Promulgations of the Governor

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  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 22nd of February, 2017



    CERTIFICATE OF APPOINTMENT



    I hereby appoint


    Mr. Peter George Greenberg


    to the office of


    State Councillor for Health.




    Signed,



    (Dominic Stone)
    Governor of Laurentiana



    Please step forward and take the official oath!

  • Ich, Philip Tyrell, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde.

  • Ich, Peter George Greenberg, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des
    Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen
    verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen
    werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder
    Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes,
    welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde.

  • Ich, Peter Christian Dietz, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des
    Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen
    verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen
    werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder
    Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes,
    welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde.So wahr mir Gott helfe.




  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 16th of March, 2017



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    By this signature,


    I hereby confirm and approve the


    Senatorial By-Election Act Abolition Bill


    as enacted by the General Court of Laurentiana on March 14th, 2017.




    Signed,



    (Dominic Stone)
    Governor of Laurentiana





    Senatorial By-Election Act Abolition Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz hebt den Senatorial By-Election Act vom 5. April 2014 auf.
    (2) Es soll zitiert werden als Senatorial By-Election Act Abolition Act.


    Section 2 - Abolition
    Der Senatorial By-Election Act vom 5. April 2014 wird aufgehoben.


    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.




  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 27th of March, 2017



    CERTIFICATE OF PROMOTION



    By this signature,


    I hereby promote


    Colonel Julian Striker of the Laurentiana National Guard


    - for his role in the handling of the 2016 Black Buffalos riots -


    to the rank of


    Brigadier General.




    Signed,



    (Dominic Stone)
    Governor of Laurentiana





  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 23rd of June, 2017



    CERTIFICATE OF APPOINTMENT



    I hereby appoint


    Mrs. Barbara Sullivan


    to the office of


    Secretary of State of Laurentiana.




    Signed,



    (Dominic Stone)
    Governor of Laurentiana



    Please step forward and take the official oath!

  • Ich, Barbara Sullivan, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des
    Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen
    verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen
    werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder
    Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes,
    welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde.




  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 5th of October, 2017



    EXECUTIVE ORDER 2017/10/05
    On the Creation of the State Archives



    Section 1: The Laurentiana State Archives & the State Archivar
    (1) Durch diesen Erlass werden die Staatsarchive als Behörde des Staates Laurentiana geschaffen und direkt dem Büro des Gouverneurs unterstellt.
    (2) Die Staatsarchive sollen von einem Staatsarchivar geleitet werden, der vom Gouverneur ernannt und entlassen wird.


    Section 2: The Mission of the State Archives
    (1) Die Staatsarchive haben den Auftrag für Laurentiana wichtige Werke und Dokumente aufzubewahren. Dies soll nach Möglichkeit in digitaler Form erfolgen.
    (2) Die von den Staatsarchiven aufbewahrten Schriftstücke sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
    (3) Bestimmte Werke und Dokumente können vom öffentlichen Zugang mit Begründung ausgeschlossen werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
    (4) Aufbewahrt werden sollen insbesondere aber nicht ausschließlich:
    a. Gültige und außer Kraft getretene Gesetzestexte in aktuellen und ehemaligen Fassungen;
    b. Erlasse des Gouverneurs und anderen staatlichen Organen;
    c. Urkunden und Vertragswerke sofern von öffentlichem Interesse;
    d. Bücher laurentianischer Autoren oder mit eindeutigem Bezug zu Laurentiana, besonders von historischer oder kultureller Bedeutung;
    e. Tageszeitungen, Zeitschriften und Magazine die in Laurentiana gedruckt oder vertrieben werden;
    f. Abschlussarbeiten aller Studiengänge an Laurentianischen Universitäten.




    Signed,



    (Dominic Stone)
    Governor of Laurentiana





  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 26th of October, 2017



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    By this signature,


    I hereby confirm and approve the


    10th Constitutional Amendment Bill


    as enacted by the General Court of Laurentiana on October 26th, 2017.




    Signed,



    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana





    10th Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    "Qualifizierter Wähler dieses Bundesstaates soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt, seinen Wohnsitz in Laurentiana genommen sowie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird, sind zur Wahrnehmung der Rechte als qualifizierter Wähler dieses Bundesstaates, zusätzlich zu den Regelungen dieser Verfassung, die Regelungen des Bundesrechtes einzuhalten."


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.




  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 26th of October, 2017



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    By this signature,


    I hereby confirm and approve the


    Astorian Institution Ratification and Financing Bill


    as enacted by the General Court of Laurentiana on October 26th, 2017.




