablauf des fünften Tages nach Wahlankündigung öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Wird innerhalb der Frist keine Kandidatur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekanntgegeben, so verlängert sich die Frist zum Ablauf des Tages nach dem Tag, an dem eine Kandidatur bekanntgegeben wird. Die Wahlen beginnen am dritten Tag nach Ablauf der Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen.


    Article IV - Procedure of elections
    (1) Jeder bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Einwohner Laurentianas hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
    (2) Die Kennzeichnung mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
    (3) Zum Senator des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
    (5) In der Stichwahl ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Waren auf Grund Stimmengleichheit mehr als zwei Bewerber zur Stichwahl zuzulassen so ist in der Stichwahl gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so ist die Wahl binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl neu auszuschreiben.


    Article V - Administration of elections
    Die Leitung der Wahl obliegt dem amtierenden Gouverneur. Ist das Wahlamt der Vereinigten Staaten gewillt und in der Lage die Wahl nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchzuführen, so ist eine Delegierung der Wahlleitung zulässig.


    Article VI – Final provisions
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die 1st Parlamentary Questioning Act Amendmend Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 13. April 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana


    [align=left]

    1st Parlamentary Questioning Act Amendmend Bill


    Only Section
    (1) Alle genannten Änderungen beziehen sich auf den Laurentiana Parlamentary Questioning Act.
    (2) Sec. 2 wird um eine SSec. 5 sowie eine SSec. 6 erweitert:

      (5) Alle Anfragen müssen mit der Regierungsarbeit des befragten Regierungsmitglieds zu tun haben. Anderweitige Fragen sind durch das Präsidium des General Courts abzulehnen.
      (6) Scheidet ein Befragter zwischenzeitlich aus dem Amt, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung die Fragen zu beantworten.


    (3) Sec. 3 SSec. 4 wird um folgenden Halbsatz erweitert:

      [..] zu stellen, maximal jedoch fünf Nachfragen insgesamt.


    (4) Sec. 3 wird um eine neue SSec. 8 ergänzt:

      (8) Scheidet ein Befragter zwischenzeitlich aus dem Amt, entfallen alle Nachfragen.


    (5) Sec. 5 wird zu Sec. 6 umnummeriert.
    (6) Eine neue Sec. 5 wird eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

      Section 5 - Sanctions
      (1) Weigert sich ein Befragter eine Frage zu beantworten oder beantwortet sie schlicht nicht, ohne dass Sec. 4 SSec. 4 anzuwenden wäre, so soll das Präsidium des General Courts den Befragten erneut dazu auffordern. Hierfür sollen 48 Stunden anberaumt werden.
      (2) Bleiben Fragen auch nach SSec. 1 unbeantwortet, soll das Präsidium des General Court Geldbußen in Höhe von 1,000.00 $ pro Frage verhängen. Das Geld ist der Staatskasse zuzuführen, der Befragte ist erneut zur Beantwortung aufzufordern. Hierfür sollen erneut 48 Stunden anberaumt werden.
      (3) Bleiben Fragen auch nach SSec. 2 unbeantwortet, gilt dies als mutwillige Vernachlässigung der Pflichten gemäß Art. VI Sec. 1 Constitution of Laurentiana. Dies ist durch das Präsidium des General Court festzustellen, sowie die Anhörung zu beenden.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________
    18.04.2014


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Rights of the Governor in General Court Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 18. April 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana


    [align=left]Rights of the Governor in General Court Bill


    Article I - Introduction
    Article III der Constitution of Laurentiana wird um folgende Sections ergänzt:
    "Section 12
    Der Governor und sein Stellvertreter erhalten das Recht Gesetzesentwürfe in den General Court einzubringen und sich an allen Debatten des General Court zu beteiligen.
    Sie unterliegen dabei den Regeln der Hausordnung für Mitglieder."



    "Section 13
    Der General Court benötigt mindestens zwei Stimmberechtigte um beschlussfähig zu sein. Solange der General Court nur aus einem Mitglied besteht, erhält der Governor das Stimmrecht, um die Beschlussfähigkeit herzustellen."



    Article II - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________
    18.04.2014


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Speaker Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 18. April 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana


    [align=left]Speaker Amendment Bill


    Only Section
    (1) Article III, Sec. 4 der Constitution of Laurentiana wird wie folgt neu gefasst:
    "Der General Court wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der für sechs Monate die Geschäfte des General Court führt. Der gewählte Vorsitzende führt den Titel "Speaker of the General Court". Bei seiner Abwesenheit soll das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court die Sitzungsleitung übernehmen, ebenso bei Vakanz des Amtes des Vorsitzenden. Die Wahlen zum Vorsitzenden leitet der dienstälteste Angehörige des General Court, sie können bis zu 14 Tagen vor Ende der Amtszeit des Speaker beginnen."
    (2) Der bei Inkrafttreten dieses Zusatzes amtierende Speaker pro tempore übt bis zum Ende seiner Amtszeit das Amt als Speaker of the General Court weiter aus.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • [align=center]The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________
    06.05.2014


    [size=14]CERTIFICATE OF APPOINTMENT



    Hiermit ernenne ich


    Mr. Mosby Moses Parsons


    zum


    Commandant of the National Guard


    und in dieser Funktion


    zum


    Lieutenant General of the National Guard.


