Constitutive Session of the State Assembly

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.934 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Joe Clancy Baker.


  • The Free State of Freeland - The State Assembly
    Constitutive Session


    In der konstituierenden Sitzung ist die State Assembly aufgerufen, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben sowie einen Präsidenten/eine Präsidentin der State Assembly zu wählen. Gemäß Article IV, Section 4, Subsection 2 soll die konstituierende Sitzung der State Assembly durch den bisherigen Vorsitzenden des Volksrates geleitet werden. Die Sitzungsleitung obliegt damit Hilda Caviness. Nach der formalen Erlangung der Mitgliedschaft der State Assembly durch Ableistung des Eides sei daher Mr. Caviness die Sitzungsleitung übertragen.

  • Honorable Members of the State Assembly,
    ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer konstituierenden Sitzung nach der Annahme der neuen Verfassung.
    Auf der Tagesordnung an erster Stelle steht die Annahme einer neuen Geschäftsordnung. Gibt es hierzu Entwürfe aus der Mitte der State Assembly oder wird gewünscht, dass die Sitzungsleitung einen Entwurf vorlegt?

  • Honorable Members of the State Assembly,


    ich denke das wir im Großen und Ganzen mit den bisherigen Prozeduren weitermachen können. Wir sollten allerdings eine formale Anpassung vornehmen. Dies betrifft in erster Linie die Titel.

  • Ich habe nun die bestehende GO als ersten Vorschlag überarbeitet und die Begriffe ausgetauscht. Die inhaltlichen Bestimmungen sind diesselben.


    Standing Orders of the State Assembly of Freeland


    Section/Article I - Fundamentals
    (1) Die State Assembly tagt öffentlich und permanent.
    (2) Mitglieder der State Assembly sind alle Bürger Freelands gemäß der Verfassung.
    (3) Diese Geschäftsordnung lässt Kompetenzen und Befugnisse unberührt, die durch höherrangiges Recht, insbesondere die Verfassung oder die Gesetze des Freistaates Freeland, gesondert zugewiesen sind.


    Section/Article II - Speaker of the State Assembly
    (1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Speaker. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
    (2) Der Speaker leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der State Assembly verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
    (3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Speaker bleiben unberührt.
    (6) Nach dem gleichen Modus und zu den gleichen Bedingungen wie der Speaker wird dessen Stellvertreter gewählt.
    (7) Wenn der Speaker einen Zeitraum von mehr als vier Tagen nicht im Volksrat anwesend sein kann (Abwesenheit), muss er dies dem Volksrat in seinem Sitzungssaal mitteilen. Die Periode der Abwesenheit ist beendet mit der Ankündigung der Rückkehr des Präsidenten. Während der Abwesenheit übernimmt der Vizepräsident alle Rechte und Pflichten des Präsidenten. Dies gilt nur bis zum Ende der Abwesenheit.


    Section/Article III - Participation in Sessions
    (1) In allen Diskussionen und Aussprachen in der State Assembly genießen seine Mitglieder ein uneingeschränktes Rederecht.
    (2) In Abstimmungen sind Diskussionen und Änderungsanträge unzulässig.
    (3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht
    a) durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenums gefährdet ist,
    b) die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.
    (4) Das Rederecht eines Gastes kann vom Präsidenten jederzeit wieder entzogen werden, wenn einer der vorgehend genannten Fälle nach der Erteilung des Rederechts zutrifft.

    Section/Article IV - Motions

    (1) Anträge können nur von den Mitgliedern des State Assembly gestellt werden.
    (2) Anträge sind in der State Assembly an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb der State Assembly einzubringen.
    (3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.


    Section/Article V - Discussions
    (1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
    (2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag mindestens eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
    (3) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung in der State Assembly über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf einen Widerspruch in Bezug auf Artikel V Absatz 2 Satz 2. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
    (4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.


    Section VI - Votes
    (1) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Yes (Oui), No (Non) oder Abstention beantwortet werden kann. Eine Enthaltung gilt als abgegebene Stimme.
    (2) Abstimmungen werden vom Präsidenten eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
    (2) Wird ein Beitrag, der eine Stimmabgabe enthält, nachträglich editiert, so gilt die Stimmabgabe als ungültig.


