Forth Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia
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- Márkusz Varga
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Honorable Deputies,
Diese Verfassungsänderung beseitigt die Widersprüche welche in der Constitution of Assentia gegenüber der Constitution oft the United States of Astor bestehen. Das Amt des Senators ist kein assentisches Amt, sondern ein Amt der VSA. Als solches stellt auch der Bund die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf.Die bisherige Regelung verbot ausdrücklich und entgegen der Bundesverfassung, dass dieselbe Person als Governor und Senator amtieren kann. Ein Umstand der auch in anderen Staaten wie zuletzt in Astoria State zu Diskussionen Anlass gab. Die aktuelle Regelung ist als solche nicht nur rechtswidrig, sondern widerstrebt auch jeglicher Logik. Weshalb soll ein Governor in das Repräsentanten Haus aber nicht in den Senat einziehen können?
Des Weiteren garantiert diese Vorlage auch bei Ersatzwahlen, dass diese frei und geheim sind, was bei einer Wahl durch die Assembly nicht der Fall ist. Die Assembly kommt bei den Senatswahlen nur noch bei Stimmengleichheit zum Zuge, da in solchen Fällen eine öffentliche Diskussion im Sinne eines Hearings angebracht ist.
Und um bereits im Vorfeld jegliche Erwartung oder je nach Standpunkt Befürchtung zu zerstreuen: Ich beabsichtige nicht bei den Senatswahlen anzutreten.
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Honorable Deputies,
ob dieser Passus über die Unvereinbarkeit des assentischen Senatoren- und Gouverneursamt rechtswidrig ist, kann ich als Nich-Jurist nicht beurteilen. Was ich weiss ist, dass sich die Bevölkerung der Republic of Assentia damals dafür ausgesprochen hat, dass diese beiden Ämter zu keiner Zeit von derselben Person ausgeübt werden. Diesen Wunsch, honorable Deputies, gilt es zu respektieren! Ich werde mich deshalb weiterhin für die klare Ämtertrennung in Assentia stark machen und deshalb dieses Amendment voraussichtlich ablehnen.
Sollte die Rechtswidrigkeit tatsächlich bestehen, bin ich für Vorschläge zur Bereinigung ebendieser offen. Jedoch nur mit einer entsprechenden Absicherung betreffend soeben genannter Ämtertrennung.
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Honorable Deputies,
eine Rechtswidrigkeit vermag ich auch nicht zu erkennen. Man könnte aber etwas ausbessern: Statt das Amt des Senators mit dem des Governors als unvereinbar zu beschreiben, könnte man die Unvereinbarkeit anders festschreiben. Denn dann würde tatsächlich nicht mehr das Bundes-, sondern das Staatsamt eine Unvereinbarkeitsregelung bekommen.
Ich selbst bin klar dafür, dass Assentia einen Governor braucht der sich ganz und nur auf Assentia konzentriert. Im Ausnahmefall, dass Assentia nur einen wählbaren Bürger hat, wäre das natürlich anders besser, aber was nutzt uns ein Governor der den ganzen Tag in Astoria City sitzt und Sesselpupser spielt? Nichts. Er sollte hier sein, vor Ort, sich mit den Problemen der Menschen hier auseinandersetzen. Honorable Deputies, ich kann und werde diesem Entwurf nicht zustimmen. -
Die Gesetzgebung des Bundes schreibt folgende Wählbarkeitskriterien sowohl für den Senat als auch für das Repräsentantenhaus vor:
Wählbar ist:
1. wer am Tag des Beginns der Wahl seit mindestens 14 Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist,
2. wer am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat,
3. wem das passive Wahlrecht nicht durch ein gerichtliches Urteil vorübergehend aberkannt worden ist. -
Honorable Deputies,
es obliegt aber dem Staat Assentia festzulegen, wer zum Governor wählbar ist. Und wenn Assentia sagt "Wer Senator ist, darf nicht zeitgleich Governor sein", dann ist das das gute Recht von Assentia. Assentia darf indes natürlich nicht sagen "Wer Governor ist, darf nicht als Senator kandidieren." - Wohl aber "Wer Senator wird, verliert sein Amt als Governor". Dabei hat sich das Volk wohl etwas gedacht - schließlich möchte niemand wirklich einen Governor, der in Astoria City sitzt, sondern einen, der beim Volk ist.
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Honorable Deputies,
Mr. Morgan bringt da eine interessante juristische Spitzfindigkeit in die Diskussion ein. Ich würde dazu gerne ein juristisches Gutachten erstellen lassen.
