Steadfast Desk – Signature of the President
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White House, Astoria City | August 1st, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die August & September 2015 Federal Budget Bill,
gebilligt
durch das Repräsentantenhaus am 30.07.2015,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
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Adam Denton
President of the United StatesAugust & September 2015 Federal Budget Bill
Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate August und September 2015.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
(4) Eine Zusammenfassung der Ergebnisse vorhergegangener Haushaltspläne ist Anhang 1 zu entnehmen.
(4) Eine Übersicht der Ein- und Ausgaben ist Anhang 2 zu entnehmen. Alle Werte sind geschätzt und kaufmännisch auf ganze Millionen gerundet.Section 2: Obligatory Information
(1) Die voraussichtlichen Einnahmen des Bundes in dieser Haushaltsperiode sind in Anhang 3 aufgeführt.
(2) Die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ausgaben (Mandatory Spending) sind in Anhang 4 aufgeführt.
(3) Geschätzte Angabe sind entsprechend markiert und kaufmännisch auf ganze Millionen gerundet.Section 3: Discretionary Spending
(1) Alle Ausgaben die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs gedacht sind, sind in Anhang 5 gelistet und werden gebilligt.
(2) Alle Ausgaben nach SSec. 1 gelten für die genannte Behörde, die diese Mittel nach Bedarf an seine untergeordneten Behörden verteilt (sofern nicht selbst genannt).
(3) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 6 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.
Appendix 1BUDGET HISTORY
* Geschätzter Wert
| Anpassung durch SonderbudgetPlanned Leftover
12/01 .............................................................. - .. 22,002
02/03 .............................................................. - .. 21,412 | - .. 33,912
04/05 .............................................................. - .. 39,412 | - .. 49,612Income Deviation
12/01 .............................................................. - ... 2,257
02/03 .............................................................. - ... 9,447 (Tax Reduction)
04/05 .............................................................. - ... 1,701Spending Deviation
12/01 .............................................................. + .. 12,850
02/03 .............................................................. + .. 14,000
04/05 .............................................................. + .. 11,500Balance
12/01 .............................................................. + . 109,610
02/03 .............................................................. + .. 80,251
04/05 .............................................................. + .. 40,438
06/07 .............................................................. + .. 33,176*Appendix 2
OVERVIEW
Alle Werte sind geschätztPending Loans
NoneBudget August & September 2015
Overall Income ..................................................... + .. 85,500
Mandatory Spendings ................................................ - .. 13,302
Discretionary Spendings (Operations) ............................... - .. 55,135
Discretionary Spendings (Subsidies) ................................ - .. 26,525
Discretionary Spendings (Nonrecurring) ............................. - ....... 0
Overall Spendings .................................................. - .. 94,962
Total .............................................................. - ... 9,462Balance
08/09 .............................................................. + .. 23,714*Appendix 3
INCOME
* Geschätzter WertFederal Income Tax August 2015 .......................................... 42,600*
Federal Income Tax September 2015 ....................................... 42,900*
Total ................................................................... 85,500*Appendix 4
MANDATORY SPENDING
Gesetzliche bzw. Vertragliche VerpflichtungenElectoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
Federal Salaries Act .................................................... 10,000
Military Health Care Act ................................................. 3,100
Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
Total ................................................................... 13,302Appendix 5
DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
Kosten zur Aufrechterhaltung des BetriebsExecutive Office of the President of the United States ..................... 250
Department of Commerce ................................................... 2,075
Department of Defence ................................................... 37,275
Department of Justice .................................................... 5,125
Department of State ...................................................... 1,000
United States Congress ..................................................... 200
United States Electoral Office .............................................. 10
Central Intelligence Service ............................................. 3,500
Military Intelligence Service ............................................ 3,000
Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
United State Federal Courts ................................................ 100
Total ................................................................... 55,135Appendix 6
DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
Zu vergebende FördermittelDepartment of Commerce
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 750
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 750
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes ................... 250
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 750
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 4,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............. 2,000
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 500
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 5,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 7,500
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 500
Krebsforschung ............................................................. 500
AIDS-Forschung ............................................................. 250
Forschung/Entwicklung Diverses ............................................. 100
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 250
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ...................... 100
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen ................. 100
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 50
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 50
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25
Total ................................................................... 23,425Department of Defence
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................. 2,000
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 500
Total .................................................................... 2,500Department of Justice
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 500
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ........................................... 100
Total ...................................................................... 600 -
White House, Astoria City | August 28th, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Democratic Union Treaty Update Ratification Billl,
gebilligt
durch den Kongress am 26.08.2015,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
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Adam Denton
President of the United StatesDEMOCRATIC UNION TREATY UPDATE RATIFICATION ACT
Section 1: Ratification
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Änderungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union vom 10. Juli 2015 in angehangener Fassung.Section 2: Documentation
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.Section 3: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen UnionDie beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
sind wie folgt übereingekommen:Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.
Artikel 3
Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.
Artikel 4
Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.
For the United States of Astor
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Adam Denton
President of the United States
July 10th, 2015For the Democratic Union
____________________
Helen Bont
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
July 10th, 2015 -
White House, Astoria City | August 31st, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Amendment to the Federal Election Act Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 26.08.2015,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________
Adam Denton
President of the United StatesAmendment to the Federal Election Act
Sec. 1 Revision of Art. I Federal Election Act
Art. I Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:"ARTICLE I - FUNDAMENTAL PROVISONS
Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Vorbereitung und die Durchführung von Wahlen auf Bundesebene.
(2) Zu den Wahlen auf Bundesebene zählen die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, die Wahlen zum Repräsentantenhaus und die Wahlen zum Senat sowie Nachwahlen während der Amtsperiode.
(3) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Federal Election Act".Section 2 United States Electoral Office
(1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen obliegt dem Bundeswahlamt mit Dienstsitz in Amada (Freeland).
(2) Das Bundeswahlamt wird von einem Direktor geführt, welcher fachlich an keinerlei Weisungen gebunden ist.
