Motions and Messages to the General Assembly

Es gibt 145 Antworten in diesem Thema, welches 18.916 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jon Ford.

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgende Resolution:




    RESOLUTION OF ABOLITION
    of the
    Freeland State Supreme Court Substitution Act



    Die State Assembly beschließt die Aufhebung des Freeland State Supreme Court Substituion Act vom 27. September 2009,
    da dieser durch Regelungen der zum heutigen Tag gültigen Verfassung des Free State obsolet geworden ist.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Honorable Members of the State Assembly,


    ich melde mich hiermit bis Samstag abwesend. Solange übernimmt nach Article 2 Section 7 and 8 Ms. Kathryn Waters den Vorsitz über die State Assembly.

  • Monsieur le President,
    ich bringe folgenden Vorschlag ein:



    Death in Dignity Bill / Loi de l'Mort en serait


    Section/Article 1: General /Général


    (1) Dieses Gesetz legalisiert im Bundesstaat Freeland den assistierten Suizid, die passive, indirekte und aktive Sterbehilfe.
    (2) Die oben geannten Handlungen sind nur entlang der in diesem Gesetz festgelegten Richtlinien legal.


    Section/Article 2: Passive Euthanasia / Euthanasie passive


    (1) Passive Sterbehilfe bezeichnet das Unterlassen bzw. die Reduktion lebenserhaltender- und lebensverlängernder Maßnahmen, wenn ein natürlicher Tod absehbar ist.
    (2) Die passive Sterbehilfe kann auf Diagnose von zwei voneinander unabhängig konsultierten Fachärzten umgesetzt werden.
    (3) Jeder Mensch in Freeland kann mittels Patientenverfügung auf passive Sterbehilfe bestehen.
    (4) Im Fall eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten ohne Patientenverfügung und bei positiver Freigabe durch 2 Fachärzte können die Angehörigen des Patienten auf lebensverlängernde Maßnahmen bestehen.
    (5) Bei divergierenden Meinungen der Angehörigen entscheidet ein Kollegium aus 3 Ärzten und 2 Pflegepersonen.


    Section/Article 3: Indirect Euthanasia / Euthanasie indirecte


    (1) Indirekte Sterbehilfe bezeichnet die wissentliche in Kaufnahme einer Beschleunigung des Todes bzw. des Eintritts des Todes durch Schmerzmittel oder eine terminale Sedierung.
    (2) Die indirekte Sterbehilfe kann im Entstadium einer Krankheit und bei bereits im Gange befindlichen Sterbeprozesses umgesetzt werden, wenn dies von zwei voneinander unabhängig konsultierten Fachärzten bestätigt und verordnet wird. Die Durchführung muss von einem nicht in diese Entscheidung involvierten dritten Arzt umgesetzt werden.
    (3) Jeder Mensch in Freeland kann mittels Patientenverfügung auf indirekte Sterbehilfe bestehen.
    (4) Im Fall eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten ohne Patientenverfügung und bei positiver
    Freigabe durch 2 Fachärzte können die Angehörigen des Patienten darauf bestehen, dass eine indirekte Sterbehilfe nicht umgesetzt wird.
    (5) Bei divergierenden Meinungen der Angehörigen entscheidet ein Kollegium aus 3 Ärzten und 2 Pflegepersonen.
    (6) Ein noch einwilligungsfähiger Patient kann auf eine indirekte Sterbehilfe bestehen und diese muss ihm gewährt werden, wenn das Entstadium einer Krankheit mit unbedingter Todesfolge erreicht ist.


