Steadfast Desk – Signature of the President

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  • Fortsetzung von oben:



      Article V: Judicial Proceeding


      Section 1: Initialization of the Trial
      (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari rechtshängig.
      (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
      1. den Namen des Klägers
      2. eine Bezeichnung des Klagegegners
      3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens
      4. die Art der erhobenen Klage
      5. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
      6. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung der Klage notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen
      7. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den die Klage gestützt wird
      (3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.


      Section 2: Granting the Writ of Certiorari
      (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
      (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amtswegen.
      (3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
      (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 3 dieses Artikels ablehnen wird.
      (5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Certiorari.
      (6) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
      (7) Die Erteilung des Writ of Certiorari ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.


      Section 3: The Trial
      (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Certiorari festgelegt werden.
      (2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
      (3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
      (4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund der Klage und der Klageerwiderung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Klägers in seiner Klageschrift und der Zustimmung des Klagegegners in seiner Klageerwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.


      Section 4: Contempt of Court
      (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
      (2) Als Ordnungsmaßnahmen kommen Ordnungsgeld von 10 bis 500 $ und/oder Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
      (3) Ordnungsgeld kann höchstens zweimal auferlegt werden. Ordnungshaft kann auch ersatzweise für Ordnungsgeld angeordnet werden; sie ist unverzüglich nach Abschluss des Gerichtsverfahrens anzutreten. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.


      Section 5: Right to be heard
      (1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
      (2) Dem Kläger gebührt stets das erste und dem Klagegegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.


      Section 6: Evidence
      (1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis. In Verfassungsstreitigkeiten wird kein Beweis erhoben, es sei denn, dass es in Ausnahmefällen durch das Gericht angeordnet wird.
      (2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
      (3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
      (4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
      (5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
      (6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.


      Section 7: Judgement
      (1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
      (2) Die Möglichkeit zur Entscheidung über Verfahrensfragen durch Beschluss bleibt unberührt.


      Article VI: Preliminary Injunction


      Section 1: Preliminary Injunction
      (1) In allen Verfahren kann das Gericht auf Antrag im Wege einer Preliminary Injunction vorläufige Anordnungen erlassen.
      (2) Preliminary Injunctions werden nur erlassen, wenn dies zur Vermeidung irreversibler Folgen vor der endgültigen Entscheidung des Gerichtes notwendig ist. Zudem muss die einstweilige Anordnung bei einer Gesamtabwägung des zu erwartenden Ergebnisses der Hauptsache sowie der nachteiligen Folgen für die Parteien im Fall einer möglicherweise anderslautenden Entscheidung in der Hauptsache erforderlich sein.
      (3) Die Preliminary Injunction darf die Hauptsache nicht vorwegnehmen, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalles, vor allem die Gefahr irreparabler und unzumutbarer Nachteile für eine Partei, gebieten eine Vorwegnahme der Hauptsache.


      Section 2: Urgency
      (1) Der Antragsteller hat die Dinglichkeit seines Antrags nachzuweisen.


      (2) Dem Antragsgegner ist vor Erlass der Preliminary Injunction eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu setzen.
      (3) Ist dies aufgrund der Dinglichkeit nicht möglich, so kann das Gericht die Anhörung des Antragsgegners nach dem Erlass der Preliminary Injunction nachholen. Es hat in diesem Falle nach der Anhörung über den Bestand der Preliminary Injunction zu entscheiden.


      Section 3: End of validity
      Eine Preliminary Injunction verliert ihre Gültigkeit spätestens mit dem Ende des Verfahrens in der Hauptsache ohne weitere Erklärung oder Anordnung, sofern sie nicht bereits vorher durch das Gericht aufgehoben wurde.


      Article VII: Further Reglementations


      Section 1: Rules of the Supreme Court
      (1) Die weitere Ausgestaltung der in diesem und in weiteren Gesetzen gemachten Vorschriften bezüglich der Verfahrensführung am Supreme Court, die Regelung der inneren Angelegenheiten des Supreme Courts und sämtlicher weiterer Fragen im Bezug auf die Verfahren vor dem Supreme Court und ihre Beteiligten wird in das Ermessen des Supreme Court gestellt.
      (2) Er übt diese Befugnis durch den Erlass und die Änderung der Rules of the Supreme Court aus, welche verbindliche Vorschriften für jedwede Person, welche vor dem Supreme Court auftritt, enthält.
      (3) Erlass und Änderungen der Rules werden auf Beschluss des Gerichtes vorgenommen.


      Section 2: Priority of special provisions
      Sind in anderen Gesetzen besondere Verfahren vor dem Supreme Court durch spezielle Vorschriften geregelt, so gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes in Verfahrensfragen vor.


      Article VIII: Additional Regulations for the Criminal Procedure


      Section 1: Temporary Character of the Criminal Procedure Rules
      Die im vorliegenden Artikel gemachten Vorschriften bezüglich des Strafverfahrens sollen übergangsweise bis zum Erlass eines Gesetzes, welche genauere Regelungen für den Strafprozess aufstellt, gelten.


      Section 2: Public Prosecution
      (1) Die Anklage in Strafsachen obliegt den Federal Prosecutors.
      (2) Federal Prosecutors sind der jeweilige Attorney General, der jeweilige Solicitor General sowie alle vom Attorney General zum United States Attorney bestellte Beamten.
      (3) Die Federal Prosecutors haben bei sämtlichen Hinweisen auf Straftaten die zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendigen Ermittlungen anzustellen, soweit die Tat von öffentlichem Interesse ist. Ergibt sich im Rahmen der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht, so ist Anklage zu erheben, ergibt sich ein solcher nicht oder bestehen keine Erfolgsaussichten einer Klage, so ist das Verfahren einzustellen.
      (4) Gegen die Einstellung eines Strafverfahrens durch einen untergeordneten Federal Prosecutor ist Beschwerde zum Attorney General, gegen dessen Entscheidung oder eine Einstellung des Ermittlungsverfahren durch ihn kann Verwaltungsklage erhoben werden (Klageerzwingungsverfahren).
      (5) Die Federal Prosecutors ermitteln sowohl belastende wie entlastende Umstände und berücksichtigen beide gleichermaßen.


      Section 3: Private Prosecution
      (1) Private Klage durch den Geschädigten einer Straftat ist erst zulässig, wenn der Federal Prosecutor einen Antrag des Geschädigten auf Strafverfolgung abgelehnt hat.
      (2) Private Klagen sind nicht zulässig, so lange ein Klageerzwingungsverfahren anhängig ist.
      (3) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.


      Section 4: Principles of Criminal Procedure
      (1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem.
      (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
      (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.
      (4) Im Zweifelsfalle hat das Gericht eine Entscheidung zugunsten des Anklagten zu treffen.


    Section 2: Abrogation of Law
    (1) Der Judicial Procedure Act wird aufgehoben.
    (2) Der Judicial Appointments Act wird aufgehoben.


    Section 3: Enty into force
    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

    EDMUND S. MALROY [D]
    LAWYER IN RETIREMENT
    FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES


  • - Astoria City, March 16th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Federal Honors Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 16.03.2009,


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    (Edmund S. Malroy)
    President of the United States


    Federal Honors Act


    An Act to integrate civil medals and military decorations.


    Article I – Fundamentals


    Section 1: Basics
    (1) Dieses Gesetz legt die Orden und Ehrenzeichen der Vereinigten Staaten von Astor, ihr Aussehen, ihre Stifter und ihre Verleihungsbedingungen fest.
    (2) Die in diesem Gesetz aufgeführten Orden und Medaillen sind die höchsten zu verleihenden Orden der Vereinigten Staaten von Astor.
    (3) Es steht den Bundesstaaten frei eigene Orden und Ehrenzeichen einzuführen.
    (4) Niemand soll einen Orden gemäß diesem Gesetz stiften, verleihen oder tragen, der nicht nach diesem Gesetz dafür vorgesehen ist. Die einzige Ausnahme bilder der Präsident der Vereinigten Staaten, der alle militärischen Ehrenzeichen verleihen darf.
    (5) Die Orden und Ehrenzeichen werden in zwei Kategorien unterteilt:
    a) zivile Orden und Auszeichnungen
    b) militärische Orden und Auszeichnungen
    (6) Jede zivile Auszeichnung wird in einer Stufe verliehen. Es gibt keine weiteren Unterscheidungen.
    (7) Jede militärische Auszeichnung wird in drei Stufen verliehen. Die Stufen symbolisieren die Zahl der Verleihungen. Die einzelnen Stufen unterscheiden sich nach:
    a) Orden ohne Zusatz
    b) Orden mit bronzenem Eichenlaub
    c) Orden mit silbernen Eichenlaub
    (8) Die militärischen Orden werden nur an der Ausgehuniform getragen. Ihnen werden Ribbons zugeordnet, die an der Dienstuniform getragen werden.
    (9) Das Federal Archive führt eine Liste aller ausgezeichneten Personen und hält diese ständig aktuell.


    Section 2: Decoration and Deprivation
    (1) Die gemäß diesem Gesetz für die Verleihung einer Auszeichnung zuständige Person oder Behörde entscheidet selbstständig darüber, wem eine Auszeichnung übergeben wird.
    (2) Eine Auszeichnung umfasst die Ausstellung einer Urkunde mit ausführlicher Begründung zur Verleihung, sowie die Überreichung der Urkunde samt Orden oder Ehrenzeichen.
    (3) Ausschließlich die Person, die mit einem Orden oder Ehrenzeichen ausgezeichnet wurde, ist berechtigt diese öffentlich zu tragen. Erben, die nach dem Tod einer ausgezeichneten Person die Orden und Ehrenzeichen übernehmen, sind nicht berechtigt diese zu tragen.
    (4) Orden und Ehrenzeichen können posthum verliehen werden.
    (5) Personen, die aufgrund eines Verbrechens oder anderweitigen Vergehens rechtskräftigt verurteilt werden oder Soldaten, die sich während ihrer Dienstzeit ungebührlich verhalten und deswegen abgemahnt werden, können die verliehenen Auszeichnungen aberkannt werden.



