2012/01/06 - Medical Services Bill

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 384 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von David Anderson.

  • Honorable Members of the General Court,


    ich, David Anderson, habe folgenden Gesetzentwurf eingebracht, eröffne die Aussprache und lege die Dauer vorerst auf 72 Stunden fest.



    Medical Services Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 [Validity]
    Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bürger des State of Laurentiana.


    Section 2 [Medical care]
    Die Counties stellen die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung einschließlich der Rettungsdienste sicher, sofern es nicht ausreichende Einrichtungen in privater oder kommunaler Trägerschaft gibt.


    Article II – Health insurance


    Section 1 [Insurance protection]
    (1) Jeder Bürger ist für seinen Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich.
    (2) Der Krankenversicherungsschutz von minderjährigen Kindern obliegt den Erziehungsberechtigten.
    (3) Für Bürger mit geringem Einkommen, ältere Bürger und Bürger mit Behinderungen übernimmt das Laurentiana Department of Health (LDH) die Versicherungsbeiträge für eine medizinisch notwendige Grundversorgung, soweit Bedürftigkeit vorliegt.


    Section 2 [Medical costs]
    Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens können, soweit keine Notfallbehandlung vorliegt, die Behandlung von Personen verweigern, wenn diese über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen oder für die Behandlungskosten nicht selbst aufkommen.


    Article III – Urgent and Children’s Care


    Section 1 [Urgent care]
    Der Staat übernimmt in medizinischen Notfällen die Kosten einer Behandlung, wenn das Einkommen des Betroffenen nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können. Die Notfallbehandlung umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.


    Section 2 [Children's Care]
    Der Staat übernimmt die Behandlungskosten bei Schwangerschaften und Entbindungen sowie für Kinder unter 18 Jahren, wenn das Einkommen der Familie nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können.


    Article IV – Health Authority and Medical Goods


    Section 1 [Laurentiana Department of Health]
    Das Laurentiana Department of Health (LDH) ist die oberste Gesundheitsbehörde in Laurentiana und zuständig für:
    a) Prüfung und Kostenübernahme bei Behandlungen von Notfällen, Schwangeren und Kindern;
    b) Prüfung und Zulassung von Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte);
    c) Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zum Seuchenschutz;
    d) Impf- und Vorsorgeprogramme, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Aufklärung;
    e) Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene.


    Section 2 [Regulation of Medical Goods]
    (1) Als Heilmittel sind alle medizinischen Erzeugnisse zuzulassen, bei denen klinische Studien ergeben haben, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem Produkt ein Heilungserfolg erzielt werden kann und der gesundheitliche Nutzen und die schädlichen Nebenwirkungen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
    (2) Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens haben in ihren Rechnungen darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt nicht als Heilmittel zugelassen ist. Die Krankenversicherung und das Laurentiana Department of Health können die Kostenübernahme hierfür verweigern.
    (3) An Minderjährige dürfen Arzneimittel, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe sind oder enthalten, nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.


    Article V – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.

  • Honorable Members,


    wie in der Morning Business Debate erwähnt, gehe ich die ehemaligen Gesetzte von Hybertina und Savannah durch und passe sie an unsere aktuelle Situation und unseren Staat an.


    Der Gesetzesantrag bezüglich der Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung unserer Bürger ist von hoher Priorität und deswegen erbitte ich Ihre Zustimmung dafür.

  • Honorable Members,


    durch dieses Gesetz wird ein guter Ausgleich zwischen der Freiheit der Bürger, sich selbst um ihre Krankenvorsorge zu kümmern, und der Versorgung von Senior Citizens, Bedürftigen und Kindern geschaffen. Ich begrüße diesen Entwurf und werde ihm zustimmen.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

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  • Honorable Members,


    ich bitte den Antragsteller zu erläutern wann in seinen Augen eine Bedürftigkeit vorliegt. Wie warm muss ein Mensch in Laurentiana sein damit der Staat die Kosten übernimmt? Wer legt die Behandlungskosten fest?

    [align=center][FONT=times new roman]Freedom from Government!

  • Honorable Members,


    bezüglich der Festlegung der Behandlungskosten bin ich der Meinung, dass sich der Markt selber regelt und wir nicht mittels eines Gesetz in die freie Marktwirtschaft eingreifen sollten und dürfen.
    Den Einwand des ehrenwerten Governors Mr. Foot habe ich dennoch bei einer kleinen Änderung berücksichtigt. Es sollten zumindest nicht nur überteuerte Behandlungen und Medikamente in Anspruch genommen werden, wenn es gleichwertige günstigere Alternativen gibt.


    Hinsichtlich der Frage der Bedürftigkeit, so behaupte ich, dass dies in dieser Bill nicht explizit spezifiziert werden muss. Eine Person die von der Wohlfahrt oder von einem geringen Einkommen lebt, wird sich wohl nicht eine lebensnotwendige Operation nach einem Herzinfarkt leisten können.



    Medical Services Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 [Validity]
    Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bürger des State of Laurentiana.


    Section 2 [Medical care]
    Die Counties stellen die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung einschließlich der Rettungsdienste sicher, sofern es nicht ausreichende Einrichtungen in privater oder kommunaler Trägerschaft gibt.


    Article II – Health insurance


    Section 1 [Insurance protection]
    (1) Jeder Bürger ist für seinen Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich.
    (2) Der Krankenversicherungsschutz von minderjährigen Kindern obliegt den Erziehungsberechtigten.
    (3) Für Bürger mit geringem Einkommen, ältere Bürger und Bürger mit Behinderungen übernimmt das Laurentiana Department of Health (LDH) die Versicherungsbeiträge für eine medizinisch notwendige Grundversorgung, soweit Bedürftigkeit vorliegt.


