The Constitution of the Free State of New Alcantara

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    Constitution
    of the Free State of New Alcantara



    Wir, die Menschen, die sich auf diesem Land New Alcantara niedergelassen haben, werden geeint durch den unverrückbaren Willen, in Freiheit und Frieden selbstbestimmt zu leben.
    Wir, die Menschen, die sich auf diesem Land New Alcantara niedergelassen haben, sind deshalb vereint als das Volk von New Alcantara.
    Wir, das Volk, verkünden im Streben nach einer Gesellschaft, die Freiheit, Frieden und Selbstbestimmung achtet und verteidigt, diese Verfassung.


    Article I - The Civil Liberties


    Section 1: The Civil Rights
    Jeder Bürger ist vor der Verfassung, vor Recht und Gesetz gleich. Die in dieser Verfassung verankerten Rechte stehen unveräußerlich jedem Bürger in gleicher Weise zu. Sie werden durch den Staat garantiert und geschützt.


    Section 2: The General Freedom
    Jeder Mensch ist frei. Die einzig legitime Schranke der Freiheit ist die Freiheit eines Anderen. Eine Beschränkung der Freiheit des Einzelnen durch den Staat ist nur dann zulässig, wenn sie erforderlich ist um die Freiheit eines Anderen zu schützen.


    Section 3: The Right to Self-Defense
    Jeder Mensch hat das Recht, seine Freiheit und sein Recht in gesetzmäßiger Weise gegen Angriffe zu schützen und zu verteidigen. Jeder Mensch hat zu diesem Zweck das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen.


    Section 4: The Freedom of Property
    Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum zu erwerben, zu erben, zu besitzen und darüber frei zu verfügen.


    Section 5: The Freedom of Religion
    Jeder Mensch ist frei in seinem Glauben und seiner Überzeugung. Alle Fragen der Religion sind nicht Gegenstand des Staatswesens und sollen es niemals sein.


    Section 6: The Freedom of Speech
    Jeder Mensch ist frei sich zu äußern, sich zu informieren und Meinungen und Informationen zu verbreiten wie er will.


    Section 7: The Freedom of Movement
    Jeder Bürger hat das Recht, sich frei zu bewegen und niederzulassen wo er will.


    Section 8: The Freedom of Assembly
    Jeder Bürger hat das Recht, sich frei mit anderen Bürgern zu versammeln.


    Article II: The Free State of New Alcantara


    Section 1: The Political Sovereignity
    Der Free State of New Alcantara ist ein freier und unabhängiger Staat, einzig dem Willes des Volkes verpflichtet.


    Section 2: The Citizens
    Bürger New Alcantaras ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor besitzt und seinen Wohnsitz in New Alcantara hat.


    Section 3: The Sovereignity of the People
    Das Volk allein bestimmt über das Staatswesen. Kein politisches Amt und keine politische Entscheidung soll anders legitimiert sein als durch den in Abstimmungen und Wahlen ausgedrückten Willen des Volkes. Der Free State of New Alcantara konstituiert sich daher als Republik.


    Section 4: The Limited State
    Der Free State of New Alcantara darf nur handeln, wo ihm diese Verfassung den Auftrag dazu gibt.


    Section 5: The Separation of Powers
    Die Regierungsgewalt soll geteilt sein in die drei unabhängigen Bereiche Exekutive, Legislative und Judikative. Keine Person soll jemals in mehr als einem dieser Bereiche Amt oder Mandat inne haben, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese Verfassung erlaubt ist.


    Section 6: The Local Autonomy
    Townships und Counties als Selbstverwaltungseinheiten sollen die unterste Ebene des Staatswesens bilden. Die Selbstverwaltung innerhalb dieser Einheiten wird durch den Staat geachtet und gewährleistet.


    Section 7: The Constitution
    Das Volk von New Alcantara hat das uneingeschränkte Recht, jederzeit die Verfassung zu ändern, zu reformieren und zu ersetzen, wie es dies für richtig und notwendig hält. Die in dieser Verfassung verbrieften Menschen- und Bürgerrechte können geändert und erweitert werden, sie sollen jedoch niemals eingeschränkt oder aufgehoben werden.


    Article III - The Legislative Department


    Section 1: The Legislature of the Free State of New Alcantara
    Die legislative Gewalt des Free State of New Alcantara soll in der Legislature of the Free State of New Alcantara (Legislature) verankert sein.


