Steadfast Desk – Signature of the President

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  • THE WHITE HOUSE, Astoria City


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Interim Federal Budget Bill


    - sent to the President on August 26, 2018 -


    is hereby


    approved


    Done at the City of Astoria on the 28th day of August in the year 2018 under Seal and Signature of the President.




    Interim Federal Budget Bill
    An act to make provisions for the federal budget with respect to the Budget and Statistics Suspension Act of 2016.


    Sec. 1 Interim Federal Budget
    (1) Bis zum Beschluss eines neuen Bundeshaushaltes gelten die im April & May 2016 Federal Budget Act festgesetzten Ermessensausgaben-Ermächtigungen fort. Dabei sollen die Beträge an eine Inflationsrate von 2,000 % p. a. angepasst werden.
    (2) Die Administration ist ermächtigt, die Ausgaben für andere Stellen des Bundes zu verwenden, soweit diese die Rechtsnachfolger der im Haushaltsplan vorgesehenen Stellen sind.
    (3) Soweit seit dem Inkrafttreten des in Ssc. 1 genannten Haushaltsplanes Teile der Ausgaben nicht getätigt wurden oder in Zukunft nicht werden, sollen zwei Drittel davon von der Administration als zusätzliche Bewilligungen nach den Anteilen der Festsetzungen verausgabt werden können. Der verbleibende Rest soll den allgemeinen Rücklagen der Vereinigten Staaten zufließen.


    Sec. 2 Abrogation of the Promotion of Alternative Drives Act of 2013
    Der Promotion of Alternative Drives Act ist aufgehoben. Die im Haushaltsplan nach Sec. 1 Ssc. 1 vorgesehene Ermessungsausgaben – Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen – gilt als um $ 11.000.000,00 erhöht.


    Sec. 3 Congressional Oversight of the Interim Budget
    (1) Die Congressional Committees sind berechtigt, über die Verwendung des Discretionary Spending for Subsidies Beschlüsse zu fassen.
    (2) Die Congressional Committees sind berechtigt, über die Verwendung des Discretionary Spending for Operations in dem Umfang, in dem es durch Sec. 1 Ssc. 3 erhöht wird, Beschlüsse zu fassen.
    (3) Die Beschlüsse der Committees sind für die Administration verbindlich, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt wird.


    Sec. 4 Entry into force
    (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft
    (2) Mit seinem Inkrafttreten tritt der April & May 2018 Special Budget Act außer Kraft.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State


  • THE WHITE HOUSE, Astoria City


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Designated Survivor Bill


    - sent to the President on November 1, 2018 -


    is hereby


    approved.


    Done at the City of Astoria on the 4th day of November in the year 2018 under Seal and Signature of the President.



    (Reginald Covfefe)


    Designated Survivor Bill
    An act by Congress to change the provisions concerning the designated survivor in the Acting Presidency Act.


    Section 1 – Amending the APA
    Sec. 3 des Acting Presidency Acts wird durch folgendes ersetzt:

      Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich ein Leiter einer obersten Bundesbehörde gem. Sec. 1 Ssec. 1 lit. 1 an einem anderen Ort aufhalten.


    Section 2 – Entry into force
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]

    LIV. President of the United States

    Former Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia


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  • THE WHITE HOUSE, Astoria City


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Election Management and Registration of Voters Bill


    - sent to the Acting President on January 9, 2019 -


    is hereby


    approved.


    Done at the City of Astoria on the 11th day of January in the year 2019 under Seal and Signature of the President.



    (Teresa Ramsey-Prescott, Acting President)



    Election Management and Registration of Voters Bill
    An Act to reform the Confirmation of USEO Leadership and the Electoral Roll.


    Section 1 - USEO Leadership Confirmation
    (1) Chp. I Sec. 1 Ssc. 4 des Federal Election Act erhält folgende Fassung:

    Endet die Amtszeit oder ist das Amt vakant, so ist es durch Wahl beider Kammern des Kongresses mit einfacher Mehrheit zu besetzen, wobei jedem Mitglied des Kongresses ein Vorschlagsrecht zukommt. Sind mehr als zwei Kandidaten vorgeschlagen, so findet die Wahl im ersten Wahlgang zwischen allen Kandidaten statt, an den sich bei fehlender Mehrheit ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten anschließt, die in einer Kammer die meisten Stimmen erhalten haben. Der Gewählte ist durch den Präsidenten zu ernennen und von diesem auf das Amt zu vereidigen. Vor der Durchführung der Wahl ist allen vorgeschlagenen Kandidaten die Gelegenheit zu einer Vorstellung zu geben, an die sich eine Befragung durch alle Mitglieder des Kongresses anschließt. Die Kandidaten sind dabei zu vereidigen und die Befragung soll ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung und der Vorstellung 96 Stunden betragen, kann aber verlängert werden.


    (2) Chp. I Sec. 1 Ssc. 5 des Federal Election Act wird um folgende Bestimmung ergänzt:

    Der Präsident soll den Speaker of the House und den President of the Senate über die beabsichtigte Ernennung informieren und ihre Einwände gegen eine von ihm vorgeschlagene Person berücksichtigen.


    Section 2 - Loss of Rights before the Election
    (1) An Chp. II Sec. 1 Ssc. 1 Alt. c wird angefügt:

    und diese nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl verliert


    (2) An Chp. II Sec. 1 Ssc. Alt. c wird angefügt:

    und diese nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl verliert


    (3) An Chp. II Sec. 2 Ssc. 2 wird angefügt:

    und die auch nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl ungültig wird


    Section 3 - Electoral Roll
    Chp. II Sec. 3 des Federal Election Act wird wie folgt gefasst:

    Section 3 – Electoral Roll
    (1) Das USEO erstellt zu jeder Wahl ein Wählerverzeichnis.
    (2) Aufgenommen werden, getrennt nach Art der Wahlberechtigung, alle zu Beginn des Monats aktiv Wahlberechtigten. Wer das Wahlrecht vor Beginn der Wahl verliert, ist aus der Electoral Roll mit Hinweis auf diesen Umstand zu streichen.
    (3) Gegen Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl wegen der Zulassung oder Nichtzulassung eines Wahlberechtigten kann das USEO vorbringen, dass dieser Umstand vor Beginn der Wahl aus der Electoral Roll ersichtlich war und nicht öffentlich gerügt wurde. Die Einwendung ist dann als unzulässig abzuweisen.


    Section 4 - Vice Presidential-Nominee not to be linked with Presidential-Nominee
    In Chp. III Sec. 2 Ssc. 1 wird angefügt:

    Ebenso darf keine ID die Kandidatur mehrerer Personen auf einem Ticket im Sinne von Chp. II Sec. 2 Ssc. 2 unterstützen.


    Section 5 - Mandates Reduction in the House of Representatives
    Ch. III Sec. 3 Ssec. 7 wird folgendermaßen geändert:

    (7) Stünden einem Gewählten gemäß Subsektion 5 mehr als die Hälfte der vergebenen Mandate zu, so wird – davon abweichend – dessen Mandatszahl soweit reduziert, dass der Kandidat nicht mehr Mandate hat als alle anderen Gewählten gemeinsam. Diese Regelung ist alleinig durch das Wahlamt vor der Verkündung des Ergebnisses und nur dann anzuwenden, wenn mehr als zwei Kandidaten gewählt worden sind.


