2013/02/002 Astoria State Marriage Act Bill

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 1.711 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Quinn Michael Wells.

  • Honorable Commoners,


    ich selbst habe den folgenden Entwurf eingebracht:


    Astoria State Marriage Act Bill


    Das folgende wird durch Beschluss der Assembly Gesetz :


    Astoria State Marriage Act


    Article I General Provisions
    (1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für Hochzeiten in Astoria State auf.
    (2) Das Gesetz soll auf Dokumenten als "ASMA" abgekürzt werden.
    (3) Hochzeiten, die auf dem Gebiet von Astoria State vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden behalten ihre Gültigkeit, sofern beide Ehepartner bei Inkrafttreten dieses Gesetzes das 21. Lebensjahr beendet haben.


    Article II The Spouses
    (1) Eine Ehe schließen dürfen in Astoria State Personen, die das 21. Lebensjahr beendet haben.
    (2) Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Astoria State haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.
    (4) Eine Eheschließung soll sowohl unter Personen des gleichen Geschlechts wie unter Personen verschiedenen Geschlechts ermöglicht werden.


    Article III The Witness to the marriage
    (1) Das Brautpaar muss einen Trauzeugen oder eine Trauzeugin bestimmen.
    (2) Der Trauzeuge muss zum Zeitpunkt der Trauung mindestens 21 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Astoria State haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.


    Article IV The marriage registrar
    (1) Jede Stadt muss einen Standesbeamten für Eheschließungen bestimmen.
    (2) Ist niemand anders bestimmt, so nimmt der Mayor die Eheschließungen vor.
    (3) Der Standesbeamte muss mindestens 21 Jahre alt sein.
    (4) Der Standesbeamte soll nicht Würdenträger einer kirchlichen Organisation sein.


    Article V The procedure
    (1) Die Eheschließung findet in der Stadt statt, in der beide zukünftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben.
    (2) Haben die beiden Ehepartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Städten, so findet die Eheschließung in einer der beiden Städte statt.
    (3) Zur Eheschließung müssen der Standesbeamte, beide Ehepartner sowie der Trauzeuge anwesend sein.
    (4) Den genauen Ablauf der Trauung regelt Anhang A.
    (5) Der Termin für eine Eheschließung muss mindestens 4 Wochen im Vorraus bekannt sein.


    Article VI Surname
    (1) Die Ehepartner müssen sich vor der Eheschließung auf einen gemeinsamen Nachnamen einigen
    (2) Der gemeinsame Nachname kann der Name eines der beiden Ehepartner oder beide Namen in zusammenhängender Form (Example : John Mayer-Smith and Elizabeth Mayer-Smith) sein.
    (3) Beide Ehepartner können auch ihren früheren Namen behalten.


    Article VII Marriage of State Officials and Civil Servants
    (1) Ist einer der beiden Ehepartner beim Staat Astoria State beschäftigt, so darf die Trauung in Astoria State in der Governor's Mansion stattfinden.
    (2) Standesbeamter ist in diesem Fall der Governor von Astoria State.


    Article VIII The Marriage Certificate
    (1) Den Ehepartnern wird nach der Trauung ein Stammbuch mit einer Heiratsurkunde ausgehändigt.
    (2) Das Zertifikat folgt der formellen Vorgabe aus Anhang B.
    (3) Eine Kopie der Heiratsurkunde soll in der State Library verwahrt werden.


    Article IX Acceptation of foreign marriages
    (1) Hochzeiten aus anderen Bundesstaaten der USA werden anerkannt.
    (2) Bei Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, soll der Standesbeamte des neuen Wohnsitzes feststellen, ob die Eheschließung Gültigkeit behält.
    (3) Rein kirchliche Hochzeitszeremonien werden in Astoria State nicht anerkannt.


    Article X Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Es soll zusammen mit den Anhängen in der State Library aufbewahrt werden.



    APPENDIX A : The Procedure of Marriage


    Die Hochzeit in Astoria State verläuft stets nach den folgenden Regeln:
    1. Der Standesbeamte verliest die Eröffnungsformel. Sofern vom Brautpaar nicht anders bestimmt, lautet diese wie folgt:

      Wir sind heute hier zusammengekommen, um <spouse a> und <spouse b> auf ihrem Weg in die Ehe zu begleiten. Zwei Menschen haben sich dazu entschlossen, ihr Leben miteinander zu teilen, in guten wie in schlechten Zeiten. Dies wollen sie hier heute bestätigen, und es ist mir eine Ehre, am heutigen Tage, den <date> des Jahres <date>, den beiden auf ihrem Weg in das gemeinsame Leben zu helfen.


    2. Beide Ehepartner kriegen die Möglichkeit, ein selbst geschriebenes Treuegelübde vorzutragen.
    3. Der Standesbeamte fragt zunächst den ersten, dann den zweiten Ehepartner :

      Möchtest du, <name>, den/die hier anwesende/n <name b> zu deinem gesetzlich angetrauten Ehemann / deiner gesetzlichen angetrauten Ehefrau nehmen und ihm/ihr immer, egal, wie die äußeren Umstände sind, Liebe entgegenbringen?


    Beide Partner antworten darauf mit "Ja, ich will".
    4. Der Standesbeamte gibt den anderen Anwesenden die Möglichkeit, Einspruch gegen die Eheschließung einzulegen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ehe als geschlossen und der Standesbeamte händigt das Stammbuch und die Hochzeitsurkunde aus.