    Artcile II – Civil Honors


    Section 3: Presidential Honor Star
    (1) Die höchste zivile Auszeichnung der Vereinigten Staaten von Astor ist der Presidential Honor Star.
    (2) Sie wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten für zivile Verdienste in Friedenszeiten verliehen.
    (3) Die Medaille ist ein fünfzackiger, goldener Stern, weiß emailliert, auf einem roten Fünfeck als Trägerkissen. In der Mitte des Sterns befindet sich eine blaue Scheibe mit den 8 weißen Sternen des US-Wappens. Der Stern wird von einem Ring aus fünf goldenen Wappenreitern gefasst.
    (4) Getragen wird der Orden am Hals mit einem tiefblauen Band mit zwei feinen, weißen Randstreifen. Die Schleife wird von einem silbernen Wappenreiter auf dem Band zusammengefasst.


    Section 4: Congressional Gold Medal
    (1) Die zweithöchste zivile Auszeichnung der Vereinigten Staaten von Astor ist die Congressional Gold Medal.
    (2) Sie wird durch beide Kammern des Kongress mit je zwei Dritteln der Stimmen ihrer Mitglieder für besondere Verdienste um die Kultur oder das Ansehen der Vereinigten Staaten von Astor verliehen.
    (3) Jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor kann einen begründeten Vorschlag für die Verleihung der Congressional Gold Medall an das Kongresspräsidium richten.
    (4) Die Medaille ist kreisrund; in ihre Mitte ist das Wappen der Vereinigten Staaten von Astor geprägt. Um den Rand läuft der Ausspruch „Congressional Gold Medal, by Act of Congress“. An den Ausspruch wird das Verleihungsjahr angefügt.
    (5) Getragen wird die Medaille als Brustorden, mit einem goldgewebten Band.


    Section 5: White House Ribbon
    (1) Der White House Ribbon ist eine Auszeichnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor für ausländische Staatsgäste und Würdenträger, die sich besonders um die diplomatischen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten hervorgetan haben.
    (2) Der Ribbon ist ein achtzackiger, silberner Stern. In seiner Mitte befindet sich eine Prägung des Weißen Haus.
    (3) Getragen wird der Ribbon am Hals mit einem wei0en Band mit zwei feinen, roten Randstreifen. Die Schleife wird von einem silbernen Wappenreiter auf dem Band zusammengefasst.


    Section 6: Diplomatic Medal
    (1) Die Diplomatic Medal ist eine Auszeichnung des Secretary of State für Angestellte des diplomatischen Dienst, die sich bei ihrer Arbeit besonders um die diplomatischen Beziehungen und das Ansehen der Vereinigten Staaten im Ausland verdient gemacht haben..
    (2) Die Medaille wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Secretary of State verliehen.
    (3) Die Medaille ist ein silbernes, achtspeichiges Rad, in dessen Mitte ein zusammengerolltes Pergament der gleichen Farbe sitzt.
    (4) Getragen wird die Medaille als Brust- oder Schärpenorden. Als Brustorden wird er mit rotem Band, als Schärpenorden ohne Band getragen.



    Article III – Military Honors


    Section 7: Medal of Honor
    (1) Die höchste militärische Auszeichnung ist die Medal of Honor.
    (2) Sie wird im Namen und auf Vorschlag des Kongresses, durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten für herausragende Tapferkeit im Kampfeinsatz verliehen, wenn ein Soldat im Kampf gegen den Feind die Erfüllung des Auftrags oder die Sicherheit seiner Kameraden vor den Erhalt des eigenen Lebens setzt und somit extremen Heldenmut zeig, der über die normale Pflichterfüllung weit hinausgeht.
    (3) Neben dem Vorschlagsrecht des Kongresses dürfen auch militärische Vorgesetzte einen Untergebenen für die Verleihung vorschlagen.
    (4) Soldaten, die mit der Medal of Honor ausgezeichnet wurden, sollen folgende Privilegien erhalten:
    a) Besteht eine Besoldung, so sollen sie einen zusätzlichen Ehrensold erhalten. Die Höhe wird durch das Department of Defense angegeben und wird monatlich ein Leben lang ausgezahlt.
    b) Inhaber des Ordens dürfen auch nach Ihrer Dienstzeit ihre Uniform nach eigenem Ermessen tragen.
    c) Träger des Ordens werden – unabhängig von Dienstgrad oder Rang – von allen anderen Mitgliedern der Streitkräfte zuerst gegrüßt.
    (5) Die Medal of Honor ist ein goldener Stern, in dessen Mitte ein silberner Stern sitzt, der von einem goldenen Eichenlaubkranz umrandet wird.
    (6) Der Orden wird an der Brust, an blau-weiß-rot-gestreiftem Band getragen:


    a)
    b)


    Section 8: Bronze Star Medal
    (1) Die Bronze Star Medal wird für herausragende Leistungen im Kampfeinsatz oder besonders verdiente Pflichterfüllung verliehen.
    (2) Sie wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Secretary of Defense oder eines direkten militärischen Vorgesetzten verliehen.
    (3) Der Bronze Star kann auch an Soldaten alliierter Nationen verliehen werden, wenn diese an der Seite der Vereinigten Staaten gekämpft haben.
    (4) Die Bronze Star Medal ist ein bronzener, fünfstrahliger Stern, in dessen Mitte ein kleinerer, bronzener, fünfstrahliger Stern sitzt.
    (5) Der Orden wird an der Brust, an einem rot-weiß-blau-gestreiften Band getragen:


    a)
    b)


    Section 9: Purple Heart
    (1) Das Purple Heart ist das Verwundetenabzeichen der Streitkräfte.
    (2) Es wird durch den Secretary of Defense für im Kampf durch gegnerische Kräfte erlittene Verwundungen verliehen.
    (3) Der Orden wird ebenso an den nächsten Angehörigen gefallener Soldaten vergeben.
    (4) Das Purple Heart besteht aus einem am Rand vergoldeten, violetten Metallherz, das die Büste des ersten Präsidenten zeigt und an einem violetten Ordensband, verbunden durch den Wappenschild des Familienwappens des ersten Präsidenten, befestigt ist.
    (5) Es wird an der Brust, an einem violetten Band getragen:


    a)
    b)


    Section 10: Navy Cross
    (1) Das Navy Cross ist nach der Medal of Honor die höchste Auszeichnung der US Navy und des US Marine Corps.
    (2) Es wird durch den Secretary of Defense an Personal der Marine, des Marine Corps oder der Küstenwache verliehen, sowie an Soldaten verbündeter Streitkräfte und Zivilisten, die sich durch besondere Tapferkeit im Kampfeinsatz ausgezeichnet haben, aber nicht die Medal of Honor verdienen. Um sich das Navy Cross zu verdienen, muss die jeweilige Tat angesichts größter Gefahr oder hoher zu erwartender Verluste stattfinden, sowie auf die Art und Weise betrachtet werden, dass die erbrachte Tapferkeit nicht anhand des Dienstgrades oder aufgrund der bisherigen Kampferfahrung bewertet werden darf. Ausschlaggebend ist nur eine herausragende Aktion und nicht eine Vielzahl zuvor erbrachter Leistungen.
    (3) Das mittlere Kreuz ist an den Balkenenden abgerundet, im Vergleich zu herkömmlichen Kreuzen mit geradem Abschluss. Zwischen den Balken befindet sich jeweils ein Lorbeerblatt mit Beeren. Im Kreuzmittelpunkt selbst befindet sich ein auf Wellen gebettetes Segelschiff mit linker Fahrtrichtung, wenn man direkt die Vorderseite betrachtet. Bei dem Schiff selbst handelt es sich um eine Karavelle. Sie steht für die Marinetradition der Navy. Die Lorbeerblätter der Medaille symbolisieren die erbrachte Leistung. Die Rückseite des Navy Cross zieren gekreuzte Anker mit entsprechender Kette. In Kreuzungspunkt der Anker stehen die Initialen USN fürUnited States Navy.
    (4) Das Band ist in blauer Farbe mit einem mittigen weißen Streifen gehalten. Blau steht für den Dienst in der US Navy, während weiß in seiner Reinheit die Selbstlosigkeit der Leistung verkörpert.
    (5) Das Navy Cross wird an der Brust getragen:


    a)
    b)


    Section 11: Air Force Cross
    (1) Das Air Force Cross ist nach der Medal of Honor die höchste Auszeichnung der US Air Force.
    (2) Es wird durch den Secretary of Defense an Personal der Air Force verliehen, sowie an Soldaten verbündeter Streitkräfte und Zivilisten, die sich durch besondere Tapferkeit im Kampfeinsatz ausgezeichnet haben, aber nicht die Medal of Honor verdienen. Um sich das Air Force Cross zu verdienen, muss die jeweilige Tat angesichts größter Gefahr oder hoher zu erwartender Verluste stattfinden, sowie auf die Art und Weise betrachtet werden, dass die erbrachte Tapferkeit nicht anhand des Dienstgrades oder aufgrund der bisherigen Kampferfahrung bewertet werden darf. Ausschlaggebend ist nur eine herausragende Aktion und nicht eine Vielzahl zuvor erbrachter Leistungen.
    (3) Das Air Force Cross besteht aus einem griechischen Kreuz, in dessen Mitte ein goldener, von grünem Eichenlaub umrandeter, Adler sitzt.
    (4) Das Band ist rot-weiß-blau gestreift.
    (5) Das Air Force Cross wird an der Brust getragen:


    a)
    b)


    Section 12: Distinguished Service Cross
    (1) Das Distinguished Service Cross ist nach der Medal of Honor die höchste Auszeichnung der US Army.
    (2) Es wird durch den Secretary of Defense an Personal der Army verliehen, sowie an Soldaten verbündeter Streitkräfte und Zivilisten, die sich durch besondere Tapferkeit im Kampfeinsatz ausgezeichnet haben, aber nicht die Medal of Honor verdienen. Um sich das Distinguished Service Cross zu verdienen, muss die jeweilige Tat angesichts größter Gefahr oder hoher zu erwartender Verluste stattfinden, sowie auf die Art und Weise betrachtet werden, dass die erbrachte Tapferkeit nicht anhand des Dienstgrades oder aufgrund der bisherigen Kampferfahrung bewertet werden darf. Ausschlaggebend ist nur eine herausragende Aktion und nicht eine Vielzahl zuvor erbrachter Leistungen.
    (3) Das Distinguished Service Cross besteht aus einem griechischen Kreuz, in dessen Mitte ein goldener Adler auf einer Rolle sitzt. Auf der Rolle steht FOR VALOR.
    (4) Das Band ist rot-weiß-blau gestreift.
    (5) Das Distinguished Service Cross wird an der Brust getragen:


    a)
    b)



    Article IV – Final provisions


    Section 13 – Other Honors
    (1) Weitere Auszeichnungen können jederzeit durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder den Kongress gestiftet werden.
    (2) Neue Auszeichnungen sind in dieses Gesetz einzupflegen.
    (3) Das Department of Defense und die Joint Chiefs of Staff können per Verordnung weitere Auszeichnungen festlegen, die nicht für Tapferkeit, Kampfeinsatz oder Verwundung vergeben werden. Keines dieser Ehrenzeichen soll ohne ordentliche Urkunde verliehen werden.


