H.R. 2013-073: Line of Succession Amendment

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Marc Peterson.



  • Honorable Members of Congress:


    Der Gentleman aus Astoria State, Mr. Marc Peterson, hat den folgenden Entwurf eingebracht.


    Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.




    Vice President of Congress



    Line of Succession Amendment


    Sec. 1 Amendment to the Presidential Succession Act
    Sec. 2 des Presidential Succession Act wird wie folgt neu gefasst:

      Sec. 2 Extended Succession List
      (1) Wenn alle Personen, welche nach der Bundesverfassung berufen sind, die Geschäfte des Präsidenten zu führen, für diese Aufgabe nicht zur Verfügung stehen, so soll derjenige Amtsträger dazu berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
      1. das jeweils dienstälteste Mitglied des Kabinetts,
      2. das jeweils dienstälteste Mitglied des Kongresses,
      3. der jeweils dienstälteste Gouverneur der Bundesstaaten.
      (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, für den Rest der Amtszeit, für die er gewählt wurde, durch Exekutiverlass abweichend von Ssec. 1 Amtsträger des Bundes oder der Exekutive der Staaten zur Übernahme der Amtsgeschäfte in einer anderen Reihenfolge zu berufen.
      (3) Eine Person steht nicht zur Verfügung, wenn sie im Falle der Berufung die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, wenn sie abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
      (4) Außerdem steht eine Person nicht zur Verfügung, wenn sie nach der Verfassung für das Amt des Präsidenten nicht wählbar oder zum Zeitpunkt, zu dem die Rechte und Pflichten des Amtes des Präsidenten auf sie übergehen würden, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist.


    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.

  • Madam President,
    ich rufe die Diskussion zu S. 2013-057 ins Gedächtnis und zitiere die ehrenwerte Senatorin aus Laurentiana:

      genau darum geht es ja: Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Stellvertretung des Präsidenten über die Verfassung hinaus, sollten deren Regelungen erschöpft sein, ist nicht mehr zeitgemäß, und bedarf einer flexiblen Anpassung an die aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten. Wenn das gesichert ist, können wir alle ruhig schlafen.

    Fakt ist, dass die derzeitige Line of Succession seit 36 Tage mit der Präsidentin des Senates endet, weil eine anderweitige Regelung nicht besteht. Das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung erachte ich als gescheitert. Die Hoffnung und das Warten auf die Exekutive war verfehlt, ich hatte dies bei der Reform vor über einem Monat eindringlich angesprochen.
    Ich denke, die Angelegenheit ruft den ehrenwerten Mitgliedern des Kongresses in Erinnerung, dass sie Teil der Legislative sind und als solche auch Dinge selbst bestimmen müssen und nicht nur eine Ermächtigung ausstellen, um dann auf Eingabe von höherer Stelle zum bloßen Abnicken zu warten.


    Sie, meine Damen und Herren der beschließenden Mehrheit zu diesem Gesetz, täten gut daran, im Eingeständnis der eigenen verfehlten Hoffnung sich an die eigene Brust zu schlagen, da sie meine warnenden Worte der Vernunft geflissentlich überhört haben. Doch Gott sei Dank gibt es die Möglichkeit, schlechte Stellen in sonst guten Gesetzen auszubessern. Hierzu gebe ich Ihnen nun durch meinen Antrag die Möglichkeit. Und auch ich äußere meine Hoffnung, von der ich glaube, dass sie nicht verfehlt ist, denn ich hoffe auf eine Unterstützung meines Antrages.

  • Madam President,


    ich halte die Besorgnis des Speakers, das Land könnte in Folge einer zu kurzen Line of Succession plötzlich führungslos dastehen, aktuell für unbegründet:


    Der Präsident kommt aktiv seinen Amtsgeschäften nach, für den Fall seiner Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung steht sein Vizepräsident bereit, für den Fall dessen Verhinderung der Speaker, für den Fall dessen Verhinderung wiederum Sie.


    Schon die theoretische Gefahr, dass die von der Verfassung selbst bestimmten Vertretungs- und Nachfolgeregelungen einmal nicht ausreichen sollten, ist vernünftig betrachtet verschwindend gering. Praktisch besteht diese Gefahr derzeit sowie auf absehbare Zeit überhaupt nicht, weshalb ich es auch nicht als schädlich oder sonst nachteilig ansehe, dass der Präsident sich einer weiteren, einfachgesetzlich begründeten Nachfolgeregelung noch nicht angenommen hat.