    Section 6 - Coming-into force
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
    (2) Auf eine Wahl, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes angekündigt wurde, finden weiterhin die bis zum Zeitpunkt der Ankündigung geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit die Änderungen von Fristen nicht mehr berücksichtigt werden können.


  • THE WHITE HOUSE, Astoria City


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Third Popular Petitions Revision Act


    - sent to the Acting President on January 23, 2019 -


    is hereby


    approved.


    Done at the City of Astoria on the 23th day of January in the year 2019 under Seal and Signature of the President.



    (Teresa Ramsey-Prescott, Acting President)


    Third Popular Petitions Revision Act
    An act to make popular petitions more attractive to the general public and to give governors the option of proposing federal laws in the name of their state.


    Section 1 - Amending the PPA
    Sec. Ssec. 1 des Popular Petitions Act, 2008, zuletzt geändert durch den Second Popular Petitions Act Revision Act, 2017, wird folgendermaßen neu gefasst:

    (1) Eine Volkspetition kann durch jeden auf Bundes- oder Staatsebene Wahlberechtigen beim Kongresspräsidium eingereicht werden, der nicht nicht der Exekutive des Bundes angehört.


    Section 2 - Entry into force
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.


  • THE WHITE HOUSE, Astoria City


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Electoral Roll Transparency Bill


    - sent to the Acting President on January 28, 2019 -


    is hereby


    approved.


    Done at the City of Astoria on the 28th day of January in the year 2019 under Seal and Signature of the President.



    (Teresa Ramsey-Prescott, Acting President)


    Electoral Roll Transparency Bill
    An Act to make clarifications on the Electoral Roll with regard to transparent procedures.


    Section 1 - Electoral Roll to be published with Electoral Announcement; Limitation of legal Presumption
    (1) An Chp. II Sec. 3 Ssc. 1 Federal Elections Act wird angefügt:

    Die Electoral Roll ist gemeinsam mit der Wahlankündigung Chp. II Sec. 1 Ssc. 1 Var. a öffentlich bekanntzumachen.


    (2) Chp. II Sec. 3 SSc. 3 Sen. 2 Federal Elections Act erhält folgende Fassung:

    Die Einwendung ist dann als unzulässig abzuweisen, wenn die Electoral Roll fristgerecht bekanntgemacht wurde.


    Section 2 - Coming-into force
    (1) Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Die Änderungen finden Anwendung auf alle Wahlen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht angekündigt waren.


  • THE WHITE HOUSE, Astoria City


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Preserving the Seperation of Powers Bill


    - sent to the Acting President on January 28, 2019 -


    is hereby


    approved.


    Done at the City of Astoria on the 28th day of January in the year 2019 under Seal and Signature of the President.



    (Teresa Ramsey-Prescott, Acting President)


    Preserving the Seperation of Powers Bill
    An act to eliminate unconstitutional rules for congressional committees.


    Section 1 - Amending the CCIQA
    (1) Article II Section 5 Subsection 1 lit. a des Congressional Committees, Investigations, and Questionings Act, 2014, zuletzt geändert durch den Parliamentary Efficiency Improvement Act, 2018, wird ersatzlos gestrichen und die fortlaufende Nummerierung dementsprechend neu gefasst.


    (2) Subsection 2 wird folgendermaßen neu gefasst:

    (2) Gemäß Subsection 1 übermittelte Stellungnahmen und Berichte soll der Vorsitzende des ständigen Ausschusses prüfen, mit einer eigenen Stellungnahme versehen und in den Kongress zur Diskussion einbringen, sofern kein Mitglied des Ausschusses Einspruch gegen die Stellungnahme erhebt.


    Section 2 - Entry into force
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

  • Fifty-Sixth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    Fourth Popular Petitions Revision Act
    An act to correct mistakes made by the Third Popular Petitions Revision Act, 2019.


    Section 1 - Correcting the PPA
    Sec. Ssec. 1 des Popular Petitions Act, 2008, zuletzt geändert durch den Third Popular Petitions Revision Act, 2019, wird folgendermaßen neu gefasst:

    (1) Eine Volkspetition kann durch jeden auf Bundes- oder Staatsebene Wahlberechtigen beim Kongresspräsidium eingereicht werden, der nicht der Exekutive des Bundes angehört.


    Section 2 - Entry into force
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.




    Speaker of the House of Representatives




    President of the Senate






  • Fifty-Sixth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    Transition Act
    An Act to regulate the Transition within the Federal Administration after the election of a new President.


    Section 1 - President-elect, Transition Team
    (1) President-elect of the United States im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nach dem durch das USEO veröffentlichten Wahlergebnis als Präsident gewählt ist und dieses Amt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekleidet. Vice President-elect of the United States im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nach dem durch das USEO veröffentlichten Wahlergebnis als Vizepräsident gewählt ist und dieses Amt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekleidet.
    (2) Der President-elect benennt Personen seiner Wahl, die neben dem Vice President-elect an der Transition mitwirken (Transition Team). Das Transition Team bildet mit den übrigen Mitarbeitern, die dazu ernannt werden oder aus anderen Bereichen der Administration abgeordnet werden, das Office of the President-elect als eine temporäre Bundesbehörde, die unabhängig von anderen Bundesbehörden arbeitet und nur dem President-elect unterstellt ist. Mitarbeiter können wie Bundesbedienstete auf Verschwiegenheit verpflichtet werden.
    (3) Wurde der amtierende Präsident wiedergewählt und lediglich ein neuer Vizepräsident gewählt, so bedarf es keiner Transition nach diesem Gesetz. Die entsprechende Anwendung der Sec. 3 Ssc. 2 auf den Vice President-elect bleibt unberührt.


    Section 2 – Transition Council
    (1) Der amtierende Präsident und der amtierende Vizepräsident sowie der President-elect und der Vice President-elect bilden das Transition Council. Weitere Mitglieder des Council sind die durch den amtierenden Präsidenten und den President-elect benannten Personen.
    (2) Das Transition Council ist für den Informationsaustausch zwischen der amtierenden Administration und dem Transition Team zuständig. Es koordiniert die Übergabe der laufenden Aufgaben der Administration.


    Section 3 – Actions during Transition
    (1) Das Office of the President-elect erhält durch die Bundesbehörden die bestmögliche Unterstützung zur Durchführung der Transition. Die im Rahmen der Transition notwendig werdenden Ausgaben werden durch das Executive Office of the President of the United States geleistet, das auch die Zuweisung von Ressourcen und Räumlichkeiten koordiniert.
    (2) Für die Dauer der Transition sollen der President-elect und der Vice President-elect im gleichen Umfang Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten, als seien sie schon im Amt, soweit nicht der amtierende Präsident ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Dies gilt nicht für die Protokolle von oder den Zugang zu Sitzungen des amtierenden Kabinetts, über die der amtierende Präsident frei bestimmt. Auf Ersuchen des President-elect erteilt der amtierende Präsident Zugangsberechtigungen an Mitglieder des Transition Team, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht, den er dem amtierenden Präsidenten mitteilt.
    (3) Der amtierende Präsident oder die Leitung der Bundesbehörden sollen die notwendigen Schritte anordnen und Verfahren festlegen, die eine möglichst einfache Transition ermöglichen. Dies umfasst die Abwicklung der auf die Amtszeit der amtierenden Administration beschränkten Vorgänge. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben soll jeweils ein Transition Coordinator bestimmt werden. Im Executive Office soll ein Amtsträger mit der Koordinierung und Überwachung der Tätigkeit der Transition Coordinators bestimmt werden.


