Steadfast Desk – Signature of the President

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  • - Astoria City, October 18th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Presidential Reprieve and Pardon Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 18.10.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    (Robert O'Neill)
    President of the United States


    Presidential Reprieve and Pardon Act


    Section 1 - Competence
    Das Recht der Begnadigung mit Bezug auf Urteile und Disziplinarverfügungen, die auf Grund eines Bundesgesetzes ergangen sind, wird ausgeübt durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten.


    Section 2 - Petitioning a Pardon
    (1) Gnadengesuche sind an an den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder an eine von diesem bestimmte Stelle zu richten.
    (2) Das Gnadengesuch kann vom Betroffenen, von seinem gesetzlichen Vertreter und, mit Einwilligung des Betroffenen, von seinem Verteidiger oder seinem Ehegatten gestellt werden.
    (3) Bei politischen Verbrechen und Vergehen und bei Straftaten, die mit einem politischen Verbrechen oder Vergehen zusammenhängen, ist überdies der Attorney General oder der Governeur eines Staates zur Einleitung des Begnadigungsverfahrens befugt.
    (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann bestimmen, dass ein abgelehntes Gnadengesuch vor Ablauf eines gewissen Zeitraums nicht erneut gestellt werden darf.


    Section 3 - Act of Pardon
    (1) Der Gnadenerweis setzt die Gnadenwürdigkeit voraus. Ein Recht auf Gnade besteht nicht.
    (2) Durch Begnadigung können alle durch rechtskräftiges Urteil oder durch Disziplinarverfügung erteilten Sanktionen ganz oder teilweise erlassen oder verhangene Sanktion in eine mildere umgewandelt werden.
    (3) Der Gnadenerlass bestimmt den Umfang der Begnadigung.


    Section 4 - Federal Reprieve
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann in Strafsachen eine Amnestie gewähren.
    (2) Durch die Amnestie wird die strafrechtliche Verfolgung bestimmter Taten oder Kategorien von Tätern ausgeschlossen und der Erlass entsprechender Strafen ausgesprochen.
    (3) Eine Amnestie bedarf der Bestätigung durch den Senat.


    Section 5 - Procedurals
    (1) Die Einreichung eines Gnadengesuches hemmt nicht die Rechtskraft des Urteils oder der Disziplinarverfügung, außer in Fällen der strafrechtlichen Todesstrafe und der disziplinaren Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
    (2) Wird einem Gnadengesuch erst nach der Vollstreckung der Sanktion stattgegeben, so kann der Gnadenerweis nur darauf gerichtet sein, die betroffenen Sanktion aus dem polizeilichen Führungszeugnis zu streichen.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, October 18th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Restriction of Trade with Aurora Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 18.10.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    (Robert O'Neill)
    President of the United States


    Restriction of Trade with Aurora Act


    Article 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe und Geldmittel nach Aurora und die Einfuhrbeschränkungen von Waren aus Aurora.


    Article 2 - Verbote
    (1) Es ist untersagt, Rohstoffe und Geldmittel nach Aurora auszuführen,
    (2) Es ist untersagt, Waren und Zwischenwaren aus Aurora einzuführen.


    Article 3 - Aus- oder Einfuhr über Drittländer
    Wird festgestellt, dass Waren oder Geldmittel, die nach diesem Gesetz nicht nach Aurora ausgeführt oder aus Aurora eingeführt werden dürfen, über ein Drittland aus- oder eingeführt werden, so kann das Department of Trade and Treasury per Erlass die Aus- oder Einfuhr der betroffenen Rohstoffe, Waren oder Geldmittel aus dem Drittland ebenfalls untersagen.


    Article 4 - Verstöße gegen dieses Gesetz
    Jede ungenehmigte Aus- oder Einfuhr von Rohstoffen, Geldmitteln und Waren aus oder nach Aurora, die nach diesem Gesetz unter sagt sind, wird als Hochverrat gegen die Vereinigten Staaten von Astor strafrechtlich verfolgt.


    Article 5 - Final provision
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, October 20th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der United States National Symbols Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 20.10.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    United States National Symbols Act


    Article 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz legt die Nationalsymbole, die Nationalhymne, sowie die Bundeshauptstadt der Vereinigten Staaten von Astor fest.


    Article 2 – The Flag
    (1) Die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor besitzt die Farben Rot, Blau und Weiß. Acht kleine weiße Sterne symbolisieren die Bundesstaaten, der rote (#9d0a0f) Hintergrund soll Tapferkeit, die blauen (#002258) Streifen sollen Gerechtigkeit und die weißen Umrandungen sollen Reinheit symbolisieren. Der große weiße Stern symbolisiert die Vereinigten Staaten.
    (2) Grafik der Flagge:



    Article 3 – The Coat of Arms
    (1) Das Wappen der Vereinigten Staaten von Astor ist in schlichtem Weiß gehalten. Das Wappen ziert einen mit Schild und Lanze ausgestatteten Freiheitsritter auf seinem Pferd. Acht weiße Sterne sind kreisförmig um ihn herum drapiert und symbolisieren die Bundesstaaten. Der Schriftzug „the United States of Astor“ läuft am Rand enlang.
    (2) Grafik des Wappens:




    Article 4 – The National Anthem
    (1) Die Nationalhymne der Vereinigten Staaten von Astor heißt „The Pledge of Allegiance“.
    (2) Die Nationalhymne wird auf die Melodie des Liedes Star-Spangled Banner gesungen.
    (3) Der Text der Nationalhymne lautet:


    Thou shall loudly be hailed, oh land of the free,
    Our deepest allegiance we pledge to thee.
    United we stand in awe and devotion,
    Singing songs of praise to our well-beloved nation.
    May thy glorious banner enlighten our ways,
    Us following stead'ly even through darkest days.
    To victory and peace won by young, strong hand,
    Thou, banner, shall guide our fatherland.


    Laut lass dich rühmen, du Land der Frei'n,
    Tief ist die Liebe, die wir dir weihen.
    Inniglichst verbunden stehen wir hier,
    Singen das Preislied der Heimat zu dir.
    Oh stolze Fahne, geh du licht uns voran,
    wir folgen dir den Weg zur Höhe hinan.
    Zum Siege mit junger, starker Hand,
    Führen wir die Fahne für's Vaterland.


    Article 5 – The Capitol City
    (1) Die Bundeshauptstadt der Vereinigten Staaten von Astor ist Astoria City, im Bundesstaat Astoria State.
    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten, seine Regierung und der Kongress der Vereinigten Staaten sollen stets in der Bundeshauptstadt angesiedelt sein.


    Article 6 – Final provisions
    Das Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, October 25th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 2nd Federal Salary Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 25.10.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    2nd Federal Salary Act Amendment Act


    Article 1
    Article 2, Subsection (2) des Federal Salary Act wird wie folgt neu gefasst: ''Das Grundgehalt beträgt 750 $/month.''


    Article 2
    Abweichend von Article 1 beträgt das der Berechnung zugrundelegende Grundgehalt für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten weiterhin 1500 A$/month.


    Article 3
    Abweichend von Article 1 beträgt das der Berechnung zugrundelegende Grundgehalt für ein Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten - einschließlich der Funktion des Kongresspräsidenten und seines Stellvertreters - weiterhin 1500A$/month.


    Article 4
    (1) Dieses Gesetzt tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
    (2) Mit Ablauf des 30.11.2008 tritt Article 3 außer Kraft.
    (3) Mit Ablauf des 31.01.2009 tritt Article 2 außer Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, October 25th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Transition Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 25.10.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Transition Act


    Article 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Informationspflicht gegenüber und die Übergabe der Amtsgeschäfte der Federal Government an einen President-elect.


    Article 2 – Duty to inform
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist verpflichtet, einem President-elect ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des offiziellen amtlichen Endergebnisses über alle wichtigen außen-, wie innenpolitischen, laufenden Verfahren zu informieren.
    (2) Dazu zählen:
    a) alle außenpolitischen Verhandlungen,
    b) alle außenpolitischen Vertragswerke, die noch nicht finalisiert wurden,
    c) alle diplomatischen Anfragen,
    d) alle laufenden Debatten in internationalen Organisationen,
    e) alle laufenden, militärischen Einsätze,
    f) alle geheimdienstlichen Informationen, welche die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten tangieren oder dafür Sorge tragen können, eine militärische Auseinandersetzung mit einer ausländischen Macht zu verhindern, zu beschleunigen oder zu gewinnen,
    g) alle Anfragen der Regierungen der Bundesstaaten,
    h) alle wirtschafts- und finanzpolitischen Fakten, Zahlen und Statistiken,
    i) alle laufenden Gerichtsverfahren, in denen die Vereinigten Staaten als Kläger oder Beklagter involviert sind.
    (3) Zu diesem Zweck soll der Präsident der Vereinigten Staaten die Zurverfügungstellung von Übergangs-Räumlichkeiten im Weißen Haus anordnen, zu denen lediglich der Präsident der Vereinigten Staaten, der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, die Leiter der Obersten Bundesbehören, sowie der President-elect und der Vice President-elect unbeschränkten Zutritt haben sollen.
    (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist verpflichtet, alle in diesem Gesetz genannten Informationen innerhalb der Übergangs-Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
    (5) Der President-elect und der Vice President-elect sind verpflichtet, über sämtliche der ihnen im Rahmen des Übergangs bekanntgewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.