    Section 2: The Members of the Legislature
    Mitglied der Legislature sind alle Bürger New Alcantaras, die in der Legislature ihren Eid geleistet haben.


    Section 3: The Competences of the Legislature
    Die Legislature hat die Aufgabe Gesetze zu verabschieden, zu ändern und aufzuheben.


    Section 4: The Operations of the Legislature
    Die Legislature tagt ständig, öffentlich und unauflösbar am Sitz der Staatsregierung.


    Section 5: The Standing Orders of the Legislature
    Die Tagung erfolgt gemäß den Vorgaben dieser Verfassung, der Gesetze und den Standing Orders, die die Legislature im gleichen Verfahren wie bei der Gesetzgebung verabschiedet und ändert.


    Section 6: The First Legislator
    1. Die Legislature wählt aus ihrer Mitte einen First Legislator, der den Vorsitz über ihre Tagungen führt.
    2. Das Wahlverfahren, die Amtsperiode, die Rechte und Pflichten des First Legislators werden in den Standing Orders geregelt.


    Section 7: The Majorities
    Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wenn diese Verfassung oder das Gesetz nichts anderes vorsieht. Enthaltungen bleiben bei der Berechnung der Mehrheit unberücksichtigt.


    Section 8: The Process of Legislation
    1. Jedes Gesetz muss in Form eines Gesetzesentwurfes durch die Legislature angenommen werden.
    2. Kein Gesetz kann anders als im Wege der Gesetzgebung erweitert, abgeändert oder aufgehoben werden. Kein Gesetz kann anders als durch die Änderung seines Wortlautes geändert werden.
    3. Gesetzentwürfe werden durch die Legislature beraten und anschließend in öffentlicher Abstimmung verabschiedet. Verabschiedete Gesetzentwürfe werden dem Governor übergeben, welcher sie offiziell ausfertigt und verkündet, damit sie zum Gesetz werden.
    4. Der Governor hat das Recht, ein Veto gegen ein Gesetz einzulegen. Teilt er der Legislature das Einlegen des Vetos mit, so kann ein Gesetzentwurf nicht in Kraft treten, es sei denn, die Legislature beschließt den Gesetzentwurf erneut mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. In diesem Falle muss der Governor den Gesetzentwurf umgehend ausfertigen.


    Article IV - The Executive Department


    Section 1: The Governor of the State
    Die Regierung des Free State of New Alcantara wird durch den Governor of the Free State of New Alcantara (Governor) geführt. Er ist oberster Repräsentant des Staates.


    Section 2: The Executive Offices
    Der Governor bestimmt im Rahmen der Gesetze den Aufbau der Exekutivorgane, der Staatsbehörden und der sonstigen Verwaltung des Staates. Der Governor überwacht und leitet die Verwaltung, er sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze.


    Section 3: The State's Officers
    Der Governor ernennt und entlässt Staatsbedienstete, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Er hat das Recht, jederzeit von jedem Beamten und Amtsträger des Staates, Rechenschaft über seine Amtsführung verlangen und zu erhalten.


    Section 4: The Police and Security
    Der Governor ist der oberste Dienstherr der Staatspolizei und der weiteren Sicherheitskräfte des Staates. Er ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Staates. Der Governor kann zur Aufrecherhaltung der Sicherheit und Ordnung im Staat sowie zum Schutz des Staates und der Abwehr von Gefahren Bürgerwehren und Milizen unter seinem Oberbefehl berufen.


    Section 5: The Executive Orders
    Der Governor verordnet alle zur Ausführung der Gesetze und der Verwaltung und Regierung des Staates im Rahmen der Gesetze notwendigen Bestimmungen durch Executive Order.


    Section 6: The Election of the Governor
    1. Der Governor wird vom Volk des Free State of New Alcantara gewählt, wahlberechtigt und wählbar ist jeder Bürger des Free State of New Alcantara.
    2. Die Amtszeit des Gouverneurs beträgt vier Monate. Wahlen finden regelmäßig in den Monaten März, Juli und November eines Jahres statt, ein neugewählter Governor tritt sein Amt am ersten Tag des Monats an, welcher auf seine Wahl folgt.
    3. Die Wiederwahl eines amtierenden oder ehemaligen Governors ist unbegrenzt zulässig.
    4. Das Wahlverfahren ist durch Gesetz zu regeln.