(3) Der Direktor des Bundeswahlamtes muss die Bedingungen für die Wählbarkeit gem. Sec. 3 erfüllen. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes Amt der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleiden, ausgenommen der Mitgliedschaft in einem Parlament eines Bundesstaates.
(4) Der Direktor wird in den Monaten Juni und Dezember unverzüglich nach der Konstitutierung vom Kongress der Vereinigten Staaten gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Kongresses. Jeder Kandidat soll vom Kongress angehört werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegeben Stimmen beider Kammern des Kongresses erhält. Der Präsident hat den Gewählten unverzüglich zu ernennen und zu vereidigen. Der Direktor kann im Einvernehmen mit dem Sprecher des Repräsentantenhauses und dem Präsidenten des Senates einen Stellvertreter berufen, der vom Präsidenten zu ernennen ist.
(5) Sind sowohl der Direktor des Bundeswahlamtes als auch sein Stellvertreter verhindert, so kann der Präsident der Vereinigten Staaten, der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Präsident des Senates die Führung des Bundeswahlamtes bis zur Beseitigung des Hindernisses selbst übernehmen oder sie einem Bürger der Vereinigten Staaten übertragen.
(6) Gegenüber allen Amtsträgern des Bundeswahlamtes wird dem Kongresspräsidium das gleiche Recht aus Art. IV Sec. 1 Ssec. 6 S. 2 US Constitution eingeräumt.Section 3 Eligibility
(1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wählbar, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Bei einer Wahl auf Bundesebene sind State-IDs und Side-IDs wählbar. Mit der Kandidatur ist die zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] ausdrücklich anzugeben.
(3) Niemand darf sich zu einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben.
(4) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.Section 4 Right to Vote
(1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat.
(2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.Section 5 Electoral Roll
(1) Vor der Wahl zum Repräsentantenhaus ist durch das Bundeswahlamt ein öffentliches Wählerverzeichnis anzulegen.
(2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
(3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist durch die [definition=11]Federal-ID[/definition] persönlich unter Angabe des Vornamens, des Zunamens und des Staates, in welchem die [definition=11]Federal-ID[/definition] zum Anbeginn des Monats registriert war, vorzunehmen. Die zusätzliche Angabe weiterer Vornamen, der Initialen oder anderer Bezeichnungen des jeweiligen Bundesstaates ist zulässig.
(4) Eine Veränderung der Angaben ist unzulässig; eine Korrektur der Angaben soll durch eine erneute Eintragung vorgenommen werden.
(5) Das Bundeswahlamt prüft bei Schließung des Wählervezeichnisses jede Eintragung lediglich auf die Erfüllung der Erfordernisse aus Ssec. 3 und listet die entsprechenden Eintragungen auf.
(6) Jedermann kann bis zum Ablauf des Tages der Schließung des Wählerverzeichnisses einen begründeten Widerspruch gegen eine Eintragung öffentlich oder postalisch beim Bundeswahlamt einlegen. Nach dieser Frist genießt das Wählerzeichnis öffentlichen Glauben.
(7) Ist gegen eine Eintragung Widerspruch eingelegt worden, prüft das Bundeswahlamt die Eintragung auch auf Richtigkeit und streicht eine fehlerhafte Eintragung.Section 6 Date of Elections
(1) Bundesweite Wahlen finden regelmäßig in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
(2) Sie sind spätestens am dritten Tage des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
(3) Die Wahllokale öffnen am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats und schließen am darauf folgenden Sonntag. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
(4) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in jedem Wahlmonat nach Ssec. 1 statt.
(5) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State.
b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Laurentiana.
c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Serena.
(6) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt.
(4) Die Wahlergebnisse werden durch die zuständige Behörde innerhalb von drei Tagen nach der Schließung der Wahllokale öffentlich verkündet.Section 7 Incompatibilities
Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied des Kongresses sein."Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft. -
White House, Astoria City | August 31st, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die FEA Amendment Fixing Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 31.08.2015,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
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Adam Denton
President of the United States
FEA Amendment Fixing BillSection 1
In Art. I, Sec. 3, Ssc. 2 FEA wird angefügt: "Mit dem Amtsantritt wird eine so gewählte ID automatisch zur [definition=11]Federal-ID[/definition]."Section 2
Diese Änderung soll nur Anwendung finden, wenn das Amendment to the Federal Election Act, eingebracht in den 34th Congress durch den Senator für Freeland, in Kraft tritt. -
White House, Astoria City | September 24th, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Federal Police Agencies Reform Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 23.09.2015,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
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Adam Denton
President of the United States
Federal Police Agencies Reform BillSection 1 - Consolidating Regulations
(1) Der Federal Institutions Police Act wird aufgehoben.
(2) Der Federal Investigation Branch Act wird aufgehoben.
(3) Der National Security Act wird aufgehoben.
(4) Aus dem Transportation Infrastructure System and Authorities Act werden die folgenden Punkte gestrichen:
a) Article II Sec. 1 SSec. 3/7-8
b) Article II Sec. 2 SSec. 3/6-7
c) Article II Sec. 3 SSec. 3/4-5
d) Article II Sec. 4 SSec. 3/3
(5) Die United States Marshal Service - Regulation of Districts vom 11. August 2009 wird aufgehoben.Section 2 - Introducing the Federal Police Forces Act
Das folgende wird Gesetz:
FEDERAL POLICE FORCES ACT
An act to provide safety for the people aswell as all branches of the federal government.Article I - Fundamentials
Section 1 - Jurisdiction
(1) Die nach diesem Gesetz errichteten Behörden haben die ausschließliche Zuständigkeit zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben. Sie können zu ihrer Unterstützung jedoch um die Bereitstellung von Kräften anderer Bundesbehörden ersuchen oder anderen Behörden Unterstützung leisten, soweit dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird.