    Article 3 – Transition
    (1) Am Tag seiner Vereidigung soll der Präsident der Vereinigten Staaten, sobald er in sein Amt eingeführt wurde, alle wichtigen Akten aus den Übergangs-Räumlichkeiten in den regulären Tagungsraum des Kabinetts verbringen.
    (2) Anschließend soll er die Schließung der Übergangs-Räumlichkeiten anordnen.
    (3) Die Übergangs-Räumlichkeiten sollen erst wieder geöffnet werden, wenn ein neuer President-elect gewählt ist.
    (4) Ist ein amtierender Präsident der Vereinigten Staaten oder ein amtierender Vizepräsident der Vereinigten Staaten zum President-elect oder Vice President-elect gewählt, finden die Regelungen dieses Gesetzes keine Anwendung.


    Article 4 – Penalty
    Ein Präsident der Vereinigten Staaten, der seinen Pflichten nach diesem Gesetz nicht nachgekommen ist, soll wegen Unterlassen von Amtshandlungen nach den Strafgesetzen belangt werden.


    Article 5 – Final provisions
    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, October 29th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Electoral Roll Introduction Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 29.10.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Electoral Roll Introduction Act


    An Act to implement the Electoral Roll as a replacement for the National Census and to improve the Election of Congress Act.


    ARTICLE I – CHANGES TO THE CITIZENSHIP ACT


    Section 1
    Section 4 (2) des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    “(2) Der Bürger ist verpflichtet, an von seiner Staatsregierung durchgeführten Volkszählungen teilzunehmen.“


    Section 2
    Section 5 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    Section 5 – National Census
    (1) Bundesweite Volkszählungen sind nicht vorgesehen.
    (2) Es steht den Bundesstaaten frei, eigene Volkszählungen durchzuführen, die zum Ziel haben können, nicht teilnehmenden Bürgern für staatliche Wahlen das Wahlrecht temporär abzuerkennen. Die Ergebnisse einer staatlichen Volkszählung sollen dem Registration Office mitgeteilt werden. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist nur nach Section 6 dieses Gesetzes möglich.“


    Section 3
    Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    "a) In Subsection (3) wird der Teilsatz “oder der Bürger nicht an einer Volkszählung teilgenommen hat.“ gestrichen.
    b) Subsection (4) wird gestrichen. An ihrer statt wird eine neue Subsection 4 eingefügt:
    „(4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit drei Monaten keinen Beitrag mehr im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat.“



    ARTICLE II – CHANGES TO THE PRESIDENTIAL ELECTION ACT


    Section 1
    In Article I, Section 1 (b) wird der Buchstabe “Ñ“ vor Presidential Election Act gestrichen.


    Section 2
    In Article II, Section 1 (d) und in Article II, Section 2 (a) wird der Buchstabe „ƒ“ im Wort ƒmter durch den Buchstaben „Ä“ ersetzt.


    Section 3
    Article II, Section 1 wird wie folgt erweitert:
    (e) Um das aktive Wahlrecht zu erlangen ist es zudem notwendig, sich vor jeder Wahl in ein Wählerverzeichnis einzutragen.
    (f) Das Wählerverzeichnis ist durch das United States Electoral Office anzulegen.
    (g) Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden.
    (h) Wer sich innerhalb der unter (g) genannten Frist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl.
    (i) Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
    (j) Wer sich in das Wählerverzeichnis zu einer Präsidentenwahl einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat parallel stattfindenden Senatorenwahl.“


    ARTICLE III – CHANGES TO THE ELECTION OF CONGRESS ACT


    Section 1
    Article I, Section 2 des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 2 Right to vote & Eligibility
    (1) Sowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, welche am ersten Tag der Wahl seit mindestens zwei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzen.
    (2) Um das aktive Wahlrecht zu erlangen ist es zudem notwendig, sich vor jeder Wahl in ein Wählerverzeichnis einzutragen.
    (3) Das Wählerverzeichnis ist durch das United States Electoral Office anzulegen.
    (4) Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden.
    (5) Wer sich innerhalb der unter (4) genannten Frist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl.
    (6) Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
    (7) Wer sich in das Wählerverzeichnis zu einer Repräsentantenhauswahl oder einer Präsidentenwahl einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat parallel stattfindenden Senatorenwahl.
    (8) Finden Nachwahlen für den Senat oder das House of Representatives statt, sind erneut Wahlverzeichnisse gemäß diesem Gesetz auszulegen.
    (9) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.
    (10) Das United States Electoral Office überprüft jede Kandidatur auf Konformität mit diesem Gesetz und streicht Kandidaturen, die nicht die Vorraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung ist öffentlich und mit Begründung bekannt zu geben.“


    Section 2
    Article I, Section 3 des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 3 Realization of Elections
    (1) Wahlen zum House of Representatives finden gemäß der Verfassung der United States of Astor immer in den Monaten März, Juli und November statt.
    (2) Die Wahl soll 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
    (3) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren.“


    Section 3
    Article I des Election of Congress Act wird um eine Section 6 erweitert:
    Section 6 Loss of mandate
    (1) Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch:
    a) öffentlich erklärten Verzicht,
    b) Rücktritt,
    c) Tod,
    d) Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft,
    e) gerichtliche Aberkennung des Wahl- und/oder Wählbarkeitsrechts,
    f) Ungültigkeitserklärung der Wahl durch Gerichtsbeschluss,
    g) eine nachträglich festgestellte Änderung des Wahlergebnisses,
    i) mindestens vierzehntägige unangekündigte Abwesenheit. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Hierbei ist das Datum der letzten Anwesenheit im Forum ausschlaggebend.
    (2) Verzicht oder Rücktritt sind öffentlich zu erklären. Sie können nicht widerrufen werden.
    (3) Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt der Listennachfolger auf den freien Sitz nach. Fehlt ein solcher Listennachfolger, hat dieser inzwischen das Wählbarkeitsrecht verloren oder erklären sämtliche Listennachfolger ihren Verzicht, soll die Partei oder Vereinigung, auf deren Liste das Mitglied in das Repräsentantenhaus gewählt wurde, eine andere in das Repräsentantenhaus wählbare Person bestimmen, die für das Mandat nachfolgen soll."


    Section 4
    Die Article II, Section 1, Subsection 5 und Article II, Section 5 werden gestrichen.


    Section 5
    Article II, Section 3, Subsection 3 wird wie folgt neu gefasst:
    (3) Die Sitze der einzelnen Listen im Repräsentantenhaus werden nach der Anzahl der Zweitstimmen durch das Höchstzählverfahren, beginnend mit der Division durch 5, berechnet."


    Section 6
    Article II, Section 4, Subsection 4 wird wie folgt neu gefasst:
    (4) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht innerhalb der Frist an, so gilt dies als Verzicht gemäß diesem Gesetz, Article I, Section 6."


    Section 7
    Article III des Election of Congress Act wird durch eine Section 4 erweitert:
    Section 4 Date of Election
    (1) Die Wahlen zum Senat sollen 5 Tage dauern und stets am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
    (2) Nachwahlen zum Senat dürfen abweichend von Section 4 (1) auch an anderen Tagen des Nachwahlmonats enden.“


    Section 8
    Article III des Election of Congress Act wird durch eine Section 5 erweitert:
    Section 5 Inauguration
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, fordert der Präsident des Kongresses die neu gewählten Mitglieder des Senats zur namentlichen Meldung und Ableistung des durch Gesetz vorgesehenen Eides auf.
    (2) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht innerhalb von sieben Tagen an, so gilt dies als Verzicht gemäß diesem Gesetz, Article I, Section 6.“


    ARTICLE IV – FINAL PROVISION
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, November 5th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 3rd Federal Salary Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 05.11.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    3rd Federal Salary Act Amendment Act


    Article 1
    Article 8, Section 1 des Federal Salary Act wird wie folgt neu gefasst:


    "1) Der Tarifgruppe E gehören Angestellte bundespolizeilicher und informationsdienstlicher Behörden an. Sie zerfällt in die Abschnitte EI-EIII.
    a) Besoldung nach EI (15% des Grundgehalts) gilt für: Agenten des Central Intelligence Service, Agenten des Federal Bureau of Investigations, Agenten des Military Intelligence, Agenten des National Observation Bureau, Agenten des Secret Service, Deputy Marshals des US Marshal Service, Agenten der US Customs and Border Protection.
    b) Besoldung nach EII (20% des Grundgehalts) gilt für: Deputy Directors des Central Intelligence Service, Deputy Directors des Federal Bureau of Investigations, Deputy Directors des National Observation Bureau, District Marshals des US Marshal Service.
    c) Besoldung nach EIII (25% des Grundgehalts) gilt für: Director des Central Intelligence Service, Director des Federal Bureau of Investigations, General Commander of the Military Intelligence , Director des National Observation Bureau, Director des US Marshal Service, Director des Secret Service, Commissioner of the US Customs and Border Protection."


    Article 2
    Article 8, Section 3 des Federal Salary Act wird wie folgt neu gefasst:
    "3) Anspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe E haben nur solche Angestellten bundespolizeilicher und informationsdienstlicher Behörden, die den ihnen vorgesetzten Secretaries einen monatlichen Aktivitätsbericht vorlegen."


    Article 3
    Die Wendung "Article 9 (1)" in Article 11, Section 3 und 4 des Federal Salary Act wird ersetzt durch die Wendung "Article 10, Section 1"


    Article 4
    Angestellte informationsdienstlicher Behörden können innerhalb einer Frist von 28 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Department of Trade and Treasury beantragen, dass Ihnen das nach der Neufassung von Article 8 des Federal Salary Act zustehende Gehalt rückwirkend bereits ab dem 01.05.2008 ausgezahlt wird, soweit sie in diesem Zeitraum Aktivität im Amt zweifelsfrei nachweisen können.


