Laurentiana Development Plan Act

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    Octavia, the 3rd of July, 2013


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Laurentiana Development Plan Act


    gebilligt vom General Court am 2. Juli 2013


    ist in Kraft getreten am:


    3. Juli 2013


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur


    und wurde bisher nicht geändert.


    Laurentiana Development Plan Act


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Raumplanung des Staates Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Development Plan Act.


    Section 2 - Development Plan Areas
    (1) Bauzonen sind Flächen, auf denen Wohn- und Industriebauten, öffentliche Anlagen usw. erstellt werden dürfen.
    (2) Kulturlandzonen sind Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist. Bauten sind nur erlaubt, soweit sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und dafür eine Notwendigkeit besteht.
    (3) Waldzonen mit Nutzungserlaubnis sind bewaldete Flächen, auf denen Forstwirtschaft gestattet ist.
    (4) Naturschutzzonen sind Flächen, auf denen menschlichen Eingriffe nur mit restriktiv zu handhabenden Ausnahmebewilligungen erlaubt sind.


    Section 3 - Rates of Development Plan Areas
    (1) Die einzelnen Zonen sollen vom gesamten Staatsgebiet Laurentianas die folgenden Anteile ausmachen:
    - Bauzonen zwei Prozent
    - Kulturlandzonen dreiundzwanzig Prozent
    - Waldzonen mit Nutzungserlaubnis fünfzehn Prozent
    - Naturschutzzonen sechzig Prozent
    (2) Bei der Zuweisung einer Fläche zu einer Zone ist auf die örtlichen Begebenheiten angemessen Rücksicht zu nehmen.
    (3) Flächen, die einer Zone zugewiesen werden, sollen nicht kleiner als vier Quadratkilometer sein.


    Section 4 - Development Plan Office
    (1) Dem Development Plan Office des Staates Laurentiana obliegt die Koordination aller Raumplanungsmassnahmen im Staat und die Aufsicht über das Raumplanungswesen.
    (1) Die Kommunen erstellen Zonenpläne und stimmen sich dabei mit den Nachbarkommunen, dem zuständigen County und dem Staat Laurentiana ab.
    (2) Die Zonenpläne treten mit Genehmigung durch den General Court in Kraft.
    (3) Änderungen an bestehenden Zonenplänen bedürfen der Genehmigung durch den General Court.


    Section 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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