Morning Business Debate

Es gibt 706 Antworten in diesem Thema, welches 57.904 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulysses Knight.

  • Madam Lieutenant-Governor, Mr. McNamara,


    ich möchte Sie gleichzeitig an den 1. Verfassungszusatz der Constitution of Laurentia erinnern. Die 14-Tage-Frist ist schon eine ganz Weile Schnee von gestern.

    Daniel Ray „Dan“ McConnell
    Freedom, Individuality and Personal Responsibility!

    Einmal editiert, zuletzt von Dan McConnell ()

  • Madam Speaker,


    tatsächlich - ich nahm Akteneinsicht der Verfassung und habe wohl den Zusatz übersehen.
    Daher > Willkommen im General Court, Mr. McConnell :)

    Benjamin McNamara
    Former Governor of the Commonwealth of Hybertina

    Former U.S. Secretary of the Interior

  • Madam Lieutenant-Governor,


    Speaker pro Tempore Roberts verlor am 23. dieses Monats ihre Staatsbürgerschaft. Wir als General Court sollten daher zeitnah einen Nachfolger bestimmen.

    Daniel Ray „Dan“ McConnell
    Freedom, Individuality and Personal Responsibility!

  • Honorable Members,
    ich weise darauf hin, dass die Liste der Parlamentsmitglieder eine Aktualisierung benötigt.

    Benjamin McNamara
    Former Governor of the Commonwealth of Hybertina

    Former U.S. Secretary of the Interior

  • Honorable Members,


    ich habe - da ich davon ausgehe, dass ich noch eine Weile kommissarische Parlamentspräsidentin bleiben werde - die erforderlichen Moderationsrechte für den General Court beantragt und werde sobald diese erteilt sind die Mitgliederliste aktualisieren. :)

  • Honorable Members,


    nach Erhalt der Moderationsrechte im General Court habe ich die Mitgliederliste soeben auf den aktuellen Stand gebracht.

  • Madam Speaker pro Tempore, Honorable Members,


    beim Studieren unserer Staatsverfassung erregte folgender Article meine Aufmerksamkeit:


    Article II
    Separation of Powers


    Section 1
    Die Gewalten des Staates Laurentiana sollen geteilt sein in drei gesonderte Bereiche, von denen jeder einem eigenständigen öffentlichen Organ anvertraut ist. Jene sollen sein die gesetzgebende zum einen, die vollziehende zu einem anderen, und die rechtssprechende zu einem anderen.


    Section 2
    Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen.


    Da ich nachfolgend keine audrücklich bestimmten oder zugelassenen Fälle im Verfassungstext entdecken konnte, leite ich daraus ab, dass der Gouverneur grundsätzlich nicht parallel als Abgeordneter im General Court als Teil der Legislative sitzen darf. Mich würde die Meinung der Juristen, auch in Bezug auf den Lieutenant-Governor, unter uns interessieren.

    Daniel Ray „Dan“ McConnell
    Freedom, Individuality and Personal Responsibility!

  • Honorable Members,


    ich würde Art. II, Sec. 2, unserer Verfassung dahingehend auslegen, als dass keine der drei Staatsgewalten vermöge der ihr durch die Verfassung übertragenen Kompetenzen und Befugnisse Aufgaben einer der anderen beiden Staatsgewalten ausüben darf: Der General Court als Legislative darf nicht Recht sprechen - außer über Anklagen gegen Amtsträger in Disziplinarverfahren, wie von der Verfassung bestimmt, der Gouverneur als Haupt der Exekutive darf in dieser Funktion keine Gesetze beschließen, die Richter als Vertreter der Judikative dürfen ihre Urteile nicht selbst vollstrecken usw.


    In Art. III, Sec. 2, unserer Verfassung heißt es weiter:

      "Die Mitglieder des General Court of Laurentiana sind die qualifizierten Wähler des Staates, welche die im Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen. Sie nehmen ihr Amt durch Ableistung des in dieser Verfassung bestimmten Eides im General Court an und bleiben Mitglieder, solange sie qualifizierte Wähler dieses Staates sind und die durch das Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen und insbesondere ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen."

    Diese Kriterien für die Mitgliedschaft im General Court schließen den Gouverneur mit ein. So lange er im General Court nicht ex officio als Gouverneur auftritt und wirkt, sondern als einfaches Mitglied, steht seiner Mitgliedschaft meines Erachtens nichts entgegen, Art. III, Sec. 2, normiert hier eine der in Art. II, Sec. 2, ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen.

  • Madam Speaker pro Tempore, Honorable Members,


    Das sehe ich anders. Unter Gewaltenteilung verstehe ich, dass der Governor eben nicht Mitglied des General Court ist. Sonst ist er ja Mtglied beider Gewalten, was eben gerade nicht der Sinn der Sache ist.