    Section 14 – Final clause
    Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

    EDMUND S. MALROY [D]
    LAWYER IN RETIREMENT
    FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES


  • The White House
    April 3, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der vorliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Congressional Investigations and Questioning Act


    Article I – Fundamentals


    Section 1 – Area of Application and short title
    (a) Dieses Gesetz regelt das Recht des Kongresses und seiner Häuser, Untersuchungen über Angelegenheiten der Vereinigten Staaten durchzuführen und die hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Befragungen der Federal Administration durch Abgeordnete und Senatoren des Kongresses durchzuführen.
    (b) Dieses Gesetz soll als „Congressional Investigations and Questioning Act“ zitiert werden.


    Section 2 – Bodies of Investigation
    (a) Untesuchungen führt der Kongress als gesamter Kongress oder ein einzelnes Haus durch.
    (b) Jede der in diesem Gesetz genannten Untersuchungsformen kann von jeder der unter Subsec. (a) genannten Untersuchungsorgane zur Anwendung gebracht werden.


    Section 3 - Basics of Questioning
    (a) Jedem Abgeordneten und Senatoren ist es erlaubt eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied zu stellen.


    Section 4 – Adjurations
    (a) Jede Person, welche vor den Kongress oder eine seiner Kammern tritt, ist vor Beginn seiner Anhörung auf die Wahrheit zu vereidigen.
    (b) Die Vereidigung wird durch den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums durchgeführt.
    (c) Die Eidesformel lautet:
    „Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.“
    Die religiöse Beteuerung kann entfallen.



    Article II – Committee of Investigation


    Section 1 – Committee of Investigation
    (a) Der Kongress kann Ermittlungen durch einen Untersuchungsgremium gemäß Article I, Section 2(a) dieses Gesetzes vornehmen.


    Section 2 – Installation of a Committee
    (a) Soll eine Untersuchung durch den Kongress oder eine seiner Kammern durchgeführt werden, so soll diese durch Beschluss eingeleitet werden.
    (b) Das Verlangen, eine Untersuchung einzuleiten, ist schriftlich beim Präsidium des Kongresses bzw. der jeweiligen Kammer einzureichen. Das Verlangen muss einen Untersuchungsauftrag beinhalten. Es ist durch die Antragsteller zu unterzeichnen.
    (c) Soll eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in beiden Kammern des Kongresses erfolgen. Zudem muss der Antrag durch mindestens jeweils ein Mitglieder jeder Kammer gestellt werden. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn beide Kammern mit 1/3 der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmen.
    (d) Soll eine Untersuchung durch eine einzelne Kongresskammer durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in der Kongresskammer stattfinden, ohne das die andere Kammer ebenfalls zustimmen muss. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn die Kammer mit 1/3 der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmt.


    Section 3 – Appointment of committee members, Chairman
    (a) Findet eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit statt, so soll ein Untersuchungsausschuss gebildet werden.
    (b) Der Untersuchungsausschuss besteht aus maximal fünf Mitgliedern.
    (c) Beide Kammern des Kongresses entsenden zwei ihrer Mitglieder in den Untersuchungsausschuss. Dies geschieht durch Mehrheitswahl.
    (d) Das Mitglied oder die Mitglieder, das/die den Untersuchungsauftrag eingereicht hat/haben, muss/müssen zwingend Mitglied des Untersuchungsgremiums sein.
    (e) Das Kongresspräsidium kann ein Mitglied in den Untersuchungsausschuss entsenden
    (f) Das Gremium bestimmt ein Mitglied als Vorsitzenden, welcher die Sitzungen des Gremiums leitet.
    (g) Wird eine Untersuchung durch ein einzelnes Haus des Kongresses eingeleitet, so fungiert die gesamte Kammer als Unterschungsausschuss. In diesem Fall übt der Kammervorsitzende die Funktion des Vorsitzenden aus, sofern kein eigener Vorsitzender gewählt wird.


    Section 4 – Remit of Investigation
    (a) Ein Untersuchungsgremium benötigt einen Untersuchungsauftrag gemäß Article II, Section 2(b) dieses Gesetzes, welcher das Ziel der Ermittlungen beschreibt.
    (b) Der Untersuchungsauftrag ist in Form einer oder mehrer Fragen zu stellen. Er muss sich stets auf einem Themenkomplex beziehen.
    (c) Der Untersuchungsauftrag eines bestehenden Untersuchungsausschusses kann während der Ermittlungen vom Umfang her auf demselben Wege wie die Einrichtung eines neuen Gremiums erweitert, nicht jedoch eingeschränkt werden.


    Section 5 – Committee Report
    (a) Die Ergebnisse der Ermittlung werden durch das Gremium in Form eines Berichtes zusammengefasst. Die Ergebnisse sind im Kongress zu begründen, die Arbeit des Gremiums ist zusammen zu fassen.
    (b) Der Bericht wird durch den Vorsitzenden verfasst. Er wird durch den Ausschuss beschlossen. Die Mitglieder des Ausschusses können dem Bericht eigene Kommentare hinzufügen. Diese sind als solche namentlich zu kennzeichnen.
    (c) Das Gremium kann für die behandelte Sache Lösungsvorschläge oder Sanktionen in seinem Bericht vorschlagen.



    Article III – Hearing


    Section 1 – Hearing
    (a) Ein Untersuchungsgremium kann jederzeit eine Person, von der erwartet wird, dass sie sachdienliche Aussagen zum Untersuchungsgegenstand machen kann, befragen.


    Section 2 – Form of the Hearing
    (a) Eine zu befragende Person ist durch den Vorsitzenden des Untersuchungsgremiums offiziell gemäß Article V dieses Gesetzes in den Kongress zu laden.
    (b) Jede Person, die vor das Untersuchungsgremium tritt, ist gemäß Article I, Section 4 zu vereidigen.
    (c) Die Befragung wird durch den Vorsitzenden geleitet. Jedes Mitglied ist berechtigt, nach der Befragung durch den Vorsitzenden eigene Fragen zu stellen.
    (d) Der Vorsitzende kann eine Befragung jederzeit unterbrechen oder beenden. Eine einmal befragte Person darf ein weiteres Mal vor das Gremium gerufen werden, sollte der Verlauf der Untersuchung dies notwendig machen.
    (e) Hat der Vorsitzende die Befragung beendet, hat die zu befragende Person den Tagungssaal sofort zu verlassen.



    Article IV – Questioning


    Section 1 - Extent of Questioning
    (a) Jedes Kongressmitglied darf einmal pro Woche eine Befragung der Administration gemäß Section 1 (2) dieses Gesetzes einleiten.
    (b) Jede Befragung hat schriftlich beim Kongresspräsidium eingereicht zu werden.
    (c) Jede Befragung darf höchstens 5 Einzelfragen umfassen.
    (d) Es ist dem Fragestellern und den anderen Kongressmitgliedern erlaubt während der Befragung Nachfragen zu stellen um präzisere Antworten zu erlangen.
    (e) Es dürfen pro Kongressmitglied höchstens drei Nachfragen gestellt werden.


    Section 2 - Duty of response
    (a) Die Mitglieder der Federal Administration sind verpflichtet auf Befragungen innerhalb von 168 Stunden nach Eröffnung durch das Kongresspräsidium öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen.
    (b) Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
    (c) Fragen an die Administration werden durch einen Vertreter der Administration beantwortet.


    Section 3 - Exceptions
    (a) Den Mitgliedern der Federal Administration ist es erlaubt die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern, wenn die Beantwortung die Nationale Sicherheit oder laufende, geheimdienstliche Unternehmungen gefährden würden.
    (b) Die Mitglieder der Federal Administration müssen die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn sie ansonsten gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden.


    Section 4 – Executive Privilege
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist jederzeit berechtigt, eine Befragung gemäß diesem Artikel, welche in den Kernbereich der Exekutive eingreifen würde, abzulehnen. Der Eingriff in den Kernbereich der Exekutive ist zu begründen.
    (2) Mitglieder der Exekutive sind in diesem Falle nicht berechtigt, die Frage vor dem Kongress zu beantworten.
    (3) Der Kongress hat das Recht, die Berufung auf das Executive Privilege im Wege des Trial Organstreitverfahrens anzufechten.



    Article V – Subpoena


    Section 1 – Subpoena
    (a) Im Rahmen einer Untersuchung kann eine Person vorgeladen werden.
    (b) Die Vorladung wird durch das ermittelnde Gremium beschlossen. Sie wird durch den Vorsitzenden ausgestellt.


    Section 2 – Contents and Service of the Subpoena
    (a) Eine Vorladung muss beinhalten:
    1) die Person oder die Personen, welche vorgeladen werden
    2) das Thema, wegen welchem sie vorgeladen werden
    3) den Ort, an welchem die Personen erscheinen sollen
    4) das Datum, an welchem sich die Person einzufinden hat
    (b) Die Vorladung ist öffentlich bekannt zu machen und der Person durch den Vorsitzenden zuzustellen. Für eine öffentliche Bekanntmachung ist eine öffentliche Verabschiedung ausreichend.
    (c) Die Vorladung erlangt zu dem Zeitpunkt Wirksamkeit, welcher in ihr angegeben ist, jedoch nicht vor 24 Stunden nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.


    Section 3 – Disregard of a subpoena
    (a) Wer eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, kann auf Anordnung des ausstellenden Gremiums vorgeführt werden.
    (b) Eine Person, welche schuldhaft eine Subpoena gemäß diesem Kongress missachtet, ist wegen Missachtung des Kongresses gemäß Article VI anzuklagen und mit Haft nicht unter 5 Tagen zu belegen.


    Section 4 – Legitimacy of a subpoena
    (a) Eine Vorladung kann gegen jeden Bürger der Vereinigten Staaten ausgesprochen werden.
    (b) Ausgenommen bleiben:
    1) der Präsident der Vereinigten Staaten
    2) der Vize-Präsident der Vereinigten Staaten
    3) die Richter des Obersten Bundesgerichtes



    Article VI – Contempt of Congress


    Section 1 – Perjury
    (a) Leistet eine Person vor einem Untersuchungsausschuss einen Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen durch ein Gericht zu verurteilen.