    Signed,



    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana




    Astorian Institution Ratification and Financing Bill


    Section 1 - Affirmation and Ratification of State Participation in the Astorian Institution
    Der General Court befürwortet das Engagement des State of Laurentiana an der "Astorian Institution for the increase and diffusion of knowledge among men" und ratifiziert dessen Gründungsvertrag.


    Section 2 - Incorporation
    Das Bob O'Neill Institute wird in die Astorian Institution integriert.


    Section 3 - Financing
    Der General Court billigt den finanziellen Beitrag Laurentianas am Gründungskapital der Astorian Institution in der Höhe von 85 Mio. Dollar und ermächtigt das State Government diesen zu leisten.


    Section 4 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.



    Compact on the Establishment of the Astorian Institution


    Section 1 – Basic Provisions of the Compact
    (1) Nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens wird eine Stiftung mit eigener Rechtsfähigkeit errichtet. Hat dieses Übereinkommen keine Mitglieder mehr, soll die Stiftung zu Gunsten von Zwecken ihres Auftrages abgewickelt werden.
    (2) Diesem Übereinkommen können jeder Bundesstaat der Vereinigten Staaten und die Vereinigten Staaten selbst beitreten. Jeder Unterzeichner kann diesen Vertrag mit Wirkung zum darauf folgenden Monat kündigen. Die Urkunden über den Beitritt und den Austritt werden bei der Stiftung hinterlegt.
    (3) Dieses Übereinkommen kann durch Beschluss aller Vertragsparteien geändert werden.


    Section 2 – The Foundation
    (1) Die Stiftung trägt den Namen "Astorian Institution for the increase and diffusion of knowledge among men" (kurz: The Astorian Institution), sie nimmt ihren Sitz in Astoria City und kann Außenstellen einrichten.
    (2) Auftrag der Astorian Institution ist die Forschungstätigkeit und Bereitstellung von Informationen für Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit über sozial- und geisteswissenschaftliche Daten und Hintergründe, Kultur und Geschichte der Vereinigten Staaten.
    (3) Ordentliche Mitglieder der Stiftung sind die Parteien dieser Übereinkunft. Ehrenmitgliedschaften können auch an Private verliehen werden.


    Section 3 – Organisation
    (1) Die Leitung der Stiftung obliegt einem Verwaltungsrat (Board of Regents), der über die grundlegenden Angelegenheiten und die Organisation im Rahmen dieses Übereinkommen beschließt. Der Verwaltungsrat bestimmt seinen Vorsitzenden (Chancellor of the Institution), der auch sein Mitglied sein kann. Jedes ordentliche Mitglied der Stiftung benennt ein Mitglied des Verwaltungsrates (Regent). Soweit nichts anderes bestimmt ist, obliegt die Berufung dem Gouverneur und erfolgt für eine unbestimmte Amtszeit.
    (2) Der Verwaltungsrat bestellt einen hauptamtlichen Generalsekretär (General Secretary of the Institution), der über wissenschaftliche Qualifikation verfügen soll. Soweit der Verwaltungsrat nichts anderes beschließt, leitet der Generalsekretär die Institution selbstständig, ist aber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.


    Section 4 – Activities of the Foundation
    (1) Die Institution fördert in ihrer Arbeit die Vielfalt im Rahmen anerkannter Forschungsprinzipien. Kommt für eine Publikation keine Einigung über die Leitlinien zwischen den Beteiligten zustande, so wird diese durch den Verwaltungsrat festgesetzt.
    (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, benötigte wissenschaftliche Daten und Hintergrundberichte im Rahmen ihres Auftrages von der Institution zu beziehen oder die Auftragsvergabe durch Dritte über diese koordinieren zu lassen. Sie unterstützen die Arbeit der Foundation durch durch partnerschaftliche Zusammenarbeit.
    (3) Die Institution kann Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Dritten treffen.
    (4) Die Institution macht ihre Forschungen und Archive in organisierter Form der Öffentlichkeit zugänglich und trägt für ihre Erhaltung Sorge. Es kann dazu Museen und vergleichbare Einrichtungen einrichten und soll insbesondere auch die Verbreitung digitaler Inhalte fördern.