    Joshua Lawrence Chamberlain
    Former Secretary of State & Secretary of Defense
    Ret. General United States Army
    Former Chairman der Joint Chiefs of Staff

  • Honorable Members,


    wir stoßen hier auf das Problem des Widerstreits zwischen Originalismus einer- und dem Konzept einer "lebendigen Verfassung" andererseits:


    Originalistisch betrachtet kann die Verfassung das Prinzip der Gewaltenteilung nur so gemeint haben, wie von mir dargelegt, weil es zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in den Vereinigten Staaten ausschließlich in dieser Form verstanden wurde und jeder andere Regelungswillen einer entsprechenden, ausdrücklichen Klarstellung bedurft hätte.


    Der Stand der verfassungsrechtliche Diskussion der Gewaltenteilung hat sich seither aber grundlegend weiterentwickelt, mittlerweile wird dieses Konzept jedenfalls in Teilen der astorischen Rechtswissenschaft durchaus so bewertet wie von Governor McConnell und Mr. Chamberlain dargelegt.


    Die Frage ist nun, mit welcher Methode der Auslegung wir uns unserer Verfassung nähern wollen?

  • Madam Speaker pro Tempore,


    ich bin ebenso wie das ehrenwerte Mitglied Stackhouse der Ansicht, dass Art. III, Sec. 2 unserer Verfassung eindeutig festschreibt, dass Mitglied des General Court jeder qualifizierte Wähler ist und dass die Mitgliedschaft solange bestehen bleibt, wie jemand qualifizierter Wähler bleibt. Der Governor und der Lieutenant-Governor können die Mitgliedschaft daher nicht durch ihre Wahl verlieren.


    Ebenso würde ich der Darstellung des ehrenwerten Mitglieds zustimmen, dass Art. II, Sec. 2 der Verfassung dahingehend Gewaltenteilung vorschreibt, dass der Gouverneur als solcher nicht Aufgaben der Gesetzgebung (Stichwort "Ermächtigungsgesetz" für die Simschweine unter uns) oder der Rechtsprechung und der General Court als solcher nicht Aufgaben der Exekutive oder der Judikative wahrnehmen kann. Das schließt aber nicht aus, das ein Individuum mehreren Gewalten angehören kann, es sei denn, es ist eben explizit ausgeschlossen. Der Gouverneur ist ja nicht als Gouverneur Mitglied des General Court, sondern Kraft seienr Eigenschaft als wualifizierter Wähler und Bürger.


    Eine teleologische Auslegung, also eine Auslegung nach dem Willen des Verfassungsgebers lässt sich leider nicht treffen, da weder die Verfassungsgebung Laurentianas noch die vorherige Verfassungsgebung Savannahs, auf der unsere aktuele Verfassung beruht, hierzu irgendwelche Aussagen getroffen hat...

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Madam Speaker pro Tempore, Honorable Members,


    Das Stichwort mit dem Ermächtigungsgesetz für die Simschweine unter uns wurde gegeben und ist meines Erachtens das wichtigste Argument. Hätte der General Court einige Dutzend Mitglieder, könnte ich mich ja noch damit anfreunden, dass man das mit der Gewaltentrennung nicht so eng sehen sollte, weil die Stimme des Einzelnen wenig Gewicht hat. Aber je kleiner die Zahl der Mitglieder des General Court wird, umso grösser macht sich die personale Vermischung der Gewalten negativ bemerkbar.


    Die Verfassung ist nach ihrem Zweck auszulegen und dieser Zweck ist klarerweise, die Gewalten zu trennen, damit die eine die andere kontrollieren kann. Dieser Zweck kann nicht mehr oder nicht mehr genügend erfüllt werden, wenn bei bspw. drei Mitgliedern des General Court einer der Gouverneur ist. Sein Einfluss auf die Legislative ist dann so stark, dass er sie faktisch aushebeln kann. Von einer richtigen Gewaltenteilung kann dann keine Rede mehr sein.


    Angesichts des chronisch tiefen Mitgliederbestandes des General Courts darf der Gouverneur kein Stimmrecht in demselben haben.

    Joshua Lawrence Chamberlain
    Former Secretary of State & Secretary of Defense
    Ret. General United States Army
    Former Chairman der Joint Chiefs of Staff

  • Madam Speaker pro Tempore,


    ich denke, dass gerade im Falle einer niedrigen Mitgliederzahl jedes weitere Mitglied wünschenswert ist.


    Davon abgesehen halte ich eine Unterscheidung zwischen einer "Gewaltenteilung", wie sie die Verfassung ausdrücklich vorsieht, und einer "Gewaltentrennung", wie sie unsere Verfassung nicht ausdrücklich und auch nicht implizit vorsieht, für geboten. Unsere Gewalten sind geteilt, ja, aber sie sind nicht starr voneinander abgetrennt. Die Verfassung sieht Ausnahmen ausdrücklich vor. Und sie sieht vor, wie ich bereits sagte, dass jeder qualifizierte Wähler für die gesamte Dauer seiner Eigenschaft als qualifizierter Wähler Mitglied des General Court sein soll - dies wiederum ohne Ausnahme.