    Section 4 – Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft. Zugleich tritt der Transition Act vom 25. Oktober 2008 außer Kraft.



    Speaker of the House of Representatives



    President of the Senate







  • Fifty-Seventh Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    Judicial Delegations Reform Act
    An Act to modernize the delegation to the States of certain rights reserved to the Federal Government in Art. VI, Sec. 5, Alt. 5 and 6 of the Constitution.


    Section 1 - Introduction of the Judicial Delegations Act
    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    Empowerment of the States in the Judiciary Act
    An Act to delegate certain rights reserved to the Federal Government in Art. VI, Sec. 5, Alt. 5 and 6 of the Constitution.


    Chapter I - Jurisdiction and Procedure


    Section 1 - Establisment of Jurisdiction under State Law
    (1) Die Bundesstaaten sind berechtigt, durch Gesetz über die Errichtung von Gerichten und über deren Organisation, Besetzung und Verfahren zu bestimmen. Machen die Bundesstaaten von der ihnen übertragenen Zuständigkeit keinen Gebrauch, bleibt die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten bestehen. Die Befugnisse der Vereinigten Staaten im Bezug auf die Errichtung, Organisation, Besetzung und das Verfahren der Bundesgerichte wird durch die Ermächtigung nicht delegiert oder beschränkt.
    (2) Die Bundesstaaten sind berechtigt durch Gesetz über die Errichtung von Strafverfolgungsbehörden und Sttrafvollstreckungsbehörden sowie deren Organisation, Besetzung und Verfahren zu bestimmen. Machen die Bundesstaaten von der ihnen übertragenen Zuständigkeit keinen Gebrauch, bleibt die Zuständigkeit der Behörden der Vereinigten Staaten bestehen. Die Befugnisse der Vereinigten Staaten im Bezug auf die Errichtung, Organisation, Besetzung und das Verfahren ihrer Behörden wird durch die Ermächtigung nicht delegiert oder beschränkt.


    Section 2 - Effect of State Law concerning Jurisdiction
    (1) Ist eine Gerichtsbarkeit gemäß Sec. 1 Ssc. 1 begründet, tritt diese an die Stelle der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten, wenn sie nicht durch Gesetz ausgeschlossen oder beschränkt wird.
    (2) Ein Bundesstaat kann durch Gesetz bestimmen, dass seine Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise im Wege der Organleihe durch die Bundesgerichte ausgeübt wird, die als Gerichte dieses Bundesstaates nach dessen Recht handeln. Dabei ist ausgeschlossen, dass andere als die in diesem Bundesstaat zuständigen Bundesgerichte berufen werden oder die Organisation und Besetzung des Gerichts verändert wird. Das nach dieser Subsection tätig werdende Bundesgericht kann durch begründeten Beschluss erklären, nicht im Rahmen der Organleihe tätig zu werden oder in ihrem Rahmen das Recht der Vereinigten Staaten anstelle des Rechts eines Bundesstaates anzuwenden, soweit die sonst anzuwendenden Bestimmungen gegen das Recht der Vereinigten Staaten verstoßen oder undurchführbar sind. Gegen die Entscheidung steht nur dem Bundesstaat Rechtsmittel nach Maßgabe des Rechts der Vereinigten Staaten zu.
    (3) Soweit der Bundesstaat keine eigenen Bestimmungen erlassen hat, gilt das Recht der Vereinigten Staaten mit der Maßgabe, dass die Aufgaben eines Organs der Vereinigten Staaten durch die entsprechenden Organe des Bundesstaates wahrgenommen werden können.
    (4) Die Bundesstaaten tragen ihre Kosten und die Kosten, die ihnen als Partei auferlegt werden. Sie sind den Vereinigten Staaten nicht zur Kostenerstattung für die Tätigkeit der Behörden und Gerichte der Vereinigten Staaten verpflichtet.


    Section 3 - Federal Jurisdiction reserved
    (1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten kann aufgrund eines Gesetzes nach Sec. 1 Ssc. 1 nicht beschränkt werden für Verfahren
    1. deren Partei Amtsträger in Ausübung ihrer Funktion, Behörden und Gerichte der Vereinigten Staaten sind,
    2. deren Gegenstand sich über das Gebiet eines Bundesstaates hinaus oder in das Ausland erstreckt, ohne dass durch wirksame vertragliche Vereinbarung der Parteien ausdrücklich der Gerichtsstand eines Bundesstaates oder ausländischen Staates gewählt wurde.
    (2) Ist das nach Section 2 zuständige Gericht nicht in der Lage, ein Verfahren zu führen und sieht ein Gesetz nach Sec. 1 Ssc. 1 dazu keine wirksame Abhilfe vor, so wird durch Antragstellung vor einem Gericht der Vereinigten Staaten unwiderruflich die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten begründet.
    (3) Ein Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines nach Section 2 zuständigen Gerichts ist ausnahmsweise zulässig, wenn er sich auf die Verletzung von Bestimmungen der Bundesverfassung oder des Bundesrechts, von dem die Staaten nicht abweichen dürfen, stützt (Federal Review) und das Gesetz nach Section 1 kein Rechtsmittel mehr zulässt oder die Beschreitung dieses Rechtsweges unzumutbar ist. Der Antrag richtet sich gegen den Bundesstaat oder die Verwaltungsgliederung, die das Gericht errichtet hat und ist an den örtlich zuständigen U.S. District Court zu richten. Dieser kann die Entscheidung entweder für rechtmäßig erklären und den Antrag abweisen oder die Entscheidung für rechtswidrig erklären, aufheben und
    1. an das nach dem nach Sec. 1 Ssc. 1 erlassenen Gesetz zuständige Gericht zurückverweisen,
    2. das Verfahren in die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten überführen, weil abzusehen ist, dass das nach dem nach Sec. 1 Ssc. 1 erlassenen Gesetz zuständige Gericht nicht in der Lage oder Willens ist, eine mit dem Recht der Vereinigten Staaten vereinbare Entscheidung zu treffen.
    Gegen die Entscheidung ist der gesetzlich bestimmte Rechtsweg gegeben.


    Section 4 - Federal Subsidies for "Justice near to the People"
    Die Vereinigten Staaten erkennen es als förderungswürdig an, dass die Bundesstaaten von den Ermächtigungen dieses Gesetzes Gebrauch machen und damit eine bürgernahe Justiz ermöglichen. Tätigkeiten von Bundesstaaten und ihren lokalen Verwaltungskörperschaften sollen daher angemessen aus dem Bundeshaushalt gefördert werden.