(2) Soweit die Zuständigkeit einer Behörde nach diesem Gesetz begründet ist, hat die Behörde die Zuständigkeit zur Durchsetzung des gesamten Bundesrechts auf diesem Gebiet. Ein Exekutivbeamter dieser Behörde kann auch außerhalb seiner Zuständigkeiten Bundesrecht durchsetzen, soweit er dazu Gelegenheit hat und dies der Verfolgung von Verbrechen und Vergehen dienlich ist. Er kann innerhalb der Vereinigten Staaten dazu alle Maßnahmen treffen, zu denen ein Vollzugsbeamter des Bundes berechtigt ist.Section 2 - Leadership
(1) Für jede Behörde nach diesem Gesetz wird ein Director bestellt, dem die Leitung der Behörde obliegt. Der Director kann auch als Chief of Police bestellt werden, sofern er uniformierter Bundesbeamter ist, oder als Commander, sofern er Soldat ist.
(2) Dem Behördenleiter kann nach den selben Regelungen ein Stellvertreter beigeordnet werden, der die Aufgaben bei Verhinderung des Leiters oder Vakanz des Amtes übernimmt.
(3) Sind sowohl Leiter und Stellvertreter verhindert oder die Ämter vakant, soll der ranghöchste Beamte, mit Zustimmung des Präsidenten, die Behörde provisorisch leiten.Section 3 - Employees
(1) Für den Bereich einer Behörde nach diesem Gesetz kann der zuständige Leiter
a. uniformierte Exekutivbeamte,
b. zivile Exekutivbeamte sowie
c. zivile Verwaltungsbeamte
in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen.
(2) Einem Exekutivbeamten ist es erlaubt Schusswaffen zu tragen, sowie jederzeit im Sinne der Wahrung von Recht und Gesetz im Zuge von Einsätzen im Rahmen des Erstzugriffs einzuschreiten.Section 4 - Organisation
(1) Der zuständige Leiter kann die zur Ausbildung sowie zur Ausübung der Aufgaben und Rechte notwendigen Vorschriften, in Einvernehmen mit der übergeordneten Behörde, erlassen und die innere Organisation der Behörde festsetzen.
(2) Der zuständige Leiter kann ferner bestimmen, dass Personen, die amtliche Aufgaben für die oder im Auftrag der unter dem Schutz der Behörde stehenden Amts- und Mandatsträger wahrnehmen, ebenfalls durch sie geschützt werden.Article II - Federal Government Branches Safety Forces
Section 1 - The United States Secret Service (USSS)
(1) Der USSS ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz der folgenden Personen:
a. der Präsident und dessen unmittelbare Familie;
b. der Vizepräsident und dessen unmittelbare Familie;
c. ehemalige Präsidenten und deren Ehepartner;
d. gewählte Präsidenten und Vizepräsidenten bis zur Amtsübernahme;
e. die aktuellen Leiter der obersten Bundesbehörden oder die Bundesbeamten, denen die Leitung dieser Behörden vorübergehend obliegt und deren Ehepartner;
f. ausländischen Staats- und Regierungsoberhäupter während ihres Aufenthalts in den USA in offizieller Form;
g. die Direktoren der Federal Reserve Bank und des United States Electoral Office;
h. aller vom Präsidenten durch Verordnung dazu berechtigten Personen, soweit deren Schutz nicht einer anderen Behörde nach diesem Gesetz obliegt.
(2) Der Secret Service ist ferner beauftragt,
a. die Gebäude und Liegenschaften der Amtssitze des Präsidenten und des Vizepräsidenten,
b. die Gebäude und Liegenschaften der obersten Bundesbehörden, der Federal Reserve Bank und des United States Electoral Office,
c. die Wohn- und Aufenthaltsorte einschließlich der zugehörigen Gebäude und Liegenschaften der unter seinem Schutz stehenden Personen,
d. alle anderen Gebäude und Gelände, die durch die Administration oder eine Bundesbehörde genutzt werden auf Anordnung des Attorney General
zu schützen und dort Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf alle Zuwegungen und angrenzenden Flächen.
(3) Der Director wird durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
(4) Der USSS ist organisatorisch dem Department of Justice untergeordnet.Section 2 - The United States Capitol Police (USCP)
(1) Die USCP ist zuständig für den Schutz
a. des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Kongresses;
b. der Mitglieder des Kongresses auf Anordnung des Präsidiums;
c. der unmittelbaren Angehörigen der unter a und b genannten Personen (falls notwendig).
(2) Die Capitol Police ist außerdem zuständig für Polizeidienste und den Schutz der
a. Gebäude und Liegenschaften des Kongresses sowie
b. der Wohn- und Aufenthaltsorte der unter ihrem Schutz stehenden Personen.
(3) Der Director wird durch das Kongresspräsidium ernannt und entlassen.Section 3 - The United States Federal Courts Police (FCP)
(1) Die FCP ist zuständig für den Schutz
a. des Chief Justice und der Associate Justices des Supreme Court of the United States;
b. aller amtierenden Richter an den Distrikt- und Berufungsgerichten;
c. der unmittelbaren Angehörigen der unter a und b genannten Personen (falls notwendig).
(2) Die FCP ist außerdem zuständig für Polizeidienste für und den Schutz
a. der Bundesgerichte, ihrer Gebäude und Liegenschaften;
b. der Wohn- und Aufenthaltsorte der unter ihren Schutz stehenden Personen.
(3) Die FCP stellt ferner die Ordnung in Gerichtssälen nach den Weisungen des Vorsitzenden wahr (Gerichtsordnungsdienst).
(4) Der Director wird vom Chief Judge im Benehmen mit dem Chief Justice ernannt und entlassen.Article III - Federal Investigation Police Forces
Section 1 - The Federal Bureau of Investigations (FBI)
(1) Das FBI ist zuständig für
a. den Kampf gegen Gewaltverbrechen;
b. den Kampf gegen organisierte Kriminalität;
c. den Kampf gegen Korruption;
d. den Schutz vor Internetkriminalität;
e. den Schutz der Bürgerrechte;
f. die sonstigen Ermittlungsaufgaben des Bundes, soweit keine andere Behörde zuständig ist;
auf dem gesamten Bundesgebiet der Vereinigten Staaten.
