Motions and Messages to the General Assembly

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  • Madam Speaker,
    ich erbitte die Einleitung einer Debatte zu folgendem Antrag.

    Ratification of the Acting Presidency Amendment Bill



    Section 1 - Ratification of an Eighth Amendment to the United States Constitution
    Der Free State of Freeland ratifiziert hiermit folgenden vom Kongress der Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Achten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten.



      Acting Presidency
      (1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
      (2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
      (3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt oder das letzte gemäß den gesetzlichen Vorschriften amtierende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats ist.
      (4) Führt ein Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, soll es seine Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator während dieser Zeit ruhen lassen.
      (5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.


    Section 2 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Kundmachung durch den Gouverneur der Republik Serena in Kraft.


  • LETTRE DE NOMINATION


    Madame la Président!


    Gemäß Art. III Sec. 3 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates nominiere ich Monsieur


    Jean Charest


    zum Vizegouverneur des Freistaates Freeland.





    Amada, le 11 février 2018



    Alexander Conway

    Governor of Freeland

  • Hiermit bitte ich um Behandlung des untenstehenden Antrages sowie des Antrages von Sonntag.

    Astorian Institution Bill

    Section 1 - Affirmation and Ratification of State Participation in the Astorian Institution

    Die Generalversammlung befürwortet das Engagement des Free State of Freeland an der „Astorian Institution for the increase and diffusion of knowledge among men“ und ratifiziert dessen Gründungsvertrag.


    Section 2 - Incorporation
    Die Joint Commission of Freeland wird hiermit aufgelöst in die Astorian Institution integriert.


    Section 3 - Financing
    Die Generalversammlung billigt den finanziellen Beitrag Freelandsam Gründungskapital der Astorian Institution in der Höhe von 85 Mio. Dollar und ermächtigt das State Government diesen zu leisten.


    Section 4 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.

  • Madam Speaker,


    ich ersuche weiters um Einleitung der Debatte über die folgende Geschäftsordnung.



    THE FREE STATE OF FREELAND
    L’ÉTAT LIBRE DE LA FRÉLANDE


    THE GENERAL ASSEMBLY
    L’ASSEMBLÉE GÉNÉRALE


    RULES OF ORDER
    RÈGLEMENT


    Article I – Fundamentals/Fondamentaux.



    (1) Die Generalversammlung tagt öffentlich und permanent.
    (2) Mitglieder der Generalversammlung sind alle Staatsbürger Freelands, die den Eid gem. Art. V Sec. 2 der Verfassung abgeleistet haben.
    (3) Die Mitglieder der Generalversammlung tragen den Titel „Member of the General Assembly“ bzw. „Membre de l’Assemblée Générale“ (MGA/MAG).



    Article II – Chairmanship/Présidence.


    (1) Die Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit absoluter Mehrheit einen Präsidenten. Er trägt den Titel „President of the General Assembly“ bzw. „Le Président de l’Assemblée Générale“.
    (2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der Generalversammlung verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
    (3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von, Rücktritt, Tod, Amtsverlust durch Abwesenheit oder ein Misstrauensvotum. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Wenn der Präsident in einem Zeitraum von 48 Stunden seinen Amtsgeschäften nicht nachkommt, gilt dieser als abwesend. Die Periode der Abwesenheit wird durch die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch den Präsidenten beendet. Während der Abwesenheit übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied die Sitzungsleitung (President pro tempore).
    (5) Kommt der Präsident seinen Amtsgeschäften über 120 Stunden nicht nach, ohne ordnungsgemäß abgemeldet zu sein, verliert er sein Amt. Der Amtsverlust wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied festgestellt.
    (6) Mit der Mehrheit der abstimmungsberechtigten Mitglieder kann die Generalversammlung dem Präsidenten das Misstrauen aussprechen, indem sie einen neuen Präsidenten wählt. Hierzu ist ein Antrag beim Präsidium zu stellen. Die zugehörige Debatte wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied geleitet.
    (7) Ist das Amt des Präsidenten nicht besetzt, übernimmt der Präsident pro tempore die Sitzungsleitung.


    Article III – Sessions.


    (1) In allen Diskussionen und Aussprachen der Generalversammlung genießen seine Mitglieder uneingeschränktes Rederecht.
    (2) In Abstimmungen sind Diskussionen und Änderungsanträge unzulässig.
    (3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht

      a) durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenums gefährdet ist,
      b) die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.

    (4) Das Rederecht eines Gastes kann vom Präsidenten jederzeit wieder entzogen werden, wenn einer der vorgehend genannten Fälle nach der Erteilung des Rederechts zutrifft.



    Article IV – Motions.


    (1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Generalversammlung gestellt werden.
    (2) Anträge sind in der State Assembly an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb der State Assembly einzubringen.
    (3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.


    Article V – Debates/Débats.


    (1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Debatte. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
    (2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag mindestens eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
    (3) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung in der Generalversammlung über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf einen Widerspruch in Bezug auf Abs. 2.
    Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
    (4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.

    Article VI – Votes.