    APPENDIX B : The marriage certificat


    Jedem Ehepaar soll eine Heiratsurkunde nach folgendem Muster ausgehändigt werden, von der eine Urkunde auch in der State Library vewahrt werden soll :




    CERTIFICATE OF M A R R I A G E


    Diese Urkunde bestätigt durch Unterschrift, dass am


    DATUM


    NAME A
    aus Wohnort


    &


    NAME B, née GEBURTSNAME
    aus Wohnort


    den Bund der Ehe eingegangen und sich ewige Liebe und Treue geschworen haben. Diesen Bund soll niemand trennen.



    Bezeugt durch NAME DES TRAUZEUGEN
    und geschlossen durch NAME DES STANDESBEAMTEN
    bestätige auch ich, NAME DES GOVERNOR
    die Rechtsgültigkeit dieser Eheschließung.



    UNTERSCHRIFT DES GOVERNORS



    Die Aussprachedauer setze ich auf vorerst 96 Stunden fest. Da abzusehen ist, dass Speaker Bracewell während dieser Zeit wieder die Sitzungsleitung übernimmt, bitte ich darum, mich als "Speaker pro tempore" oder als "Governor" zu betiteln, nicht als "Mr. Speaker".


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

    Einmal editiert, zuletzt von Quinn Michael Wells ()

  • Honorable Commoners,


    mit diesem Gesetz soll eine Regelung betreffend der Eheschließung in Astoria State geschlossen werden. Der Entwurf geht dabei rein auf die Formalitäten ein, erwähnt aber bewusst keinerlei Vorzüge des Ehelebens. Diese würden in meinen Augen zu viel Konfliktpotential beinhalten, daher möchte ich diese gerne in einem seperaten Entwurf zu einem späteren Zeitpunkt einbringen (oder darum bitten, dass Andere sich darüber ebenfalls Gedanken machen und Vorschläge machen.) Zuerst bedarf es aber ohnehin einer Regelung über das Zustandekommen von Ehen. Dabei erhält die Library endlich eine wichtige Rolle neben der einer Gesetzessammlung. Darüber hinaus soll die Ehe allen Personen offen stehen, gleich welcher sexuellen Orientierung. Das halte ich für ein wichtiges Zeichen. Ich denke, die Ehe als kleinste Einheit in unserer Gesellschaft sollte endlich besondere Beachtung im Liberty State finden und hoffe auf Ihre Zustimmung. Danke schön.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Speaker, Mr. Governor,


    ich danke, dass meine erste Rede in diesen Hallen das Thema der Ehe betrifft.
    Ich möchte anregen, den Gesetzentwurf hinsichtlich folgender Punkte zu ändern:


    Art. II Ssec. 4 halte ich für verbesserungswürdig. Das Recht zur Ehe wird nicht gewährt, das Recht zur Ehe besteht. Dieses Gesetz regelt lediglich die Ausübung dieses Rechts. Die Eheschließung ist die freiwillige Verknüpfung zweier Schicksale zu einem durch zwei öffentliche wechselseitige Bekenntnisse zu seinem engsten Mitmenschen, der fortan Partner, Vertreter und Unterstützer sein soll.
    Es geht um zwei Menschen. Das Geschlecht ist irrelevant. So haben auch Zwitter und transsexuelle Menschen das Recht zur Ehe. Aber wenn man auf das Geschlecht abstellt und nur die Definitionen männlich und weiblich zulässt, dann haben diese Mneschen schon wieder Probleme. Das Recht zur Ehe ist ein Menschenrecht. Also sollte es auch im Gesetz zur um Menschen gehen, um zwei Menschen. Es fehlt also noch das Verbot der Vielehe.


    Art. VI behandelt den Ehenamen. Ich denke nicht, dass die Ehepartner ihren vorehelichen Namen behalten sollten, sofern dem Namen nach nicht erkennbar ist, dass sie zusammengehören. Wie ich schon sagte, ist eine Eheschließung die Verknüpfung zwei Schicksale zu einem gemeinsamen durch öffentliches Bekenntnis zum anderen.
    Es sollte so geregelt sein, dass einer gänzlich den Namen des anderen annimmt, beide Namen wie im Entwurf zu einem einzigen verbunden werden oder dass einer der beiden den Namen des anderen seinem eigenen hinzufügt, so wie ich dies getan habe. Ich bin und bleibe ewig ein Peterson. Aber in amtlichem Schriftverkehr bin ich Mr. Xanathos, denn dies ist mein angenommenener Ehename.


    Art. IX betrifft "fremde" bzw. "importierte" Ehen. Es sollte gesetzlich bestimmt werden, dass im Falle von Vielehen den nach AS Einwandernden eine Frist zur Erklärung über die Ehe gestellt wird, zwischen welchen zwei Personen die Ehe fortbestehen soll. Bei Verstreichen der Frist ist die gesamte Polygamie aufgehoben. Um das Interesse der "verstoßenen" Partner zu wahren, sollten diese aus dem ehelichen Vermögen eine Apanage erhalten, denn immerhin waren auch diese einst Ehegatten.


    Leider fehlen auch Vertretungsregeln. Die Ehegatten bilden eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Auch das eheliche Güterrecht sollte geregelt werden. Und schließlich fehlen Regelungen für das Scheitern und die Auflösung der Ehe.

  • Mr. Speaker,


    ich vermag mich keinem der Einwände des ehrenwerten Commoner Xanathos anzuschließen.


    Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass jede zwei Menschen, die miteinander die Ehe schließen wollen, dies in Astoria State auch tun können. Ohne gefühllos gegenüber Menschen zu sein, deren psychologisches oder soziales Geschlecht von ihrem biologischen Geschlecht abweicht, aber juristisch gibt es nun einmal nur zwei Geschlechter, personenstandsrechtlich gehört jeder Mensch dem einen oder anderen an, und kann nach diesem Gesetz mit jedem frei gewählten Partner die Ehe schließen. Ich möchte ausdrücklich davor warnen, diesen diese weitreichende Eheschließungsfreiheit durch eine bislang knappe, abstrakte und angemessene Formulierung gewährleistenden Entwurf aus falsch verstandener Empathie für jedwedes psychologische Befinden semantisch völlig zu überladen.


