Steadfast Desk – Signature of the President

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  • The White House
    July 24, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    10th Election of Congress Act Amendment Act


    Article 1
    Section 6, i) des Election of Congress Act wird wie folgt ersetzt:

      i) mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Der Mandatsverlust auf Grund von Inaktivität ist nur möglich, wenn es innerhalb dieser vierzehn Tage mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat. Eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.


    Article 2
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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  • The White House
    July 24, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States



    Remand and Caution Act



    Section 1: Generals
    Dieses Gesetz regelt das Zustandekommen einer Untersuchungshaft, sowie die Vorschriften für Kautionsanträge, Verhaftungen und Schutzhaft.



    Section 2: Remand
    (1) Die Staatsanwaltschaft kann einen Antrag auf Untersuchungshaft beim zuständigen Gericht stellen, wenn
    a) gegenüber einem Verdächtigen ein dringender Tatverdacht besteht oder
    b) gegenüber einem Verdächtigen der Verdacht auf Verdunklungsgefahr besteht.
    c) gegenüber dem Verdächtigen dringender Verdacht auf Fluchtgefahr besteht.
    (2) Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn
    a) nach aktuellem Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
    b) der Verdächtige während der Tat oder unmittelbar danach gefasst wurde.
    (3) Verdunklungsgefahr besteht, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine zurzeit noch nicht inhaftierte Person
    a) Beweismittel vernichten oder abändern und/oder
    b) Zeugen und Mitschuldige beeinflussen könnte.
    (4) Fluchtgefahr besteht wenn
    a) der Verdächtige nicht fest an einen Ort gebunden ist
    b) der Verdächtige über ausreichend Geldmittel verfügt
    c) noch unbekannte Komplizen existieren
    (5) Der zuständige Richter hat über die Dauer der Untersuchungshaft zu entscheiden. Dabei hat er die Umstände der Tat und das daraus folgende Resultat, sowie die vermutete Dauer der Ermittlung, sowie den Grad der Verdunklungsgefahr für seine Entscheidung zu berücksichtigen.
    (6) Eine Untersuchungshaft ist nur bei Vergehen laut USPC zulässig.



    Section 3: Caution
    (1) Jeder Verdächtige, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft gebracht werden soll, kann beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Kaution stellen.
    (2) Über das Zugestehen einer Kaution, sowie deren Höhe entscheidet der zuständige Richter. Dabei hat er die Umstände der Tat und das daraus folgende Resultat, sowie den Grad der Fluchtgefahr, als auch die Möglichkeit einer Wiederholungstat für seine Entscheidung zu berücksichtigen.
    (3) Zur Entscheidungsfindung sollen sowohl der Inhaftierte, als auch der zuständige Staatsanwalt, angehört werden.



    Section 4: Arrest
    (1) Jeder Beamte einer Polizeibehörde, der einen Täter auf frischer Tat ertappt, kann diesen vorläufig festnehmen.
    (2) Eine nach Sec 4 (1) dieses Gesetzes inhaftierte Person darf nicht länger als 72 Stunden festgehalten werden, ohne dass ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wird.
    (3) Wird kein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt, so ist die inhaftierte Person unmittelbar aus der Haft zu entlassen.
    (4) Jeder Bürger der Vereinigten Staaten darf einen Täter, der auf frischer Tat ertappt wurde, so lange festhalten, bis Beamte einer Polizeibehörde eintreffen und den Täter übernehmen.



    Section 5: Protective Custody
    (1) Jeder Bürger kann bei Gericht einen Antrag auf Schutzhaft stellen.
    (2) Dem Antrag ist statt zu geben, wenn der Antragsteller glaubhaft verischern kann, dass unmittelbare Gefahr für sein Leib und Leben besteht.
    (3) Die Schutzhaft endet durch richterlichen Beschluss oder auf Wunsch der inhaftierten Person.



    Section 6: Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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  • The White House
    July 28, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States



    Basic Treaty between the the Irkanian Empire and the United States of Astor Ratification Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Irkanischen Reich vom 14. Juli 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Irkanischen Reich zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Grundlagenvertrag zwischen dem Irkanischen Reich und dem Vereinigten Staaten von Astor


    Präambel


    Bestrebt, für Wohlstand und Sicherheit der Völker Irkaniens und Astor heute und in Zukunft zu sorgen,
    Wissend, dass zwischenstaatliche Zusammenarbeit diesen Zielen in großem Unfange förderlich ist,
    Gewillt, die Vorteile dieser Zusammenarbeit voll auszuschöpfen,
    haben sich die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich das Irkanische Reich und den Vereinigten Staaten von Astor, auf folgenden Kontrakt geeinigt:


    Abschnitt I – Grundlagen


    1.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an und achten die Grenzen des Vertragspartners als unverletzlich. Die vorläufige Seegrenze verläuft direkt mittig zwischen der astorischen Insel und dem irkanischen Festland und wird von beiden Seiten bis zur Einführung verbindlicher und allgemein anerkannter Regeln über Verhandlungen beim Rat der Nationen geachtet.


    2.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien enthalten sich jeglichen Aktes der militärischen oder paramilitärischen Aggression gegenüber dem Vertragspartner und geloben, sich im Konfliktfalle ob einer friedlichen Lösung zu bemühen.


    3.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien enthalten sich jeglicher Einmischung in die Innenpolitik des Vertragspartners.


    Abschnitt II – Art der Beziehungen


    4.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien werden zwecks Konsultation in Fühlung miteinander bleiben, insbesondere bei Angelegenheiten außenpolitischer Natur, welche die Interessen beider oder eines Vertragspartners tangieren.


    5.) Diplomatische Vertreter der hohen vertragsschließenden Parteien genießen im jeweils anderen Lande diplomatische Immunität, können allerdings unter Angabe von Gründen ausgewiesen werden.


    6.) Keine der beiden hohen vertragsschließenden Parteien wird sich einem Bündnis oder einer Gruppierung anschließen, das sich mittelbar oder unmittelbar gegen den Vertragspartner richtet.


    7.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien ermöglichen den freien Warenverkehr untereinander. Davon unberührt bleiben Einschränkungen, die sich aus nationalen Recht oder internationalen Verträgen ergeben.