(2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
(3) Das FBI ist dem Department of Justice nachgeordnet.Section 2 - The United States Marshals Service (USMS)
(1) Der USMS ist zuständig für
a. die Durchsetzung und Erzwingung von Entscheidungen der Bundesgerichte,
b. den Vollzug von Haftbefehlen, welche durch Justizorgane des Bundes ausgestellt wurden,
c. den Transport von Gefangenen des Bundes sowie
d. den Schutz von Zeugen von Justizorganen des Bundes.
(2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
(3) Der USMS ist dem Department of Justice nachgeordnet.Section 3 - The United States Military Police Corps (MP)
(1) Die Militärpolizei ist allein zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die von Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in aktivem Dienst oder als Reservisten, nach dem Militärstrafrecht oder gegen die Streitkräfte der Vereinigten Staaten begangen wurden. Sie ist ferner zuständig für die Sicherheit der militärischen Einrichtungen und des militärischen Personals und kann in Zeiten von Katastrophen oder Kriegen auch zur Unterstützung der zivilen Polizei herangezogen werden.
(2) Angehörige der Militärpolizei können auch Soldaten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten sein, denen die selben Rechte und Pflichten zukommen, wie zivilen Polizeibeamten des Bundes, jedoch erweitert um die Rechte und Pflichten eines Soldaten.
(3) Der Director einer Militärpolizei wird durch den Secretary of Defense.
(6) Es können Regularien für die gesamte Militärpolizei durch den Chairman der Joint Chiefs of Staff oder den Secretary of Defense erlassen werden.Article IV - Federal Border Control Police Forces
Section 1 - The United States Customs and Border Control (CBP)
(1) Die United States Customs and Border Control ist eine Polizei- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten die dem Department of Justice nachgeordnet ist.
(1) Die CBP ist zuständig für
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu Lande und aus der Luft und damit verbunden die Verhinderung illegaler Einreise;
b) die Grenzfahndung sowie die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen und des Luftverkehrs beeinträchtigen;
c) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden und damit verbunden die Verhinderung von Schmuggel aller Art;
d) der Einzug von Zöllen aller Art, im Einvernehmen mit dem Department of Commerce.
(2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.Section 2 - The United States Coastal Guard (USCG)
(1) Die United States Coast Guard ist eine Polizei- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten, die dem Department of Justice nachgeordnet ist. In Kriegszeiten kann die USCG, auf Anweisung des Präsidenten, temporär dem Department of Defense und dort dem Chief of Staff of the Navy nachgeordnet sein, um als Teilstreitkraft eingesetzt zu werden.
(2) Die Küstenwache ist vorrangig zuständig für
a) die Durchsetzung des Rechts der Vereinigten Staaten auf, über und unter Hoher See und Gewässern, die der Hoheit der Vereinigten Staaten unterliegen einschließlich der Strafverfolgung für Straftaten, die in diesem Gebiet oder mit Bezug dazu sowie auf Schiffen unter der Flagge der Vereinigten Staaten, die nicht Militärschiffe sind, begangen wurden,
b) die Überwachung der Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,
c) die Sicherung von Leben und Eigentum innerhalb der Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten und auf Hoher See,
d) Maßnahmen zur nationalen Sicherheit und zur Sicherheit der Schifffahrt auf in den Hoheitsgewässern der Vereinigten Staaten und auf Hoher See,
e) Hilfen zur Navigation von Schiffen,
f) die ozeanografische Untersuchung im nationalen Interesse.
(3) Die Bediensteten der Küstenwache sollen, soweit sie nicht Bundesbeamte sind, Soldaten sein, deren Ränge denen der Navy entsprechen, auf die die Bestimmungen über Streitkräfte der Vereinigten Staaten Anwendung finden.
(4) Der Director der Coast Guard soll durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen werden. -
White House, Astoria City | September 24th, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Political Asylum Amendment [Bill],
gebilligt
durch den Kongress am 23.09.2015,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
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Adam Denton
President of the United StatesPolitical Asylum Amendment
Sec. 1 Revision of Sec. 6 of the Regulation of Entering the United States Act
Sec. 6 Regulation of Entering the United States Act wird wie folgt neugefasst:"Section 6 - Asylum Regulations
(1) Ein Asylrecht besteht für Menschen, die erheblicher widerrechtlicher Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit ausgesetzt sind.
(2) Der Flüchtling hat einen Anspruch auf Asyl, wenn er nachweist, dass er in seinem Herkunftsland Opfer politischer Verfolgung ist.
(3) Der Anspruch auf Asyl wird angenommen, wenn im Herkunftsland des Flüchtlings ein bewaffneter Konflikt ausgetragen wird.
(4) Dem Ehegatten und den minderjährigen Nachfahren des Flüchtlings steht der gleiche Asylanspruch zu wie dem Flüchtling selbst.
(5) Jemand, der sich der Vollstreckung einer rechtmäßig angeordneten Strafe durch Flucht entzieht, hat keinen Anspruch auf Asyl.
(6) Der Asylanspruch ist alle 6 Monate erneut von Amts wegen zu prüfen.
(7) Der Anspruch auf Asyl endet einen Monat, nachdem die Gefahr nach Ssec. 1 erloschen ist."
Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. -
The White House | October 18, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die October & November 2015 Subsidies Special Budget Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 16.10.2015,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United StatesOctober & November 2015 Subsidies Special Budget Bill
Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Zusatz-Budget für die Monate Oktober und November 2015.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht kaufmännisch gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.Section 2: Discretionary Spending
(1) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 1 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.
