Assentia Administration Bill

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 599 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Craig Hsiao.

  • The Republic of Assentia
    The State Assembly


    All for your Country!



    Honorable Deputies!


    Deputy Harrison hat folgenden Antrag eingebracht.
    Die Debatte endet in 120 Stunden.
    Dem Antragsteller gehört das erste Wort.



    Craig Hsiao
    The Chairman of the State Assembly




    Assentia Administration Bill


    Section 1: General Provisions
    Dieses Gesetz definiert den Aufbau der assentischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.


    Section 2: The Government
    Die Regierung der Republik Assentien besteht aus dem Gouverneur sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.


    Section 3: The Departments
    (1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgenden Obersten Staatsbehörden:

      (a) dem Governor’s Office, dem der Chief of Staff to the Governor vorsteht,
      (b) dem Departement of the Republic, dem der Secretary of the Republic vorsteht;
      (c) dem Department of Justice , dem der Attorney General of the Republic vorsteht;
      (d) und dem Department of Treasury, dem der State Treasurer vorsteht.


    (2) Das Governor’s Office ist zuständig für:

      (a) die Organisation der Termine des Gouverneurs;
      (b) die Vorbereitung der Regierungssitzungen;
      (c) die Kommunikation zwischen der Regierung und der State Assembly;
      (c) die Koordinierung der Pressearbeit der Regierung;
      (d) das Personalwesens der Staatsverwaltung.


    (3) Das Department of the Republic ist zuständig für:

      (a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Städte;
      (b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen.


    (4) Das Department of Justice ist zuständig für:

      (a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
      (b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
      (c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates;
      (d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
      (e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie der Republik Assentien.


    (5) Das Department of Treasury ist zuständig für:

      (a) die Führung des Haushaltes der Republik Assentien, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
      (b) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
      (c) die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen;
      (d) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Assentia.


    (6) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
    (7) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.


    Section 4: The State Secretaries
    (1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation ihrer Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft abzulegen.
    (2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
    (3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen sind die kommissarischen Amtsübernahmen gemäß des ersten Verfassungszusatzes zur Verfassung der Republik Assentien.


    Section 5: The State Agencies
    (1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
    (2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern die Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.


    Section 6: The Chief Officers
    (1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und den ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
    (2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
    (3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit der Republik Assentien, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, außer in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.


    Section 7: Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.

  • Honorable Deputies,


    mit diesem Gesetzesentwurf will die Regierung Assentias sich selbst eine verbindliche Struktur geben. Einerseits existiert diese bereits mit den Artikeln über den Governor, anderseits werden hier aber neue Ämter hinzugefügt und definiert und ihnen jeweils eine Behörde sowie klare Aufgaben zugewiesen.


    1. Der Secretary of the Republic als Amtsträger mit weitgehenden Befugnissen, ähnlich des ehemaligen Secretary of the Interior auf Bundesebene.


    2. Der Attorney General of the Republic ist der wichtigste Rechtsvertreter und Rechtsberater Assentias und hat zudem die Sicherheitsbehörden unter sich.


    3. Der State Treasurer ist mit allen finanziellen und wirtschaftlichen Aufgaben des Staates betraut.


    und 4. Der Chief of Staff to the Governor, der dem Gouverneur organisatorisch zuarbeitet.


    Die Gesamtheit der soeben erwähnten Amtsträger bilden gemeinsam mit dem Gouverneur die Regierung Assentias. Zusätzlich können den Amtsträgern per Gesetz zusätzliche Aufgaben zugeordneten und ihnen weitere Behörden unterstellt werden.


    Als Vorbild wurden hierbei die Ämter des ehemaligen Commonwealth of Hybertina und als Vorlage des Gesetzesentwurf fungierte ein Gesetzesentwurf des ehemaligen Peninsula aus der Feder des ehemaligen peninsulanischen Gouverneurs Davenport.


    Ich bitte um Unterstützung für diesen Entwurf und freue mich auf eine konstruktive Debatte.

  • Honorable Deputies,


    ich begrüße es ausdrücklich, dass die Staatsregierung durch ein Gesetz eine genaue Regelung erfahren soll. Auch mit der Form und dem Inhalt des Gesetzes kann ich voll und ganz leben und sehe keinen Grund, dem Gesetz nicht meine Zustimmung zu geben.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Honorable Deputies,


    nennen Sie mich einen Pessimisten, aber ich bezweifle stark, dass die Republic of Assentia die nötige Manpower hat um diese vielen neuen Ämter nachhaltig zu beschäftigen. Nichts desto trotz werde ich diesem Gesetzesentwurf meine Zustimmung nicht verweigern.