    Section 5 - Financing
    (1) Die Vertragspartner unterstützen die Arbeit der Stiftung durch die Zuweisung von finanziellen Mitteln. Die Stiftung darf Spenden von Dritten annehmen, soweit ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
    (2) Jeder Vertragspartner leistet bei seinem Beitritt zu diesem Übereinkommen zumindest eine Zuweisung zum beabsichtigten Stiftungskapital von 500 Mio. US-Dollar, der seinem Anteil an der Bevölkerung der Vereinigten Staaten entspricht. Treten die Vereinigten Staaten bei, leisten sie zumindest 84 Mio. US-Dollar.
    (3) Die Vertragspartner erklären, Ersuchen der Stiftung um die Zuweisung von regelmäßig geleisteten Mitteln wohlwollend zu prüfen. Leistungen der Vertragspartner können unabhängig voneinander erfolgen.


    Section 6 – Transfer of existing organisations and collections
    (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unter ihrer Aufsicht stehenden Forschungseinrichtungen mit Finanzmitteln und Personal in die Stiftung einzugliedern. Die Stiftung soll bei der Gliederung ihrer Abteilungen die eingegliederten Einrichtungen berücksichtigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich auch, die bestehenden wissenschaftlichen Sammlungen auf die Stiftung zu übertragen. Sie regeln die Modalitäten der Eingliederung mit dem Generalsekretär.
    (2) Der Verwaltungsrat beschließt über die Eingliederung oder Assoziierung anderer als der in Section 1 genannten Einrichtungen und Sammlungen und ist ermächtigt, entsprechende Verträge zu schließen.



    Done at the City of Octavia on the 2nd day of October 2017.


    For their respective States:



    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana




    ___________________________________
    Matthew C. Lugo, Governor of Astoria



    For the United States:



    ___________________________________
    David J. Clark, President of the United States






  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 14th of November, 2017



    CERTIFICATE OF APPOINTMENT



    I hereby delegate


    Mr. Elias W. Woodrow


    to the Astorian Institution and empowering the aforementioned to act as


    Regent of the State of Laurentiana


    representing the state's interests on the Board of Regents.







    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana


  • Ich, Elias Wilson Woodrow, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde. So help me God!

    Elias Wilson Woodrow

    Chancellor of the Astorian Institution

    Regent of the State of Laurentiana on the Astorian Institution

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  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 27th of November, 2017



    CERTIFICATE OF DISMISSAL



    I hereby dismiss


    Mr. Tim Comey


    from the office of


    Secretary of State of Laurentiana.






    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana





  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 27th of November, 2017



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    By this signature,


    I hereby confirm and approve the


    Alcohol & Tobacco Possession Tax Amendment Bill


    as enacted by the General Court of Laurentiana on November 27th, 2017.






    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana




    Alcohol & Tobacco Possession Tax Amendment Bill


    Section 1 - Amending the Tobacco Act
    (1) Sec. 3 wird eine neue SSec. angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Beim Verkauf von Tabakerzeugnissen ist dem Käufer durch den Verkäufer eine Rechnung auszustellen, die zumindest den Preis, den Ort und das Datum des Kaufes beinhält.


    (2) Sec. 7a wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Privatpersonen die Tabakerzeugnissen innerhalb von Laurentiana besitzen haben 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen. Dies gilt nicht, falls der Nachweis erbracht werden kann, dass die Tabakerzeugnisse in Laurentiana erworben wurden oder dass der Aufenthalt im Staatsgebiet lediglich dem Zwecke der Durchreise dient.


    (3) SSec. 7/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:

    - das Unterschlagen der Besitzabgaben von Tabakerzeugnissen in Laurentiana durch Privatpersonen (Sec. 7a, SSec. 3). .


    Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
    (1) Sec. 3 wird wie folgt neu gefasst:

    Section 3 - Basic Rules
    (1) Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
    (2) Beim Verkauf von alkoholischen Getränken ist dem Käufer durch den Verkäufer eine Rechnung auszustellen, die zumindest den Preis, den Ort und das Datum des Kaufes beinhält.


    (2) Sec. 9 wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Privatpersonen die alkoholische Getränke innerhalb von Laurentiana besitzen haben bei einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent 10% des Warenwertes und bei einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen. Dies gilt nicht, falls der Nachweis erbracht werden kann, dass die alkoholischen Getränke in Laurentiana erworben wurden oder dass der Aufenthalt im Staatsgebiet lediglich dem Zwecke der Durchreise dient.


    (3) SSec. 10/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:

    - das Unterschlagen der Besitzabgaben von alkoholischer Getränken in Laurentiana durch Privatpersonen (Sec. 9, SSec. 3).


