Steadfast Desk – Signature of the President

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  • Zitat





  • The United States of Astor
    The President


    Astoria City, Datum



    Certificate of Promulgation


    Das


    National Intelligence Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 07.10.2007,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit


    gez.
    Andrew Madison
    President of the United States of Astor



    National Intelligence Act


    Article I -Fundamentals


    Section 1 -Area of Application and Short Title
    (a) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen über den National Intelligence Council und den National Intelligence Service.
    (b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑNational Intelligence Act".


    Section 2 -Confidentiality
    (a) Sämtliche Angelegenheit der nationalen Sicherheit und der Informationsgewinnung, welche diesem Gesetz unterliegen, sind vertraulich.
    (b) Befasst sich der Kongress mit Angelegenheiten, welche unter dieses Gesetz fallen oder eine unter dieses Gesetz fallende Behörde oder Einrichtung betreffen, so darf diese Befassung nur in geheimer Sitzung erfolgen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse solcher Befassungen müssen vertraulich behandelt werden.
    (c) Die Veröffentlichung von Informationen oder die Freigabe von Dokumenten nach Subsection (a) oder im Rahmen der Befassung nach Subsection (b) darf nur mit der Ermächtigung des Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgen.
    (d) Über laufende Operationen und Missionen sowie über Informationen, deren Bekannt werden die Arbeit der Geheimdienst erschweren oder gefährden würden, dürfen beteiligte Personen lediglich mit der Ermächtigung des Präsidenten Aussagen machen, entsprechende Dokumente dürfen nur mit seiner Ermächtigung freigegeben werden.



    Article II -National Intelligence Council


    Section 1 -Organisation
    (a) Das National Intelligence Council ist eine Abteilung des Executive Office of the President.
    (b) Die offizielle Abkürzung des National Intelligence Council lautet ÑNIC".
    (c) Dem NIC ist ein Stab von Mitarbeitern zugeordnet, welche durch Abordnungen der Mitgliedsdienste des NIC gebildet wird. Mitarbeiter des Stabes des NCI unterstehen während der Zeit ihrer Abordnung an den NIC neben dem Director of National Intelligence lediglich dem Präsidenten.


    Section 2 -Functions
    (a) Der National Intelligence Council ist das oberste Beratungsgremium des Präsidenten der Vereinigten Staaten in sämtlichen Fragen der Nationalen Sicherheit und der Geheimdienste.
    (b) Er koordiniert die Arbeit der entsprechenden Behörden der Vereinigten Staaten, welche die Intelligence Community bilden.
    (c) Er ermittelt potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit und erarbeitet Vorschläge für ihre Behebung.


    Section 3 -Constitution
    (a) Dem NIC gehören die Leiter der folgenden Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten an:
    a) Director of the Central Intelligence Service
    b) Director of the Federal Bureau of Intelligence
    c) Director of the National Observation Bureau
    d) General Commander of the Military Intelligence
    (b) Ständige Mitglieder sind zudem:
    a) der Präsident der Vereinigten Staaten
    b) der Vizepräsident der Vereinigten Staaten
    c) der Secretary of Intelligence Affairs
    (c) Der Director of the Central Intelligence Service übernimmt als Director of National Intelligence die Koordination der Arbeit des NIC.
    (d) Die Behörden, deren Leiter in Subsection (a) aufgeführt sind, bilden die National Intelligence Community.


    Section 4 -Privacy
    (a) Sämtliche Angelegenheiten des NIC unterliegen der Geheimhaltung. Sie sind als Staatsgeheimnisse zu betrachten.
    (b) Die Mitglieder des NIC sind zum Stillschweigen über sämtliche Informationen, Daten und Tatsachen, welche ihnen aufgrund ihrer Funktion als Mitglieder des NIC zur Kenntnis gelangen, verpflichtet.
    (c) Die Veröffentlichung von Informationen, Daten, Tatsachen und Dokumenten des NIC kann nicht ohne Ermächtigung des Präsidenten erfolgen.


    Section 5 -National Intelligence Directives
    (a) Zur Koordination der Arbeit der Intelligence Community ist der National Intelligence Council im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben und Anweisungen berechtigt, National Intelligence Directives (NID) für die Arbeit der Behörden zu erlassen.
    (b) NIDs unterliegen der Geheimhaltung. Sie binden die Behörden der Intelligence Community in ihrer Arbeit unmittelbar.
    (c) NIDs binden ebenfalls andere Behörden der Vereinigten Staaten, sofern diese mit Angelegenheiten im Bereich des NIC konfrontiert sind. Ihnen sind die notwendigen Direktiven im erforderlichen Rahmen zur Kenntnis zu bringen.