    Article 5
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, November 20th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 6th Election of Congress Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 20.11.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    6th Election of Congress Act Amendment Act


    Article I
    (1) Article I, Section 2 (5) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    „(5) Wer sich innerhalb der unter Article I, Section 2 (4) genannten Frist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl.“


    (2) In Article I, Section 2 (7) des Election of Congress Act werden die Wörter "oder einer Präsidentenwahl" ersatzlos gestrichen.


    (3) Article I, Section 3 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    „(1) Wahlen zum House of Representatives finden gemäß der Verfassung der United States of Astor immer in den Monaten März, Juli und November statt. Sie sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen.“


    (4) Article I, Section 4 (2) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    „(2) Abgegebene Stimmen sind ungültig, wenn die wählende Person nicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor ist, die in Article I, Section 2 genannten Kriterien nicht erfüllt, die Identifizierung unvollständig oder falsch ist oder der Wahlzettel fehlerhaft ausgefüllt ist.



    Article II
    (1) Article II, Section 1 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    „(1) Das Repräsentantenhaus wird in freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Bürgern der Vereinigten Staaten von Astor, die gemäß Article I, Section 2 aktiv wahlberechtigt sind, gewählt.“


    (2) Article II, Section 2 (2) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    „(2) Personen, die das passive Wahlrecht nach Article I, Section 2 nicht besitzen, dürfen nicht kandidieren. Senatoren sowie der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten dürfen kandidieren und müssen, sollten sie gewählt werden, ihr Amt niederlegen.“



    Article III
    (1) Article III, Section 1 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    „(1) Ein Senator wird von allen Bürgern eines Bundesstaates, die gemäß Article I, Section 2 aktiv wahlberechtigt sind, in freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt.“


    (2) Article III, Section 4 (2) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    „(2) Nachwahlen zum Senat dürfen abweichend von Article III, Section 4 (1) auch an anderen Tagen des Nachwahlmonats enden.“


    (3) Article III, Section 5 des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:
    „Section 5 Inauguration
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, fordert ein Mitglied des Kongresspräsidiums die neu gewählten Mitglieder des Senats zur namentlichen Meldung und Ableistung des durch Gesetz vorgesehenen Eides auf.
    (2) Senatoren, die durch eine Nachwahl in ihr Amt gewählt werden, sollen unmittelbar nach ihrer Wahl durch ein Mitglied des Kongresspräsidiums zur Ableistung Ihres Eides aufgefordert werden.
    (2) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht innerhalb von sieben Tagen an, so gilt dies als Verzicht gemäß diesem Gesetz, Article I, Section 6.



    Article IV
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, December 9th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der October, November and December 2008 Budget Act


    gebilligt durch das House of Representatives of the United States am 08.12.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    October, November and December 2008 Budget Act


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen.


    Article 2
    Das Department of Trade and Treasury wird zur Aufnahme eines Kredits bei der Federal Reserve Bank in Höhe von 100.000,00 A$ zu einem monatlichen Zinssatz von 0,25% ermächtigt.


    Article 2
    Unternehmen im Besitz des Bundes bestimmen die Preise ihrer Produkte selbstständig bei einer maximalen Abweichung von 20% von den Selbstkosten. Eine Abweichung von bis zu 0,10 A$ ist unabhängig vom absoluten Wert der Selbstkosten gestattet.


    Amendment - Haushalt für Oktober, November und Dezember 2008

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

    Einmal editiert, zuletzt von Bob O'Neill ()


  • - Astoria City, December 24th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Customs Duty Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 24.12.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Customs Duty Act


    ARTICLE I - DUTIES


    Section 1 - Export of Cargo
    (1) Im astorischen Wirtschaftsraum erworbene oder produzierte und ins Ausland ausgeführte Rohstoffe werden mit Ausfuhrzöllen von 25% ihres Marktwertes verzollt.
    (2) Im astorischen Wirtschaftsraum erworbene oder produzierte und ins Ausland ausgeführte Zwischenprodukte werden mit Ausfuhrzöllen von 25% ihres Marktwertes verzollt.


    Section 2 - Import of Cargo
    Im Ausland erworbene oder produzierte Fertigprodukte werden mit Einfuhrzöllen von 25% ihres Marktwertes verzollt.


    Section 3 - Definitions
    (1) Rohstoffe sind alle Güter, die aus keinem anderen Vorprodukt hergestellt worden sind.
    (2) Zwischenprodukte sind Güter, die aus anderen Vorprodukten hergestellt worden sind oder zu anderen Gütern weiterverarbeitet werden können, selbst aber nicht von der Bevölkerung gekauft werden.
    (3) Fertigprodukte sind Güter, die von der Bevölkerung gekauft werden.
    (4) Erfüllt ein Gut nach vorherigen Regeln mehrere Klassifikationen, so ist es grundsätzlich als das höherwertige Gut zu klassifizieren; die betroffene zollpflichtige juristische Person muss in diesem Fall glaubhaft die Verwendung als minderwertiges Gut erklären.


    ARTICLE II - ORGANIZATION


    Section 1 - Executing Authority
    (1) Mit der Durchsetzung der Regelungen nach Article I ist das Department of Trade and Treasury als Institution und der dem Department vorstehende Secretary als Person beauftragt.
    (2) Die Federal Reserve Bank und ihr technischer Betreiber sind dazu verpflichtet, dem Department of Trade and Treasury Amtshilfe zur Erledigung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben zu leisten.


    Section 2 - Method of Payment
    (1) Die Zölle nach Article I sollen vom Department of Trade and Treasury auf automatisiertem Wege eingetrieben werden.
    (2) Steht ein automatisiertes System nicht zur Verfügung oder arbeitet es offenkundig fehlerhaft, sind die von diesem Gesetz betroffenen Unternehmen verpflichtet, dem Department of Trade and Treasury bis zum Monatssiebten sämtliche im vergangenen Monat getätigten Importe und Exporte, die nach nach Article I zu verzollen sind, nachzuweisen.


    Section 3 - Insolvence
    (1) Ist eine juristische Person nicht imstande, die erhobenen Zölle zu zahlen, so kann die Federal Reserve Bank im Auftrage des Department of Trade and Treasury solange alle Kontoeingänge einziehen, bis die Schuld beglichen ist, oder auch Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte im Wert der (Rest-) Schuld konfiszieren.
    (2) Auf Zollschulden nach diesem Gesetz fallen monatlich 10% Zinsen an.
    (3) Weiterhin gelten die Bestimmungen des Federal Debt Refund Act.


    ARTICLE III - EXCEPTIONS
    (1) Nicht von diesem Gesetz betroffen ist der Handel mit Ländern, mit denen die Vereinigten Staaten durch völkerrechtliches Abkommen die Anwendung von Zöllen gegenseitig ausgeschlossen haben.
    (2) Sieht ein völkerreichtliches Abkommen der Vereinigten Staaten mit einem anderen Land ermäßigte Zölle oder eine Meistbegünstigung vor, so ist das Department of Trade and Treasury ermächtigt, die Höhe der Zölle nach Article I Section 1 und 2 abweichend durch Verordnung festzusetzen.


    ARTICLE IV - FINAL PROVISION
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten, frühestens aber am 1. Dezember 2008 in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, December 27th, 2008 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Federal Salary Abrogation Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 27.12.2008,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Federal Salary Abrogation Act


    Article 1
    Der Federal Salary Act vom 26.09.2007 und seine Amendments werden aufgehoben.


    Article 2
    Die Article 2, Article 4 (1b) und 4 (1c) bleiben bis zm 31. Januar 2009 in Kraft.


    Article 3
    Die Article 2 und Article 5 bleiben bis zum 31. März 2009 in Kraft.


    Article 4
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, January 5th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Banking Act Introduction Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 05.01.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Banking Act Introduction Act


    Article I – Banking Act


    Sec. 1. Introduction of the Banking Act.
    Der folgende "Banking Act" wird geltendes Recht der Vereinigten Staaten:


      Banking Act


      ARTICLE I - CREDIT INSTITUTION


      Sec. 1. Definitions.
      (1) Ein Geld- und Kreditinstitut (im folgenden "Bank" genannt) ist ein Unternehmen, das
      1. fremde Gelder als Einlagen annimmt,
      2. anderen Gelddarlehen und Kredite gewährt,
      3. für andere Wertpapiere verwahrt und verwaltet,
      4. Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere übernimmt,
      5. bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehr durchführt.
      (2) Ein Bankkunde (im folgenden "Kunde" genannt) ist eine natürliche oder juristische Person, welche die Dienstleistungen einer Bank nach Subsection 1 in Anspruch nimmt.


      Sec. 2. Banking Secrecy.
      (1) Der Kunde hat, vorbehaltlich der Regelungen dieses Gesetzes, ein Recht auf Schutz seiner ökonomischen Privatsphäre; die Bank hat somit die Pflicht, über alle Tatsachen, die ihre Kunden betreffen, Verschwiegenheit zu wahren.
      (2) Zu Zwecken der Strafverfolgung kann die Geheimhaltungspflicht auf richterliche Anordnung im Einzelfall aufgehoben werden.


      Sec. 3. Duties of Credit Institutions.
      (1) Banken sind zum verantwortlichen Umgang mit dem ihnen anvertrauten Geld verpflichtet.
      (2) Eine Bank soll über ein ständig verfügbares Eigenkapital von wenigstens 10.000,00 A$ verfügen. Kann sie ein solches Eigenkapital nicht aufweisen, ist die Bank verpflichtet, sich bis zu dieser Höhe zu versichern; hilfsweise sollen Bürgschaften in entsprechender Höhe nachgewiesen werden.