    Entsprechend vermag ich keinerlei Bedarf erkennen, die gerade erst beschlossene Reform wieder rückgängig zu machen.

  • Madam President,


    Senator Stackhouse, ich bin verblüfft ob Ihres Umschwenkens. Was interessiert Sie Ihr Geschwätz vom letzten Monat:

      Stackhouse: Um für den seltenen, aber dennoch nicht für alle Zeit sicher auszuschließenden Fall, dass die Nachfolge- und Vertretungsregeln der Verfassung erschöpft sind, ohne dass ein kommissarisch amtierender Präsident gefunden ist, soll die weitere Reihenfolge daher vom jeweiligen Präsidenten mit Zustimmung des Kongresses flexibel festgelegt werden können, damit für den Fall, dass man irgendwann einmal bei Nr. 4 - hinter dem Vizepräsidenten, dem Sprecher des Repräsentantenhauses und dem Präsidenten des Senats - ankommt, der entsprechende Amtsträger auch tatsächlich ernannt, zur kommissarischen Übernahme der Präsidentschaft rechtlich befähigt sowie persönlich bereit ist.


      Peterson: Der [damalige] Presidential Succession Act bestimmt die Kabinettsmitglieder in einer bestimmten Rangfolge, die ausreicht.
      Wenn wir davon ausgehen, dass die dort genannten Amtsträger nicht ausreichen, dann müssen wir wohl erwähnen, dass dies den hypothetischen Fall darstellt, dass die gesamte Regierung der Vereinigten Staaten beseitigt wurde ... sowohl das gesamte Kabinett als auch das Kongresspräsidium als auch die persona ultima.
      Brauch man in so einem Fall noch jemanden im Weißen Haus, in der Air Force One oder im Überlebensbunker? Meiner Meinung nach arbeiten die Behörden auch ohne ein Kabinett weiter. Die militärischen Entscheidungen werden dann ohne Oberbefehlshaber vom Generalstab getroffen, der in einem solchen Fall ohnehin rotieren würde, um die Friedensordnung wiederherzustellen. Die Gouverneure haben ihre Nationalgarden und werden mit der militärischen Führung schon zusammenarbeiten. Und Neuwahlen laufen dann ohnehin schon an.
      Wenn an dem aktuellen Gesetz etwas geändert werden sollte, dann würde es reichen, den Präsidenten zu ermächtigen, die vom Gesetz festgelegte Reihenfolge der Secretaries durch Executive Order zu verändern. Aber mehr auch nicht.


      Stackhouse: Von den derzeit vier ernannten und bestätigten Secretaries ist genau einer - Secretary of Defense Steve McQueen - rechtlich qualifiziert, kommissarisch das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten auszuüben. Die drei übrigen - Secretary of State Eugene Wolf, Attorney General Sandy van het Reve, und Secretary of Commerce Rebecca Holden - sind es nicht.
      Man erkennt schon daran, wie sinnvoll eine flexible, vom Präsidenten mit Zustimmung des Kongresses aufgestellte Liste wäre. Diese könnte eine ganze Reihe erfahrener Kongressmitglieder oder Gouverneure umfassen, die im Falle einer so gravierenden Staatskrise, dass weder der Vizepräsident, noch der Sprecher des Repräsentantenhauses, noch der Präsident des Senats, noch der Verteidigungsminister, für die kommissarische Präsidentennachfolge zur Verfügung stehen, die Leitung der Regierungsgeschäfte vorübergehend übernehmen könnten.
      Der Einwand des ehrenwerten Speaker of the House ist für mich insoweit nicht nachvollziehbar.

    Ich finde es gut, dass Sie mittlerweile meinen Einwand offensichtlich doch nachvollziehen können und ihn sogar teilen.
    Nichts desto trotz stehen Wir aber heute vor einer verschlechterten Lage in Bezug auf die Gewährleistung einer geordneten Führung der Vereinigten Staaten als zu Zeiten des alten Gesetzes. Dieses Minus wurde hervorgerufen durch Ihren Gesetzesantrag, den Sie wie eine Löwin ihr Junges verteidigten, indem Sie Katastrophenlagen vor unseren Augen ablaufen ließen, um die Notwendigkeiten einer flexiblen Bestimmung über die Verfassung hinaus zu behaupten. Doch heute schwenken Sie um und behaupten das genaue Gegenteil, nämlich dass diese Notwendigkeiten nicht bestehen.