    Ich möchte an dieser Stelle dem Antragssteller dafür danken, dass er die Quelle(n), welcher er zum Verfassen dieses Entwurfes zu Rate gezogen hat, fürs Protokoll erwähnt hat. Jeder Deputy hätte es aber spätestens beim genauen Durchlesen selber erkannt. Ich bitte daher um Anpassung von Section 7.


    Section 7: Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Honorable Deputies,


    sehen Sie, das kommt vom Überfliegen. Nach der Korrektur des Fehlers in Section 7 sehe ich aber wirklich keinen Grund mehr, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Auch wenn klar ist, dass nicht alle dieser Posten zu jeder Zeit besetzt sein werden.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Honorable Deputies,


    ich kann den Pessimismus von Deputy Carbone gut verstehen, allerdings stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt und vielleicht wird sich ja doch noch der eine oder andere finden, der aktiv in die assentische Politik einsteigen möchte und dieser kann mit diesem Gesetz auch auf unterer Ebene in der assentischen Regierung mitarbeiten.


    Ansonsten danke ich Deputy Carbone für seinen Änderungsvorschlag und lege folgenden angepassten Entwurf vor.


    Assentia Administration Bill


    Section 1: General Provisions
    Dieses Gesetz definiert den Aufbau der assentischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.


    Section 2: The Government
    Die Regierung der Republik Assentien besteht aus dem Gouverneur sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.


    Section 3: The Departments
    (1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgenden Obersten Staatsbehörden:

      (a) dem Governor’s Office, dem der Chief of Staff to the Governor vorsteht,
      (b) dem Departement of the Republic, dem der Secretary of the Republic vorsteht;
      (c) dem Department of Justice , dem der Attorney General of the Republic vorsteht;
      (d) und dem Department of Treasury, dem der State Treasurer vorsteht.


    (2) Das Governor’s Office ist zuständig für:

      (a) die Organisation der Termine des Gouverneurs;
      (b) die Vorbereitung der Regierungssitzungen;
      (c) die Kommunikation zwischen der Regierung und der State Assembly;
      (c) die Koordinierung der Pressearbeit der Regierung;
      (d) das Personalwesens der Staatsverwaltung.


    (3) Das Department of the Republic ist zuständig für:

      (a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Städte;
      (b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen.


    (4) Das Department of Justice ist zuständig für:

      (a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
      (b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
      (c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates;
      (d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
      (e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie der Republik Assentien.


    (5) Das Department of Treasury ist zuständig für:

      (a) die Führung des Haushaltes der Republik Assentien, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
      (b) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
      (c) die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen;
      (d) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Assentia.


    (6) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
    (7) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.


    Section 4: The State Secretaries
    (1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation ihrer Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft abzulegen.
    (2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
    (3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen sind die kommissarischen Amtsübernahmen gemäß des ersten Verfassungszusatzes zur Verfassung der Republik Assentien.


    Section 5: The State Agencies
    (1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
    (2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern die Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.


    Section 6: The Chief Officers
    (1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und den ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
    (2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
    (3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit der Republik Assentien, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, außer in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.


    Section 7: Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt auf dem von der assentischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.

  • Honorable Deputies,


    ich benötige noch ein wenig Zeit um mir eine abschließende Meinung zu diesem Entwurf zu bilden. Ich bitte die State Assembly um Nachsehen.

  • Honorable Deputies,


    ich hoffe sehr, dass die Meinung von Mr. Lott positiv ausfallen wird, weise allerdings kollegial daraufhin, dass er noch den Amtseid leisten muss, um ordentliches Mitglied der State Assembly zu werden.


    Sollte sein Urteil allerdings negativ ausfallen, erwarte ich natürlich auch konstruktive Kritik, damit ich gegebenenfalls Änderungen vornehmen kann.

  • Honorable Deputies, Deputy Harrison,


    ob meine Meinung positiv ausfallen wird, dazu kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben. Ich möchte aber mitteilen, dass ich mich bereits kritisch mit dem Entwurf auseinandersetze.


    Bezüglich des Amtseids, habe ich weder in der Verfassung, den Standing Orders, noch in einem anderen Gesetz dazu eine diesbezügliche Weisung gefunden. Die Verfassung schreibt ausschließlich Staatsdienern, also den Mitgliedern der Exekutive, das Ablegen des Eides vor. Deputy Hisao hat dies zudem am 6. Februar 2013 ebenfalls festgestellt.

  • Honorable Deputies,


    n der Tat ist aber nur derjenige Mitglied der State Assembly, der seit 5 Tagen als Federal- oder [definition=12]State-ID[/definition] den Hauptwohnsitz in Assentia hat. Dafür reicht es aber wohl nicht aus, sich selbst als State ID zu bezeichnen, man sollte auch die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten haben. Diese hat Mr. Lott bis dato nicht inne, so dass seine Meinung wenigstens bis in 5 Tagen hier wenig Gewicht haben dürfte, wenn ich das richtig sehe.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


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