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  • Greenville | November 25th, 2014


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 24.11.2014, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Emergency Medical Services Bill


    Article I - Fundamentals


    (1) Dieses Gesetz konkretisiert die Regelungen den Rettungsdienst betreffend aus dem Astoria State Emergency Services Act.
    (2) Das Gesetz soll als EMSA - ausgeschrieben Emergency Medical Services Act - zitiert und in die State Library aufgenommen werden.


    Article II - Personell Training


    (1) Für die Ausbildung des notfallmedizinischen Personals richtet der Staat Astoria eine Fachschule ein.
    (2) Die Schule betreibt ständige Standorte in den Städten Greenville, Hudsonboro und Flint. Die Schule bietet ferner Kurse in anderen Räumlichkeiten an. An den ständigen Räumlichkeiten muss die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer gewährleistet sein.
    (3) Die Schulen können mit den Ausbildungsstätten anderer Hilfsdienste zusammengeschlossen werden.
    (4) Die Leiter der Schulen werden vom Gouverneur ernannt.
    (5) An der Schule soll neben Personal aus dem Rettungsdienst auch medizinisches Personal aus dem klinischen Bereich lehren, um eine praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten.
    (6) Privaten Rettungsdiensten soll die Gründung eigener Fachschulen möglich sein, sie müssen ihre Ausbildungsstätten durch den Staat zertifizieren lassen und die Prüfungen durch staatliche Ausbilder auf eigene Kosten durchführen lassen.
    (7) Die Teilnahme an den Lehrgängen ist für Personen, die nicht im Rahmen ihres Dienstes beim staatlichen Rettungsdienst oder beim staatlich beauftragten Rettungsdienst eine Ausbildung absolvieren, kostenpflichtig. Die Kosten betragen:

      (a) Für den Lehrgang "EMT-B": 200 A$
      (b) Für den Lehrgang "EMT-I": 450 A$
      (c) Für den Lehrgang "EMT-P": 2.600 A$
      (d) Für die Qualifizierung "Notarzt" für Ärzte: 800 A$


    (8) Die Schulen bieten weiterhin zusätzliche Lehrgänge an, die gesondert geregelt werden können.
    (9) In den Lehrgangsgebühren sind Unterkunft, Verpflegung, Lehrmittel sowie die Prüfungen enthalten.
    (10) Ausbildungszeiten aus Lehrgängen werden vollumfänglich auf höhere Stufen angerechnet.


    Article III - Number of Rescue Stations
    (1) Die Counties regeln in ihren Bedarfsplänen die Verteilung der Rettungswachen auf ihrem Gebiet.
    (2) Dabei muss gewährleistet sein, dass jeder Ort im County im Regelfall innerhalb von 8 Minuten von einer Emergency Ambulance erreicht werden kann. Wird dies in drei Jahren in Folge nicht in mindestens 95% der Fälle erreicht, soll ein neuer Bedarfsplan aufgestellt werden.
    (3) Die Counties dürfen die Aufgabe der Planung an das Innenministerium des Staates übertragen. Besteht für ein County kein Bedarfsplan, so erstellt das Innenministerium einen Bedarfsplan, der Gültigkeit behält bis das County einen eigenen Plan aufstellt.
    (4) Durch Bedarfsplan eingerichtete Rettungswachen bestehen für mindestens 3 Jahre.
    (5) Der Staat Astoria State schreibt sämtliche Rettungswachen für Betreiber aus. Der Staat darf sich an Ausschreibungen direkt beteiligen, jedoch nicht mehr als 51% der Rettungswachen betreiben, sofern sich mehr als ein Bewerber für eine Rettungswache finden. Die Wachen werden für die Dauer von 3 Jahren ausgeschrieben.
    (6) Als Betreiber geeignet ist, wer Fahrzeuge entsprechend den Vorschriften des Staates Astoria State im nötigen Umfang inklusive einem Reservefahrzeug pro 3 Fahrzeugen eines Typs, mindestens jedoch eines Reservefahrzeugs pro besetztem Fahrzeugtyp, vorhalten kann und sie entsprechend den Gesetzen besetzen kann.
    (7) Der Staat Astoria State übernimmt bei privater Trägerschaft das Gehalt gemäß eines vom Innenministerium zu erarbeitenden Erlasses für

      (a) Pro Non-Emergency Ambulance 3 EMT-B und 3 EMT-I
      (b) Pro Emergency Ambulance 4 EMT-P und 2 EMT-I
      (c) Emergency Practicioner's Car: 3 EMT-P


    (8) Ärzte werden nach Einsatzzahl vergütet, sie erhalten pro behandeltem Patienten eine Vergütung von 140 A$ plus 20 A$ pro Stunde Einsatzdauer ab Alarmierung bis Einsatzende.
    (9) Mindestens 51% der Notarzteinsatzfahrzeuge sollen direkt vom Staat betreut werden.
    (10) Der Bedarfsplan muss eine genaue Aufschlüsselung der vorzuhaltenden Fahrzeuge enthalten, Fahrzeuge der Typen Emergency Ambulance und Emergency Practicioner's Car werden direkt aus Staatsmitteln finanziert und nach spätestens 3 Jahren oder einer Laufleistung von 150.000 Kilometern durch den Staat ersetzt.


    Article IV - Vehicles and dispatching
    (1) Das Institute for Standardization normiert die Beladung der Einsatzfahrzeuge sowie ihr äußeres Erscheinungsbild für Fahrzeuge im gesetzlich vorgeschriebenen Vorhaltungsbestand.
    (2) Bei Non-Emergency Ambulances sowie bei zusätzlich vorgehaltenen Fahrzeugen, etwa in der Spitzenabdeckung oder für Einsatzeinheiten außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes, sollen nur Beladungsnormen gelten.
    (3) Staatliche Leitstellen disponieren neben Einheiten der Feuerwehr sämtliche durch Bedarfsplanung entstandenen Rettungsmittel. Hierbei werden nur Notfall-Fahrzeuge berücksichtigt, für Vorhaltung und Betrieb sowie die Disposition von Nicht-Notfallfahrzeugen sind die Betreiber der Rettungswachen verantwortlich.
    (4) Mindestens 51% der Nicht-Notfallfahrzeuge im Einsatzgebiet einer Wache stehen dem Betreiber der Rettungswache zu.


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    ____________________
    Quinn Michael Wells, Governor


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Greenville | December 9th, 2014


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 08.12.2014, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Alcoholic Beverages Bill


    Article III des Intoxicants Act wird wie folgt neu gefasst:


    Article III – Alcoholic Beverages
    (1) Der Konsum alkoholischer Getränke ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Getränke, bei denen der Alkoholgehalt ohne Destillation erreicht wird, dürfen auch an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden.
    (2) Unabhängig vom Alter soll der Konsum alkoholischer Getränke, deren Alkoholgehalt nicht durch Destillation erreicht wurde, auch zu religiösen Zwecken erlaubt sein. Voraussetzung für den Konsum durch Personen, die nicht das 16. Lebensjahr beendet haben, sind Anwesenheit und Zustimmung eines Elternteils oder einer in gleichem Maße erziehungsberechtigten Person.
    (3) Alkoholische Getränke sind all jene Getränke, die Ethanol enthalten mit Ausnahme von solchen Getränken, die einem medizinischen Zweck dienen.
    (4) Alkoholische Getränke dürfen nur von Händlern abgegeben werden, die vom Innenministerium eine entsprechende Lizenz erhalten haben. Die Lizenz ist nur Personen zu erteilen, die einen ausreichenden Kenntnisstand bezüglich der Rechtslage und der von alkoholischen Getränken ausgehenden Gefahr aufweisen. Lizenzierte Händler dürfen Mitarbeiter schulen, die dann im Auftrag ebenfalls alkoholische Getränke abgeben dürfen.
    (5) Die Abgabe alkoholischer Getränke an berechtigte Konsumenten im privaten, nicht-öffentlichem Umfeld ohne Gewinnerziehlungsabsichten ist ohne Lizenz oder Genehmigung gestattet.
    (6) Mitarbeiter in Discotheken, Kneipen und Gaststätten, in welchen alkoholische Getränke ausgegeben werden, müssen keine eigene Lizenz haben, sofern der Betreiber eine Händlerlizenz innehat. Der Betreiber ist für den ordentlichen Umgang mit alkoholischen Getränken verantwortlich.
    (7) Für die Abgabe von alkoholischen Getränken auf Veranstaltungen ist ebenfalls eine Lizenz nötig. Die Lizenz wird dem Veranstalter ausgestellt, sofern sichergestellt ist, dass nur berechtigte Konsumenten alkoholische Getränke erhalten können. Veranstaltungen, auf denen Alkohol ausgeschenkt werden darf, werden vom Innenministerium gesondert veröffentlicht.


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    Quinn Michael Wells, Governor


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Greenville | December 19th, 2014


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 19.12.2014, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Formation of cabinet constitutional amendment bill


    Sec. 1 - Amendment to Article 2, Sec. 3 of the Constitution of Astoria State


    An Article 2, Sec. 3 der Verfassung von Astoria State wird folgende Subsection angehängt:
    (6) Der neu gewählte Gouverneur darf ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Assembly eine Person als Stellvertreter für die neue Amtszeit vorschlagen, die aber frühestens nach der Amtseinführung des Gouverneurs zu ernennen ist.


    Sec. 2 - Amendment to Article 2, Sec. 4 of the Constitution of Astoria State


    An Article 2, Sec. 4 der Verfassung von Astoria State wird folgende Subsection angehängt:
    (4) Der neu gewählte Gouverneur darf ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses all diejenigen Schritte einleiten, die vor Ernennung von Ministern gemäß geltendem Recht durchzuführen sind. Er darf die Minister aber erst nach der Amtseinführung zu solchen ernennen.


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    Quinn Michael Wells, Governor


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    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
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  • Greenville | December 19th, 2014


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 19.12.2014, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Amnesty for the poor revision Bill


    Das folgende Gesetz ersetzt den bisherigen Astoria State Amnesty for the poor Act.


    ASTORIA STATE AMNESTY FOR THE POOR ACT


    ARTICLE I. FUNDAMENTALS


    Sec. 1 - Area of Application and short title
    1. Dieses Gesetz dient dazu den Bedürftigen in Astoria State die Sicherung eines minimalen Lebensstandards zu ermöglichen.
    2. Dieses Gesetz soll unter der Abkürzung "AFTPA" zitiert werden.


    Sec. 2 - Definitions
    1. Als Bedürftig gelten Personen und Haushalte die unverschuldet
    a) keinen festen Wohnsitz haben.
    b) keiner geregelten Arbeit nachgehen.
    c) ärztlich als schwerbehindert eingestuft werden.
    d) mit dem Gesamteinkommen des Haushalts nicht die Grundsicherung des Haushalts gewährleisten können.
    2. Der minimale Lebensstandard beinhaltet alles, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt wird, insbesondere aber eine Unterkunft, ausgewogene und ausreichende Ernährung sowie Bildung und Zugang zu Information.


    ARTICLE II. AMNESTY


    Sec. 1 - Basics
    1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dazu alle in Article II zugesicherten Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
    2. Für die Feststellung des Bedürftigenstatus sowie für die Verteilung der zugesicherten Leistungen soll eine Behörde namens "Astoria State Amnesty Agency (ASAA)" verantwortlich sein.
    3. Die in diesem Gesetz zugesicherten Leistungen sind gerichtlich einforderbar.


    Sec. 2 - Place to live
    1. Jedem Bürger von Astoria State steht ein überdachter Platz zum Wohnen zu. Diese Anforderung erfüllt auch eine mobile Unterkunft; es soll jedem aber die feste Wohnsitznahme ermöglicht werden.
    2. Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
    3. Für die Instandhaltung der Wohnanlagen ist der Staat zuständig, er kann die Aufgabe an private Unternehmen delegieren.


    Sec. 3 - Food and drinks
    1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen dass keiner seiner Bürger Hunger oder Durst leiden muss.
    2. Zu diesem Zwecke ist die kostenfreie Herausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige anzuordnen.
    3. Die ausgegebenen Lebensmittel müssen noch verkaufsfähig sein, auf gesundheitliche Aspekte muss bei der Zusammenstellung der Lebensmittelpakete Rücksicht genommen werden.
    4. Die ASAA gibt regelmäßig Musterlisten für die auszugebenden Lebensmittelpakete aus.


    Sec. 4 - Education
    1. Der Staat ist verpflichtet jedem Bürger Bildung frei zugänglich zu machen.
    2. Sollte ein Bürger nicht in der Lage sein für die Bildung seiner Kinder aufzukommen so ist der Staat verpflichtet Bildungsmittel zur Verfügung zu stellen.


    Sec. 5 - Child Care
    1. Der Staat ist verpflichtet jedem Kind unter 14 Jahren eine ganztägige, kostenfreie Betreuung zur Verfügung zu stellen, wenn alle im Haushalt lebenden Erwachsenen berufstätig sind oder sich in Weiterbildungsmaßnahmen befinden.
    2. Das gilt auch für den Fall, dass aufgrund von Bedürftigkeit keine adäquate Betreuung möglich ist.


    Sec. 6 - Communications
    1. Jeder Bürger hat das Recht auf moderne Kommunikationsmittel. Die Möglichkeit des Kontakts zu anderen muss gegeben sein.
    2. Die Kommunikationswege Telefonie, SMS sowie E-Mail müssen mit dem Kommunikationsmittel möglich sein.


    Sec. 7 - Hospitals
    1. Die Krankenhäuser verpflichten sich jeden in akuten Fällen zu behandeln, unabhängig von der finanziellen Lage.
    2. Als akut gilt jede Krankheit oder Verletzung bei der von Lebensgefahr oder der Gefahr einer dauerhaften Schädigung auszugehen ist.


    Sec. 8 - Financial Help
    1. Der Staat verpflichtet sich dazu, Personen ohne eigenem Einkommen oder mit geringem eigenem Einkommen stets so viel Geld zukommen zu lassen dass für diese ein würdiges Leben möglich ist.
    2. In Abhängigkeit von den aktuellen Lebenshaltungskosten veröffentlicht die ASAA einmal im Quartal eine Summe welche jedem Bürger zum Leben zusteht.


    Sec. 9 - Legal Advice
    1. Kosten für notwendige rechtliche Beratung sowie anfallende Gerichtskosten trägt die ASAA.
    2. Die Notwendigkeit ist vor Inanspruchnahme mit der ASAA abzuklären.