    Abschnitt III – Schlussbestimmungen


    8.) Dieser Vertrag gilt unbefristet bis zur Kündigung durch eine oder beide der hohen vertragsschließenden Parteien.


    9.) Änderungen am Vertrage können nur im Einvernehmen beider Parteien vorgenommen werden.


    10.) Bei Vertragsbruch einer der hohen vertragsschließenden Parteien erlischt der gesamte Vertrag.


    Für Irkanien:
    Earandil de Verano
    Aussenadministratorin


    Für die Vereinigten Staaten von Astor

    President of the USA

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  • The White House
    August 14, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    9th Citizenship Act Amendment Bill


    ARTICLE I - Change of the Citizenship Act
    1) Section 2 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    "Section 2 - The Citizenship
    (1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der Einwanderungsbehörde (Registration Office) nötig, diese erfolgt durch die Stellung eines formlosen Antrages im Forum.
    (2) Die Staatsbürgerschaft wird sieben Tage nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von vier Tagen nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle".
    (3) Wer aus Gründen des religiösen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses gehindert ist, eine religiöse Eidesformel zu benutzen, leistet den in (2) vorgesehenen Eid mit folgendem Wortlaut: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
    (4) Alternative religiöse Beteuerungen wie das symbolische Halten einer religiösen Schrift sind zulässig.
    (5) Bis zum Leisten des Eides muss eine Anmeldung im Citizens Net (C-Net) erfolgen.
    (6) Spätestens zum Tage der Eidesleistung muss ersichtlich sein, in welchem Bundesstaat der Antragsteller sich niedergelassen hat.
    (7) Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern erkennbar ist, dass es sich um eine Zusatzidentität handelt. Diese Zusatzidentitäten sind nicht bei der Einwanderungsbehörde anzumelden.
    (8 ) Auf öffentlichen Antrag der Hauptidentität (Haupt-ID) eines Staatsbürgers im Registration Office kann eine Zusatzidentität (Neben-ID) zur neuen Hauptidentität umgemeldet werden. Nach der Bestätigung durch das Registration Office, die nur erfolgen darf, wenn ein Eintrag im Citizens Net vorliegt, erhält die alte Hauptidentität dann den Status einer Nebenidentität.
    (9) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, besitzt vom Tag der Ummeldung an sowohl die astorische Staatsbürgerschaft, als auch das volle Wahlrecht sowie alle anderen Rechte und Pflichten der ehemaligen Hauptidentität, Wahl- und Ernennungsämter jedoch nicht eingeschlossen.
    (10) Zwischen den Ummeldungen von Hauptidentitäten einer Person müssen mindestens zwei Monate liegen.
    (11) Nach einer erstmaligen Neuanmeldung in Astor müssen mindestens zwei Monate vergehen, bevor man eine Ummeldung gemäß diesem Gesetz vornehmen kann.
    (12) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, hat ihren Hauptwohnsitz nach erfolgter Ummeldung zunächst zwingend im selben Bundesstaat wie die ehemalige Hauptidentität. Ein anschließender Wohnsitzwechsel unter den üblichen rechtlichen Vorgaben und Folgen steht frei.
    (13) Jeder Wohnsitzwechsel einer Hauptidentität von einem Bundesstaat in einen anderen ist öffentlich im Registration Office anzuzeigen; er wird erst mit der öffentlichen Anzeige rechtswirksam. Zudem ist im Citizens Net der neue Heimatbundesstaat einzustellen."


    2) Section 3 des Citizenship Act wird wie folgt abgeändert:
    "Section 3 - Registration
    (1) Einer Anmeldung muss stattgegeben werden, wenn die Kriterien von Sec. 2 (2) und (5) erfüllt sind. Weiter darf keine frühere Mehrfachanmeldung gemäß Sec. 6 (3) vorliegen.
    (2) Sollte die Staatsbürgerschaft trotz fehlender, durch dieses Gesetz geforderter, Informationen oder Anmeldedaten verliehen werden, so kann dies binnen 72 Stunden durch das Registration Office rückgängig gemacht werden. In diesem Fall ist der betroffenen Person eine Nachfrist von 48 Stunden zur Heilung der fehlenden Unterlagen oder Daten zu gewähren."


    3) Section 6 (4) des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    ”Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
    (1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
    (2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
    (3) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
    (4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit 28 Tagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist auch möglich wenn bei einer bundesstaatlichen Volkszählung deren Verlust festgestellt wurde. In diesem Fall hat von Seiten des Bundesstaates eine Meldung an das Registration Office weitergegeben zu werden.
    (5) Diese Zeitdauer kann bei Vorliegen einer begründeten Abmeldung im dafür vorgesehenen Bereich unterbrochen werden.
    (6) Der Gültigkeitszeitraum dieser Abmeldung muss hierbei klar definiert sein.
    (7) Der Entzug der Staatsbürgerschaft wird öffentlich durch das Registration Office festgestellt. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist nach Section 6 (4) dieses Gesetzes vollendet ist. Beiträge, die nach Vollendung der Frist im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluß auf den Entzug der Staatsbürgerschaft.
    (8 ) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an das Registration Office in Person des Behördenleiters übermitteln.
    (9) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch das Registration Office, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden."


    4) Section 4 (2) wird wie folgt ersetzt:
    "(2)Der Bürger ist verpflichtet, stets seine aktuelle E-Mail-Adresse im C-Net anzugeben."


    5) Section 5 wird ersatzlos gestrichen.


    ARTICLE II - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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  • The White House
    August 30, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    February to September 2009 Budget Act


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen


    Article 2
    Der April 2009 Budget Act wird aufgehoben.