(2) Das Repräsentantenhaus billigt die einmalige Nutzung von zweckgebundenen Mitteln wie in Anhang 2 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.[font='Courier New, Courier, mono']
Appendix 1DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
Zu vergebende FördermittelDepartment of Commerce
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 700
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 700
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes ................... 200
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 700
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 4,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............. 1,750
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 500
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 5,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 7,500
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 500
Krebsforschung ............................................................. 500
AIDS-Forschung ............................................................. 250
Forschung/Entwicklung Diverses ............................................. 100
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 250
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ...................... 100
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen ................. 100
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 50
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 50
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25
Total ................................................................... 22,975Department of Defence
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................. 2,000
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 500
Total .................................................................... 2,500Department of Justice
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 500
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ........................................... 100
Total ...................................................................... 600Appendix 2
DISCRETIONARY SPENDING (NONRECURRING)
Zweckgebundene EinmalausgabenDepartment of Commerce
Einrichtung eines Firmenregisters ........................................... 10
Total ....................................................................... 10 -
The White House | November 08, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Transportation Infrastructure Authorities Supervision Update Amendment Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 29.10.2015,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United StatesTransportation Infrastructure Authorities Supervision Update Amendment
Section 1: Corrections
In Article II des Federal Aviation Administration of the Transportation Infrastructure System and Authorities Act sind alle Vorkommen des "Department of the Interior" durch "Department of Commerce" zu ersetzen.Section 2: Executive Order Passus Removal
In Article II Sec. 1, Sec. 2, Sec. 3 und Sec. 4 des Federal Aviation Administration of the Transportation Infrastructure System and Authorities Act ist jeweils SSec. 4 ersatzlos zu streichen.Section 3: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft. -
The White House | November 09, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Privacy Protection Act Refresh Amendment Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 08. November 2015,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United StatesPrivacy Protection Act Refresh Amendment Bill
Section 1: Corrections
In Sec. 5 des Privacy Protection Act sind alle Vorkommen des "Secretary of the Interior" durch "Attorney General" zu ersetzen.Section 1: Removal of Criminal Offense
Sec. 4 des Privacy Protection Acts ist ersatzlos zu streichen.Section 2: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft. -
The White House | November 10, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Fair Loss of Membership FEA Amendment Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 08.11.2015,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United States -
The White House | December 03, 2015
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Federal Election Act Amendment Bill (fixing the Election Dates and Substitution of Representatives Abrogation),
gebilligt durch den United States Congress am 03.12.2015,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United States
Federal Election Act Amendment Bill (fixing the Election Dates and Substitution of Representatives Abrogation)Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz fixiert die Daten an denen Wahlen auf Bundesebene durchgeführt werden.Section 2 - Amendments to the Federal Election Act
Art. I Sec. 5 Ssec. 2 des FEA wird wie folgt neugefasst:
(2) Das Wählerverzeichnis soll jeweils am 13. Tag des Wahlmonats ausgelegt und zum Ende des 18. Tages des Wahlmonats geschlossen werden.Art. I Sec. 6 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Section 6 Date of Elections
(1) Bundesweite Wahlen finden in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
(2) Sie sind spätestens am 13. Tag des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
(3) Die Wahllokale öffnen am 20. Tag des Wahlmonats und schliessen am 25. Tag des Wahlmonats. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
(4) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in jedem Wahlmonat nach Ssec. 1 statt.
(5) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäss der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State.
b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Laurentiana.
c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Serena.
(6) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus statt.
(4) Die Wahlergebnisse werden durch die zuständige Behörde innerhalb von zwei Tagen nach der Schliessung der Wahllokale öffentlich verkündet.Art. II Sec. 1 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Sec. 1. Candidacies.
(1) Ein gemeinsamer Wahlvorschlag (Ticket) für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten ist spätestens am 18. Tag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort durch einen der beiden Kandidaten einzureichen.
(2) Tritt ein Präsidentschaftskandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert er das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag ungültig sein.
(3) Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Präsidentschaftskandidat die Möglichkeit haben, bis zum Ablauf des Tages vor dem Beginn der Wahl öffentlich einen Ersatz für den zurückgetretenen Kandidaten zu benennen. Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat erst nach Beginn der Wahl zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag dennoch gültig bleiben und im Falle der Wahl das Amt des Vizepräsidenten gemäss dem II. Verfassungszusatz besetzt werden.
Art. III Sec. 2 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Sec. 2. Candidacies
Kandidaturen zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde durch den jeweiligen Kandidaten spätestens am 18. Tag des Wahlmonats an dem von der Behörde zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.Art. III Sec. 4 und Art. III Sec. 5 Ssec. 3 werden ersatzlos gestrichen. Die nachfolgende Subsection sinkt entsprechend in der Nummerierung.
Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:
(2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. V dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, den vorgesehenen Eid zu leisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.Art. IV Sec. 1 Ssec. 1 wird wie folgt neugefasst:
(1) Kandidaturen für das Amt eines Senators sind spätestens am 18. Tag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekanntzugeben.Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft. -
The White House | January 05, 2016
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die December 2015 & January 2016 Subsidies Special Budget Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 05.01.2016,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United StatesDecember 2015 & January 2016 Subsidies Special Budget Act
Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Zusatz-Budget für die Monate Dezember 2015 und Januar 2016.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht kaufmännisch gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.Section 2: Discretionary Spending
(1) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 1 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.Appendix 1
Newman Building, Astoria City | November 23th, 2015Publication of Federal Income and Outgoings December 2015 & January 2016
INCOME
___________________________________________________________________________________________
Federal Income Tax Act (December) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Federal Income Tax Act (Janurary) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Overall .............................................................. 83,000,000,000 ......OUTGOINGS
(in Million Dollar)MANDATORY SPENDING
_________________________________________________________________________ TARGET
Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
Federal Salaries Act .................................................... 10,000
Military Health Care Act ................................................. 3,100
Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
Overall ................................................................. 13,302DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
_________________________________________________________________________ TARGET
Executive Office of the President of the United States ..................... 250
Department of Commerce ................................................... 2,075
Department of Defence ................................................... 37,275
Department of Justice .................................................... 5,125
Department of State ...................................................... 1,000
United States Congress ..................................................... 200
United States Electoral Office ............................................... 0
Central Intelligence Service ............................................. 3,500
Military Intelligence Service ............................................ 3,000
Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
United State Federal Courts ................................................ 100
Overall ................................................................. 55,135DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
Department of Commerce
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 350
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 350
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes .................... 25
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 350
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 1,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............... 750
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 250
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 2,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 3,000
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 250
Krebsforschung ............................................................. 250
AIDS-Forschung ............................................................. 125
Forschung/Entwicklung Diverses .............................................. 25
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 195
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ....................... 50
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen .................. 50
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 25
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 25
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 12
Overall .................................................................. 9,082Department of Defence
_________________________________________________________________________ TARGET
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................... 500
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 200
Overall .................................................................... 700Department of Justice
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 225
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ............................................ 50
Overall .................................................................... 275[doc]OVERALL
(in Million Dollar)
_____________________________________________________________________ TARGET
Overall Income: ................................................... + 83,000
Overall Outgoins: ................................................. - 78,494
Overall ............................................................ + 4,506 -
The White House | January 17, 2016
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Election Support FEA Amendment Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 11. Januar 2016,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United StatesElection Support FEA Amendment Act
An Act to support elections in the States.Section 1 - Amending the FEA
(1) Article VI FEA erhält die Überschrift "CONDUCT OF STATE ELECTIONS BY THE ELECTORAL OFFICE"
(2) Es wird eine Sec. 3 eingefügt:
[doc]Sec. 3. Other elections
(1) Andere Wahlen und Abstimmungen, die nach den Gesetzen eines Staates oder aufgrund dieser Gesetze stattzufinden haben oder angeordnet werden, werden auf Ersuchen der Regierung dieses Bundesstaates entsprechend seiner Bestimmungen durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde durchgeführt, sofern die Durchführung der Behörde zuzumuten ist, ohne dass andere Pflichten nach diesem Gesetz nicht mehr ausreichend erfüllt werden können.
(2) Die zuständigen Behörden eines Bundesstaates können vom Wahlamt technische Unterstützung beantragen, soweit eine Durchführung nach Ssc. 1 nicht möglich oder gewünscht ist. Die Unterstützung soll nur aus wichtigen Gründen versagt werden.
(3) Führt die Wahlbehörde Wahlen nach SSec. 1 durch, muss die ansuchende Regierung alle notwendigen Informationen, inklusive Wahlberechtigter, Wahlzeitraum und Wahloptionen, bereit stellen. Andernfalls ist das Ansuchen abzulehnen.
(4) Führt die Wahlbehörde Wahlen nach SSec. 1 durch oder bietet der Behörde eines Bundesstaates technische Unterstützung nach SSec. 2, muss sich die betroffene Regierung des Bundesstaates mit 50% an den entstehenden Kosten beteiligen. -
The White House | January 30, 2016
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die February & March 2016 Budget Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 30. Januar 2016,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United StatesFebruary & March 2016 Budget Act
Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate Februar und März 2016.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht kaufmännisch gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.Section 2: Discretionary Spending
(1) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 1 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.Appendix 1
Newman Building, Astoria City | January 20th, 2016Publication of Federal Income and Outgoings february & March 2016
[font='Courier New, Courier, mono']
INCOME
___________________________________________________________________________________________
Federal Income Tax Act (February) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Federal Income Tax Act (March) ....................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Overall .............................................................. 83,000,000,000 ......OUTGOINGS
(in Million Dollar)MANDATORY SPENDING
_________________________________________________________________________ TARGET
Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
Federal Salaries Act .................................................... 10,000
Military Health Care Act ................................................. 3,100
Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
Overall ................................................................. 13,302DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
_________________________________________________________________________ TARGET
Executive Office of the President of the United States ..................... 250
Department of Commerce ................................................... 2,075
Department of Defence ................................................... 37,275
Department of Justice .................................................... 5,125
Department of State ...................................................... 1,000
United States Congress ..................................................... 200
United States Electoral Office ............................................... 0
Central Intelligence Service ............................................. 3,500
Military Intelligence Service ............................................ 3,000
Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
United State Federal Courts ................................................ 100
Overall ................................................................. 55,135DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
Department of Commerce
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 350
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 350
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes .................... 25
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 350
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 1,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............... 750
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 250
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 2,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 3,000
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 250
Krebsforschung ............................................................. 250
AIDS-Forschung ............................................................. 125
Forschung/Entwicklung Diverses .............................................. 25
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 195
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ....................... 50
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen .................. 50
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 25
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 25
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 12
Overall .................................................................. 9,082Department of Defence
_________________________________________________________________________ TARGET
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................... 500
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 200
Overall .................................................................... 700Department of Justice
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 225
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ............................................ 50
Overall .................................................................... 275[doc]OVERALL
(in Million Dollar)
_____________________________________________________________________ TARGET
Overall Income: ................................................... + 83,000
Overall Outgoins: ................................................. - 78,494
Overall ............................................................ + 4,506 -
The White House | January 31, 2016
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Third Federal Judiciary Revision Bill,
gebilligt durch den United States Congress am 31. Januar 2016,
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
Erika Varga
President of the United StatesThird Federal Judiciary Revision Bill
An Act to continue the reform of the Federal Justice SystemSection 1 – Federal Criminal Laws to be executed by the States; Federal Review
(1) In Section 3a Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act wird eine Subsection 4 eingefügt:
(4) Die Bestimmungen der Subsections 1 und 2 finden auch Anwendung, wenn die Staaten nach Sec. 3, Ssc. 2 dieses Gesetzes Bundesrecht als eigene Angelegenheit ausführen.
(2) Es wird eine Section 3b Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act angefügt:Section 3b - Federal Review
(1) Ein Antrag auf Aufhebung einer staatsgerichtlichen Entscheidung an einen sachlich und örtlich zuständigen Federal District Court ist ausnahmsweise zulässig, wenn er sich auf die Verletzung von Bestimmungen der Bundesverfassung oder des Bundesrechts, von dem die Staaten nicht abweichen dürfen, stützt. Eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Urteils oder der Rechtsgrundlage mit der Staatsverfassung findet auf diesem Wege nicht statt, insoweit die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts dieses Staates oder des Supreme Court of the United States als ebensolches gegeben ist.