    Sie haben zwei miteinander unvereinbare Aussagen vor dem Kongress getätigt. Es muss doch auch Ihnen deutlich werden, dass eine davon falsch sein muss. Wenn Sie dies nicht eingestehen können, dann muss ich davon ausgehen, dass Sie bei mindestens einer Ihrer antagonistischen Aussagen den Kongress offen angelogen haben, was Sie damit für die Sacharbeit in dieser Angelegenheit leider völlig disqualifizieren würde.

  • Madam President,


    der ehrenwerten Speaker hat sich seine Frage mit einem korrekten Zitat einer von mir getätigten Äußerung selbst beantwortet: Der Fall, dass die von der Verfassung direkt bestimmten Vertretungs- und Nachfolgeregeln für das Amt des Präsidenten einmal nicht ausreichen sollten, ist selten, aber dennoch nicht für alle Zeit sicher auszuschließen.


    Für die Gegenwart jedoch schon, wie ich bereits dargelegt habe. Sollte sich abzeichnen, dass die von der Verfassung getroffenen Vorkehrungen nicht ausreichen könnten - etwa, indem das Amt des Vizepräsidenten und/oder eine Hälfte des Kongresspräsidiums vakant fällt - kann der Präsident darauf immer noch jederzeit und rechtzeitig reagieren, indem er eine Verordnung zur Besetzung der nachfolgenden Ränge seiner Vertretung und Nachfolge erlässt.


    Dass er von dieser Möglichkeit bis zur Stunde noch keinen Gebrauch gemacht hat, spricht nicht gegen die geltende Regelung.

  • Madam President,


    der Schlauch sollte nicht erst geholt und angeschlossen werden, wenn das Gebäude schon brennt; wir sollten also in ruhigen und friedlichen Zeiten Vorkehrungen für den Ernstfall treffen. Und nach geltender Gesetzeslage muss der Kongress erst diese Nachfolge absegnen. Das Argument der Senatorin aus Laurentiana ist also verfehlt, wenn der Kongress dann schon ohne Führung oder nur mit einer halben dasteht.


    Ich bin leider noch eine Begründung für die von mir vorgeschlagene Regelung schuldig, da ich bisher nur die Einbringung des Antrages begründet habe.


    Die Regelung sieht vor, dass die Mitglieder des Kabinetts die ersten sind, welche im Falle einer gravierenden Staatskrise die Rechte und Pflichten des Präsidenten zu übernehmen. Der Grund dafür ist ihre fachliche "Nähe" zum Präsidenten. Sie leiten ihre Departments und kennen die Vorgänge aus den Kabinettssitzungen.
    Das Dienstalter bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Amtsantrittes des Secretary. Ob im Falle einer weiteren Amtszeit die Unterbrechung durch die Senatsbestätigungen von negativem Belang sind, will ich gar nicht beantworten. Aus der allgemeinen Wertung unserer Rechtsordnung ist dem wohl so, da die Bestätigungen der Secretaries nur bis zum Ende des presidential term gelten.


    Danach kommen die Mitglieder des Kongresses und zwar ohne Belang der Häuserzugehörigkeit. Der Grund dafür ist, dass sie politische Amtsträger des Bundes sind und ebenfalls aus der Sacharbeit im Kongress in die Dinge involviert sind. Das Dienstalter bestimmt sich hier ebenfalls nach dem Amtsantritt. Unterbrechungen bis zu sieben Tagen aufgrund der Eidesleistung bei Wiederwahl fallen hier nicht ins Gewicht. Auch das Kongresspräsidium wertet diese nicht in seinen Mitgliederlisten. Auch ein unmittelbarer Wechsel der Kongresskammer fällt beim Dienstalter nicht ins Gewicht.


    Und schließlich werden die Gouverneure berufen. Der Grund dafür ist, dass diese Erfahrung bei der Führung eines Staates und der Nationalgarden haben. Das Dienstalter hier bestimmt sich wie bei Kongressmitgliedern nach dem Amtsantritt, Unterbrechungen von wenigen Tagen aufgrund der noch nicht erfolgten Vereidigung im Falle einer Wiederwahl fallen nicht ins Gewicht.



    Und sollte der Präsident aufgrund präsidialer Animositäten mit dieser Regelung dennoch Bauchschmerzen haben die Notwendigkeit einer anderen Regelung sehen, kann er durch Exekutiverlass diese vornehmen und sich dann öffentlich der Debatte stellen und nachvollziehbar begründen, warum er eine vom Kongress abweichende Regelung getroffen hat.