    Article III -Central Intelligence Service


    Section 1 -The Central Intelligence Service
    (a) Der Central Intelligence Service (CIS) ist eine zivile Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten.
    (b) Sein Sitz liegt im gemeindefreien Gebiet Eaglefort, El Conjunto County, New Alcantara.
    (c) Der Central Intelligence Service ist Behörde im Geschäftsbereich des Department of Intelligence Affairs. Operativ ist der CIS lediglich dem National Intelligence Council nachgeordnet.


    Section 2 -Duties and responsibilities of the CIS
    (a) Aufgabe des CIS ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Vereinigten Staaten.
    (b) Die Erfüllung der Hauptaufgabe nach Subsection (a) erfolgt vorrangig durch das Beschaffen von Informationen mittels Methoden der Human Intelligence, durch Informationsbeschaffung im Ausland zur Vorbeugung von Angriffen auf die Vereinigten Staaten, durch Abwehr terroristischer Aktivitäten durch vorbeugende Aufklärungsmissionen sowie durch Abwehr ausländischer Spionage.
    (c) Zudem ist die der Central Intelligence Service für die Zusammentragung und Auswertung aller gesammelten Informationen der astorischen Geheimdienstbehörden und anderer Behörden und die Berichterstattung der zusammengetragenen Informationen an die zuständigen Regierungsstellen zuständig.


    Section 3 -Leadership of the CIS
    (a) Die Leitung des CIS erfolgt durch den Director of the Central Intelligence Service (D/CIS).
    (b) Dem Director steht ein Deputy Director of the Central Intelligence Service (DD/CIS) als Stellvertreter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Seite.
    (c) Jedem Directorate des CIS steht ein Associate Director vor. Officies werden durch Amtsträger geleitet, welche in jeder Hinsicht einem Associate Director gleichgestellt sind.
    (d) Der Director wird durch den Präsidenten ernannt und entlassen. Der Deputy Director wird auf Vorschlag des Directors durch den Präsidenten ernannt und entlassen. Die Associate Directors werden auf Vorschlag des Directors durch den Secretary of Intelligence Affairs ernannt und entlassen.
    (e) Nicht mehr als die Hälfte der Führungspositionen des CIS dürfen mit Angehörigen des Militärs besetzt werden. Lediglich der Director oder der Deputy Director darf ein Angehöriger der Streitkräfte sein, niemals beide Amtsträger zur gleichen Zeit.


    Section 4 -Directorates and Offices of the CIS
    (a) Das Directorate of Intelligence (DI) übernimmt die Auswertung und Aufbereitung der durch die Dienste der Intelligence Community gesammelten Informationen. Es wird durch den Associate Director of Intelligence (AD/Int) geleitet.
    (b) Das Directorate of Operations (DO) ist zuständig für verdeckte Operationen, die Informationsgewinnung mittels menschlicher Quellen und die Terrorabwehr. Es wird durch den Associate Director of Operations (AD/Op) geleitet.
    (c) Das Directorate of Technology (DT) entwickelt neue Methoden zur effektiveren Informationsgewinnung und sorgt für ihre technische Realisierung. Es wird durch den Associate Director of Technology (AD/Tech) geleitet.
    (d) Das Directorate of Support (DS) übernimmt die Erbringung aller für die Arbeit des CIS notwendigen Maßnahmen, vorrangig der Verwaltung des CIS, der Gewährleistung der Sicherheit und der Regelung der finanziellen Angelegenheiten des CIS. Es wird durch den Associate Director of Support (AD/Sup) geleitet.
    (e) Das Office of the Inspector General (OGI) sorgt für die Effizienz, Effektivität und Korrektheit in der Verwaltung von Angelegenheiten des CIS. Das OGI ist unabhängig von sämtlichen anderen Teilen des CIS. Es wird durch den Inspector General (IG/CIS) geleitet, welcher direkt dem D/CIS berichtet.
    (f) Das Directorate of Public Affairs (DPA) ist für sämtliche Angelegenheiten im Bezug auf Kommunikation und Medien zuständig. Es wird durch den Associate Director of Public Affairs (AD/PA) geleitet.