    Chapter II - Special provisions for Criminal Prosecution and Correction, State Criminal Law


    Section 1 - Effect of State Law concerning Prosecution and Correction
    (1) Ist eine Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nach Chp. I Sec. 1 Ssc. 2 begründet, tritt diese an die Stelle der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung der Vereinigten Staaten, wenn sie nicht durch Gesetz ausgeschlossen oder beschränkt wird. Im Rahmen der Zuständigkeit wird auch die Gerichtsbarkeit des Bundesstaates nach Chp. I Sec. 1 Ssc. 1 begründet.
    (2) Ein Bundesstaat kann bestimmen, dass seine Strafverfolgung oder Strafvollstreckung ganz oder teilweise im Wege der Organleihe durch die Behörden der Vereinigten Staaten die als Behörden dieses Bundesstaates nach dessen Recht handeln. Dabei ist ausgeschlossen, dass andere als die nach dem Recht der Vereinigten Staaten zuständige Behörden berufen werden oder die Organisation und Besetzung der Behörde verändert wird. Die betroffenen Behörden der Vereinigten Staaten oder ihnen übergeordnete Stellen können generell, auf ein bestimmtes Gesetz oder ein Verfahren bezogen entscheiden, dass die Behörden der Vereinigten Staaten nicht im Rahmen der Organleihe tätig werden oder das Recht der Vereinigten Staaten anstelle des Rechts eines Bundesstaates anzuwenden, insbesondere weil die sonst anzuwendenden Bestimmungen gegen das Recht der Vereinigten Staaten verstoßen oder undurchführbar sind.
    (3) Soweit der Bundesstaat keine eigenen Bestimmungen erlassen hat, gilt das Recht der Vereinigten Staaten mit der Maßgabe, dass die Aufgaben eines Organs der Vereinigten Staaten durch die entsprechenden Organe des Bundesstaates wahrgenommen werden können.


    Section 2 - Federal Prosecution and Correction reserved
    (1) Die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten kann aufgrund eines Gesetzes nach Chp. I Sec. 1 Ssc. 2 nicht beschränkt werden für Straftaten
    1. von oder gegen Amtsträger oder Organe der Vereinigten Staaten (im Dienst oder mit Beziehung zu ihrem Dienst) oder die Vereinigten Staaten selbst,
    2. auf Ländereien oder Verkehrsflächen, in Gebäuden, Liegenschaften, Anlagen oder Verkehrsmitteln der Vereinigten Staaten,
    3. von Bürgern der Vereinigten Staaten im Ausland oder über die Grenzen eines Bundesstaates,
    4. von ausländischen Personen, mit beabsichtigter Wirkung auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten, oder gegen ein inländisches Rechtsgut.
    Die Administration ist jedoch ermächtigt, durch Vereinbarung im Einzelfall auf die Zuständigkeit zu verzichten, soweit nicht ein Fall der Nr. 1 vorliegt und die Interessen der Rechtspflege nicht entgegenstehen.
    (2) Die Vereinigten Staaten haben das Recht, jederzeit die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung auch in anderen als den in Ssc. 1 genannten Fällen ganz oder teilweise an sich zu ziehen. Die Entscheidung darüber treffen die zuständigen Behörden oder ihre übergeordneten Stellen, sie ist nicht gerichtlich anfechtbar. Die Entscheidung steht einer Rückübertragung des Verfahrens im Ganzen oder in Teilen mit Zustimmung des zuvor zuständigen Bundesstaates durch erneute Entscheidung nicht entgegen.


    Section 3 - State Criminal Laws
    (1) Die Bundesstaaten sind ermächtigt, durch Gesetz Handlungen oder Unterlassungen und deren Versuch sowie die Beteiligung daran als Straftaten zu definieren und mit Strafe zu bedrohen. Sie sind ferner berechtigt, im Bezug auf diese Straftaten das Recht der Begnadigung und der Amnestie zu regeln. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Handlungen und Unterlassungen, die in die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten aufgrund einer anderen Ermächtigung als der zum Erlass eines allgemeinen Strafrechts fallen.
    (2) Ist eine Tat nur nach dem Recht der Vereinigten Staaten strafbar, kann ein Bundesstaat die Strafverfolgung auch nach diesem Recht betreiben. Ist dieselbe Tat nach dem Recht der Vereinigten Staaten und eines Bundesstaates strafbar, kann der Bundesstaat die Strafverfolgung nur nach eigenen Recht betreiben. Die Befugnis zur Strafverfolgung der Vereinigten Staaten bleibt auch dann bestehen, wenn eine Tat nur nach dem Recht eines Bundesstaates strafbar ist.
    (3) Stellen die Vereinigten Staaten die Strafverfolgung ein, steht es den Bundesstaaten frei, wegen dieser Tat ihre eigene Strafverfolgung zu betreiben. Allerdings können die Vereinigten Staaten die Strafverfolgung mit Wirkung auch für des Bundesstaates für beendet erklären.
    (4) Wurde aufgrund der Gesetze der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bereits ein Verfahren wegen einer Tat mit einem Freispruch oder einer Verurteilung beendet, ist ein weiteres Verfahren mit dem Ziel einer Verurteilung aufgrund dieses Gesetzes unzulässig.


    Section 4 - Priority and Interstate Extradition
    (1) Soweit nichts anderes vereinbart wird, gehen Strafverfolgung und Strafvollstreckung der Vereinigten Staaten denen der Bundesstaaten vor und richtet sich die Priorität im Übrigen nach der Höhe der in einem Bundesstaat zu maximal drohenden Strafe oder nach der Höhe der zu vollstreckenden Strafen, soweit sie nicht gleichzeitig durchzuführen sind.
    (2) Die Bundesstaaten und die Vereinigten Staaten überstellen sich in Anwendung der Subsection 1 auf Antrag gegenseitig Beschuldigte, Angeklagte und Verurteilte.


    Section 5 - Federal Correction by the States
    Die Entscheidungen der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten können aufgrund einer Vereinbarung auch durch einen Bundesstaat vollstreckt.


    Section 2 - Abrogation of Federal Law
    (1) Der Empowerment of the States in the Field of Civil Justice Act und der Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act sind aufgehoben.
    (2) Der Extradition Act erhält die Bezeichnung "International Extradition Act".


    Section 3 - Coming into Force
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vor einem Gericht der Vereinigten Staaten oder einem Gericht eines Bundesstaates anhängig gemacht wurden, bleiben unberührt, soweit sich ansonsten eine Änderung ergeben würde.



    Speaker pro tempore of the House of Representatives



    Steve McQueen
    President pro tempore of the Senate



  • Fifty-Seventh Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    National Archives Establishment Bill
    An Act to ensure the preservation Nation's history.