    Die Forderung, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen sollen führen müssen, lässt sich rein praktisch nicht durchsetzen - denn was, wenn sie schlicht weigern, eine entsprechende Entscheidung zu treffen? Wird ihnen dann das Recht zur Eheschließung versagt, so lange, bis sie das tun? Das wäre gemessen an der Gesamtheit der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Rechtsinstituts ein grob unangemessener Versuch, eine reine Formalie durchzusetzen. Oder will der Commoner den Standesbeamten in diesem Fall losen lassen? Der Entwurf bestimmt bereits ein klares Regel-Ausnahme-Verhältnis, und damit muss es zweckmäßigerweise sein Bewenden haben.


    Inwiefern die Möglichkeit der Fortsetzung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes geschlossene Vielehe praktisch überhaupt zum Problem werden kann, vermag ich auch nicht zu erkennen.


    Warum der Entwurf endlich keine Regelungen zum ehelichen Güterrecht, der Eheauflösung u. ä. enthält, hat der Antragsteller bereits begründet.


    Insgesamt sehe ich keinen Grund, den vorliegenden Entwurf zu verändern.

  • Honorable Commoners,


    ich möchte auf alle von Commoner Xanathos eingebrachten Punkte eingehen.


    Zu seinem ersten Punkt: Ich denke, das auch Transsexuelle sowie Zwitter durch die Definition "gleichen oder unterschiedlichen Geschlechtes" ihr Recht auf Eheschließung behalten. Dies war wenigstens die Intention dieser Formulierung. Wenn dies generell anders gesehen wird bin ich gerne bereit dies zu ändern.
    Was die polygame Lebensform angeht, so könnte man dies gegebenenfalls in Art. II als Punkt 5 anfügen:

      (5) Keiner der zukünftigen Ehepartner darf zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einem Anderen verheiratet sein. Eine Eheschließung ist nur unter zwei Menschen möglich.


    Wären damit die Bedenken diesbezüglich ausgeräumt?


    Zu Art. VI : Ich denke hier besonders an Menschen, die von ihrem Namen quasi leben. Prominente zum Beispiel. Wenn sich hier der Name ändert, würde das eventuell große Probleme bezüglich der Karriere mit sich bringen. Insofern halte ich es für richtig, auch das Beibehalten des früheren Namens für beide Partner zu ermöglichen. Sollte hier aber der Konsens bestehen, dass dies nicht gewünscht ist, bin ich auch hier bereit mit mir reden zu lassen.


    Betreffend Art. IX möchte ich sagen: Spätestens durch die zuvor angesprochene Ergänzung von Art. II sollte die Nicht-Anerkennung von polygamen Ehen klar sein. Ich denke nicht, dass es dem Staat Astoria State zusteht, Ehen aus anderen Ländern aufzulösen - einzig, den Eheleuten dann nicht die noch zu verbriefenden Privilegien zuzugestehen. Und das könnte daraus entstehen.


    Was ihren letzten Punkt angeht, so bin ich bezüglich Vertretungsregeln und Güterrecht durchaus offen. Zum Thema Scheidung würde ich gerne ein zweites Gesetz vorsehen, es sei denn Sie könnten damit leben diese in nur einem Article wie folgt unterzubringen:


    Article X Divorce
    (1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
    (2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
    (3) Eigentum, das während der Ehe erworben wurde, soll unter den ehemaligen Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
    (4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.


    Auch bezüglich Vertretungsregeln und Güterrecht möchte ich aber gerne auch Meinungen hören, ob diese nicht in einem seperaten Gesetz besser aufgehoben wären und man dieses Gesetz rein als Regelung der formalen Eheschließung sehen möchte.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Speaker,


    ein wichtiger Punkt, nämlich die geplante Möglichkeit der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, widerspricht zutiefst meiner persönlichen und religiösen Überzeugung. Ich werde dem Entwurf daher leider nicht zustimmen können.

  • Mr. Governor,
    Dear Commoners,


    Die Formulierung in Article II, Ssec 4 halte ich für geglückt und absolut praktikabel. Die Formulierung erlaubt jede Geschlechterkombination und steht damit niemandem im Weg. Ich begrüße das ausdrücklich und stehe der Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sehr offen gegenüber.
    Auch die Bedenken bezüglich des Ehenames von dem ehrenwerten Commoner Peterson Xanathos teile ich nicht. Ich sehe kein Problem darin, dass Ehepartner unterschiedliche Namen führen, bleibt das doch jedem selbst überlassen. Ih selbst würde meinen Namen nicht abgeben, aber auch nicht von meinem Ehemann erwarten, dass er das tut. Um Namen sollte es bei der Eheschließung nicht gehen, dazu ist sie zu wertvoll.


    Allerdings schließe ich mich bei der Frage der Polygamie an und plädiere stark für die Aufnahme der von Governor Wells vorgeschlagenen Formulierung in den Gesetzestext. Ich kann es aber selbst dann noch nicht akzeptieren, dass "importierte" Vielehen gültig bleiben sollen und wünche mir eine Klarstellung im entsprechenden Article. Die Ehe ist die Keimzelle unserer Gesellschaft, zwischen zwei Menschen. Ganz egal wo sie geschlossen, in Astoria State möchte ich soetwas nur ungern sehen, bzw. werde dem Gesetz meine Zustimmung verweigern müssen.


    Die Aufname einer Section zum Thema divorce halte ich für dringend geboten, da andernfalls eine Eheschließing rechtlich geregelt, eine Scheidung aber nicht. Das könnte zu Verwirrung führen.