(2) Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn gegen die Entscheidung des Staatsgerichts kein innerstaatliches Rechtsmittel mehr zulässig ist. Er ist gegen den Bundesstaat zu richten, dessen Gericht entschieden hat.
(3) Das befasste Bundesgericht kann die Entscheidung entweder für rechtmäßig erklären und den Antrag abweisen oder sie für unrechtmäßig erklären und das Verfahren an das zuständige Staatsgericht zurückverweisen. Gegen die Entscheidung ist der bundesrechtlich vorgesehene Rechtsweg eröffnet.
(4) Das Verfahren kann in die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit überführt werden, wenn das befasste Bundesgericht es anordnet, weil eine Rückverweisung erfolgen müsste, aber absehbar ist, dass das zuständige Staatsgericht nicht in der Lage oder Willens ist, eine mit Bundesrecht vereinbare Entscheidung zu treffen. In diesem Falle ist das Wiederholungsverfahren durch die Bundesgerichte so durchzuführen, als würde keine Staatsgerichtsbarkeit bestehen, eine erneute Befassung der Staatsgerichte ist unzulässig.Section 2 - Jurisdiction in special cases
(1) In Chp. 2, Art. II FJA wird eine Sec. 7 eingefügt:Sec. 7 Transferred Jurisdiction
Auf begründeten Antrag einer Partei auf Befassung des Obersten Gerichtshofes wegen der Klärung grundlegender Rechtsfragen, Eilbedürftigkeit oder eines besonderen Interesses der Rechtsprechung, kann das zuständige Bundesgericht ein laufendes Verfahren nach Anhörung der anderen Partei dem Obersten Gerichtshof vorzulegen. Nimmt der Oberste Gerichtshof durch Writ of Mandamus an, obliegt ihm die alleinige Entscheidung über das Verfahren, ansonsten bleibt die Zuständigkeit des ursprünglichen Gerichts bestehen. Ein weiterer Antrag kann nicht auf die gleiche Begründung gestützt werden.(2) In Chp. 3, Art. I, Sec. 2 FJA wird eine Ssc. 5 angefügt:
(5) Ist ein Bundesberufungsgericht
a) mit mehreren Verfahren befasst, die auf das gleiche Ausgangsverfahren zurückgehen,
b) mit mehreren Verfahren befasst, die identische oder so ähnliche Rechtsfragen aufwerfen, dass eine gemeinsame Entscheidung möglich ist,
c) mit einem Verfahren befasst, das identische oder so ähnliche Rechtsfragen zu einem Verfahren vor einem anderen Berufungsgericht aufwerfen, dass eine gemeinsame Entscheidung möglich ist,
kann auf Antrag eines Vorsitzenden Bundesrichters der Chief Judge diese Verfahren nach Anhörung der Parteien durch Verfügung verbinden und es einem zuständigen Gericht übertragen. Durch Verfügung auf Antrag des Vorsitzenden Bundesrichters oder der Parteien kann durch Verfügung der Chief Judge nach Anhörung der Parteien und der beteiligten Richter wiederum die Trennung von verbundenen Verfahren anordnen.
Auf Verfügungen nach dieser Subsection kann eine Berufung nicht gestützt werden.(3) In Chp. 3, Art. II, Sec. 5 FJA wird eine Ssc. 5 angefügt:
(5) Bei Verfahren mehrerer Angeklagter, deren Taten in einem Zusammenhang stehen oder Verfahren gegen einen Angeklagten vor mehreren Bundesgerichten können, auf Antrag eines Vorsitzenden Bundesrichters, durch den Chief Judge diese Verfahren nach Anhörung der Parteien durch Verfügung verbunden und einem der zuständigen Gericht übertragen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden Bundesrichters oder der Parteien, kann der Chief Judge, nach Anhörung der Parteien und des Vorsitzenden Bundesrichters, die Trennung von verbundenen Verfahren durch Verfügung anordnen.
Auf Verfügungen nach dieser Subsection kann eine Berufung nicht gestützt werden.(4) In Chp. 3, Art. II, Sec. 6 FJA wird eine Ssc. 7 angefügt
(7) Sind mehrere Verfahren gegen einen Beklagten bei einem oder mehreren Bundesgerichten anhängig, die in Zusammenhang miteinander stehen, kann auf Antrag eines Vorsitzenden Bundesrichters der Chief Judge diese Verfahren, nach Anhörung der Parteien, durch Verfügung verbinden und es einem zuständigen Gericht übertragen. Auf Antrag des Vorsitzenden Bundesrichters oder der Parteien, kann der Chief Judge, nach Anhörung der Parteien und des Vorsitzenden Bundesrichters, die Trennung von verbundenen Verfahren durch Verfügung anordnen.
Auf Verfügungen nach dieser Subsection kann eine Berufung nicht gestützt werden.Section 3 - Jurisdiction extended
(1) In Chp. 3, Art. II, Sec. 2, Ssc. 1 FJA wird angefügt:Sie entscheiden auch über Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind und diesbezüglich auch auf Anträge, die bei einem tatsächlichen Streit die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung begehren, sofern und soweit keine andere Abhilfe möglich ist.
(2) In Chp. 3, Art. II, Sec. 2, Ssc. 3 FJA wird angefügt:Sie erstreckt sich auf auch Anträge, die bei einem tatsächlichen Streit die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung begehren, sofern und soweit keine andere Abhilfe möglich ist.
Section 4 - Jury Reform
(1) In Chp. 3, Art. II, Sec. 7, Ssc. 1 FJA wird "vier" durch "drei" ersetzt.