    [align=center][font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • [align=center]The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________
    14.05.2014


    [size=14]CERTIFICATE OF APPOINTMENT



    Hiermit ernenne ich


    Mr. Marvin Lüneburg


    zum


    Assistant of the Commandant of the National Guard


    und in dieser Funktion


    zum


    Warrant Officer of the National Guard.


    [align=center][font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    His Excellency

    Ian Jennings
    Governor of the State of Laurentiana

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________
    22.05.2015


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die 9th Constitutional Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 19.05.2015,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Mr. Governor

    Besarion Imed Abzianidze
    Governor of the State of Laurentiana


    9th Constitutional Amendment Bill (Rights of the Governor and the Lieutenant-Governor in General Court)


    Article I - Introduction
    (1)Article III Section 12 der Constitution of Laurentiana wird wie folgt neugefasst:

    Section 12
    Der Governor und sein Stellvertreter sind vollwertige Mitglieder des General Court.


    (2) Article III Section 13 wird ersatzlos gestrichen.


    Article II - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemässen Ratifizierung in Kraft.


  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________
    29.8.2015


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Local Government of Laurentiana Bill,


    gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 17.8.2015,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sarah Jones
    Jones
    Governor



    Local Government of Laurentiana Bill


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz regelt die Gliederung des Staates Laurentiana in Counties und Townships, deren Rechte und Pflichten sowie die Tribal Reservations der Ureinwohner.


    Section 2 - Counties
    Der Staat gliedert sich in vierzehn Counties:
    - Bellavista
    - Fairmont
    - La Libertad
    - Laurence
    - North St. Lawrence
    - Orange County
    - Port Virginia
    - Red Beach
    - Santa Rosa
    - Savannah
    - Seaside
    - Smithsonia
    - South St. Lawrence
    - Vermillion


    Section 3 - County Commissioners
    (1) In jedem County soll ein County Commissioner zugewiesen sein, der vom Governor ernannt bzw. entlassen wird.
    (2) Ein County Commissioner übernimmt die Vertretung des Governors in seinem County und ist zuständig für die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
    (3) Die Befugnisse eines County Commissioners erstrecken sich nur auf diejenigen Townships seines Countys, die nicht den Status einer Tribal Reservation inne haben.


    Section 4 - Townships
    (1) Jedes County teilt sich in Townships die berechtigt sind lokal gültige Gesetze zu erlassen, sofern diese nicht den Regelungen übergeordneter Instanzen zuwider laufen.
    (2) Ein Township trifft seine Entscheidungen über Abstimmungen durch die Mehrheit seiner Einwohner, sofern durch diese nichts Abweichendes beschlossen wird.
    (3) Über die Gründung, Auflösung, Aufteilung oder Zusammenführung von Townships entscheidet der zuständige Commissioner im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der betroffenen Townships.
    (4) Eine initiale Einteilung der Counties in Townships soll durch die zuständigen Commissioner in Absprache mit dem Governor erfolgen.


    Section 5 - Tribal Reservations
    (1) Ein Township kann den Status einer Tribal Reservation inne haben, welche einem Stamm zugewiesen ist, dem die Befugnisse nach Sec. 4 (2) für alle ihm zugewiesenen Townships zufallen.
    (3) Über die Gründung, Auflösung, Aufteilung oder Zusammenführung von Tribal Reservations entscheidet der Governor im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der betroffenen Townships und Stämme.
    (4) Eine initiale Einteilung von Tribal Reservations soll durch den Governor in Absprache mit den Verantwortlichen der Stämme erfolgen.
    (5) Der Governor hat dafür Sorge zu tragen, dass den Stämmen genügend Tribal Reservations zugewiesen werden, um der Anzahl ihrer Angehörigen gerecht zu werden.
    (6) Tribal Reservations sollen nach Möglichkeit in den angestammten Heimatgebieten der jeweiligen Stämme eingerichtet werden.

    Signature5edfaf6cc5916.png

    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

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  • The Governor of the State of Laurentiana
    _____________________________________
    27.10.2015


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']CERTIFICATE OF APPOINTMENT



    Hiermit ernenne ich


    Mr. Jake Ulysses Smith


    zum


    Treasurer



    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']Sarah Jones
    Jones
    [size=10]Governor

    Signature5edfaf6cc5916.png

    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

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