    Amendment - Haushalt für Februar bis September 2009

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  • The White House
    August 30, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    United States Diplomacy Act


    ARTICLE I. FUNDAMENTALS AND DEFINITIONS


    Sec. 1 - Definitions
    (a) Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
    1. Botschafter jede Person, die von einer anderen Nation in die United States geschickt wurde und vom Präsidenten akkreditiert wurde um in solcher Funktion tätig zu sein.;
    2. Staatsgast jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Heimatstaat in einer politisch führenden Position ist und auf Einladung oder mit Bestätigung durch die Regierung der Vereinigten Staaten in die Vereinigten Staaten gesandt wurde.;
    3. United States Ambassador jede Person, die solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt wurde. U.S. Ambassador sind in ihrer Botschafterfunktion den Weisungen des Department of State unterworfen. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter des Präsidenten der Vereinigten Staaten beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates;
    4. United States Delegate jede Person, die als Vertreter der Vereinigten Staaen bei einer internationalen Organisation, in der sie Mitglied sind, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wurde. Für sie finden, soweit nicht anders bestimmt, die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung.
    5. United States Minister Resident jede Person, die als solcher vom Department of State entsandt wurde. Sie gelten als Stellvertreter eines Ambassadors. Für die Aufsicht über die Minister Residents ist der Secretary of State oder ein von ihm benannter Angehöriger des Department of State verantwortlich.
    (b) Staatsgäste und Botschafter dürfen nicht den Status "Persona non grata" tragen.


    Sec. 2 - Diplomatic Immunity
    (1) Diplomatische Immunität im Gebiet der Vereinigten Staaten genießen
    a) Staatsgäste;
    b) Botschafter für ihre amtlichen und privaten Handlungen, ebenso wie ihre ständigen Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder.
    (2) Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus. Behörden der Vereinigten Staaten oder ihrer Bundesstaaten haben keine Befugnis, hoheitliche Aufgaben dort wahrzunehmen. Ausnahmen sind durch die betreffende Botschaft zu genehmigen.
    (3) Wird ein Staatsgast oder Botschafter während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten nach geltendem astorischen Recht straffällig, kann ihn die Regierung der Vereinigten Staaten zur unerwünschten Person (persona non grata) erklären und aus den Vereinigten Staaten in sein Herkunftsland ausweisen.


    Sec. 3 - Diplomatic Corps
    (1) Das Diplomatic Corps besteht aus den akkreditierten Botschaftern anderer Staaten in den Vereinigten Staaten. Das Diplomatic Corps kann einen Doyen als offiziellen Vertreter erwählen.
    (2) Der Secretary of State ist Vertreter der Vereinigten Staaten im Diplomatic Corps. Bei der Wahl eines Doyens enthält der Secretary of State sich der Stimme.


    Sec. 4 - United States Foreign Service
    (1) Der Foreign Service besteht aus
    1. dem Secretary of State, der den Foreign Service leitet,
    2. den Ambassadors,
    3. den Delegierten bei internationalen Organisationenen, in denen die Vereinigten Staaten Mitglied sind,
    4. den Minister Residents.
    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann an den Sitzungen des Foreign Service teilnehmen.
    (3) Der Secretary of State kann weitere Mitglieder des Foreign Service berufen.


    ARTICLE II. UNITED STATES FOREIGN SERVICE


    Sec. 1 - Responsibilities
    (1) Ambassadors repräsentieren die Vereinigten Staaten als Nation. Das Ansehen der Vereinigten Staaten ist von dem der Ambassadors abhängig. Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.
    (2) Die Informationspflichten eines Ambassadors umfassen die Information des Empfangsstaates über
    1. Ergebnisse der Präsidentschafts-, Repräsentantenhaus- und Senatswahlen,
    2. personelle Veränderungen in den Ämtern des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten und des Secretary of State,
    3. militärische Einsätze der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
    Die Ambassadors informieren darüber hinaus über Neuigkeiten, deren Weiterleitung vom Secretary of State angewiesen wurde.
    (3) Weitere Berichtspflichten der Ambassadors sowie Regelungen zur Autorisierung von Stellungnahmen können vom Secretary of State bestimmt werden.
    (4) Der Nachweis der Weiterleitung ist durch die Ambassadors unaufgefordert zu erbringen.
    (5) Die Berichtspflichten eines Ambasadors gegenüber dem Departmenf of State umfassen die
    1. Ergebnisse von Wahlen zum Staatsoberhaupt und zum Parlament im Empfangsstaat,
    2. Ernennung und Entlassung von Regierungschefs und Außenministern Empfangsstaat,
    3. militärischen Operationen des Empfangsstaates,
    4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
    Die Berichte werden, sofern nicht vom Secretary of State anders angewiesen, im Foreign Service erstattet.
    (6) Ist eine Botschaft der Vereinigten Staaten nicht mit einem Botschafter besetzt, gehen die Informationspflichten auf den Minister Resident über. Für Minister Residents besteht keine Nachweis- oder Berichtspflicht.


    Sec. 2 - Special Responsibilities of Delegates
    (1) Die Berichtspflichten eines Delegates gegenüber dem Departmenf of State umfassen die Information über
    1. von anderen Staaten eingebrachte Anträge,
    2. Kandidaturen für Ämter,
    3. die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen,
    4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
    (2) Bringt ein ausländischer Staat einen Antrag in die Organisation ein, schlägt der zuständige Delegate dem Secretary of State mit einem Bericht darüber zugleich eine Haltung der Vereinigten Staaten zum Antrag vor.


    ARTICLE III. DIPLOMATIC RELATIONS


    Sec. 1 - Recognition of Foreign States
    (1) Die Vereinigten Staaten erkennen, im Einklang mit der Charta des Rates der Nationen, jedes Mitglied des Rates als faktisch existierendes, völkerrechtliches Subjekt an.
    (2) Darüber hinaus kann der Präsident der Vereinigten Staaten mit ausländischen Regierungen Verträge über die gegenseitige staatliche Anerkennung abschließen.


    Sec. 2 - Principles of Foreign Relations
    (1) Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen. Vorrang in den diplomatischen Beziehungen genießen alliierte Staaten und solche, mit denen ein Botschafteraustausch stattfindet.
    (2) Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten.


    ARTICLE IV. FINAL PROVISIONS


    Sec. 1 - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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  • The White House
    August 30, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    Federal Wealth Tax Abrogation Act


    Sec. 1. Abrogating the Federal Wealth Tax Act.
    (1) Der Federal Wealth Tax Act wird aufgehoben.
    (2) Steuern nach dem Federal Wealth Tax Act, die bis zum Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes nicht erhoben oder beigetrieben worden sind, entfallen.