      Sec. 4. Deposit Insurance.
      (1) Nach diesem Gesetz in den Vereinigten Staaten zugelassene Banken sind dazu verpflichtet, untereinander eine Institution zu schaffen, um Geldeinlagen ihrer Kunden abzusichern.
      (2) Nicht durch die Deposit Insurance abgesichert sein müssen: Schäden aus Fehlbuchungen, Diebstahl und Betrug sowie Wertpapiere der Bank, Depotbestände und Schließfachinhalte.
      (3) Die Kosten der Absicherung tragen die Banken über eine Umlage. Diese Umlage soll von der Höhe der Einlagen, der Umlagesatz vom Risiko der Bank abhängen. Je nach Eigenkapitalausstattung können die Banken in Klassen mit unterschiedlichen Beitragssätzen eingeteilt werden.
      (4) Die Organisation der Deposit Insurance, die Festlegung der Beitragssätze sowie die Höhe der durch die Deposit Insurance abgesichterten Einlagen werden von den Banken durch eine gemeinschaftlich beschlossene Satzung geregelt, die der Zustimmung der Bankenaufsicht bedarf.


      ARTICLE II - SUPERVISION


      Sec. 1. Supervisory Authority.
      (1) Das Department of Trade and Treasury richtet eine Bankenaufsicht (Banking Supervisory Authority) ein, die von den Weisungen des Departments unabhängig arbeiten soll.
      (2) Die Bankenaufsicht überwacht den Anlage- und Kreditmarkt und kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften aus diesem Gesetz.
      (3) Die Bankenaufsicht ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Banken zu unterstützen.


      Sec. 2. Banking Supervision.
      (1) Die Errichtung einer Bank bedarf der Genehmigung der Bankenaufsicht.
      (2) Die Bank ist verpflichtet, die zur Durchführung und angemessenen Fortentwicklung des Bankbetriebes erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
      (3) Die Bankenaufsicht nimmt die nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.


      Sec. 3. Powers of the Supervisory Authority.
      (1) Die Bankenaufsicht kann nur mit Nennung von Gründen Auskunft über alle relevanten Daten und Informationen einer Bank verlangen.
      (2) Vorschriften und Anordnungen der Aufsichtsbehörde, um Verstöße gegen bankenrechtliche Vorschriften zu verhindern, zu beseitigen oder aufzudecken, dürfen die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabe von Krediten und Geldanlagen oder den Depothandel nicht beeinträchtigen.
      (3) Die Bankenaufsicht kann gegenüber einer Bank Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, Verstöße gegen bankenrechtliche Vorschriften und Anordnungen zu unterbinden oder sonstige Missstände zu beseitigen oder zu verhindern, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabe von Krediten und Geldanlagen oder den Depothandel sowie deren Überwachung beeinträchtigen können.
      (4) Weiter kann die Bankenaufsicht die Angabe der Identität der aus den getätigten Geschäften berechtigten oder verpflichteten Personen verlangen, sofern Anhaltspunkte vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass bankenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen verletzt werden oder sonstige Missstände vorliegen, welche die ordnungsmäßige Durchführung der Vergabe von Krediten und Geldanlagenoder den Depothandel beeinträchtigen können.
      (5) Das Betreten der Geschäftsräume der Bank in Sachen der Aufsicht sind nur zu den Geschäftszeiten der betroffenen Bank gestattet.


      ARTICLE III - CREDITS AND SAVINGS


      Sec. 1. Definitions.
      (1) Ein Kredit ist die Geldleihgabe einer Bank an einen Kunden.
      (2) Eine Geldanlage ist die Geldleihgabe eines Kunden an eine Bank.


      Sec. 2. Contract.
      (1) Die Vergabe eines Kredits oder die Einrichtung einer Geldanlage wird durch Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank geregelt.
      (2) Der Vertrag muss mindestens die folgenden Regelungen beinhalten:
      1. Vertragsdauer in ganzen Tagen, hilfsweise die Vereinbarung einer unbefristeten Laufzeit,
      2. Höhe des gewährten Kredits oder der verwalteten Geldanlage in Astor-Dollar (A$),
      3. Höhe des vereinbarten monatlichen Zinses, hilfsweise die Vereinbarung eines festen Zinses für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
      (3) Der Vertrag bedarf der Schriftform, soweit der Kredit oder die Geldanlage nicht über ein von der Federal Reserve Bank zur Verfügung gestelltes automatisiertes System vereinbart wird.


      Sec. 3. Usury.
      Der Abschluss eines Vertrages zur Gewährung eines Kredits oder zur Verwaltung einer Geldanlage ist nichtig, wenn Vermögensvorteile versprochen oder gewährt werden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


      ARTICLE IV - DEBT REFUND


      Sec. 1. Definitions.
      (1) Schuldner ist derjenige, der einen Kredit genommen hat oder eine Geldanlage verwaltet.
      (2) Gläubiger ist derjenige, der einen Kredit vergeben hat oder eine Geldanlage verwalten lässt.


      Sec. 2. Debt Refund.
      (1) Im Falle einer Nichtbegleichung der Schuld im zuvor durch Vertrag vereinbarten Zeitraum ist der Schuldner vom Gläubiger schriftlich an die ausstehende Schuld zu erinnern.
      (2) Die Erinnerung muss innerhalb von höchstens vierzehn Tagen nach Ablauf der Schuldfrist erfolgen. Die Inkenntnisnahme des Schuldners hat innerhalb der auf die Erinnerung folgenden vierzehn Tage zu erfolgen. Aufgrund von offensichtlichen Gründen, insbesondere wegen einer Abwesenheit, verlängert sich die Frist um die Dauer der Abwesenheit, höchstens jedoch um achtundzwanzig Tage.
      (3) Begleicht der Schuldner die Schuld innerhalb von sieben Tagen, nachdem er die Erinnerung zur Kenntnis genommen hat, entstehen ihm keine weiteren Zahlungsverpflichtungen als die zum Zeitpunkt der Ablauf der Schuldfrist bestehenden.


      Sec. 3. Title of Execution.
      (1) Begleicht der Schuldner seine Schuld auch nach Erinnerung nicht, kann der Gläubiger beim zuständigen Bundesgericht einen Vollstreckungstitel beantragen. Der Antrag muss die Schuldsumme und den Nachweis des Erbringens einer Erinnerung enthalten und muss schriftlich gestellt werden.
      (2) Das zuständige Bundesgericht prüft den Antrag auf formelle und inhaltliche Richtigkeit und stellt, sofern es keine Gründe zur Beanstandung des Antrags sieht, den Vollkstreckungstitel aus.
      (3) Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger, bei den zuständigen und ausführungsfähigen Bundeseinrichtungen die Eintreibung der Schuld beim Schuldner zu verlangen. Die entsprechenden Bundeseinrichtungen sind befugt, die Eintreibung der Schuldsumme auch zwangsweise vorzunehmen und dafür auf Konten des Schuldners, auch wenn er sie unter anderem Namen führt, zuzugreifen.


      Sec. 4. Outstanding Debt.
      Verfügt der Schuldner nach Vollstreckung des Vollstreckungstitels weder auf seinem eigenen Konto noch auf Konten, die er unter anderem Namen führt, über ausreichende Mittel und Forderungen, um die Schuld beim Gläubiger zu begleichen, ist die Pflicht zur Begleichung der Schuld damit nicht aufgehoben, sondern nur gestundet, bis er ganz oder teilweise über die notwendigen Mittel zur Begleichung der Schuld verfügt.


    ARICLE II - FEDERAL RESERVE BANK ACT


    Sec. 1. Lending by the Federal Reserve Bank.
    (1) Section 2 (1), Nr. 5 des Federal Reserve Bank Act wird wie folgt neu gefasst:

      5. Die Bereitstellung von Konten für Bürger, Unternehmen und Vereine, sofern dies nicht durch die nach dem Banking Act zugelassenen Banken geschehen kann.


    (2) Section 2 (2) des Federal Reserve Bank Act wird wie folgt neu gefasst:

      (2) Die Federal Reserve Bank vergibt Kredite an den Bund, die Bundesstaaten, staatliche Institutionen, sowie die nach dem Banking Act zugelassenen Banken. Zu diesem Zwecke erlässt sie verbindliche Richtlinien für die Kreditvergabe, die sie öffentlich bekannt macht.


