Standing Rules of the State Assembly

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 4.304 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Craig Hsiao.

  • The Republic of Assentia
    The State Assembly


    All for your Country!



    Honorable Deputies!


    Deputy Hsiao hat folgenden Antrag eingebracht.
    Die Debatte endet in 120 Stunden.
    Dem Antragsteller gehört das erste Wort.




    The Chairman of the State Assembly
    Fredericksburg, 31st July 2013




    Standing Rules of the State Assembly


    Section 1 - Validity
    (1) Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeit der State Assembly der Republic of Assentia und gilt unbefristet bis zum Beschluss einer anderen Fassung.


    Section 2 – The Chair
    (1) Der Vorsitzende (Chairman / Chairwoman) ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Er kann ein Mitglied der State Assembly zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen. Die Amtszeit endet wenn eine Wahl zum regulären Vorsitzenden erfolgreich beendet wurde.
    (3) Der Vorsitzende wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly für die Dauer von vier Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss sich der Vorsitzende einer Vertrauensfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, ist unverzüglich eine Neuwahlen zum Vorsitzenden anzusetzen. Den Vorsitz für solche Verfahren übernimmt ein Vertreter des Vorsitzenden.
    (5) Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als sieben Tage des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by seniority) die Befugnisse der Sitzungsleitung.


    Section 3 – The Deputies
    (1) Vor Aufnahme der Arbeit als Mitglied der State Assembly soll jede Person den durch die Verfassung vorgegebenen Diensteid leisten.
    (2) Jeder Abgeordnete ist berechtigt in den Sitzungen der State Assembly selbständige Anträge einzubringen.
    (3) Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (4) Nur Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung und geladene Gäste haben Rederecht in der State Assembly.


    Section 4 – The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden verlängert werden.
    (2) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.
    (3) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit auf Yes oder No lautenden Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich, sofern die Verfassung nichts anderes vorsieht.


    Section 5 - Forms of Address
    (1) Der Vorsitzende wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Deputies of the State Assembly" an die Mitglieder der State Assembly in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Deputy" an einzelne Mitglieder.
    (2) Mitglieder der State Assembly richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman / Madam Chairwoman" an den Vorsitzenden. Ist der Vorsitzende abwesend, wenden sich die Mitglieder der State Assembly mit der zutreffenden Anrede an den Sitzungsleiter.
    (3) Der Vorsitzende wenden sich in seiner Eigenschaft als Mitglied der State Assembly mit "Honorable Deputies" an die Gesamtheit der Mitglieder der State Assembly.
    (4) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Vorsitzenden sanktioniert werden.


    Setion 6 - Site Rules
    In der State Assembly haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern der State Assembly und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.


    Section 7 - Sanctions
    (1) Mitglieder der State Assembly können vom Vorsitzenden mit Sanktionen belegt werden.
    (2) Der Vorsitzende spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied der State Assembly oder ein Besucher gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
    (3) Wird ein Mitglied der State Assembly zum wiederholten Mal verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Vorsitzende ihm das Rederecht in der State Assembly für eine Woche entziehen.

  • Honorable Deputies!


    Ich lege Ihnen eine geänderte Fassung der Geschäftsordnung für unser Haus vor. Gerne kann man die noch weitere ergänzen wenn das gewünscht ist.


    Eine der wichtigsten Punkte ist jener, der es dem Vorsitzenden ermöglicht, seinen Stellvertreter zu ernennen.

  • Honorable Deputies,


    Zwei Anmerkungen, bzw. Fragen: Gibt es einen bestimmten Grund dass "Section 5 -Sanctions" nicht übernommen wurde?


    Section 4 (5): Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als sieben Tage des Vorsitzenden und des stellvertr. Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by senority) die Befugnisse der Sitzungsleitung.


    Müsste dies nicht so formuliert sein?

  • Honorable Deputies!


    Auch wenn ich die Einfachheit vieler Entwürfe schätze, so glaube ich, dass wir, wenn wir schon eine neue Geschäftsordnung auf den Weg bringen, andere Sachen gleich mitregeln sollten. Z.B. fehlt es an der Möglichkeit die Staatsregierung zu bestimmten Themen zu befragen (Stichwort: Questioning). Das Verfahren eines Beschlusses per "Unanimous Consent", wie ihn einige Parlamente anderer Bundesstaaten bereits nutzen, könnte man bei dieser Gelegenheit ebenfalls etablieren.