    Sec. 2. Amending the Federal Corporate Profit Tax Act.
    Section 1 des Federal Corporate Profit Tax Act wird wie folgt neu gefasst:


      Sec. 1. Competence.
      Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Trade and Treasury.


    Sec. 3. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

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  • The White House
    August 30, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der beiliegende Act erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.




    President of the United States


    United States Federal Prosecution Service Act


    Section I - Generals
    (1) Dieses Gesetz regelt die Zusammensetzung des United States Federal Prosecution Service, kurz USFPS, dessen Aufgaben und Kompetenzen, sowie die Klageerhebung in Straf- und Verwaltungssachen.
    (2) Der Supreme Court of the United States Act wird im folgenden als SCUSA abgekürzt.



    Section II - The United States Federal Prosecution Service
    (1) Der United States Federal Prosecution Service, kurz USFPS, besteht aus dem Attorney General, dem Solicitor General, sowie alle durch den Attorney General bzw. den Solicitor General ernannten United States (Chief) Attorneys und United States (Chief) Solicitors.
    (2) Der Solicitor General wird, auf Vorschlag des Attorney General, durch den President of the United States ernannt.
    (3) Ist die Position des Solicitor General vakant, ernennt der Attorney General einen US (Chief) Solicitor zum Acting Solicitor General, der dessen Aufgaben übernimmt. Ist kein US (Chief) Solicitor vorhanden, übernimmt der Attorney General diese Aufgaben selbst.



    Section III - United States (Chief) Attorneys
    (1) Der Attorney General kann Personen zum United States Chief Attorney für einen Bundesstaat ernennen.
    (2) US Chief Attorneys unterstehen direkt dem Attorney General.
    (3) Der Attorney General kann Personen zum United States Attorney ernennen.
    (4) US Attorneys unterstehen entweder einem US Chief Attorney oder dem Attorney General persönlich und unterstützen ihre Vorgesetzten bei deren Arbeit.



    Section IV - United States (Chief) Solicitors
    (1) Der Solicitor General kann Personen zum United States Chief Solicitor für einen Bundesstaat ernennen.
    (2) US Chief Solicitors unterstehen direkt dem Solicitor General.
    (3) Der Solicitor General kann Personen zum United States Solicitor ernennen.
    (4) US Solicitors unterstehen entweder einem US Chief Solicitor oder dem Solicitor General persönlich und unterstützen ihre Vorgesetzten bei deren Arbeit.



    Section V - Competence
    (1) Zuständig für Strafsachen gemäß Article IV, Section 1 des SCUSA ist der Attorney General. Er kann Strafsachen an den zuständigen US Chief Attorney eines Bundesstaates oder einen ihm direkt unterstellten US Attorney weiterdelegieren. US Chief Attorneys können Strafsachen ihrerseits an einen ihnen unterstellten US Attorney weiterdelegieren.
    (2) Zuständig für Verwaltungssachen gemäß Article IV, Section 2 des SCUSA ist der Solicitor General. Er kann Verwaltungssachen an den zuständigen US Chief Solicitor eines Bundesstaates, oder einen ihm direkt unterstellten US Solicitor weiterdelegieren. US Chief Solicitors können Verwaltungssachen ihrerseits an einen ihnen unterstellten US Solicitors weiterdelegieren.
    (3) Für Klagen gemäß Article IV, Section 3 des SCUSA sind - abhängig von der Art der Klage - entweder der Attorney General oder der Solicitor General direkt verantwortlich. Verwaltungsverfahren werden durch den Solicitor General bearbeitet, Strafverfahren durch den Attorney General.



    Section VI - Public Prosecution
    (1) Die Anklage in Straf- und Verwaltungssachen obliegt dem zuständigen Beamten des USFPS.
    (2) Der zuständige Beamte des USFPS hat bei sämtlichen Hinweisen auf Straftaten die zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendigen Ermittlungen anzustellen, soweit die Tat von öffentlichem Interesse ist.
    (3) Er ermittelt sowohl belastende wie entlastende Umstände und berücksichtigt beide gleichermaßen. Ergibt sich im Rahmen der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht, so ist Anklage zu erheben. Ergibt sich kein Tatverdacht oder bestehen keine Erfolgsaussichten einer Klage, so ist das Verfahren einzustellen.
    (4) Die zuständigen Polizeibehörden sind verpflichtet, den Beamten des USFPS bei ihren Ermittlungen zur Seite zu stehen.
    (5) Gegen die Einstellung eines Verfahrens durch einen untergeordneten Beamten kann Beschwerde beim direkten Vorgesetzten eingereicht werden. Gegen die Entscheidung des Attorney General oder des Solicitor General, bzw. eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch ihn kann Verwaltungsklage erhoben werden (Klageerzwingungsverfahren).



    Section VII - Private Prosecution
    (1) Private Klage durch den Geschädigten ist erst zulässig, wenn der USFPS einen Antrag des Geschädigten auf ein Verfahren abgelehnt hat.
    (2) Private Klagen sind nicht zulässig, so lange ein Klageerzwingungsverfahren anhängig ist.
    (3) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.



    Section VIII - Principles of Criminal Procedure
    (1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem.
    (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
    (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.
    (4) Im Zweifelsfall hat das Gericht eine Entscheidung zugunsten des Anklagten zu treffen.



    Section IX - Final Provisions
    (1) Article VIII SCUSA verliert seine Gültigkeit.
    (2) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den President of the United States in Kraft.

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  • - Astoria City, September 7th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 4th Constitutional Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 28.06.2009
    und bestätigt von drei Vierteln der Bundesstaaten gemäß Art. VII Sec. 3 Ssec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten am 17.08.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    4th Constitutional Amendment Bill


    Sec. 1. Introduction of a 4th Constitutional Amendment.
    Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

      Amendment IV [Vacancy in Presidency during Transition]


      Fällt das vorzeitige Ausscheiden des Präsidenten in den Zeitraum zwischen einer Wahl und der Vereidigung eines neuen Präsidenten, so soll der Vizepräsident als Acting President vereidigt werden und seine Amtszeit bis zur regulären Vereidigung eines neuen Präsidenten nicht als volle Präsidentschaft gezählt werden. Es ist dem Acting President untersagt, sich wärend oder nach seiner Amtszeit numerisch in die Reihe der Präsidenten einzuordnen.