    Sec. 2. Director of the Federal Reserve Bank.
    Section 3 des Federal Reserve Bank Act wird wie folgt neu gefasst:

      Section 3 - The Director
      (1) Die Leitung der Federal Reserve Bank obliegt dem Director.
      (2) Der Director der Federal Reserve Bank:
      1. führt die täglichen Geschäfte der Federal Reserve Bank, einschließlich ihrer Aufgaben als staatliche Notenbank,
      2. erlässt die Richtlinien für die Vergabe von Krediten durch die Federal Reserve Bank,
      3. entscheidet über die Einrichtung von Konten bei der Federal Reserve Bank, einschließlich deren begründete Versagung,
      4. entscheidet über die vorübergehende Sperrung von Konten bei der Federal Reserve Bank, soweit ihm erhebliche Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht einer Straftat naheliegen oder die Sperrung zur Vereitelung einer Straftat beitragen kann,
      5. nimmt bei Vorliegen eines gerichtlich angeordneten Vollstreckungstitels auf Antrag des Gläubigers die notwendigen Maßnahmen vor, um den Vollstreckungstitel durchzusetzen,
      6. bestimmt in Absprache mit dem Department of Trade and Treasury über die Verwendung unerwarteter Überschüsse, soweit die Gelder nicht für den Bundeshaushalt vorgesehen sind,
      7. vertritt die Federal Reserve Bank gerichtlich und außergerichtlich.
      (3) Die Amtszeit des Directors beträgt 6 Monate. Eine Wiederberufung ist zulässig.
      (4) Der Director wird vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Secretary of Trade and Treasury dem Senat zur Ernennung vorgeschlagen und nach erfolgter Bestätigung durch den Präsidenten ernannt.
      (5) Der Director wird vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Secretary of Trade and Treasury entlassen, wenn
      1. der Director um seine Entlassung gebeten hat,
      2. die Amtszeit des Directors abgelaufen ist oder
      3. Tatsachen vorliegen, die eine offensichtliche Unfähigkeit oder einen offensichtlichen Unwillen des Directors zur sachgemäßen Amtsaussübung belegen; in diesem Falle kann der Senat binnen vierzehn Tagen der Entlassung durch ausdrücklichen Beschluss widersprechen, woraufhin die Entlassung unwirksam ist.
      (6) Ist kein Director im Amt, bestimmt der Präsident in Absprache mit dem Secretary of Trade and Treasury einen kommissarischen Director für die Dauer der Verwaisung, höchstens jedoch für vierzehn Tage. Der Senate kann der Bestimmung eines kommissarischen Directors durch ausdrücklichen Beschluss widersprechen, woraufhin dieser unverzüglich zu entlassen ist.


    ARTICLE III - ECONOMIC SUPPORT LOAN ACT


    Sec. 1. Amplification of the Economic Support Load Act.
    Article I, Section 2 des Economic Support Load Act wird wie folgt neu gefasst:

      Sec. 2. Director.
      (1) Der Direktor der Economic Support Bank wird vom Präsidenten in Absprache mit dem Secretary of Trade and Treasury ernannt und entlassen.
      (2) Der Direktor der Economic Support Bank amtiert für sechs Monate. Wiederberufung ist zulässig.
      (3) Ist kein Direktor der Economic Support Bank ernannt, so nimmt der Secretary of Trade and Treasury dessen Aufgaben nach diesem Gesetz wahr.


    ARTICLE IV – FINAL PROVISION


    Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, January 5th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der January 2009 Budget Act


    gebilligt durch das House of Representatives of the United States am 05.01.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    January 2009 Budget Act


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen.


    Article 2
    Unternehmen im Besitz des Bundes bestimmen die Preise ihrer Produkte selbstständig bei einer maximalen Abweichung von 20% von den Selbstkosten. Eine Abweichung von bis zu 0,10 A$ ist unabhängig vom absoluten Wert der Selbstkosten gestattet.


    Amendment - Haushalt für Januar 2009

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, January 8th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Operations of the Astorian Armed Forces Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 07.01.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Operations of the Astorian Armed Forces Amendment Act


    Art. 1. Change of Title.
    Der Titel des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird in "Operations of the Armed Forces Information Act" geändert, so dass das Gesetz künftig als "OAFIA" abgekürzt werden soll.


    Art. 2. Fundamentals
    Article 1 des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 1 -Fundamentals
      (1) Dieses Gesetz regelt den Informationsaustausch zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor und dem Kongress im Falle militärischer Operationen der astorischen Streitkräfte.
      (2) Die Rechte des Präsidenten der Vereinigten Staaten gemäß Article I, Section 1, Subsection 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten bleiben von diesem Gesetz unberührt.


    Art. 3. Informing the Congress.
    (1) In Article 2, Section 1 des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird die Wendung "den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor bzw." gestrichen.
    (2) Article 2, Section 2 des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird gestrichen.
    (3) Article 2, Section 3 Satz 2 des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird gestrichen.
    (4) Article 2, Section 4 des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird gestrichen.
    (5) In Article 2, Section 5 des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird die Wendung "so darf" durch die Wendung "soll" ersetzt.
    (6) Article 2, Section 5, Satz 2 des Operations of the Astorian Armed Forces Act wird wie folgt neu gefasst: "Das Kongresspräsidium ist auf diese Tatsache hinzuweisen."


    Art. 4. Final Provision
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, January 22nd, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Democratic Union Amendment Treaty Ratification Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 22.01.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Democratic Union Amendment Treaty Ratification Act


    Art. 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union vom 11. Januar 2009 in der im Angang beigefügten Fassung und billigt ihn.


    Art. 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei der Regierung der Demokratischen Union zu hinterlegen.


    Art. 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


      Anhang: Basic Treaty between the United States and the Demoractic Union Amendment Treaty


      Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


      Die Vereinigten Staaten und die Demokratische Union sind überein gekommen, den zwischen ihnen bestehenden Grundlagenvertrag wie folgt zu ändern:


      Artikel 1
      Dem Grundlagenvertrag wird die folgende Präambel vorangestellt:


      "Die vertragsschließenden Parteien,


      EINGEDENK ihrer freundschaftlichen Beziehungen,
      GEWILLT, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen,
      IM BESTREBEN, gemeinsam die Basis für eine Sicherheitsarchitektur zu legen, die eine Zone der Freiheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands schafft,


      sind übereingekommen, die Grundlagen der Beziehungen ihrer Staaten wie folgt auszugestalten und auf dieser Grundlage weiter auszubauen:"


      Artikel 2
      Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIa eingefügt:


      "Artikel IIIa - Regierungskonsultationen
      1. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
      2. Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der vertragsschließenden Parteien mit dem gemeinsamen Wertekanon der vertragsschließenden Parteien übereinstimmt, eingeladen werden.
      3. Die vertragsschließenden Parteien richten eine ständige Arbeitsgruppe ein, die zur Aufgabe hat, die Gründe für das Scheitern der Internationalen Sicherheitsorganisation (ISO) zu ergründen und erfolgversprechendere Alternativen für eine Nachfolgeorganisation zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und legt zu jeder stattfindenden Regierungskonsultation einen Bericht ihrer Arbeit vor. Sie besteht aus den Aussenministern sowie einer gleichen Zahl weiterer Angehöriger der diplomatischen Dienste der vertragsschließenden Parteien."


      Artikel 3
      Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIb eingefügt:


      "Artikel IIIb - Bildungsausstausch
      1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
      2. Die vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass sie für Staatsangehörige der anderen vertragsschließenden Partei, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Visavergabe ermöglichen."


      Artikel 4
      Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIc eingefügt:


      "Artikel IIIc Grenznaher Verkehr
      1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, den grenznahen Verkehr zu erleichtern. Dies betrifft im Besonderen grenzüberschreitende Pendler.
      2. Grenznahe Pendler sind insbesondere diejenigen, die
      - in einem Abstand von 30 km zur Grenze wohnen und
      - jenseits der Grenze dauerhaft einer lohnabhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen oder Waren transportieren.
      3. Die für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der vertragsschließenden Parteien leisten sich gegenseitig Amtshilfe, wenn auf dem Gebiet einer vertragsschließenden Partei eine dort strafbare Tat verübt wird und die rechtzeitige Ergreifung durch Übertritt auf das Gebiet der anderen vertragsschließenden Partei ansonsten vereitelt werden würde."


      Artikel 4
      Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIId eingefügt:


      "Artikel IIId Heißer Draht
      1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, dass zwischen dem White House in Astoria City und dem Unionskanzleramt in Manuri ein sogenannter "Heißer Draht", eine ständig einsatzbereite, abhörsichere Kommunikationsleitung, eingerichtet wird, der in Krisenzeiten oder zu anderen wichtigen Anlässen eine sofortige Kommunikation zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kanzler der Demokratischen Union ermöglichen soll.
      2. Die technische Gestaltung des "Heißen Drahts" vereinbaren der Präsident der Vereinigten Staaten und der Kanzler der Demokratischen Union unter Hinzuziehung technischer Berater im Einvernehmen."


      Artikel 5
      1. Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft, sobald das Ratifikationsverfahren durch beide vertragsschließende Parteien abgeschlossen wurde und sie sich die erfolgreiche Ratifikation gegenseitig durch Ratifikationsurkunde notifiziert haben.
      2. Dieser Änderungsvertrag soll im Original, wie auch das Original des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union, im Archiv der Vereinigten Staaten hinterlegt werden. Die Regierung der Demokratischen Union soll beglaubigte Abschriften beider Originale erhalten und sie im Archiv der Demokratischen Union hinterlegen.



      So vereinbart am 11. Januar 2009 in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten, Astora City:


      Für die Demokratische Union:


      Helen Bont



      Für die Vereinigten Staaten von Astor:


    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank


  • - Astoria City, January 30th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der The United States Election Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 28.01.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.



    Jerry Cotton
    President of the United States


    The United States Election Amendment Act


    ARTICLE I – CHANGES TO THE ELECTION OF CONGRESS ACT


      Section 1
      1) Article 1, Section (2) des Election of Congress Act wird um eine neue Subsection 2 erweitert:
      “(2) Im Falle von Senatswahlen wählt jeder wahlberechtigte Bürger in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl seinen Hauptwohnsitz hatte. Ist er erst seit weniger als einem Monat astorischer Staatsbürger, wählt er in dem Bundesstaat, in dem er bei Erlangung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten seinen Hauptwohnsitz nahm.“
      2) Die Nummerierung der nachfolgenden Subsections erhöht sich jeweils um Eins.