    Section 1 - Amendment of the Congressional Organization Act
    Section 3 des Congressional Organization Act wird wie folgt gefasst:

    Section 3 - Library of Congress
    (1) Die Library of Congress wird als Teil der Kongressverwaltung geführt. Sie soll insbesondere solche Medien erwerben, die für die Tätigkeit des Kongresses benötigt werden und verwaltet insbesondere
    a) die vorhandenen Aufzeichnungen oder die Protokolle und Dokumente des Kongresses (Congressional Archive),
    b) die Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten (Federal Library)
    c) die Rechtsvorschriften der Bundesstaaten (Library of States)
    d) die gerichtlichen Entscheidungen und Protokolle der Bundesgerichte (Judicial Library)
    als Original oder Kopie.
    (2) Das Präsidium des Kongresses bestellt durch gemeinsame Entscheidung den Librarian of Congress. Ihm obliegen die Verwaltung der Library, die Pflege ihres Bestandes sowie die Regulierung ihrer Benutzung.
    (3) Als Teil der Library of Congress ist der Congressional Research Service ein unparteiisches Beratungsorgan des Kongresses. Seine Aufgabe ist es, die Unterstützung der Mitglieder, der Organe und des gesamten Kongresses durch Recherchen, Analysen, Gutachten, Auswertungen und Bewertungen unterstützen. Seine Arbeit ist grundsätzlich vertraulich, kann jedoch veröffentlicht werden.
    (4) Der Librarian of Congress kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten oder die Tätigkeit des und Information über den Kongress fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Der Librarian of Congress ist an solche Vorschriften gebunden, die von den zuständigen Stellen für andere Bereiche als das Congressional Archive erlassen werden.


    Section 2 - National Archives
    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    National Archives Act
    An Act to provide for the institution of National Archives.


    Section 1 - General Organization
    (1) Die National Archives unterstehen der Aufsicht des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
    (2) Der Präsident bestellt ohne Mitwirkung des Senats einen Archivist of the United States, dem die Verwaltung der National Archives, die Pflege des Bestandes und die Regulierung der Nutzung obliegen.
    (3) Der Archivist of the United States kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Er wirkt insbesondere mit der Library of Congress zusammen.
    (4) Der Archivist of the United States kann Gegenstände jeder Art erwerben, die für die Bestände der National Archives von Interesse sind. Er soll Sachspenden oder Leihgaben von Interesse unter annehmbaren Konditionen akzeptieren.


    Section 2 - Administration of National Records
    (1) Der Archivist of the United States kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlagen verlangen. Er kann vereinbaren, dass die Archivierung durch die besitzende Stelle selbst unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird. Soweit Privatpersonen im Besitz derartiger Unterlagen sind, kann er mit ihnen Vereinbarungen über die Verwaltung und spätere, zumindest letztwillige Überlassung schließen oder die Herausgabe gerichtlich durchsetzen.
    (2) Der Archivist of the United States kann angebotene Unterlagen von Stellen des Kongresses, der Bundesgerichtsbarkeit, der Bundesstaaten und der übrigen politischen Untergliederungen zur Verwaltung oder als Leihgabe akzeptieren.
    (3) Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes. Insbesondere kann aus Gründen der nationalen Sicherheit durch die für die Einstufung nach dem Classified Information Act verantwortliche Stelle bestimmt werden, dass bestimmte Vorgänge oder Bestände von Behörden nicht an die National Archives abgegeben werden, sondern bei der Stelle verbleiben, die für ihre Führung verantwortlich ist.


    Section 3 - National Library of the United States
    (1) Die National Archives sind zugleich National Library of the United States. Es soll daher insbesondere solche Medien erwerben, die von großer Bedeutung für die Vereinigten Staaten oder die weltweite Kultur sind, in den Vereinigten Staaten erschienen sind oder nach Meinung des Archivist of the United States zum Standardbestand gehören sollten.
    (2) Die National Archives umfasst ferner die Sammlungen der Vereinigten Staaten (Collections), insbesondere
    a) für Flaggen, Wappen, Siegel und andere Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten, der Staaten und ihrer Untergliederungen (United States Vexillological Collection),
    b) für Land- und Seekarten sowie sonstige Karten des Gebiets der Vereinigten Staaten oder mit Bedeutung für die Vereinigten Staaten (United States Cartographic Archive),
    c) Gegenstände von Bedeutung für die Geschichte und Kultur der Vereinigten Staaten (United States Historical Collections).


    Section 4 - Public Exhibitions
    Der Archivist of the United States soll die Bestände der National Archives von öffentlichem Interesse in Ausstellungen zugänglich machen, soweit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen und diese von Interesse sind. Er kann auch Leihgaben aus den Beständen an andere Institutionen machen.


    Section 5 - Presidential Libraries
    (1) Um die Errichtung und Unterhaltung von Präsidentenarchiven (Presidential Libraries) zu unterstützen, kann der Archivist of the United States Unterstützung, insbesondere in Form von fachlicher Beratung oder Dauerleihgaben gewähren. Er wirkt ferner auf die Zusammenarbeit der Presidential Libraries hin und kann sich an ihrer Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Der Archivist of the United States wird darauf verzichten, die Herausgabe von Beständen einer Presidential Library zu verlangen, solange diese unterhalten wird.
    (2) Presidential Libraries im Sinne dieser Bestimmung sind nur solche, die durch einen ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten oder seine Erben anerkannt wurden, wobei für jeden Präsidenten nur eine Presidential Library eingerichtet werden kann, die aber mehrere Standorte haben darf.
    (3) Eine direkte finanzielle Unterstützung der Vereinigten Staaten darf aufgrund dieser Section nicht gewährt werden.


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.





    Speaker of the House of Representatives




    President of the Senate








  • Sixtieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    Proportional House Seat Distribution Act, 2019
    An act to provide for a fair and proportional distribution of seats in the House of Representatives.


    Section 1 – Amending the FEA.
    Chp. III Sec. 3 Ssec. 7 Federal Elections Act wird gestrichen.


    Section 2 – Final Provisions.
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Ausfertigung in Kraft.



    Speaker of the House of Representatives




    President of the Senate



  • Sixtieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    Federal District Establishment and Interim Government Act
    An Act to establish the Federal Neighborhood of the City of Astoria in the State of Astoria as a Federal District of the United States.


    Section 1 - Ratification of the Compact on the District of the Capital
    (1) Der am 08. Juli 2019 zwischen den Vereinigten Staaten – vertreten durch den Präsidenten – und dem Staat Astoria – vertreten durch den Gouverneur – geschlossene Vertrag über die Bildung des Hauptstadt-Distrikts (Schedule) wird hiermit durch die Vereinigten Staaten ratifiziert.
    (2) Soweit in Folge des Vertrages Ausgaben für die Vereinigten Staaten entstehen, gelten diese ergänzend im Bundeshaushalt als genehmigt.


    Section 2 – Interim Authority over the District
    (1) Bis zu einer gesetzlichen Regelung der Regierung des Districts liegen die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung im Rahmen der Bundesgesetze bei einem District Manager, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats beruft. Die Befugnisse schließen auch die Außerkraftsetzung und Ersetzung bisher gültigen Rechts des Staates ein.
    (2) Maßnahmen des District Managers können aufgehoben werden durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten. Sie sollen aufgehoben werden, wenn das Congressional Committee on Justice and Ethics ihre Aufhebung fordert und der Präsident sie nicht innerhalb von vier Tagen durch Exekutiverlass bestätigt.


    Section 3 – Coming-into force and Amendment to Federal Law
    (1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
    (2) Mit dem Inkrafttreten wird in Section 10 United States Citizenship Act eine Subsection 4 angefügt:

    (4) Die Vorschriften über State-IDs finden entsprechende Anwendung, soweit ein U.S. Territory über eine verfasste Selbstverwaltung verfügt, in der Bürgern Wahl- oder Stimmrecht zustehen kann (Territorial-ID). Die Vorschriften über Local-IDs finden entsprechende Anwendung auf den Hauptstadt-Distrikt der Vereinigten Staaten, wenn durch die Federal Administration ein Antrag auf Erfassung als Verwaltungskörperschaft im Sinne von Ssc. 3 gestellt wird.