  • Honorable Commoners,


    die Haltung von Commoner Rosenthal ignoriert leider völlig, dass wir im 21. Jahrhundert leben. Daran werde ich aber leider so bald nichts ändern können.


    Madam President,


    ich habe mir nochmal Gedanken gemacht und möchte nun den folgenden korrigierten Entwurf zur Debatte und später zur Abstimmung stellen:


    Astoria State Marriage Act Bill


    Das folgende wird durch Beschluss der Assembly Gesetz :


    Astoria State Marriage Act


    Article I General Provisions
    (1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für Hochzeiten in Astoria State auf.
    (2) Das Gesetz soll auf Dokumenten als "ASMA" abgekürzt werden.
    (3) Hochzeiten, die auf dem Gebiet von Astoria State vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden behalten ihre Gültigkeit, sofern beide Ehepartner bei Inkrafttreten dieses Gesetzes das 21. Lebensjahr beendet haben.


    Article II The Spouses
    (1) Eine Ehe schließen dürfen in Astoria State Personen, die das 21. Lebensjahr beendet haben.
    (2) Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Astoria State haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.
    (4) Eine Eheschließung soll sowohl unter Personen des gleichen Geschlechts wie unter Personen verschiedenen Geschlechts ermöglicht werden.
    (5) Keiner der zukünftigen Ehepartner darf zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einem Anderen verheiratet sein. Eine Eheschließung ist nur unter zwei Menschen möglich.


    Article III The Witness to the marriage
    (1) Das Brautpaar muss einen Trauzeugen oder eine Trauzeugin bestimmen.
    (2) Der Trauzeuge muss zum Zeitpunkt der Trauung mindestens 21 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Astoria State haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.


    Article IV The marriage registrar
    (1) Jede Stadt muss einen Standesbeamten für Eheschließungen bestimmen.
    (2) Ist niemand anders bestimmt, so nimmt der Mayor die Eheschließungen vor.
    (3) Der Standesbeamte muss mindestens 21 Jahre alt sein.
    (4) Der Standesbeamte soll nicht Würdenträger einer kirchlichen Organisation sein.


    Article V The procedure
    (1) Die Eheschließung findet in der Stadt statt, in der beide zukünftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben.
    (2) Haben die beiden Ehepartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Städten, so findet die Eheschließung in einer der beiden Städte statt.
    (3) Zur Eheschließung müssen der Standesbeamte, beide Ehepartner sowie der Trauzeuge anwesend sein.
    (4) Den genauen Ablauf der Trauung regelt Anhang A.
    (5) Der Termin für eine Eheschließung muss mindestens 4 Wochen im Vorraus bekannt sein.


    Article VI Surname
    (1) Die Ehepartner müssen sich vor der Eheschließung auf einen gemeinsamen Nachnamen einigen
    (2) Der gemeinsame Nachname kann der Name eines der beiden Ehepartner oder beide Namen in zusammenhängender Form (Example : John Mayer-Smith and Elizabeth Mayer-Smith) sein.
    (3) Beide Ehepartner können auch ihren früheren Namen behalten.


    Article VII Marriage of State Officials and Civil Servants
    (1) Ist einer der beiden Ehepartner beim Staat Astoria State beschäftigt, so darf die Trauung in Astoria State in der Governor's Mansion stattfinden.
    (2) Standesbeamter ist in diesem Fall der Governor von Astoria State.


    Article VIII The Marriage Certificate
    (1) Den Ehepartnern wird nach der Trauung ein Stammbuch mit einer Heiratsurkunde ausgehändigt.
    (2) Das Zertifikat folgt der formellen Vorgabe aus Anhang B.
    (3) Eine Kopie der Heiratsurkunde soll in der State Library verwahrt werden.


    Article IX Acceptation of foreign marriages
    (1) Hochzeiten aus anderen Bundesstaaten der USA werden anerkannt.
    (2) Bei Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, soll der Standesbeamte des neuen Wohnsitzes feststellen, ob die Eheschließung Gültigkeit behält.
    (3) Rein kirchliche Hochzeitszeremonien werden in Astoria State nicht anerkannt.
    (4) Ehen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, erfahren in Astoria State keine Anerkennung und die Eheleute gelten in Astoria State als nicht verheiratet. Jedem von ihnen soll eine erneute Eheschließung nach dem Recht von Astoria State ermöglicht werden.


    Article X Divorce
    (1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
    (2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
    (3) Eigentum, das während der Ehe erworben wurde, soll unter den ehemaligen Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
    (4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.
    (5) Näheres kann durch ein eigenes Gesetz geregelt werden.


    Article XI Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Es soll zusammen mit den Anhängen in der State Library aufbewahrt werden.



    APPENDIX A : The Procedure of Marriage


    Die Hochzeit in Astoria State verläuft stets nach den folgenden Regeln:
    1. Der Standesbeamte verliest die Eröffnungsformel. Sofern vom Brautpaar nicht anders bestimmt, lautet diese wie folgt:

      Wir sind heute hier zusammengekommen, um <spouse a> und <spouse b> auf ihrem Weg in die Ehe zu begleiten. Zwei Menschen haben sich dazu entschlossen, ihr Leben miteinander zu teilen, in guten wie in schlechten Zeiten. Dies wollen sie hier heute bestätigen, und es ist mir eine Ehre, am heutigen Tage, den <date> des Jahres <date>, den beiden auf ihrem Weg in das gemeinsame Leben zu helfen.