      Section 2
      Article 2, Section 3, Subsection 3 des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:
      "(3) Die Sitze im Repräsentantenhaus, die auf die einzelnen Listen entfallen, werden auf Basis der für die einzelnen Listen abgegebenen Anzahl der Zweitstimmen durch das Höchstzahlverfahren nach Imperiali berechnet, beginnend mit dem Divisor 1 und fortgesetzt mit Divisoren nach der Folge n+1."


      Section 3
      1) Article III des Election of Congress Act erhält die Überschrift "The Senate"; sie ersetzt die bisherige.
      2) Article III, Section 3 des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:
      "(1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Wahlstimmen auf sich vereinigen konnten.
      (2) Geht auch aus der Stichwahl kein Gewählter hervor, so ist der vakante Senatsitz im Sinne von Article III, Section 4 (5) Constitution of the United States of Astor gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche durch das USEO neu ausgeschrieben."



    ARTICLE II – CHANGES TO THE PRESIDENTIAL ELECTION ACT


      Article II, Section 1 (b) des Presidential Election Act wird wie folgt geändert:
      “(b) Jeder wahlberechtigte Bürger wählt in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl seinen Hauptwohnsitz hatte. Ist er erst seit weniger als einem Monat astorischer Staatsbürger, wählt er in dem Bundesstaat, in dem er bei Erlangung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten seinen Hauptwohnsitz nahm.“


    ARTICLE III – FINAL PROVISIONS
    Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.


  • - Astoria City, January 30th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 7th Citizenship Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 28.01.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.



    Jerry Cotton
    President of the United States


    7th Citizenship Act Amendment Act


    Article 1
    1) Section 2 des Citizenship Act wird wie folgt erweitert:
    “(5) Auf öffentlichen Antrag der Hauptidentität (Haupt-ID) eines Staatsbürgers im Registration Office kann eine Zusatzidentität (Neben-ID) zur neuen Hauptidentität umgemeldet werden. Nach der Bestätigung durch das Registration Office, die nur erfolgen darf, wenn ein Eintrag im Citizens Net vorliegt, erhält die alte Hauptidentität dann den Status einer Nebenidentität.
    (6) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, besitzt vom Tag der Ummeldung an sowohl die astorische Staatsbürgerschaft, als auch das volle Wahlrecht sowie alle anderen Rechte und Pflichten der ehemaligen Hauptidentität, Wahl- und Ernennungsämter jedoch nicht eingeschlossen.
    (7) Zwischen den Ummeldungen von Hauptidentitäten einer Person müssen mindestens zwei Monate liegen.
    (8) Nach einer erstmaligen Neuanmeldung in Astor müssen mindestens zwei Monate vergehen, bevor man eine Ummeldung gemäß diesem Gesetz vornehmen kann.
    (9) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, hat ihren Hauptwohnsitz nach erfolgter Ummeldung zunächst zwingend im selben Bundesstaat wie die ehemalige Hauptidentität. Ein anschließender Wohnsitzwechsel unter den üblichen rechtlichen Vorgaben und Folgen steht frei.
    (10) Jeder Wohnsitzwechsel einer Hauptidentität von einem Bundesstaat in einen anderen ist öffentlich im Registration Office anzuzeigen; er wird erst mit der öffentlichen Anzeige rechtswirksam. Zudem ist im Citizens Net der neue Heimatbundesstaat einzustellen."
    2) Section 2 des Citizensip Act wird umbenannt in:
    "Section 2 - The Citizenship"


    Article 2
    Section 6 (4) des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    "(4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit sechs Wochen keinen Beitrag mehr im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat und für diesen Zeitraum keine öffentliche Abwesenheitsmeldung vorliegt."


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt nach der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.


  • - Astoria City, February 8th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 2nd Constitutional Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 21.01.2009
    und bestätigt von drei Vierteln der Bundesstaaten gemäß Art. VII Sec. 3 Ssec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten am 01.02.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    2nd Constitutional Amendment Bill


    Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:


      Amendment I [Ratification and Incorporation of Constitutional Amendments]


      (1) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten Verfahren vom Kongress gebilligt wurden, sollen unverzüglich das ebenda niedergelegte Bestätigungsverfahren in den Bundesstaaten durchlaufen, wobei die Bestätigung stets der gesetzgebenden Körperschaft eines Staates obliegen soll, sofern seine Gesetze keine Volksabstimmung vorsehen. Erfahren sie die Bestätigung in der nach besagtem Verfahren notwendigen Anzahl der Bundesstaaten nicht, so sollen sie als gescheitert und nichtig erachtet werden. Das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel soll in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden; sein Ergebnis ist bindend und endgültig.
      (2) Zusatzartikel, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Zusatzartikels vom Kongress gebilligt, aber nicht in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen als gescheitert und nichtig erachtet werden.
      (3) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten und durch diesen Zusatzartikel modifizierten Verfahren vom Kongress und der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten gebilligt wurden, sollen der Verfassungsurkunde im Anhang beigefügt werden. Dabei sollen sie – folgend dem Datum ihres Inkrafttretens – fortlaufend mit römischen Ziffern nummeriert und mit in albernischer Sprache abgefassten Titeln in eckigen Klammern versehen werden, die knapp den Inhalt ihrer jeweiligen Bestimmungen zusammenfassen.


      Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]


      (1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten stets getrennte Wahlgänge stattfinden, wobei zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt sein soll, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Repräsentantenhaus auf sich vereinigt, und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Senat auf sich vereinigt.
      (2) Repräsentantenhaus und Senat sollen für den Fall, dass bei der Volkswahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen.
      (3) Fallen die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gleichzeitig vakant oder ist das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar, so sollen Repräsentantenhaus und Senat gemäß dem in der ersten Sektion dieses Zusatzartikels niedergelegten Verfahren handeln, wobei Kandidaten für die Ämter des Präsidenten und dies Vizepräsidenten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen.
      (4) Fällt das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant, so soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten wählen. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Senats auf sich vereinigt.


    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    EDMUND S. MALROY [D]
    LAWYER IN RETIREMENT
    FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES


  • - Astoria City, March 12th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Federal Taxes Reformation Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 07.03.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    (Edmund S. Malroy)
    President of the United States


    Federal Taxes Reformation Act


    ARTICLE I - FEDERAL CORPORATE TAX ON PROFIT ACT


    Sec. 1. Introducing the Federal Corporate Tax on Profit Act.
    Der folgende "Federal Corporate Tax on Profit Act" wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


      Federal Corporate Profit Tax Act


      Sec. 1. Competence.
      Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Trade and Treasury.


      Sec. 2. Corporate Profit Tax.
      (1) Steuerschuldner nach dieser Vorschrift ist jedes Unternehmen nach dem Federal Enterprise Act mit einem Konto bei einer inländischen Bank.
      (2) Auf den Gewinn, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) innerhalb eines Kalendermonats, den ein Steuerschuldner erwirtschaftet, werden 10 % Steuern erhoben.


      Sec. 3. Final Provisions.
      (1) Steuern nach diesem Gesetz werden erstmalig am 1. Mai 2009 für den Monat April 2009 eingezogen.
      (2) Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.


    ARTICLE II - FEDERAL WEALTH TAX ACT


    Sec. 1. Introducing the Federal Sales Tax Act.
    Der folgende "Federal Wealth Tax Act" wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


      Federal Wealth Tax Act


      Sec. 1. Competence.
      Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Trade and Treasury.


      Sec. 2. Wealth Tax.
      (1) Steuerschuldner nach dieser Vorschrift sind sämtliche natürlichen und juristischen Personen mit einem Konto bei einer inländischen Bank.
      (2) Auf das Vermögen (Geldguthaben) auf den Konten eines Steuerschuldners werden 10 % Vermögenssteuer erhoben.


      Sec. 3 Exceptions.
      (1) Bis zu einer Höhe von 1.500,00 A$ sind natürliche Personen von der Vermögenssteuer befreit.
      (2) Bis zu einer Höhe von 3.000,00 A$ sind juristische Personen von der Vermögenssteuer befreit.


      Sec. 4. Final Provisions.
      (1) Steuern nach diesem Gesetz werden erstmalig am 1. Mai 2009 für den Monat April 2009 eingezogen.
      (2) Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.


    ARICLE III - CUSTOMS DUTY ACT


    Sec. 1. Amending the Customs Duty Act.
    (1) Article 3, Section 2, Subsection 2 des Customs Duty Act wird wie folgt neu gefasst:


      "(2) Steht ein automatisiertes System nicht zur Verfügung, so sollen die Regelungen dieses Gesetzes bis zur Etablierung eines solchen automatisierten Systems keine Anwendung finden."


    (2) Article 3, Section 2 des Customs Duty Act werden die folgenden Subsections 3 und 4 angefügt:


      "(3) Steht ein automatisiertes System zur Verfügung, arbeitet es aber offenkundig fehlerhaft, sind die von diesem Gesetz betroffenen Unternehmen verpflichtet, dem Department of Trade and Treasury bis zum Monatssiebten sämtliche im vergangenen Monat getätigten Importe und Exporte, die nach nach Article I zu verzollen sind, nachzuweisen.
      (4) Zollpflichtigen, die der Nachweispflicht nach Subsection 3 nicht nachkommen, ist eine angemessene Frist einzuräumen, um das Versäumnis nachzuholen. Wird diese Frist nicht genutzt, kann das zuständige Department ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 A$ verhängen. Kann das Ordnungsgeld vom Zollpflichtigen nicht oder nicht in voller Höhe beigebracht werden, so soll für jede angefangenen 500 A$, die nicht beigebracht wurden, ein Tag Ordnungshaft verhängt werden."