    Section 2 - Subpoena
    (a) Eine Person, welche eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Monat zu belegen.


    Section 3 – Contempt of Congress
    (a) Eine Person, die den Kongress, seinen Vorsitz oder seine Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Monat, aber mindestens 10 Tagen zu belegen.


    Article VII – Final Provisions
    (a) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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    April 16, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




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    Presidential Election Act Amendment Act


    Article 1
    Article II, Section 2 (a) des Presidential Election Act wird wie folgt geändert:
    “(a) Kandidaten für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten müssen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für beide Ämter spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich, an vom USEO vorgesehenem Ort bekannt gegeben. Der Wahlvorschlag muss zudem separat beim Electoral Office schriftlich eingereicht werden. Das USEO legt die Art der schriftlichen Einreichung selbstständig fest und weist darauf öffentlich hin.“


    Article 2
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    April 16, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Federal Intelligence Reformation Act


    ARTICLE I – CHANGES TO THE FEDERAL ADMINISTRATION ACT


    Section 1
    In Section 2 (1) des Federal Administration Act wird der Unterpunkt ”- das Department of Intelligence Affairs (Geheimdienstministerium)“ ersatzlos gestrichen.


    Section 2
    (1) Section 5 des Federal Administration Act wird ersatzlos gestrichen.
    (2) Die Nummerierung der nachfolgenden Sections wird entsprechend angepasst.


    Section 3
    In der gemäß Section 2 dieses Artikels neu nummerierten Section 5 (1) des Federal Administration Act wird folgender Satz an geeigneter Stelle implementiert:
    „- die Oberaufsicht über die US Border Control“


    Section 4
    In der gemäß Section 2 dieses Artikels neu nummerierten Section 6 (1) des Federal Administration Act wird folgender Satz an geeigneter Stelle implementiert:
    „- die Oberaufsicht über den United States Secret Service“



    ARTICLE II – CHANGES TO THE NATIONAL INTELLIGENCE ACT


    Section 1
    Article II, Section 3 des National Intelligence Act wird wie folgt geändert:
    „Section 3 – Constitution
    (a) Dem NIC gehören die Leiter der folgenden Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten an:
    a) Director of the Central Intelligence Service
    b) Director of the Federal Bureau of Investigations
    c) General Commander of the Military Intelligence
    (b) Ständige Mitglieder sind zudem:
    a) der Präsident der Vereinigten Staaten
    b) der Vizepräsident der Vereinigten Staaten
    c) der Secretary of Defense
    (c) Der Director of the Central Intelligence Service übernimmt als Director of National Intelligence die Koordination der Arbeit des NIC.
    (d) Die Behörden, deren Leiter in Subsection (a) aufgeführt sind, bilden die National Intelligence Community.“


    Section 2
    Article III, Section 1(c) des National Intelligence Act wird wie folgt geändert:
    “(c) Der Central Intelligence Service ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Executive Office of the President of the United States. Operativ ist der CIS dem National Intelligence Council nachgeordnet.“


    Section 3
    Article III, Section 2 des National Intelligence Act wird um die folgende Subsection d erweitert:
    „(d) Außerdem ist der CIS für die Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung elektronischer Kommunikationsdaten weltweit verantwortlich.“


    Section 4
    (1) Article IV des National Intelligence Act wird wie folgt geändert:
    „Article IV – Military Intelligence


    Section 1 - The Military Intelligence Service
    (a) Der Military Intelligence Service (MIS) ist eine militärische Behörde der Vereinigten Staaten.
    (b) Sein Sitz liegt in Astoria City, Astoria State.
    (c) Das MIS ist dem Department of Defense nachgeordnet. Er berichtet dem Central Intelligence Service und dem National Intelligence Council.


    Section 2 - Duties and responsibilities of the MIS
    (a) Aufgabe des MIS ist die weltweite Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung sämtlicher für die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten relevanter Kommunikationsdaten.
    (b) Zudem ist die das MIS für die Überwachung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zuständig.
    (c) Ferner obliegt dem MIS die geheimdienstliche Aufklärung von allen für militärische Einsätze relevanten Zielen.
    (d) Die Speicherung, Auswertung und weitere Verwendung von Informationen, welche durch Maßnahmen nach den Subsections (a) und (b) gewonnen wurden, ist nur zulässig, wenn die Informationen Erkenntnisse bringen, welche in Verbindung mit einer Gefährdung der Nationalen Sicherheit stehen könnten. Sobald feststeht, dass ein solcher Verdacht unbegründet ist, sind die entsprechenden Daten umgehend zu vernichten und dürfen nicht weiter verwendet werden.


    Section 3 - Leadership
    (a) Das MIS wird durch einen General Commander of the Military Intelligence Service geführt.
    (b) Er muss mindestens den Dienstgrad eines Major General oder vergleichbar inne haben.
    (c) Der General Commander wird durch den Präsidenten auf Vorschlag des Secretary of Defense ernannt und entlassen.“



    ARTICLE III – CHANGES TO THE NATIONAL SECURITY AGENCIES ACT


    Section 1
    Article 1 (2) des National Security Agencies Act wird wie folgt geändert:
    “(2) Der United States Secret Service ist eine dem Department of Justice nachgeordnete Sicherheitsbehörde des Bundes. Die United States Customs and Border Protection ist eine dem Department of the Interior nachgeordnete Sicherheitsbehörde des Bundes.“


    Section 2
    Article 2 (4) des National Security Agencies Act wird wie folgt geändert:
    “(4) Er wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Attorney General nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen ernannt.“


    Section 3
    Article 3 (4) des National Security Agencies Act wird wie folgt geändert:
    “(4) Er wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Secretary of the Interior nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen ernannt.“



    ARTICLE IV – CHANGES TO THE FEDERAL INVESTIGATION BRANCH ACT


    Section 1
    Article 2 (8) des Federal Investigation Branch Act wird um eine Subsection f erweitert:
    “f) die Überwachung und Kontrolle der nationalen Kommunikationssysteme, um schädliche Einwirkungen und Angriffe auf diese abzuwehren.“



    ARTICLE V – FINAL PROVISION
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    April 16, 2009



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    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




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    8th Citizenship Act Amendment Act


    Article 1
    Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
    (1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
    (2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
    (3) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
    (4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit vier Wochen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat und für diesen Zeitraum keine öffentliche Abwesenheitsmeldung vorliegt.
    (5) Der Entzug der Staatsbürgerschaft wird öffentlich durch das Registration Office festgestellt. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist nach Section 6 (4) dieses Gesetzes vollendet ist. Beiträge, die nach Vollendung der Frist im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluß auf den Entzug der Staatsbürgerschaft.
    (6) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an das Registration Office in Person des Behördenleiters übermitteln.
    (7) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch das Registration Office, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden.“


    Article 2
    1) Section 7 (1) des Citizenship Act wird ersatzlos gestrichen.
    2) Die bisherige Subsection 2 wird alleinige Subsection der Section 7 des Citizenship Act.
    3) Die Section 7 erhält die Bezeichnung: "Others"


    Article 3
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    April 16, 2009



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    President of the United States


    9th Election of Congress Act Amendment Act


    Article 1
    Article I, Section 3 (1) des Election of Congress Act wird der folgende Satz angefügt:
    „Ist der Wahlamtsleiter offiziell abgemeldet, so kann die Ankündigung der Wahl auch später oder früher erfolgen, jedoch nicht um mehr als 5 Tage Abweichung.“


    Article 2
    Article I, Section 6 (1i) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    “i) mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen.“


    Article 3
    Article II, Section 2 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    “(1) Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich, an vom USEO vorgesehenem Ort bekannt gegeben. Die Kandidaturen müssen zudem separat beim Electoral Office schriftlich eingereicht werden. Das USEO legt die Art der schriftlichen Einreichung selbstständig fest und weist darauf öffentlich hin.“


    Article 4
    Article III, Section 2 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
    “(1) Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich, an vom USEO vorgesehenem Ort bekannt gegeben. Die Kandidaturen müssen zudem separat beim Electoral Office schriftlich eingereicht werden. Das USEO legt die Art der schriftlichen Einreichung selbstständig fest und weist darauf öffentlich hin.“


    Article 5
    Article III, Section 3 (1) des Election of Congress Act wird der folgende Satz angehangen:
    “In diesem Fall ist ein Wählerverzeichnis vom Tage der Ergebnisverkündung an bis zwei Tage vor der Stichwahl im betreffenden Bundesstaat auszulegen.“


    Article 6
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    April 16, 2009



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    President of the United States


    Federal Institutions' Police Act


    Article I: Fundamentals


    Section 1: Area of Application and short title
    (a) Dieses Gesetz trifft die notwendigen Regelungen für besondere Polizeibehörden, welche bestimmten Behörden der Vereinigten Staaten untergeordnet sind.
    (b) Es soll als „Institutions’ Police Act“ zitiert werden.


    Section 2: Members of the Institutions’ Polices
    (a) Angehörige einer besonderen Bundespolizeibehörde sind ordentliche Bundesagenten und führen den Titel eines United States Special Agent.
    (b) Die Ausbildung von Angehörigen einer besonderen Bundespolizeibehörde erfolg an der FBI Academy durch das FBI.



    Article II: United States Capitol Police


    Section 1: Fundamentals
    (a) Die United States Capitol Police (USCP) sorgt für die Sicherheit des United States Congress sowohl im Kapitol in Astoria City als auch in sämtlichen anderen Staaten und Territorien der Vereinigten Staaten.
    (b) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der USCP umfasst sämtliche Einrichtungen, Anlagen und Gebiete des Kongresses der Vereinigten Staaten. Insbesondere umfassen diese Gebiete: Das Kapitol, die Library of Congress, die durch Mitglieder oder Angestellte des Kongresses genutzten Bürogebäude, die zugehörigen Parks und die in diesem Gebiet befindlichen Straßen.
    (c) Die Zuständigkeit der USCP erstreckt sich ebenfalls auf die Gebiete in der Umgebung der in Subsection (b) genannten Gebiete und Einrichtungen, in diesem Falle jedoch unbeschadet der Zuständigkeit anderer städtischer, staatlicher oder bundesstaatlicher Polizeibehörden.


