Die Anklage ist zugelassen, hiermit verlesen und gehört.
Ist ein Rechtsbeistand für den Angeklagten anwesend?
Wie bekennt sich der Angeklagte?
Sollte er sich nicht bis zum 1. August 2013, 24 Uhr in der Schuldfrage erklären, so legt das Gericht gem. der Unschuldsvermutung kein Schuldeingeständnis zugrunde.