Steadfast Desk – Signature of the President

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  • The White House
    December 6th, 2009



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der October, November and December 2009 Budget Act


    gebilligt durch das House of Representatives of the United States am 06.12.2009


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    October, November and December 2009 Budget Act


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen


    Article 2
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Amendment - Haushalt für Oktober, November und Dezember 2009


  • The White House
    January 16th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 12th Election of Congress Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 14.01.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    12th Election of Congress Act Amendment Act


    Article I - Changing Article I
    (1) Section 3 wird wie folgt ersetzt:

      "Section 3 Realization of Elections
      (1) Wahlen zum House of Representatives finden immer in den Monaten März, Juli und November statt. Sie sind spätestens 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen, sollen 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
      (2) Wahlen zum Senat sind spätestens 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen.
      (3) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren."


    Article II - Changing Article II
    (1) Section 1 (4) wird wie folgt geändert:

      "(4) Sind nach einer Wahl Mandate im House vakant, so sind durch das Electoral Office Neuwahlen für die noch zu besetzenden Mandate durchzuführen."


    (2) Section 1 wird anschließend an Subsection (4) wie folgt ergänzt:

      "(5) Finden Nachwahlen gemäß Article II, Section 1 (4) dieses Gesetzes statt, so soll wie folgt vorgegangen werden:
      a) Die Wahlausschreibung soll nach dem Auftreten der Vakanz durch das Electoral Office veröffentlicht werden.
      b) Die Wahl soll 5 Tage dauern und an dem dritten Sonntag, der auf die Veröffentlichung des Wahlausschreibens folgt, enden.
      c) Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
      d) Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden.
      e) Wer sich nicht innerhalb der unter Absatz e genannten Frist in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl. Die Bestimmungen von Article I, Section 2 (7) gelten äquivalent."



    Article III - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.


  • The White House
    January 16th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Regulation of Traffic Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.01.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    Regulation of Traffic Act


    Section 1 - General
    Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung des Straßenverkehrs in den Vereinigten Staaten von Astor, insbesondere auf staatlichen Highways und anderen Bundesstraßen.


    Section 2 - Designation of Roads
    Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:
    (1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen.
    (2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen.


    Section 3 - General Traffic Regulations
    (1) Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur Einhaltung der Verkehrsregeln und zur Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet.
    (2) Zum Führen eines Fahrzeugs ist ein jeder berechtigt der das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine gültige Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besitzt.
    (3) Es dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
    (4) Grundsätzlich gilt in Astor Rechtsverkehr.
    (5) Die laut dem "Manual of Traffic Signs", welches als Appendix I dem Gesetz angefügt ist, ausgewiesenen Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen sind bindend.


    Section 4 - Special Arrangements
    (1) Für Fahrzeuge der öffentlichen Sicherheitsbehörden und Rettungsdienste gelten die Verkehrsregeln in eingeschränktem Maße, wenn sie sich im Einsatz befinden. Die Verletzung von Verkehrsregeln ist für diese Fahrzeuge erlaubt, wenn es zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Rettung von Menschenleben nötig ist.
    (2) Für die Eskortierung von öffentlich bedeutsamen Personen (z.B. Angehörigen der Bundes- oder einer Staatsregierung) können unter Berücksichtigung der Gefährdung der betreffenden Person Straßensperren errichtet werden, um eventuelle Gefahren abzuwehren.


    Section 5 - Astorian Highway Police
    (1) Die Astorian Highway Police untersteht der Federal Highway Administration.
    (2) Die Astorian Highway Police hat die Aufgabe alle unter Sec. 2 aufgeführten Straßen polizeilich zu überwachen. Für bundesstaatliche Autobahnen und Landstraßen ist eine Zusammenarbeit mit der State Police erforderlich.


    Section 6 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Appendix I: Manual of Traffic Signs
    Manual of Traffic Signs


  • The White House
    January 16th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Criminal Procedure Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.01.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    Criminal Procedure Act


    Article I – General


    Sec. 1 – Purpose
    Dieses Gesetz regelt den Ablauf von Strafprozessen am Supreme Court of the United States.