    Sec. 2. Final Provision
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

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  • - Astoria City, September 25th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Popular Petitions Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 24.09.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    1st Popular Petitions Act Amendment Bill


    Article I : Change of Article 3 (2)
    Article 3 (2) des Popular Petitions Act wird wie folgt neu gefasst:

      (2) Die Volkspetition hat einen ausformulierten Entwurf für das zu erlassende Gesetz zu beinhalten. Ihr muss eine schriftliche Begründung für die Initiative beigefügt werden.


    Article II: Change of Article 4 (1)
    Article 4 (1) des Popular Petitions Act wird wie folgt neu gefasst:

      (1) Die Volkspetition liegt insgesamt sieben Kalendertage lang am Ort der Einreichung der Petition zur Einsicht für jedermann bereit. Jedermann ist berechtigt, dort Kommentare zur Petition abzugeben. Änderungsvorschläge sind zulässig, doch kann die Petition nur in der vom Vorlegenden vorgelegten Form unterstützt werden.


    Article III: Change of Article 4 (3)
    Article 4 (3) des Popular Petitions Act wird wie folgt neu gefasst:

      (3) Die Petition ist vom Kongress wie eine von Kongressmitgliedern eingebrachte Vorlage zu behandeln und zu erörtern, wenn die erforderliche Zahl an Unterstützungsberechtigten innerhalb der Auslegungsfrist ihre Unterstützung erklärt hat. Diese Zahl an Unterstützern beträgt 25% der selbst vorlageberechtigten Staatsbürger der Vereinigten Staaten. Bemessungsgrundlage für die Gesamtbevölkerung ist der Stand der astorischen Staatsbürger gemäß dem amtlichen Bürgerverzeichnis abzüglich der Zahl der Kongressabgeordneten zum Zeitpunkt des Endes der Auslegungsfrist.


    Article IV: Change of Article 5
    Article 5 des Popular Petitions Act wird wie folgt neu gefasst:

      Der Vorlegende kann seine Petition bis zur Feststellung nach Art 4 (4) durch Erklärung gegenüber dem Secretary of the Interior oder durch öffentliche Erklärung am Ort, an dem die Petition ausliegt, zurückziehen.


    Article V: Adding Article 6
    Der Popular Petitions Act wird um folgenden Artikel unter der Nummer 6 ergänzt:

      Article 6
      Dem Vorlegenden wird in der Kongressdebatte bezüglich seines Entwurfes Rederecht im Congress gewährt.


    Article VI: Entry into force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.

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  • - Astoria City, September 29th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der United States Diplomacy Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 29.09.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    United States Diplomacy Act Amendment Act


    Section 1
    Der Art. I, Sec. 1 (a) des United States Diplomacy Act wird wie folgt erweitert:

      "6. Foreign Embassies alle Botschaften fremder Nationen auf dem Boden der Vereinigten Staaten von Astor.
      7. U.S. Embassies sämtliche Botschaften der Vereinigten Staaten, die im Ausland unterhalten werden."


    Section 2
    Folgend auf den Article III des United States Diplomacy Bill wird ein wie folgt lautender Article IV eingefügt:


      Article IV. Embassy Protection


      Section I - Protection of foreign Embassies
      (1) Den Schutz ausländischer Botschaften auf US-astorischem Boden übernimmt das Heimatland der Botschaft nach den dortigen Bestimmungen.
      (2) Auf Anfrage des Heimatlandes der Botschaft oder bei dringendem Bedarf stellen die USA Kräfte des USSS verstärkend zur Verfügung.


      Section II - Protection of US-Embassies
      (1) Der Schutz von U.S. Embassies auf ausländischem Boden fällt in den Zuständigkeitsbereich des United States Marine Corps.
      (2) Angehörige des USMC übernehmen ferner den Fahrdienst für astorische Botschafter und sonstige Botschaftsbeschäftigte.”


    Section 3
    Der bisherige Article IV des United States Diplomacy Act wird umbenannt in Article V.


    Section 4
    Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft.

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    Einmal editiert, zuletzt von Alricio Scriptatore ()


  • - Astoria City, September 29th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía Ratification Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 29.09.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía Ratification Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Meltania vom 18. September 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Kaiserreich Dreibürgen zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía


    Die vertragsschließenden Parteien, die Vereinigten Staaten von Astor einerseits und das Reino de Meltanía andrerseits,


    IM BESTREBEN eine gemeinsame diplomatische Basis zu schaffen
    GEWILLT die Zusammenarbeit zu vertiefen


    sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen


    Artikel 1 - Ziel des Vertrages
    (1) Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
    (2) Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.


    Artikel 2 - Einstufung der Beziehungen
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Reino de Meltanía einigen sich darauf die gemeinsamen Beziehungen mindestens als "Neutral“, oder dem sinnverwandt zu bezeichnen.
    (2) Eine Abstufung unter dieses Maß ist, solange dieser Vertrag Gültigkeit besitzt, nicht zulässig.


    Artikel 3- Botschafteraustausch
    (1) Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
    (2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit. Die Botschafter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.
    (3) Besteht in den Gastländern ein Gesetz zur Thematik von Unverletzlichkeit und Immunität gelten die dort niedergelegten Regelungen für den entsandten Botschafter.


    Artikel 4 - Konfliktregelung
    (1) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.


    Artikel 5 - Zusammenarbeit in Marineangelegenheiten
    (1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren eine Zusammenarbeit im Bereich der Marine.
    (2) In diesem Rahmen gewähren die USA Marine-Offizieren aus dem Reino de Meltanía Zugang zu den militärischen Akademien und bieten diesen dort Weiterbildungskurse an.
    (3) Des Weiteren vereinbaren die Vertragspartner gemeinsame Übungsmanöver der Marine zu planen und durchzuführen. Dazu werden sich die Verteidigungsminister regelmäßig konsultieren.
    (4) Ein Austausch von Technologie ist nicht vorgesehen. Den Offizieren des Reino de Meltanía wird kein Zugang zu Unterlagen oder sonstigen Dokumenten über den Aufbau, die Technik oder die Zusammensetzung militärischer Technologie der USA gewährt.