    Section/Article 4: Assisted Suicide / Suicide assisté


    (1) Unter bestimmten Voraussetzungen hat eine Person das Recht sich mittels Antrag von einem Arzt tödliche Medikamente verschreiben zu lassen und diese selbst einzunehmen. Der verordnende Arzt und alle involvierten Personen bleiben dabei straffrei, wenn sie in gutem Glauben und Gewissen gehandelt haben.
    (2) Diese Voraussetzungen sind:
    (2.1.) Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Freeland haben.
    (2.2.) Die Person muss durch zwei unabhängige Ärzte oder ein psychiatrisches Gutachten als einsichtsfähig betrachtet werden.
    (2.3.) Die Person muss unheilbar krank sein und eine Lebenserwartung von weniger als 6 Monaten haben, was von zwei Ärzten geprüft sein muss.
    (2.4.) Die betroffene Person ihre Bitte unabhängig von jedem Zwang und freiwillig äußern, was von zwei Ärzten und einem Notar bestätigt werden muss.
    (2.5.) Ein umfassende Aufklärung über die Möglichkeiten der Palliativ-Medizin und Palliativ-Pflege muss zweifach gegeben werden.
    (2.6.) Es gibt eine 15-tägige Wartezeit zwischen der ersten mündlichen Bitte und einer schriftlichen Bitte. Es müssen sowohl eine schriftliche als auch 2 mündliche Bitten vorliegen.
    (2.7.) Es gibt eine 48-stündige Wartezeit zwischen der schriftlichen Bitte und dem Erteilen der Genehmigung.
    (2.8.) Die schriftliche Bitte muss von zwei unabhängigen Zeugen unterzeichnet werden, von denen mindestens einer mit dem Patienten weder verwandt noch Betreiber oder Angestellter der Gesundheitseinrichtung sein darf, die den Patienten betreut oder mit einem Betreiber oder einem Angestellten der entsprechenden Gesundheitseinrichtung verwandt oder verschwägert sein darf.
    (2.9.) Der Antrag darf jederzeit zurückgezogen werden und die Meinung kann auf jede Art und Weise zu entsprechendem Fall geändert werden.
    (3) Die Geeigneheit der Medikamente die verschrieben werden muss von zwei von einander unabhängigen Ärzten festgestellt werden.
    (4) Die tödliche Medikamentengabe muss sowohl schmerzstillend, als auch sedierend sein.


    Section/Article 5: Active Euthanasia / Euthanasie active


    (1) Unter bestimmten Voraussetzungen hat eine Person das Recht sich mittels Antrag von einem Arzt tödliche Medikamente verschreiben und verabreichen zu lassen. Der verordnende Arzt sowie der verabreichende Arzt und alle involvierten Personen bleiben dabei
    straffrei, wenn sie in gutem Glauben und Gewissen gehandelt haben.
    (2) Diese Voraussetzungen sind:
    (2.1.) Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Freeland haben.
    (2.2.) Die Person muss durch zwei unabhängige Ärzte oder ein psychiatrisches Gutachten als einsichtsfähig betrachtet werden.
    (2.3.) Die Person muss unheilbar krank sein und eine Lebenserwartung von weniger als 6 Monaten haben, was von zwei Ärzten geprüft sein muss.
    (2.4.) Die betroffene Person ihre Bitte unabhängig von jedem Zwang und freiwillig äußern, was von zwei Ärzten und einem Notar bestätigt werden muss.
    (2.5.) Ein umfassende Aufklärung über die Möglichkeiten der Palliativ-Medizin und Palliativ-Pflege muss zweifach gegeben werden.
    (2.6.) Es gibt eine 15-tägige Wartezeit zwischen der ersten mündlichen Bitte und einer schriftlichen Bitte. Es müssen sowohl eine schriftliche als auch 2 mündliche Bitten vorliegen.
    (2.7.) Es gibt eine 48-stündige Wartezeit zwischen der schriftlichen Bitte und dem Erteilen der Genehmigung.
    (2.8.)Die schriftliche Bitte muss von zwei unabhängigen Zeugen unterzeichnet werden, von denen mindestens einer mit dem Patienten weder verwandt noch Betreiber oder Angestellter der Gesundheitseinrichtung sein darf, die den Patienten betreut oder mit einem Betreiber oder einem Angestellten der entsprechenden Gesundheitseinrichtung verwandt oder verschwägert sein darf.
    (2.9.) Der Antrag darf jederzeit zurückgezogen werden und die Meinung kann auf jede Art und Weise zu entsprechendem Fall geändert werden.
    (3) Die Geeigneheit der Medikamente die verschrieben werden muss von zwei von einander unabhängigen Ärzten festgestellt werden.
    (4) Die tödliche Medikamentengabe muss sowohl schmerzstillend, als auch sedierend sein.
    (5) Der Arzt der, die tödliche Medikation verabreicht, darf in keinster Weise in den Prozess der Entscheidungsfindung über dieses Anliegen involviert gewesen sein.