    Section 2: Jurisdictions of the United States Capitol Police
    (a) Die USCP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in den Subsections (b) und (c) Section 1 dieses Artikels genannten Gebieten wahr.
    (b) Der USCP besorgt den Schutz und Gewährleistet die Sicherheit der Mitglieder und der Angestellten des Kongresses.
    (c) Aufgaben der USCP sind insbesondere:
    1. die Gewährleistung der Sicherheit des Kapitols und sämtlicher weiterer zum Kongress gehörender Einrichtungen, Anlagen und Gebiete gem. Section 1 Subsections (b) und (c).
    2. die Verhinderung, Aufspürung und Ermittlung von Straftaten in ihrem Zuständigkeitsbereich
    3. der Schutz von Mitgliedern und Angestellten des Kongresses und deren Familien und Angehörigen im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten


    Section 3: Organisation
    (1) Die USCP untersteht dem Kongresspräsidium.
    (2) Das Kongresspräsidium beruft und entlässt einen Chief of Police, welcher die United States Capitol Police leitet. Er führt die täglichen Geschäfte der USCP.
    (3) Das Kongresspräsidium erlässt die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der USCP, die genaue Organisation des USCP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der USCP betreffenden Angelegenheiten.



    Article III: Supreme Court of the United States Police


    Section 1: Fundamentals
    (a) Die Supreme Court of the United States Police (SCOTUS Police) sorgt für die Sicherheit des Supreme Court of the United States sowohl im Supreme Court Building in Astoria City als auch in sämtlichen anderen Staaten und Territorien der Vereinigten Staaten.


    Section 2: Jurisdictions of the Supreme Court of the United States Police
    (a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der SCOTUS Police umfasst das Supreme Court Building und den Supreme Court Building Park, der das Gebäude umgibt.
    (b) Die SCOTUS Police nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter.
    (c) Sie besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Richter und der Angestellten des Supreme Court und deren Familien im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.


    Section 3: Organisation
    (1) Die SCOTUS Police untersteht dem Chief Justice of the United States.
    (2) Der Chief Justice beruft und entlässt einen Chief of Police, welcher die SCOTUS Police leitet. Er führt die täglichen Geschäfte der SCOTUS Police.
    (3) Der Chief Justice erlässt die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der SCOTUS Police, die genaue Organisation der SCOTUS Police und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der SCOUTS Police betreffenden Angelegenheiten.



    Article IV: Federal Reserve Bank Police


    Section 1: Fundamentals
    (a) Die Federal Reserve Bank Police (FRBP) sorgt für die Sicherheit der Federal Reserve Bank sowohl im Federal Reserve Bank Building in Astoria City als auch in sämtlichen anderen Staaten und Territorien der Vereinigten Staaten.


    Section 2: Jurisdictions of the Federal Reserve Bank Police
    (a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der FRBP umfasst das Federal Reserve Bank Building und das der Federal Reserve Bank umgebende Gelände, welches der Federal Reserve Bank gehört.
    (b) Die FRBP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter.
    (c) Sie besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit des Direktors und der Angestellten der Federal Reserve Bank und deren Familien im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.


    Section 3: Organisation
    (1) Die FRBP untersteht dem Director of the Federal Reserve Bank.
    (2) Der Director beruft und entlässt einen Chief of Police, welcher die FRBP leitet. Er führt die täglichen Geschäfte der FRBP.
    (3) Der Director erlässt die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der FRBP, die genaue Organisation der FRBP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der FRBP betreffenden Angelegenheiten.



    Article IV: Final provisions


    Section 1: Exclusion
    Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden ist ungeachtet ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen, in welchen Polizeibehörden nach diesem Gesetz die ausschließliche Zuständigkeit zukommt, ausgeschlossen.


    Section 2: Coming into force
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    April 29, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Presidential Succession Act Amendment Act


    Article 1
    Article II, Section 1 (6) des Presidential Succession Act wird ersatzlos gestrichen.


    Article 2
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    May 21, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    The Appointment and Dismissal from Office Act


    Article 1 - Fundamentals
    Das Gesetz stellt Regelungen bezüglich der Ernennung und Entlassung von Amtsträgern des Bundes auf.


    Article 2 – Persons in office
    Gemäß diesem Gesetz gelten als Amtsträger des Bundes solche, deren
    a) Ernennung und Entlassung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt
    b) Ernennung und Entlassung durch die Leiter der Oberster Bundesbehörden erfolgt
    c) Aufgaben und Amtsbefugnisse sich aufgrund der Sache als solche des Bundes erweisen


    Article 3 - Appointment
    (1) Jedem der unter Article 2 dieses Gesetzes genannten Amtsträger ist zum Amtsantritt eine Ernennungsurkunde auszuhändigen.
    (2) Eine Ernennungsurkunde sollte wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
    a) Amtssiegel des Ausstellenden
    b) Datum und Ort der Ausstellung
    c) Name des zu Ernennenden
    d) Bezeichnung des Amtes, in welches der zu Ernennende berufen wird
    e) Unterschrift des Ausstellenden
    f) Amtsbezeichnung des Ausstellenden
    (3) Die Ernennungsurkunde ist öffentlich auszuhändigen.
    (4) Der zu Ernennde soll nach der Aushändigung der Urkunde aufgefordert werden den vorgesehene Amtseid zu leisten. Die Ableistung hat unmittelbar nach der Aushändigung zu erfolgen.
    (5) Vom Moment der Ableistung des Amtseides an, gilt der Amtsträger als in sein Amt eingeführt.


    Article 4 - Dismissal
    (1) Wird ein Amtsträger entlassen, so ist ihm die Entlassung öffentlich bekannt zu machen.
    (2) Zu einer Entlassung ist in jedem Fall eine Entlassungsurkunde auszuhändigen. Diese kann als öffentliche Bekanntmachung gemäß Article 4 (1) dieses Gesetzes angesehen werden.
    (3) Eine Entlassungsurkunde sollte wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
    a) Amtssiegel des Ausstellenden
    b) Datum und Ort der Ausstellung
    c) Name des zu Entlassenen
    d) Bezeichnung des Amtes, aus welchem der zu Entlassene abberufen wird
    e) Grund der Entlassung
    f) Unterschrift des Ausstellenden
    g) Amtsbezeichnung des Ausstellenden
    (4) Vom Moment der Veröffentlichung der Urkunde an, gilt der Amtsträger als seines Amtes verlustigt.


    Article 5 – Dismissals by special situations
    (1) Mit Amtsantritt eines neuen Präsidenten gelten alle Leiter der Obersten Bundesbehörden, sowie alle Mitarbeiter des Executive Office of the President, die durch den Vorgänger ernannt wurden, als entlassen. Ihnen muss keine Entlassungsurkunde ausgestellt werden.
    (2) Alle anderen durch den Vorgänger ernannten Amtsträger des Bundes, sowie die durch die Leiter der Obersten Bundesbehörden ernannten Amtsträger verbleiben in ihren Ämtern bis sie eine ordentliche Entlassungsurkunde ausgehändigt bekommen.
    (3) Article 5, Section 1 dieses Gesetzes gilt nicht, wenn ein Vizepräsident einem Präsidenten außerhalb einer regulären Wahl verfassungsgemäß ins Amt nachfolgt. In diesem Falle bleiben die Leiter der Obersten Bundesbehörden und alle Mitarbeiter des Executive Office of the President in ihren Ämtern. Eine Entlassung kann dann gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erfolgen.
    (4) Solche Amtsträger, deren Amtszeit einer gesetzlichen Frist unterliegen, gelten bei Erreichen dieser Frist als automatisch aus ihrem Amt entlassen. Ihnen muss keine Entlassungsurkunde ausgehändigt werden.
    (5) Wird ein neuer Amtsträger durch die Aushändigung seiner Ernennungsurkunde und die Ableistung seines Amtseides in ein Amt berufen, so gilt der Vorgänger automatisch als von seinem Amt entlassen. In diesem Fall muss ihm keine Entlassungsurkunde ausgehändigt werden.


    Article 6 – Final provisions
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    May 21, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    United States Armed Forces Act Amendment Act


    Sec. 1 - Amendment
    Art. 6 des United States Armed Forces Act wird wie folgt geändert:


      Article 6 – Unified Commands
      (1) Die United States Armed Forces werden in sieben Unified Commands untergliedert. Diese stehen den in ihrem zugewiesenen Wirkungsbereich stationierten Truppen als zentrales Hauptquartier vor.
      (2) Jedem Unified Command steht ein Offizier im Rang Lieutenant General oder Vice Admiral vor. Ihre Amtsbezeichnungen lauten Commander of the (Name or Shortcut of the Unified Command).
      (3) Die Commander of the Unified Commands besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen. Sie sind direkt dem Generalstab unterstellt.
      (4) Die sieben Unified Commands sind:
      a) North Astor Command (NAC)
      b) West Astor Command (WAC)
      c) South Astor Command (SAC)
      d) East Astor Command (EAC)
      e) Overseas Command (OSC)
      f) Strategic Air and Space Command (SASC)
      g) Special Operations Command (SOC)
      (5) Die einem Unified Command angehörigen Stützpunkte, sowie die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Unified Commands werden durch das Department of Defense in einer Verordnung festgelegt.


    Sec. 2 - Entry Into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung durch die Präsidentin der Vereinigten Staaten oder durch Verkündung in Kraft.

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    June 2, 2009



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    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Classified Information Act



    Sec. 1 - Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz regelt die Geheimhaltung von Informationen und ihre Klassifizierung.
    (2) Das Gesetz wird als Classified Information Act zitiert und als CIA abgekürzt.


    Sec. 2 - Classification Levels
    Es existieren die Geheimhaltungsstufen "Top Secret" (Level 3), "Secret" (Level 2) und "Confidential" (Level 1).


    Sec. 3 - Top Secret
    (1) Als Top Secret werden Informationen klassifiziert, deren Bekanntwerden
    1. zur Zerstörung oder Destabilisierung eines oder mehrerer Staaten führen könnte;
    2. die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten in erheblichem Umfang gefährden würde.
    (2) Die Klassifizierung von Informationen als Top Secret erfolgt nichtöffentlich.
    (3) Die Klassifizierung von Informationen als Top Secret kann durch den
    1. Präsidenten der Vereinigten Staaten,
    2. Secretary of Defense,
    3. Kreis der Mitglieder der Joint Chiefs of Staff,
    4. Direktor des Central Intelligent Service,
    5. Direktor des United States Secret Service
    erfolgen.
    (4) Informationen, die als Top Secret klassifiziert sind, werden nach Ablauf eines Jahres deklassifiziert, sofern ihre Klassifizierung nicht erneuert wird. Die Klassifizierung ist aufzuheben, wenn ihre Begründung entfällt.