    Sec. 10 - Further Help
    1. Bürger können Hilfsmittel die nicht in diesem Artikel geregelt sind bei der ASAA anfordern.
    2. Die ASAA entscheidet über die Berechtigung der Anfrage und über die Verteilung von Hilfsmitteln.
    3. Jede Maßnahme, die geeignet ist, die Bedürftigkeit zu beenden oder zu minimieren, wird durch den Staat gefördert. Hierzu zählen insbesondere Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.


    ARTICLE III - ASTORIA STATE AMNESTY AGENCY


    Sec. 1 - Leadership
    1. Der Director der ASAA wird durch den Governor eingesetzt.
    2. Sollte der Posten vakant fallen so übernimmt der Governor die Aufgaben des Director solange bis ein geeigneter anderer Kandidat gefunden ist.


    Sec. 2 - Financials
    1. Die ASAA finanziert sich aus Staatsgeldern und Spenden.
    2. Die ASAA ist zu jeder Zeit zu Spendensammlungen berechtigt.
    3. Die ASAA darf zu keinem Zeitpunkt einen Gewinn erwirtschaften, alle Einnahmen müssen in Form von Hilfsleistungen an Bedürftige ausgegeben werden oder an soziale Einrichtungen weitergereicht werden.


    ARTICLE IV - Further provisions
    1. Wer selbstverschuldet in Not geraten ist, ist von Leistungen ausgenommen und hat bereits erhaltene Leistungen zu ersetzen.
    2. Die ASAA wählt immer das kostengünstigste Mittel, um den Leistungsansprüchen gerecht zu werden.
    3. In regelmäßigen Abständen müssen Bezieher nachweisen, dass sie alles, was ihnen den Umständen nach zuzumuten ist und was geeignet ist, die Bedürftigkeit zu beenden, unternommen haben beziehungweise unternehmen. Eine Weigerung, dies zu tun, kann zu einem Erlöschen der Ansprüche führen.


    ARTICLE V - ENTRY INTO FORCE
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


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    Quinn Michael Wells, Governor


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Greenville | January 13th, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 12.01.2015, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    ASAA Director Amendment


    Article I


    Article III, Sec. 1 des Astoria State Amnesty for the poor Act wird wie folgt neu gefasst:


    Sec. 1 - Leadership
    1. Der Director der ASAA wird durch den Gouverneur nominiert und nach Hearing und Bestätigung durch die Assembly für eine Amtszeit von sechs Monaten ernannt.
    2. Sollte der Posten vakant fallen so übernimmt der Sozialminister, sollte es keinen geben der Innenminister, sollte auch kein Innenminister ernannt sein der Gouverneur die Aufgaben des Director solange bis ein geeigneter anderer Kandidat gefunden ist.


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    Quinn Michael Wells, Governor


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Greenville | January 13th, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 17.01.2015, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Astoria State Penal Code


    CHAPTER 1: COMMON PROVISIONS


    Article I - Application of the Astoria State Criminal Code


    Sec. 1 Scope of application
    (1) Dieses Gesetz gilt für rechtswidrige Taten, deren Verfolgung und Bestrafung nach dem gültigen Recht des Bundes durch Gesetzgebung der Bundesstaaten zu regeln ist.
    (2) Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes deckt sich mit der Fläche des Bundesstaates Astoria State.


    Sec. 2 Limits of application
    (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie begangen wurde, als ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war.
    (2) Die Strafe bestimmt sich nach der Vorschrift, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat gilt.
    (3) Wird die Strafandrohung während der Begehung der Tat geändert, so gilt das Gesetz, das im Zeitpunkt der Beendigung der Tat gilt. Wird die Strafandrohung vor der Entscheidung über die Strafe geändert, so gilt dasjenige Gesetz, das die mildeste Strafe vorsieht.


    Article II - Types of offenses and their legal consequences


    Sec. 1 Felonies
    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat bestraft werden.
    (2) Verbrechen der Klasse A werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit auf Bewährung bestraft.
    (3) Verbrechen der Klasse B werden mit Freiheitsstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten bestraft.
    (4) Verbrechen der Klasse C werden mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und sechs Monaten bestraft.
    (5) Verbrechen der Klasse D werden mit Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und drei Monaten bestraft.


    Sec. 2 Misdemeanors
    (1) Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, die mit Freiheitsstrafe von mindestens sieben Tagen bis zu einem Monat bestraft werden.
    (2) Vergehen der Klasse A werden mit Freiheitsstrafe zwischen zwanzig Tagen und einem Monat bestraft.
    (3) Vergehen der Klasse B werden mit Freiheitsstrafe zwischen fünfzehn und zwanzig Tagen bestraft.
    (4) Vergehen der Klasse C werden mit Freiheitsstrafe zwischen zehn und fünfzehn Tagen bestraft.
    (5) Vergehen der Klasse D werden mit Freiheitsstrafe zwischen sieben und zehn Tagen bestraft.


    Sec. 3 Infractions
    Übertretungen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz oder einem anderen Bundesgesetz, die mit Freiheitsstrafe von bis zu sieben Tagen bestraft werden.


    Sec. 4 Hate crimes
    (1) Hassverbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz oder einem anderen Bundesgesetz, zu deren Begehung der Täter durch seinen Hass auf das Opfer auf Grund dessen ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Sprache, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität zumindest mitentscheidend motiviert wurde.
    (2) Bei Verurteilung wegen einer als Hassverbrechen begangenen rechtswidrigen Tat richtet sich die Strafe nach dem Strafrahmen der jeweils nächsthöheren Deliktklasse.
    (3) Höchstmaß der Strafe für ein als Hassverbrechen begangenes Verbrechen der Klasse B ist lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung.


    Sec. 5 Probation
    (1) Die Vollstreckung von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Übertretungen oder Vergehen sollen für eine Dauer zwischen fünfzehn Tagen und einem Monat zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass der Täter sich bereits die Verurteilung zur ausreichenden Ermahnung genügen lässt und es zur Verteidigung der Rechtsordnung zur Vollstreckung der Strafe nicht bedarf. Die Dauer der Bewährungszeit darf die Höhe der verhängten Strafe dabei nicht unterschreiten.
    (2) Die Vollstreckung von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Verbrechen der Klasse D können aus dem gleichen Grund für die Dauer von höchstens sechs Monaten ausgesetzt werden, Subsektion 1, Satz 2, gilt dabei entsprechend.
    (3) Die Vollstreckung von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Hassverbrechen kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.


    Sec. 6 Parole
    (1) Die weitere Vollstreckung von wegen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen bis einschließlich Klasse B verhängten Freiheitsstrafen kann nach Verbüßung von drei Vierteln der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Entwicklung des Täters im Strafvollzug erwarten lässt, dass er künftig auch ohne die weitere Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird.
    (2) Die weitere Vollstreckung von wegen Verbrechen der Klasse B verhängten lebenslangen Freiheitsstrafen kann unter den Voraussetzungen der Subsektion 1 nach Verbüßung von zwölf Monaten der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
    (3) Die weitere Vollstreckung von wegen Hassverbrechen verhängten Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten Dauer kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die weitere Vollstreckung von wegen Hassverbrechen verhängten lebenslangen Freiheitsstrafen mit Bewährung können nach Verbüßung von achtzehn Monaten der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
    (4) Über den Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung entscheidet das Gericht, das in erster Instanz die ausgesprochene Strafe verhängt hat.
    (5) Die Bewährungszeit ist vom Gericht festzusetzen, sie beträgt mindestens die Dauer der restlichen Höhe der zu verbüßenden Strafe und höchstens das Doppelte dieser Zeit, im Falle von lebenslanger Freiheitsstrafe mindestens zwölf und höchstens sechsunddreißig Monate.


    Sec. 7 Side-effects of felony convictions
    (1) Wer nach diesem Gesetz oder einem anderen Bundesgesetz der Vereinigten Staaten wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt ist, ist in eine vom Justizministerium zu führende öffentliche Kartei aufzunehmen. Der Eintrag hat zu umfassen:

      - den vollen Namen des Verurteilten;
      - seinen jeweils aktuellen Wohnsitz;
      - die Tat, wegen der er verurteilt wurde;
      - das Datum der Verurteilung und deren Rechtskraft;
      - das Datum seiner Entlassung aus dem Strafvollzug.

    (2) Personen, die in dieser Kartei geführt werden, sind von der aktiven und passiven Teilnahme an Wahlen nach der Verfassung und den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten ausgeschlossen. Sie können kein öffentliches Amt in Diensten der Vereinigten Staaten bekleiden.
    (3) Der Eintrag in der Kartei ist nach folgenden Fristen zu löschen:

      - im Falle eines Verbrechens der Klasse B nach sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des regulären Ablaufs der verhängten Freiheitsstrafe;
      - im Falle eines Verbrechens der Klasse C nach drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des regulären Ablaufs der verhängten Freiheitsstrafe;
      - im Falle eines Verbrechens der Klasse D nach einem Monat, gerechnet ab dem Zeitpunkt des regulären Ablaufs der verhängten Freiheitsstrafe.


    (4) Einträge in der Kartei zu Verurteilungen wegen eines Verbrechens der Klasse A werden nicht gelöscht.


    Article III - Prescription


    Sec. 1 Prescription of Prosecution
    (1) Eine Tat darf nicht mehr verfolgt werden, wenn der seit der mutmaßlichen Begehung der Tat verstrichene Zeitraum das Doppelte der für die Tat angedrohten gesetzlichen Höchststrafe überschreitet.
    (2) Die Verjährung ruht für den Zeitraum, für den ein Tatverdächtiger sich außerhalb des Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhält.
    (3) Die Verjährung wird durch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens unterbrochen. Sie beginnt erneut zu laufen, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt oder über einen Zeitraum, der der für die Tat angedrohten gesetzlichen Höchststrafe entspricht, nicht weiter betrieben wurde.
    (4) Verbrechen der Klasse A verjähren nicht.
    (5) Verjährungsfristen gelten nur für nach diesem Gesetz zu bestrafende Delikte. Verjährungsfristen sind nicht auf Verstöße gegen andere Gesetze des Staates Astoria State anzuwenden.


    Sec. 2 Prescription of Punishment
    (1) Eine strafgerichtliche Verurteilung darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn der Beginn der Vollstreckung nicht binnen eines Zeitraums ab Rechtskraft der Verurteilung, der der Dauer der verhängten Strafe entspricht, angeordnet wurde.
    (2) Die Vollstreckung von Verurteilungen wegen Verbrechen der Klasse A verjährt nicht.


    Article IV - Unlawfulness, malice and culpability


    Sec. 1 Unlawfulness
    Rechtswidrig ist jede Tat, die den Tatbestand dieses Gesetzes verwirklicht, das diese Tat mit Strafe bedroht, ohne das zugleich ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt.


    Sec. 2 Self-defense and alter ego defense
    (1) Nicht rechtswidrig ist eine Tat, die geboten ist, um einen rechtswidrigen Angriff gegen sich oder eine dritte Person abzuwehren.
    (2) Eine Tat ist zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs geboten, wenn:

      - dieser unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat, oder noch andauert;
      - die Tat geeignet ist, den Angriff abzuwehren, und von dem Willen des Angegriffenen geprägt ist, sich gegen diesen zu verteidigen; und
      - die zu erwartenden Folgen der Tat in keinem unerträglichen Missverhältnis zu den zu besorgenden Folgen des Angriffs stehen.

    Sec. 3 Justifying hartitude
    Nicht rechtswidrig ist eine Tat, die geboten und geeignet ist, um eine gegenwärtige, nicht anders abzuwendende Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Eigentum, Ehre oder ein anderes Rechtsgut von sich oder einem anderen abzuwehren. Das gilt jedoch nur, wenn der Wert des durch die Tat geschützten Rechtsgutes den Wert des beeinträchtigten wesentlich überwiegt.


    Sec. 4 Malice
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nur strafbar, wenn diese vorsätzlich begangen wurde, oder ihre fahrlässige Begehung im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht ist.
    (2) Eine rechtswidrige Tat ist vorsätzlich begangen, wenn der Täter bei Begehung der Tat sämtliche Tatumstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, kannte und diese entweder:

      - verwirklichen wollte (direkter Vorsatz ersten Grades);
      - von ihrer Verwirklichung durch seine Tat sicher wusste (direkter Vorsatz zweiten Grades); oder
      - die Möglichkeit ihrer Verwirklichung durch seine Tat zumindest billigend in Kauf genommen hat (Eventualvorsatz).

    Sec. 5 Culpabilitiy
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nur strafbar, wenn diese schuldhaft begangen wurde.
    (2) Eine rechtswidrige Tat ist schuldhaft begangen, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat im Stande war, sein Handeln als Unrecht zuerkennen.
    (3) Er war zu dieser Erkenntnis nicht im Stande, wenn er zum Zeitpunkt der Tat von:

      - einer psychischen Erkrankung;
      - einer Minderung seiner Intelligenz; oder
      - einer Störung seines Bewusstseins;

    betroffen war, und dieser Umstand seine Fähigkeit der Erkenntnis von Recht und Unrecht nachweislich ausgeschaltet hat, oder diese Ausschaltung nicht gesichert ausgeschlossen werden kann.


    Sec. 6 Diminished responsibility
    War die Fähigkeit des Täters, seine Tat als Unrecht zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln, zum Zeitpunkt der Tat aus einem der in der fünften Sektion dieses Artikels genannten Gründe vermindert, so kann die Strafe nach Ermessen des Gerichts um eine bis zwei Stufen heruntergesetzt werden, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder von einem Vergehen zu einer Übertretung, und im Falle von Übertretungen neben dem Schuldspruch von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden.


    Sec. 7 Mistake of law
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nicht schuldhaft begangen, wenn dem Täter zum Zeitpunkt der Tat die Einsicht darin fehlte, Unrecht zu tun.
    (2) Beruhte die fehlende Einsicht in das Unrecht einer Tat auf einem vermeidbaren Irrtum des Täters, so ist seine Tat schuldhaft begangen. Die Strafe kann jedoch nach dem Ermessen des Gerichts um eine bis zwei Stufen heruntergesetzt werden, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen oder einem Vergehen zu eine Übertretung, und im Falle eines Vergehens neben dem Schuldspruch von einer Strafe abgesehen werden.


    Sec. 8 Exculpating hartitude
    Nicht schuldhaft begangen ist eine Tat, die geboten und geeignet ist, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit von sich oder einer anderen, zur Familie gehörenden oder sonst nahestehenden Person abzuwehren. Das gilt nicht, wenn der Täter die Gefahr selbst verursacht hat, oder in einem besonderen Rechtsverhältnis steht, das von ihm verlangt, die Gefahr zu bestehen.


    Article V - Perpetration and participation


    Sec. 1 Perpetration
    Täter einer Straftat ist jeder, der diese selbst, gemeinsam mit anderen oder durch andere begeht.


