Freeland Land Acquisition Limitation Act


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    Freeland Land Acquisition Limitation Act
    Loi de la Limitation de la Acquisition de Terrain



    Inkraftgetreten am 20. Dezember 2009
    Geändert am:
    -/-


    Freeland Land Acquisition Limitation Act / Loi de la Limitation de la Acquisition de Terrain


    Sec. 1 - Purpose / Fin
    Dieses Gesetz regelt die Beschränkungen des Landerwerbs im Freistaat Freeland in Bezug auf die Tötung von Menschen.


    Sec. 2 - Limitation of Acquisition / Limitation de la Acquisition
    Niemand ist berechtigt, im Freistaat Freeland durch Kauf oder Erbe Land zu erwerben, wenn er die Absicht hat, auf dem erworbenen Land die Tötung von Menschen durchzuführen oder zuzulassen.


    Sec. 3 - Condemnation / Expropriation
    (1) Der Governor hat anzuordnen, dass Land, auf dem die Tötung von Menschen durchgeführt wird oder dessen Besitzer die Absicht hat, die Tötung von Menschen auf diesem Land durchzuführen oder zuzulassen, vom Freistaat Freeland unter angemessener Entschädigung des Landeigners beschlagnahmt wird.
    (2) Der Freistaat Freeland hat auf diese Weise erworbenes Land wieder zu veräußern, solange dabei die Bestimmungen der Sec. 2 Beachtung finden.


    Sec. 4 - Final Provisions / Dispositions Finales
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    The Free State of Freeland

    L’État Libre de la Frélande

    Einmal editiert, zuletzt von Freeland ()

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