    Section/Article VII - Final Provisions
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern der State Assembly angenommen wurde.
    (2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
    (3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss der State Assembly, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.

  • Sommerschlaf ;)


    Nein, fuer mich ist das ok so. Ich habe bei der alten GO eigentlich keinen Aenderungsbedarf gesehen. Von dhaer koennen wir das so lassen, denke ich.

  • Bzw. einen Änderungsvorschlag hätte ich doch: Ich würde für die State Assembly auch eine "Morning Business Debate" einrichten.

  • Honorable Members of the State Assembly!


    Der Vorschlag von Ms. Bavarel für eine neue Geschäftsordnung sagt mir zu.
    Einen Einwand habe ich: Sollte man die Amtszeit des Präsidenten nicht auf vier Monate, wenn nicht sogar auf sechs Monate verlängern? Drei Monate scheinen wir doch recht "kurz"
    Hier vertrete ich die selbe Meinung wie die Initatorin, die <<Morning Business Debate>> sollte seperat eingerichtet werden.


    Da Ms. Caviness (laut meiner Recherchen) nicht mehr Staatsbürgerin in Freeland ist, ist das Amt des Präsidenten vakant.
    Wie wird damit nun verfahren?



    Doch noch ein kosmetischer Punkt zur GO:
    Sollte man nicht eine Linie fahren und im deutschen Text immer "Präsident" schreiben, wobei in der englischen Überschrift "Speaker" stehen bleibt oder man nutzt überall den Begriff <<Speaker>>

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Honorable Members of the State Assembly!


    Ich würde mich gerne als kommissarischer Präsident dieser konstituierende Sitzung anbieten.
    Nach bald dreimonatiger Dauer sollte doch irgendwann hier etwas zählbares entstehen :)


    Daher bitte ich um Wortmeldungen bis Donnerstag, 13. Juni 2013. Vielen Dank!

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Da die bisherige Präsidentin uns leider abhanden gekommen zu sein scheint, würde ich das sehr begrüßen!

  • Honorable Members of the State Assembly!


    Hiermit übernehme ich die kommissarische Sitzungsleitung dieses Hauses.


    Als erstes werde ich demnächst eine Abstimmung zu den Standing Orders einleiten und dabei die Version von Ms. Bavarel und die Version von mir gegeneinander zur Abstimmung stellen - falls bis dahin keine weitere Änderungen eingebracht werden.

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Honorable Members!


    Ich reiche hiermit noch meine Vorschlag zur neuen Geschäftsordnung ein. Unterschiede zur Version von Ms. Bavarel sind farbig gekennzeichnet.
    Desweiteren habe ich noch eine Passage mit Section/Article II, Absatz (8) eingefügt; die regelt wer Speaker pro tempore ist.


    Standing Orders of the State Assembly of Freeland


    Section/Article I - Fundamentals
    (1) Die State Assembly tagt öffentlich und permanent.
    (2) Mitglieder der State Assembly sind alle Bürger Freelands gemäß der Verfassung.
    (3) Diese Geschäftsordnung lässt Kompetenzen und Befugnisse unberührt, die durch höherrangiges Recht, insbesondere die Verfassung oder die Gesetze des Freistaates Freeland, gesondert zugewiesen sind.


    Section/Article II - Speaker of the State Assembly
    (1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
    (2) Der Präsidenten leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der State Assembly verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
    (3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach vier Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
    (6) Nach dem gleichen Modus und zu den gleichen Bedingungen wie der Präsidenten wird dessen Stellvertreter, der Vizepräsident (Deputy Speaker) gewählt.
    (7) Wenn der Präsidenten einen Zeitraum von mehr als vier Tagen nicht in der State Assembly anwesend sein kann (Abwesenheit), muss er dies der State Assembly in seinem Sitzungssaal mitteilen. Die Periode der Abwesenheit ist beendet mit der Ankündigung der Rückkehr des Präsidenten. Während der Abwesenheit übernimmt der Vizepräsident alle Rechte und Pflichten des Präsidenten. Dies gilt nur bis zum Ende der Abwesenheit.
    (8) Sind die Ämter des Präsidenten und Vizepräsidenten nicht besetzt, übernimmt dasjenige Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore), welches am längsten Mitglied der State Assembly ist.