    Weiterhin fehlt es an Regelungen zur Anrede (Stichwort: Etiquette), Strafen und Abstimmung.


    Noch etwas zur Amtszeit des Speakers. Warum begrenzen wir die Amtszeit? Wir und der Speaker selbst (durch Rücktritt) haben doch alle Instrumente einen unfähigen Amtsinhaber aus diesem Amt zu entfernen.

  • Honorable Deputies!


    Ich habe in der aktuellen Verfassung übrigens keine Passage gefunden, welche die Leistung eines Eides vor Beginn einer Abgeordnetentätigkeit vorschreibt. Lediglich für den Gouverneur und Regierungsangestellte gibt es solch eine Vorschrift. Aber das hatte ich schon zu Beginn meiner Abgeordnetenzeit angezeigt. ;)

  • Honorable Deputies,


    Es hat schlicht Tradition in Astor dass Amtszeiten beschränkt werden. Die Wiederwahl ist ja unbefristet möglich. Sonst käme plötzlich noch jemand auf die Idee sich unbefristet zum Governor wählen zu lassen ;)


    Worin genau sieht der ehrenwerte Deputy Lott die Vorteile eines Unanimous Consent? Oder anders gefragt, wo könnte dieser zum Einsatz kommen?



    Ein Questioning halte ich für nicht nötig, mein Büro steht jederzeit offen und mein Mailaccount ist öffentlich bekannt.



    Der Eid ist wie bereits mehrfach von verschiedener Seite festgestellt wurde für Deputies nicht vorgeschrieben, was allerdings kein Hinderungsgrund sein sollte ihn in die Standing Orders aufzunehmen, wobei ich dies auch nicht für zwingend nötig halte.



    Section 4 würde ich so anpassen:

    Section 4 – The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden einmal um die ursprünglich festgesetzte Zeitspanne verlängert werden.
    (2) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der State Assembly erforderlich, sofern die Verfassung nichts anderes vorsieht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Chairman über Annahme oder Ablehnung. Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.


    Die Einführung eines Stichentscheides wertet erstens das Amt des Chairman auf und verhindert anderer Seits Blockaden in der Assembly.

  • Honorable Deputies!


    Wenn die ehrenwerten Abgeordneten gleich eine passendes Textformat zur Verfügung stellen, kann das sofort in den Antrag eingepflegt werden.


    Nun, ich halte es auch so, dass man im einen bestimmten Abstand einfach wieder die Arbeit des Vorstitzenden bestätigen soll - also in diesem konkreten Fall alle vier Monate eine Wahl zum Vorsitzenden. Wir können auch sechs Monate daraus machen - wie es den Deputies beliebt.


    Der Amtseid "soll" von den Deputies geleistet werden (also kein Muss), wäre eine feine Sache wenn sich das einfach einbürgern würde, den als Kondition steht in der Verfassung nur "5 Tage assentischer Bürger" -> fertig. Ich weiß nicht, inwieweit in einer Geschäftsordnung die Bedingungen zum Amtsantritt weitergehend definiert werden können. Vielleicht kann man das ja dann bei beim nächsten Verfassungszusatz mit dazu nehmen :)


    Eine Passage über "Questioning" kann gerne aufgenommen werden, wenn Deputy Lott einen Vorschlag macht :)
    Natürlich sehe ich derzeit mit Governor Varga da kein Problem bzgl. der Kommunikation, aber vielleicht wird es irgendwann keinen Governor Varga geben, der so kulant gegenüber Bürger und Parlament ist --> bei manchen Personen braucht es manchmal einen unangenehmen "Anstoß" ;)


    Bzgl. der "Doppelgewichtung" der Stimme des Vorsitzenden - entweder erreicht der Antrag die vorgesehende Mehrheit oder er ist abgelehnt wenn es im Parlament zum Patt kommt. Eine Entscheidungsstimme für den Vorsitzenden lehne ich defintiv ab.

  • Gute Sache. :) Die Aufnahme von weiteren Regelungen lehne ich ab. Ich wüsste nicht, warum man andere Staaten zwangsläufig kopieren müsste.


    Honorable Deputies!