    Section/Article 6: Inspection / Contrôle


    (1) Eine unabhängige Kontrollkommission wird eingerichtet, deren Aufgabe es ist die Richtlinien dieses Gesetzes und ethische Standards zu kontrollieren und zu evaluieren.
    (2) Diese Kontrollkommission ist dazu verpflichtet stichprobenartig regelmäßige Kontrollen aller im Gesetz genannten Handlungen und Prozesse zu kontrollieren und bei Missachtung dieses Gesetzes eine Strafverfolgung einzuleiten.
    (3) Ein Arzt oder Pflegepersonal, das sich verweigert ohne Angabe von stichhaltigen Gründen wie z.B. der Nicht-Einhaltung ethischer Standards bzw. Verwandtschaft, Verschwägerung oder dem Vorliegen von Abhängigkeitsverhältnisse entlang der hier festgelegten Richtlinien tätig zu werden verliert umstandslos die Berufsberechtigung.


    Section/Article 7: Improvement /Amélioration


    (1) Der Staat Freeland ist darüber hinaus verpflichtet, die durch dieses Gesetz entstehenden Aufwendungen vollstens zu tragen.
    (2) Der Staat Freeland ist weiters dazu verpflichtet die Durchführung dieser geregelten Tätigkeiten zu verbessern und zu evaluieren.
    (3) Eine Forschung der Palliativ-Medizin und der Palliativ-Pflege ist durch den Staat Freeland voranzutreiben.


    Section /Article 8 - Final Provisions / Dispositions Finales


    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung und gemäß der Bestimmungen der Verfassung in Kraft.

  • Monsieur le President,


    ich beantrage folgende Änderung der Standing orders:

    Zitat

    (7) Wenn der Präsidenten einen Zeitraum von mehr als vier Tagen nicht in der State Assembly anwesend sein kann (Abwesenheit), muss er dies der State Assembly in seinem Sitzungssaal mitteilen. in einem Zeitraum von 48 Stunden seinen Amtsgeschäften nicht nachkommt, gilt dieser als in Abwesenheit befindlich. Die Periode der Abwesenheit ist beendet mit der Ankündigung der Rückkehr der Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch den Präsidenten. Während der Abwesenheit übernimmt der Vizepräsident alle Rechte und Pflichten des Präsidenten. Ist dieser ebenso abwesend oder nicht gewählt übernimmt dasjenige Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore), welches am längsten Mitglied der State Assembly ist. Dies gilt nur bis zum Ende der Abwesenheit.

    Änderungen sind mit Durchstreichungen oder mit Hervorhebungen markiert.

  • Mr. Speaker,
    Madam Acting Speaker,


    hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf.


    Freeland Weapons of War Bill / Loi de l'Armes de Bataille


    Section / Article 1: General / Général
    Dieses Gesetz regelt die Produktion, den Verkauf und Besitz von Kriegswaffen auf dem Gebiet des Freistaats Freeland.


    Section / Article 2: Definitions /Définitions
    Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind

      a) ABC-Waffen,
      b) Panzerabwehrhandwaffen,
      c) Flammenwerfer, Granatwerfer,
      d) Handgranaten,
      e Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber und bewaffnete Drohnen,
      f) Kriegsschiffe, Landungsboote und U-Boote,
      g) Kampfpanzer,
      h) Raketenwaffen sowie ihre mobilen und stationären Start-Vorrichtungen,
      i) Haubitzen, Artillerie, Landminen, Seeminen, Antipersonenminen, Minenwerfer, Minenlege-Vorrichtungen und Sprengbomben,
      j) Torpedos, Minen, Bomben und Wasserbomben,
      k) Gefechtsköpfe und Munition für die oben aufgeführten Waffen sowie
      l) jedes weitere Gerät, das vom Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten als Kriegsgerät eingestuft wird.