  • Madam President,


    in Anbetracht dessen, dass die seit Kurzem bestehende Regel bislang nicht den erhofften Erfolg gebracht hat, ich ihr aber gerne noch etwas Zeit geben würde, stehe ich dem Antrag gespalten gegenüber und warte gespannt die weitere Debatte ab.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Mr. Speaker,


    Ich befürworte die aktuelle Regelung, wie ich dies bereits in der ursprünglichen Debatte tat. Und gerne weise ich den Antragssteller, wie schon bei der Debatte über die aktuelle Regelung, darauf hin dass:


    aktuell nur ein Secretary, nämlich Steve McQueen dazu berechtigt wäre die Nachfolge des Präsidenten anzutreten;


    die Nachfolge durch die Kongressmitglieder die akute Gefahr von Streitereien betreffend der Amtsübernahme mit sich bringt;


    nur noch ein einziger Gouverneur, welcher unglücklicherweise vom Bund in Form der Staatsanwaltschaft angeklagt ist, die Voraussetzungen erfüllen würde.


    Das hier zur Diskussion stehende Amendment bringt meines Erachtens keinerlei Vorteile gegenüber der aktuellen Regelung.

  • Madam President,


    Vergleichen wir die Ist-Zustände. Nach geltender Rechtslage sieht die Line of Succession wie folt aus:

      a. Vice President Narayan
      b. Speaker Peterson
      c. President of Senate Gerard

    Nach diesem Entwurf sähe die Line of Succession wie folgt aus:

      a. Vice President Narayan
      b. Speaker Peterson
      c. President of Senate Gerard
      1. Secretary of Defense McQueen
      2. Senator Carbone
      3. Senator Stackhouse
      4. Congressman Clark
      5. Senator McIlroy
      6. Congressman Lott
      7. Congressman Varga
      8. Senator Powell
      9. Congressman Silbermann
      10. Governor Remington

    Congressman Varga, ich hoffe, Sie erkennen den Vorteil von 10 weiteren Personen.
    Lassen sie es mich in Zahlen ausdrücken. Angenommen, es besteht eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass ein Amtsträger nicht zur Verfügung steht. Dann kommen die folgenden Personen mit der jeweilgen Wahrscheinlichkeit zum Zuge.

      50,00 Vice President Narayan
      25,00 % Speaker Peterson
      12,50 % President of Senate Gerard
      6,25 % Secretary of Defense McQueen
      3,13 % Senator Carbone
      1,56 % Senator Stackhouse
      0,78 % Congressman Clark
      0,39 % Senator McIlroy
      0,20 % Congressman Lott
      0,10 % Congressman Varga
      0,05 % Senator Powell
      0,02 % Congressman Silbermann
      0,01 % Governor Remington

    Auf diese Weise sichern wir die Line of Succession deutlich weiter ab. Wir sichern die Staatsführung für 99,99% der Fälle, im Gegensatz der aktuellen Regelung, die nur 87,5% Sicherheit gewährt. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es in diesem Gesetz um die Sicherheit der Nation in Form einer geordneten Führung geht.
    Ich möchte auch noch auf Ssec. 2 hinweisen: Der Präsident kann jederzeit eine andere Reihenfolge bestimmen und - in einem gewissen Rahmen - auch oder nur andere Amtsträger bestimmen. Wir würden ihm durch diese Bill keine Einschränkungen auferlegen, sondern lediglich unseren Teil als Gesetzgeber erbringen, die Sicherheit der Nation durch eine geordnete Führung sicherzustellen.

  • Mr. Speaker,


    Mich überzeugt die Argumentation des ehrenwerten Congressman aus Astoria State nicht. Sie zeigt viel mehr auf wie verschwindend klein die Chance oder besser die Gefahr ist, dass jemand von der vierten Stelle oder sogar weiter hinten zum Zug kommt. Ich gebe ausserdem zu bedenken, dass selbst beim kurzzeitigen fehlen eines Präsidenten nicht der gesamte Staat zusammenbrechen würde. Die Behörden arbeiten mehrheitlich unabhängig vom Präsidenten.

  • Mr Speaker,
    die Verfassung bestimmt, dass die Exekutive dem Präsidenten übertragen ist, er hat also das Recht, jedwedes exekutive Handeln der Behörden zu verwerfen oder zu beeinflussen, er hat die Pflicht zur Kontrolle der Ministerien, den Oberbefehl über die Streitkräfte kann nur er wirksam ausüben, das sind für mich genug Gründe, warum der Präsident zwingend notwendig für unser System ist.



  • Honorable Members of Congress:


    Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmungen werden eingeleitet.




    President of Congress

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