Fr. U.S. Attorney on Death Penalty

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 488 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alan Stanliss.

  • Handlung

    John Edgar Powell, ehemaliger U.S. Attorney und Jurist mit Spezialisierung unter Anderem auf Strafrecht, hat eine kleine Pressekonferenz für eine Äußerung zur aktuellen Debatte um die Todesstrafe einberufen.


    Ladies and Gentlemen,


    im Kongress verteidigte ein Congressman die Todesstrafe als "nicht grausam" und begründete dies damit, dass einer grausamen Ausführung die Gesetze entgegenstünden.
    Hier muss ich Sie dann doch fragen : Wie kann die Tötung eines wehrlosen Menschen aus niederen Beweggründen - konkret : Rache - nicht grausam sein? Es ist in diesem Fall in meinen Augen egal, durch welches Mittel konkret der Tod des Menschen herbeigeführt wird. Er ist dabei wehrlos festgekettet, hat keine Chance sich gegen einen übermächtigen, Gott spielenden Gegner zur Wehr zu setzen und wird vor den Augen der Öffentlichkeit nicht nur regelrecht, sondern tatsächlich hingerichtet. Würde ein Mörder mit seinem Opfer verfahren wie der Staat mit ihm, jeder würde genau das als grausam und ihn als abscheulichen Menschen deklarieren.


    Gleichzeitig möchte ich auch an Article II, Section I unserer Verfassung erinnern :


    Section 1 [Guarantee of Life, Integrity, Property and Personal Liberty]
    Alle Menschen sind von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig und besitzen angeborene Rechte, welche ihnen keine Gewalt rauben oder entziehen kann. Dazu zählen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, der Erwerb und der Besitz von Eigentum sowie die freie Entfaltung zum Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.


    Das Recht auf Leben darf einem Menschen durch keine Gewalt geraubt oder entzogen werden. Wenn ein Mensch einen anderen Menschen also tötet, nimmt er ihm rechtswidrig das Recht auf Leben. Tötet der Staat einen Menschen, soll das plötzlich durch die Verfassung der Vereinigten Staaten gedeckt sein? Nein, Gentlemen, so nicht. Den Wunsch nach Rache kann ich in manchen Fällen ja verstehen. Aber der Staat sollte sich nicht durch den Wunsch nach Rache treiben lassen, sondern durch Vernunft. Und durch ein mir persönlich wichtiges Prinzip : Rechtsstaatlichkeit. Der Staat sollte nicht gegen seine eigenen Regeln verstoßen, weil Andere das auch getan haben.
    Governor Quinn Michael Wells aus Astoria State brachte zuletzt ein oft wiederholtes, aber passendes Gleichnis vor : "Auge um Auge, Zahn um Zahn, und die Welt ist voll zahnloser Blinder." - Blind erscheinen mir manche Kongressangehörige bereits jetzt, zahnlos allerdings so gar nicht. Vielleicht sollten manche sich nochmal in aller Ruhe zu Hause hinsetzen und sich überlegen, wie sie sich fühlen würden, wenn sie womöglich zu Unrecht hingerichtet würden, von einem grausamen Staat dazu verurteilt, ihr Recht auf Leben aufgeben zu müssen. Fehlurteile sind niemals auszuschließen. Es ist tragisch genug, wenn ein Mensch, der einen anderen getötet hat, mit dem Tode bestraft wird, noch viel tragischer aber ist dies sicher für all jene, die unschuldig zum Tode verurteilt wurden und noch werden.
    Ladies and Gentlemen, der Kongress hat derzeit die einzigartige Möglichkeit, für ein gerechteres, ja, ich möchte sagen, für ein besseres Astor zu sorgen, in dem jeder seine verfassungsmäßigen Rechte behalten darf. Ich bitte die Mitglieder des Kongresses, dafür Sorge zu tragen dass dies auch passiert.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Handlung

