[Public Debate] Social Security

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 1.351 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Terence Deringer.

  • Ladies and Gentlemen


    Gestatten Sie mir, dass ich erneut eine öffentliche Debatte anstosse, zu der wiederum jedermann höflich eingeladen ist. Diesmal geht es um das Thema Soziale Sicherheit.


    Nur nebenbei sei bemerkt, dass diese öffentlichen Debatten ausserhalb des General Court dazu dienen, einerseits alle Meinungen in Astor zu erfassen und nicht nur diejenigen der wenigen Mitglieder des General Court, andererseits konkreter eben gerade auch die Meinungen von Einwohnern von Laurentiana, die (noch) nicht qualifiziertes Wahlrecht haben und drittens, damit ein Meinungsbild geschaffen wird, welches Vorlage für einen Gesetzesentwurf im General Court sein kann. Es hat keinen Wert, im GC irgendeinen Entwurf vorzulegen, wenn der vollkommen neben der öffentlichen Meinung in Astor und Laurentiana ist. Die Public Debates bereiten also die Debatten im GC vor.


    Ich gehe davon aus, dass Gesetze bezüglich der sozialen Sicherheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Das Thema wurde bis jetzt in Laurentiana noch nicht umfassend behandelt. Vorhanden sind der Medical Services Act und der Family Assistance Act. Diese greifen jedoch nur einzelne Bereiche und nicht die wichtigsten heraus.


    Ich denke an die Regelung des Versorgungssystems für Rentner, Witwen und Waisen sowie Invalide. Es stellen sich mir vorab folgende Fragen:


    1. Hat der Staat hier einzugreifen und falls ja, wie tief?
    2. Wer gehört zum Kreis der von der sozialen Sicherungsmassnahme erfassten Personen?
    3. Wie wird eine allfällige soziale Sicherungsmassnahme allenfalls finanziert? Im Umlageverfahren oder mit Sparbeiträgen der Versicherten und womit allenfalls noch?
    4. Kann beim Bund Geld für eine Sozialversicherung des Staates beantragt werden und wenn ja, gestützt worauf?
    5. Macht es allenfalls Sinn, dass mehrere Staaten eine gemeinsame Sozialversicherung betreiben, im Extremfall alle sechs Staaten?


    Was meinen die ehrenwerten Ladies and Gentlemen, die diese Debatte mitverfolgen, dazu?

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Zunächst einige Gedanken zur grundsätzlichen Zuständigkeit:


    Ich gehe davon aus, dass auf dem Gebiet der sozialen Sicherung Bund und Staaten effektiv nebeneinander zuständig sind. Diese Art der Kompetenzaufteilung scheint die Bundesverfassung oberflächlich betrachtet nicht zu kennen, schafft sie aber dennoch - und wie ich meine durchaus bewusst - insbesondere etwa durch Art. VI, Sec. 5, SSec. 1, achter Spiegelstrich: Denn ob z. B. ein System sozialer Sicherung besteht, und wie dieses genau ausgestaltet ist, beeinflusst sowohl den Handel innerhalb eines Staates (Staatskompetenz), als auch über die Grenzen der einzelnen Staat hinweg (Bundeskompetenz).


    Das lässt sich entweder lösen, indem es jeweils zwei nebeneinander operierende Systeme gibt - wobei jedes der beiden bestimmen kann, dass Ansprüche auf Leistungen nur hat, wer wegen des gleichen Tatbestandes nicht bereits Leistungen des anderen Gesetzes empfängt - oder indem Bund und Staaten miteinander kooperieren.


    Zwar kann der Bund den Staaten keine Vorschriften machen, welche Gesetze sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu erlassen haben, noch kann er sie verpflichten, von ihm beschlossene Gesetze auszuführen. Aber er kann folgendes tun: Er erlässt ein Rahmengesetz zur Schaffung einer bundesweiten Sozialversicherung, und schreibt dort hinein, dass wenn ein Staat ein sich innerhalb dessen Vorgaben bewegendes Ausführungsgesetz erlässt und sich um dessen Vollzug kümmert, er dafür im Gegenzug Geld vom Bund zur Bestreitung der Ausgaben der gesetzlichen Sozialversicherung bekommt.


    Sofern seitens der Bevölkerung Laurentianas Interesse an einem Versuch in der zweitgenannten Richtung besteht, würde ich einen entsprechenden Entwurf einmal in den Kongress einbringen.