    Ich halte Letzteres für Grund genug, dem Governor die Mitgliedschaft im General Court nicht verwehren zu dürfen.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Honorable Members,


    wir können das Problem meines Erachtens auch ganz einfach lösen, indem wir der Verfassung eben einen Zusatz mit der von uns gewünschten Regelung anfügen. Ich sympathisere dabei offen gestanden durchaus mit einem Modell, das - mit wechselndem Anklang bei der Bevölkerung - bereits in Freeland und New Alcantara diskutiert wurde:


    Der Gouverneur hat Antrags- und Rederecht im Staatsparlament, aber kein Stimmrecht.


    Einen kompletten Ausschluss des Gouverneurs aus dem Parlament hielte ich für wenig zielführend, da es ja gerade zu seinen Aufgaben gehört, als Impulsgeber und Aktivitätsmotor zu fungieren. Wichtigste Zuständigkeit der Bundesstaaten sind ihre Gesetzgebungsbefugnisse, und es wäre unsinnig, den Gouverneur davon insoweit auszuschließen, als dass er seine Gesetzentwürfe über ein anderes Parlamentsmitglied einbringt und selbst nur eine Pressekonferenz dazu gibt.


    Nein, Aufgabe des Gouverneurs ist es meines Erachtens auch und gerade, die Gesetzgebung seines Staates voranzubringen, indem er seines Erachtens notwendige oder sinnvolle Gesetze vorschlägt und im Parlament verteidigt.


    Um jedoch dem Prinzip der Gewaltenteilung gerecht zu werden, sollte er im Parlament kein Stimmrecht haben.


    Ich hielte diesen Mittelweg für die vernünftigste Lösung, sowohl der Gewaltenteilung, als auch der Realität des politischen Betriebs in unserem Staat Rechnung zu tragen.

  • Madam Speaker pro Tempore,


    so die Mehrheit dies beschließt, würde ich mit dieser Lösung leben können. Was aber wäre betreffend des Lieutenant-Governor zu tun? Er wäre noch viel mehr in einer Stellung zwischen zwei Gewalten, da er bekanntlich auch dem General Gourt präsidiert.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Honorable Members,


    ich tue mich mit solchen reinen Stellvertreter- und Nachfolgerämtern wie z. B. dem eines Lieutenant Governor bekanntlich ohnehin schwer. Und erkenne in unserer Verfassung auch bloß in erster Linie das Bemühen, diesem so lange ein Gouverneur amtiert und anwesend ist reichlich überflüssigen Amt auch während dieser Zeit irgendeinen Sinn zu geben.


    Vorstellen könnte ich mir von daher sehr gut, dieses Amt in seiner bestehenden Form abzuschaffen, den Gouverneur bei Abwesenheit temporär von einem Speaker of the General Court vertreten zu lassen (der so lange er den Gouverneur vertritt nicht im General Court abstimmt), und bei Vakanz des Gouverneursamtes einfach einen Gouverneur nachzuwählen.


    Man kann sich, auch trotz der mittlerweile durch das Staatsbürgerschaftsrecht gegebenen Möglichkeiten, nämlich immer noch mit Pöstchen totwerfen. ;)

  • Beide Vorschläge - Antrags- und Rederecht des Gouverneurs im General Court und Abschaffung des Lieutenant Governors mit Ersatzregelung wie soeben geschildert - finden meine Zustimmung.


    Selbstverständlich soll der Gouverneur der Motor des Staates sein und dafür eng mit dem General Court zusammenarbeiten, das steht ausser Frage. Überhaupt bin ich der festen Überzeugung, dass es die sechs Gouverneure in Astor sind, die das Land vorwärts bringen müssen, denn in den Staaten findet die Ausgestaltung Astors statt und könnte auch durchaus sonst mehr Leben sein. Astor bildet sich aufgrund seiner stark föderalistisch geprägten Struktur von unten nach oben, nicht umgekehrt.


    Die Gouverneure sind ein in Astor stark unterschätzter Faktor. Das Land leidet darunter.

    Joshua Lawrence Chamberlain
    Former Secretary of State & Secretary of Defense
    Ret. General United States Army
    Former Chairman der Joint Chiefs of Staff

  • Madam Speaker pro Tempore, Honorable Members,


    beide Vorschläge der Abgeordneten Stackhouse finden ebenfalls meine volle Zustimmung.

    Daniel Ray „Dan“ McConnell
    Freedom, Individuality and Personal Responsibility!

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