    Ich habe in der aktuellen Verfassung übrigens keine Passage gefunden, welche die Leistung eines Eides vor Beginn einer Abgeordnetentätigkeit vorschreibt. Lediglich für den Gouverneur und Regierungsangestellte gibt es solch eine Vorschrift. Aber das hatte ich schon zu Beginn meiner Abgeordnetenzeit angezeigt. ;)


    Das ist eine Tradition, die sich eingebürgert hat. Ich sehe keinen Grund, diese nicht aufrecht zu erhalten. ;)

  • Honorable Deputies, Deputie Cotton!


    Zumindest Bestimmungen zur Anrede und Sanktionsmöglichkeiten für das Präsidium sollten in einer modernen und ordentlichen Geschäftsordnung nicht fehlen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen den Entwurf leider ablehnen zu müssen.

  • Honorable Deputies


    Honorable Deputies, Deputie Cotton!


    Zumindest Bestimmungen zur Anrede und Sanktionsmöglichkeiten für das Präsidium sollten in einer modernen und ordentlichen Geschäftsordnung nicht fehlen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen den Entwurf leider ablehnen zu müssen.


    Deputie Lott,
    Sie dürfen ruhig einen konkreten Vorschlag unterbreiten, den man in den Antrag einarbeiten kann :)

  • Honorable Deputies!


    Ich habe mir erlaubt den Entwurf ein wenig abzuändern. Enthalten sind nun Regeln zum Umgang untereinander, zur Ansprache und mögliche Sanktionierungsmöglichkeiten.


    Standing Rules of the State Assembly


    Section 1 - Validity
    (1) Diesese Geschäftsordnung regelt die Arbeit der State Assembly der Republic of Assentia und gilt unbefristet bis zum Beschluss einer anderen Fassung.


    Section 2 – The Chair
    (1) Der Vorsitzende (Chairman / Chairwoman) ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Er kann ein Mitglied der State Assembly für die Dauer seiner Amtszeit zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen.
    (3) Der Vorsitzende wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly für die Dauer von vier Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss sich der Vorsitzende einer Vertrauensfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, ist unverzüglich eine Neuwahlen zum Vorsitzenden anzusetzen. Den Vorsitz für solche Verfahren übernimmt ein Vertreter des Vorsitzenden.
    (5) Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als sieben Tage des Vorsitzenden oder stellvertr. Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by senority) die Befugnisse der Sitzungsleitung.


    Section 3 – The Deputies
    (1) Vor Aufnahme der Arbeit als Mitglied der State Assembly soll jede Person den durch die Verfassung vorgegebenen Diensteid leisten.
    (2) Jeder Abgeordnete ist berechtigt in den Sitzungen der State Assembly selbständige Anträge einzubringen.
    (3) Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (4) Nur Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung und geladene Gäste haben Rederecht in der State Assembly.


    Section 4 – The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden verlängert werden.
    (2) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der State Assembly erforderlich. Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.


    Section 5 - Forms of Address
    (1) Der Chairman wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Deputies of the State Assembly" an die Mitglieder der State Assembly in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Deputie" an einzelne Mitglieder.
    (2) Mitgleider der State Assembly richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman / Madam Chairman" an den Vorsitzenden. Ist der Chairman abwesend, wenden sich die Mitglieder der State Assembly mit der zutreffenden Anrede an den Sitzungsleiter.
    (3) Der Chairman wenden sich in seiner Eigenschaft als Mitglied des State Council mit "Honorable Deputies" an die Gesamtheit der Mitglieder des State Council.
    (4) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Chairman sanktioniert werden.


    Setion 6 - Site Rules
    In der State Assembly haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern der State Assembly und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.


    Section 7 - Sanctions
    (1) Mitglieder der State Assembly können vom Chairman mit Sanktionen belegt werden.
    (2) Der Chairman spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied der State Assembly gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
    (3) Wird ein Mitglied der State Assembly zum wiederholten Mal verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Chairman ihm das Rederecht in der State Assembly für eine Woche entziehen.

  • Honorable Deputies!