    ARTICLE IV - FINAL PROVISIONS


    Sec. 1. Abolishing the Federal Tax on Profit Act.
    (1) Der Federal Tax on Profit Act wird aufgehoben.
    (2) Steuern nach dem Federal Tax on Profit Act werden letztmalig am 1. April 2009 für den Monat März 2009 eingezogen.


    Sec. 2. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

    EDMUND S. MALROY [D]
    LAWYER IN RETIREMENT
    FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES


  • - Astoria City, March 16th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Reform of the United States Federal Jurisdiction Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 13.03.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    (Edmund S. Malroy)
    President of the United States


    Reform of the United States Federal Jurisdiction Act


    An Act to reform and improve the United States Federal Jurisdiction and to introduce the Supreme Court of the United States Act


    Section 1: Introduction of the Supreme Court of the United States Act
    (1) Der Supreme Court of the United States Act wird Gesetz der Vereinigten Staaten.
    (2) Der Supreme Court of the United States Act lautet im Wortlaut:


      Supreme Court of the United States Act


      An Act to organize the Supreme Court of the United States and to provide regulations for the trials at his bar


      Article I: Fundamentals


      Section 1: The Supreme Court of the United States
      (1) Der Supreme Court of the United States ist das Höchst- und Verfassungsgericht der Vereinigten Staaten von Astor.
      (2) Er entscheidet in allen ihm zugewiesenen Angelegenheiten in letzter Instanz. Seine Urteile sind endgültig.
      (3) Er hat seinen Sitz in Astoria City.


      Section 2: Applicable Law
      (1) Der Supreme Court wendet Bundesrecht an. Wo es erforderlich ist, wendet er zudem Staatsrecht an.
      (2) Der Supreme Court entscheidet aufgrund der Verfassung, der Gesetze und Rechtsverordnungen, der vorhergehenden Urteile des Supreme Court und des Gewohnheitsrechtes.


      Section 3: Competences
      (1) Der Supreme Court entscheidet in allen Streitigkeiten, die die Verfassung der Vereinigten Staaten betreffen.
      (2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren.
      (3) Der Supreme Court entscheidet in allen Verwaltungsverfahren, welche Maßnahmen der Verwaltung der Vereinigten Staaten betreffen.
      (4) Der Supreme Court entscheidet in allen anderen Verfahren, welche ihm durch die Verfassung oder die Gesetze der Vereinigten Staaten zugewiesen wurden, insbesondere in den von der Verfassung vorgeschriebenen Verfahren.
      (5) Der Surpreme Court entscheidet nicht in zivilrechtlichen Angelegenheiten oder in sonstigen Angelegenheiten der staatlichen Gerichtsbarkeit, es sei denn, die Entscheidung in diesen Angelegenheiten ist ihm durch einen Staat für dessen Gebiet zugewiesen. In diesem Falle entscheidet der Supreme Court als staatliches Gericht sämtliche Fälle in der ihm übertragenen Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit. Bei solchen Verfahren wendet der Supreme Court ausschließlich die Gesetze des jeweiligen Staates an, die Bundesgesetze finden keine Anwendung.


      Section 4: Judgements
      (1) Entscheidungen des Supreme Court haben Gesetzesrang binden unmittelbar sämtliche staatliche Gewalt des Bundes und der Staaten.
      (2) In jedem Urteil kann der Supreme Court verbindliche Auslegungen oder Interpretationen für Normen der Verfassung festlegen, welche Gegenstand des Verfahrens waren. Er kann außerdem eine für die Auslegung der jeweiligen Bestimmungen erhebliche Rechtsfrage entscheiden, von welcher die Auslegung oder Interpretation der Norm unmittelbar abhängt.
      (3) Der Supreme Court kann in jedem Urteil eine Anordnung gemäß Article V Section 3 Subsection 3 der Verfassung treffen. Er soll sich jedoch bei seiner Prüfung auf solche Gesetze und Maßnahmen begrenzen, welche unmittelbare Bedeutung für die Entscheidung des Verfahrens haben oder bei denen eine solche Feststellung Gegenstand des Verfahrens ist.


      Section 5: Lower Courts
      (1) Sofern es untergeordnete Instanzgerichte gibt, entscheidet der Supreme Court lediglich als letztinstanzliches Appellationsgericht.
      (2) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz.


      Section 6: Participants in Trials and Amici curiae
      (1) Beteiligte in einem Verfahren vor dem Supreme Court sind der oder die Kläger und der Beklagte oder die Beklagten.
      (2) Weitere Teilnehmer an einem Verfahren vor dem Supreme Court sind Zeugen, Sachverstände und Amici curiae.
      (3) Zeugen und Sachverständige sind jene Personen, die durch das Gericht im Rahmen eines Verfahrens als solche benannt und geladen wurden.
      (4) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
      (5) Der United States Attorney General oder der United States Solcitor General sind in einem Fall, für welchem sie gegenüber dem Gericht erklären, er sei für die Vereinigten Staaten von Bedeutung, als Amicus curiae in diesem Verfahren zuzulassen, sofern die Regierung der Vereingten Staaten nicht beteiligter ist.
      (6) Ein Urteil des Supreme Courts entfaltet Bindungswirkung lediglich für die Beteiligten, sofern keine andere Regelung besteht.



      Article II: The Constitution of the Supreme Court


      Section 1: Composition
      Der Supreme Court besteht aus dem Chief Justice of the United States und bis zu zwei weiteren Associate Justices.


      Section 2: Nomination
      (1) Die Supreme Court Justices werden gemäß den Vorschriften der Verfassung durch den Präsidenten mit der Zustimmung des Senates mit Zwei-Drittel-Mehrheit für 6 Monate ernannt.
      (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
      (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.
      (4) Der Präsident hat das Recht, dem Senat bereits vor Ende der Amtszeit des jeweiligen Supreme Court Justice einen Nachfolger für den frei werdenden Sitz vorzuschlagen, welcher durch den Senat auch bereits vor Ende der Amtszeit des amtierenden Justice bestätigt werden kann.
      (5) Die Aushändigung der Ernennungsurkunde darf in einem solchen Falle jedoch erst nach dem Ende der Amtszeit des bisherigen Justice erfolgen.


      Section 3: Acting Justices
      (1) Bereits vor Ablauf seiner Amtszeit rechtshängig gewordene Verfahren hat ein aus dem Amt geschiedener Richter bis zur Ernennung eines neuen Richters als Acting Justice mit allen Rechten und Pflichten eines Richters weiter zu führen.
      (2) Der Acting Justice führt keine Verfahren mehr, welche erst nach dem Ende seiner offiziellen Amtszeit rechtshängig geworden sind.
      (3) Die Amtszeit als Acting Justice endet außer mit der Erledigung sämtlicher zum Ende seiner Amtszeit noch anhängigen Verfahren ebenfalls mit Ernennung eines neuen Justice für seinen Sitz und ebenfalls, wenn der Acting Justice ein Amt annimmt, welches gemäß der Verfassung oder den Gesetzen nicht mit dem Amt des Richters vereinbar ist.


      Section 4: Recuse of Justices, Recess Appointment
      (1) An einem Verfahren nehmen grundsätzlich nur Supreme Court Justices Teil, welche gemäß Section 2 ernannt worden sind.
      (2) Nimmt ein Justice wegen Befangenheit nicht oder nicht vollständig an einem Verfahren teil, so ist durch den Präsidenten für den verbleibenden Teil dieses Verfahren durch den Präsidenten gemäß den Vorschriften der Verfassung ein Justice pro tempore zu benennen (Recess Appointment).
      (3) Nimmt der Chief Justice wegen Befangenheit nicht an einem Verfahren teil, so rückt der dienstälteste Supreme Court Justice als Chief Justice pro tempore für dieses Verfahren auf, nimmt an einem Verfahren keiner der regulären Supreme Court Justices teil, so ist durch Recess Appointment ein Chief Justice pro tempore zu benennen.
      (4) Befangen ist ein Supreme Court Justice, welcher sich selbst für befangen erklärt oder wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den Supreme Court ausgeschlossen wird. Ein Justice kann sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ein Verfahren für Befangen erklären.
      (5) Die Besorgnis der Befangenheit kann eine Partei vorbringen, wenn ein Justice direkten persönlichen Vorteil aus der Entscheidung ziehen würde, selbst oder unter anderem Namen durch die Entscheidung betroffen wäre oder seine Unparteilichkeit aus anderen schwerwiegenden Gründen anzweifelbar ist. Trägt eine Partei die Besorgnis der Befangenheit vor, so entscheidet, sofern der Richter sich nicht für Befangen erklärt, auf dessen Stellungnahme hin das Gericht über seine Befangenheit.