    Section 5 -Employees of the CIS
    (a) Der CIS beschäftigt die zur Erledigung seiner Arbeiten notwendige Anzahl an Mitarbeitern. Sie sind nach den Gesichtspunkten der Geeignetheit und der Sicherheit auszuwählen.
    (b) Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über den Inhalt ihrer Arbeit verpflichtet. Mitarbeitern der CIS können, wenn dies als notwendig erachtet wird, auf Anweisung des D/CIS mit der Genehmigung des Secretary of Intelligence Affairs formell als Mitarbeiter anderer Institutionen der Vereinigten Staaten geführt werden.
    (c) Sie sind, sofern dies erforderlich ist, zur Führung und zum Einsatz von Schusswaffen berechtigt.
    (d) Mitarbeitern der CIS kann, sofern sie eine Tätigkeit im Rahmen der Wahrung der Sicherheit des CIS im DS oder im Rahmen der Spionageabwehr im DO ausführen, durch Anweisung des D/CIS der Status eines United States Special Agents mit sämtlichen einem Special Agent zukommenden polizeilichen Befugnissen verliehen werden. Die für Special Agents vorgesehenen Regelungen und Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn CIS Special Agents nicht in ihrer Funktion als Special Agent agieren.



    Article IV -National Observation Bureau


    Section 1 -The National Observation Bureau
    (a) Das National Observation Bureau (NOB) ist eine zivile Behörde der Vereinigten Staaten.
    (b) Sein Sitz liegt in Astoria City, Astoria State.
    (c) Das NOB ist dem Department of Intelligence Affairs nachgeordnet. Er berichtet dem Central Intelligence Service und dem National Intelligence Council.


    Section 2 -Duties and responsibilities of the NOB
    (a) Aufgabe des NOB ist die Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung elektronischer Kommunikationsdaten weltweit.
    (b) Zudem ist die das NOB für die Überwachung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zuständig.
    (c) Ferner obliegt dem NOB die Überwachung und Kontrolle der Nationalen Kommunikationssysteme, um schädliche Einwirkungen und Angriffe auf diesen Abzuwehren.
    (d) Die Speicherung, Auswertung und weitere Verwendung von Informationen, welche durch Maßnahmen nach den Subsections (a) und (b) gewonnen wurden, ist nur zulässig, wenn die Informationen Erkenntnisse bringen, welche in Verbindung mit einer Gefährdung der Nationalen Sicherheit stehen könnten. Sobald feststeht, dass ein solcher Verdacht unbegründet ist, sind die entsprechenden Daten umgehend zu vernichten und dürfen nicht weiter verwendet werden.


    Section 3 -Leadership
    (a) Das NOB wird durch einen Director of the National Observation Bureau geführt.
    (b) Ihm steht ein Deputy Director of the National Observation Bureau zur Seite.
    (c) Der Director wird durch den Präsidenten auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs ernannt und entlassen, der Deputy Director wird durch den Secretary of Intelligence Affairs auf Vorschlag des Directors ernannt und entlassen.


    Article V -End notes


    Section 1 -Entry into force
    (a) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft

  • The United States of Astor
    The President


    Astoria City, 07.12.2007



    Certificate of Promulgation


    Das


    Senate Hearings Procedure Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 18.10.2007,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit



    Senate Hearings Procedure Act


    Article I -Fundamentals


    Section 1 - Area of Application and Short Title
    (a) Das vorliegende Gesetz regelt die Prozedur der Senatsanhörungen im Verlauf der Ernennung neuer Leiter der Obersten Bundesbehörden (Secretaries).
    (b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑSenate Hearings Procedure Act".



    Article II -Advice and Consent of the Senate


    Section 1 -Principle of Advice and Consent of the Senate
    (a) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden gemäß den Gesetzen durch den Präsidenten nach Beratung und Bestätigung durch den Senat der Vereinigten Staaten ernannt.


    Section 2 -Nommination of Candidates and senatorial Hearings
    (a) Nachdem der Präsident einen Kandidaten nominiert hat und der Vorschlag dem Senat mitgeteilt wurde, wird im Senat eine Anhörung des betreffenden Kandidaten durchgeführt.
    (b) Die Senatoren dürfen dem Kandidaten eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen, um ihn auf seine fachliche Kompetenz und Eignung für das Amt zu prüfen.
    (c) Der Kandidat hat die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Er ist zu Beginn des Hearings zu vereidigen:
    ÑIch schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Gottesbezug kann entfallen.