    Section / Article 3: Production
    (1) Für die Produktion von Kriegswaffen ist eine Lizenz der Staatsregierung erforderlich.
    (2) Eine Lizenz ist frühzeitig vor Beginn des Produktionsprozesses bei der Staatsregierung zu beantragen.


    Section / Article 4: Sale / Vente
    Der Verkauf von in Freeland hergestellten Kriegswaffen ist ausschließlich gestattet an Streitkräfte und Sicherheitsbehörden des Bundes, der Bundesstaaten oder des Auslands.


    Section / Article 5: Property / Possession
    Der Besitz von Kriegswaffen ist ausschließlich den Streitkräften und Sicherheitsbehörden des Freistaats Freeland gestattet.


    Section / Article 6: Penal Provision / Réglements de pénalite
    (1) Wer Kriegswaffen ohne Lizenz der Staatsregierung herstellt begeht ein Vergehen der Klasse A gemäß Federal Penal Code.
    (2) Wer Kriegswaffen an Personen verkauft, die nicht Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes, der Bundesstaaten oder des Ausland sind, begeht ein Verbrechen der Klasse C gemäß Federal Penal Code.
    (3) Wer als Privatperson Kriegswaffen besitzt begeht ein Vergehen der Klasse B gemäß Federal Penal Code.


    Section / Article 7: Entry into Force / Entrée en vigueur
    Dieses Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Governor in Kraft.

  • Mr. Speaker,
    Madam Acting Speaker,


    hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf:


    Retroactive Permit Amendment


    Section / Article 1: General /Général
    Dieses Gesetz ändert die Standing Orders der State Assembly.


    Section / Article 2: Amendment / Modification
    Es wird eine neue Section VIII eingefügt:

      Section / Article VIII – Retroactive Permit
      Von der Geschäftsordnung abweichende Verfahren können nachträglich durch Beschluss der State Assembly für gültig erklärt werden.


    Die fortfolgende Nummerierung wird angepasst.


    Section / Article 3: Entry into Force / Entrée en vigueur
    Dieses Amendment tritt gemäß den in den Standing Orders festgelegten Regelungen in Kraft.

  • Mr. Speaker,


    hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf:


    Senatorial By-Election Amendment Bill


    Section I: General Provisions
    Dieses Gesetz fügt der Verfassung von Freeland einen Zusatz an.


    Section II: Amendment
    (1) Der Verfassung von Freeland wird folgender Zusatz angefügt.


    Senatorial By-Election Amendment


    Fällt das Amt des Senators für Freeland vakant, so wird gemäß Art. IV, Sec. 4, Ssec. 2 Federal Election Act eine Nachwahl durch die zuständige Behörde durchgeführt.


    (2) Das Senatorial Succession Amendment tritt außer Kraft.


    Section III: Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundlagen in Kraft.

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf.


    Presidency of the State Assembly Amendment


    Sec. 1 - Purpose
    Dieser Entwurf ändert die Standing Orders der State Assembly.


    Sec. 2 - Amendment
    Sec. 2 der Standing Orders wird wie folgt neugefasst:


      Section/Article II - Speaker of the State Assembly
      (1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten.
      (2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der State Assembly verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
      (3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt, Tod, Amtsverlust durch Abwesenheit oder ein Misstrauensvotum, spätestens jedoch nach vier Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
      (4) Wenn der Präsident in einem Zeitraum von 48 Stunden seinen Amtsgeschäften nicht nachkommt, gilt dieser als abwesend. Die Periode der Abwesenheit wird durch die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch den Präsidenten beendet. Während der Abwesenheit übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore).
      (5) Kommt der Präsident seinen Amtsgeschäften über 120 Stunden nicht nach, ohne ordnungsgemäß abgemeldet zu sein, verliert er sein Amt. Der Amtsverlust wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied festgestellt.
      (6) Mit der Mehrheit der abstimmungsberechtigten Mitglieder kann die State Assembly dem Präsidenten das Misstrauen aussprechen, indem sie einen neuen Präsidenten wählt. Hierzu ist ein Antrag beim Präsidium zu stellen. Die zugehörige Debatte wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied geleitet.
      (7) Ist das Amt des Präsidenten nicht besetzt, übernimmt dasjenige Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore), welches am längsten Mitglied der State Assembly ist.