    Artikel 6 - Laufzeit und Kündigung
    (1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
    (2) Eine Kündigung ist durch jede der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Die Kündigung ist den anderen Parteien in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.



    Unterschrift für das Reino de Meltanía
    Raul I.


    Unterschrift für die Vereinigten Staaten von Astor am 18.09.2009

    President of the United States

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


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  • - Astoria City, September 30th, 2009 -


    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Armed Forces Jurisdiction Introduction Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 29.09.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    Armed Forces Jurisdiction Introduction Act


    Section I - Fundamentals
    Dieses Gesetz dient der Einführung einer militärischen Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten und der dazu notwendigen Institutionen.


    Section 2 - Introducing the Armed Forces Jurisdiction Act
    Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:


      Armed Forces Jurisdiction Act


      Section I - Fundamentals
      (1) Dieses Gesetz beschreibt die Aufgaben des Military Supreme Court (im Folgenden als MSC abgekürzt), des Judge Advocate General's Corps (im Folgenden als JAGC abgekürzt) und der Military Police (im Folgenden als MP abgekürzt).
      (2) Der United States Code of Armed Forces wird im Folgenden als USCoAF abgekürzt.


      Section II - The Judge Advocate General's Corps
      (1) Das Judge Avocate General's Corps ist verantwortlich für alle Verfahren laut USCoAF. Es wird vom Judge Advocate General geleitet.
      (2) Der Judge Advocate General wird, auf Vorschlag des Attorney General, vom President of the United States ernannt.
      (3) Das JAGC besteht aus dem Judge Advocate General und allen United States Judge Advocates. Es untersteht dem Department of Justice.
      (4) U.S. Judge Advocates werden vom Judge Advocate General ernannt. Er kann Aufgaben an ihm unterstehende U.S. Judge Advocates weiterdelegieren.
      (5) Sowohl der Judge Advocate General, als auch die U.S. Judge Advocates, sollen Offiziere der Streitkräfte sein, die während ihrer Arbeit beim JAGC vom aktiven Dienst in ihrer Teilstreitkraft befreit sein sollen.
      (6) Ist kein Judge Advocate General im Amt, übernimmt ein vom Attorney General bestimmter U.S. Judge Advocate dessen Aufgaben. Ist auch kein U.S. Judge Advocate im Amt, übernimmt der Attorney General die Aufgaben des Judge Advocate Generals.
      (7) Die Aufgaben des JAGC sind:
      a) Anklage und Durchführung aller Verfahren laut USCoAF;
      b) Beratung von Mitgliedern aller Teilstreitkräfte in rechtlichen Fragen und
      c) Verteidigung von Angehörigen der Streitkräfte in Verfahren laut dem Supreme Court of the United States Act.


      Section III - Military Supreme Court
      (1) Der MSC entscheidet in allen Streitigkeiten betreffend des USCoAF. Er entscheidet dabei in erster und letzter Instanz. Es gibt keine untergeordneten militärischen Gerichte.
      (2) Der MSC besteht aus den United States Joint Chiefs of Staff. Den Vorsitz führt der Chairman of the Joint Chiefs of Staff.
      (3) Der MSC trifft seine Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden.
      (4) Im Zweifelsfall soll für den Angeklagten entschieden werden.
      (5) Article I Section 6 sowie die Articles V, VI und VII des Supreme Court of the United States Act, gelten sinngemäß auch für den Military Supreme Court.


      Section IV - Military Police
      (1) Die Militärpolizei besteht aus Soldaten und Offizieren aller vier Teilstreitkräfte.
      (2) Leiter der MP ist der Chief of the Military Police. Er wird vom Chairman of the Joint Chiefs of Staff ernannt bzw. entlassen und muss mindestens den Rang eines Brigadier General bekleiden.
      (3) Die Aufgaben der MP sind:
      a) Sicherung militärischer Anlagen;
      b) Personenschutz bei hochrangigen Offizieren;
      c) Überwachung der Kriegsgefangenen und Betreiben militärischer Gefängnisse;
      d) Verkehrsregelung auf militärischem Gelände;
      e) Suche nach Fahnenflüchtigen.
      (4) Zusätzlich ist es Aufgabe der MP die Strafverfolgung (inklusive der Ermittlungsarbeit) auf Militärgelände und Soldaten betreffend durchzuführen.
      (5) Eine Strafverfolgung durch die MP muss vom Judge Advocate General, oder einem U.S. Judge Advocate angeordnet werden. Die Ermittler unterstehen während den Ermittlungen dem JAGC.


    Section III - Amending the Supreme Court of the United States Act
    Article I, Section 3 (2) des Supreme Court of the United States Act wird geändert in:
    "(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren laut United States Penalty Code."


    Section IV - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


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  • The White House
    November 2nd, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der State of the Union Report Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 02.10.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    State of the Union Report Act Amendment Act


    Section 1
    Durch dieses Gesetz wird der State of the Union Report Act geändert.


    Section 2
    Sec. 3 des State of the Union Report Act wird wie folgt neu gefasst:


      "(1) Einem Mitglied des Kongresses ist es erlaubt, auf die State of the Union Address des Präsidenten eine Erwiderung abzugeben.
      (2) Die Mitglieder des Kongresses haben bei der Auswahl des Erwidernden ein Vorschlagsrecht. Der Erwidernde wird durch eine gemeinsame Abstimmung beider Häuser des Kongresses bestimmt. Kann kein zur Wahl stehender die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, so gilt die Erwiderung als abgeschlossen.
      (3) Nicht zum Erwidernden darf bestimmt werden, wer das Amt des Leiters oder des stellvertretenden Leiters einer obersten Bundesbehörde ausübt.
      (4) Die Erwiderung soll spätestens 120 Stunden nach der Address des Präsidenten gehalten werden.
      (5) Wurde die Erwiderung nach 120 Stunden nicht gehalten, so gilt sie als abgeschlossen.
      (6) Nach der Erwiderung ist die State of the Union Address beendet. Fragen an den Präsidenten sind nicht zulässig. Auch eine Erwiderung auf die Erwiderung ist unzulässig."