(2) Chp. 3, Art. II, Sec. 7, Ssc. 2 erhält folgende Fassung:Die Bundesdistriktgerichte entscheiden in Strafsachen durch den vorsitzenden Bundesrichter als Einzelrichter, wenn
a) der Angeklagte wegen einer Übertretung oder eines Vergehen angeklagt ist, wobei die zum Zeitpunkt des Prozessbeginns erhobene Anklage für den Rest des Verfahrens maßgeblich sein soll,
b) der Angeklagte die ihm zu Last gelegte Tat gesteht,
c) der Angeklagte auf einen Geschworenen-Prozess durch unwiderrufliche Erklärung verzichtet.
(3) Chp. 3, Art. II, Sec. 8, Ssc. 1 erhält folgende Fassung:Zum Geschworenen kann berufen werden, wer das Wahlrecht auf Ebene des Bundes oder eines Bundesstaates ausübt oder sich zur Ausübung dieses Rechtes registrieren hat lassen, soweit das erforderlich ist. Das Department of Justice führt eine Geschworenenliste, in alphabetischer Sortierung der Nachnamen.
(4) In Chp. 3, Art. II, Sec. 8
a) Ssc. 2 wird "den dritten, siebten, elften und fünfzehnten" ersetzt durch "den dritten, siebten und elften"
b) Ssc. 4 wird "den neunzehnte und dreiundzwanzigsten" ersetzt durch "den fünfzehnten und neunzehnten".
(5) Chp. 3, Art. II, Sec. 8, Ssc. 3 erhält folgende Fassung:Der zur Entscheidung berufene Bundesrichter, die Parteien und ihre Rechtsbeistände sowie ein für das Verfahren zuständiger Anklagevertreter sind von der Auswahl als Geschworene ausgeschlossen. Soweit ausgewählte Geschworene oder mit ihnen eng verbundene Personen bereits in einem laufenden Verfahren oder in einem erst vor weniger als einer Woche abgeschlossenen Verfahren tätig waren, sollen sie zu Geschworenen nur berufen werden, wenn sie zustimmen oder kein anderer geeigneter Geschworener zur Verfügung steht. Es ist der auf sie folgende auszuwählen.
(6) Chp. 3, Art. II, Sec. 9 erhält folgende Fassung:
Sec. 9 Voir dire
(1) Das Gericht teilt die Namen der als Geschworene und Ersatzgeschworene ausgewählten Bürger unverzüglich den Parteien mit.
(2) Die Parteien haben Einwendungen gegen die Auswahl eines Geschworenen binnen 48 Stunden dem vorsitzenden Bundesrichter anzuzeigen. Einwendungen gegen einen Geschworenen können nur darauf gestützt werden, dass
1. dieser nach den Bestimmungen der Gesetze nicht als Geschworener hätte ausgewählt werden dürfen,
2. aus objektiv nachvollziehbaren Gründen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit bestehen, insbesondere, weil er mit einem Prozessbeteiligten eng verbunden ist,
3. der Ausgewählte auf Grund erkennbarer oder als sicher voraussehbaren Gründen seinen Pflichten als Geschworener voraussichtlich nicht nachkommen wird.
(3) Ein Geschworener ist von der Mitwirkung an einem Verfahren ausgeschlossen, wenn er von den Parteien übereinstimmend abgelehnt wird, es sei denn, das Gericht verwirft die Einwendungen als unbegründet und benennt wichtige Gründe der Rechtspflege, die eine Bestellung unabdingbar machen.
(4) Wird ein Geschworener von nur einer Partei abgelehnt, so entscheidet das Gericht über seinen Ausschluss. Der anderen Partei ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Betroffene kann angehört oder befragt werden, wenn das Gericht dies für erforderlich hält.
(7) Chp. 3, Art. III, Sec. 11 erhält folgende Fassung:Das Gericht benennt einen Obmann aus dem Kreise der Geschworenen, der für die Jury spricht.
Section 5 - Fixing Pre-Trial-Structure
Rule 3, Sub-Rule 2 Federal Rules of Procedure wird wie folgt gefasst:Wird die Klage zugelassen, hat das Gericht den Beklagten auf die Möglichkeit des Klageanerkenntnises hinzuweisen sowie zu befragen, ob er seine Schuld oder den Anspruch anerkennt. Wird die Klage anerkannt, so hat das Gericht binnen angemessener Frist ein Urteil zu verkünden, ohne ein Hauptverfahren zu eröffnen. Ansonsten erteilt das Gericht einen Writ of Mandamus und eröffnet das Hauptverfahren nach Abschluss des Vorverfahrens.
Section 6 - Court costs
In Chp. 1, Art. II FJA wird eine Sec. 6 eingefügt:
Sec. 6 Costs
(1) Die Kosten für die rechtliche Vertretung, einschließlich solcher Gebühren, die von Sachverständigen zu Lasten dieser Partei in Rechnung gestellt werden, können durch den Bund der durch das Urteil begünstigten Partei ganz oder teilweise erstattet werden.
(2) Die Kosten und Auslagen des Gerichtsverfahrens können der unterlegenen Partei, im Strafverfahren im Falle des Freispruchs von der Staatskasse, auferlegt werden.
(3) Die Erstattung und ihr Verfahren werden durch die Bundesrichterkonferenz geregelt. Die Auferlegung erfolgt zu Gunsten des Haushaltsplanes der Bundesgerichte, die Erstattung aus dem Haushaltsplan der Bundesgerichte. Aus Gründen der Billigkeit kann von der Auferlegung abgesehen werden.Section 7 - Coming-into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft. -
White House, Astoria City | February 13th, 2016
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die 2nd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 11th of Februar
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________
Béatrice Laval
President of the United States2nd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill
Only Section - Amending the Congressional Committees, Investigations and Questioning Act
Art. I Sec. 1 SSec. 2 wird wie folgt neu gefasst:Im Sinne dieses Gesetzes ist Dienstalter die Zeitspanne in Kalendermonaten, auf die nächste ganze Zahl gerundet, in der ein Mitglied dem Kongress ununterbrochen angehört. Ergibt sich danach für zwei oder mehr Kongressmitglieder das selbe Dienstalter, so soll für diese das Dienstalter nach der tatsächlichen zeitlichen Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Kongress bestimmt werden.
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