    Section 7: The Substitution of the Governor
    1. Ist der Governor vorübergehend abwesend oder aus anderen Gründen an der Ausübung seines Amtes verhindert, oder ist das Amt des Governors vakant, so wird er durch den First Legislator vertreten. Ist der First Legislator an der Vertretung des Governors verhindert, so geht die Vertretung auf das dienstälteste Mitglied der Legislature über, das die Vertretung zu übernehmen in der Lage und bereit ist.
    2. Der Governor gilt als abwesend, wenn er sich abwesend meldet, oder seinen Amtsgeschäften länger als sieben Tage nicht nachkommt.


    Section 8: The By-election of the Governor
    1. Fällt das Amt des Governors vor Ablauf seiner Amtszeit vakant, so wählt die Legislature mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den verbleibenden Rest der Amtszeit einen neuen Governor.
    2. Das Amt des Governors fällt vakant, wenn der Amtsinhaber vor Ablauf seiner Amtszeit verstirbt, zurücktritt, die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verliert, seinen Wohnsitz im Free State of New Alcantara aufgibt, seines Amtes enthoben wird, sein Wahlrecht verliert, oder zu Beginn der Amtszeit eines neuen Governors noch kein solcher gewählt ist.
    3. Kommt der Governor seinen Amtsgeschäften über einen ununterbrochenen Zeitraum von 21 Tagen unbegründet nicht nach, so ist dies als Rücktritt vom Amt zu werten. Die Feststellung, dass der Governor zurückgetreten ist, trifft die Legislature auf Antrag eines ihrer Mitglieder mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

    Section 9: The Recall of the Governor
    1. Eine vorzeitige Neuwahl des Governors findet statt, wenn mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bürger New Alcantaras dies in einer Petition verlangt.
    2. Der in einer vorzeitigen Neuwahl gewählte Governor führt die begonnene Amtszeit des abgewählten Governors zu Ende.


    Section 10: The Impeachment of the Governor and of the State's Officers
    1. Ein Drittel der Mitglieder der Legislature kann den Governor sowie jeden anderen Amtsträger oder Bediensteten des Free State of New Alcantara wegen eines schweren Verbrechens oder einer groben Verletzung seiner Amtspflichten vor der Legislature anklagen.
    2. Befinden zwei Drittel der Mitglieder der Legislature den Governor oder anderen Amtsträger oder Bediensteten des Free State of New Alcantara des ihm vorgeworfenen schweren Verbrechens oder der ihm vorgeworfenen groben Verletzung seiner Amtspflichten für schuldig, so ist der Betroffene seines Amtes enthoben.


    Article V: The Judicial Department


    Section 1: The Supreme Court of the Free State of New Alcantara
    1. Durch Gesetz kann ein Supreme Court of the Free State of New Alcantara errichtet werden.
    2. Der Supreme Court of New Alcantara entscheidet über alle Rechtsstreitigkeiten, die der Gerichtsbarkeit des Free State of New Alcantara unterliegen.


    Section 2: Subsidiary Competences of the Federal Courts
    Ist ein Supreme Court of the Free State of New Alcantara nicht eingerichtet, nicht besetzt, oder kann er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht tätig werden, so werden seine Aufgaben durch die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten wahrgenommen.


    Article VII - The Townships and Counties


    Section 1: The Local Units
    Der Free State of New Alcantara gliedert sich in Townships und Counties als Selbstverwaltungseinheiten. Den Zuschnitt dieser Einheiten regelt das Gesetz. Townships umfassen urbane Gebiete, während Counties rurale Gebiete umfassen.


    Section 2: The Townships
    Jedes Township wird durch einen Mayor geführt, der die Regierung führt und im Rahmen der Verfassung, der Gesetze und der Executive Orders Township Orders als rechtliche Regelungen erlässt. Der Mayor repräsentiert sein Township und ist aufgefordert, in angemessener Form Informationen über sein Township öffentlich bereit zu stellen.