Dennoch möchte ich es nicht unterlassen zu entgegnen, dass mich das Volk von Assentia zum Governor gewählt hat, genau so wie mich das Volk der Vereinigten Staaten zum Congressman gewählt hat.
Zudem verweise ich auf die Möglichkeit des Recall-Verfahrens.
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Honorable Deputies,
es ist und bleibt mir auch ein Rätsel, weshalb eine Unvereinbarkeitsregelung nicht generell mit einem Kongressmandat geschaffen wird. Wie soll uns denn jemand, der den größten Teil seiner Zeit in unserem Nachbarstaat verbringt, sinnvoll regieren können? Und wo sieht so jemand seinen Platz bei einer nationalen Krise - in Assentia oder im Kongress? Entweder stehen wir ohne Governor, oder der Kongress geschwächt da. Es gibt genug Möglichkeiten, keine solche Ämterhäufung zu betreiben (*so* State-IDs etc *so*), ich bin und bleibe ein Freund von Personen, die sich voll und ganz auf einen Job konzentrieren und diesem Leistung bringen, statt beispielsweise zwei legislativen Einrichtungen anzugehören und in beiden halbgare Entwürfe zu präsentieren.
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Honorable Deputies,
Ich kann die Bedenken von Mr. Morgan grundsätzlich nachvollziehen, jedoch scheint es mir als ob er nicht sonderlich viel von demokratischen Wahlen zu halten scheint.
Zudem verweise ich darauf das der von mir eingebrachte Entwurf nicht nur die Ämtervereinbarkeit, sondern auch die Modalitäten allfälliger Nachwahlen regelt.
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Honorable Deputies,
die Äußerung des Governors ist eine Unverschämtheit. Im Übrigen werde ich einem Entwurf nicht zustimmen, der Gutes bringt, aber auch völligen Nonsense.
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Honorable Deputies,
ich finde es vermessen, wie Deputy Morgan zu behaupten, ein Governor, der gleichzeitig ein Mandat im Kongress ausübt, könne seinen Bundesstaat nicht sinnvoll regieren. Das wäre ja so, als ob man behauptete, ein Untergebener des Präsidenten - egal ob Secretary oder FBI-Agent - könne in seinem Bundesstaat nicht im Parlament mitwirken. Und ich glaube kaum, dass jemand so etwas behaupten würde, auch wenn es exakt den selben Wahrheitsgehalt hätte.
Zum Entwurf: So die Unvereinbarkeit zwschen Governor und Senator bestehen bleiben soll, halte ich es für die bessere Alternative, dies in Bezug auf das Gouverneursamt zu regeln. Ich schlage dazu folgende Formulierung vor: "In das Amt des Gouverneurs kann nicht gewählt werden, wer Assentia im Senat der Vereinigten Staaten vertritt."
Außerdem halte ich die für eine Nachwahl des Senators vorgesehene Frist (14 Tage?!) für zu lang. Es sollte grundsätzlich bei der klaren Regelung bleiben, dass ein neuer Senator nach den gängigen Regeln beispielsweise durch die State Assembly gewählt wird. Man müsste jedoch ergänzen, dass nur Federal-IDs an der Wahl teilnehmen dürfen. -
Honorable Deputies,
Um sämtliche rechtlichen Zweifel betreffend der Vereinbarkeit des Amtes des Governors und des Senators auszuräumen und Klarheit zu schaffen habe ich den ehrenwerten Justice Gaius Libertas mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.
Zu den Einwänden von Mr. Wolf kann ich sagen, dass ich die aktuelle Regelung als nicht adäquat empfinde und die Ersatzwahlen grundsätzlich den regulären Wahlen angleichen möchte. Über die Frist von 14 Tagen kann man sicher diskutieren. Die in Absatz 2 erwähnte Frist halte ich aber für durchaus sinnvoll, da sie erstens vom Rücktritt des vorherigen Senators an läuft und zweitens genügend Zeit für seriöse Kandidaturen und einen allfälligen Wahlkampf bietet.
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Honorable Deputies,
ich danke Deputy Varga für die Einreichung dieses Antrages.
Auch ich bin der Meinung, dass die bisher bestehende Trennung von Senator- & Gouverneursamt seitens unseres Staates bestehen bleiben sollte - sprich: die Kondiditonen zur Gouverneurswahl können wir ja "beliebig" gestalten, so wie Deputy Wolf bereits angesprochen hat.
Mittlerweile ist ja die Möglichkeit gegeben (dank [definition=12]State-ID[/definition]) das man solche Regelungen ganz legitim "umgehen" kann - was auch gewollt istEine Frage zu Section 1 (2): ...so wird binnen zwei Wochen in einer außerordentlichen Wahl durch die stimmberechtigte Bevölkerung...