    2. Beide Ehepartner kriegen die Möglichkeit, ein selbst geschriebenes Treuegelübde vorzutragen.
    3. Der Standesbeamte fragt zunächst den ersten, dann den zweiten Ehepartner :

      Möchtest du, <name>, den/die hier anwesende/n <name b> zu deinem gesetzlich angetrauten Ehemann / deiner gesetzlichen angetrauten Ehefrau nehmen und ihm/ihr immer, egal, wie die äußeren Umstände sind, Liebe entgegenbringen?


    Beide Partner antworten darauf mit "Ja, ich will".
    4. Der Standesbeamte gibt den anderen Anwesenden die Möglichkeit, Einspruch gegen die Eheschließung einzulegen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ehe als geschlossen und der Standesbeamte händigt das Stammbuch und die Hochzeitsurkunde aus.


    APPENDIX B : The marriage certificat


    Jedem Ehepaar soll eine Heiratsurkunde nach folgendem Muster ausgehändigt werden, von der eine Urkunde auch in der State Library vewahrt werden soll :




    CERTIFICATE OF M A R R I A G E


    Diese Urkunde bestätigt durch Unterschrift, dass am


    DATUM


    NAME A
    aus Wohnort


    &


    NAME B, née GEBURTSNAME
    aus Wohnort


    den Bund der Ehe eingegangen und sich ewige Liebe und Treue geschworen haben. Diesen Bund soll niemand trennen.



    Bezeugt durch NAME DES TRAUZEUGEN
    und geschlossen durch NAME DES STANDESBEAMTEN
    bestätige auch ich, NAME DES GOVERNOR
    die Rechtsgültigkeit dieser Eheschließung.



    UNTERSCHRIFT DES GOVERNORS



    Ich habe hier die in meinen Augen sinnvollen und konsensfähigen Veränderungen eingefügt.


    Commoner Rosenthal,


    Ich möchte Sie darum bitten, sich trotz Allem darauf zu besinnen weshalb Sie hier sind und was die Aufgabe dieses Hauses ist. Es geht hier darum, dem Wohle der Menschen in Astoria State zu dienen, nicht darum, persönlichen Hass auszuleben. Auch Homo-, Bi- und Transsexuelle sind Menschen. Das sollten Sie nicht vergessen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Governor, honorable Commoners,


    Ich danke Governor Wells für diesen aktualisierten Entwurf. Bei neuerlicher Betrachtung sind mir allerdings nochmal zwei Punkte aufgefallen, die ich zumindest angesprochen haben möchte.
    1) Aus welchem Grund ist eine Eheschließung erst ab dem 21. Lebensjahr möglich? Wer bereits einen Schulabschluss besitzen kann oder einer regelmäßigen Arbeit nachgeht ist doch sicherlich auch in der Lage eine Ehe zu führen. Viele Menschen empfinden sich bereits in den Teenagertagen als füreinander bestimmt und wenn dem so ist sollte der Staat da nicht länger als nötig im Wege stehen.
    2) Das Trennungsjahr im Scheidungskapitel: Auch hier stellt sich mir die Frage nach dem Warum? Wer sein Leben nicht mehr länger miteinander verbringen will, will das nicht mehr. Die Eheleute hier durch Zwang für ein weiteres Jahr aneinander zu binden verschlimmert die Wunden einer gescheiterten Ehe unter Umständen nur noch.

  • Mr. Speaker, Mr. Governor,


    ich verbitte mir die Unterstellung ich würde Hass oder deartige Gefühle gegen Homo-, Bi- und Transsexuelle Menschen hegen. Das ist sicher nicht der Fall und wer mich kennt, weiß das auch. Ich bin jedoch der Ansicht, dass zum Bund der Ehe ausschließlich Mann und Frau berechtigt sein sollten. Es widerspricht nun einmal meiner religiösen Überzeugung. Ich kann nur an Sie appelieren dies zu akzeptieren.

  • Mr. Speaker,


    ich kann nur an den ehrenwerten Commoner Rosenthal appellieren zu akzeptieren, dass Astoria State ein säkulärer Staat ist, in dessen Politik religiöse Ansichten und Befindlichkeiten keine Rolle zu spielen haben.


    Wo kommen wir hin, wenn Menschen diskriminiert und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten im Leben beschränkt werden, weil ihre Mitbürger das aus religiösen (!) Gründen so für richtig halten?


    Wem, der persönlich auch noch so religiös sein und aus seiner Religiosität welche Handlungsmaximen auch immer für sein eigenes Leben herleiten mag, schadet es, wenn zwei andere Menschen die rein pragmatische Möglichkeit erhalten, ihrer Lebensgemeinschaft eine anerkannte, wirtschaftliche und juristische Sicherheit gewährleistende Rechtsform zu geben?


    Wo, frage ich mich, hört dieses Denken eigentlich auf? Was muss nach Meinung mancher anderen Menschen noch alles verboten oder vorgeschrieben werden, das sie überhaupt gar nicht betrifft, sondern nur ihren persönlichen religiösen Ansichten - die ihnen für ihren Lebensbereich ja niemand nehmen will - zuwider läuft?

  • Mr. Speaker,


    Commoner De Lauers Äußerungen verwundern mich doch stark. Ich muss Commoner De Lauer in Ihren Verlautbarungen entschieden widersprechen. Religiöse Ansichten und Befindlichkeiten spielen ohne Zweifel eine wichtige Rolle innerhalb einer Demokratie. Nur weil mich etwas nicht betrifft, darf ich doch trotzdem eine Meinung dazu haben, darf ich nicht? Was ist das bitte für ein Verständnis?


    Ich sehe mich persönlich auch als Vertreter der jüdischen Gemeinda Astoria States und in dieser Funktion ist es mein folgerichtiger Entschluss, als strengläubiger Jude, diesem Entwurf nicht zuzustimmen. Akzeptieren Sie diese Meinung, so wie ich Ihre Meiung akzeptiere, Commoner De Lauer.