    Sec. 2 Incitement
    (1) Anstifter ist, wer andere zu deren vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt.
    (2) Der Anstifter wird wie der Täter bestraft


    Sec. 3 Abedment
    (1) Gehilfe ist, wer anderen vorsätzlich zu deren vorsätzlicher und rechtswidriger Tat Beihilfe leistet.
    (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafe für den Täter. Sie ist um eine Stufe herabzusetzen, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder einem Vergehen zu einer Übertretung, im Falle einer Übertretung ist der Gehilfe innerhalb dessen Rahmens milder zu bestrafen als der Täter.


    Sec. 4 Conspiracy
    (1) Verschwörung ist ein auf die Begehung rechtswidriger Taten nach diesem Gesetz oder einem anderen Bundesgesetz gerichteter Zusammenschluss mehrerer Person.
    (2) Wegen der im Rahmen einer Verschwörung begangenen rechtswidrigen Taten wird jeder an der Verschwörung Beteiligte nach den entsprechenden Vorschriften bestraft, unabhängig von seiner Täterschaft oder Teilnahme bei einzelnen dieser Taten.


    Article VI - Attempt


    Sec. 1 Attempt of an offense
    (1) Eine Straftat versucht, wer tatsächlich und unmittelbar zu deren Verwirklichung ansetzt.
    (2) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens oder einer Übertretung ist strafbar, soweit das Gesetz, das das Vergehen oder die Übertretung definiert, dies bestimmt.
    (3) Der Versuch wird bestraft wie die vollendete Tat, doch kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen um eine eine bis zwei Stufen herabsetzen, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder von einem Vergehen zu einer Übertretung. Höchststrafe für den Versuch eines Verbrechens der Klasse A ist lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung.


    Sec. 2 Backpedal from an attempt
    Wer freiwillig und vor Eintritt des Taterfolges den Versuch aufgibt, eine Straftat zu begehen, einen anderen zur Begehung einer Straftat zu bestimmen, oder einem anderen zu einer Straftat Beihilfe zu leisten, wird wegen Versuchs nicht bestraft.


    CHAPTER 2: PARTICULAR PROVISIONS


    Article I - Homicide


    Sec. 1 First-degree murder
    (1) Mord ersten Grades ist:

      - die mit Vorbedacht ausgeführte Tötung einer Person
      - die Tötung einer Person zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat;
      - die Verursachung des Todes einer Person durch ein anderes, mit der Androhung oder Anwendung von körperlicher Gewalt verbundenes Verbrechen;
      - die Tötung eines Amtsträgers der Vereinigten Staaten oder eines auswärtigen Staates im Dienst, oder mit Beziehung zu seinem Dienst.

    (2) Mord ersten Grades ist ein Verbrechen der Klasse A.


    Sec. 2 Second-degree murder
    (1) Mord zweiten Grades ist die Tötung einer Person ohne Vorbedacht.
    (2) Mord zweiten Grades ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 3 Voluntary manslaughter
    (1) Vorsätzlicher Totschlag ist die Tötung einer Person ohne Vorbedacht, während der Täter sich in einem Zustand nachvollziehbarer geistiger oder emotionaler Aufregung befand.
    (2) Vorsätzlicher Totschlag ist ein Verbrechen der Klasse C.


    Sec. 4 Involuntary manslaughter
    (1) Fahrlässiger Totschlag ist die grob fahrlässige Tötung eine Person.
    (2) Fahrlässiger Totschlag ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Sec. 5 Negligent homicide
    (1) Fahrlässige Tötung ist die Tötung einer Person durch nicht grobe Fahrlässigkeit.
    (2) Fahrlässige Tötung ist ein Vergehen der Klasse A.


    Sec. 6 Infanticide
    (1) Kindstötung ist die Tötung eines neugeborenen Kindes durch seine Mutter, während oder unmittelbar nach der Geburt.
    (2) Kindstötung ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Sec. 7 Feticide
    (1) Fetozid ist die Tötung eines ungeborenen Kindes durch eine gegen die schwangere Frau begangene Straftat.
    (2) Fetozid ist ein Verbrechen der Klasse C.


    Sec. 8 Abortion
    (1) Schwangerschaftsabbruch ist die Einwirkung auf eine schwangere Frau oder ihre Leibesfrucht nach Abschluss der Einnistung der Leibesfrucht in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation), die das Absterben der noch lebenden Leibesfrucht im Mutterleib oder den Abgang der Leibesfrucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeiführt, sofern die Tat nicht bereits in Sektion 7 mit Strafe bedroht ist.
    (2) Schwangerschaftsabbruch ist ein Verbrechen der Klasse D, begeht die Schwangere selbst die Tat, ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn:
    - er aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, um eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und geistige Gesundheit der Schwangeren abzuwenden; oder
    - aus ärztlicher Sicht Grund zu der Annahme besteht, dass die Schwangerschaft Folge einer gegen die Schwangere begangenen Tat nach Art. III, Sek. 1 bis 5, dieses Gesetzes ist, und seit Abschluss der Nidation nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
    (4) Ein Schwangerschaftsabbruch wird nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn:
    - er auf Verlangen der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird;
    - die Schwangere gegenüber dem Arzt zuvor erklärt hat, dass ihr das Austragen der Schwangerschaft aus schwerwiegenden, in ihren persönlichen Lebensumständen liegenden Gründen nicht zuzumuten ist;
    - der Arzt die Schwangere vor dem Eingriff umfassend über dessen physische und psychische Bedeutung, Risiken, möglichen Folgen und Alternativen aufgeklärt hat; und
    - seit Abschluss der Nidation nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.


    Article II - Assault and battery


    Sec. 1 Assault
    (1) Tätlicher Angriff ist die unmittelbare Bedrohung einer Person mit gegenwärtiger Gefahr für dessen körperliche Unversehrtheit.
    (2) Tätlicher Angriff ist ein Vergehen der Klasse D.
    (3) Der Versuch eines tätlichen Angriffs ist strafbar.


    Sec. 2 Aggravated assault
    (1) Schwerer tätlicher Angriff ist ein tätlicher Angriff, der:

      - unter Benutzung einer Waffe oder eines anderen Werkzeuges begangen wird;
      - das Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für dessen Leben bedroht;

    begangen wird.
    (2) Schwerer tätlicher Angriff ist ein Vergehen der Klasse C.
    (3) Der Versuch eines schweren tätlichen Angriffs ist strafbar.


    Sec. 3 Battery
    (1) Körperverletzung ist die durch körperliche Berührung des Opfers begangene üble und angemessene körperliche Behandlung eines Menschen, oder Verursachung oder Förderung eines pathologischen Zustandes bei einem Menschen.
    (2) Körperverletzung ist ein Vergehen der Klasse B.
    (3) Der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.


    Sec. 4 Aggravetd battery
    (1) Schwere Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die:

      - durch die Beibringung eines Giftes oder einer sonst gesundheitsschädlichen Substanz;
      - durch die Einwirkung auf den Körper des Opfers mit einer Waffe oder einem anderen Werkzeug;
      - planmäßig, in einer auf Verdeckung der wahren Absicht des Täters berechneten Weise, um dadurch dem Opfer die Abwehr zu erschweren;
      - von mehr als einem Täter gemeinschaftlich;
      - in einer Weise, die das Opfer in die Gefahr des Todes oder einer schwerwiegenden Schädigung seiner Gesundheit bringt;

    begangen wird.
    (2) Schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse D.
    (3) Besonders schwere Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die zur Folge hat, dass das Opfer nicht nur vorübergehend:

      - entstellt wird;
      - in Krankheit, Lähmung, Behinderung oder Hilflosigkeit verfällt;
      - das Sehvermögen auf wenigstens einem Auge, das Gehör, die Sprechfähigkeit, die Fortpflanzungsfähigkeit oder ein Glied, das durch ein Gelenk mit dem Körper verbunden ist verliert.

    (4) Besonders schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse C.


    Sec. 5 Homicidal battery
    (1) Körperverletzung mit Todesfolge ist eine Körperverletzung, durch die der Tod des Opfers verursacht wird.
    (2) Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen der Klasse C.


    Sec. 6 Harmful use of firearms
    (1) Gefährlicher Schusswaffengebrauch ist das vorsätzliche oder fahrlässige Abfeuern einer Schusswaffe, durch das Leben oder Gesundheit einer anderen Person wenigstens fahrlässig gefährdet werden, und die Tat nicht bereits durch eine andere Vorschrift mit Strafe bedroht ist.
    (2) Gefährlicher Schusswaffengebrauch ist ein Vergehen der Klasse A.


    Sec. 7 Negligent bodily injury.
    (1) Fahrlässige Körperverletzung ist die fahrlässig begangene Verursachung oder Förderung eines pathologischen Zustandes bei einem Menschen.
    (2) Fahrlässige Körperverletzung ist ein Vergehen der Klasse D.


    Sec. 8 Bodily injury by mutual consent
    Eine Körperverletzung nach den Bestimmungen dieses Artikels ist nicht rechtswidrig, wenn sie:

      - mit dem vorherigen, ausdrücklichen Einverständnis des Opfers;
      - im Interesse der Rettung dessen Lebens, oder der Abwendung der Gefahr einer schwerer als die begangene Körperverletzung wiegenden Schädigung seiner Gesundheit;

    begangen ist.


    Article III - Sexual offenses


    Sec. 1 Rape
    (1) Vergewaltigung ist die Nötigung einer Person dazu:

      - eine sexuelle Handlung am Täter oder einem Dritten vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist;
      - eine solche Handlung des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden;

    durch:

      - unmittelbare körperliche Einwirkung auf das Opfer;
      - Drohung mit unmittelbar bevorstehendem Mord, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung am Opfer oder einer diesem nahestehenden Person;
      - Ausnutzung einer Situation, in der das Opfer dem Täter weder Widerstand leisten, noch Hilfe von dritter Seite erwarten kann.

    (2) Vergewaltigung ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 2 Sexual assault
    (1) Sexuelle Nötigung ist die Nötigung einer Person mit den in Sektion 1 bezeichneten Mitteln dazu, eine sexuelle Handlung anderer Art als in Sektion 1 bezeichnet:

      - am Täter oder einem Dritten vorzunehmen;
      - eine solche Handlung des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden.

    (2) Sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen der Klasse C.


    Sec. 3 Child sexual abuse
    (1) Sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person:

      - unter dreizehn Jahren durch eine Person über dreizehn Jahren;
      - unter sechzehn Jahren durch eine Person über einundzwanzig Jahren;
      - unter achtzehn Jahren durch eine Person über dreiundzwanzig Jahren;

    sofern die Tat nicht bereits durch die erste oder zweite Sektion dieses Artikels mit Strafe bedroht ist.
    (2) Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen der Klasse C.


    Sec. 4 Aggravated child sexual abuse
    (1) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person unter dreizehn Jahren durch eine Person über achtzehn Jahren.
    (2) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 5 Minor child sexual abuse
    (1) Minderschwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen:

      - an oder mit einer Person unter dreizehn Jahren durch eine Person unter achtzehn Jahren;
      - an oder mit einer Person unter sechzehn Jahren durch eine Person über einundzwanzig Jahren oder an oder mit einer Person unter achtzehn Jahren durch eine Person über dreiundzwanzig Jahren, wenn das Zustandekommen der sexuellen Handlung durch das Verhalten des Opfers gegenüber dem Täter entscheidend gefördert wurde,

    sofern die Tat nicht bereits durch die erste oder zweite Sektion dieses Artikels mit Strafe bedroht ist.
    (2) Minderschwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch eines minderschweren sexuellen Missbrauch eines Kindes ist strafbar.


    Sec. 6 Child pornography
    (1) Kinderpornographie ist jede Darstellung einer Person unter achtzehn Jahren:

      - bei der Vornahme tatsächlicher oder nachgestellter sexueller Handlungen an sich selbst, dem Täter oder einem Dritten;
      - unbekleidet und in einer unnatürlichen, künstlich geschlechtsbetonten oder sexuell aufreizenden Pose.

    (2) Kinderpornographie ist nicht die in der ersten Subsektion dieser Sektion beschriebene Darstellung einer Person über achtzehn Jahren, die in der Darstellung eine Person unter achtzehn Jahren verkörpert, oder die entsprechende Darstellung einer Person unter achtzehn Jahren durch Beschreibung, Malerei, Zeichnung, Plastik, Computersimulation oder ähnliches, sofern dafür nicht eine Person unter achtzehn Jahren tatsächlich Modell gestanden hat.
    (3) Die Herstellung, die öffentliche Ausstellung oder Vorführung, der Verkauf, die Vermietung, der Verleih, das Verschenken, die sonstige Zugänglichmachung von Kinderpornographie, oder die Einfuhr oder Ausfuhr von Kinderpornographie, um diese nach dieser Subsektion im In- oder Ausland zu verwerten, ist ein Verbrechen der Klasse C.
    (4) Der Besitz oder das sich Verschaffen von Kinderpornographie ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Sec. 7 Exhibitionism
    (1) Exhibitionismus ist das Entblößen der Genitalien in Gegenwart einer anderen Person, um sich durch die Reaktion des Opfers auf die Entblößung sexuell zu erregen.
    (2) Exhibitionismus ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Article IV - Offenses against freedom and liberty


    Sec. 1 Unlawful detention
    (1) Freiheitsberaubung ist das Einsperren einer Person oder jede anderweitige Beraubung ihrer Fortbewegungsfreiheit.
    (2) Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen der Klasse D, wurde das Opfer für einen Monat oder mehr seiner Freiheit beraubt, ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 2 Kidnapping
    (1) Erpresserischer Menschenraub ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, um die Sorge des Opfers oder dessen Angehörigen um sein Leben, seine Gesundheit, seine Freiheit oder sein sonstiges Wohlergehen zu einer Erpressung (Artikel V, Sektion 7) auszunutzen.
    (2) Erpresserischer Menschenraub ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 3 Hostage-taking
    (1) Geiselnahme ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, um die Sorge des Opfers oder einer dritten Person um sein Leben, seine Gesundheit, seine Freiheit oder sein sonstiges Wohlergehen zu einer Nötigung (Artikel IV, Sektion 6) auszunutzen.
    (2) Geiselnahme ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 4 Human trafficking
    (1) Menschenhandel ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, oder die Einschleusung eines auf diese Weise seiner persönlichen Freiheit beraubten Menschen, um diesen:

      - in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu verkaufen;
      - zur Prostitution oder Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber zu zwingen;
      - dem Dienst im Militär oder einer militärähnlichen Einrichtung zuzuführen.