    Section/Article III - Participation in Sessions
    (1) In allen Diskussionen und Aussprachen in der State Assembly genießen seine Mitglieder ein uneingeschränktes Rederecht.
    (2) In Abstimmungen sind Diskussionen und Änderungsanträge unzulässig.
    (3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht
    a) durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenums gefährdet ist,
    b) die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.
    (4) Das Rederecht eines Gastes kann vom Präsidenten jederzeit wieder entzogen werden, wenn einer der vorgehend genannten Fälle nach der Erteilung des Rederechts zutrifft.

    Section/Article IV - Motions

    (1) Anträge können nur von den Mitgliedern des State Assembly gestellt werden.
    (2) Anträge sind in der State Assembly an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb der State Assembly einzubringen.
    (3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.


    Section/Article V - Discussions
    (1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
    (2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag mindestens eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
    (3) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung in der State Assembly über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf einen Widerspruch in Bezug auf Artikel V Absatz 2 Satz 2. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
    (4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.


    Section VI - Votes
    (1) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Yes (Oui), No (Non) oder Abstention beantwortet werden kann. Eine Enthaltung gilt als abgegebene Stimme.
    (2) Abstimmungen werden vom Präsidenten eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
    (2) Wird ein Beitrag, der eine Stimmabgabe enthält, nachträglich editiert, so gilt die Stimmabgabe als ungültig.


    Section/Article VII - Final Provisions
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern der State Assembly angenommen wurde.
    (2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
    (3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss der State Assembly, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
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  • Ich habe keine Einwände gegen die Änderungsvorschläge, wobei der Punkt der Amtsübernahme bereits durch die Verfassung abgedeckt ist.


    Da ich nun endlich dazu kam, hier auch mal "aufzuräumen", tritt auch genau dieser Fall gerade ein. Da die bisherige Presidentin des Volksrates, die per Übergangsbestimmung zur komissarischen Präsidentin der State Assembly bestimmt wurde, wie bereits festgestellt, ausgebürgert wurde, fällt die Sitzungsleitung demjenigen Mitglied der State Assembly zu, dass dieser am längsten angehört.


    DIe Sachlage ist hier allerdings etwas kompliziert. Die neue Verfassung bietet uns jedoch im Gegensatz zu früher einen sauberen Ausweg an:


    Die der State Assembly am längsten angehörende Person bin ich. Seit dem 01.06. ist das Amt des Gouverneurs allerdings defacto vakant, solange der Nachfolger gewählt ist. Für diesen Fall sieht die Verfassung vor, dass der Präsident der State Assembly den Gouverneur vertritt. Über die Nachfolgeregelung der State Assembly macht mich das wiederum erneut zum geschäftsführenden Gouverneur, womit die Nachfolge für das Amt des Präsidenten der State Assembly of Miss Elisabeth Grey fällt. Diese hat die Aufgabe, Neuwahlen zum Amt des Präsidenten auszuschreiben. Ich würde Miss Grey bitten, dies in einem seperaten Thread zu tun.


    Ich selbst unterstütze die Kandidatur von Mr. Baker für das Amt des Präsidenten der State Assembly.

  • Honorable Members,


    ich danke Mr. Morris für die Aufklärung der jetzigen Situation und freue mich, dass Ms. Grey die Sitzungsleitung übernimmt.
    Bin froh, dass ich hier nicht "undemokratisch" die Leitung übernehmen musste ;)


    Auch wenn ich niemals direkt für das Amt des Speakers kandidierte habe werde ich den Stein, der ins Rollen gekommen ist nicht stoppen ;)

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Honorable Members,


    ich möchte meine Zustimmung zum letzten Entwurf einer Neufassung der Standing Orders zu Protokoll geben.

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    Daniel Woodrow Kennay (I-FL)
    Director of the Federal Reserve Bank
    Fr. U.S. Secretary of Commerce

    Fr. CEO of Strawberry Astor Inc.

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