    Sec. 2 – Definition
    (1) Im Rahmen dieses Gesetzes soll der Supreme Court of the United States Act als „SCUSA“ abgekürzt werden.
    (2) Ein Strafprozess im Sinne dieses Gesetzes ist ein Prozess, der vor dem Supreme Court of the United States nach den Maßregeln von Art. IV Sec. 1 SCUSA geführt wird.
    (3) Gegenstand eines Strafprozesses ist eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat. Klageberechtigt sind im Strafprozess die in Art. IV Sec. 1 Subsec. 2 genannten Organe.


    Article II – Procedure


    Sec. 1 – Investigation
    Die gesetzlichen Strafverfolgungsbehörden führen das Ermittlungsverfahren gegen Personen, die unter dem Verdacht stehen, eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat begangen zu haben.


    Sec. 2 – Indictment
    (1) Liegen nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft genügend Beweise vor, die die Schuld des Verdächtigen belegen, so soll der United States Attorney General beim United States Supreme Court die Anklage einreichen.
    (2) Vor der Einreichung der Anklage muss die Staatsanwaltschaft insbesondere beweisen können, dass der Verdächtige
    a) zum Tatzeitpunkt am Tatort war oder nicht durch Entlastungszeugen oder andere Beweise glaubhaft belegen kann, dass er nicht dort gewesen ist;
    b) die Möglichkeit hatte, die Tat zu begehen;
    c) ein Motiv hatte, die Tat zu begehen.
    (3) Die Anklageschrift muss folgende Angaben enthalten:
    a) Namen und Anschrift des Angeschuldigten;
    b) Umschreibung des Sachverhalts, durch den der Angeschuldigte sich strafbar gemacht hat;
    c) die verletzte Vorschrift des USPC im Wortlaut;
    d) Liste aller Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufzurufen gedenkt;
    e) Beschreibung der Beweise, die der Staatsanwaltschaft vorliegen.
    (3) Mit der Einreichung der Anklage wird die Verjährungsfrist für die Tat unterbrochen. Sie bleibt bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen.


    Sec. 3 – Criminal Procedure
    (1) Das Gericht soll einen Termin für die Hauptverhandlung gemäß der allgemeinen Prozessvorschriften festsetzen. Dabei soll das Gericht alle mit anderen Fristen einhergehenden Umstände beachten.
    (2) Das Gericht hat sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch den Angeklagten und seinen Rechtsbeistand, sowie alle zu vernehmenden Zeugen zur Hauptverhandlung unter Angabe des Termins zu laden.
    (3) Das Gericht soll nur solche Zeugen laden, die auf schriftlichen Antrag durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung als Zeugen benannt wurden. Die Benennung hat spätestens bis Prozessbeginn zu erfolgen. Sollte im Laufe der Verhandlung die Notwendigkeit für die Befragung weiterer Zeugen auftreten, so lädt das Gericht diese nach Absatz 2 dieser Sektion, jedoch nur, sofern die Notwendigkeit nicht bereits zu Prozessbeginn offenkundig war.
    (4) Die Hauptverhandlung findet nach den folgenden Maßgaben statt:
    a) Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage.
    b) Der Angeklagte hat sich anschließend an die Anklageverlesung für Guilty oder Not Guilty zu bekennen. Dies erfolgt durch die Verteidigung.
    c) Im Anschluss beginnt die Staatsanwaltschaft dem Gericht alle Beweise vorzulegen und alle ihre Zeugen zu verhören. Diese Zeugen waren gemäß Subsec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
    d) Der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand haben das Recht, alle Zeugen nach mündlichem Antrag ins Kreuzverhör zu nehmen.
    e) Im Anschluss hat haben der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand das Recht, die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweislast zu beantragen.
    f) Fällt die Entscheidung des Gerichtes über die Einstellung negativ aus oder nimmt der Angeklagte dieses Recht nicht wahr, so haben er bzw. sein Rechtsbeistand die eigene Sicht der Dinge vorzulegen.
    g) Die Verteidgung hat das Recht Entlastungszeugen aufzurufen. Diese sind gemäß Subsec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
    h) Alle Zeugen können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie sich selbst oder ihre Angehörigen durch eine Aussage belasten würden.
    i) Im Anschluss an die Zeugenvernehmungen sind die Schlussplädoyers zu halten. Dabei beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Die Verteidigung folgt danach. Grundsätzlich hat der Angeklagte das letzte Wort in einer Verhandlung abzugeben. Von diesem Recht kann durch den Angeklagten Abstand genommen werden.
    j) Das Gericht hat sich zur Beratung zurückzuziehen und festzustellen, ob die Straftat ausreichend belegt ist. Hierbei gilt, dass der Angeklagte solange unschuldig ist, bis seine Schuld eindeutig bewiesen wurde. Ein Urteil ist spätestens 7 Tage nach den Schlussplädoyers begründet durch das Gericht zu veröffentlichen.
    k) Stellt das Gericht die Unschuld des Angeklagten fest, so ist das Verfahren beendet. Der Angeklagte ist frei zu sprechen und darf nicht erneut wegen der selben Angelegenheit vor Gericht gestellt werden.
    l) Stellt es das Gericht die Schuld des Angeklagten fest, so haben die Staatsanwaltschaft und im Anschluss der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand Anträge für das Strafmaß zu stellen und diese zu begründen.
    m) Nach den Strafmaßanträgen zieht sich das Gericht erneut zurück und bestimmt über das Strafmaß. Das Urteil ist spätestens sieben Tage nach der Feststellung der Schuld zu verkünden.


