Clean-up operation at the Registration Office concluded

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 346 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Luciano Marani.


  • Nach Übernahme ihrer Amtsgeschäfte am gestrigen Abend, hat Justizministerin van het Reve eine vollständige Durchsicht der Aktenbestände des Registration Office vorgenommen.


    In deren Zuge wurden zunächst die nach dem Citizenship Act anstehenden Entzüge der Staatsbürgerschaft vollzogen, und die Bürgerliste entsprechend aktualisiert. Gegenwärtig haben die Vereinigten Staaten 24 Bürger.


    Darüber hinaus wurden sämtliche seit April 2006 beim Registration Office angelegten Vorgänge betreffend Anträge auf Verleihung oder Rückgabe der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten, ständige Einreise in die oder politisches Asyl in den Vereinigten Staaten, auf ihren ordnungsgemäßen Abschluss durch Bescheid hin überprüft, und, wo noch nicht geschehen, die betreffenden Bescheide erlassen und den Antragstellern bekanntgegeben.


    Insgesamt ergingen 83 Bescheide, die Vorgänge im Zeitraum zwischen August 2006 und November 2011 betreffen.


    Zur Stunde sind beim Registration Office somit keine unbeschiedenen Anträge mehr anhängig.


    Es ist beabsichtigt, Threads mit Anfragen oder Anträgen künftig nach Bescheidung, nebst einer Kulanzfrist für Nachfragen der Antragsteler, Glückwünsche zur Erlangung der Staatsbürgerschaft u. ä., zu schließen, um auf diese Weise die Übersicht über offene und abgeschlossene Verwaltungsvorgänge im Zuständigkeitsbereich des Registration Office zu fördern.


    Sobald die technische Möglichkeit dazu gegeben ist, sollen auch sämtliche Threads zu abgeschlossenen Vorgängen im Forum des Registration Office für neue Beiträge geschlossen werden.


    William T. Compton
    Press Spokesman of the United States Department of Justice

  • Ich hätte ein paar Fragen dazu:


    Das Einbürgerungsverfahren nach dem Citizenship Act sieht nur eine einzige staatliche/behördliche Aktion vor, nämlich die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch eine Urkunde. Alle weiteren Bescheide sind vom Gesetz nicht vorgesehen.


    Aus Tradition und Selbstbindung der Einwanderungsbehörde erging bisher nach der formlosen Antragstellung ein Hinweis zu den erforderlichen Leistungen, die der Antragsteller zu erbringen hat, damit ihm die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann.


    Der Staat nahm im Einbürgerungsverfahren immer eine passive Rolle ein, also eine, die nur reagiert, nicht aber agiert.
    Denn immerhin verhält er sich hier genau wie in einem Rechtsstreit, dass derjenige, der etwas haben will, dafür die Iniitative und der andere nur reagiert.


    Das Prinzip war bisher also "Aktion - Reaktion - Aktion - Reaktion".
    Antragstellung - Hinweis - Anmeldung und Eidleistung - Verleihung
    oder bei verfristetem Handeln:
    Antragstellung - Hinweis - Anmeldung und Eidleistung - Ablehnungsbescheid


    Sehe ich das richtig, dass das Einbürgerungsverfahren durch die neue Linie zu einem aktiven Verfahren der Behörde werden soll?
    Beinhaltet diese neue Linie dann auch einen Rechtsanspruch auf einen unmittelbaren Ablehnungsbescheid bei Verfristung,
    der quasi auch (karteileichenhaften und wahlviehartigen) Antragstellern, die ihr Interesse an der Staatsbürgerschaft zwischenzeitlich verloren haben, eine nette Erinnerung geben wird, auf dass sie es gleich noch einmal mit dieser Masche versuchen können ... und bei entsprechendem endgültigem Abschluss des Verfahrens dafür auch noch ein gänzlich neues [Thread] einleiten müssen?
    Läuft das Einbürgerungsverfahren nicht durch die neue Linie Gefahr, von einem formlosen Verfahren zu einem den Antragsteller einschüchternden Bürokratiebombardement zu werden?
    Und schließlich: Wie verträgt sich das mit der republikanischen Linie der Attorney General, die ja grundsätzlich immer "weniger Staat und mehr Bürger" fordert?

  • Vielen Dank für Ihre Nachfragen, Mr. Maranai. :)


    Das Registration Office wird fortan nach dem Prinzip handeln: "Ein Antrag hat Anspruch auf einen Bescheid." Denn der Staat ist - nach meiner Philosophie - um des Menschen Willen da. Wenn der Mensch also etwas vom Staat, hier in Gestalt der exekutiven Gewalt, will, dann hat er Anspruch darauf zu erfahren, ob er es bekommt, oder warum eben nicht.


    Für die meisten Antragsteller auf Staatsbürgerschaft ändert sich gar nichts: sie stellen wie gehabt ihren formlosen Antrag. Dessen Eingang wird ihnen bestätigt, und sie werden auf die Formalia zu dessen Vervollständigung - fristgemäße Leistung der korrekten Eidesformel, Antragstellung im C-Net - hingewiesen.


    Erfüllen sie diese, erhalten sie wie gehabt durch Bescheid die Staatsbürgerschaft.


    Erfüllen sie diese nur teilweise, aber haben sie noch Zeit, sie innerhalb der gesetzlichen Frist zu vervollständigen, erhalten sie einen entsprechenden Hinweis durch Zwischenbescheid.


    Neu ist nur, dass Antragsteller, wenn sie diese nicht erfüllen, nun in jedem Fall einen Ablehnungsbescheid über ihren Antrag erhalten. In der Gestalt, dass dieser als Antwort im Thread mit ihrem Antrag gepostet wird. Ob sie ihn dort abrufen ist natürlich ihre Sache. Nur falls sie sich eines Tages mal erinnern sollten, dass da mal was war, und sich fragen sollten, was daraus geworden ist - dann werden sie nun eine rechtsverbindliche Antwort auf ihre Frage finden.


    Diese schafft Sicherheit für beide Seiten: das Registration Office kann dokumentieren, wie es mit einem ihm zugegangenen Antrag verfahren ist, und wie es die Angelegenheit abgeschlossen hat. Und auch der Antragsteller weiß, wenn es ihn denn interessiert, welche Verpflichtungen er nun tatsählich eingegangen ist, und möglicherweise zwischenzeitlich vergessen oder vernachlässigt hat. Und wie er gegenüber den Vereinigten Staaten steht, wenn er irgendwann dann doch noch mal in diesen aktiv werden möchte.


    Es wird ganz einfach, wenn irgendjemand die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beantragt, nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen in jedem Fall amtlich festgestellt, ob er diese erhält, oder wegen formaler Mängel eben nicht, und darüber ein Bescheid ausgestellt.


    Mehr ist gar nicht.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Unverzüglich - den Begriff muss ich Ihnen, wie ich Sie kenne, ja nun nicht erklären ;) - nach ungenutztem Verstreichen der gesetzlich bestimmten Frist zur Leistung des formgerechten Eides und Registrierung und Beantragung der Staatsbürgerschaft im C-Net.


    Und, falls diese Frage Sie beschäftigen sollte: da das Gesetz rein auf die Frist zur Erfüllung dieser Formalia abstellt, nicht aber auf das Tätigwerden des Registration Office hinsichtlich der negativen Bescheidung eines Staatsbürgerschaftsantrages, bleibt die verspätete Erfüllung der gesetzlichen geforderten Formalia für den Antrag gegenstandslos.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

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