    (2) Menschenhandel ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 5 Child abduction
    (1) Kindesentziehung ist die Entziehung oder Vorenthaltung einer Person unter achtzehn Jahren seines gesetzlich rechtmäßigen Personensorgeberechtigten durch eine dritte Person.
    (2) Kindesentziehung ist ein Vergehen der Klasse D, im Falle der Verbringung der Person unter achtzehn Jahren in das Ausland ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch einer Kindesentziehung ist strafbar.


    Sec. 6 Coercion
    (1) Nötigung ist das rechtswidrige Zwingen einer Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder Drohung.
    (2) Nötigung ist ein Vergehen der Klasse D, im Falle der Nötigung zu einer sexuellen Handlung ein Verbrechen der Klasse D.
    (3) Der Versuch einer Nötigung ist strafbar.


    Article V – Offenses against property


    Sec. 1 Theft
    (1) Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache aus dem Besitz einer anderen Person, um sich diese Sache rechtswidrig zuzueignen.
    (2) Diebstahl ist ein Vergehen der Klasse B.
    (3) Der Versuch eines Diebstahls ist strafbar.


    Sec. 2 Grand Theft
    (1) Schwerer Diebstahl ist ein Diebstahl nach Sektion 1 dieses Artikels, wenn der Täter bei Begehung der Tat:

      - eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt;
      - in eine Wohnung oder eine andere geschützte Räumlichkeit unbefugt eindringt;
      - ein zum Schutz der gestohlenen Sache bestimmtes Behältnis oder ein Kraftfahrzeug aufbricht.

    (2) Schwerer Diebstahl ist ein Verbrechen der Klasse A.


    Sec. 3 Petty Theft
    (1) Minderschwerer Diebstahl ist ein Diebstahl nach Sektion 1 dieses Artikels, wenn die Tat sich auf eine Sache von geringfügigem Wert bezieht.
    (2) Minderschwerer Diebstahl ist ein Vergehen der Klasse D.
    (3) Der Versuch eines minderschweren Diebstahls ist strabar.


    Sec. 4 Robbery
    (1) Raub ist:

      - die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache von einer anderen Person mittels Anwendung von Gewalt oder Drohung;
      - die Nötigung einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung, eine fremde bewegliche Sache herauszugeben;
      - die Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen eine andere Person, um sich den Gewahrsam einer einer anderen Person weggenommen fremden beweglichen Sache zu sichern.

    (2) Raub ist ein Verbrechen der Klasse C.


    Sec. 5 Grand Robbery
    (1) Schwerer Raub ist ein Raub, der unter Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leben oder Gesundheit des Opfers begangen wird.
    (2) Schwerer Raub ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 6 Fraud
    (1) Betrug ist die Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, um sich auf diese Weise rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
    (2) Betrug ist ein Vergehen der Klasse B.
    (3) Der Versuch eines Betrugs ist strafbar.


    Sec. 7 Extortion
    (1) Erpressung ist das Sich-Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Gewalt oder Drohung.
    (2) Erpressung ist ein Vergehen der Klasse B.
    (3) Der Versuch eines Betrugs ist strafbar.


    Sec. 8 Defalcation
    (1) Unterschlagung ist das rechtswidrige Sich-Zueignen einer fremden beweglichen Sache.
    (2) Unterschlagung ist ein Vergehen der Klasse B.
    (3) Der Versuch einer Unterschlagung ist strafbar.


    Sec. 9 Embezzlement
    (1) Veruntreuung ist die Beschädigung fremden, der eigenen Verwaltung anvertrauten Vermögens.
    (2) Veruntreuung ist ein Vergehen der Klasse B.


    Sec. 10 Handling of stolen goods
    (1) Hehlerei ist das Handeltreiben mit aus einer rechtswidrigen Tat erlangten Sachen.
    (2) Hehlerei ist ein Vergehen der Klasse C.
    (3) Der Versuch einer Hehlerei ist strafbar.


    Sec. 11 Facilitation
    (1) Begünstigung ist die Hilfeleistung gegenüber einem anderen, um ihm die aus einer rechtswidrigen Tat erlangten Vorteile zu sichern.
    (2) Begünstigung ist ein Vergehen der Klasse C.
    (3) Der Versuch einer Begünstigung ist strafbar.


    Sec. 12 Criminal mischief
    (1) Sachbeschädigung ist die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache.
    (2) Sachbeschädigung ist ein Vergehen der Klasse D.
    (3) Wird die Sache irreperabel zerstört und war dies Ziel der Tat, ist dies eine schwere Sachbeschädigung. Schwere Sachbeschädigung ist ein Vergehen der Klasse B.
    (3) Der Versuch einer Sachbeschädigung ist strafbar.


    Sec. 13 Arson
    (1) Brandstiftung ist das In-Brand-Setzen eines Gebäudes, eines motorbetriebenen Fahrzeuges oder Segelschiffes, eines Wald-, Heide- oder Moorgebietes oder eines land- oder forstwirtschaftlichen pder petrochemischen Erzeugnisses in der Absicht, dieses durch die Brandlegung ganz oder teilweise zu zerstören.
    (2) Brandstiftung ist ein Verbrechen der Klasse B.


    Sec. 14 Negligent arson
    (1) Fahrlässige Brandstiftung ist das fahrlässige In-Brand-Setzen einer in Sek. 13, SSek. 1 genannten Sache.
    (2) Fahrlässige Brandstiftung ist ein Vergehen der Klasse A.


    Article VI – Offenses against home, honor and privacy


    Sec. 1 Home invasion
    (1) Hausfriedensbruch ist das unerlaubte Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume oder auf das befriedete Eigentum eines anderen, oder das unerwünschte Verweilen in derselben oder auf demselben. Ebenso ist das Verweilen in öffentlich zugänglichen Räumen trotz der Aufforderung des Besitzers oder seines Bevollmächtigten, diesen Raum zu verlassen, Hausfriedensbruch. Ausgenommen davon bleibt das Betreten oder Verweilen, das durch Gesetz ausdrücklich gestattet wird.
    (2) Hausfriedensbruch ist ein Vergehen der Klasse C.
    (3) Der Versuch eines Hausfriedensbruch ist strafbar.


    Sec. 2 Libel
    (1) Verleumdung ist die Verbreitung wissentlich unwahrer tatsächlicher Behauptungen in Bezug auf einen Dritten, die geeignet sind, dessen öffentliches Ansehen zu beschädigen.
    (2) Verleumdung ist ein Vergehen der Klasse B.


    Sec. 3 Invasion of privacy
    (1) Verletzung der Privatsphäre ist das unbefugte Veröffentlichen des nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen (E-Mail, Instant Messaging, Persönliche Nachrichten o.ä.) im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach.
    (2) Verletzung der Privatsphäre ist ein Vergehen der Klasse A.


    Article VII – Offenses against public order


    Sec. 1 False oath
    (1) Meineid ist das falsche Schwören vor einem Bundesgericht der Vereinigten Staaten oder einer anderen zur Abnahme beeideter Aussagen befugten Behörde oder Einrichtung .
    (2) Dem Meineid steht die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Aussage gleich.
    (3) Meineid ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Sec. 2 False accusation
    (1) Falsche Verdächtigung ist die wissentlich wahrheitswidrige Beschuldigung einer anderen Person einer Straftat gegenüber den Strafverfolgungsbehörden oder einer anderen für die Verfolgung oder Ahndung rechtswidriger Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zuständigen Behörde oder Einrichtung.
    (2) Falsche Verdächtigung ist ein Vergehen der Klasse A.


    Sec. 3 Obstruction of justice
    (1) Strafvereitelung ist das rechtswidrige Verhindern durch Tun oder Unterlassen, dass ein anderer wegen einer strafbaren Handlung dem Gesetz entsprechend verfolgt oder bestraft werden kann.
    (2) Nicht strafbar sind Taten nach Subsektion. 1, die zu Gunsten einer zur Familie des Täters gehörenden Person begangen werden.
    (3) Strafvereitelung ist ein Vergehen der Klasse A.
    (4) Der Versuch einer Strafvereitelung ist strafbar.


    Sec. 4 Obstructing officers in the perfomance of their duties
    (1) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist das Leisten von Widerstand mittels Gewalt oder Drohung gegen die Vornahme einer rechtmäßigen Diensthandlung durch einen zu dieser gesetzlich befugten Amtsträger.
    (2) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Vergehen der Klasse B.
    (3) Der Versuch eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar.


    Sec. 5 Color of office
    (1) Amtsanmaßung ist die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse.
    (2) Amtsanmaßung ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch einer Amtsanmaßung ist strafbar.


    Sec. 6 Falsification of documents
    (1) Urkundenfälschung ist das Nachmachen oder Verfälschen öffentlicher Dokumente, oder die Verwendung nachgemachter oder verfälschter Dokumente im öffentlichen Verkehr.
    (2) Urkundenfälschung ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.


    Sec. 7 Incitement for offenses
    (1) Aufforderung zu Straftaten ist das öffentliche Aufrufen oder Anleiten zu rechtswidrigen Handlungen nach diesem oder einem anderen Gesetz, deren Verwirklichung nach dem Willen des Täters tatsächlich und unmittelbar erfolgen soll.
    (2) Aufforderung zu Straftaten ist ein Vergehen der Klasse A. Die Strafe darf dabei nicht schwerer sein als die für die Verwirklichung der Tat, zu welcher der Täter aufgefordert hat, angedrohte Höchststrafe.


    Sec. 8 Flag Desecration
    (1) Flaggenschändung ist die physische Vernichtung oder Beschädigung der Flagge von Astoria State oder einem anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten sowie von Flaggen, die als Kennzeichen für eine Behörde, eine Vereinigung oder eine kulturelle Gruppe mit Bedeutung für das öffentliche Leben in Astor dienen.
    (2) Flaggenschändung ist ein Vergehen der Klasse C.



    Article VIII – Offenses against officials' duties


    Sec. 1 Acceptance of an advantage
    (1) Vorteilsannahme ist das Annehmen, Verabreden oder Fordern einer rechtswidrigen Gegenleistung durch einen Amtsträger für die Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung oder die Ausübung seines Dienstes.
    (2) Vorteilsannahme ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch einer Vorteilsannahme ist strafbar.


    Sec. 2 Granting of an advantage
    (1) Vorteilsgewährung ist das Anbieten, Verabreden oder Erbringen einer rechtswidrigen Gegenleistung an einen Amtsträger für die Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung oder die Ausübung seines Dienstes.
    (2) Vorteilsgewährung ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch einer Vorteilsgewährung ist strafbar.


    Sec. 3 Corruption
    (1) Bestechlichkeit ist das Annehmen, Verabreden oder Fordern einer Gegenleistung durch einen Amtsträger für die rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung.
    (2) Bestechlichkeit ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Sec. 4 Bribery
    (1) Bestechung ist das Anbieten, Verabreden oder Erbringen einer Gegenleistung an einen Amtsträger für die rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung.
    (2) Bestechlichkeit ist ein Verbrechen der Klasse D


    Sec. 5 Perverting the course of justice
    (1) Rechtsbeugung ist die falsche Anwendung eines Gesetzes durch einen Richter oder Beamten zum Nachteil eines an einem Prozess oder Verwaltungsverfahren Beteiligten.
    (2) Rechtsbeugung ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Sec. 6 Prosecution of innocent persons
    (1) Verfolgung Unschuldiger ist die straf.-, ordnungs- oder disziplinarrechtliche Verfolgung einer Personen durch einen Amtsträger, von welcher dieser weiß, dass sie nach dem Gesetz offensichtlich unschuldig ist oder aus anderen Gründen nicht verfolgt werden kann oder darf.
    (2) Verfolgung Unschuldiger ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch einer Verfolgung unschuldiger ist strafbar.


    Sec. 7 Breach of secrecy
    (1) Geheimnisverrat ist die rechtswidrige Weitergabe einer der Geheimhaltung unterliegenden Tatsache oder Beurteilung durch einen Amtsträger.
    (2) Geheimnisverrat ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Der Versuch eines Geheimnisverrats ist strafbar.


    Sec. 8 Procedural treason
    (1) Parteiverrat ist der rechtswidrige Beistand in einem Rechtsstreit für gegnerische Parteien durch einen Rechtsanwalt, Amtsträger oder sonstigen Rechtsberater.
    (2) Parteiverrat ist ein Verbrechen der Klasse D.


    [doc]
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    ____________________
    Quinn Michael Wells, Governor


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Greenville | January 22nd, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 21.01.2015, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Astoria State Tax Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation


    (1)Dieses Gesetz soll die Erhebung von Steuern durch den Bundesstaat Astoria State, seinen Gemeinden und den politischen Bezirken regeln.
    (2)Es soll zitiert werden als Astoria State Tax Act oder als AS-Tax Act.


    Section 2 - Definition of Taxes
    Steuern sind Geldleistung öffentlich-rechtlicher Natur die durch den Staat Astoria State oder durch seine bevollmächtigten Organe erhoben
    werden.


    Section 3 - Tax Liability
    (1)Dem Steuerrecht des Bundesstaates Astoria State unterliegen die nachfolgend genannten Personen
    - juristische Personen mit Sitz in Astoria State
    - natürliche Personen in Astoria State
    (2)Ausgenommen von diesem Steuerrecht sind Kinder & Jugendliche, Renter ab 75 Jahren und Betriebe die im Interesse des Staates handeln und daher von der
    Staatsregierung von ihrer Pflicht zur Erbringung von Steuern befreit werden können.
    (3)Wenn die Produkte eines Konzernes mit Sitz in Astoria State in anderen Bundesstaaten verkauft werden ist das Steuerrecht des Staates
    Astoria State anzuwenden.


    Article 2 - State Taxes


    Section 1 - Generally
    (1)Der Bundesstaat Astoria State erhebt folgende Steuern:
    - Kapitalertragsteuer bei Juristischen Personen
    - Einkommenssteuer bei natürlichen Personen - mit Ausnahmen
    - Umsatzssteuer
    (2)Die Erhebung dieser Steuer erfolgt im Gesamten Bundesstaat.


    Section 2 - Dividend Tax
    (1)Die Erhebung der Kapitalertragssteuer erfolgt bei juristischen Personen jährlich.
    (2)Dafür wird ein Steuersatz von 22% pro Jahr veranschlagt.
    (3) Berechnungsgrundlage ist der jährliche Zugewinn, den eine juristische Person in einem Jahr durch Aufwendung eigenen Kapitals erreicht hat.


