Alcoholic Beverages Bill

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.003 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Tünde Mária Varga.

  • The Republic of Assentia
    The State Assembly


    All for your Country!



    Honorable Deputies!


    Deputy Varga hat folgenden Antrag eingebracht.
    Die Debatte endet in 120 Stunden.


    Der Antragstellerin gehört das erste Wort.



    Tünde Mária Varga
    Chairwoman


    Alcoholic Beverages Act


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Alcoholic Beverages Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    (1) Alkoholische Getränke im Sinne dieses Gesetzes sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Flüssigkeiten mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 0,5 Volumenprozent.
    (2) Für den menschlichen Gebrauch bestimmte Arzneimittel und andere medizinische Präparate mit Anteilen Ethylalkohol sind keine alkoholischen Getränke im Sinne dieses Gesetzes.


    Section 3 - Basic Rule
    Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Als Ausschank oder Abgabe alkoholischer Getränke im Sinne dieser Sektion gelten auch deren Ausschank oder Abgabe an eine Person unter 21 Jahren, durch deren gesetzlich zu ihrer Pflege und Erziehung berechtigten und verpflichteten Person, oder mit Zustimmung dieser Person.


    Section 5 - On-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen zum unmittelbaren Verzehr in Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, ausgeschenkt werden.
    (2) Der Ausschank alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes unterliegt zusätzlich zu den unter Sec. 4 genannten Bedingungen auch den nachfolgenden Beschränkungen:
    - der Ausschank alkoholischer Getränke darf nicht beworben werden;
    - alkoholische Getränke dürfen nicht mit mengenmässigen Rabatten abgegeben oder ausgeschenkt werden;
    - alkoholfreie Getränke müssen stets günstiger angeboten werden als alkoholhaltige.


    Section 6 - Off-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen in Betrieben des Einzelhandels, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, verkauft werden.
    (2) Der Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt zusätzlich zu den unter Sec. 4 genannten Bedingungen auch den nachfolgenden Beschränkungen:
    - der Verkauf alkoholischer Getränke darf nicht beworben werden;
    - alkoholische Getränke dürfen nicht mit mengenmässigen Rabatten verkauft werden;
    - alkoholfreie Getränke müssen stets günstiger angeboten werden als alkoholhaltige.


    Section 7 - Labeling and Advertisement
    (1) Für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholische Getränke sind durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett, unter Angabe der Volumenprozent des enthaltenen Ethylalkohols, als solche zu kennzeichnen.
    (2) Werbung für alkoholische Getränke ist verboten.


    Section 8 - Open Containers and Public Intoxication
    (1) Alkoholische Getränke dürfen von Personen, an die der Verkauf entsprechender alkoholischer Getränke nach diesem Gesetz erlaubt ist, auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen verzehrt werden, sofern in Folge des Alkoholgenusses keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (2) Der blosse Aufenthalt auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Rauschzustand in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke ist erlaubt, sofern in Folge des Rauschzustandes keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (3) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Gebäuden des Staates Assentia, seiner Bezirke und Kommunen ist verboten. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Gebäude verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Anwesende stören oder belästigen.
    (4) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Assentia seiner Bezirke und Kommunen ist verboten.
    (5) Der Verzehr alkoholischer Getränke in privaten Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist Bei- und Mitfahrern erlaubt, nicht jedoch dem Fahrzeugführer.
    (6) Das Lenken von Motorfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand ist verboten.


    Section 9 – Alcohol Withdrawal
    (1) Assentia gewährleistet ein für die Patienten kostenloses Alkoholentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
    (2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.


    Section 10 - Penal Provisions
    (1) Der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 21 Jahren (Sec. 4, SSec. 1 und 2) wird mit Geldstrafe nicht unter 5000.00 US-Dollar bestraft. Im Wiederholungsfall liegt die Strafe nicht unter 10'000.00 US-Dollar.
    (2) Das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholischer Getränke (Sec. 7, SSec. 1) wird mit Geldstrafe nicht unter 50'000 US-Dollar bestraft. Im Wiederholungsfall liegt die Strafe nicht unter 100'000 US-Dollar.
    (3) die Werbung für alkoholische Getränke (Sec. 7, SSec. 2) wird mit Geldstrafe nicht unter 5000.00 US-Dollar bestraft. Im Wiederholungsfall liegt die Strafe nicht unter 10'000.00 US-Dollar. (4) Das Lenken eines Motorfahrzeuges bei einer Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille hat den Entzug des Führerscheines für mindestens einen Monat zur Folge.