    Sec. 3 - Final Provision
    Der Entwurf tritt gemäß den in der Geschäftsordnung festgehaltenen Regeln in Kraft.

  • Freeland Firearms Bill / Loi de l'Armes á feu


    Section / Article 1: General / Général
    Dieses Gesetz regelt die Produktion, den Verkauf und Besitz von Schusswaffen auf dem Gebiet des Freistaats Freeland.


    Section / Article 2: Definitions /Définitions
    (1) Eine Schusswaffe ist eine Vorrichtung, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Distanzinjektion oder zur Markierung bestimmt ist und bei der Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
    (2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes beziehen sich nicht auf Schusswaffen, die durch Verplombung des Laufes oder durch andere geeignete technische Maßnahmen unbrauchbar gemacht wurden.
    (3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes beziehen sich weiterhin nicht auf solche Waffen, die als Kriegswaffen definiert sind.


    Section / Article 3: Official Acts / Acte officiel
    (1) Wer vom Freistaat Freeland, einer seiner Behörden, der Behörde eines Counties oder einer Gemeinde oder von einer Behörde des Bundes ermächtigt ist, Schusswaffen zu tragen und zu gebrauchen, ist von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht betroffen.
    (2) Die Staatsregierung kann für Amtsträger des Freistaates, eines Counties oder einer Gemeinde verpflichtende Schulungen und Lehrgänge anordnen.


    Section / Article 4: Production
    Für die Produktion von Schusswaffen ist eine Lizenz der Staatsregierung notwendig.


    Section / Article 5: Sale / Vente
    (1) Schusswaffen darf gewerbsmäßig nur verkaufen, wer eine Genehmigung der Staatsregierung besitzt. Die Staatsregierung ist berechtigt, für Waffenhändler allgemeine Sicherheitsbestimmungen festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Bei Verstoß kann die Staatsregierung die Genehmigung widerrufen und deren Neuerteilung verweigern.
    (2) Der private Weiterverkauf von Schusswaffen ist verboten.


    Section / Article 6: Property / Possession
    (1) Der Besitz von Schusswaffen ist auf dem Gebiet des Freistaates jedem erlaubt, der diese Schusswaffen bei der Staatsregierung angemeldet hat und bei dem Erwerb einen Sachkundenachweis vorlegen kann.
    (2) Durch Gerichtsbeschluss kann dem einzelnen der Besitz von Schusswaffen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft untersagt werden, wenn davon auszugehen ist, dass von der Person ansonsten eine unverhältnismäßige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgehen würde.


    Section /Article 7: Safe-keeping / Garde en Dépôt
    (1) Wer eine Schusswaffe besitzt, ist verpflichtet, diese getrennt von der Munition in einem abgeschlossenen Waffenschrank aufzubewahren, wenn sich regelmäßig Kinder im Haus aufhalten oder dem Haushalt eine Person angehört, welcher der Besitz einer Schusswaffe gerichtlich untersagt wurde.
    (2) Die Staatsregierung ist berechtigt, unangemeldete Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Bestimmung sicherzustellen. Wird den Amtsträgern der Staatsregierung der Zugang zum Waffenschrank verweigert, so kann die Staatsregierung einen Durchsuchungsbeschluss erwirken. Bei Verstoß gegen die Aufbewahrungsbestimmungen ist vom Gericht ein Verbot des Besitzes von Schusswaffen für wenigstens zwei Monate anzuordnen.