    Sec. 4 – Execution
    (1) Die Vollstreckung des Urteils erfolgt auf Anordnung des Gerichtes durch die zuständigen Behörden.
    (2) Die Vollstreckung darf höchstens einundzwanzig Tage nach der Verkündung des endgültigen Urteils erfolgen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.[/list]


    Article III – Final provisions


    Sec. 1 – Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    January 31st, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Office of Homeland Security Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 26.01.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.





    President of the United States


    Office of Homeland Security Act


    Sec. 1 General
    Dieses Gesetz führt das Amt für innere Sicherheit (Office of Homeland Security) ein.


    Sec. 2 Consultant
    (1) Das Office of Homeland Security ist eine Abteilung des Executive Office of the President.
    (2) Der Präsident ernennt den Director des Office of Homeland Security. Gegebenenfalls kann der Präsident einen stellvertretenden Behördenleiter (Deputy Director) und nachgeordnete Amtsträger ernennen.
    (4) Das Office berät den Präsidenten und die Administration ressortübergreifend in allen Fragen der inneren Sicherheit.


    Sec. 3 Competences
    (1) Das Office of Homeland Security berät die Leiter des Federal Bureau of Investigation, des United States Marshal Service und des United States Secret Service sowie der United States Customs and Border Protection.
    (2) Das Office of Homeland Security
    1. koordiniert die Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Staaten sowie des Department of Justice und des Department of Defense in Fragen der inneren Sicherheit.
    2. übernimmt die Leitung über den Nationalen Katastrophenschutz. Seine Aufgaben sind die Vorbeugung, die Bekämpfung und die Aufarbeitung von Naturkatastrophen.
    (3) In diesen Funktionen kann es den Leitern der Sicherheitsbehörden des Bundes Anweisungen für Ermittlungen und Operationen erteilen, wenn die Leiter der obersten Bundesbehörden, die diesen Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils vorstehen, keine anderslautenden Anweisungen erteilt haben.


    Sec. 4 Report
    Der Director legt dem Präsidenten vierteljährlich einen schriftlichen Bericht über den Zustand der Sicherheitsbehörden vor. Auf Beschluss beider Kammern des Kongresses ist der Bericht dem Kongress in nicht-öffentlicher Sitzung vorzustellen.