    Section 3: The Counties
    Jedes County wird durch einen Sheriff geführt, der die Regierung führt und im Rahmen der Verfassung, der Gesetze und der Executive Orders County Orders als rechtliche Regelungen erlässt. Der Sheriff repräsentiert sein County und ist aufgefordert, in angemessener Form Informationen über sein County öffentlich bereit zu stellen.


    Section 4: The Directory
    Der Governor führt eine öffentliche Liste der Townships und Countys, der eingesetzten Sheriffs und Mayors und der vakanten Positionen.


    Section 5: The Election of Sheriffs and Mayors
    1. Wahlen zu den Sheriffs und Mayors sind jedes Jahr in den Monaten Januar, Mai und September durch die Legislature durchzuführen. Die Gewählten sind vom Governor zu ernennen.
    2. Bewirbt sich nur ein Kandidat um das Amt eines Sheriffs oder Mayors, so ist dieser ohne Wahl durch den Governor zu ernennen.
    3. Bewirbt sich während der laufenden Amtsperiode der Sheriffs und Mayors ein Kandidat um ein vakantes Amt als Sheriff oder Mayor, so ist er für den verbleibenden Rest der Amtszeit vom Governor zu ernennen.


    Article VIII - The Final Provisions


    Section 1: The Oath of Office
    Jeder Amtsträger des Bundesstaates leistet bei seinem Amtsantritt, jedes Mitglied des Legislature bei seinem Eintritt in die Legislature, den nachfolgenden Eid. Unbeschadet eines festgesetzten Datums des Amtsantrittes kann kein Amt übernommen oder aufgrund eines Amt dessen Befugnisse geltend gemacht werden, bevor der Eid abgeleistet ist, welcher lautet:

    "Ich, [Name], schwöre feierlich, dass ich die Pflichten und Aufgaben meines mir übertragenen Amtes als [Amt] of the Free State of New Alcantara getreulich und zum Wohle des Volkes und des Staates ausüben werde und mein Bestes tun werde, um die Verfassung und die Gesetze des Free State of New Alcantara und der Vereinigten Staaten umzusetzen, zu schützen und zu erhalten".

    Persönliche und religiöse Zusätze sind zulässig, sie sind nicht Teil des formalen Amtseids.


    Section 2: The Seat of Government
    Der Regierungssitz des Staates ist und verbleibt in El Conjunto, wo die Regierung schon ihren Sitz hat.


    Section 3: The Mode of Amending this Constitution
    1. Änderungen dieser Verfassung sind durch Zusätze zur Verfassung, welche diese ändern oder ergänzen, vorzunehmen.
    2. Diese Zusätze sind in Gesetzesform von der Legislature mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu verabschieden. Das Veto des Governors ist gegen ein solches Zusatzgesetz unzulässig.
    3. Durch die Legislature verabschiedete Zusatzgesetze zur Verfassung sind durch den Governor auszufertigen und zu verkünden.
    4. Am Ende der Verfassung sind die gültigen und rechtskräftigen Zusatzgesetze mit dem Datum ihres Inkrafttretens aufzuführen.


    Section 4: The Temporary Provisions
    1. Amträger des Free State New Alcantara bleiben im Amt, bis ihre Amtzeit gemäß den zum Zeitpunkt ihres Amtsantritts geltenden Gesetzen endet.
    2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung ist die bisherige Verfassung in der Fassung vom 16. Juli 2012 aufgehoben.
    3. Diese Verfassung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Legislature von New Alcantara in Kraft.






    In Kraft getreten durch Unterschrift des Governor of the Free State of New Alcantara am 27.02.2013

  • Seperation of Powers Adjustment Amendment


    Section 1 - The State Administration and the Legislature
    Der Gouverneur und die übrigen Mitglieder der Staatsregierung sind berechtigt, Gesetzesentwürfe in die Legislature einzubringen.


    Section 2 - Mayors and Sheriffs and the Legislature
    Den gewählten Bürgermeistern und Sheriffs gemäß Art. VII, Secs. 2 und 3 dieser Verfassung ist es gestattet, ordentliche Mitglieder der Legislature zu werden.


    In Kraft getreten am 13.06.2014

  • Emergency and Extraordinary Powers Amendment


    Article 1 – Emergency Powers


    Section 1 – Declaring a State of Emergency

    (1) Der Gouverneur kann im Falle einer unmittelbaren, außergewöhnlichen Gefährdung für den Freistaat oder seine Bevölkerung den Notstand ausrufen.