    Section / Article 8: Penal Provision / Réglements de pénalite
    (1) Der Besitz von unangemeldeten Schusswaffen ist ein Vergehen der Klasse B gemäß FPC Article II Sec. 2. Der Besitz von Schusswaffen trotz eines gerichtlichen Verbotes ist ein Vergehen der Klasse A.
    (2) Der gewerbsmäßige Verkauf von Schusswaffen ohne Genehmigung und der private Weiterverkauf von Schusswaffen sind Vergehen der Klasse A gemäß FPC Article II Sec. 2.
    (3) Zwischen dem Verkauf einer Schusswaffe und der Abgabe an den Käufer muss eine Frist von sieben Tagen liegen. Der Verstoß gegen diese Bestimmung ist ein Verbrechen der Klasse D gemäß FPC Article II Sec. 1.


    Section / Article 9: Entry into Force / Entrée en vigueur
    Dieses Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Governor in Kraft.

  • Federal Property Amendment Ratification Bill


    Only Section: Purpose
    Die State Assembly von Freeland ratifiziert folgendes Verfassungsamendment.


    Federal property
    Die legislative, exekutive oder judikative Gewalt der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten soll nicht dahingehend ausgelegt oder angewendet werden können, dass sie sich über das Eigentum des Bundes erstreckt; dieses soll aber weiterhin Teil des Bundesstaates bleiben, in dem es liegt. Der Kongress soll das Recht haben, über dieses Eigentum frei zu verfügen und Gesetze im Bezug darauf zu erlassen.

  • Mister Speaker,


    ich beantrage eine Aussprache und anschliessende Abstimmung zu folgendem Entwurf:


    State of the State Adress Bill


    Section 1 - Introduction of an Amendment to Free State Constitution
    Der Verfassung des Freistaats wird folgender Zusatz hinzugefügt:


      State of the State Adress
      Der Gouverneur hat von Zeit zu Zeit die State Assembly über die Lage des Free States Bericht zu erstatten und Maßnahmen zur Beratung zu empfehlen, die er für notwendig und nützlich erachtet.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage Aussprache und Beschlussfassung zu folgendem Entwurf:


    [doc]Freeland University Act Amendment Bill


    Section 1 - Amendment to the Freeland University Act


    Section 2, Subsection 1 des Freeland University Act wird folgender Satz hinzugefügt:

      "Écoles des Arts / Universities of Arts|Diese umfassen Ausbildungen in den bildenden Künsten (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Architektur), der Musik (Komposition, Interpretation), der Literatur (Epik, Dramatik, Lyrik, Essayistik) und der darstellenden Kunst (Theater, Tanz, Film)."


    Section 2, Subsection 1, Sentence 5 des Freeland University Acts wird folgendermaßen geändert:

      "Écoles spécialisées / Special Universities | Diese umfassen Ausbildungen zu Krankenpflegepersonal, Hebammen, Sozialarbeitern, Innenarchitekten, Medizinern und Pharmakologen."


    Section 2, Subsection 3 des Freeland University Act wird wie folgt geändert:

      "(3)Die Pflicht eine Spezial-Hochschule zu garantieren entfällt, wenn an der generellen Hochschule Krankenpflege und Medizin angeboten wird."


    Section 6, Subsection 2, Sentence 1 des Freeland University Act wird wie folgt geändert:

      "Die Fakultäten und Lehrgangsleitungen legen eine Studienordnung fest, in der sämtliche Prüfungen und abschlussrelevante Leistungen sowie die Prüfungsmodalitäten aufgezeigt werden."


    Section 7, Subsection 1 des Freeland University Act wird wie folgt geändert:

      "(1) Die Studierenden wählen zweijährig eine Hochschülerschaftsvertretung."


    Section 7, Subsection 4 des Freeland University Act wird wie folgt geändert:

      "(4) Die genannte Versammlung wählt aus ihrer Mitte ein exekutives Organ."


    Section 7, Subsection 5 des Freeland University Act wird wie folgt geändert:

      "(5) Aufgaben dieser Studierendenvertretung ist die Beratung, rechtliche Unterstützung und Vertretung der Studenten gegenüber den Fakultäten und Universitätsleitungen."