    Section 3 -Length of Hearings
    (a) Eine Anhörung dauert mindestens 48 Stunden.
    (b) Werden innerhalb der ersten 48 Stunden keine Fragen gestellt, erklären die Senatoren lediglich, keine Fragen an den Kandidaten zu haben, so endet das Hearing nach diesem Zeitraum.
    (c) ƒußern die Senatoren Fragen an den Kandidaten, so verlängert sich das Hearing automatisch mindestens um weitere 72 Stunden nach den Bestimmungen der Subsection d.
    (d) Geht der Kandidat bereits innerhalb der 48 Stunden-Frist auf die Fragen ein, so schließt sich die 72-Stunden-Frist direkt an die 48 Stunden Frist an. ƒußert er sich zu den Fragen erst nach Ablauf der 48-Stunden-Frist, so beginnt die weitere 72-Stunden-Frist erst mit dem Zeitpunkt, wo der Kandidat sich zum ersten Mal auf die Fragen eingelassen hat.
    (e) Endet die Anhörung, bevor der Kandidat sämtliche Fragen beantwortet hat, so ist durch den Vorsitzenden auf eine zeitnahe Beantwortung der noch offenen Fragen zu drängen. Erst wenn diese Fragen ordnungsgemäß beantwortet sind, kann die Anhörung beendet und die Abstimmung über die Bestätigung eingeleitet werden.


    Section 4 -Consent of the Senate
    (a) Nach dem Ende der Anhörung entscheidet der Senat durch Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten.
    (b) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern keine anderen Mehrheiten gemacht sind.


    Section 5 -Approval and denial of a nominee
    (a) Wurde ein durch den Präsidenten nominierter Kandidat durch den Senat bestätigt, kann er durch den Präsidenten offiziell ernannt und gemäß den Gesetzen vereidigt werden.
    (b) Wurde ein durch den Präsidenten nominierter Kandidat durch den Senat abgelehnt, so erlangt eine eventuelle Ernennung keine Wirksamkeit.



    Article III -Exceptional rule by the President-elect


    Section 1 -Naming of candidates by the president-elect
    (a) Der zum neuen Präsidenten gewählte President-elect kann bereits vor seiner Vereidigung zum Präsidenten gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als Minister zu nominieren gedenkt.
    (b) Für die durch den President-elect nach Subsection 1 benannten Personen wird ebenfalls eine Anhörung nach den Bestimmungen des Article II Sections 2 und 3 durchgeführt. Die Person wird für die Dauer der Anhörung als ein Kandidat im Sinne des Artikels II betrachtet.
    (c) Nach dem Ende der Anhörung werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.


    Section 2 -Consent in case of already heard nominees
    (a) Nominiert der Präsident nach seiner Vereidigung eine Person, welche bereits nach Section 1 Subsection a als Kandidat für dieses Amt benannt wurde und welche bereits durch den Senat angehört wurde, so kann der Senat umgehend zur Bestätigung des Kandidaten schreiten.
    (b) Eine erneute Anhörung wird nur durchgeführt, wenn mindestens ein Drittel der Senatoren dies unter Angabe eines schwerwiegenden Grundes innerhalb von 24 Stunden verlangen.
    (c) Ist dies nicht der Fall, so schreitet der Senat unmittelbar zur Bestätigung gemäß den Bestimmungen des Artikels II, Sections 4 und 5.


    Section 3 -Area of Application of this Article
    (a) Die Bestimmungen dieses Artikels finden nur auf Personen Anwendung, welche als Kandidat für ein festgelegtes Ministerium durch den President-elect benannt und nach dessen Amtsantritt unmittelbar für dieses Amt nominiert werden.
    (b) Nominiert der Präsident nach seinem Amtsantritt zuerst andere Person für das Amt oder nominiert er die Person für ein anderes als das zuvor angegebene Amt, so finden die Bestimmungen dieses Artikels keine Anwendung.



    Article IV -End Notes


    Section 1 - Entry into force
    (a) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

  • The United States of Astor
    The President


    Astoria City, February 6th 2008



    Certificate of Promulgation


    Das


    Senate Hearings Procedure Act Amendment Bill


    gebilligt durch den Senate of the United States am 29.01.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.


    gez.
    Shana A. Jefferson
    President of the United States


    Senate Hearings Procedure Act Amendment Bill


    [b]Article 1
    Article III des Senate Hearings Procedure Act wird um eine Subsection 4 ergänzt:
    "Section 4 - Exception rule
    a) Leiter der Obersten Bundesbehörden, die, nach einer Präsidentenwahl, ihrer Bundesbehörde weiterhin vorstehen sollen, müssen kein Hearing im Sinne dieses Gesetzes absolvieren und können nach der Vereidigung des Präsidenten sofort ernannt werden.
    b) Soll ein Leiter einer Obersten Bundesbehörde zusätzlich ein weiteres Ressort übernehmen, so ist für dieses ein separates Hearing durchzuführen.
    c) Diese Ausnahmeregel findet nur Anwendung, wenn ein Präsident unmittelbar in eine zweite Amtszeit wiedergewählt wird. Andernfalls müssen alle zu berufenen Leiter der Obersten Bundesbehörden ein Hearing im Sinne dieses Gesetzes absolvieren.