    (1) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye/Oui, Nay/Non oder Abstention beantwortet werden kann. Eine Enthaltung gilt als abgegebene Stimme.
    (2) Abstimmungen werden vom Präsidenten eröffnet und beendet und dauern maximal 96 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder abgestimmt haben.
    (3) Wird ein Beitrag, der eine Stimmabgabe enthält, nachträglich editiert, so gilt die Stimmabgabe als ungültig.


    Article VII – Etiquette.


    (1) Bei allen Debatten enthalten sich die Mitglieder beleidigender, verleumderischer und diskriminierender Äußerungen und üben einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander.
    (2) Der Präsident ist berechtigt, bei Verstößen gegen Abs. 1 Verwarnungen auszusprechen. Unterlässt ein Mitglied die Verstöße gegen diesen Absatz auch nach zwei Verwarnungen nicht, so kann der Präsident das betreffende Mitglied 5 bis zu 72 Stunden von der Teilnahme an den Sitzungen der Versammlung ausschließen oder Ordnungsgelder von bis zu $ 300.- verhängen, die der Staatskasse zufließen. Der Sitzungsausschluss hindert nicht an der Teilnahme an Abstimmungen.
    (3) Auf Antrag des Präsidenten kann die Versammlung durch Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ein Mitglied der Generalversammlung für einen Zeitraum bis 14 Tagen von der Teilnahme an den Sitzungen ausschließen, wenn das betreffende Mitglied sich nach Ansicht der Mitglieder schwerer Verstöße gegen diese Geschäftsordnung schuldig gemacht hat. Der Beschluss kann bestimmen, dass dem betreffenden Mitglied auch die Teilnahme an Abstimmungen im festgelegten Zeitraum verweigert wird.
    (4) Bei allen Debatten sollen die Mitglieder der Versammlung sich in ihren Wortbeiträgen an den Sitzungsleiter wenden. Bei subsequenten Äußerungen ist auch die Anrede eines bestimmten Mitgliedes der Assembly gestattet. Der Vorsitzende, unabhängig ob er das Amt nur interimistisch ausführt oder nicht, ist in albernischer Sprache als „Mister Speaker“, in barnstorvischer Sprache als „Monsieur le Président“ zu betiteln.
    Aussagen die direkt an andere Mitglieder gerichtet sind, sind mit „Das ehrenwerte Mitglied aus [Heimatort]“ in dritter Person an den Präsidenten zu richten.



    Article VIII – Final Provisions/Provisions finales.


    (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Generalversammlung angenommen wurde.
    (2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
    (3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.

  • Governor,


    zu Ihrem Nominierungsantrag: Es gibt (derzeit) kein vorgeschriebenes Prozedere in den Standing Orders ob es dazu einer Aussprache geben soll – etwa damit sich die Mitglieder ein Bild vom Kandidaten machen können. Wünschen Sie, dass der Kandidat zu einer Diskussion eingeladen wird oder sollen wir direkt zur Abstimmung schreiten?

    Rep. Nimrata Chandra (D-FL)

    Speaker of the House of Representatives

  • Madam Speaker,


    ich denke nicht dass es beim Amt des Vizegouverneurs nötig ist, ein Hearing durchzuführen. Daher bitte ich um die sofortige Einleitung der Abstimmung.


  • LETTRE DE NOMINATION


    Monsieur le Président!


    Gemäß Art. III Sec. 3 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates nominiere ich Monsieur


    Joseph S. McClurg


    zum Vizegouverneur des Freistaates Freeland.





    Amada, le 18 mars 2018



    Alexander Conway

    Governor of Freeland

  • Mr. Speaker,


    hiermit bringe ich den folgenden Antrag ein:

    Resolution on the Gubernatorial Elections

    Die Generalversammlung hat beschlossen:

    Gubernatorial Election Act/Loi de L’Élection du Gouverneur


    Article I - Area of application/Domain d’application
    Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur des Freistaates Freeland.


    Article II – Election period/Périod électorale
    Wahlen zum Gouverneur sollen drei Tage dauern und am 23. Tag des Wahlmonats beginnen.


    III - Candidacies/Candidatures
    (1) Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs sind bis zum Ablauf des 18. Tages des Wahlmonats öffentlich, an einem von der die Wahl durchführenden Behörde ausgewählten Ort, bekanntzugeben.
    (2) Wird innerhalb der Frist keine Kandidatur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekanntgegeben, so verlängert sich die Frist zum Ablauf des Tages nach dem Tag, an dem eine Kandidatur bekanntgegeben wird. Erstreckt sich die Kandidatenfrist über den üblichen Termin des Wahlbeginns, soll die Wahl stattdessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen.
    (3) Steht nur ein Bewerber zur Wahl, so soll die Wahl in Form einer Abstimmung durchgeführt werden, bei der die Wahlberechtigten auf die Frage, ob der Wahlwerber zum Gouverneur gewählt werden solle, zwischen den Optionen „Ja“ und „Nein“ abstimmen sollen.