    Section 10 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

  • Honorable Deputies,


    Diese Bill regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken. Dabei wurde sowohl auf die wirtschaftlichen Interessen und kulturellen Gegebenheiten Rücksicht genommen, als auch starkes Gewicht auf den Jugendschutz gelegt.


    Ich bin überzeugt mit dieser Bill zur Senkung des Alkoholkonsums im speziellen bei jugendlichen beizutragen und ersuche die ehrenwerten Deputies daher um Zustimmung.

  • Honorable Deputies,


    es handelt sich um einen offenbar wenig durchdachten Entwurf.
    Zunächst ist fraglich, was denn mit Getränken mit unter 0,5 Volumenprozent Alkohol geschieht - etwa mit Bieren.
    Auf der anderen Seite ist es realitätsfern zu fordern dass alkoholfreie Getränke stets günstiger zu sein haben als alkoholhaltige. Dass mindestens EIN alkoholfreies Getränk kostengünstiger angeboten werden muss geht mir ein - aber wieso ein Bier automatisch teurer sein sollte als ein exotischer Saft, das geht mir gar nicht ein.
    Auch ist zum Beispiel fraglich, ob ein Gerätehaus einer Feuerwehr ein öffentliches Gebäude ist. Wieso sollte es den Feuerwehrleuten verboten sein, Bier zu konsumieren, wenn sie nicht im Dienst, aber im Gerätehaus sind? Wieso sollte bei Feiern in öffentlichen Gebäuden kein Alkohol konsumiert werden dürfen?
    DIeses Gesetz überreguliert den Konsum alkoholischer Getränke und kann so keine Zustimmung finden.

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • Honorable Deputies,


    die Antragsstellerin gibt zu Protokoll, dass Sie mit diesem Entwurf u.a. auf die wirtschaftlichen Interessen Assentias eingeht. Dieser Entwurf ist in meinen Augen jedoch eine völlig unangebrachte Einmischung des Staates in die Marktwirtschaft. Der Jugendschutz ist das eine, aber ein Werbeverbot oder ein Verbot von Mengenrabatten, geht hier eindeutig zuweit. Ich kann diesem Gesetzesentwurf in diesem Umfang nicht zustimmen.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Honorable Deputies,


    Ich bin gewiss nicht die grösste Spezialistin im Bereich des Gerstensaftes, aber meines Wissens haben Biere üblicherweise einen Alkoholgehalt um die 5% und nicht von 0,5%. Von daher sind also auch Biere miteinbezogen.


    Ich gewichte den Jugendschutz in diesem Bereich schlicht höher als wirtschaftliche Interessen, wobei anzumerken ist dass es kein Verkaufsverbot als solches gibt und die Getränke somit immer noch angeboten werden können. Bewusst bekämpft werden jedoch sogenannte "Happy hours" bei denen jugendliche dazu verleitet werden über ihre Verhältnisse zu trinken.

  • Honorable Deputies,


    ich stimme Deputy Carbone zu. Jugendschutz ist gut und richtig. Dieses Gesetz ist allerdings ein grober und unangebrachter Eingriff in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit und daher abzulehnen.

  • Honroable Deputies,


    ich kann diesen Gesetzentwurf als nichts anderes bezeichnen denn den Versuch, unter Verweis auf angeblichen "Jugendschutz" erwachsenen Menschen Vorschriften zu machen, was sie tun und lassen dürfen.


    Der größtmögliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Folgen des Konsums alkoholischer Getränke ist ganz einfach zu gewährleisten: Man verbietet, ihnen alkoholische Getränke zu verkaufen. Wenn dieses Verbot nicht durchgesetzt wird, nutzen auch alle anderen Maßnahmen erst recht nichts.


    Mal ganz davon abgesehen, dass ein Mindestalter von 21 Jahren für den Kauf alkoholischer Getränke völlig weltfremd ist. In den anderen Staaten, die dieses Thema bereits geregelt haben, liegt das Mindestalter bei 16 oder 18 Jahren. Bevormundungen junger Menschen in ihrer Lebensführung werden nur dazu führen, dass diese unseren Staat nach ihrem Schulabschluss - also typischerweise mit 18 Jahren - verlassen werden, um sich anderenorts in den Vereinigten Staaten einen Studien- oder Arbeitsplatz zu suchen, wo man sie wie Erwachsene behandelt, die selbst über ihr Verhalten bestimmen dürfen.