    Section 3 - Income Tax
    (1)Die Erhebung der Einkommenssteuer erfolgt bei natürlichen Personen in jedem Monat.
    (2)Dafür wird ein Steuersatz von 19% pro Monat veranschlagt.
    (3) Bezugsgröße ist das monatliche Einkommen abzüglich aller bundesrechtlichen und staatsrechtlichen Abgaben.
    (4) Personen, deren monatliches Einkommen abzüglich aller bundesrechtlichen und staatsrechtlichen Abgaben bei weniger als 1.400 A$ liegt, wird ein vergünstigter Steuersatz von 14,5% veranschlagt.
    (5) Der Steuersatz aus Ssec. 2 wird auf das relevante Einkommen minus 1.400 A$ veranschlagt.


    Section 4 - Sales Tax
    (1)Die Erhebung der Umsatzssteuer erfolgt mit verschiedenen Prozentsätzen je nach Art des erworbenen Gegenstandes.
    (2)Bei Dingen des täglichen Gebrauches erfolgt eine Erhebung der Umsatzssteuer mit einem Steuersatz von 10%
    (3)Bei Unterhaltungsartikeln sowie Genussmitteln erfolgt eine Erhebung der Umsatzsteuer mit einen Steuersatz von 20%


    Article 3 - Municipal & County Taxes


    Section 1 - Generally
    (1)Gemeinden und politische Bezirke können weiters eigene Steuern mit eigenem Prozentsatz in folgendem Bereich ausheben:


    - Grundbesitz (Estate Tax)
    - Umsätzen aus wirtschaftlicher Betätigung (Commerce Tax)
    - Einnahmen aus Veranstaltungen von öffentlichen Wetten und Glücksspielen
    - Einnahmen aus Großveranstaltungen (Major event Tax)
    - Einnahmen aus Erbschaften ab 20.000 Astor-Dollar Wert (Inherit Tax)


    Article 4- Final Provisions


    Section 1 - Responsible Authority
    (1)Die Überwachung und Koordinierung der zu erhebenden Steuern wird von der
    Astoria State Tax Control Authority ausgeführt welche dem Secretary of the Economy untersteht.
    (2)Die Astoria State Tax Authority wird von einem Administrator geleitet. Der Administrator wird vom
    Secretary of the Economy vorgeschlagen und vom Governor ernannt.


    Section 2 - Penal Provisions


    (1) Wer Werte, die für die Berechnung der Bezugsgrößen relevant sind, verschweigt und dadurch die Erhebung von Steuern nach diesem Gesetz erschwert, wird mit Geldstrafe bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden.
    (3) Die Leistung einer Strafzahlung oder das Verbüßen einer Freiheitsstrafe befreit nicht von der Steuerpflicht.


    Section 3 - Coming in Force


    Dieses Gesetz tritt entsprechend der Verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    [doc]
    [align=center][size=8][img=http://i41.tinypic.com/4ttvtk.png]
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    Quinn Michael Wells, Governor


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Greenville | March 10th, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 10.03.2015, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    [doc]Police Investigations Bill


    Article I - Purpose and Citation


    (1) Dieses Gesetz regelt den Ablauf polizeilicher Ermittlungsverfahren in Astoria State und die Kompetenzen der Polizeibehörden.
    (2) Das Gesetz soll als "PIB(AS)" zitiert werden.
    (3) Es soll nur Ermittlungen betreffen, bei denen die Polizei im Rahmen von Recht des Staates Astoria State tätig wird.


    Article II - Fundamentals
    (1) Polizeiliche Ermittlungsverfahren sind jene Verfahren, in denen die Polizei tätig wird, um Sachverhalte zu klären und Beweise sowie Indizien zu finden, auf deren Grundlage Anklage erhoben werden kann.
    (2) Die Einleitung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens obliegt den Angehörigen der Polizei, sie sind dabei innerhalb ihrer jeweiligen Behörde weisungsgebunden, jedoch nicht an Weisungen von außerhalb der Behörde gebunden.
    (3) Folgende Freiheitsrechte können im Rahmen von polizeilichen Ermittlungsverfahren eingeschränkt werden, soweit dieses Gesetz es zulässt:

      a) Das Recht auf Bewegungsfreiheit
      b) Das Recht auf Eigentum
      c) Das Recht auf Privatssphäre
      d) Das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung


    Article III - Investigations
    (1) Ein polizeiliches Ermittlungsverfahren ist durch die zuständige Polizeibehörde immer dann einzuleiten, wenn ein begründeter Verdacht gegen eine Person vorliegt, die Gesetze von Astoria State gebrochen zu haben.
    (2) Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist mitsamt der Begründung unverzüglich dem Department of Justice mitzuteilen. Reicht die Begründung in den Augen des Department of Justice nicht aus, ist das Ermittlungsverfahren unmittelbar einzustellen.
    (3) Das Department of Justice kann jederzeit einen Special Attorney ernennen, der die Ermittlungen in einem bestimmten Fall leitet. Er ist weisungsbefugt gegenüber allen an dem Fall beteiligten Beamten.
    (4) Ermittlungsverfahren sind einzustellen, wenn Verjährung eintritt oder eine Anklageerhebung keine Aussicht auf Erfolg hat.
    (5) Dem Verdächtigen ist die Möglichkeit einzuräumen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dabei hat er Anspruch auf einen Rechtsbeistand, wenn er keinen Rechtsbeistand hat, soll der Staat ihm einen zugelassenen Rechtsanwalt zur Seite stellen.
    (6) Der Verdächtige hat immer das Recht, zu schweigen, dieses Schweigen darf nicht gegen ihn verwendet werden. Er ist vor Beginn einer Befragung darauf hinzuweisen, dass er dieses Recht hat und alles, was er sagt, vor Gericht verwertet werden kann.
    (7) Im Rahmen von Ermittlungsverfahren getätigte Aussagen werden auf Tonband aufgezeichnet, nach Einstellen des Ermittlungsverfahrens oder nach Ende des Gerichtsprozesses sind die Aufnahmen 2 Jahre aufbewahren.


    Article IV - Intruding into privacy
    (1) Im Rahmen von polizeilichen Ermittlungsverfahren kann die Observierung von verdächtigen Personen angeordnet werden, so diese als geeignet erscheint, Beweise für die Verdächtigungen zu finden.
    (2) Eine Observierung über mehr als 48 Stunden ist beim Department of Justice zu beantragen und bedarf einer Genehmigung vom Justizminister oder einer bevollmächtigten Person.
    (3) Das Anbringen von Abhör- und Überwachungsvorrichtungen und das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ist zulässig, sofern es der Beweisgewinnung dient oder dienen kann.
    (4) Zum Anbringen von Abhör- und Überwachungsvorrichtungen darf in die Privat- oder Geschäftsräume von überwachten Personen eingedrungen werden, dies bedarf einer Genehmigung des Department of Justice.


    Article V - Securing Evidence
    (1) Die Polizeibehörden sind berechtigt, Gegenstände, die der Wahrheitsfindung dienen, zu beschlagnahmen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens sind die Gegenstände wieder ihrem Eigentümer zu übergeben.
    (2) Zur Beweissicherung können auch Durchsuchungen von Räumlichkeiten angeordnet werden. Diese sind beim Department of Justice zu beantragen, bei Gefahr im Verzug oder einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verdunkelung kann der Antrag im Nachhinein gestellt werden.
    (3) Werden Gegenstände zur Beweisfindung beschädigt oder zerstört, ist der Staat verpflichtet, Ersatz zu leisten, sofern die Beschädigung oder Zerstörung nicht nötig wurde um eine Gefahr zu verhindern oder an Beweismittel zu gelangen, die zu einem Erfolg der Anklage geführt haben und durch deren bereitwillige Herausgabe der Verdächtige die Beschädigung oder Zerstörung hätte vermeiden können.


    Article VI - Custody
    (1) Bei Gefahr im Verzug oder nachdem ein Täter auf frischer Tat ertappt wurde, können Polizeibehörden eine Person für bis zu 72 Stunden in Gewahrsam nehmen.
    (2) Eine längere Untersuchungshaft ist beim Department of Justice zu beantragen. Geht die Dauer über drei Monate hinaus, so muss ein Richter die Untersuchungshaft anordnen.
    (3) Die Untersuchungshaft ist auf die spätere Haftdauer anzurechnen.
    (4) Eine Untersuchungshaft von mehr als einer Woche ist nur zulässig, wenn

      a) aufgrund tatsächlicher Umstände eine Flucht des Verdächtigen wahrscheinlich erscheint
      b) der Verdächtige in Freiheit die Möglichkeit hätte, Beweise zu vernichten
      c) der Verdächtige wahrscheinlich in Freiheit erneut das Gesetz brechen würde.




    [doc]
    [align=center][size=8][img=http://i41.tinypic.com/4ttvtk.png]
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    Quinn Michael Wells, Governor


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Greenville | March 17th, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 17.03.2015, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Senatorial By-Election Correctional Bill


    Die folgenden zwei Gesetze treten mit dem Tag der Verkündung dieser Bill durch den Gouverneur in Kraft:


    Senatorial By-Election Constitutional Amendment Bill


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert die Verfassung von Astoria State.


    Section 2 - Amendment
    Artikel 5, Section 2 der Verfassung von Astoria State wird wie folgt neugefasst:


      Section 2 - Vacancy
      (1) Fällt das Amt des Senators von Astoria State vakant, so finden unverzüglich Neuwahlen statt.
      (2) Das Nähere regelt ein Staatsgesetz, ist kein solches Gesetz in Kraft oder ist es aus anderen Gründen nicht anwendbar, soll eine Wahl durch das Bundeswahlamt durchgeführt werden.


    [doc]Senatorial By-Election Act


    Article I - Title and Purpose


    Dieses Gesetz regelt die Nachwahl für das Senatorenamt in Astoria State und soll als Senatorial By-Election Act, kurz SBEA, zitiert werden.


    Article II - Electoral Meeting
    (1) Im Falle der Vakanz des Senatorenamtes sollen alle Bürgerinnen und Bürger von Astoria State in der Assembly zusammentreten.
    (2) Der oder die Vorsitzende des Staatsparlamentes soll die Sitzung leiten, ist er oder sie nicht verfügbar sollen die Vertretungsregeln der Assembly greifen.


    Article III - Candidacies
    (1) Für 48 Stunden soll die Zeit gegeben werden, Kandidaturen zu erklären.
    (2) Findet sich innerhalb der Frist kein Kandidat, so soll die Kandidaturenfrist mindestens 12 Stunden nach Einreichen einer ersten Kandidatur geöffnet bleiben.


    Article IV - The Vote
    (1) Abstimmungsberechtigt sind sämtliche Bürgerinnen und Bürger von Astoria State, die den Gesetzen des Bundes nach staatsbürgerliche Rechte auf Bundesebene besitzen.
    (2) Die Abstimmung soll 96 Stunden dauern und, wenn möglich, geheim sein.
    (3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Gelingt dies keinem der Kandidaten, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, bei Stimmgleichheit zwischen allen Kandidaten, die einen der beiden größten Werte bei der Abstimmung erhalten haben, statt. Hier genügt die einfache Mehrheit.
    (4) Findet die Abstimmung nicht geheim statt oder ist es technisch möglich, dies festzustellen, so ist die Abstimmung zu beenden sobald einer der Kandidaten die nötige Mehrheit erhalten hat oder eine Mehrheit für keinen der Kandidaten mehr möglich ist.


    [doc]
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    Quinn Michael Wells, Governor[/quote]


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


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  • Greenville | March 26th, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 26.03.2015, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Astoria State State's Finances Bill


    Article I - General Provisions


    Section 1 - Name and Purpose


    Dieses Gesetz soll als Astoria State State's Finances Act oder in der Kurzform ASSFA zitiert werden. Es regelt grundlegend die staatlichen Finanzen des Bundesstaats Astoria State.


    Section 2 - Currency and abbreviations


    (1) Bei Geldsummen ist die Währung immer der astorische Dollar, abgekürzt "A$"
    (2) Das Wirtschaftsministerium wird als "DoE", der Wirtschaftsminister als "SoE" abgekürzt.


    Article II - Legal spending


    Section 1 - Budget


    (1) Das DoE soll mindestens alle 12 Monate einen Haushalt für den Bundesstaat von Astoria State entwickeln.
    (2) Der Haushalt soll die voraussichtlichen Einnahmen in den Kategorien "Steuereinnahmen", "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" sowie "Weitere Einanhmen", auf A$ gerundet, ausweisen. Ferner sollen Überschüsse aus vorangegangenen Haushaltsperioden ausgewiesen werden.
    (3) Der Haushalt soll die Ausgaben in den Oberkategorien "Öffentliche Verwaltung", "Öffentliche Sicherheit", "Bildung", "Soziales" sowie "Weiteres" ausweisen.
    (4) In den in Subsection 3 genannten Kategorien sollen nur obligatorische Ausgaben, also Mietkosten aus bestehenden Verträgen, Wartung von vorhandenem Material, Gehaltszahlungen und gesetzlich verpflichtende Ausgaben angegeben werden. Eine Ausnahme bildet die Kategorie "Weiteres", in der bereits anstehende, nicht obligatorische Ausgaben angegeben werden können. Diese müssen konkret zweckgebunden sein.
    (5) Der Haushalt soll von der Assembly beraten und anschließend über ihn abgestimmt werden. Die Ausgaben dürfen nur auf Grundlage eines genehmigten Haushalts erfolgen, ausgenommen davon sind notwendige Ausgaben für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung.


    Section 2 - Further spending


    (1) Für Ausgaben, die nicht im Haushalt beschlossen wurden, muss die Regierung der Assembly ein Investitionskonzept vorlegen. Aus diesem muss sich die Art der Investition, die Höhe der Investition sowie eine Begründung ergeben.
    (2) Die Assembly kann beschließen, der Regierung Geldmittel zur freien Verfügung zu stellen. Über Verwendung dieser Geldmittel ist der Assembly Rechenschaft zu leisten.
    (3) Ist eine Ausgabe dringend geboten, um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten, so soll die Regierung im Nachhinein diese Ausgabe legitimieren lassen. Hier reicht die Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly, die Investition ist aber gerichtlich vollumfänglich überprüfbar.
    (4) Wer eine Ausgabe aus der Staatskasse anweist, ohne dass diese eine rechtliche Grundlage hat, ist mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten zu bestrafen.


    Section 3 - Salaries


    (1) Die Gehaltszahlungen für Bedienstete des Bundesstaates werden nach Besoldungsgruppen gestaffelt.
    (2) Diese Besoldungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesem Gesetz.
    (3) Das DoE darf die Besoldung der einzelnen Gruppen um jährlich bis zu 5 % nach oben oder unten korrigieren, ohne die Zustimmung der Assembly einzuholen. Die geänderte Höhe gilt ab dem 3. Kalendermonat nach ihrer Änderung.
    (4) Weitere Änderungen der Bezugshöhe bedürfen der Zustimmung der Assembly.