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Ich beantrage die Aussprache und Beschlussfassung über den folgenden Resolutionsentwurf.


    Resolution of the State Assembly concerning the Byname of Freeland
    Résolution de l'Assemblée de l'Etat concernant l'épithète de Frélande


    Die Staatsversammlung,


    ANERKENNEND, dass die Staaten Astors sich auf unterschiedlichen Wegen Beinamen gegeben haben, die den Charakter des jeweiligen Staates zusammenfassen,


    BEMÄNGELND, dass dem Freistaat ein solcher Beiname fehlt,


    IM BEWUSSTSEIN der kulturellen Vielfalt, des Reichtums an kultureller und politischer Geschichte, des Geistes der sprachlichen Diversität und der Achtung vor den Rechten aller Einwohner des Freistaates,


    beschließt hiermit das folgende:


    (1) Der Beiname von Freeland soll "Der Staat der Vielfalt" sein und im offiziellen Gebrauch ausschließlich in barnstorvischer Sprache verwendet werden: "L'état de la diversité".


    (2) Die Städte und Gemeinden, die Départements und die Staatsregierung von Freeland werden angehalten, den Beinamen des Freistaates in barnstorvischer Sprache an Grenzübergängen, auf Flughäfen, in Bahnhöfen und an allen Orten, die ihnen passend erscheinen, als Willkommensgruß und sprachliche Repräsentation des Freistaates zu verwenden, wie es ihnen geziemlich scheint.

  • Ich beantrage die Aussprache und Beschlussfassung über den folgenden Gesetzesentwurf.


    Freeland Administration Bill / Loi de L'administration de Frélande


    Section 1 [Basics / Les Généralités]
    (1) Der Freistaat Freeland gliedert sich in die Counties Garonnac, Cóte de Morbinaux, Varon, Isle of Gareth und Gold Coast. Die Staatsregierung soll eine Landkarte mit den Grenzen der Counties veröffentlichen.
    (2) Statt der albernischen Bezeichnung „County“ ist auch die Verwendung des barnstorvischen Begriffs „Département“ zulässig.


    Section 2 [The Commissioner / Le Préfet]
    (1) Jedem County steht ein Commissioner (in barnstorvischer Sprache „Préfet“) vor. Der Commissioner vertritt seinen County gegenüber den Gemeinden, der Staatsregierung und dem Bund.
    (2) Der Commissioner bestimmt per Dekret die Hauptstadt und das Motto seines Countys. Die Dekrete der Commissioners sollen in der Staatsbibliothek veröffentlicht werden.
    (3) Die Commissioners bilden gemeinsam die Commission, die für die Ausgestaltung des Freistaates zuständig ist. Sie tagt ständig und öffentlich in der Staatshauptstadt. Sie kann sich eine Geschäftsordnung geben und aus ihrer Mitte einen oder mehrere Amtsträger wählen.