  • Mr. Speaker,


    Mr. Rosenthal, ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie die grundsätzliche Gleichberechtigung aller Menschen gutheißen.


    Alle Menschen sind gleichberechtigt. Es herrscht ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Es verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot, wenn man Menschen ungleich behandelt, aber Diskriminierung liegt dann vor, wenn eine Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist.


    Eine Ungleichbehandlung darf einzig und allein aufgrund der Biologie der Menschen erfolgen.
    Ein Beispiel seien hier die Anforderungen für sportliche Auszeichnungen zu sehen: Frauen müssen weniger viel erreichen als Männer, wenn es um rein körperliche Erfordernisse geht, z.B. Hochsprung, Weitsprung, Gewichtheben, Sprinten. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Frauen durchschnittlich körperlich kleiner und schwächer sind als Männer. Und damit ist diese Bevorteilung der Frau gerechtfertigt.


    Als weiteres Beispiel dient mir der Mutterschutz: Mutterschutz ist ein Recht der werdenden und gewordenen Mutter. Sie wird vorteilhaft behandelt. Werdende und gewordene Väter haben dieses Recht nicht. Sie sind im Vergleich schlechtergestellt. Diese Ungleichbehandlung lässt sich aber rechtfertigen, weil nur die Mutter das Kind austragen und gebähren kann. Das Kind bildet einen Teil der nächsten Generation und erhält damit die Gesellschaft bzw. setzt sie fort. In den Monaten um den Zeitpunkt der Geburt ist die Mutter angreifbar, weil sie sich langsamer bzw. vorsichtiger bewegen muss.
    Das Vorrecht der Mutter auf Schutz und Unterstützung ist also gerechtfertigt.


    Wenn eine Frau einen Mann heiraten darf, ein Mann einen Mann aber nicht, dann hat der Mann das Recht, einen Mann zu ehelichen, nicht.
    Er ist nachteilig und ungleich behandelt. Lässt sich dies rechtfertigen?
    An dieser Stelle höre ich oft das Argument, dass die Ehe die Vorstufe zur Familie sei bzw. "gehet hin und mehret euch."


    Diese Ansicht verkennt aber die Tatsache, dass Ehe, Elternschaft und Familie drei voneinander völlig verschiedene Dinge sind,
    die zwar häufig und wünschenwerterweise gleichzeitig vorkommen, aber sich nicht bedingen.
    Eine Ehe ist keine Familie, eine alleinerziehende Mutter mit Kind ist ebenfalls keine Familie. Zwei Personen bilden keine Familie.


    Um es ganz einfach darzustellen:
    Ehe ist eine horizontale Verbindung zweier gleichberechtiger Individuen.
    Eltern-/Kindschaft ist eine vertikale Verbindung zweier Individueen, bei denen der Elter für das Kind sorgt.
    Und in einer Familie kommen schließlich horizontale und vertikale Verbindungen vor.


    Wer sagt, dass die Ehe die Vorstufe zur Familie sei, der negiert die Gleichstellung unehelicher Kinder mit ehelichen Kindern.
    Es ist eben nicht mehr ausschließlich so, dass zwei sich treffen, heiraten, Sex haben, Kinder bekommen und den Rest des Lebens zusammenbleiben.
    Es gibt Scheidungen mit und ohne Kinder, Adoptionen, Sex vor der Ehe, Kinder vor der Ehe, manche heiraten erst Jahre nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes. Manche Kinder werden nach der Scheidung der Eltern von einem neuen Ehegatten eines der Eltern adoptiert. All das ändert aber nichts an den dargestellten recht einfach zu verstehenden Grundsätzen:


    Ehe ist eine "horizontalrechtliche" Verbindung zweier gleichberechtiger Individuen.
    Eltern-/Kindschaft ist eine "vertikalrechtliche" Verbindung zweier Individueen, bei denen der Elter für das Kind sorgt.
    Und in einer Familie kommen schließlich horizontale und vertikale Verbindungen vor.


    Selbst wer die Ehe einfach als Verbindung von Mann und Frau definiert, der missachtet dabei den Gleichheitsgrundsatz. In antiken Zeiten hatte der Mann die volle rechtliche Gewalt über seine Familie. Frauen wurden mit der Ehe aus der Untergebenheit ihres Vaters herausgelöst und der Obhut ihres Gatten unterstellt. Frauen waren da nicht gleichberechtigt. Sie waren dem Manne Untertan. Das war sehr lange Zeit so, Zugang zu Bildung wurde ihnen versagt, Zugang zu Ämtern wurde ihnen versagt, das Wahlrecht wurde ihnen versagt. Soagr im letzten Jahrhundert noch konnte der Ehemann hingehen und die rechtlichen Verfügungen seiner Frau ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Doch diese Zeiten sind vorüber.


    Wer heute bei der Ehe auf das Geschlecht abstellt, der behandelt Mann und Frau ungleich und er kann dies nicht rechtfertigen.

  • Honorbale Commoners,


    zunächst an die Präsidentin:


    1. Das Mindestalter ist einfach ein Mindestalter. Man könnte auch 16 oder 18 Jahre nehmen, aber 21 Jahre halte ich für ein angemessenes Alter um die entsprechende geistige Reife aufzuweisen.
    2. Wenn die Ehe als nicht mehr zu retten gilt, kann das Trennungsjahr ja umgangen werden. Ich denke aber, weder Eheschließungen noch deren Auflösung sollten zu Spontanentscheidungen werden können. Daher halte ich Bedenkzeit für sinnvoll. Theoretisch könnten ja auch beide PArtner übereinstimmend aussagen, bereits ein Jahr getrennt zu sein.