    [doc]Appendix I - Salaries


    Die angegebenen Berufsgruppen sind nur Beispiele. Jede Behörde kann intern den einzelnen Positionen eine der Besoldungsgruppen zuweisen.


    Section 1 - General Public Services


    PS T - Anwärterbezug - 1.989 A$ / Monat
    PS 1 - Police Officer, Firefighter, EMT, Grundschullehrer - 2.945 A$ / Monat
    PS 2 - Abteilungsleiter, Lehrer an weiterführender Schule, Weitere Posten im mittleren Beschäftigungsfeld (Durch einzelne Behörden festzusetzen) - 3.200 A$ / Monat
    PS 3 - Wachleiter, Schulleiter, Weitere Posten im gehobenen Beschäftigungsfeld (Durch Behörde festzusetzen) - 3.790 A$ / Monat
    PS 4 - Durch Behörden zu vergeben - 4.150 A$ / Monat


    Section 2 - The Executive Branch


    GOV 1 - Grundgehalt für Angehörige der Regierung - 3.150 A$ / Monat
    GOV 2 - Stellvertretende Behördenleiter - 4250 A$ / Monat
    GOV 3 - Behördenleiter - 4400 A$ / Monat
    GOV 4 - Minister - 4800 A$ / Monat
    GOV 5 - Gouverneur und Lieutenant Governor - 5100 A$ / Monat


    Section 3 - Judges


    JUS 1 - Richter - 4400 A$ / Monat


    [doc]
    [align=center][size=8][img=http://i41.tinypic.com/4ttvtk.png]
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    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

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    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
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  • The Governor of Astoria State

    Greenville|19th May 2015


    Mit der Verkündung durch den Gouverneur erlangt folgendes Gesetz,

    beschlossen am 19.05.2015 mit dem heutigen Tage Rechtskraft.


    Daniel N. Smith

    (Governor of Astoria State)



    Amendment to the Astoria State State's Finances Act


    Article I - Amendment


    Section 1 - Amending the Astoria State State's Finances Act


    Section 3 - Salaries des Astoria State State's Finances Act wird um eine Subsection 5 und eine Subsection 6 erweitert, welche
    wie folgt lauten:


    (5)Den Bediensteten des Bundesstaates ist ein dreizehntes Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) und ein vierzehntes Monatsgehalt (Urlaubsgeld)
    auszubezahlen. Die Auszahlung des dreizehnten Monatsgehaltes soll immer zeitgleich mit der Auszahlung des Gehaltes für den Monat Dezember erfolgen.
    Die Auszahlung des vierzehnten Monatsgehaltes soll immer zeitgleich mit der Auszahlung des Gehaltes für den Monat Juli erfolgen.


    (6)Die Gehälter für den jeweilgen Monat sind am 28. Tag des vorherigen Monats auszuzahlen.



    Article II - Final Provisions


    (1)Nach der Verkündung des Gesetzes durch den Gouverneur soll der Astoria State State's Finances Act entsprechend dieses Gesetzes geändert werden.

    Daniel N. Smith (D-AS)


    Former Governor of Astoria State

    Former Senator of Astoria State


  • Greenville | Octobre 24th, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Marriage Equality Amendment Bill


    Article I - Same-Sex Marriages
    (1) Article II, Sec. 4 des Astoria State Marriage Act wird gestrichen.
    (2) Article II, Sec. 5 wird umnummeriert zu Sec. 4.


    Article II - Witness


    Article III des Astoria State Marriage Act wird um eine neue Section ergänzt:

    (4) Benennen die Eheschließenden keinen Trauzeugen, so soll eine im Vorfeld durch den Standesbeamten benannte Person dessen Aufgaben übernehmen.


    Article III - Place of the wedding


    Article V des Astoria State Marriage Act wird durch eine neue Section ergänzt:

    (6) Wünscht das Paar, die Trauung an einem anderen Ort als den zuvor benannten durchzuführen, so ist dies möglich, wenn der zuständige Standesbeamte der Gemeinde, in der die Eheschließung stattfinden soll, dies ausdrücklich genehmigt.


    Article IV - The Governor's marriage


    Article VII des Astoria State Marriage Act wird um eine neue Section ergänzt:

    (3) Ist einer der beiden Eheschließenden Gouverneur von Astoria State, so soll der Justizminister die Trauung vornehmen, ist der Justizminister der zweite Ehepartner, so soll der Innenminister von Astoria State die Trauung vornehmen. Der Gouverneur kann hiervon abweichend jede nach den allgemeinen Regeln geeignete Person zum Standesbeamten bestimmen.


    Article V - Divorce


    Article 10 des Astoria State Marriage Act wird wie folgt neu gefasst:

    (1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
    (2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
    (3) Die Verteilung des Besitzstandes ist den Eheleuten überlassen, können sie sich nicht gütlich einigen, soll das örtlich zuständige ordentliche Gericht unter Berücksichtigung aller Tatsachen eine Entscheidung über die Verteilung des Besitzstandes treffen.
    (4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte nach gründlicher Abwägung die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.
    (5) Näheres kann durch ein eigenes Gesetz geregelt werden.


    Article VI - Certificate of Marriage


    Das Ehezertifikat wird wie angehängt geändert.


    APPENDIX B : The marriage certificat


    Jedem Ehepaar soll eine Heiratsurkunde nach folgendem Muster ausgehändigt werden, von der eine Urkunde auch in der State Library vewahrt werden soll :




    CERTIFICATE OF M A R R I A G E


    Diese Urkunde bestätigt durch Unterschrift, dass am


    DATUM


    NAME A
    aus Wohnort


    &


    NAME B, née GEBURTSNAME
    aus Wohnort


    den Bund der Ehe eingegangen und sich ewige Liebe und Treue geschworen haben.



    Die Trauung wurde bezeugt durch NAME DES TRAUZEUGEN
    und geschlossen durch NAME DES STANDESBEAMTEN.



    UNTERSCHRIFT DES STANDESBEAMTEN
    Standesbeamter



    [doc]



    ____________________
    Béatrice Laval, Governor


    La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.


  • Greenville | Octobre 24th, 2015


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz, mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Astoria State Foundation for Embodiment Bill

    SECTION I – General Provisions
    (1) Dieses Gesetz dient der Errichtung einer Institution mit dem Namen "Foundation for Embodiment", die für die Ausgestaltung von Astoria State zuständig ist.
    (2) Es soll zitiert werden als "Foundation for Embodiment Act".


    SECTION II –Tasks and Organisation of the Foundation
    (1) Die Foundation for Embodiment hat ihren Sitz in Astoria City.
    (2) Die Aufgabe der Stiftung ist es, Einzelheiten der Ausgestaltung Astoria State festzulegen, bevor sie in Lexika oder öffentlichen Auftritten des Staates eingepflegt werden.
    (3) Stimmberechtigte Mitglieder der Institution sind:
    a) der amtierende Governor,
    b) der Speaker der Assembly
    c) drei von der Assembly gewählte Vertreter
    (4) Jeder Bürger von Astoria State hat das Recht seinen Anliegen in der Foundation Gehör zu verschaffen.
    (5) Das beschließende Organ der Stiftung ist der Foundation Council, dem alle stimmberechtigten Mitglieder angehören. Nur er kann Festlegungen bezüglich der Ausgestaltung Astoria State treffen.
    (6) Vorsitzender des Foundation Councils ist der amtierende Governor, der die Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentiert, die Debatten leitet und Beschlüsse veröffentlicht.
    (7) Jeder Councilman der Foundation hat das Recht, Debatten im Foundation Council zu beginnen.
    (8) Halbjährlich hat der Foundation Council einen Bericht über die Tätigkeit der Stiftung vorzulegen und sich den Fragen der Assembly zu stellen.


    SECTION III – Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    [doc]



    ____________________
    Béatrice Laval, Governor


    La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.


  • Greenville | 3rd March, 2016


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz Wirksamkeit.



    Astoria State Judicial Delegations Act
    An Act to implement Article IV of the Constitution of Astoria State, to determine a competent authority in the prosecution of criminal offenses under the Astoria State Penal Code and for other purposes.


    Section 1 - Interpretation of Art. IV ASConst.
    Article IV der Verfassung des Staates Astoria State ist dahingehend auszulegen, dass die Vorschriften des Chp. 1, Art. II, Sec. 2 Federal Judiciary Act bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts im Sinne dieser Bestimmung gelten und diese Gerichte damit als Staatsgerichte entscheiden, solange Staatsgesetze nichts anderes bestimmen.


    Section 2 - Use of Federal Prosecution
    Die Aufgaben der Strafverfolgung unter dem Astoria State Penal Code oder anderer Staatsgesetze obliegt dem Department of Justice. Das Department oder der Governor können jederzeit das Verfahren nach Maßgabe der Sec. 3a Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act den Bundesbehörden übertragen, wobei dem Astoria State Attorney General dann die Aufgaben und Rechte im Sinne der Ssc. 2, Sen. 2 zukommt.


    Section 3 - Power of Pardon
    Das Recht zur Begnadigung, zum Strafnachlass oder zur Umwandlung einer Strafe, die unter Anwendung der Gesetze des Staates verhängt wurde, obliegt ausschließlich dem Ermessen des Governors. Amnestien unterliegen dem Vorbehalt der Gesetzgebung.


    Section 4 - Courts Authority secured
    (1) Art. VI, Sec. 2 Police Investigations Act erhält folgende Fassung: "Eine Observierung über mehr als 48 Stunden ist durch das zuständige Gericht zu genehmigen, bei Gefahr im Verzuge auch vorübergehend mit der Genehmigung des Department of Justice zulässig."
    (2) In
    - Art. IV, Sec. 4
    - Art. V, Sec. 2,
    Police Investigations Act
    wird "Department of Jutice" durch "zuständiges Gericht" in grammatikalisch richtiger Form ersetzt.
    (3) Art. VI, Sec. 2 Police Investigations Act erhält folgende Fassung: "Eine längere Untersuchungshaft muss durch das zuständige Gericht angeordnet werden."


    Section 5 - Entry into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


    [doc]


    Sue Wells
    ____________________
    Dr. Sue Wells, Governor


    SimOff

    Das Gesetz wurde vor einer halben Ewigkeit durch die Assembly beschlossen, aber nie verkündet.

    Sue Wells, S.J.D., J.D. (AS)
    née McKellan
    Attorney-at-law (on leave)
    Former Astoria State Attorney General

    Former Attorney General of the United States of Astor
    Former Governor of Astoria State


    Wiki


  • Greenville | 3rd March, 2016


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz Wirksamkeit.


    Astoria State County Act Replacement Bill


    Der Astoria State County Act wird durch folgendes Gesetz ersetzt:


    Astoria State Municipal Organization Act


    Article I - General Provisions


    (1) Dieses Gesetz enthält Regelungen über die Aufteilung von Astoria State in Gebietskörperschaften und deren konkrete Befugnisse.
    (2) Alle Personenbezeichnungen beziehen sich stets auf männliche und weibliche Personen gleichermaßen.
    (3) Gebietskörperschaft bezeichnet jedes County und jede Independent City


    Article II - Counties and Independent Cities


    (1) Astoria State besteht aus sieben Counties und zwei Independent Cities.
    (2) Dies sind im Folgenden:
    I - Alberry County mit der Hauptstadt Francistown;
    II - Astoria County mit der Hauptstadt Hudsonboro;
    III - Carsten County mit der Hauptstadt Westchester;
    IV - Drake County mit der Hauptstadt Wallboro;
    V - McSmith County mit der Hauptstadt Redford;
    VI - Thomson County mit der Hauptstadt New Virgine;
    VII - York County mit der Hauptstadt Flint;
    VIII - City of Greenville;
    IX – Astoria City.
    (3) Die Grenzziehung der Counties und Independent Cities wird aus der jeweils aktuellen Version der Karte des Bundesstaates ersichtlich.
    (4) Der Administration der Counties steht ein County Commissioner, der Administration in den Independent Cities ein Bürgermeister (Mayor) vor.


    Article III - Right to vote


    (1) Um in einem County oder einer Independent City nach dem Astoria State County Act mitbestimmungsberechtigt zu werden, ist eine formlose Anzeige des Wohnsitzes in diesem Bereich an das Innenministerium nötig.
    (2) Das Innenministerium führt eine öffentliche Liste mit den Namen der in den Cities und Counties mitbestimmungsberechtigten Bevölkerung. Jede mitbestimmungsberechtigte ID ist einer ID mit staatsbürgerlichen Rechten im Gebiet von Astoria State zuzuordnen, je County oder City darf jede Person nur eine mitbestimmungsberechtigte ID führen.
    (3) Keine Person soll in mehr als 3 Counties oder Independent Cities mitbestimmungsberechtigte IDs führen.
    (4) Das Mitbestimmungsrecht umfasst das Wahlrecht bei Wahlen zum Bürgermeister oder County Commissioner sowie das volle Stimmrecht bei Abstimmungen auf dem Gebiet der Gebietskörperschaft, sofern diese nichts anderes geregelt hat.


    Article IV - Legislative rights


    (1) Jede Gebietskörperschaft hat eigene Gesetzgebungskompetenz über einen City Council oder einen County Council.
    (2) Die Zugehörigkeit zum Council regelt die Gebietskörperschaft, hat sie keine Regeln erlassen so werden Verordnungen und Beschlüsse von einer Gemeindeversammlung erlassen, zu der alle in der Gebietskörperschaft wohnhaften Personen Zugang und in der alle in der Gebietskörperschaft wohnhaften Personen Stimmrecht haben.
    (3) Vorlageberechtigt im Council ist ausschließlich der Mayor oder der County Commissioner.
    (4) Vorlagen gelten als angenommen, sofern nicht binnen 4 Tagen Widerspruch eingelegt wird, andernfalls hat eine Abstimmung unter allen abstimmungsberechtigten IDs zu erfolgen.
    (5) Näheres regeln die Legislativorgane selbst durch Geschäftsordnungen.


    Article V - Legislative competences
    (1) In den alleinigen Regelungsbereich der Gebietskörperschaften fällt:

      (1) die regionale Raumplanung
      (2) die Versorgung der Bevölkerung mit Energieträgern und Wasser
      (3) das Baurecht
      (4) die Einführung von kommunalen Steuern, welche nicht das Einkommen oder den Umsatz von Unternehmen besteuern.
      (5) die Schaffung regionaler Kulturangebote
      (6) Haushaltsangelegenheiten der Gebietskörperschaften
      (7) die konkrete Ausgestaltung derjenigen Sicherheitsbehörden, die ausschließlich im Bereich der Gebietskörperschaft tätig werden
      (8) die Förderung der Ansiedlung von Unternehmen im Bereich der Gebietskörperschaft und die Schaffung von Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze des Staates
      (9) Die Einrichtung und Instandhaltung öffentlicher Verkehrswege und der Unterhalt eines öffentlichen Personennahverkehrs.
      (10) alles, was von der Natur der Sache her ausschließlich die einzelne Gebietskörperschaft betrifft.