    (2) Der Notstand kann für den gesamten Freistaat oder eine angemessene Zahl seiner Verwaltungseinheiten erklärt werden.

    (3) Der Notstand soll zeitlich beschränkt, für maximal einen Monat, ausgerufen werden. Eine vorzeitige Beendung des Notstandes durch den Gouverneur ist jederzeit zulässig.


    Section 2 _ Emergency Powers of the Governor

    (1) Wurde der Notstand ausgerufen

    a. geht das Oberkommando sämtlicher Polizeibehörden, Milizen und aller anderen bewaffneter Organisationen sowie aller Feuerwehr- und Rettungsdienste, egal ob staatlicher oder privater Natur, innerhalb des Gebietes in dem der Notstand ausgerufen wurde, temporär auf den Gouverneur über;

    b. ist der Gouverneur berechtigt, temporär für die Dauer des Notstandes, durch Notstandsverordnungen, sämtliche Maßnahmen zu bestimmen, die notwendig sind den Notstand zu beheben;

    c. ist der Gouverneur berechtigt, ohne Zustimmung der Generalversammlung, durch Notstandsverordnungen, jene finanzielle Mittel aus dem Staatshaushalt zu verwenden die notwendig sind, um den Notstand zu beheben.


    Section 3 – Emergency Powers of the Legislature

    (1) Die Legislature soll unmittelbar durch den Gouverneur über die Erklärung des Notstandes oder dessen Ende informiert werden.

    (2) Die Legislature kann auf Antrag des Gouverneurs einen Notstandes mit Zweidrittelmehrheit über die Dauer von einem Monat hinaus verlängern. Eine mehrmalige Verlängerung ist zulässig.

    (3) Die Legislature kann den Notstand mit Zweidrittelmehrheit vorzeitig beenden oder mit einfacher Mehrheit Notstandsverordnungen des Gouverneurs aufheben.



    Article 2 – Extraordinary Powers


    Section 1 – Invocation

    (1) Dieser Article kommt zur Anwendung, wenn die Legislature über einen ununterbrochenen Zeitraum von 21 Tagen keine Mitglieder gehabt hat und sich ein vom Volk gewählter Gouverneur im Amt befindet.

    (2) Sobald nach Anwendung dieses Articles die Legislatur wieder zumindest ein Mitglied hat, findet Section 2 keine Anwendung mehr, wobei davor kundgemachte Gesetze planmäßig in Kraft treten.

    (3) Die Rechtsfolgen dieses Articles treten von Gesetzes wegen ein.

    (4) Ein im Rahmen dieses Articles gesetzter Rechtsakt ist nur dann wirksam, wenn sich der Gouverneur bei dessen Kundmachung ausdrücklich auf diesen Article beruft.

    (5) Zusätze zur Verfassung des Freistaates können niemals im Wege dieses Articles verabschiedet werden.


    Section 2 – Powers of the Governor

    (1) Der Gouverneur ist berechtigt, Gesetze zu verabschieden und mittels derer andere Gesetze zu ändern oder aufzuheben.

    (2) Solche Gesetze dürfen frühestens am nächsten Monatsersten in Kraft treten, wobei ein Gesetz zumindest sieben Tage vor Inkrafttreten kundzumachen ist.

    (3) Durch den Gouverneur erlassene Gesetze haben dieselbe Wirksamkeit wie alle anderen Gesetze und können - neben dem in Section 3 genannten Prozedere - wie andere Gesetze geändert und aufgehoben werden.

    (4) Der Gouverneur ernennt Mayors und Sheriffs.


    Section 3 – Powers of the Legislature

    (1) Die Legislature kann ein auf Section 2 basierendes Gesetz mittels Gesetzesbeschluss ändern oder aufheben. Bei einer Aufhebung hat der Gouverneur kein Recht, ein Veto einzulegen und hat das Gesetz umgehend zu unterschreiben.

    (2) Einen Gesetzesbeschluss zur Aufhebung nach Ssec. 1 kann die Legislature längstens drei Monate nach der Neuaufnahme ihrer Tätigkeit fassen.

    (3) Überhaupt kann eine Aufhebung nach Ssec. 1 längstens zwölf Monate nach der Kundmachung des Gesetzes beschlossen werden.

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