    Commoner Rosenthal,


    religiöse Ansichten sollten nicht ihre Entscheidungen als Vertreter des gesamten Volkes beeinflussen. Sie sollen hier zum Wohle aller entscheiden, nicht so, wie es Ihrem kranken Weltbild am besten gefällt. Ich bitte Sie, sich auf ihren Eid zu besinnen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Speaker,


    es reicht nun wirklich Mr. Governor! Ich lasse mich von Ihnen hier nicht weiter verunglimpfen! Ihre Unterstellung eines "kranken Wetlbilds" ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Andersdenkenden. Ich helfe Ihrem demokratischen Verständnis noch ein letztes mal auf die Sprünge und zitiere aus der aktuellen Geschäfstordnung: Dort steht: "Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen."


    Also hören Sie gefälligst auf mir etwas vom Wohle aller zu erzählen, Mr. Governor! Ich vertrete bei dieser Frage gewiss nicht das ganze Volk. Ich vertrete den Teil der Bevölkerung, der sich klar und deutlich gegen die Möglichkeit der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ausspricht und das ist auch gut so. Lernen Sie damit zu leben, Mr. Governor!

  • Mr. Governor,


    Ich würde für 18 als Mindestalter plädieren. Für Liebe ist man da sicherlich bereits alt genug. Mit dem Trennungsjahr konnte ich mich nach erneuter Überlegung anfreunden.

  • Mr. Chairman,


    ich möchte den ehrenwerten Commoner Rosenthal einmal fragen, wie dieser reagieren würde, wenn einige fanatische Christen sagten, sie wollten auf Grund ihrer "religiösen Überzeugungen" keine Juden in ihrer Nachbarschaft haben? Ganz weit hergeholt ist das ja nicht, solche Leute gibt es bedauerlicherweise wirklich.


    Was wäre also nach Meinung des ehrenwerten Commoners Rosenthal, wenn solche Leute nun im Rat einer Stadt eine Mehrheit hielten, und dort - formaldemokratisch korrekt - einen Bebauungsplan beschlössen, demzufolge Menschen jüdischen Glaubens nur noch in besonders dazu ausgewiesenen Zonen am Stadtrand leben dürften, und das mit ihren "religiösen Überzeugungen" begründeten?

  • Honorable Commoners,


    Commoner Rosenthal,


    wenn Sie mit Kritik nicht klarkommen, dann ist das Ihre Sache. Aber als Parlamentarier aufgrund längst überholter Vorstellungen zu entscheiden , ist in meinen Augen ein Unding und eines modernen Staates unwürdig. Das ist und bleibt meine Meinung.


    Was das Mindestalter angeht: 18 Jahre hielte ich für eine praktikable Lösung, wenn diesbetreffend also kein Widerspruch käme würde ich das in den später zur ABstimmung stehenden Entwurf aufnehmen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Speaker,


    zur Frage des Mindestalters für eine Eheschließung: Ich würde dieses schlicht an das Erreichen der Volljährigkeit koppeln. Denn zivilrechtlich gesehen ist die Eingehung einer Ehe ein Rechtsgeschäft, wer vor dem Gesetz alt genug ist, sein Vermögen selbst zu verwalten und auch sonst selbstständig über seine Angelegenheiten zu bestimmen, der sollte auch eine Ehe schließen dürfen. (Meines Wissens ist das Volljährigkeitsalter in Astoria State noch nicht gesetzlich geregelt, ich würde hier aber ebenfalls 18 Jahre anregen.)


    Und noch eine Anmerkung zum Ehenamen: Die Bildung von Doppelnamen, zumal mit Bindestrich, entspricht meines Wissens nicht den kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen und Gepflogenheiten in den Vereinigten Staaten. Üblich ist glaube ich eher folgendes Schema:


    Heiraten Mr. A und Ms. B, dann nennen sich üblicherweise ...


    ... Mr. & Ms. A
    ... oder Mr. & Ms. B
    ... oder Mr. A & Ms. B A
    ... oder Mr. A B & Ms. B,


    oder bleiben schlicht Mr. A und Ms. B. Wenn man will, kann man sicherlich auch die Möglichkeit Mr. & Ms. A-B bzw. Mr. & Ms. B-A gesetzlich vorsehen, aber das würde ich wirklich nur neben den oben erläuterten Alternativen tun. ;)

  • Honorable Commoners,


    nach den letzten Gesprächsbeiträgen möchte ich nun den folgenden korrigierten Entwurf zur Debatte und später zur Abstimmung stellen:


    Astoria State Marriage Act Bill


    Das folgende wird durch Beschluss der Assembly Gesetz :


    Astoria State Marriage Act


    Article I General Provisions
    (1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für Hochzeiten in Astoria State auf.
    (2) Das Gesetz soll auf Dokumenten als "ASMA" abgekürzt werden.
    (3) Hochzeiten, die auf dem Gebiet von Astoria State vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden behalten ihre Gültigkeit, sofern beide Ehepartner bei Inkrafttreten dieses Gesetzes das 21. Lebensjahr beendet haben.


    Article II The Spouses
    (1) Eine Ehe schließen dürfen in Astoria State Personen, die das 18. Lebensjahr beendet haben.
    (2) Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Astoria State haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.
    (4) Eine Eheschließung soll sowohl unter Personen des gleichen Geschlechts wie unter Personen verschiedenen Geschlechts ermöglicht werden.
    (5) Keiner der zukünftigen Ehepartner darf zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einem Anderen verheiratet sein. Eine Eheschließung ist nur unter zwei Menschen möglich.


    Article III The Witness to the marriage
    (1) Das Brautpaar muss einen Trauzeugen oder eine Trauzeugin bestimmen.
    (2) Der Trauzeuge muss zum Zeitpunkt der Trauung mindestens 21 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Astoria State haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.