    Article IV - Procedure of elections/Procédure d’élections
    (1) Jeder qualifizierte Wähler hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
    (2) Die Kennzeichnung keiner oder mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
    (3) Zum Gouverneur des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Gibt es zwei Zweitplatzierte mit gleicher Stimmenanzahl, so hat in diesem Fall das Los über den Einzug in den zweiten Wahlgang zu entscheiden.
    (5) Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so ist die Wahl binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses ein dritter Wahlgang mit denselben Kandidaten auszuschreiben.


    Article V - Inauguration into office/Inauguration
    (1) Der neugewählte Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Monat der Wahl folgenden Tages mit der Leistung des Amtseides vor der Generalversammlung an.
    (2) Wird ein Gouverneur in einer Nachwahl bestimmt oder verzögert sich eine reguläre Gouverneurswahl über den Wahlmonat hinaus, soll der gewählte Gouverneur seinen Eid am ersten Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses leisten.


    Article VI - Initiation of elections/Initiation d’élections
    (1) Der Gouverneur hat das Wahlamt der Vereinigten Staaten so rechtzeitig von anstehenden Wahlen im Staat Freeland zu informieren, dass zwischen der Ausschreibung der Wahl und dem Schluss der Annahme von Kandidaturen unter Einrechnung des Tages des Wahlausschreibung wenigstens fünf Tage liegen.
    (2) Im Falle einer notwendigen Neuwahl des Gouverneurs hat der an seiner Stelle handelnde amtierende Gouverneur unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte Nachwahlen durch den General Court einzuleiten.


    Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.

  • Erstens ist das für ein Gesetz völlig ausreichend und zweitens gehören solche Vorschläge in die Debatte, welche ich Sie erneut zu eröffnen ersuche.

  • Ich denke, Sie verstehen nicht richtig: Den Gesetzestext halte ich für vollkommen ausreichend und werde die Debatte zeitnah eröffnen, allein der Resolutionstext dürfte ausführlicher gestaltet werden. Ich werde da aber zeitnah eine Vorlag vorlegen.

  • Mr. President Gilbert Auriol de Salle:


    Ich erbitte jeweils eine Abstimmung zu diesen beiden Amendments zur U.S. Constitution, in welchen ermittelt werden soll, ob der Free State of Freeland jene Zusätze ratifiziert.


    Constitutional Amendments Popular Ratification Bill
    An act to transfer the power of ratification of an amendment to the United States Constitution to the People of the states.


    Section 1 – Amending the U. S. Constitution
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das folgende Amendment angefügt:
    Amendment # [Popular Ratification of Constitutional Amendments]

      Die Ratifizierung von Zusätzen zu dieser Verfassung soll durch eine in den jeweiligen Bundesstaaten durchgeführte Volksabstimmung geschehen. Als stimmberechtigt sollen jene Bürger gelten, die auf bundesstaatlicher Ebene wahlberechtigt sind.

    Section 2 – Coming into force
    Dieses Amendment tritt nach verfassungsmäßiger Ratifizierung durch die einzelnen Bundesstaaten in Kraft.



    U. S. Territories and Federal District Amendment Bill


    Only Section
    Der Kongress der Vereinigten Staaten beschließt den folgenden Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten und legt ihn zur Ratifikation den Bundesstaaten vor:



    Amendment # [Territories of the United States, Federal District Clause]
    (1) Jedem Bürger der Vereinigten Staaten steht es frei, seinen Hauptwohnsitz in einem Territorium der Vereinigten Staaten zu nehmen, mit allen daraus erfolgenden Einschränkungen.
    (2) Ein Bürger der Vereinigten Staaten, der in einem Territorium der Vereinigten Staaten seinen Hauptwohnsitz nimmt, soll die gleichen Rechte und Pflichten genießen wie jeder anderer Bürger der Vereinigten Staaten.
    (3) Wahlrecht für die Wahlen zum Repräsentantenhauses soll Bürgern mit Wohnsitz in einem Territorium der Vereinigten Staaten nach Maßgabe eines Bundesgesetzes zukommen. Für den Zweck der Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten soll ein Territorium wie ein Bundesstaat behandelt werden.
    (4) Die Vereinigten Staaten haben mit dem Staat, in dem die Bundeshauptstadt liegt, eine Vereinbarung darüber zu schließen, dass die Bundeshauptstadt ganz oder teilweise zu einem Bundesdistrikt der Vereinigten Staaten wird, der einem Territorium in jeder Hinsicht gleichgestellt ist. Eine solche Vereinbarung soll, sobald sie durch ein Gesetz des betroffenen Staates und durch ein Bundesgesetz ratifiziert worden ist, gültig und rechtsverbindlich sein.

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Mesdames et Messieurs,


    bitte verzeihen Sie meine Wortmeldung, aber ich weise darauf hin, dass ich seit dem 12. September nicht mehr Mitglied der Assemblé bin und daher auch nicht mehr als ihr Président dienen kann. Es sei mir der Hinweis erlaubt, dass sich daran insbesonderen aus rechtlichen Gründen gegenwärtig auch nichts ändern wird.


    Salut!

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