    Ich erlaube mir auf die Änderungen von Deputy Lott einzugehen. Änderungen sind farbig:


    Standing Rules of the State Assembly


    Section 5 - Forms of Address
    (1) Der Vorsitzende wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Deputies of the State Assembly" an die Mitglieder der State Assembly in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Deputy" an einzelne Mitglieder.
    (2) Mitglieder der State Assembly richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman / Madam Chairwoman" an den Vorsitzenden. Ist der Vorsitzende abwesend, wenden sich die Mitglieder der State Assembly mit der zutreffenden Anrede an den Sitzungsleiter.
    (3) Der Vorsitzende wenden sich in seiner Eigenschaft als Mitglied der State Assembly mit "Honorable Deputies" an die Gesamtheit der Mitglieder der State Assembly.
    (4) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Vorsitzenden sanktioniert werden.


    Setion 6 - Site Rules
    In der State Assembly haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern der State Assembly und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.


    Section 7 - Sanctions
    (1) Mitglieder der State Assembly können vom Vorsitzenden mit Sanktionen belegt werden.
    (2) Der Vorsitzende spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied der State Assembly oder ein Besucher gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
    (3) Wird ein Mitglied der State Assembly zum wiederholten Mal verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Vorsitzende ihm das Rederecht in der State Assembly für eine Woche entziehen.


    Im Grunde habe ich in den Absätzen die gleiche Vorgabe durchgezogen wie im bisherigen Antrag. Im deutschen Text wird vom <<Vorstizenden>> und nicht vom <<Chairman>> gesprochen.


    Section 7 (2) wurde die Möglichkeit der Verwarnung auch auf Besucher ausgeweitet.


    Die Anreder einer möglichen Vorsitzenden, sprich "Frau Vorsitzende" wurde in "Madam Chairwoman" geändert (wie Section (1)). Bin mir aber nicht so sicher ob das eigentlich so gehandhabt wird.

  • Honorable Deputies!


    Ich danke Deputy Hsiao für die vorgenommene Korrektur. Es muss natürlich "Chairwoman" und "State Assembly" heißen. Ich bitte um Nachsicht.

  • Honorable Deputies,


    ich werde dem Antrag zustimmen, auch wenn ich nicht einverstanden bin, dass reguliert werden muss, wie man sich einander anzusprechen hat. Wir sind hier doch nicht in Antica.

  • Honorable Deputies!


    Ich habe die bisher eingebrachten und zugestimmten Änderunge im Antrag oben eingearbeitet. Zwei Änderungen wurden nicht einbezogen, da ich dagegen Einwände habe.


    Section 4 würde ich so anpassen:

    Section 4 – The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden einmal um die ursprünglich festgesetzte Zeitspanne verlängert werden.
    (2) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der State Assembly erforderlich, sofern die Verfassung nichts anderes vorsieht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Chairman über Annahme oder Ablehnung. Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.


    (1) Ich denke es sollte einfach möglich sein, auch eine Abstimmung mehrmals zeitlich nach Gutdenken des Vorsitzenden zu verlängern.
    (2) Habe ich meine Einwände bereits in einer älteren Stellungnahme abgegeben. Gegen den Bezug zur Verfassung gibt es nichts zu sagen.



    Ich hoffe bisher spricht den Deputies dieser Antrag zu.


    Es steht natürlich außer Frage, dass die hier von mir abgelehnten Änderungen in den Antrag aufgenommen werden, wenn sich eine Mehrheit der Deputies dafür ausspricht.

  • Honorable Deputies,


    Ich habe mir erlaubt gewisse, nur die Grammatik (auch nicht immer ein Steckenpferd von mir ;) ), betreffende Änderungen in blau einzufügen.

    Standing Rules of the State Assembly


    Section 1 - Validity
    (1) Diesese Geschäftsordnung regelt die Arbeit der State Assembly der Republic of Assentia und gilt unbefristet bis zum Beschluss einer anderen Fassung.


    Section 2 – The Chair
    (1) Der Vorsitzende (Chairman / Chairwoman) ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Er kann ein Mitglied der State Assembly für die Dauer seiner Amtszeit zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen.
    (3) Der Vorsitzende wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly mit einfachem Mehr für die Dauer von vier Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss sich der Vorsitzende einer Vertrauensfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, ist unverzüglich eine Neuwahlen zum Vorsitzenden anzusetzen. Den Vorsitz für solche Verfahren übernimmt ein Vertreter des Vorsitzenden.
    (5) Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als sieben Tage des Vorsitzenden oder des stellvertr. Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by senority) die Befugnisse der Sitzungsleitung.