  • Ich sähe, wie bereits gesagt, durchaus die verfassungsmäßige Kompetenz zur Schaffung eines bundesweiten Systems sozialer Sicherheit, so lange und so weit den Staaten dadurch weder das Recht entzogen wird, entsprechende eigene Systeme zu unterhalten, noch die Pflicht auferlegt wird, Gesetze des Bundes auszuführen (und deren Ausführung ggf. zu bezahlen.).


    Für denkbar hielte ich ein dreistufiges System:


    Erstens, der Bund schafft ein von ihm ausgeführtes und finanziertes System sozialer Sicherung, das Bedürftige in Anspruch nehmen können, so lange und so weit sie nicht bereits Leistungen gleichen Umfanges nach einem einzelstaatlichen sozialen Sicherungssystem empfangen.


    Zweitens, der Bund räumt den Staaten in diesem System das Recht ein, seine nähere rechtliche Ausgestaltung und Ausführung zu übernehmen, sofern sie das wollen, und gewährt im Gegenzug dazu Kostenübernahme, wenn sie sich an die Rahmenvorschriften des Bundes halten.


    Drittens, Staaten, die am Bundessystem nicht teilnehmen wollen, können ihrerseits separate Systeme unterhalten - wobei Bund und Staaten einen gleichzeitigen Bezug auf Grund identischer Bedürftigkeitstatbestände wechselseitig ausschließen können (und sollten).

  • Da in unseren beiden Personen nun offenbar erstens kammer- und zweitens pateiübergreifend Interesse an solchen System besteht, werde ich in den nächsten Tagen gerne eine entsprechenden Gesetzzentwurf erarbeiten und in den Kongress einbringen.


    Ich kann aber jetzt schon voraussagen, es wird dagegen - unter Verweis auf die "Finanzierbarkeit" - erheblichen Widerstand seitens der *Simschwein-Modus on* "WiSim-Freaks" *Simschwein-Modus off* geben, und diese Kreise reichen bis ins Weiße Haus. Aber schon die reine Diskussion wird den Vereinigten Staaten sicherlich gut tun. ;)

  • Wer aber ist "bedürftig"? Sollten wir nicht zuerst diese zentrale Frage und eventuell auch weitere, z.B. die Finanzierung, ausdiskutieren, bevor an Gesetzeseingaben gedacht wird?


    Mir schwebt ein soziales Sicherungssystem vor, dass a) allen Einwohnern ab einem zu definierenden Rentenalter eine monatliche Auszahlung einer obligatorischen staatlichen Rentenversicherung verschafft. Diese monatliche Auszahlung soll etwa einem Drittel des astorischen Durchschnittlohnes entsprechen. Und b) ist Invaliden bis zum Erreichen des genannten Rentenalters ein staatlicher Lohnersatz zu zahlen, der ein Abgleiten in die Armut verhindert.


    Es geht mir also darum, vermittelst einer staatlichen Sozialversicherung ein Abgleiten der Alten, Witwen, Waisen und Invaliden in die Armut zu verhindern. Die Finanzierung dieser staatlichen Sozialversicherung wäre eine der grössten Herausforderungen des Bundes und/oder der Staaten, je nachem, wer als zuständig definiert würde.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Die Finanzierbarkeit ist sicherlich ein wichtiger Aspekt, jedoch bin ich der festen Überzeugung dass sich hier eine Lösung finden lassen wird.


    Ausserdem darf nicht ausser acht gelassen werden, dass durch das Fehlen eines Sozialversicherungswesens enorm hohe ungedeckte Kosten anfallen.

  • Wenn mir eine Bemerkung zur WiSim erlaubt sei: Dieselbe sollte m.E. die Volkswirtschaft abdecken und nicht betriebswirtschaftlichen Kleinkram wie Betriebe und Produktqualitäten und dergleichen. Die WiSim hat der astorischen Bundes- und Staatenpolitik zu dienen (bzw. zu zu dienen) und nicht den Einwohnern die Möglichkeit zu geben, zu gamblen.


    Eben solche Fragen wie die Finanzierung von Sozialversicherungsleistungen (oder z.B. des Militärapparates) scheinen mir wesentlich wichtiger und interessanter als die Übernahme von Betrieben, die eh keine adäquaten Interaktionspartner im Wirtschaftskreislauf finden werden.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • SimOff

    Ich habe die irgendwann -spätestens im Kongress oder General Court - vermutlich so oder so unvermeidlich werdende Diskussion schon einmal rechtzeitig hier angestoßen ...

  • Ich denke auch, man sollte realistisch diskutieren und nicht irgendwelchen Traumkonstrukten Einzelner nachjagen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

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