    Schedule – Text of the Compact named in Section 1
    [doc]WHEREAS The Ninth Amendment to the Constitution of the United States has called upon the United States and the State wherein the Federal Capital City is located to negotiate a Compact to establish a Federal District, and
    WHERAS the right to self-government of the People living within the Federal District shall never be infringed, and
    WHERAS the District of Astoria, as Federal District, shall be introduced as the first Territory of the United States of Astor,


    The President of the United States of Astor and
    The Governor of the State of Astoria hereby establish the


    Compact on the District of the Capital.


    Article I – Fundamentals.
    (1) Gemäß Sektion 4 des IX. Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten kommen die beiden Parteien überein, das als Federal Neighborhood bezeichnete Gebiet zum Bundesdistrikt erklärt wird.
    (2) Der Bundesdistrikt soll den Namen „District of the Capital“ (D. C.) tragen.
    (3) Der Bundesdistrikt und seine Bürger sind als Territorium der Vereinigten Staaten zu behandeln und befinden sich nicht innerhalb eines Bundesstaates.


    Article II – Government.
    (1) Die legislative Gewalt im Distrikt ist dem Kongress der Vereinigten Staaten übertragen. Dieser kann Gesetze mit alleiniger Anwendung auf den Bundesdistrikt beschließen.
    (2) Der Kongress kann mittels Gesetz über alleinig die Verwaltung und Führung des Distrikts entscheiden.


    Article III – Commerce.
    (1) Die Lohn- und Umsatzsteuersätze im Distrikt sollen jeweils nicht um mehr als 15 Prozent von jenen in der City of Astoria abweichen.
    (2) Das Budgetrecht im Distrikt liegt alleinig beim Kongress.


    Article IV – Housing.
    (1) Die allgemeine Neubebauung des Bundesdistrikts soll durch die zuständigen Behörden so gering wie möglich gehalten werden.
    (2) Eine Neuwidmung von Baugrund zu Wohnzwecken ist nur zulässig, wenn der State of Astoria nach Beteiligung der City of Astoria keine Einwände dagegen erhebt.
    (3) Bebauungen gelten nicht als im Bundesdistrikt gelegen, wenn sich nur Teile des Grundstücks oder kleine Teile der Bebauung auf dem Gebiet des Bundesdistrikts befinden. Die Neuerrichtung solcher Bebauungen soll vermieden werden.


    Article V – Compensation.
    (1) Die Vereinigten Staaten erkennen an, dass das durch diesen Vertrag abgetretene Gebiet von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für den Staat Astoria ist und daher ein Ausgleich der durch diesen Vertrag eintretenden budgetären Nachteile erforderlich wird. Die Parteien kommen überein, dass keine Seite einen finanziellen Vorteil aus dem Abschluss dieses Vertrages ziehen soll.
    (2) Die Parteien vereinbaren, dass die Vereinigten Staaten für jeden Einwohner und den Betrag als regelmäßige Kompensation zahlen, den das Pro-Kopf-Steueraufkommen der Bundessteuern im District das Pro-Kopf-Steueraufkommen in der City of Astoria übersteigt. Besteht über einen Zeitraum von fünf Jahren in jedem Jahr kein Ausgleichsanspruch, weil das Steueraufkommen identisch ist, können die Vereinigten Staaten die Verpflichtung zum Ausgleich zum Ende des sechsten Jahres für beendet erklären.
    (3) Als pauschale Abgeltung der Ausgleichszahlung werden 30 % des gesamten von den Vereinigten Staaten im District erhobenen Steueraufkommen festgesetzt. Die Parteien werden wenigstens halbjährlich überprüfen, ob die Abgeltung den nach Ssc. 2 geschuldeten Ausgleich überschreitet oder unterschreitet. In der sich daran anschließenden Erhebungsperiode wird der Staat Astoria keinen höheren Ausgleich fordern und die Vereinigten Staaten werden keinen geringeren Ausgleich leisten, als der zuvor festgestellte prozentuale Satz beträgt.
    (4) Die Vereinigten Staaten sichern dem Staat Astoria darüber hinaus zu, die allgemeinen wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Folgen der Abtretung in besonderer Weise bei der Vergabe von Fördermitteln an den Staat, die Stadt oder dort ansässige Unternehmen zu berücksichtigen. Zu diesem Zwecke vereinbaren die Parteien eine fortlaufende enge und wohlwollende Zusammenarbeit.


    Article VI – Final and temporary Provisions.
    (1) Dieser Vertrag tritt, nach Ratifikation durch die Staatsversammlung Astorias und den Kongress der Vereinigten Staaten, frühestens aber am 27. Juli 2019 in Kraft.
    (2) Gesetze des State of Astoria und Verordnungen der City of Astoria behalten ihre Gültigkeit, sollte der Kongress der Vereinigten Staaten nichts anderes bestimmen; sie sind jedoch sinngemäß auf den Distrikt anzuwenden.
    (3) Der Compact on the District of the Capital vom 3. Juni 2019 ist aufgehoben.
    (4) Gemäß Sec. 1 Ssec. 4 [font='"']Astoria State Cession of Responsibility for Federal Property, Servants, and Actions Treaty[/font] wird ebenjener in beidseitigem Einverständnis gekündigt.
    (5) Im Zeitraum von zwei Wochen vor Inkrafttreten dieses Vertrages haben sich alle Bewohner als wohnhaft in „Astoria, D.C.“ zu registrieren. Diese Registrierung ist am Tag des Inkrafttretens von der zuständigen Bundesbehörde auf wohnhaft in „Capital District“ abzuändern.



    Done at the City of Astoria on July 8, 2019.




    Benjamin Kingston Jr.
    President of the United States



    Eric M. Antony

    Governor of the State of Astoria



    Speaker of the House of Representatives




    President of the Senate




    Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States

  • Sixty-First Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    An Act


    To prevent Federal Agencies from disregarding Congressional Questionings, and for other purposes.


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,


    SECTION 1. SHORT TITLE, APPLICATION.


    (1) Dieses Gesetz soll als „Strengthening Congressional Inquiries Act“ bezeichnet werden.
    (2) Alle Änderungen in diesem Gesetz beziehen sich auf Artikel VI des Congressional Committees, Investigations, and Questioning Act i. d. F. vom 28.01.2019.
    SECTION 2. CONTEMPT.

    (1) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:

      (1) Ein Verfahren vor einem gemäß Sec. 4 zuständigen Bundesgericht wegen eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist ausschließlich durch Beschluss des Kongresses ([Joint] Resolution to hold [Name] in Contempt of Congress) einzuleiten.
      (2) Auf Grundlage eines Beschlusses des Kongresses nach Ssc. 1 ist das Kongresspräsidium überdies und unabhängig vom Strafverfahren ermächtigt, ein zivilrechtliches Verfahren zum Zwecke der Erzwingung einer Verpflichtung nach diesem Gesetz einzuleiten.
      (3) Ein zivilrechtliches Verfahren im Sinne von Ssc. 2 kann, unabhängig von einem Beschluss nach Ssc. 1, auch durch den Sitzungsleiter einer Kammer oder den Vorsitzenden eines Ausschusses aufgrund eines Beschlusses dieses Organs eingeleitet werden, soweit dieses Organ betroffen ist.