    (2) Weitere Gesetzgebungsbefugnisse können durch Recht des Staates delegiert werden.
    (3) In ungeregelten Bereichen können die Kommunen Rechtsverordnungen erlassen, die soweit gültig sind, wie es kein dem widersprechendes Recht des Staates oder des Bundes gibt.


    Article VI - Elections of Mayors and County Commissioners
    (1) Die County Commissioners und Mayors werden durch freie und geheime Wahl, durch die im jeweiligen County oder der jeweiligen Independent City wohnhaften Bürger für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
    (2) Für die Durchführung der Wahlen ist der Governor zuständig.
    (3) Jeder, der seinen festen Wohnsitz im betreffenden County oder der Independent City hat, hat das Recht, für das Amt zu kandidieren.
    (4) Bewerber geben ihre Kandidatur dem Governor bekannt. Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 5 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl statt.
    (5) Die Wahl dauert 5 Tage. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    (6) Gibt es bei einer Wahl nur einen Kandidaten, so entfällt das Wahlprozedere.
    (7) Kommt ein County Commissioner oder Mayor dauerhaft seinen Aufgaben nicht nach, so ist er durch den Governor zu verwarnen. Bleibt diese Verwarnung wirkungslos, so ist er sieben Tage nach der Verwarnung durch den Governor zu entlassen.
    (8 ) Wird ein County Commissioner oder Mayor irregulär aus seinem Amt entlassen, so übernimmt das Government die vorrübergehend die Verwaltung des County oder der Independent City.
    (9) Es obliegt den gesetzgebenden Körperschaften der Gebietskörperschaften, andere Regelungen die Wahl betreffend zu schaffen, sie können jedoch die Amtszeit nicht über sechs Monate hinaus verlängern.


    Article VII - Library of Astoria State
    (1) In der State Library wird für die Verordnungen jeder Gebietskörperschaft ein Ordner angelegt.
    (2) Für die Pflege ist der Mayor oder County Commissioner oder eine von ihm ernannte Person zuständig.


    [doc]


    Sue Wells
    ____________________
    Dr. Sue Wells, Governor

    Sue Wells, S.J.D., J.D. (AS)
    née McKellan
    Attorney-at-law (on leave)
    Former Astoria State Attorney General

    Former Attorney General of the United States of Astor
    Former Governor of Astoria State


    Wiki


  • Greenville | 3rd March, 2016


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz Wirksamkeit.


    Police Privileges Bill


    Chapter Two des Astoria State Emergency Services Act wird durch folgenden Artikel ergänzt:

    Article VI - Special Privileges
    (1) Zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung sowie zur Durchsetzung der bestehenden Gesetze ist es den Polizeibehörden erlaubt, körperliche Gewalt gegen Personen anzuwenden, sofern kein milderes Mittel zur Verfügung steht.
    (2) Die Polizeibehörden sind jederzeit befugt, Personen anzuhalten und ihre Identitäten festzustellen.
    (3) Die Polizeibehörden sind befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die nötig sind, das Recht des Staates Astoria State durchzusetzen, wenn und soweit die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind.
    (4) Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Gesetzen und zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung sind alleiniges Privileg der Polizeibehörden von Astoria State.


    [doc]


    Sue Wells
    ____________________
    Dr. Sue Wells, Governor

    Sue Wells, S.J.D., J.D. (AS)
    née McKellan
    Attorney-at-law (on leave)
    Former Astoria State Attorney General

    Former Attorney General of the United States of Astor
    Former Governor of Astoria State


    Wiki

  • Handlung

    Sitz zum ersten Mal auf dem altehrwürdigen Platz des Governors am Signing Desk und vollzieht mit seiner Unterschrift den letzten Schritt im Gesetzgebungsverfahren um die Executive Reorganisation.





    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    WHEREAS a Bill has passed the Assembly of Astoria State on the 3rd of November 2016
    AND WHEREAS the said Bill was then transmitted to the Governor to be signed and thereby made Law as provided for in the Constitution,


    NOW THEREFORE I, MATTHEW CÁRRION LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, ISSUE THIS CERTIFICATE:


    • Die Executive Reorganisation Bill soll mit dieser Bekanntmachung Rechtskraft und Geltung als Gesetz des Staates Astoria State erlangen.
    • Gemäß der Bestimmung der Section 1 des genannten Gesetzes soll der Executive Act als geltendes Recht im Staatsarchiv in die Sammlung der Staatsgesetze aufgenommen werden.
    • Gemäß der Bestimmung der Section 2 des genannten Gesetzes soll gleichzeitig der State Government Act seine Geltung und Rechtskraft verlieren und im Staatsarchiv aus der Sammlung des geltenden Rechts entfernt werden.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House, Grenville, on this 05th day of November in the year 2016.







    Executive Reorganisation Bill


    Section 1
    Das folgende wird Gesetz des Bundesstaates:



    Executive Act
    An Act to provide for good administration of the Laws of Astoria State.


    Chapter I – Work of Agencies


    Section 1 – Executive Power
    (1) Die allgemeine Staatsverwaltung umfasst alle Angelegenheiten, insbesondere die Ausführung der Gesetze und die Verwaltung des Staatsvermögens sowie des Staatshaushaltes, die nicht durch Verfassung oder Gesetz der Staatsversammlung, den Gerichten oder einer unabhängigen Staatsbehörde übertragen wurden.
    (2) Die allgemeine Staatsverwaltung wird auf den Governor übertragen und durch diesen direkt oder durch Delegation ausgeübt. Für die Ausübung der Staatsgewalt soll ein Bediensteter als berechtigt angesehen werden, solange sich nicht aus den Gesetzen oder Anordnungen oder den Erklärungen der zuständigen übergeordneten Amtsträgern etwas anderes ergibt.
    (3) Der Governor soll sich zu jeder Zeit über die Art und Weise der Ausführung der Gesetze durch die Staatsbediensteten und Behörden unterrichten und die notwendigen Maßnahmen gegen etwaige Verstöße unverzüglich treffen. Die Verantwortung der Vorgesetzten schließt dabei das Handeln ihrer Untergebenen ein.
    (4) Die Exekutivgewalt schließt das Recht ein, im Namen des Staates Vereinbarungen oder Verträge zu schließen, die jedoch nur dann die Wirkung eines Gesetzes haben, wenn sie durch Gesetz ratifiziert werden.


    Section 2 – State Authorities
    (1) Der Governor kann Behörden und sonstige Einrichtungen, einschließlich Kommissionen, unter seiner Kontrolle und Weisung einrichten und in den Verwaltungsaufbau einordnen. Soweit durch Gesetz Behörden und Einrichtungen geschaffen werden, kann er sie in den Verwaltungsaufbau nur einordnen, wenn dies nicht ausgeschlossen wird.
    (2) Die Verwaltungsaufgaben des Governors sollen auf die Behörden des werden auf die zuständigen Stellen delegiert, soweit der Governor sie sich nicht persönlich vorbehält.
    (3) Die Leitung einer Behörde oder Einrichtung kann im Rahmen der Gesetze und Anordnungen des Governors die innere Organisation ebendieser treffen.
    (4) Zur Leitung einer Behörde sollen neben dem Leiter auch seine Vertreter und sonstige Personen gehören, die dem Leiter unterstehen und eigenständige Leitungsfunktionen wahrnehmen.
    (5) Neben den Leitern kann auch ein Inspector General ernannt werden, der weisungsfrei Untersuchungen im Bezug auf die rechtmäßige Durchführung der Aufgaben der Behörde nach den Grundsätzen ethischer, integerer und effizienter Arbeit durchführt und ihre Stabsstellen selbstständig organisieren.
    (6) Ein Vorgesetzter kann jederzeit anordnen, dass die Tätigkeit der ihm nachgeordneten Stellen unterbrochen oder eingeschränkt wird, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere auch ein Feiertag, dies erfordern.


    Section 3 – Procedure
    (1) Die staatlichen Stellen wirken zur Erledigung ihrer Aufgaben zusammen und kooperieren auch mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Untergliederungen des Staates.
    (2) Die staatlichen Stellen können die zur Durchführung ihrer Arbeit erforderlichen Anordnungen treffen oder den Erlass solcher Anordnungen bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können beim zuständigen Gericht den Erlass einer strafbewehrten Verfügung zur Unterstützung ihrer Aufgaben beantragen und die Abgabe von Aussagen auch unter Eid von allen Beteiligten verlangen, soweit keine Verweigerungsrechte bestehen.
    (3) Sie können Ermittlungen und Untersuchungen anstellen oder Unterlagen beiziehen, die zu ihrer Entscheidungsfindung notwendig sind. Sie geben ihre Entscheidungen in geeigneter Form bekannt.
    (4) Sie können Entscheidungen und Daten in Register einstellen oder Aufzeichnungen erstellen.
    (5) In ihrer Tätigkeit sind die staatlichen Stellen zum Datenschutz verpflichtet, die Datenweitergabe an andere Stellen bedarf der sachlichen Rechtfertigung.
    (6) Wer von einer behördlichen Maßnahme nachteilig betroffen ist, dem steht dagegen der Widerspruch bei der zuständigen Stellen zu, gegen eine ablehnende Entscheidung der Widerspruch bei den übergeordneten Stellen. Gegen die endgültige Zurückweisung steht dem Betroffenen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht zu.
    (7) Für die Durchführung des Verfahrens kann die Stelle diejenigen Kosten an den Antragsteller oder Begünstigten in Rechnung stellen, die ihr tatsächlich entstanden sind oder solche Gebühren und gegebenenfalls weitere Auslagen, die festgesetzt sind.


    Section 4 – Regulatory Power
    (1) Eine staatliche Stelle ist nach dieser Section ermächtigt, diejenigen für die Allgemeinheit verbindlichen Richtlinien treffen, die nicht unvereinbar mit den Gesetzen oder der Verfassung sind, wenn ihr Auftrag ausschließlich oder zumindest auch in der Festsetzung solcher Bestimmungen besteht.
    (2) Die Festlegung solcher Richtlinien muss in einer Anordnung erfolgen, die im offiziellen Amtsblatt des Staates zu veröffentlichen ist und als „Regulation“ oder „Rule“ ausdrücklich zu benennen ist.
    (3) Wird von ¼ der Mitglieder der Assembly ein Antrag eingebracht, der die Aufhebung oder Änderung der Richtlinie zum Gegenstand hat, so soll die Richtlinie nicht weiter angewendet werden können. Wird der Antrag angenommen, so soll der Governor, wenn dieser sich weigert, der Speaker im Amtsblatt die Ablehnung feststellen und die Richtlinie für unwirksam erklären.
    (4) Section 3 gilt nicht, wenn die Richtlinie bereits seit 30 Tagen in Kraft ist, oder die Stelle zu ihrem Erlass durch anderes Gesetz ausdrücklich ermächtigt ist. In diesem Fall bedarf die Aufhebung oder Veränderung der Form einer Resolution, die dem Einspruchrecht des Governors und dem damit verbundenen Verfahren unterliegt, soweit sie nicht durch Gesetz geschieht.
    (5) Keine Bestimmung dieser Section soll die Rechte der Judikative, der Legislative oder des Governors einschränken.


    Chapter II – Employment


    Section 1 – Power to organise
    (1) Soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen soll der Governor die erforderlichen Anordnungen über die Beschäftigung und Tätigkeit von Bediensteten des Staates treffen.
    (2) Fehlen solche Anordnungen, sollen die Behördenleitungen in die Befugnis eintreten.


    Section 2 – Appointment
    (1) Die Ernennung von Bediensteten erfolgt durch eine Urkunde unter dem Siegel des Staates. Die Ernennung wird mit der Eidesleistung wirksam.
    (2) Das Recht zur Ernennung für die allgemeine Staatsverwaltung liegt beim Governor. für die anderen Stellen der Staatsverwaltung bei deren Leitung und für die Leitung bei der Aufsichtsstelle.
    (3) In der Ernennung von Bediensteten mit Leitungsaufgaben und von sonstigen Positionen, die nach seiner Auffassung besonders herausgehoben sind, ist der Governor in seinem Ermessen nur an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, für andere Positionen soll die Ernennung auf Basis beruflicher Verdienste erfolgen.


    Section 3 – Termination of Appointment
    (1) Ein Bediensteter scheidet aus dem Dienst des Staates aus, wenn die für seine Position bestimmte Amtszeit endet oder er aus ihr entlassen wird. Die Entlassung ist durch den Governor mit einer Urkunde zu vollziehen.
    (2) In der Entlassung von Bediensteten ohne Leitungsaufgaben, die auch nicht besonders herausgehoben sind, ist dem Governor kein Ermessen gegeben. Er kann eine Entlassung hier nur aus wichtigem Grund vornehmen, insbesondere wegen Nichteignung oder Untragbarkeit.
    (3) Wird ein Bediensteter nicht entlassen, so kann er jederzeit seine Entlassung aus Altersgründen verlangen, wenn die Summe seines Lebensalters und seiner Dienstzeit mindestens 75 beträgt oder bei besonderer Erschwernis der Tätigkeit eine niedrigere Summe festgesetzt wird.


    Section 4 – Delegation of Authority
    (1) Der Governor kann die Ernennung von Bediensteten nicht delegieren, soweit sie außer ihm keinen anderen Vorgesetzten haben. Die Ernennung von Bediensteten mit Leitungsaufgaben oder herausgehobener Stellung soll nur mit seinem Einverständnis oder durch Gesetz delegiert werden.
    (2) Die Leiter einer staatlichen Stelle oder ihrer Untergliederung können selbst Ernennungen und Entlassungen von Bediensteten in ihrem Zuständigkeitsbereich vornehmen, soweit dies nicht durch höhere Stelle vorbehalten wird.


