Alcoholic Beverages Act

  • STATE OF SERENA



    "Impavidi progrediamur"


    Official Document -Attested Copy


    ALCOHOLIC BEVERAGES ACT


    Has come into force on:


    23 July 2013
    Signed into law by Governor Melissa Brandenburg


    Has been amended on:


    n/a

    Alcoholic Beverages Act


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Alcoholic Beverages Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    (1) Alkoholische Getränke im Sinne dieses Gesetzes sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Flüssigkeiten mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 0,5 Volumenprozent.
    (2) Für den menschlichen Gebrauch bestimmte Arzneimittel und andere medizinische Präparate mit Anteilen Ethylalkohol sind keine alkoholischen Getränke im Sinne dieses Gesetzes.


    Section 3 - Basic Rule
    Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Alkoholische Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als zwölf Volumenprozent dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
    (3) Als Ausschank oder Abgabe alkoholischer Getränke im Sinne dieser Sektion gelten nicht deren Ausschank oder Abgabe an eine Person unter 18 Jahren, durch deren gesetzlich zu ihrer Pflege und Erziehung berechtigten und verpflichteten Person, oder mit Zustimmung dieser Person.


    Section 5 - On-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen zum unmittelbaren Verzehr in Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, ausgeschenkt werden.
    (2) Der Ausschank alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4. Insbesondere dürfen alkoholische Getränke mengenmäßig unbeschränkt, an jedem Kalendertag und zu jeder Uhrzeit ausgeschenkt, der Ausschank alkoholischer Getränke beworben, alkoholische Getränke zu bestimmten Uhrzeiten zu verbilligten Preisen, oder gegen Zahlung eines Pauschalpreises in unbegrenzter Menge ausgeschenkt werden.


    Section 6 - Off-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen in Betrieben des Einzelhandels, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, verkauft werden.
    (2) Der Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4. Insbesondere dürfen alkoholische Getränke mengenmäßig unbeschränkt, in allgemein zugänglichen Verkaufsräumen, an jedem Kalendertag und zu jeder Uhrzeit verkauft, der Verkauf alkoholischer Getränke beworben, und alkoholische Getränke im Rahmen von Sonderangeboten oder anderen Verkaufsaktionen zu verbilligten Preisen verkauft werden.


    Section 7 - Labeling and Advertisement
    (1) Für den Verkauf im Einzelhandel bestimmte alkoholische Getränke sind durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett, unter Angabe der Volumenprozent des enthaltenen Ethylalkohols, als solche zu kennzeichnen.
    (2) In der Werbung für alkoholische Getränke ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem beworbenen Produkt um ein alkoholisches Getränk handelt.
    (3) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für alkoholische Getränke werben, noch darf Werbung für alkoholische Getränke sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.


    Section 8 - Open Containers and Public Intoxication
    (1) Alkoholische Getränke dürfen von Personen, an die der Verkauf entsprechender alkoholischer Getränke nach diesem Gesetz erlaubt ist, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen verzehrt werden, sofern in Folge des Alkoholgenusses keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (2) Der bloße Aufenthalt auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Rauschzustand in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke ist erlaubt, sofern in Folge des Rauschzustandes keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (3) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Gebäuden des Staates Serena, seiner Bezirke und Kommunen ist verboten. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Gebäude verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Anwesende stören oder belästigen.
    (4) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Serena, seiner Bezirke und Kommunen ist erlaubt, so lange und soweit andere Reisende dadurch nicht gestört oder belästigt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Verkehrsmittel verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Reisende stören oder belästigen.
    (5) Der Verzehr alkoholischer Getränke in privaten Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist Bei- und Mitfahrern erlaubt, nicht jedoch dem Fahrzeugführer.


    Section 9 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Übertretungen sind:

      - der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 16 Jahren, sowie die der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 12 Volumenprozent an Personen unter 18 Jahren (Sec. 4, SSec. 1 und 2);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholischer Getränke (Sec. 7, SSec. 1 und 2);
      - die Werbung für alkoholische Getränke mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für alkoholische Getränke (Sec. 7, SSec. 3).

    Section 10 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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