    Zudem ist doch auch klar, was in Folge dieses Gesetzes mit seinen ganzen Verboten auch für Erwachsene passieren wird: Das Vergnügungsgewerbe insbesondere in den grenznahen Regionen wird völlig zum Erliegen kommen, weil die Leute lieber ein paar Meilen weiter über die Staatsgrenze, nach z. B. Freeland oder Serena fahren.


    Jeder kluge Geschäftsmann verlegt nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Bar, Discothek, Nachtclub oder was weiß ich kurz hinter die Grenze einen benachbarten Staates, verdient dort auch an Besuchern aus Assentia gutes Geld, und zahlt eben dort seine Steuern.


    Ich halte dieses Gesetz von vorne bis hinten für nicht zustimmungsfähig.

  • Honorable Deputies,


    In dieser Thematik ausschliesslich mit wirtschaftlichen Aspekten zu argumentieren wird der Sache nicht gerecht. Es geht hier um weit mehr, es geht um die Gesundheit der Bevölkerung, speziell der Jugendlichen.


    Der Verkauf per se wird nicht eingeschränkt, es wird einzig sichergestellt dass dem Rauschtrinken, welches gerade im Strassenverkehr jedes Wochenende Todesopfer fordert, nicht durch Flaterate-Angebote und der gleichen Vorschub geleistet wird. Die von Deputy Garza heraufbeschworene Abwanderung von Unternehmen des sogenannten Vergnügungsgewerbes wird im beschriebenen Ausmass ohnehin nicht stattfinden. Und dieses Gesetz alleine wird auch kein Grund sein Assentia zu verlassen.


    Ich halte daher an dieser Bill fest, einzig was die Altersgrenze angeht bin ich bereit diese auf 18 Jahre zu senken, sofern dies zu einer breiteren Unterstützung führt.

  • Honorable Deputies,


    die Antragsstellerin widerspricht sich. Ein Werbeverbot für Verkaufsprodukte sowie die Einschränkung der Preispolitik sind Einschränkungen des Verkaufes per se. Alles was in diesem Gesetzesentwurf über einen angemessenen Jugenschutz hinausgeht, wird von meiner Seite aus abgelehnt. In der Thematik der Altersgrenze bin ich gegen die Reduktion auf 18 Jahren. Mit 21 Jahren ist es Assentierinnen und Assentiern gemäss "Gambling Act" gestattet Glücksspiel zu betreiben und diese Altersschwelle soll meiner Ansicht nach auch für den Konsum von Alkohol gesetzt werden.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Honorable Deputies,


    Die von Deputy Carbone angeführte Regelung betreffend des Glücksspiels war auch der Grund weshalb ich mich für die Altersgrenze von 21 entschied. Ich bin der Überzeugung dass der Reifungsprozess erst mit diesem Alter genügend fortgeschritten ist um ein angemessenes Gespür für den Umgang und die Risiken von Alkohol zu haben.

  • Honorable Deputies,


    ich möchte die Antragsstellerin daran erinnern, dass es nicht meine Aufgabe ist ihren Gesetzesentwurf umzuschreiben. Ich habe deutlich gemacht, dass die wirtschaftlichen Einschränkungen im vorliegenden Entwurf meine Ablehnung finden. Ob Sie darauf eingeht oder nicht, ist ihre Entscheidung.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Honorable Deputies,


    es sind durchaus Biere im Umlauf, die zwischen 4 und 5 Volumenprozent Alkohol beinhalten. Auch frage ich mich, ob man nicht gewichten sollte: Alkoholische Getränke etwa BIS 5 % und solche ÜBER 5% unterschiedlich zu behandeln. Jegliche Werbeaktionen zu verbieten, halte ich für bei Weitem überzogen. Bei Produkten, die nachweislich dauerhaft gefährlich sind gerne, aber nicht bei simplen alkoholischen Getränken.

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • Honorable Deputies,


    Die vorliegende Bill ist zwar hart, aber sie scheint mir dennoch angemessen und wird daher meine Zustimmung finden.

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