    Section 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    November 2nd, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 03.10.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Commonwealth of Melanesi vom 25. September 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Commonwealth of Melanesi zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi


    Preamble


    Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
    the United States of Astor
    und
    the Commonwealth of Melanesi
    im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
    sind wie folgt übereingekommen:



    Article I: Anerkennung
    (1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
    (2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
    (3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
    (4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.



    Artikel II: Diplomatische Vertretungen
    (1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
    (2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
    (3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
    (4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).



    Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
    (1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, Einreisebeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Vergabe von Visa für die jeweils andere Seite zu vereinfachen.
    (2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen innerhalb eines halben Jahres zu besprechen und gegebenfalls aufeinander abzustimmen. Die Vertragspartner werden in dieser Hinsicht versuchen einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
    (3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im Land des anderen Vertragspartners aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.



    Article IV: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
    (1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und zu vertiefen.
    (2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
    (3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
    (4) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.



    Signatures


    for the United States of Astor


    Astoria City, 25.09.2009

    President of the United States


    for the Commonwealth of Melanesi


    Grassborough, 23.09.2009


    Caithlyn I.
    Queen of the Commonwealth of Melanesi




  • The White House
    November 2nd, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Anti-piracy treaty between the United States and Futuna Ratification Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 02.11.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    Anti-piracy treaty between the United States and Futuna Ratification Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Vertrag über die Bekämpfung von Piraterie und Wirtschaftskriminalität am Kap des Schweigens zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Schahtum Futuna vom 23. Oktober 2009 in angehangener Fassung und billigt ihn.


    Article 2
    Der Präsident der Vereinigten Staaten wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und der zuständigen Behörde des Schahtums Futuna zu übermitteln.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Vertrag über die Bekämpfung von Piraterie und Wirtschaftskriminalität am Kap des Schweigens


    Wissend, dass die Wasserstraßen am Kap des Schweigens und nahe den Westlichen Inseln zu den wichtigsten der Welt gehören;
    Im Bewusststein, dass eine Gefährdung dieses Gebietes durch Wirtschaftskrimalität und Piraterie die legitimen wirtschaftlichen Interessen aller souveränen Staaten und deren Volkwirtschaften nachhaltig schädigt;


    Beschließen die Vereinigten Staaten von Astor und das Schahtum Futuna


    1. die Einrichtung einer gemeinsamen Militärbasis am Kap des Schweigens.
    2. die Stationierung einer begrenzten militärischen Eingreiftruppe von nicht mehr als insgesamt 500 Soldaten pro Vertragspartner unter einem kooperativen gemeinsamen Kommando sowie entsprechender militärischer Gerätschaften. Die Details soll ein formloses Abkommen zwischen den zuständigen Ministern klären.
    3. die Überwachung und Sicherung der umliegenden Wasserstraßen und Handelsrouten.
    4. die Bekämpfung von Schmuggel und Piraterie und entsprechende Stützpukte krimineller Banden in diesen Gewässern.


    Die Vereinigten Staaten von Astor und das Schahtum Futuna erkennen an, dass


    1. die Demokratische Union, die Volksrepublik Grasonce sowie die Republik Tolanica zur Wahrung ihrer legitimen Sicherheitsinteressen das Recht haben, die Basis nach vorheriger Anmeldung zu inspizieren.
    2. dieses Mandat nicht dahingehend ausgelegt werden kann, souveräne Staaten in ihrem Handel mit legalen Waren zu hindern.
    3. das Gebiet der Basis kein Teil eines Staatsgebietes darstellt.


    Die Vereinigten Staaten von Astor und das Schahtum Futuna verständigen sich darauf, dass


    1. jeder der beiden Staaten diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen einseitig aufkündigen kann. Die Berechtigungen und Verpflichtungen die sich aus diesem Vertrag ergeben erlöschen nach Ablauf der Frist. Innerhalb der Frist kann eine ausgesprochene Kündigung des Vertrages rückgängig gemacht werden.
    2. eine Ausweitung dieses Mandates und der beteiligten Staaten nur einstimmig erfolgen kann.


    Astoria City, den 23.10.2009
    Für die Vereinigten Staaten von Astor


    Timor, den 22.10.2009 n.T.
    Für das Shahtum Futuna


  • The White House
    November 2nd, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der National Intelligence Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 02.11.2009


    erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.





    President of the United States


    National Intelligence Act Amendment Act


    Article I - Amending the National Intelligence Act


    Article II, Section 3 des National Intelligence Act wird wie folgt geändert:

    Section 3 – Constitution
    (a) Dem NIC gehören die Leiter der folgenden Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten an:
    a) Director of the Central Intelligence Service
    b) Director of the Federal Bureau of Investigations
    c) General Commander of the Military Intelligence
    d) Director of the United States Secret Service
    (b) Ständige Mitglieder sind zudem:
    a) der Präsident der Vereinigten Staaten
    b) der Vizepräsident der Vereinigten Staaten
    c) der Secretary of Defense
    (c) Der Director of the Central Intelligence Service übernimmt als Director of National Intelligence die Koordination der Arbeit des NIC.
    (d) Ist der Posten des Director of the Central Intelligence Service vakant, so rücken die Leiter der anderen Behörden in der Reihenfolge in der sie in (a) genannt sind nach.
    (e) Die Behörden, deren Leiter in Subsection (a) aufgeführt sind, bilden die National Intelligence Community.
    (f) Der Secretary of Defense, der Präsident der Vereinigten Staaten oder der Koordinator des NIC können weitere Personen für Sitzungen des NIC zulassen unter der Vorraussetzung dass zwei Drittel der Teilnehmer dem zustimmen.