    Ein anderer ehemaliger Attorney General (Administration Grey) und aktueller und unabhängiger Kandidat fürs House of Representatives meldet sich gegenüber Pressevertretern ebenfalls zu Wort, um auf die Diskussion zu reagieren:


    Jede Strafe ist ein ein Eingriff in die Grundfreiheiten der Menschen. Sie ist legitim, wenn sie in angemessenem Verhältnis zur Tat, zum Schutzbedürfnis der Gesellschaft und zum Gerechtigkeitsbedürfnis der Gesellschaft steht. Dann und nur dann wenn sie auf Grundlage demorkatisch gebildeter Regeln und nach Durchlaufen eines rechtsstaatlichen verfahrens ausgesprochen wird.


    Und das genau ist der Unterschied.


    Die Todesstrafe wie jede andere Strafe auch wird ausgesprochen aufgrund demokratisch gebildeter Regeln und nur dann, wenn unabhängige Gerichte die Schuld zweifelsfrei als erwiesen anerkannt haben. Sonst nicht.


    Die Diskussion um di Todesstrafe kann ich verstehen und finde sie auch Wert, geführt zu werden. Diese Diskussion um die Todesstrafe aber kann ich nicht verstehen. Hier werden Täter zu Opfern stilisiert. Hier wird ein Rechtsstaat so beschrieben, als würde er blind vor Wut handeln. Und hier wird aus der theoretischen Möglichkeit eines Fehlurteils, dessen Wahrscheilichkeit nun aufgrund der Rechtsgrundsätze und -verfahren ausgesprochen gering ist, als Ausschlusskriterium genannt für - ja für was denn eigentlich?
    Eine vollzogen Todesstrafe ist unumkehrbar. Eine vollzogene Freiheitsstrafe ist auch unumkehrbar. Ist also auch die Freiheitsstrafe unmenschlich?


    Ich glaube unser Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn wir Regelverstöße mit Strafe belegen, die in Freiheiten einschränken bzw. diese nehmen.
    Das ist nicht schön, aber es gibt Mörder da draußen.


    Und wenn wir das akzeptieren, dann können wir uns vernünftig darüber unterhalten, ob wir die Todesstrafe für zielführend halten oder nicht. Solang unser Gesetz sie vorsieht, ist und bleibt sie legitim. Und solange unser Gesetz sie vorgesehen hat, wird sie auch legitim gewesen sein. Ein im Rahmen usnerer großartigen Verfassung demokratisch gebildetes Gesetz als illegitim zu betrachten, weil man selbst eine tiefere Einsicht in Recht und unrecht wähnt, DAS bedeutet Gott zu spielen.
    Und das trägt sicher nicht bei zu einer vernünftigen Debatte.

  • Handlung

    Zu dem Aspekt der Unumkehrbarkeit auch der Freiheitsstrafe befragt, äußert Powell sich :


    Für den erlittenen Schaden durch den Freiheitsentzug kann ein zu Unrecht Verurteilter durch eine zugegebenermaßen etwas abstrakt wirkende finanzielle Entschädigung entschädigt werden. Dies ist bei der Todesstrafe aus verständlichen Gründen nicht möglich. Der Kollege Hope, vor dem ich große Hochachtung habe, mag hier einiges anders sehen als ich, aber gerade das macht eine Diskussion ja erst interessant.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Die Entschädigung ist lächerlich im Vergleich zum Freiheitsverlust und der Belastung über Jahre zu wissen, dass man unschuldig im Gefängnis saß. Eine Freiheitsstrafe ist unumkehrbar, jede Bestrafung ist das. Mit dem Argument kommt man in meinen Augen nicht weit.

  • Ich erkenne an, dass die Todesstrafe nicht reine Willkür ist und die Befürworter rationale Gründe für ihr Beibehalten haben. Es lohnt sich, die Entscheidung des Supreme Court im Fall Schwertfeger vs. The United States zu studieren. Viele Fragen, die derzeit diskutiert werden, sind dort angesprochen.

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