    Sec. 4 - Secret
    (1) Als Secret werden Informationen klassifiziert, deren Bekanntwerden
    1. die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten bedrohen würde;
    2. die Beweiserhebung von Strafermittlungsbehörden betrifft.
    (2) Die Klassifizierung von Informationen als Secret erfolgt nichtöffentlich.
    (3) Die Klassifizierung von Informationen als Secret kann durch den
    1. in Sec. 3 par. 3 dieses Gesetzes aufgeführten Kreis von Berechtigten,
    2. Direktor des United States Marshal Service,
    3. Direktor des Federal Bureau of Investigations,
    4. General Commander of the Military Intelligence
    erfolgen.
    (4) Informationen, die als Secret klassifiziert sind, werden nach Ablauf eines Jahres deklassifiziert, sofern ihre Klassifizierung nicht erneuert wird. Die Klassifizierung ist aufzuheben, wenn ihre Begründung entfällt.


    Sec. 5 - Confidential
    (1) Als Confidential werden Informationen klassifiziert, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten beschädigen oder mindern würde, wenn sie öffentlich verfügbar wären.
    (2) Die Klassifizierung von Informationen als Confidential erfolgt nichtöffentlich.
    (3) Die Klassifizierung von Informationen als Confidential kann durch
    1. den in Sec. 3 par. 3 und Sec. 4. par. 3 dieses Gesetzes aufgeführten Kreis von Berechtigten,
    2. die Leiter oberster Bundesbehörden,
    3. weitere vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannte Beamte und Amtsinhaber
    erfolgen.
    (4) Informationen, die als Secret klassifiziert sind, werden nach Ablauf von drei Monaten deklassifiziert, sofern ihre Klassifizierung nicht erneuert wird. Die Klassifizierung ist aufzuheben, wenn ihre Begründung entfällt.


    Sec. 6 - Clearance
    (1) Zugang zu Informationen eines Klassifizierungsgrades besitzt, wer zur Vergabe dieser Klassifizierung berechtigt ist.
    (2) Die Zugangsberechtigung erstreckt sich nur auf klassifizierte Informationen aus Bereichen, deren Kenntnis von Amts wegen notwendig ist, und nicht auf alle Informationen eines Klassifizierungsgrades (need-to-know basis).
    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann den Kreis der Zugangsberechtigten durch eine Clearance Order für Einzelpersonen erweitern, die den ausreichend detailliert definierten Umfang und Zeitrahmen der Erweiterung beschreibt. Die Cleareance Order ist entweder öffentlich bekanntzumachen oder, sofern dies gemäß diesem Gesetz erforderlich ist, gemäß diesem Gesetz zu klassifizieren. Clearance Orders können jederzeit und begründungslos aufgehoben werden.


    Sec. 7 - Identification
    Klassifizierte Informationen sind als solche zu kennzeichnen, wenn nicht angenommen werden muss, dass ihre Geheimhaltung durch technische oder sonstige Vorrichtungen bereits gewährleistet ist.


    Sec. 8 - Criminal Prosecution
    Wer seine Zugangsberechtigung zu klassifizierten Informationen missbraucht oder seine Verschwiegenheitspflicht verletzt, kann gemäß dem United States Penalty Code und auf Grundlage weiterer Gesetze der Vereinigten Staaten strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden.


    Sec. 9 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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  • The White House
    June 3, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    2nd United States Armed Forces Act Amendment Act


    Sec. 1 - Amendment
    Art. 7 des United States Armed Forces Act wird wie folgt geändert:


      Article 7 – Emergency Conditions
      (1) Die Armed Forces verfügen über 2 Emercency conditions (EMERGCON) und 5 Defense conditions (DEFCON).
      (2) Die DEFCON-Stufen bezeichnen den Alarmzustand des astorischen Militärs. Ihre Aufteilung sind:
      a) DEFCON 5 – Friedenszeit
      b) DEFCON 4 - Friedenszeit, erhöhte Aufklärung und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen
      c) DEFCON 3 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Standard-Funkrufzeichen der US-Truppen werden durch geheime Rufzeichen ersetzt
      d) DEFCON 2 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Mobilisierung der Reserve
      e) DEFCON 1 - Maximale Einsatzbereitschaft. Alle verfügbaren Truppen werden eingesetzt.
      (3) Die EMERGCON-Stufen bezeichnen einen notfallartigen Alarmzustand als Reaktion auf einen Angriff auf die Streitkräfte oder das Territorium der Vereinigten Staaten:
      a) DEFENSE EMERGENCY - Ein großangelegter Angriff auf überseeische U.S.-Streitkräfte oder verbündete Streitkräfte oder ein offenkundiger Angriff jeglicher Art direkt auf die Vereinigten Staaten wird von dem Kommandanten eines einheitlichen oder festgelegten Kommandos oder einer höheren Autorität bestätigt.
      b) AIR DEFENSE EMERGENCY - Eine Notfallstufe die signalisiert, dass ein direkter Angriff von feindlichen Flugzeugen oder Raketen auf die Vereinigten Staaten oder US-Einrichtungen im Ausland wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist.
      (3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit den Joint Chiefs of Staff ausgerufen werden. Die EMERGCON können auch ohne Einverständnis des Präsidenten durch das vom Aerospace Defense Command ausgerufen werden, da es sich um eine Reaktion auf unmittelbare Gefahr handelt. Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen die dem Status von DEFCON 4 entsprechen können auch von untergeordneten Stellen für den ihnen unterstellten Bereich ausgerufen werden, wenn die Dringlichkeit der Lage eine Benachrichtigung des Präsidenten bzw. der Joint Chiefs of Staff nicht zulässt und es für die nationale Sicherheit unvermeidbar scheint, die entsprechenden Maßnahmen unverzüglich anzuordnen.
      (4) Bei Ausrufung der Alarmstufen DEFCON 1 oder DEFCON 2 hat der Präsident unverzüglich den Kongress zu unterrichten.


    Sec. 2 - Entry Into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung durch die Präsidentin der Vereinigten Staaten oder durch Verkündung in Kraft.

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    June 3, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Albernian Astorian Alliance Treaty Ratification Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Albernia vom 19. Mai 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und am Hof von St. George's zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    ALBERNIAN ASTORIAN ALLIANCE TREATY


    Preamble


    IHRE MAJESTÄT, DIE KÖNIGIN VON ALBERNIA für das Mutterland des Parlamentarismus, das Kingdom of Albernia
    DER PRÄSIDENT DER VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR für das Mutterland der Konstitutionalität und der Freiheitsrecht, die United States of Astor


    als Staatsoberhäupter der hohen vertragsschließenden Parteien, persönlich anwesend oder durch gesetzmäßige Vertreter und Repräsentanten vertreten, sind zu Astoria City zusammengekommen, um die Wünsche und Ziele ihrer Nationen, die eine große Übereinstimmung aufweisen, in einem gemeinschaftlichen Vertragswerk festzulegen.


    Daher schließen die hohen vertragsschließenden Parteien,


    IN ANERKENNUNG der langjährigen engen Zusammenarbeit und Kooperation der hohen vertragsschließenden Parteien und ihrer historischen Verbundenheit,
    IM WUNSCH, mit allen Völkern gemeinsam in Frieden und Freiheit, den höchsten Werten für das Zusammenleben der Völker und Grundlage für alle persönlichen Freiheiten und Grundrechte, zu leben,
    IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Werte der Freiheit und des Friedens die höchsten Werte aller Völker sind und dass jedem Volk diese Werte unumstößlich und unabstreitbar zustehen,
    IM WISSEN, dass die von den hohen vertragsschließenden Parteien begründeten Werte und Ziele Grundlagen, Fundamente oder wichtige Anregungen für die Verbreitung von Freiheit und Frieden in der Geschichte gebracht haben und auch noch in der heutigen Zeit bringen,
    IN DER ERKENNTNIS, dass es starke Vorreiter braucht, die diese höchsten Werte im Kampf gegen Despotie und Tyrannei in die Welt hinaustragen, verbreiten und aufrechterhalten und die für alle anderen Staaten eine Vorbildfunktion wahrnehmen, um ihnen ein leuchtendes Beispiel der Umsetzung dieser Werte zu bieten,
    ENTSCHLOSSEN, als Begründer dieser gemeinschaftlichen Werte diese Funktion als historischen und moralischen Auftrag wahrzunehmen und zu auszuüben,
    IN ANBETRACHT DESSEN in der moralischen Pflicht, die anderen Staaten und Nationen auf ihrem Weg hin zu Frieden und Freiheit zu unterstützen, zu korrigieren und zu fördern und für die Sicherheit als Grundlage dieser Werte zu sorgen,
    GELEITET von den Zielen, ein gemeinschaftliches System der Verteidigung und der Sicherheit für die gesamte Welt zu errichten, welches Freiheit und Frieden für die gesamte Welt durch die Fähigkeit zur Abwehr aller Bemühungen, diese zu beschädigen, zu beseitigen und zu untergraben, sichert,
    IN DER ABSICHT, jeden Auswuchs der Intoleranz, der Unfreiheit, der Tyrannei und jede Bedrohung der Sicherheit der in Frieden und Freiheit lebenden Völker abwehren und verhindern zu können,


    dieses Vertragswerk mit den für die Alliierten bindenden Regelungen zu Erreichung ihrer gemeinsamen Ziele,


    und gründen zur Durchführung dessen die Albernian Astorian Alliance.



    A. Fundamentals


    Art. 1: Die hohen vertragsschließenden Parteien begründen durch diesen Vertrag untereinander ein gemeinschaftliches Bündnis, welches den Namen ALBERNIAN ASTORIAN ALLIANCE, abgekürzt AAA, trägt.


    Art. 2: Die Alliierten verzichten grundsätzlich auf Einreisebeschränkungen in Form von Visa für Bürger des Alliierten. Davon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen von Gerichten der Alliierten gegen Bürger des Alliierten verhängt wurden. Die Reisefreiheit kann im Krisen- oder Katastrophenfall zeitweilig und nach Information des anderen Alliierten ausgesetzt werden, wenn dies erforderlich ist.


