Abolished Standing Orders

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  • The LEGISLATURE
    of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



    Standing Orders of the Legislature of the Free State of New Alcantara
    as amended on April 2nd, 2018


    Article I - Generals


    Section 1 - Chairmanship
    (a) Die Mitglieder der Legislature wählen für die Dauer von vier Monaten einen Vorsitzenden (First Legislator) und bei Bedarf einen stellvertretenden Vorsitzenden (Second Legislator).
    (b) Die Sitzungsleitung obliegt dem First Legislator und im Falle von dessen Abwesenheit oder wenn dieser seinen Verpflichtungen für mehr als 48 Stunden nicht nachkommt dem Second Legislator. Ist das Amt des Second Legislator vakant oder kommt dieser seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von 48 Stunden nach übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied dessen Aufgaben kommissarisch.
    (c) Bleibt der First Legislator seinen Amtsgeschäften mehr als sieben Tage unentschuldigt fern ist das Amt unverzüglich durch Wahl neuzubesetzen.


    Article II - Course of Business


    Section 1 – Motions
    (a) Anträge an die Legislatur können von jedem Mitglied der Legislatur eingebracht werden.
    (b) Sie werden dazu dem Vorsitzenden überreicht.
    (c) Gesetzesinitiativen sollen der in Appendix I dargelegten Form entsprechen.
    (d)

      [1] Gesetzesinitiativen, die nicht der Form gemäß Appendix I entsprechen, werden vom Vorsitzenden in die entsprechende Form gebracht, bevor er die Aussprache einleitet.
      [2] Gesetzesinitiativen, die verabschiedet wurden, obwohl sie nicht der Form gemäß Appendix I entsprechen, behalten ihre Gültigkeit und werden vom Gouverneur den Formvorschriften gemäß angepasst.

    (e) Solange die Abstimmung über einen Antrag noch nicht eröffnet ist kann der Antragsteller diesen jederzeit verändern und zurückziehen, indem er dies dem Vorsitzenden mitteilt.


    Section 2 - Discussion
    (a) Ist dem Vorsitzenden ein Antrag zur Kenntnis gebracht worden, so läutet er die Glocke der Legislatur einmal. Daraufhin finden sich alle Mitglieder der Legislatur im Saal der Legislatur ein.
    (b) Der Antragssteller soll sodann zunächst die Möglichkeit haben, seinen Antrag zu erklären.
    (c) Anschließend sollen sich alle Mitglieder der Legislatur, die dies wünschen, zum Antrage äußern. Sie sollen dabei die Redeform wahren und die guten Sitten achten.
    (d) Wenn ein Mitglied der Legislatur dies wünscht so kann der Vorsitzende einem Gast das Rederecht erteilen.
    (e) Ein Antrag soll mindestens vier, ohne Vorliegen besonderer Gründe jedoch nicht länger als 14 Tage diskutiert werden.
    (f) Auf Antrages eines Mitglieds der Legislatur oder wenn er weiteren Diskussionsbedarf sieht und ihm nicht ein Drittel der Mitglieder der Legislatur widerspricht kann der Vorsitzende die Diskussion beliebig oft jeweils um fünf Tage verlängern.
    (g) Ist eine Aussprache geschlossen, so läutet der Vorsitzende die Glocke der Legislatur zweimal. Jede weitere Diskussion zum Antrag soll im Saal der Legislatur dann unterbleiben.


    Section 3 - Words spoken in Debate
    Ein Mitglied der Legislatur soll für Äußerungen, die er in der Legislatur tut, nicht außerhalb der Legislatur verantwortlich sein.


    Section 4 - Vote
    (a) Wenn eine Abstimmung zu einem Antrag beginnt, so soll der Vorsitzende die Glocke der Legislatur dreimal läuten.
    (b) Die Mitglieder entscheiden sich für Ja (Aye), Nein (Nay) oder Enthaltung (Abstention) oder bleiben der Abstimmung fern.
    (c) Die Abstimmung soll nicht weniger als drei und nicht mehr als fünf Tage dauern. Der Vorsitzende kann sie vorzeitig beenden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Mitglieder der Legislatur abgestimmt haben.
    (d) Wird eine bereits abgegebene Stimme verändert, so ist sie ungültig.
    (e) Der Antrag ist angenommen wenn er die Mehrheit der abgegebenen, auf Aye oder Nay lautenden Stimmen auf sich vereint, sofern die Verfassung oder der Antrag selbst nicht etwas anderes bestimmen.
    (f) Wird eine Abstimmung beendet, so soll der Vorsitzende die Glocke der Legislatur viermal läuten und das Ergebnis unverzüglich bekannt geben. Er soll dann unverzüglich den Gouverneur vom Ausgang der Abstimmung in Kenntnis setzen.



    Article III - Code of Behavior


    Section 1 – Forms of Address
    (a) Der Vorsitzende wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Legislators" an die Mitglieder der Legislatur in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Legislator" an einzelne Mitglieder.
    (b) Mitgleider der Legislatur richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Honorable Legislators" an die Mitglieder der Legislatur in ihrer Gesamtheit.
    (c) Mitglieder der Legislatur, dies schließt den Vorsitzenden mit ein, sprechen sich untereinander mit "Legislator" an. Die Anrede kann um den Namen des Angesprochenen ergänzt werden. Anstelle des Titels kann eine respektvolle und angemessene freundschaftliche oder kollegiale Anrede verwendet werden.
    (d) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Vorsitzenden sanktioniert werden.



    Article IV - Final provisions


    Section 1 - Validity
    (a) Dieses Dokument erlangt Gültigkeit an dem Tage, an dem es die Legislatur mit der Mehrheit ihrer Mitglieder angenommen hat.
    (b) Es kann auf dem Gesetzeswege verändert werden.



    [Name of the future Act] Bill


    An Act to [purpose of the Bill].


    Chapter I - [Title of the Chapter] (if necessary - to be started with Section 1 each)


    Section 1 - [Title of the Section]
    (1)
    ...


    Section x - Coming-into force
    (1) Dieses Gesetz tritt [mit seiner Verkündigung / zum 00.00.00 / mit der Maßgabe, dass] in Kraft.
    (2) Zugleich treten außer Kraft:
    -
    -
    ...

  • The LEGISLATURE
    of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



    Resolution on the Motto of the Legislature


    Die Legislature hat beschlossen, dass sie sich gemäß des New Alcantara State Symbols Act, Section 3 (b) das folgende Motto gibt:


    "Regnat populus" ("The people rule")


    Einstimmig beschlossen von der Legislature am 12. Mai 2020



    SimOff

    Hier sollte noch aufgenommen werden, dass die Legislature regelmäßig (ohne äußerlichen Anstoß) die Wahlen zu Mayor und Sheriffs der Townships bzw. Counties abzuhalten hat.
    State Constitution, Article VII, Section 5, Ssec. 1
    B E I S P I E L

  • The Free State of Alcantara

    Hat den Titel des Themas von „The Standing Orders of the Legislature of the Free State“ zu „Abolished Standing Orders“ geändert.

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