    Article 2
    Dieses Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

  • The United States of Astor
    The President


    Astoria City, February 28th 2008



    Certificate of Promulgation


    Die


    February 2008 Abrogation Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 22.02.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.


    gez.
    Shana A. Jefferson
    President of the United States


    February 2008 Abrogation Bill


    Section 1
    Der „Rusania Treaty Ratification Act“ vom 03.10.2006 wird Außerkraft gesetzt.


    Section 2
    Dieses Gesetzt tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündigung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

  • The United States of Astor
    The President


    Astoria City, February 28h 2008



    Certificate of Promulgation


    Die


    5th Citizenship Act Amendment Bill


    gebilligt durch den Senate of the United States am 24.02.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.


    gez.
    Shana A. Jefferson
    President of the United States


    5th Citizenship Act Amendement Bill


    Section 1 – Changes of Citizenship Act, Section 5 (2)
    Die Section 5 - National Censuses – Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:


    Eine bundesweite Volkszählung soll nicht weniger als 96 Stunden und nicht mehr als 144 Stunden dauern und endet am ersten Sonntag des Monats zur Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten.



    Section 2 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

  • The United States of Astor
    The President


    Astoria City, March 6th 2008



    Certificate of Promulgation


    Die


    Moncao Treaty Ratification Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 04.03.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.


    gez.
    Shana A. Jefferson
    President of the United States


    Moncao Treaty Ratification Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen dem Königreich Moncao und den Vereinigten Staaten von Astor vom 13. Januar 2008 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei der Regierung des Königreiches Moncao zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Moncao


    Artikel I - Ziel
    1. Dieser Vertrag dient zur diplomatischen Grundlagenbildung zwischen
    den unterzeichnenden Staaten.
    2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten
    sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw.
    durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.
    3. Dieser Vertrag löst den bisher bestehenden Friedenssicherungsvertrag zwischen den Unterzeichnerstaaten aus dem Jahr 2001 ab. Weitergehende Vereinbarungen aus diesem Vertrag als in dem hier vorliegenden bleiben jedoch in bis zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages in Kraft.


    Artikel II - Botschaftertausch
    1. Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrages bekräftigen die
    unterzeichnenden Staaten den Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte
    Diplomaten auszutauschen, die vom jeweiligen Staatsoberhaupt
    akkreditiert sein müssen. Ein Zwang zum Austausch besteht nicht.


    Artikel III - Unterstützungspflicht
    1. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich hiermit nicht zu einer
    Unterstützung des anderen im Konflikt mit Drittstaaten.


    Artikel IV - Konfliktregelung
    1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem,
    diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder
    einer Internationalen Organisation geregelt


    Artikel V - Einstufung der Beziehungen
    1. Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung Ihre
    diplomatischen Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem
    sinnverwandt ein.
    2. Eine Abstufung der diplomatischen Beziehungen im Konfliktfall unter
    das Mindestmaß ist zulässig, nicht jedoch die Einstufung auf "Krieg"
    oder dem sinnverwandt. Missachtung bedeutet Vertragsbruch.


    Artikel VI - Kündigung des Vertrages
    1. Dieser Vertrag kann einseitig mit Begründung und einer zweiwöchigen
    Kündigungsfrist gekündigt werden.


    Artikel VII - Laufzeit
    1. Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.


    Artikel VIII - Inkrafttretung
    1. Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft.

  • The United States of Astor
    The President


    Astoria City, March 6th 2008



    Certificate of Promulgation


    Die


    Democratic UnionTreaty Ratification Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 04.03.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.


    gez.
    Shana A. Jefferson
    President of the United States


    Democratic Union Treaty Ratification Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen der Demokratischen Union und den Vereinigten Staaten von Astor vom 13. Januar 2008 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei der Regierung der Demokratischen Union zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


    Artikel I - Ziel
    1. Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
    2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.


    Artikel II - Einstufung der Beziehungen
    1. Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "neutral" oder dem Sinnverwandt ein.


    Artikel III - Botschafteraustausch
    1. Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.


    Artikel IV - Konfliktregelung
    1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem,
    diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.


    Artikel V - Kündigung des Vertrages
    1. Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.


    Artikel VI - Schlussbestimmungen
    1. Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
    2. Der Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
    3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.

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