    Article IV The marriage registrar
    (1) Jede Stadt muss einen Standesbeamten für Eheschließungen bestimmen.
    (2) Ist niemand anders bestimmt, so nimmt der Mayor die Eheschließungen vor.
    (3) Der Standesbeamte muss mindestens 21 Jahre alt sein.
    (4) Der Standesbeamte soll nicht Würdenträger einer kirchlichen Organisation sein.


    Article V The procedure
    (1) Die Eheschließung findet in der Stadt statt, in der beide zukünftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben.
    (2) Haben die beiden Ehepartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Städten, so findet die Eheschließung in einer der beiden Städte statt.
    (3) Zur Eheschließung müssen der Standesbeamte, beide Ehepartner sowie der Trauzeuge anwesend sein.
    (4) Den genauen Ablauf der Trauung regelt Anhang A.
    (5) Der Termin für eine Eheschließung muss mindestens 4 Wochen im Vorraus bekannt sein.


    Article VI Surname
    (1) Die Ehepartner müssen sich vor der Eheschließung auf einen gemeinsamen Nachnamen einigen
    (2) Der gemeinsame Nachname kann der Name eines der beiden Ehepartner oder beide Namen in aneinandergereihter Form (Example : John Mayer Smith and Elizabeth Mayer Smith) sein.
    (3) Beide Ehepartner können auch ihren früheren Namen behalten.


    Article VII Marriage of State Officials and Civil Servants
    (1) Ist einer der beiden Ehepartner beim Staat Astoria State beschäftigt, so darf die Trauung in Astoria State in der Governor's Mansion stattfinden.
    (2) Standesbeamter ist in diesem Fall der Governor von Astoria State.


    Article VIII The Marriage Certificate
    (1) Den Ehepartnern wird nach der Trauung ein Stammbuch mit einer Heiratsurkunde ausgehändigt.
    (2) Das Zertifikat folgt der formellen Vorgabe aus Anhang B.
    (3) Eine Kopie der Heiratsurkunde soll in der State Library verwahrt werden.


    Article IX Acceptation of foreign marriages
    (1) Hochzeiten aus anderen Bundesstaaten der USA werden anerkannt.
    (2) Bei Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, soll der Standesbeamte des neuen Wohnsitzes feststellen, ob die Eheschließung Gültigkeit behält.
    (3) Rein kirchliche Hochzeitszeremonien werden in Astoria State nicht anerkannt.
    (4) Ehen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, erfahren in Astoria State keine Anerkennung und die Eheleute gelten in Astoria State als nicht verheiratet. Jedem von ihnen soll eine erneute Eheschließung nach dem Recht von Astoria State ermöglicht werden.


    Article X Divorce
    (1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
    (2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
    (3) Eigentum, das während der Ehe erworben wurde, soll unter den ehemaligen Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
    (4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.
    (5) Näheres kann durch ein eigenes Gesetz geregelt werden.


    Article XI Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Es soll zusammen mit den Anhängen in der State Library aufbewahrt werden.



    APPENDIX A : The Procedure of Marriage


    Die Hochzeit in Astoria State verläuft stets nach den folgenden Regeln:
    1. Der Standesbeamte verliest die Eröffnungsformel. Sofern vom Brautpaar nicht anders bestimmt, lautet diese wie folgt:

      Wir sind heute hier zusammengekommen, um <spouse a> und <spouse b> auf ihrem Weg in die Ehe zu begleiten. Zwei Menschen haben sich dazu entschlossen, ihr Leben miteinander zu teilen, in guten wie in schlechten Zeiten. Dies wollen sie hier heute bestätigen, und es ist mir eine Ehre, am heutigen Tage, den <date> des Jahres <date>, den beiden auf ihrem Weg in das gemeinsame Leben zu helfen.


    2. Beide Ehepartner kriegen die Möglichkeit, ein selbst geschriebenes Treuegelübde vorzutragen.
    3. Der Standesbeamte fragt zunächst den ersten, dann den zweiten Ehepartner :

      Möchtest du, <name>, den/die hier anwesende/n <name b> zu deinem gesetzlich angetrauten Ehemann / deiner gesetzlichen angetrauten Ehefrau nehmen und ihm/ihr immer, egal, wie die äußeren Umstände sind, Liebe entgegenbringen?


    Beide Partner antworten darauf mit "Ja, ich will".
    4. Der Standesbeamte gibt den anderen Anwesenden die Möglichkeit, Einspruch gegen die Eheschließung einzulegen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ehe als geschlossen und der Standesbeamte händigt das Stammbuch und die Hochzeitsurkunde aus.


    APPENDIX B : The marriage certificat


    Jedem Ehepaar soll eine Heiratsurkunde nach folgendem Muster ausgehändigt werden, von der eine Urkunde auch in der State Library vewahrt werden soll :




    CERTIFICATE OF M A R R I A G E


    Diese Urkunde bestätigt durch Unterschrift, dass am


    DATUM


    NAME A
    aus Wohnort


    &


    NAME B, née GEBURTSNAME
    aus Wohnort


    den Bund der Ehe eingegangen und sich ewige Liebe und Treue geschworen haben. Diesen Bund soll niemand trennen.



    Bezeugt durch NAME DES TRAUZEUGEN
    und geschlossen durch NAME DES STANDESBEAMTEN
    bestätige auch ich, NAME DES GOVERNOR
    die Rechtsgültigkeit dieser Eheschließung.



    UNTERSCHRIFT DES GOVERNORS



    Ich habe hier die in meinen Augen sinnvollen und konsensfähigen Veränderungen eingefügt und hoffe auf breite Zustimmung in der Assembly.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

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