    Section 5 – Leadership Appointments under gubernatorial Supervision
    (1) Der Governor darf Ernennungen von Bediensteten mit Leitungsfunktionen, die keiner anderen Aufsicht als seiner eigenen unterliegen, nur nach dieser Section vornehmen, es sei denn, er wird durch Gesetz davon freigestellt oder die Ernennung erfolgt auf eine Position des Stabes des Governors und des Lieutenant Governors.
    (2) Der Governor soll durch ihn geplante Ernennung zunächst beim Sprecher der Staatsversammlung anzeigen. Wird auf die Anzeige nicht innerhalb von 96 Stunden die Beratung der Nominierung von ¼ der Mitglieder der Assembly verlangt, gilt sie als bestätigt.
    (3) In der Assembly soll zunächst eine Anhörung, daran anschließend eine Abstimmung erfolgen, deren Ergebnis dem Governor binnen 384 Stunden mitzuteilen ist. Auf die Abstimmung kann verzichtet werden, wenn sie durch einmütige Zustimmung entbehrlich ist. Erfolgt die Mitteilung über die Entscheidung der Assembly nicht fristgerecht, gilt die Nominierung als bestätigt.
    (4) Soll die Ernennung nur vorübergehend erfolgen oder ist sie besonders eilig, kann sie unter dem Vorbehalt der Bestätigung erfolgen und endet im Falle der Zurückweisung.


    Section 6 – Limitations
    (1) Kein Staatsbediensteter darf die Berufung in eine Stellung des Bundes oder eines anderen Staates annehmen, außer mit Zustimmung des Governors und unter den dabei gemachten Auflagen.
    (2) Ebenso soll kein Bediensteter des Bundes oder eines anderen Staates in den Dienst von Astoria State berufen werden, außer mit Zustimmung des Governors und unter den dabei gemachten Auflagen.


    Section 7 – Financial Aspects
    (1) Die Bediensteten werden aus der Staatskasse besoldet. Die Höhe der Besoldung soll dabei nach Maßgabe der Anordnungen im Sinne von Sec. 1 oder nach individueller Vereinbarung festgesetzt werden. Sie muss der Tätigkeit angemessen sein und den dafür festgesetzten Ausgabengrenzen entsprechen.
    (2) Die Besoldung wird nur für die Zeiten geleistet, in denen der Dienst tatsächlich erbracht wurde. Der Dienst gilt auch dann als erbracht, wenn der Vorgesetzte das Fernbleiben genehmigt hat oder der Bedienstete aus objektiven Gründen, insbesondere wegen Krankheit, an der Erbringung tatsächlich gehindert war.
    (3) Wer wegen Alters aus dem Staatsdienst ausscheidet oder in Folge einer Erkrankung oder Verletzung dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage ist, dem steht eine Versorgung zu. Der Staat trägt für die Errichtung eines geeigneten Systems Sorge.


    Section 2
    Dieses Gesetz tritt nach den Bestimmungen der Verfassung in Kraft. Es hebt zugleich den State Government Act auf.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State



  • Nicolas F.H. Dietz jr.


    The Governor of Astoria State.





    "Police and Law Enforcement Act".



    An Act to regulate the law enforcement of Astoria State.


    Section 1 – Law Enforcement


    (1) Der durch dieses Gesetz regulierte Vollzugsdienst beinhaltet alle


    Aufgaben bei der Vollziehung von Gesetzen mit Ausnahme der Tätigkeiten,


    die ausschließlich Verwaltungsaufgaben sind.


    (2) Der Vollzugsdienst umfasst auch die Unterstützung anderer Behörden.


    Er beinhaltet ferner die Durchführung notwendiger Maßnahmen zur


    Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.


    (3) Er umfasst auch die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten unter


    Weisung der zuständigen Anklagebehörde oder eines berufenen Special


    Prosecutors, soweit diese nicht mit eigenen Kräften tätig werden.


    Section 2 – Measures of Law Enforcement and Criminal Investigation


    (1) Dem Vollzugsdienst steht das Recht zu, jede legale, erforderliche


    und angemessene Maßnahme zur Durchführung seiner Aufgaben zu treffen,


    insbesondere




    1. eine Person wegen des begründeten Verdachts einer mit Strafe


    bedrohten Tat bis zur Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung in


    Gewahrsam zu nehmen,




    2. die Durchsuchung einer Person oder eines befriedeten Besitztums durchzuführen, wenn diese notwendig und zulässig ist,




    3. körperlichen Zwang in einem angemessenen Maße, nötigenfalls auch unter Inkaufnahme des Todes,




    4. jede Sache in behördliche Verwahrung zu nehmen, die entweder als


    Beweismittel benötigt werden könnte oder illegal besessen wird oder um


    das Eigentum eines anderen daran zu sichern,




    5. Befragungen durchzuführen und zu diesem Zwecke Personen anzuhalten,




    6. eine Person von einem näher bezeichneten Gebiet vorläufig zu verweisen oder zu entfernen,




    7. vorläufig jede Anordnung zu treffen, die einer anderen öffentlichen


    Stelle zusteht, wenn diese nicht in der erforderlichen Zeit zu erreichen


    ist.




    (2) Im Rahmen der Kriminalermittlungen, die im Rahmen der


    berechtigterweise angenommenen Möglichkeit für eine verfolgbare Straftat


    durchzuführen sind, sind folgende Maßnahmen zulässig:




    1. die Befragung des Beschuldigten und von Zeugen nach einer Belehrung


    über die Verwertbarkeit seiner Angaben und seiner Rechte sowie unter


    Wahrung der Aussageverweigerungs- und Beistandsrechte,


    2. die Erhebung und Sicherung von Beweismitteln,


    3. die Observierung von verdächtigen Personen sowie von Örtlichkeiten,


    4. die Durchsuchung von Personen und Räumlichkeiten, soweit erforderlich nach gerichtlicher Genehmigung,


    5. die gezielte Verwendung von Abhör- und Überwachungsvorrichtungen nach gerichtlicher Genehmigung,


    (3) Die getroffenen Maßnahmen sind zu protokollieren. Insbesondere soll


    bei ortsgebundenen Befragungen die Dokumentation durch Bild- oder


    Tonaufnahmen erfolgen.


    (4) Die von den Vollzugsbehörden getroffenen Maßnahmen sind zu dulden,


    soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind und Dritte können zur


    Unterstützung dieser Maßnahmen im Rahmen ihrer gewöhnlichen Tätigkeit


    herangezogen werden.


    (5) Soweit ein Schaden oder anderer Nachteil durch ungerechtfertigte


    Maßnahmen oder einem unbeteiligten Dritten entsteht, können Ansprüche


    nur gegen die Behörde, nicht aber gegen die Vollzugsbediensteten geltend


    gemacht werden. Ein Rückgriff ist ausgeschlossen, soweit keine


    zumindest grob fahrlässige Handlung vorliegt. Wurde auf Anordnung


    gehandelt, ist der Rückgriff gegen den Anweisenden zu richten, soweit


    nicht die Handelnden ein überwiegendes Verschulden trifft.


    Section 3 – Law Enforcement Officers


    (1) Vollzugsbediensteter oder Kriminalermittler ist, wer dazu rechtmäßig


    bestellt und auf die Einhaltung der Gesetze vereidigt ist.


    (2) Die Bediensteten haben vorbehaltlich anderer gesetzlicher


    Regelungen, unbeschadet etwaiger Übertragung anderer Rechte aus anderen


    Rechtsstellungen und vorbehaltlich aller Beschränkungen im Rahmen ihrer


    Bestellung oder des Dienstes, alle Rechte im Sinne der Section 2.


    (3) Die indienstnehmende Behörde hat die Vollzugsbediensteten mit der


    vorgesehenen Ausstattung sowie einem Dienstausweis und einer Dienstmarke


    auszustatten.


    (4) Soweit die Behörde dies bestimmt, haben die Vollzugsbediensteten


    Uniformen zu tragen. Die Führung einer Schusswaffe bedarf der besonderen


    Gestattung; das Führen privater Waffen im Dienst ist ausgeschlossen.


    (5) Bedienstete in Ausbildung (Cadets), können im Rahmen der Ausbildung


    nur für Verwaltungsaufgaben oder unbewaffneten Streifendienst


    herangezogen werden. Soweit sie einem qualifizierten Bediensteten


    zugeordnet sind, können sie unter dessen Anleitung auch andere Aufgaben


    wahrnehmen.


    Section 4 – The Police Superintendent


    (1) Der Governor beruft einen Police Superintendent. Der Superintendent darf nur begründet seines Amtes enthoben werden.


    (2) Im Rahmen der Gesetze ist der Superintendent an die Weisungen des


    Governors, im Rahmen dieser Weisungen an die Weisungen der


    übergeordneten Amtsträger gebunden.


    (3) Der Superintendent


    a) verleiht anderen öffentlichen Stellen als den Behörden des Staates


    selbst die beschränkbare Befugnis, Vollzugsaufgaben oder


    Kriminalermittlungsaufgaben wahrzunehmen und entsprechende Bedienstete


    zu bestellen oder entzieht es,


    b) setzt die Mindestanforderungen für die Bestellung


    Vollzugsbediensteten und zum Kriminalermittler fest und zertifiziert


    andere Einrichtungen als die Academy für die Durchführung der Aus- und


    Weiterbildung im Rahmen des Polizeidienstes,


    c) koordiniert die Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden innerhalb von


    Astoria State und mit den Behörden anderer Bundesstaaten, des Bundes


    oder des Auslandes,


    d) berät den Governor und die Administration im Bezug auf seinen Verantwortungsbereich und erstattet ihnen Bericht.


    Section 5 – Central Ressources


    (1) Unter Leitung des Police Superintendent werden zentrale


    Einrichtungen der Vollzugsbehörden unterhalten, insbesondere für


    übergreifende Verwaltungsaufgaben, Beschaffungswesen, technische


    Unterstützung und Kriminaluntersuchungen.


    (2) Es wird ferner unter der Aufsicht des Police Superintendent eine


    Aus- und Weiterbildungseinrichtung (Academy) eingerichtet, dessen


    Abschlüsse sowohl denen einer staatlichen Hochschule entsprechen, als


    auch besondere Zertifikate sein können. Daneben ist die Academy für die


    Durchführung von Eignungsprüfungen verantwortlich.


    (3) Die zentralen Einrichtungen stehen den staatlichen und lokalen


    Vollzugsbehörden zur Verfügung. Ihre Nutzung durch den Bund oder


    Behörden anderer Staaten kann gestattet werden.


    Section 6 – State Police


    (1) Die State Police ist auf dem gesamten Gebiet des Staates als


    Vollzugs- und Ermittlungsbehörde zuständig. Ihr Leiter ist der Police


    Superintendent, dem weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben beigeordnet


    werden können, die nicht der Bestätigung durch die State Assembly


    bedürfen.


    (2) Die State Police ist zuständig für alle Angelegenheiten


    a) die die Staatsorgane direkt betreffen, einschließlich des Gebäude- und Objektschutzes,


    b) die ihr ausschließlich zugewiesen oder im Einzelfall durch den Police


    Superintendent an sich gezogen oder durch die Administration übertragen


    wurden,


    c) die über den Zuständigkeitsbereich mehrerer lokalen Vollzugsbehörden


    hinaus gehen, soweit nicht eine niedrigere gemeinsame Behörde besteht,


    d) die über die Staatsgrenze hinaus gehen, soweit nicht der Bund ausschließlich zuständig ist.


    Sie übt diese Zuständigkeiten in Zusammenwirken mit den sonst zuständigen Behörden aus, kann jedoch die Leitung beanspruchen.


    (3) Die State Police ist unzuständig, soweit die Jurisdiktion des


    Staates nicht begründet ist und sie nicht um Unterstützung ersucht wird


    und soweit andere Staatsbehörden Vollzugs- und Ermittlungsaufgaben nach


    diesem Gesetz wahrnehmen.




    (4) Die State Police kann die Bundesbehörden und soweit zulässig auch


    ausländischer Behörden auf Ersuchen unterstützen sowie die lokalen


    Vollzugsbehörden unterstützen.


    Section 7 – Local Authorities


    (1) Die lokalen Verwaltungskörperschaften sind aufgerufen, eigene


    Vollzugsbehörden einzurichten und geeignet zu organisieren. Die lokalen


    Organe haben das Recht zur Aufsicht, Weisung und Personalführung im


    Rahmen dieses Gesetzes. Die Leitung soll einem Vollzugsbeamten als Chief


    of Police oder einem lokalen Bediensteten als Police Commissioner


    übertragen sein, den der Leiter der Exekutive beruft. Der Police


    Superintendent ist zur Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen befugt.


    (2) Die Zuständigkeit der lokalen Behörden ist innerhalb der


    Verwaltungskörperschaft immer gegeben, soweit nicht andere Behörden


    zuständig sind. Die Zuständigkeit einer anderen lokalen Behörde kann im


    Einzelfall insbesondere zur Untersuchung von Amtsvergehen durch den


    Police Superintendent begründet werden.




    (3) Lokale Behörden dürfen und sollen miteinander kooperieren, soweit


    dies die Interessen des Staates nicht beeinträchtigt und sinnvoll ist.


    Auch mit den Behörden anderer Bundesstaaten oder des Bundes dürfen sie


    kooperiere, soweit die State Police auf die Zuständigkeit verzichtet


    oder die Angelegenheit von geringer Bedeutung ist.


    (4) Der Governor ist berechtigt, durch begründete Anordnung eine lokale


    Behörde unter die Aufsicht und Weisung des Staates allein zu stellen


    (Nationalization) und diese dem Police Superintendent oder einem anderen


    geeigneten Amtsträger zu übertragen. Während der Nationalization ruhen


    die Rechte der lokalen Organe.


    Section 8 – Entry-into force


    (1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.


    (2) Es werden aufgehoben:


    - Police Investigations Act of 2015,


    - Chapter II of the Astoria State Emergency Services Act of 2012.


    Das Gesetz ist hiermit ratifiziert.


    Greenville


    February 11.2017


    Dietz


    Governor




  • EXECUTIVE ORDER 02/23/2017

    I, Benjamin A. Kingston Jr., acting Governor of the State of Astoria, issue the following Order:


    Only Section
    (1) Die sog. astorianischen Konsulate in der Androischen Föderation, eröffnet unter Governor Nicolas F. H. Dietz Jr., werden mit sofortiger Wirkung geschlossen.
    (2) Alle konsularischen Amtsträger, die in den astorianischen Konsulaten beschäftigt waren, sind entlassen.
    (3) Alle Amtsträger, die in der Zeit von 1. Februar 20107 bis 23. Februar 2017 vom Gouverneur ernannt wurden, sind entlassen.
    (4) Die angekauften Liegenschaften werden umgehend wieder veräussert.
    (5) Der Ertrag des in SSec. 2 genannten Verkaufs soll zur Begleichung etwaiger dem Staat auferlegter Gelstrafen verwendet werden.





    The Acting Governor of Astoria State

    February 23, 2017

    Fink House, Astoria City

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