    Art. 3: Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Alliierten einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln. Die Alliierten vereinbaren, dass sie einen bewaffneten Angriff oder die begründete Annahme, dass ein solcher bevorsteht, gegen einen von ihnen als Angriff auf beide ansehen und dementsprechend Beistand, auch durch die Anwendung von Waffengewalt, leisten werden. Die Alliierten werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht sind. Sie verpflichten sich, ihre internen Konflikte friedlich und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander Vorzunehmen.


    B. Organisation


    Art. 4: Der Premierminister und der Präsident geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im Folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck so oft zusammen, wie es erforderlich ist, und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich.


    Art. 5: Die Außenminister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle drei Monate abwechselnd in Aldenroth und Astoria City zusammen. Ferner nehmen die Delegationen der Alliierten bei internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.


    Art. 6: Die Kabinette der Alliierten tagen mindestens zwei Mal im Jahr gemeinsam abwechselnd in Astoria City und Aldenroth und erörtern Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, der Finanz- und Wirtschaftspolitik und weiterer Politikfelder gemeinsamen Interesses.


    Art. 7: Die Alliierten vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrèment des anderen Alliierten (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Alliierten gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäupter, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplimatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.


    C. Agenda of Cooperation


    Art. 8: Die Alliierten konsultieren sich vor jeder wichtigen außenpolitischen Entscheidung und in erster Linie in den Fragen gemeinsamen Interesses, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen.


    Art. 9: Die Alliierten bemühen sich in Fragen der militärischen Organisation um die Harmonisierung nationaler Vorschriften, um gemeinsames Handeln zu vereinfachen. Auf dem Gebiet der sicherheitspolitischen Strategie und der militärischen Taktik wird eine Annäherung angestrebt, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Die gemeinsame Entwicklung militärischer Ausrüstungsgegenstände und Einsatzgeräte wird von den zuständigen Ministern stetig geprüft. Der Personalaustausch zwischen den Streitkräften wird verstärkt und kann sich auf die zeitweilige Abordnung ganzer Einheiten erstrecken.


    Art. 10: Die Alliierten vereinbaren eine enge, langfristige und nachhaltige wirtschaftspolitische Kooperation auf allen Ebenen. Sie erheben untereinander nur Zölle, wenn beide Seiten ihr Einverständnis dazu erklären, und werden eine aus Vertretern der Wirtschaftsministerien und Zentralbanken bestehende Arbeitsgruppe einsetzen, welche die Auswirkungen der Erhebung von Zöllen prüfen und bewerten sollen und Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Ungleichgewichte empfehlen. Alle drei Monate sollen die Regierungen die Ergebnisse bewerten, wobei drei Monate nach Inkrafttreten ein Einverständnis nicht mehr erforderlich ist. Sie prüfen, für welche Dienstleistungen und Produkte harmonisierte Zollsätze gegenüber Dritten sinnvoll sind.


    Art. 11: Die Alliierten verpflichten sich, auf eine Anpassung ihrer jeweiligen Bestimmungen auf den Gebieten der Schulzeiten, der Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome mit dem Ziel die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit hinzuwirken. Die Alliiierten prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein gemeinsamer Hochschullehrbetrieb aufgenommen werden kann.


    Art. 12: Die Alliierten treffen die notwendigen Vorbereitungen, um eine weitgehende Kooperation und Zusammenarbeit ihrer zivilen und militärischen Raumfahrtprogramme zu ermöglichen.


    D. Final Provisions


    Art. 13: Die Alliierten treffen zügig die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.


    Art. 14: Die Alliierten werden interessierte Dritte, im Besonderen Staaten, mit welchen eine enge politische Zusammenarbeit besteht, über die Arbeit der Allianz unterrichtet halten.


    Art. 15: Die Alliierten verpflichten sich, keinerlei Verpflichtungen zu Dritten einzugehen, welche den Bestimmungen dieses Vertrages entgegen stehen. Sie verpflichten sich, vor in Kraft treten dieses Vertrages bei sämtlichen bestehenden Verpflichtungen, welche den Bestimmungen dieses Vertrages entgegen stehen oder stehen könnten, Abhilfe zu schaffen.


    Art. 16: Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Jeder Alliierte hat das Recht, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Monats durch schriftliche Notifizierung an das Staatsoberhaupt des anderen Alliierten zu kündigen.


    Art. 17: Änderungen dieses Vertrages erfolgen in beiderseitigem Einvernehmen durch Protokoll, welche den Wortlaut dieses Vertrages ausdrücklich ändern. Für ihre Wirksamkeit gelten die selben Voraussetzungen wie für die Wirksamkeit dieses Vertrages.


    Art. 18: Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald beide der Alliierten durch Hinterlegung einer Ratifizierungsurkunde beim Staatsoberhaupt des anderen Staates bestätigt haben, dass die erforderlichen nationalen und vertraglichen Voraussetzungen für sein vorbehaltsloses Inkrafttreten vorliegen. Mit seinem In Kraft treten ersetzt dieser Vertrag den Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kingdom of Albernia vom 12. Juli 2004.



    GESCHEHEN zu Astoria City am 19. Mai 2009 in zwei Urschriften.


    Der Premierminister des Königreiches Albernia


    Die Präsidentin der Vereinigten Staaten von Astor

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  • The White House
    June 3, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States




    Privacy Protection Act



    Sec. 1 - Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz sichert die Privatsphäre von Bürgern der Vereinigten Staaten im Umgang mit Bundesbehörden.
    (2) Dieses Gesetz soll als Privacy Protection Act zitiert und als PPA abgekürzt werden.


    Sec. 2 - Privacy Protection
    (1) Sämtliche Bundeseinreichtungen der Vereinigten Staaten sind zum Datenschutz verpflichtet. Personenbezogene Daten, welche einer Bundesbehörde oder einem Bundesbeamten bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln
    (2) Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Arbeit einer Bundesbehörde und nur, sofern und soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend notwendig ist, veröffentlicht werden.
    (3) Die Weitergabe personenbezogener Daten dürfen
    1. an andere Bundesbehörden auf deren Anfrage hin weitergegeben werden, sofern dafür ein zwingender Grund und keine gegenteiligen Regelungen bestehen;
    2. an Behörden von Bundesstaaten auf Anordnung eines Richters weitergegeben werden;
    3. an ausländische Behörden im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zur gegenseitigen Amtshilfe und mit Zustimmung des zuständigen Secretary weitergegeben werden.
    (4) Personenbezogene Daten, welche einer Bundesbehörde bekannt werden, ohne dass sie für ihre Arbeit zwingend notwendig sind, sind umgehend zu löschen.


    Sec. 3 - Bank and Fiscal Secrecy
    (1) Informationen über eine Person, auf welche eine Bank im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit zugriff erhält, insbesondere Informationen über Konten und Kontobewegungen, unterliegen dem Bankgeheimnis und sind vertraulich zu behandeln. Hiervon bleibt die Veröffentlichung von Daten in anonymisierten Statistiken oder in anderen, anonymisierten und nicht mehr auf eine Person zurückführbare Formen unbetroffen.
    (2) Informationen über die entrichteten Steuern und Abgaben einer Person, welche einer Steuerbehörde oder Bank zur Kenntnis gelangen, unterliegen dem Steuergeheimnis und sind vertraulich zu behandeln.
    (3) Informationen, welche dem Steuer- oder Bankgeheimnis unterliegen, dürfen außer zur Ermittlung von Bundessteuern und -abgaben nur im Rahmen der Verfolgung einer nach dem Recht der Vereinigten Staaten strafbaren Handlung oder zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens in den Vereinigten Staaten durch die Bank oder die Behörden, welche über die Information verfügen, weitergegeben werden. Über das Vorliegen eines solchen Umstandes entscheidet ein Gericht auf Antrag einer Behörde auf Bundes- oder Staatenebene; über die Weitergabe an ausländische Behörden entscheidet das Gericht auf Antrag des Secretary of State.
    (4) Steuerbehörden und Banken sind verpflichtet, die steuerpflichtigen Einkünfte an die zuständigen Behörden der Bundesstaaten zu melden, wenn diese zur Ermittlung dieser Zahlen nicht die technischen Möglichkeiten haben.
    (5) Informationen, welche dem Steuer- oder Bankgeheimnis unterliegen, dürfen nicht an private Personen oder Institutionen weitergegeben werden.


    Sec. 4 - Criminal Offense
    Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, kann gemäß des United States Penalty Codes und auf Grundlage weiterer Gesetze der Vereinigten Staaten strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden.


    Sec. 5 - Privacy Protection Commissioner
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt auf Vorschlag des Secretary of the Interior einen Privacy Protection Commissioner.
    (2) Der Commissioner hat die Aufgabe, den Kongress in regelmäßigen Abständen über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Administration zu informieren, Schwachstellen des Datenschutzes aufzuzeigen und Verbesserungen anzuregen. Auf Bitte des Commissioners ist diese Information unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.
    (3) Dem Commissioner sind zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben von der Administration die notwendigen Rechte zu verleihen. Der Commissioner ist verpflichtet, über ihm bekanntgewordene Sachverhalte Stillschweigen zu bewahren. Er ist nur dem Kongress der Vereinigten Staaten verpflichtet.


    Sec. 6 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    June 3, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States



    Federal Taxes Amendment Act


    ARTICLE I - FEDERAL TAXATION AMENDMENTS


    Sec. 1. Amending the Federal Corporate Tax on Profit Act.
    (1) Section 1 des Federal Corporate Tax on Profit Act wird Subsection 1 der Section 1. Des Weiteren wird als Subsection 2 angefügt:

      "(2) Unterlässt es ein dafür zuständiger Amtsträger vorsätzlich oder grob fahrlässig, die Regelungen dieses Gesetzes auszuführen, ist er den Vereinigten Staaten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher die Regelungen dieses Gesetzes schuldhaft falsch ausführt."


    (2) In Section 2, Subsection 2 des Federal Corporate Tax on Profit Act werden die Worte "10 %" durch die Worte "5 %" ersetzt.


    (3) Section 2 des Federal Corporate Tax on Profit Act wird die folgende Subsection 3 angefügt:

      "(3) Steuern nach diesem Gesetz werden stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen."


    (4) Dem Federal Corporate Tax on Profit Act wird die folgende Section 4 angefügt:

      "Sec. 4. Tax Evasion.
      Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Art. III, Sec. 5, Ssec. 2 des USPC."


