Mr. LeCoeur,
tatsächlich hat dieses Thema mit dem Rechtsstaatdiskurs wenn überhaupt nur sehr wenig zu tun.
Es gab ein schlechtes Gesetz, dass entweder nicht im Sinne des damaligen Antragstellers war oder verquer ausgelegt wurde, dieses wurde per Änderungsgesetz geändert und in einem letzten Schritt dann jene Personen, die durch dieses schlechte Gesetz kriminalisiert wurden, amnestiert. Das hat nichts mit der rückwirkenden Aufhebung eines Gesetzes zu tun, noch drohen damit Ansprüche eines Personenkreis abseits jener, die durch das schlechte Gesetz kriminalisiert wurden.