2012/01/002 THC Compliance and ASPA Act

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 920 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Luciano Marani.


  • Honorable Member of The Assembly,


    zur Diskussion steht folgender Antrag von Commoner Stenerud.
    Die Dauer der Aussprache wird auf 96 Stunden festgelegt.


    THC Compliance and ASPA Act


    Article 1 - Purpose
    Der THC Compliance and ASPA Act schafft Regeln und Grenzen für den Anbau, Verkauf und Konsum von THC-haltigen Produkten der Cannabis-Pflanze für den Eigengebrauch.


    Article 2 - Handel und Verkauf
    (1) Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen für den gewerblichen Handel und Verkauf von Marihuana Produkten ist grundsätzlich verboten.
    (2) Abweichend von Absatz 1 ist der Anbau von Cannabispflanzen in speziell, von der Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA) zu lizenzierenden, Anbauflächen erlaubt.
    (3) Der nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen ist bis zu 3000g Jahresroherzeugnis grundsätzlich gestattet.


    Article 3 - Verkauf
    (1) Abweichend von Article 2 Absatz 1 ist der Verkauf von Marihuana-Produkten in Geschäften erlaubt, die ebenfalls dazu vom ASPA zu lizensieren sind.
    (2) Die Betreiber von nach Absatz 1 dieses Artikels lizensierten Verkaufsstellen haben eine genaue Dokumentation über angekaufte und verkaufte Mengen zu führen, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.


    Article 4 – Konsum
    (1) Der Konsum von Marihuana-Produkten ist grundsätzlich gestattet.
    (2) THC-haltige Erzeugnisse zum Eigenbedarf können in nach Article 2, Absatz 1 lizenzierten Verkaufsstellen legal erworben werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 20 Gramm pro Woche pro Kunde. Das Mindestalter zum Erwerb THC-haltiger Erzeugnisse beträgt 16 Jahre.
    (3) Die Betreiber der lizenzierten Verkaufsstellen haben sicherzustellen, daß die Bestimmungen des Article 2 von den Kunden eingehalten werden


    Article 5 - Kontrolle
    (1) Das ASPA hat in regelmäßigen unangekündigten Kontrollen der lizenzierten Anbaubetriebe und Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Artikel 2, Absatz 2, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 eingehalten werden.
    (2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung der Verstoßes die Lizenz entzogen und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus oder Vertriebs gestellt werden.


    Article 6 - Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA)
    (1) Die ASPA untersteht direkt dem Governor.
    (2) Der Direktor der ASPA wird vom Governor ernannt.


    Article 7 - Final Provision
    Das Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft.

  • Mr. Speaker, Commoners,


    derzeit gibt es in unserem Staat keine Regelung bezüglich THC-haltiger Stoffe. Das vorliegende Gesetz soll diese Regelung und eine Kontrollbehörde, die einen überäßigen Konsum eindämmen soll, schaffen. So soll sowohl eine Kriminalisierung des Konsums von THC verhindert werden, als auch ein Missbrauch.


    Daher werbe ich um Ihre Zustimmung.

  • Mr. Speaker,


    ich halte die von Commoner Stenerud vorgeschlagene Regelung für sachgerecht und zweckmäßig und werde dieser zustimmen.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Mr. Speaker,


    vielleicht könnte uns der Commoner einmal die Notwendigkeit beweisen, damit wir nicht ein leeres, nie angewendetes Gesetz im Archiv herumzulungern haben.

    Former Professer for Political Science, Advisor to the Board of Sun Tech Unlimited

  • Mr. Stenerud,


    und wozu brauchen Sie dafür dieses Gesetz? Soweit ich das sehe, können Sie dies auch ohne gesetzliche Regeln.

    Former Professer for Political Science, Advisor to the Board of Sun Tech Unlimited

  • Mr. Stenerud,


    ich halte mich an Fakten, nicht an Annahmen. Ihre Arbeit in Ehren, aber ich halte sie für überflüssig. Dennoch verdienen Sie Lob und Anerkennung für die Mühe.

    Former Professer for Political Science, Advisor to the Board of Sun Tech Unlimited

  • Honorable Commoners,


    derzeit ist alles in dieser Hinsicht erlaubt, was nicht unter die Körperverletzungsdelikte des Bundes fällt. Ich sehe den Sinn dieses Gesetzes nicht in der Schaffung von Verboten, sondern in der Regulierung eines bestehenden Phänomens, um Missbrauch vorzubeugen.


    Das libertäre Argument in dieser Hinsicht ist, dass das gänzliche Verbieten von Drogenkonsum nur zu einem Schwarzmarkt mit entsprechenden Händlersubjekten führt. Diese sind dann am Profit orientiert und mischen den reinen Mitteln möglicherweise schädliche andere Stoffe bei, um ein nichtvorhandenes Suchtverlangen zu wecken oder ein bestehendes zu steigern. Dies sind die üblichen Folgen eines schwarzen Marktes.
    Dadurch, dass aber die Mittel von staatlichen geprüften Stellen erworben werden können, besteht keine Notwendigkeit für einen Schwarmarkt und durch die Kontrolle der Inhaltsstoffe kann auch hier Missbrauch vorgebeugt werden.
    Derjenige, der "nur mal probieren" will, kann dann auch beraten und auf Gefahren hingewiesen werden. Derjenige, der süchtig ist, muss nicht in die Beschaffungskriminalität geraten.


    Ich werde daher diesem Gesetz zustimmen.

  • Mr. Speaker,


    Commoner Magnus verkennt in meinen Augen die aktuelle Situation - oder wünscht sich anarchische, gesetzesfreie Strukturen, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.


    Ich finde den von Commoner Stenerud eingebrachten Entwurf interessant und auch wichtig - hätte jedoch trotz allem Jubel noch einige kleinere Rückfragen.


    a) Wie kommen Sie auf die Obergrenze von 3000 g / Jahr?


    b) Soll die ASPA denn auch polizeiliche Befugnisse bekommen?

  • Commoner van Waal, gerne komme ich auf Ihre Fragen zu sprechen:
    a) Eine Untersuchung der Bob O'Neill University hat ergeben, dass für einen durchschnittlichen erwachsenen Menschen ein jährlicher Konsum von rund 3.700 g vollkommen unbedenklich sind. Dadurch, dass nicht jeder durchschnittlich ist, habe ich einen Abschlag von 20% vorgenommen und gerundet. Das waren dann 3.000.
    b) Nein. Die ASPA ist eine Behörde - ähnlich den Gesundheitsämtern - die zwar das Recht hat, den Handel und Konsum von THC zu kontrollieren und reglementieren, aber keine polizeilichen Rechte hat. Als staatliche Organisation, die dem Governor unterstehe, kann und muss die ASPA die Polizei inkl. angegliederter Drogenfahndung hinzuziehen, wenn es nötig ist; sie ist aber kein Polizeiersatz.

  • Commoner Stenerud,


    ich danke Ihnen für diese Erläuterung, insbesondere was die 3000g-Marke angeht. Unter diesen Umständen wird der Gesetzesentwurf auch von meiner Seite volle Zustimmung erfahren.

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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