    Section 3 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Januar 2018.




  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 9th of January, 2018



    EXECUTIVE ORDER 2018/01/09
    On the Election of the Governor



    Only Section
    Der Staat Laurentina beauftragt das United States Electoral Office dauerhaft mit der Durchführung der Wahlen zum Gouverneur.







    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana





  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 26th of January, 2018



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    By this signature,


    I hereby confirm and approve the


    Laurentiana Tax Bill


    as enacted by the General Court of Laurentiana on January 19th, 2018.






    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana





    Laurentiana Tax Act


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz regelt die Einhebung von Steuern in Laurentiana.


    Section 2 - Responsible Office
    Die Umsetzung der Regelungen nach diesem Gesetz obliegt dem State Treasurer.


    Section 3 - Personal Income Tax
    Der Staat Laurentiana besteuert das Einkommen jeder natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb des Staates mit einem Steuersatz von 10%.


    Section 4 - Corporate Turnover Tax
    Der Staat Laurentiana besteuert den Umsatz jeder juristischen Person mit Geschäftssitz innerhalb des Staates mit einem Steuersatz von 5%.


    Section 5 - Corporate Turnover Tax Exemptions
    (1) Juristische Personen, die als gemeinnützige Organisation anerkannt werden, sind von der Steuerabgabe nach Section 4 dieses Gesetzes befreit.
    (2) Ausgaben juristischer Personen, die für
    a. Gehälter von Angestellten und Arbeitern mit Wohnsitz in Laurentiana oder
    b. Infrastrukturprojekte in Laurentiana
    getätigt wurden, sollen auf Antrag vom Staat rückerstattet werden.
    (3) Eine Rückerstattung nach Subsection 2 kann maximal der Summe der bezahlten Steuerlast aus dem selben Monat entsprechen.


    Section 6 - Tax Interval
    Steuern nach diesem Gesetz sind monatlich zu begleichen.


    Section 7 - Inspections
    Steuerpflichtige nach diesem Gesetz müssen auf Anfrage der zuständigen Regierungsbehörde alle Dokumente offen zu legen, die notwendig sind um die Steuerlast zu verifizieren.


    Section 8 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Das absichtliche Unterlassen der Zahlung ganzer oder teilweiser Steuerschulden nach diesem Gesetz sowie die Unterlassung oder absichtlich fehlerhafte Erbringung von steuerrelevanten Dokumenten nach diesem Gesetz ist Steuerbetrug und ein Vergehen der Klasse A. Versuchter Steuerbetrug ist ein Vergehen der Klasse B. Fahrlässiger (versuchter) Steuerbetrug ist eine Übertretung.
    (3) Für eine Steuerlast die nach Subsection 2 länger als drei Monate nicht bezahlt wurde, ist eine Strafzahlung in Höhe von 10% dieser Steuerlast pro ausständigem Monat fällig.


    Section 9 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.




  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 31st of January, 2018



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    By this signature,


    I hereby confirm and approve the


    Laurentiana Lottery Bill


    as enacted by the General Court of Laurentiana on January 31st, 2018.






    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana





    Laurentiana Lottery Bill


    Section 1 - Purpose
    Die Laurentiana Lottery ist ein staatlicher Glücksspielbetrieb dessen Erlöse dem Bildungssystem und der Suchtprävention zu Gute kommen.


    Section 2 - Management
    Die Laurentiana Lottery soll vom State Councillor of the Lottery geleitet werden, der dem State Treasurer untersteht.


    Section 3 - Distribition of Revenues
    Alle Einnahmen der Laurentiana Lottery, die nicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Auszahlung von Spielgewinnen notwendig sind, gehen an die Staatskasse und sind für die Zwecke der Finanzierung von öffentlichen Schulen und Universitäten in Laurentiana, sowie zu 10% für Glücksspielsuchtpräventionsmaßnahmen, zu verwenden.


    Section 4 - Exceptions
    Angestellte und Mitarbeiter der Laurentiana Lottery und deren Zulieferbetrieben, sowie Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme an von der Lottery betriebenen Glücksspielen ausgeschlossen.


    Section 5 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.




  • From the Office of the Governor of Laurentiana
    Octavia on the 2nd of February, 2018



    CERTIFICATE OF APPOINTMENT



    I hereby appoint


    Ms. Barbara Sullivan


    to the Office of


    Secretary of State of Laurentiana.







    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana



    Link zur Eidesleistung

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