      Section 5: Decisions
      (1) Entscheidungen in Verfahrensfragen und Urteile trifft das Gericht mit der Mehrheit der Richter, im Falle eines Patts gibt die Stimme des Chief Justice den Ausschlag.
      (2) Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihm kann eine das Urteil ablehnende Minderheitsbegründung (Minority Opinion) sowie das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Dissenting Opinions) einzelner Richter beigefügt werden.
      (3) Die Majority Opinion wird durch den Chief Justice verfasst, sofern er für das Urteil stimmt, oder durch den dienstältesten Associate Justice der Mehrheitsfraktion, sofern der Chief Justice gegen das Urteil stimmt. Das Verfassen der Majority Opinion kann vom Chief Justice oder dem dienstältesten Associate Justice einem anderen Associate Justice der Mehrheitsfraktion übertragen werden.
      (4) Stimmt ein Richter gegen das Urteil, so ist er berechtigt, eine Minority Opinion zu verfassen. Sie wird dem Urteil angefügt wird.
      (5) Ein Richter der Mehrheitsfraktion ist berechtigt, zu einem Urteil eine abweichende Meinung (dissenting opinion) zu verfassen, welche der Majority Opinion beigefügt wird.
      (6) Im Urteil ist zu Vermerken, welche Richter der Mehrheits- und der Minderheitsfraktion angehören und welcher Richter das Urteil verfasst hat. Zudem sind Richter, welche eine abweichende Meinung verfasst haben, gesondert zu vermerken. Richter, welche keine abweichende Meinung verfasst haben, sind als der Majority Opinion zustimmend im Urteil zu vermerken.


      Article III: Constitutional Cases


      Section 1: Valid Forms of Trials, Applicable Law
      (1) Zulässige Verfahren der Verfassungsgerichtsbarkeit sind:
      1. Organstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 1 der Verfassung (Sec. 2)
      2. Föderalstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 2 der Verfassung (Sec. 3)
      3. Verfassungsbeschwerden gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 3 der Verfassung (Sec. 4)
      4. Konkrete Normenkontrollanträge gem. Article V Section 4 der Verfassung (Sec. 5)
      (2) Verfassungsgerichtliche Entscheidungen werden ausschließlich auf Grundlage der Verfassung und des Verfassungsgewohnheitsrechtes entschieden, wobei der Verfassung stets Vorrang zu kommt.


      Section 2: Trial between Federal Institutions
      (1) Ein Organstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 1 der Verfassung ist ein Verfahren zwischen einzelnen Verfassungsorganen der Vereinigten Staaten hinsichtlich deren Kompetenzen und Überschneidungen.
      (2) Beteiligte an einem Organstreitverfahren können nur sein: Der Präsident der Vereinigten Staaten; der Vizepräsident der Vereinigten Staaten; oberste Bundesbehörden, vertreten durch den Behördenleiter; der Kongress, vertreten durch das Kongresspräsidium; jedes Haus des Kongresses, vertreten durch den jeweiligen Vorsitzenden; ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Kongresses oder eines seiner Häuser. In jede Klage gegen eine oberste Bundesbehörde kann der Präsident als Oberhaupt der Exekutive anstelle der jeweiligen Behörde eintreten.
      (3) Sämtliche Beteiligte können sich durch Prozessvertreter vertreten lassen. Der Präsidenten, der Vizepräsidenten sowie die obersten Bundesbehörden sollen vor Gericht durch den Attorney General oder einem von ihm benannten Vertreter repräsentiert werden, sofern im Einzelfalle nichts anderes festgelegt ist.
      (4) Klage in einem Organstreitverfahren kann außerdem nur erhoben werden, wenn der Kläger geltend machen kann, durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Klagegegners in verfassungsmäßigen oder in der Verfassung wurzelnden Rechtes oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein.
      (5) In einem Urteil in einem Organstreitverfahren spricht der Supreme Court die Verfassungswidrigkeit der Handlung aus. Er erklärt die Handlung oder Unterlassung für nichtig und ordnet die weiteren notwendigen Maßnahmen an, sofern dies erforderlich ist.


      Section 3: Federal Trials
      (1) Ein Föderalstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 2 der Verfassung ist ein Verfahren zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und einem oder mehreren Staaten oder zwischen mehreren Staaten.
      (2) Beteiligte an einem Föderalstreitverfahren können nur die Vereinigten Staaten von Astor sowie die Staaten der Vereinigten Staaten von Astor sein. Antragsteller können nur sein: Für die Vereinigten Staaten von Astor der Präsident. Für einen Staat der jeweilige Governor.
      (3) Zur Vertretung des Präsidenten gilt Section 2 Subsection 3 des vorliegenden Artikels entsprechend. Der Governor eines Staates kann durch einen von ihm im Einzelfalle benannten oder durch Staatsgesetz beauftragten Vertreter repräsentiert werden.
      (4) Die Subsections 4 und 5 der Section 2 des vorliegenden Artikels sind für Föderalstreitverfahren entsprechend anzuwenden.


      Section 4: Constitutional Complaint
      (1) Eine Verfassungsbeschwerde gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 3 der Verfassung kann von jedermann mit der Begründung erhoben werden, durch eine Maßnahme oder Unterlassung eines Trägers staatlicher Gewalt in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.
      (2) Die Verfassungsbeschwerde richtet sich stets gegen den Träger staatlicher Gewalt, dessen Maßnahme oder Unterlassung als Grundrechtsverletzung gerügt worden ist.
      (3) Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, sofern das angestrebte Ziel durch ein anderes Verfahren erreicht werden kann.
      (4) In der Beschwerdebegründung ist das Recht, welches Verletzt sein soll sowie die Maßnahme oder Unterlassung des Trägers staatlicher Gewalt, durch welche die Verletzung erfolgt sein soll, zu benennen.
      (5) In seinem Urteil spricht der Supreme Court die Verfassungswidrigkeit der gerügten Maßnahme oder Unterlassung aus. Er benennt das dadurch verletzte Grundrecht des Klägers. Zudem kann er erklären, dass jegliche Widerholung der beanstandeten Maßnahme die Verfassung verletzt. Wurde die Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung oder einen Rechtsakt erhoben, so hebt der Supreme Court die Entscheidung auf.


      Section 5: Concrete judicial review
      (1) Jedes Gericht der Vereinigten Staaten sowie eines Staates kann einen konkreten Normenkontrollantrag gemäß Art. V Sec. 4 der Verfassung an den Supreme Court richten, um die Vereinbarkeit einer untergeordneten Norm des Bundes- oder Staatenrechts mit der Verfassung überprüfen zu lassen.
      (2) Das Gericht hat das Verfahren für die Dauer des Normenkontrollverfahrens zu unterbrechen. Es hat in seinem Antrag auf konkrete Nomenkontrolle die für verfassungswidrig gehaltene Norm zu bezeichnen und die Meinung der Verfassungswidrigkeit zu begründen. Es muss zudem begründen, warum die beanstandete Norm für das Verfahren entscheidend ist.
      (3) Vor seiner Entscheidung hat der Supreme Court den Verfassungsorganen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen.


      Article IV: Other Cases


      Section 1: Criminal Cases
      (1) Anklagen in Strafsachen können nur durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben werden.
      (2) Strafverfolgungsbehörden sind der Attorney General und die Staatsanwälte.


      Section 2: Administrative Cases
      (1) Klagen in Verwaltungssachen können von jedem Rechtssubjekt erhoben werden. Sie sind stets gegen die Vereinigten Staaten als Trägerin der jeweiligen Behörde zu richten, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Klagen gegen unabhängige Behörden sind gegen diese direkt zu richten.
      (2) Klagen in Verwaltungssachen sind zulässig, wenn der Kläger durch eine Maßnahme oder Unterlassung der Behörde eine Verletzung in eigenen verfassungsrechtlichen oder einfachgesetzlichen Rechten geltend macht.
      (3) In seinem Urteil spricht der Supreme Court die Verletzung des Klägers in seinen Rechten aus. Er benennt das verletze Recht. Ist die Klage gegen einen Verwaltungsakt erhoben worden, so hebt der Supreme Court diesen auf. Ist die Klage aufgrund der Untätigkeit einer Behörde erhoben worden, so spricht der Supreme Court die zu tätigende Maßnahme aus.
      (4) Wird eine Verwaltungsklage gegen eine Anordnung oder Maßnahme der Verwaltung getroffen, so ist diese in ihrer Wirkung bis zur Entscheidung des Gerichtes suspendiert, es sei denn das Gericht trifft auf Antrag der Behörde eine andere Anordnung.


      Section 3: Other Cases
      (1) Klagen, welche im Bezug auf Art. V Sec. 3 SSec. 1 Alternative 4 der Verfassung aufgrund der Beteiligung von Repräsentanten fremder Staaten oder diesen selbst in den Zuständigkeitsbereich des Supreme Court fallen, werden durch diesen nach dem Recht verhandelt, welche vor dem Gericht zur Anwendung käme, dass für den Prozess zuständig wäre, wenn Art. V Sec. 3 SSec. 1 Alternative 4 der Verfassung keine Anwendung fände. Zudem sind die einschlägigen Normen und Prinzipien des Völkerrechts ausreichend zu berücksichtigen.
      (2) Klagen, welche gemäß Art. V Sec. 3 SSec. 1 Alternative 5 der Verfassung aufgrund eines Gesetzes vor dem Supreme Court verhandelt werden, sind gemäß den anwendbaren Vorschriften des übertragenden Gesetzes zu führen und zu entscheiden.


      Section 4: Opinions
      (1) In allen Angelegenheiten verfassungsrechtlicher kann der Supreme Court Gutachten erstellen.
      (2) Ein Gutachten kann durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, den Kongress sowie sein Präsidium und ein Haus des Kongresses sowie dessen Vorsitzender beantragen.
      (3) Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass eine durch das Gutachten behandelte Frage für einen konkreten Fall notwendig und ratsam ist.
      (4) Ein Gutachten bindet den Supreme Court bei einer spätere Entscheidung über die im Gutachten behandelte Frage nicht.


    Fortsetzung im Anschluss.

    EDMUND S. MALROY [D]
    LAWYER IN RETIREMENT
    FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES

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