    Section 3 [Election of the Commissioner / Élection des Préfets]
    (1) Die Commissioners werden jeweils in den Monaten März und September gewählt. Für die Durchführung der Wahl ist eine von der Staatsregierung bestimmte Behörde zuständig.
    (2) Wahlberechtigt und wählbar ist bei der Wahl eines Commissioners in einem County, wer am ersten Tag des Wahlmonats
    a) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
    b) die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und
    c) seinen Hauptwohnsitz in dem County genommen hat, für den er als Commissioner kandidiert.
    (3) Wer im Laufe des Wahlmonats die astorische Staatsbürgerschaft verliert, verliert das Wahlrecht und die Wählbarkeit für diese Wahl. Wer im Laufe des Wahlmonats seinen Hauptwohnsitz aus dem County verlegt, in dem er wahlberechtigt ist, erhält das Wahlrecht und die Wählbarkeit in dem County, in dem er seinen neuen Hauptwohnsitz nimmt, soweit der neue Hauptwohnsitz innerhalb des Freistaats Freeland liegt. Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes mit Wechsel des Countys im Wahlmonat ist von wahlberechtigten Personen der für die Durchführung der Wahl zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Wer in einem County wählt oder für das Amt eines Commissioners kandidiert, obwohl sein Hauptwohnsitz nicht in diesem County liegt, macht sich des Wahlbetrugs schuldig.
    (3) Die Wahl der Commissioners erfolgt nach den folgenden Vorgaben:
    a) Die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde hat die Wahl innerhalb der ersten fünf Tage des Wahlmonats öffentlich anzukündigen. Sie hat dabei eine Liste der wahlberechtigten Personen, gegliedert nach den Counties, zu veröffentlichen. Änderungen an der Liste der wahlberechtigten Personen sind unverzüglich öffentlich bekanntzugeben.
    b) Kandidaturen für das Amt eines Commissioners sind vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ende des zwölften Tages des Wahlmonats möglich.
    c) Die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde hat im Anschluss die zugelassenen Kandidaturen öffentlich bekanntzugeben. Gegen die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaturen ist Einspruch binnen drei Tagen nach der Bekanntgabe gegeben. Im Anschluss steht der Rechtsweg offen.
    d) Die Stimmabgabe ist vom achtzehnten bis einschließlich dem fünfundzwanzigsten Tag des Wahlmonats möglich.
    e) Im Anschluss hat die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde das Ergebnis der Wahlen in den Counties binnen drei Tagen öffentlich bekanntzugeben. Gewählt ist in einem County, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Gibt es nur einen Kandidaten, so ist die Wahloption „No“ / „Non“ verfügbar zu machen.
    f) Gegen das Wahlergebnis ist Einspruch bei der Wahlbehörde binnen drei Tagen nach der Verkündung des Ergebnisses gegeben. Bei ablehnendem Bescheid steht der Rechtsweg offen.
    (4) Die neu gewählten Commissioners treten ihr Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt. Sie schwören vor der Staatsversammlung den für Beamte des Freistaats in der Verfassung vorgesehenen Eid.
    (5) Finden sich in einem County keine Kandidaten für die Wahl des Commissioners, so entfällt die Wahl in diesem County und das Amt des Commissioners bleibt vakant. Hat ein County nur einen Einwohner, der die Kriterien für die Wählbarkeit erfüllt, so kann dieser sich jederzeit selbst zum Commissioner des Countys durch öffentliche Bekanntgabe und Ableistung des Amtseides vor der Staatsversammlung erklären. Er bleibt bis zur nächsten ordentlichen Wahl des Commissioners in dem County im Amt.


    Section 4 [Final provisions / dispositions finales]
    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert der Freeland Administration Act vom 20. Oktober 2009 seine Gültigkeit.

  • Gem. Art. III Sec. 3 Ssec. 4 beantrage ich eine Neuwahl des Gouverneurs durch die Staatsversammlung. (Grund)
    Zugleich hat der Speaker die Aufgaben des Gouverneurs bis zum Ende der Nachwahl inne. Meinen Glückwunsch.

  • Mr. Speaker pro Tempore,


    müssen die neuen Mitglieder der Staatsregierung nach Article VI Sec. 1 Ssec. 1 der Verfassung vereidigt werden? Dort steht ja "Alle gewählten Amtsträger und Staatsbeamten"; bezieht sich das "gewählt" nun auf Staatsbeamte und Amtsträger oder nur auf Amtsträger? Ich bin da recht ratlos...

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Nun Gut, soll das dann dort geschehen, wo es auch alle Mitglieder der State Assembly tun?

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Handlung

    Verfolgt das Gespräch aufmerksam, da er ja letztendlich seinen Diensteid leisten möchte.



    Social education worker, owner of the Thomson's Bookstore


    «A part-time worker is fully employed, half the time. In other words, they are part-time unemployees.» ― Jarod Kintz
    «I believe in a relatively equal society, supported by institutions that limit extremes of wealth and poverty. I believe in democracy, civil liberties, and the rule of law. That makes me a liberal, and I’m proud of it.» ― Paul Krugman



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