    (2) In Sec. 3 wird „Klasse B“ durch „Klasse A“ ersetzt.
    SECTION 3. COMPENTENT COURT.
    In Sec. 4 wird „Federal District Court for the District of Astoria State“ durch „Bundesdistriktgericht für den zweiten Distrikt“ ersetzt.
    SECTION 4. FINAL PROVISIONS.
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Speaker of the House of Representatives




    President of the Senate






    Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States

  • Sixty-First Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    National Business Registration and Procedure Bill
    An Act to regulate the corporations and provide for their fair share in taxation.


    Section 1 - Federal Corporate Structure Regulation
    Nachstehende Vorschriften werden Gesetz der Vereinigten Staaten:

    National Business Registration and Procedure Act
    An Act to regulate the Business Structure in the United States.


    Chapter I - The National Business Register


    Section 1 - National Business Register
    (1) Eine Behörde der Vereinigten Staaten (zuständige Stelle) führt ein Register aller in den Vereinigten Staaten von Astor steuerpflichtigen Unternehmen (National Business Register).
    (2) Die Eintragung in dieses Register ist für jedes in den Vereinigten Staaten von Astor tätige Unternehmen verpflichtend. Wird ein Unternehmen aufgelöst, so wird der Eintrag im Register nicht gelöscht, sondern lediglich das Erlöschen des Unternehmens mit dem entsprechenden Grund vermerkt.
    (3) Für die Ersteintragung, sowie für Änderungen am Eintrag ins National Business Register ist eine Bearbeitungsgebühr von 250 Dollar zu entrichten.


    Section 2 - Registration in the National Business Register
    (1) Zur Eintragung in das Register muss ein Unternehmen mindestens die folgenden Angaben machen:
    1. der offizielle Name sowie die Anschrift des Hauptsitzes des Unternehmens;
    2. die Unternehemensform;
    3. die Branchen in denen das Unternehmen tätig ist;
    4. die Namen sowie Anschriften der Eigentümer des Unternehmens, sowie gegebenenfalls deren Anteile;
    5. die Namen sowie Anschriften der Geschäftsführer.
    (2) Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mehr als einer halben Million Dollar oder mehr als 50 Mitarbeitern sind zudem verpflichtet:
    1. den Jahresabschluss; sowie
    2. sonstige für die Entwicklung des Unternehmens wichtige Umstände wie
    a) Veränderungen des prognostizierten Gewinns aufgrund veränderter Umstände (Gewinnwarnungen),
    b) Änderungen an der Unternehmensstruktur oder der Geschäftsführung,
    c) Änderungen an der Eigentümerschaft (wobei Beteiligungen eines Einzelbesitzers von unter 5 Prozent zu einer Kategorie "Streubesitz" zusammengefasst werden können);
    für jedermann kostenlos einsehbar zu veröffentlichen. Alle anderen Unternehmen können diese Daten freiwillig anbieten.
    (3) Änderungen an den eintragungspflichtigen Daten sind der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.


    Section 3 - Eligibility for Federal Procurement and Subsidies
    (1) Ausschließlich Unternehmen die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen sind berechtigt Fördermittel aus Bundeshand zu erhalten.
    (2) Behörden des Bundes sollen ausschließlich bei solchen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen.
    (3) Ausnahmen von Subsection 2 sind nur dann möglich, wenn kein einziges Unternehmen die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt.


    Chapter II - Corporate Structure Rules


    Section 1 - Federal Legal Forms
    (1) Jedes Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten ist verpflichtet, eine Rechtsform nach Bundesrecht zu führen. Die Rechtsform nach Bundesrecht wird unabhängig von einer Rechtsform auf Staatenebene geführt. Die Administration ist ermächtigt, eine eine Rechtsform nach den Gesetzen eines Staates als für die Zwecke des Bundesrechts mit einer Rechtsform nach Ssc. 2 gleichwertig anzuerkennen.
    (2) Rechtsformen nach Bundesrecht sind
    a) die Sole Proprietorship mit nur einem Anteilseigner, deren Anteile nicht handelbar sind. Führt ein Rechtsnachfolger die Geschäfte fort, ist dies ein neues Unternehmen.
    b) die Partnership mit zwei oder mehr Anteilseignern (Partners), deren Anteile nicht handelbar sind. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
    c) die Limited Liability Company (LLC) mit mindestens einem Anteilseigner, die auch als Limited Liability Partnership (LLP) mit mindestens zwei Anteilseignern gegründet werden kann. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
    d) die Incorporated (Inc.), deren Anteile im Einklang mit dazu bestehenden Rechtsvorschriften handelbar und übertragbar sind. Für die Geschäftsführung des Unternehmens sind eine oder mehrere Personen zu bestellen, die nicht Anteilseigner sein müssen und nach den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung (Shareholders Meeting) die Geschäfte des Unternehmens leiten.
    (3) Wird keine Rechtsform gewählt, gelten Unternehmen mit einem Anteilseigner als Sole Proprietorship und Unternehmen mit zwei oder mehr Anteilseignern als Partnership.
    (4) Anteilseigner einer LLC, LLP oder Inc. können natürliche und juristische Personen sein, einer Sole Proprietorship oder Partnership ausschließlich natürliche Personen.
    (5) Ein Unternehmen kann sich durch Beschluss seiner Anteilseigner auflösen.


    Section 2 - Bankruptcy
    (1) Für die Verluste
    a) einer Sole Proprietorship oder Partnership haften die Anteilseigner mit ihrem gesamten Vermögen,
    b) einer LLC oder LLP haftet mindestens ein Partner (General Partner) mit seinem gesamten Vermögen, die anderen Anteilseigner nur für eigenes operatives Fehlverhalten und mit ihren Anteilen.
    c) einer Inc. haftet das Unternehmen mit dem Unternehmensvermögen, die Anteilseigner nur mit ihrem Anteilsvermögen.
    (2) Das Verfahren im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wird ausschließlich durch das zuständige Bundesbezirksgericht als Bankruptcy Court am Sitz des Unternehmens nach Bundesrecht geführt, der Rechtsweg bestimmt sich nach den üblichen Vorschriften.
    (3) Sind alle Anteilseigner aus dem Unternehmen ausgeschieden, verfügt das nach Ssc. 2 zuständige Gericht die Auflösung des Unternehmens.


    Section 2 - Corporate Tax
    (1) Der Federal Income Tax Act erhält den Titel "Federal Tax Act". Seine Article werden in Section umbenannt.
    (2) In den Federal Tax Act wird eine Section 2a eingefügt:

    Section 2a - Corporate Tax
    (1) Steuerschuldner nach diesem Gesetz ist jedes in den Vereinigten Staaten registerierte Unternehmen das innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten Umsätze erzielt. Abweichend davon sind die Umsätze einer Sole Proprietorship als Einkommen des Unternehmensinhabers anzusehen und unterliegen nicht der Besteuerung nach dieser Vorschrift.
    (2) Die Steuer beträgt für jeden Steuerpflichtigen 11 Prozent des Umsatzes.
    (3) Die Steuer ist monatlich zur Zahlung fällig.