    Section 3 – The Deputies
    (1) Vor Aufnahme der Arbeit als Mitglied der State Assembly soll jede Person den durch die Verfassung vorgegebenen Diensteid leisten.
    (2) Jeder Abgeordnete ist berechtigt in den Sitzungen der State Assembly selbständig Anträge einzubringen.
    (3) Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (4) Nur Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung und geladene Gäste haben Rederecht in der State Assembly.


    Section 4 – The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden verlängert werden.
    (2) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der State Assembly erforderlich, sofern die Verfassung nichts anderes vorsieht. Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.


    Section 5 - Forms of Address
    (1) Der Vorsitzende wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Deputies of the State Assembly" an die Mitglieder der State Assembly in ihrer Gesamtheit und mit"Honorable Deputy" an einzelne Mitglieder.
    (2) Mitglieder der State Assembly richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman / Madam Chairwoman" an den Vorsitzenden. Ist der Vorsitzende abwesend, wenden sich die Mitglieder der State Assembly mit der zutreffenden Anrede an den Sitzungsleiter.
    (3) Der Vorsitzende wendet sich in seiner Eigenschaft als Mitglied der State Assembly mit "Honorable Deputies" an die Gesamtheit der Mitglieder der State Assembly.
    (4) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Vorsitzenden sanktioniert werden.


    Setion 6 - Site Rules
    In der State Assembly haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern der State Assembly und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.


    Section 7 - Sanctions
    (1) Mitglieder der State Assembly können vom Vorsitzenden mit Sanktionen belegt werden.
    (2) Der Vorsitzende spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied der State Assembly oder ein Besucher gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
    (3) Wird ein Mitglied der State Assembly zum wiederholten Mal verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Vorsitzende ihm das Rederecht in der State Assembly für eine Woche entziehen.


    Im Grossen und Ganzen sagt mir der vorliegende Entwurf zu und ich denke er stellt auch ein schönes Beispiel konstruktiver Zusammenarbeit dar.


    Zu den beiden von Deputy Hsiao angesprochenen Punkten:


    (1) Wir sollten auf jeden Fall einen Zeitrahmen festlegen. Dies wahrt eine gewisse Effizienz und verhindert überlange und ergebnislose Debatten. Zu dem verhindert es, dass der Chairman gewisse Anträge "verschleickt" (echt keine Ahnung wie das korrekt auf Deutsch heisst, aber ihr wisst was ich meine, oder?). Ich denke wenn wir eine Aussprachedauer von 10 Tagen, also regulär plus Verlängerung haben, bietet dies jedem interessierten Deputy die Chance sich in die Diskussion einzubringen.


    (2) Ein Stichentscheid des Chairman macht Sinn, da er eine Blockade in der Assembly verhindert. Die Assembly und somit der Bundesstaat bleiben handlungsfähig auch wenn zwei gleich starke Gruppierungen in der Assembly dominieren und häufig einen Patt verursachen.


    EDIT: In Sec 3, Abs 3 habe ich, ebenfalls blau "mit einfachem Mehr" eingefügt.

  • Handlung

    Grübelt kurz über die Bedeutung des Wortes "deutsch" nach. Dann nimmt der Einfachheit halber an, dass es sich dabei um einen Unitology-Insiderbegriff handeln muss.


    Honorable Deputies,


    der Stichentscheid macht für mich keinesfalls Sinn. In einer Demokratie hat man entweder eine Mehrheit oder man hat sie eben nicht, so einfach ist das.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Handlung

    Grübelt kurz über die Bedeutung des Wortes "deutsch" nach. Dann nimmt der Einfachheit halber an, dass es sich dabei um einen Unitology-Insiderbegriff handeln muss.


    Honorable Deputies,


    der Stichentscheid macht für mich keinesfalls Sinn. In einer Demokratie hat man entweder eine Mehrheit oder man hat sie eben nicht, so einfach ist das.


    Dem schließe ich mich an.

  • Honorable Deputies,


    darin, die Befugnis zur Abgabe eines Stichentscheides dem Chairman der State Assembly zu übertragen, sehe ich ebenfalls keinen Sinn, da Sinn dieses Amt die operative Leitung des Geschäftsganges der State Assembly ist, und es mit keinem besonderen politischen Gestaltungsauftrag verbunden ist.


    Ein Stichentscheid des Gouverneurs könnte sinnvoll sein, aber nicht des Chairman der State Assembly.

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