Soll diese Nachwahl durch das U.S.E.O. durchgeführt werden? Wenn ja, sollte man sich eventuell auch darauf einstellen, dass das Office zu bestimmten Zeitpunkten eine solche Nachwahl nicht ausführen wird, bzw. einen anderen Zeitpunkt anstrebt, z.b. parallel zu Kongresswahlen die vielleicht erst in drei Wochen sind.
Daher würde ich eine Nachwahl in der State Assembly favorisieren - da haben wir selbst die Zügel in der Hand Und dann können wir das mit den 14 Tage auch etwas flexibler gestalten.Soweit ich weiß, gibt der Bund die aktiv bzw. passive Wählbarkeit schon bereits aus - das müsste für eine Nachwahl von Assentia nicht nochmals geregelt werden.
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Honorable Deputies,
der Governeur eines Staates sollte sich, mit all seiner Zeit, ausschließlich mit den Belangen seines Bundesstaates befassen. Ich werde der Verfassungsänderung daher nicht zustimmen. Ganz im Gegenteil. Ich plediere sogar für folgende Formulierung : "In das Amt des Gouverneurs kann nicht gewählt werden, wer Assentia oder das astorische Volk im Kongress der Vereinigten Staaten vertritt." Wir haben seit langem das Mittel der State ID. Nutzen wir es endlich auf ganzer Ebene!
Einer Verfassungsänderung, die sich ausschließlich mit Nachwahlmodalitäten befasst, stehe ich hingegen offen gegenüber.
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Handlung
Governor Varga übermittelt folgende Erklärung aus Freyburg:
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Honorable Deputies,
Ich danke honorable Justice Libertas für das erstellt Gutachten, dank dem wir die Diskussion nun auf eine feste rechtliche Grundlage stellen können.
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Honorable Deputies,
ich danke dem Governor für die Vorlage des Gutachtens. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Regelung, die das Amt des Gouverneurs mit dem Mandat des Senators für unvereinbar erklärt, wohl rechtmäßig wäre. In diesem Sinne halte ich es für opportun, eine entsprechende Regelung weiterhin in unserer Verfassung vorzusehen.
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Honorable Deputies,
Ich kann der Schlussfolgerung von Deputy Wolf nur zustimmen. Das Gutachten bestätigt die Rechtmässigkeit der bestehenden Regelung. Aus rechtlichen Gründen müsste Sie allerdings dahingehend umformuliert werden, dass die Unvereinbarkeit explizit das Amt des Gouverneurs und nicht des Senators betrifft, wobei der Effekt natürlich der selbe ist.
Ich persönlich lehne die Regelung allerdings nach wie vor ab und halte daher an dem von mir eingebrachten Amendment fest. In einer freien Demokratie wie es die Vereinigten Staaten sind, wie es Assentia ist, sollte der Bürger stets das letzte Wort haben wen er in welches Amt wählen möchte. Die Gewaltenteilung bleibt im Grunde gewährleistet, da die entsprechende exekutive bzw. legislative Gewalt nicht auf der selben Stufe ausgeführt wird. Das vorliegende Gutachten hält dies ebenfalls so fest.
Ich ersuche die ehrenwerten Deputies deshalb um Zustimmung.
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Honorable Deputies,
ich halte daran fest dass es für Assentia gut ist, einen Gouverneur zu haben der sich auf die Arbeit im Staat konzentrieren kann und einen Senator, der in Astoria State weilen und dort seine Arbeit machen kann. Wichtig ist dabei auch, Folgendes zu bedenken: Ja, in einer Demokratie sollte der Wähler entscheiden, wen er in welchem Amt sehen möchte. Aber: Schon die Bundesverfassung macht hier Einschränkungen. Und auch das ist dann Volkswille, denn die Verfassung wie auch die Gesetze Assentias sind durch das Volk mehr oder weniger direkt zu ändern.
Stellen wir uns doch mal vor, unser Gouverneur sei zum Zeitpunkt des Erdbebens von Freyburg noch in Astoria City gewesen, wäre seiner Arbeit im Kongress nachgegangen. Soll er dann einfach aufspringen, aus dem Saal rennen und seinen Aufgaben als Gouverneur nachkommen? Und wer kommt dann seinen Aufgaben im Kongress nach - für die er immerhin gewählt ist und die damit einen Auftrag des Volkes der Vereinigten Staaten darstellen? Oder wollen wir hier in Wichtigkeit der Wählerschaft unterscheiden - gehen Aufgaben auf Bundesebene vor und stehen Aufgaben auf Staatsebene hinten an?
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