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.



    Speaker of the House of Representatives




    President of the Senate






    Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States

  • An Act

    To prevent Federal Agencies from disregarding Congressional Questionings, and for other purposes.



    SECTION 1. SHORT TITLE, APPLICATION.


    (1) Dieses Gesetz soll als „Strengthening Congressional Inquiries Act“ bezeichnet werden.
    (2) Alle Änderungen in diesem Gesetz beziehen sich auf Artikel VI des Congressional Committees, Investigations, and Questioning Act i. d. F. vom 28.01.2019.


    SECTION 2. CONTEMPT.
    (1) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:

      (1) Ein Verfahren vor einem gemäß Sec. 4 zuständigen Bundesgericht wegen eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist ausschließlich durch Beschluss des Kongresses ([Joint] Resolution to hold [Name] in Contempt of Congress) einzuleiten.
      (2) Auf Grundlage eines Beschlusses des Kongresses nach Ssc. 1 ist das Kongresspräsidium überdies und unabhängig vom Strafverfahren ermächtigt, ein zivilrechtliches Verfahren zum Zwecke der Erzwingung einer Verpflichtung nach diesem Gesetz einzuleiten.
      (3) Ein zivilrechtliches Verfahren im Sinne von Ssc. 2 kann, unabhängig von einem Beschluss nach Ssc. 1, auch durch den Sitzungsleiter einer Kammer oder den Vorsitzenden eines Ausschusses aufgrund eines Beschlusses dieses Organs eingeleitet werden, soweit dieses Organ betroffen ist.

    (2) In Sec. 3 wird „Klasse B“ durch „Klasse A“ ersetzt.


    SECTION 3. COMPENTENT COURT.
    In Sec. 4 wird „Federal District Court for the District of Astoria State“ durch „Bundesdistriktgericht für den zweiten Distrikt“ ersetzt.


    SECTION 4. FINAL PROVISIONS.
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



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    Letter of Pardon



    I, Chester Jacob Witfield, Acting President of the United States of Astor, am granting Mr. Richard Dean Templeton full and unconditional pardon for the final judgment in the trial "The people (U.S.) vs. Templeton". The sanction shall immediately be removed from the police certificate of good conduct.


    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this thirty-first day of May, in the year of our Lord two thousand and twenty.



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    (Chester Jacob Witfield)

    Acting President of the United States

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    Letter of Pardon



    I, Chester Jacob Witfield, Acting President of the United States of Astor, am granting Mr. James Fitzgerald Timothy Canterbury full and unconditional pardon for the final judgment in the trial "The People of the United States v. James F. Canterbury". The sanction shall immediately be removed from the police certificate of good conduct.


    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this thirty-first day of May, in the year of our Lord two thousand and twenty.



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    (Chester Jacob Witfield)

    Acting President of the United States

  • Sixty-fourth Congress of the United States of Astor



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    S. 2020-27


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    June 6th, 2020


    Mr. Knight introduced the following bill:


    A BILL

    To ensure the strong and rightful prosecution of Stalking.


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Prosecution of Stalking Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL PENAL CODE.

    (1) Dem Federal Penal Code wird unter Chp. 1 Art. II folgende Sec. 10 neu eingefügt:

    Sec. 10 Restraining order

    (1) Bei Delikten nach Chp. 2 Art. II, III, IV und VI kann das Gericht - ohne gesonderten Antrag - mit seinem Urteil eine Kontaktsperre gegen den Verurteilten verhängen, die diesem jeglichen Kontakt zum Geschädigten untersagt.

    (2) Dauer, Umfang und Ausgestaltung dieser Kontaktsperre obliegen dabei dem Gericht. Eine vorzeitige Aufhebung einer solchen Kontaktsperre kann ausschließlich mit Zustimmung des Geschädigten erfolgen und soll keinesfalls eher möglich sein, als das doppelte des verhängten Strafmaßes andauern würde.


    (2) Dem Federal Penal Code wird unter Chp. 2 Art. VI folgende Sec. 4 neu eingefügt:

    Sec. 4 Stalking

    (1) Stalking ist das unerwünschte, beharrliche Nachstellen einer anderen Person, das dazu geeignet ist, die Lebensführung dieser Person zu beeinträchtigen. Es umfasst das beharrliche Aufsuchen räumlicher Nähe sowie regelmäßige unerwünschte Kontaktaufnahme.

    (2) Stalking ist ein Vergehen der Klasse A.

    (3) Erleiden das Opfer oder eine ihm nahe stehende Person durch die Folgen der Tat eine schwere Verletzung, oder geraten in die Gefahr des Todes, so ist es ein Verbrechen der Klasse D.

    (4) Verursacht die Tat den Tod des Opfers oder einer ihm nahe stehenden Person, so handelt es sich um ein Verbrechen der Klasse B.


    SECTION 3. COMING-INTO FORCE.

    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.


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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate



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    Bineta Martinique | Acting President

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    59th Vice President of the United States of Astor

    Former Chief of Staff of the White House

    Former WH Communications Director for President Teresa Ramsey-Prescott

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    Presidential Proclamation on the death of Justice Benjamin Arthur Kingston Sr.


    As a mark of respect for the memory and longstanding service of Associate Justice Benjamin Arthur Kingston Sr., I hereby order, by the authority vested in me by the Constitution and the laws of the United States of Astor, that the flag of the United States shall be flown at half-staff at the White House and upon all public buildings and grounds, at all military posts and naval stations, and on all naval vessels of the Federal Government in the District of the Capital and throughout the United States and its Territories and possessions until sunset on July fifth. I also direct that the flag shall be flown at half‑staff for the same period at all United States embassies and consular offices.




    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this first day of July, in the year Two thousand and twenty.


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    Alexander Conway

    President of the United States

  • Sixty-fourth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    To ensure the accountability of congressional officers.



    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Congressional Officers Accountability Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. AMENDING THE CONGRESSIONAL ORGANIZATION ACT.

    (1) Chp. 1 Sec. 1 des Congressional Organization Act wird wie folgt um die Ssec. 3, 4 und 5 erweitert:

    (3) Die durch dieses Gesetz errichteten Legislativbehörden sind beiden Kammern des Kongresses zugleich verantwortlich. Ihr Leitungspersonal soll dem Kongress zumindest jährlich Bericht über die Tätigkeiten der Behörde erstatten.

    (4) Jedes Kongressmitglied hat das Recht Anfragen an Kongressbeamte zu ihrer Amtsführung zu stellen. Es ist dabei ein Verfahren analog des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act anzuwenden. Die Anfragen sollen gebündelt über das Kongresspräsidium an die jeweiligen Beamten weitergeleitet werden.

    (5) Jeder Kongressbeamte kann mit der einfachen Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses oder, wenn es sich um einen Beamten nur einer der beiden Kammern handelt mit der einfachen Mehrheit derselben, seines Amtes enthoben werden.


    SECTION 3. COMING-INTO FORCE.

    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.


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    Speaker of the House of Representatives



    sigarroyo.png
    President of the Senate



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    President of the United States

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