    Sec. 2. Amending the Federal Wealth Tax Act.
    (1) Section 1 des Federal Wealth Tax Act wird Subsection 1 der Section 1. Des Weiteren wird als Subsection 2 angefügt:

      "(2) Unterlässt es ein dafür zuständiger Amtsträger vorsätzlich oder grob fahrlässig, die Regelungen dieses Gesetzes auszuführen, ist er den Vereinigten Staaten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher die Regelungen dieses Gesetzes schuldhaft falsch ausführt."


    (2) Section 2 des Federal Wealth Tax Act wird die folgende Subsection 3 angefügt:

      "(3) Steuern nach diesem Gesetz werden stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen."


    (3) Section 3 des Federal Wealth Tax Act werden die folgende Subsection 3 und 6 angefügt:

      "(3) Freibeträge nach Subsection 1 und 2 stehen jeder natürlichen und juristischen Person nur einmal zu.
      (4) Für denjenigen, der alleine deswegen mehrere Konten führt, um den Freibetrag nach Subsection 1 oder 2 mehrfach in Anspruch nehmen zu können, entfällt der Freibetrag in Gänze und er ist den Vereinigten Staaten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Satz 1 gilt insbesondere für juristische Personen, deren Eigentumsverhältnisse die selben oder weitgehend die selben sind und bzw. oder deren Geschäfte einer einheitlichen Leitung unterstehen (Konzerne).
      (5) Juristische Personen, die nachweislich einen gemeinnützigen Zweck erfüllen, bekommen auf Antrag die entrichtete Vermögenssteuer des vergangenen Monats erstattet.
      (6) Zugelassene Banken nach dem Banking Act sind bis zu einer Höhe von 10.000,00 A$ von der Vermögenssteuer befreit.Von Satz 1 erfasste Banken, die nachweislich regelmäßig Kredite vergeben, können auf Antrag gänzlich von der Entrichtung der Vermögenssteuer befreit werden..


    (4) Dem Federal Wealth Tax Act wird die folgende Section 4 angefügt:

      "Sec. 4. Tax Evasion.
      Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Art. III, Sec. 5, Ssec. 2 des USPC."


    ARTICLE II - FINAL PROVISIONS


    Sec. 1. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    July 2, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    National Security Agencies Reformation Act


    Sec. 1: Change of Article 2
    Article 2 des National Security Agencies Acts wird durch Folgendes ersetzt:


      Article 2 -United States Secret Service
      (1) Die Aufgabe des United States Secret Service (USSS) ist der Personen- und Objektschutz sowie die Verfolgung von Finanzkriminalität.
      (2) Er ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz des Präsidenten, des Vizepräsidenten, deren Familien, ehemaligen Präsidenten und deren Ehegatten, bestimmten Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten sowie die USA besuchende Staatsoberhäupter.
      (3) Dem Secret Service steht ein Director of the Secret Service vor.
      (4) Er wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Attorney General nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen ernannt.
      (5) Der President ernennt auch einen Deputy Director auf Vorschlag des Directors.
      (6) Der Secret Service unterteilt sich in die Abteilungen:
      a) Personal Security
      b) Uniformed Department
      c) Financial Crimes
      d) Administration Unit
      (7) Jeder Abteilung steht ein vom Director zu ernennender Assistant Director vor.Dieser wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Directors berufen.
      (8 ) Die Abteilung Personal Security ist für die Bereitstellung der Leibwächter gemäß Art. 2 zuständig. Die Agenten versehen ihren Dienst in zivil.
      (9) Das Uniformed Department stellt die uniformierte Polizeitruppe des United States Secret Service dar. Die Agenten versehen ihren Dienst in Uniform und sind für die Bewachung von Regierungsgebäuden, welche in direkter Beziehung zum Präsidenten der Vereinigten Staaten stehen und ausländischen Vertretungen sowie der Wohnsitze und Residenzen der in Subsection 2 genannten Personen zuständig.
      (10) Die Abteilung Financial Crimes ist für die Verfolgung und Unterbindung von Finanzkriminalität zuständig, insbesondere für die Fälschung von Geld- und Geldwertzeichen, die Finanz-, Scheck- und Kreditkartenbetrug. Die Abteilung Financial Crimes ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dem Department of the Treasury nachgeordnet.
      (11) Die Mitarbeiter der Administration Unit sind Zivilangestellte, die sich um die administrative und technische Verwaltung des Secret Service kümmern.
      (12) Die Bereitstellung von Leibwächtern durch den Secret Service erfolgt für alle ehemaligen Präsidenten und Vizepräsidenten sowie deren Familien ein Leben lang.
      (13) Zur besseren Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der in 6c genannten Abteilung, steht es dem United States Secret Service frei für jeden Bundesstaat ein "Field Office" einzurichten.


    Sec. 2: Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder durch Verkündung in Kraft.

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  • The White House
    July 24, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Treaty of Cooperation between the United States and the Intesa Cordiale Ratification Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Intesa Cordiale vom 02. Juli 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und in der Intesa Cordiale zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Kooperationsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und den Nationen der Intesa Cordiale


    Die vertragsschließenden Parteien, die Vereinigten Staaten von Astor einerseits und die Staaten der Intesa Cordiale andrerseits,


    IM BESTREBEN die Zusammenarbeit zu vertiefen,
    GEWILLT die transkontinentalen Beziehungen im Zeitalter der globalen Vernetzung zu fördern,
    IM WUNSCH damit der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ihrer Beziehung Rechnung zu tragen,


    sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen um auf dessen Basis ihre Beziehungen in der Zukunft weiter aufzubauen und zu vertiefen.


    Artikel 1 - [Anerkennung, Gebietsfragen]
    (1) Die Vertragspartner erkennen einander als legitime und souveräne Völkerrechtssubjekte an und treten zueinander in diplomatische Beziehungen. Sie anerkennen sich als eigenständig in ihren inneren und äußeren Belangen und nehmen von unangemessenen Einmischungen in diese Belange Abstand.
    (2) Alle Parteien anerkennen das Staats- und Hoheitsgebiet der jeweils anderen als legitim und unantastbar. Keine der Parteien wird Schritte unternehmen, welche direkt oder mittelbar die Abtrennung von Teilen des Staatsgebietes oder sonstiger territorialer Besitzungen gegen den Willen der anderen Parteien zum Ziel haben oder bewirken, noch werden die Parteien derartige Bestrebungen auf welche Weise auch immer unterstützen oder anerkennen.


    Artikel 2 - [Einstufung der Beziehungen]
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor und die Staaten der Intesa Cordiale einigen sich darauf die gemeinsamen Beziehungen mindestens als "Neutral“, oder dem sinnverwandt zu bezeichnen.
    (2) Eine Abstufung unter dieses Maß ist nicht zulässig.


    Artikel 3 - [Schlichtung von Streitigkeiten]
    (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen Ihnen aufkommen mögen, auf friedlichem und diplomatischem Wege zu schlichten.
    (2) In gravierenden Fällen, in denen die Beilegung einer wichtigen Streitfrage nicht durch Konsultationen zwischen den Parteien untereinander gelöst werden können, können die Parteien im Einvernehmen eine internationale Organisation oder eine anderweitige vermittelnde Instanz hinzuziehen.


    Artikel 4 - [Botschafteraustausch]
    (1) Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
    (2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit. Die Botschafter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.


    Artikel 5 - [Devisenaustausch]
    (1) Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen den Wunsch untereinander einen Devisenaustausch zu ermöglichen und einzurichten
    (2) Die Wechselkurse der Währungen werden einvernehmlich unter den Staatsbanken der beteiligten Parteien ausgehandelt und diese setzen ferner einen gemeinsamen Leitwechselkurs fest.


    Artikel 6 - [Wirtschaftliche Kooperation]
    Die Unterzeichner bekräftigen den Wunsch sich zukünftig für die wirtschaftliche Kooperation untereinander einzusetzen, um die Wirtschaften zu unterstützen und den Handel zu stärken.


    Artikel 7 - [Ratifikation, Laufzeit, Kündigung]
    (1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
    (2) Eine Kündigung ist durch jede der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 21 Tagen möglich. Die Kündigung ist den anderen Parteien in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.


    Unterschrift für die Vereinigten Staaten von Astor



    Unterschrift für die Intesa Cordiale:

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

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  • The White House
    July 24, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Basic Treaty between the United States and Tolanica Ratification Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Tolanican Republic vom 08. Juli 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und in der Tolanican Republic zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Basic Treaty between the United States of Astor and the Tolanican Republic


    Contrato Base entre los Estados Unidos de Astoria y la República Tolanica



    §1 Allgemeines
    (1) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.
    (2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.


    §2 Botschaften
    (1) Die Vertragspartner stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
    (2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Terretorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.


    §3 Frieden und Konfliktlösung
    (1) Die Vertragsstaaten garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
    (2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
    (3) Konflikte werden auf diplomatischer Ebene oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten gelöst.


    §4 Schlussbestimmungen
    (1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
    (2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
    (3) Dieser Vertrag kann zu einem Freundschafts- oder Bündnisvertragvertrag aufgewertet und ergänzt werden, so beide Vertragspartner dies ausdrücklich wünschen.
    (4) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der zuständigen Staatsorgane in Kraft.



    Astoria City, 08.07.2009


    Für die Vereinigten Staaten von Astor



    President of the United States


    Für die Tolanische Republik



    el Ministro de Asuntos Exteriores

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif


  • The White House
    July 24, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Basic Treaty between the United States and the Empire of Dreibürgen Ratification Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen vom 07. Juli 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Kaiserreich Dreibürgen zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Grundlagenvertrag
    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen


    IM BESTREBEN, eine gemeinsame, diplomatische Grundlage für die zukünftigen Beziehungen zu legen und
    IN ÜBEREINKUNFT, den Willen zu zeigen, auch in Zukunft auf dieser Ebene miteinander zu agieren,
    schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.



    Artikel 1 - Allgemeines
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
    (2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
    (3) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.


    Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
    Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.


    Artikel 3 - Botschaften
    Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrèment des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.


    Artikel 4 - Frieden und Sicherheit
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
    (2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
    (3) Die Unterzeichner kommen darüber überein im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.


    Artikel 5 - Wirtschaftliches
    (1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
    (2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.


    Artikel 6 - Gültigkeit und Kündigung
    (1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
    (2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
    (3) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.



    Astoria City, 07.07.2009


    Für das Kaiserreich Dreibürgen




    Für die Vereinigten Staaten von Astor


    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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