    Article II - Entry into force


    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    November 9th, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 11th Election of Congress Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 02.11.2009


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    11th Election of Congress Act Amendment Act


    Article I - Changing Article I
    (1) Section 3 wird wie folgt ersetzt:

      "Section 3 Realization of Elections
      (1) Wahlen zum House of Representatives finden immer in den Monaten März, Juli und November statt. Sie sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen, sollen 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
      (2) Wahlen zum Senat sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen.
      (3) Ist der Leiter des USEO offiziell abgemeldet, so soll die Ankündigung einer Wahl nach Subsection 1 und 2 später oder früher erfolgen, jedoch mit einer Abweichung von höchstens 5 Tagen.
      (4) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren."

    (2) Section 6, Subsection (3) wird folgendes angefügt:

      "Wird innerhalb von 7 Tagen kein Nachrücker bestimmt, gilt das Mandat als vakant und soll gemäß Article II, Section 1 Subsection (4) dieses Gesetzes neu besetzt werden."


    Article II - Changing Article II
    (1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:

      "Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."

    (2) In Section 3 wird die folgende Subsection angefügt:

      "(6) Entfallen auf eine Liste mehr Sitze als Kandidaten auf der Liste vorhanden sind, gelten die überzähligen Sitze als vakant im Sinne von Article II, Section 1 (3)."


    Article III - Changing Article III
    (1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:

      "Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."

    (2) Section 2 werden die folgende Subsections angefügt:

      "(4) Findet sich innerhalb der Frist kein Kandidat, so wird die Wahl unverzüglich erneut ausgeschrieben; Subsection 1 findet keine Anwendung. Die so erneut ausgeschriebene Wahl soll fünf Tage dauern und spätestens am letzten Tag des Wahlmonats enden; das bereits angelegte Wählerverzechnis behält seine Gültigkeit.
      (5) Findet sich auch bei einer nach Subsection 4 ausgeschriebenen Wahl kein Kandidat, so ist der vakante Senatsitz gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche gemäß Section 1 neu ausgeschrieben."

    (3) Section 4 (2) wird wie folgt neu gefasst:

      "(2) Nachwahlen und Stichwahlen können abweichend von Article III, Section 4 (1) auch an anderen Tagen enden."


    Article IV - Coming into Force
    Dieses Gesetz, auf dem durch die Verfassung bestimmten Weg, in Kraft.


  • The White House
    November 17th, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Restriction of Export to Futuna Act Abolition Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 17.11.2009


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    Restriction of Export to Futuna Act Abolition Act


    Section I – Fundamentals
    Dieses Gesetz dient der Aufhebung des Restriction of Export to Futuna Act.


    Section II – Abolition
    Der Restriction of Export to Futuna Act, in seiner Fassung vom 26.02.2007, wird aufgehoben.


    Section III – Final clause
    Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    November 28th, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Penal Enforcement Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 26.11.2009


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    Penal Enforcement Act



    Section I - General


    (1) Dieses Gesetz regelt den staatlichen Strafvollzug in Astor.



    Section II - Prison Types


    (1) Die Strafvollzugsanstalten unterteilen sich in zwei Kategorien: Prisons und Jails.


    (2) In den Prisons sind Gefangene untergebracht die zu mehr als 15 Tagen Haft oder zum Tode verurteilt worden sind.


    (3) In den Jails sind hauptsächlich Untersuchungsgefangene und solche untergebracht, die zu weniger als 15 Tage Haft verurteilt worden sind. Ist die Aufnahmekapazität der Prisons erschöpft, werden auch Gefangene mit höheren Haftstrafen in Jails untergebracht.



    Section III - Youth penal Enforcement


    (1) Jugendliche Straftäter haben vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs vor Gericht eine Sonderstellung zu bekommen. Der Grundgedanke der erzieherischen Maßnahme steht im Vordergrund zur Bestrafung.


    (2) Die Haftstrafe eines Jugendlichen darf nicht länger als zwei Monate betragen.


    (3) Vor der Verurteilung eines Jugendlichen zu Haft in einer geschlossenen Anstalt kann der Supreme Court auch nach Sec. IV (2) eine Intermediate Sanction anordnen.



    Section IV - Enforcement Models


    (1) Der astorische Strafvollzug gliedert sich in verschiedene Modelle:


    (a) Custodial (Verwahrung)
    (b) Rehabilitation (Resozialisierung)
    (c) Reintegration (Wiedereingliederung)


    (2) Für den Jugendstrafvollzug gelten neben Sec. IV (1) (b) und (c) noch folgende Gliederungen, auch Intermediate Sanctions genannt:


    (a) Community Work (Gemeinnützige Arbeit)
    (b) Electronic monitoring Arrest (Elektronisch überwachter Hausarrest)
    (c) Bootcamp


    (3) Beim custodial model werden Gefangene zur Rückfallverhinderung, Abschreckung oder Vergeltung inhaftiert.


    (4) Beim rehabilitation model wird versucht das deviante Verhalten der Gefangenen zu rehabilitieren.


    (5) Beim reintegration model werden Gefangene auf ihre zukünftige Existenz vorbereitet.


    (6) Beim community work wird der Gefangene dazu verurteilt, gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Über die Art und Dauer entscheidet der Supreme Court je nach Tatbestand.


    (7) Beim electronic monitoring arrest (EMA) wird der Gefangene mit einer elektronischen Fußfessel versehen und überwacht. Den Radius der Bewegungsfreiheit entscheidet der Supreme Court.


    (8) Unter Bootcamps versteht man sogenannte "Umerziehungslager", durch die man eine Haftstrafe vorbeugen kann. Der Supreme Court kann diese Alternative zu einer Haftstrafe verhängen. Der Gefangene muß 24 Tage in einem Bootcamp verbringen ohne zu resignieren. Sollte in diesem Zeitrahmen der Gefangene resignieren wird die Strafe in eine volle Haftstrafe umgewandelt.



    Section V - Legal status of prisoners


    (1) Ein Gefangener hat weiterhin seine Bürgerrechte zu behalten.


    (2) Um seinen Bürgerrechten (z. B. Wahlrecht) folgeleisten zu können, muß der Gefangene einen Antrag beim Supreme Court einreichen. Dies ist nur mit juristischer Unterstützung eines Anwalts möglich.



    Section VI - Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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