    Section 2 [Medical costs]
    (1)Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens können, soweit keine Notfallbehandlung vorliegt, die Behandlung von Personen verweigern, wenn diese über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen oder für die Behandlungskosten nicht selbst aufkommen.
    (2) Bei nachweislich gleichwertigen und kostengünstigeren Alternativen können die Behandlungs- und Medikamentenkosten von der Krankenversicherung oder dem Laurentiana Department of Health ganz oder teilweise verweigert werden.


    Article III – Urgent and Children’s Care


    Section 1 [Urgent care]
    Der Staat übernimmt in medizinischen Notfällen die Kosten einer Behandlung, wenn das Einkommen des Betroffenen nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können. Die Notfallbehandlung umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.


    Section 2 [Children's Care]
    Der Staat übernimmt die Behandlungskosten bei Schwangerschaften und Entbindungen sowie für Kinder unter 18 Jahren, wenn das Einkommen der Familie nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können.


    Article IV – Health Authority and Medical Goods


    Section 1 [Laurentiana Department of Health]
    Das Laurentiana Department of Health (LDH) ist die oberste Gesundheitsbehörde in Laurentiana und zuständig für:
    a) Prüfung und Kostenübernahme bei Behandlungen von Notfällen, Schwangeren und Kindern;
    b) Prüfung und Zulassung von Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte);
    c) Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zum Seuchenschutz;
    d) Impf- und Vorsorgeprogramme, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Aufklärung;
    e) Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene.


    Section 2 [Regulation of Medical Goods]
    (1) Als Heilmittel sind alle medizinischen Erzeugnisse zuzulassen, bei denen klinische Studien ergeben haben, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem Produkt ein Heilungserfolg erzielt werden kann und der gesundheitliche Nutzen und die schädlichen Nebenwirkungen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
    (2) Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens haben in ihren Rechnungen darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt nicht als Heilmittel zugelassen ist. Die Krankenversicherung und das Laurentiana Department of Health können die Kostenübernahme hierfür verweigern.
    (3) An Minderjährige dürfen Arzneimittel, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe sind oder enthalten, nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.


    Article V – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.

  • Honorable Members,


    ich habe noch einmal Änderungen an dieser Bill vorgenommen, die unter anderem auch die Bedürftigkeit regelt, die der ehrenwerte Governor Mr. Foot angesprochen hat.
    Da ich eingangs die Dauer der Aussprache auf 72 Stunden festgelegt habe, was allerdings nicht im Sinne von Standing Rules of the General Court, Rule IV, Section 1d ist, dauert die Aussprache bis morgen 18:29 Uhr.


    Medical Services Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 [Validity]
    Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bürger des State of Laurentiana.


    Section 2 [Medical care]
    Die Counties stellen die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung einschließlich der Rettungsdienste sicher, sofern es nicht ausreichende Einrichtungen in privater oder kommunaler Trägerschaft gibt.


    Section 3 [Neediness]
    Bedürftigkeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn die betroffene Person und/oder deren Familienangehörige nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten.


    Article II – Health insurance


    Section 1 [Insurance protection]
    (1) Jeder Bürger ist für seinen Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich.
    (2) Der Krankenversicherungsschutz von minderjährigen Kindern obliegt den Erziehungsberechtigten.
    (3) Für Bürger mit geringem Einkommen, Rentner und Bürger mit Behinderungen übernimmt das Laurentiana Department of Health (LDH) die Versicherungsbeiträge für eine medizinisch notwendige Grundversorgung, soweit Bedürftigkeit vorliegt.


    Section 2 [Medical costs]
    (1)Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens können, soweit keine Notfallbehandlung vorliegt, die Behandlung von Personen verweigern, wenn diese über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen oder für die Behandlungskosten nicht selbst aufkommen.
    (2) Bei nachweislich gleichwertigen und kostengünstigeren Alternativen können die Behandlungs- und Medikamentenkosten von der Krankenversicherung oder dem Laurentiana Department of Health ganz oder teilweise verweigert werden.


    Article III – Urgent and Children’s Care


    Section 1 [Urgent care]
    Der Staat übernimmt in medizinischen Notfällen die Kosten einer Behandlung, wenn das Einkommen des Betroffenen nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können. Die Notfallbehandlung umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.


    Section 2 [Children's Care]
    Der Staat übernimmt die Behandlungskosten bei Schwangerschaften und Entbindungen sowie für Kinder unter 18 Jahren, wenn das Einkommen der Familie nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können.


    Article IV – Health Authority and Medical Goods


    Section 1 [Laurentiana Department of Health]
    Das Laurentiana Department of Health (LDH) ist die oberste Gesundheitsbehörde in Laurentiana und zuständig für:
    a) Prüfung und Kostenübernahme bei Behandlungen von Notfällen, Schwangeren und Kindern;
    b) Prüfung und Zulassung von Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte);
    c) Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zum Seuchenschutz;
    d) Impf- und Vorsorgeprogramme, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Aufklärung;
    e) Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene.


    Section 2 [Regulation of Medical Goods]
    (1) Als Heilmittel sind alle medizinischen Erzeugnisse zuzulassen, bei denen klinische Studien ergeben haben, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem Produkt ein Heilungserfolg erzielt werden kann und der gesundheitliche Nutzen und die schädlichen Nebenwirkungen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
    (2) Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens haben in ihren Rechnungen darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt nicht als Heilmittel zugelassen ist. Die Krankenversicherung und das Laurentiana Department of Health können die Kostenübernahme hierfür verweigern.
    (3) An Minderjährige dürfen Arzneimittel, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe sind oder enthalten, nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.


    Article V – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.

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