    Sec. 5 Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    Febuary 8th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Reform of the Federal Prosecution Regulations Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 08.02.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States



    Reform of the Federal Prosecution Regulations Bill


    Section I – Fundamentals
    Dieses Gesetz dient der Reform der Bestimmungen zu den Vertretern der Vereinigten Staaten von Astor vor den Gerichten und der Anpassung der bisherigen Rechtslage an die reformierten Bestimmungen.


    Section II – Introducing the Federal Prosecutors Act
    Der folgende Federal Prosecutors Act wird Gesetz:



      Federal Prosecutors Act


      Section 1 – Federal Prosecutors
      (1) Federal Prosecutors sind die Amtsträger des Bundes, welche die Vereinigten Staaten vor Gericht vertreten.
      (2) Federal Prosecutors sind
      a) der United States Solicitor General
      b) die United States Attorneys und
      c) die Assistant United States Attorneys.
      (3) Aufgaben der Federal Prosecutors sind insbesondere die Verfolgung von Strafsachen sowie die Verfolgung von und Verteidigung in Prozessen nicht-strafrechtlicher Art, in denen die Vereinigten Staaten eine Partei sind.


      Section 2 – Extraordinary Federal Prosecutors
      (1) Extraordinary Federal Prosecutors sind die Amtsträger des Bundes, welche die Vereinigten Staaten vor Gericht in einzelnen Fällen oder in besonderen Situationen vertreten und lediglich in diesen Fällen die Befugnisse eines Federal Prosecutors erhalten.
      (2) Der U.S. Solicitor General kann, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Federal Prosecutors notwendig ist, Special Assistant United States Attorneys für ein spezielles Verfahren berufen. Special Assistant U.S. Attorneys haben sämtliche Befugnisse eines U.S. Attorneys, jedoch ausschließlich zur Verfolgung des Falles, für welchen sie berufen worden sind. Ihre Ernennung endet spätestens mit der Beendigung des Falls.
      (3) Für den Fall, dass kein Federal Prosecutor amtiert oder sämtliche Federal Prosecutors verhindert sind, übernimmt der United States Attorney General sämtliche Verpflichtungen und Befugnisse eines Federal Prosecutors, bis die Vakanz oder Verhinderung beendet ist. Der U.S. Attorney General kann sich durch einen Special Assistant U.S. Attorney vertreten lassen.


      Section 3 – The United States Solicitor General
      (1) Der United States Solicitor General ist der oberste Federal Prosecutor. Er ist der Vertreter der Vereinigten Staaten vor dem Supreme Court und den weiteren Gerichten.
      (2) Der United States Solicitor General wird auf Vorschlag des United States Attorney General durch den President of the United States ernannt und ist direkt dem Attorney General nachgeordnet.
      (3) Der Attorney General kann im Einvernehmen mit dem Solicitor General einen U.S. Attorney als Deputy States Solicitor General zum ständigen Stellvertreter des Solicitor General berufen. Ist kein Deputy Solicitor General ernannt, so übernimmt der dienstälteste U.S. Attorney als Acting Deputy Solicitor General die Stellvertretung des Solicitor General, wenn dies erforderlich ist.


      Section 4 – The Office of the Solicitor General
      (1) Das Office of the Solicitor General (OSG) ist eine Abteilung des Department of Justice unter der Leitung des United States Solicitor General.
      (2) Das Office of the Solicitor General unterstützt den Solicitor General und die weiteren Federal Prosecutors bei ihrer Arbeit.
      (3) Der Solicitor General legt die Struktur und Aufgabenverteilung im Office of the Solicitor General fest.


      Section 5 – The United States Attorneys
      (1) Der Attorney General kann Personen im Einvernehmen mit dem Solicitor General zum United States Attorney ernennen.
      (2) United States Attorneys vertreten die Vereinigten Staaten anstelle des Solicitor General vor Gericht und unterstützen den Solicitor General bei seiner Arbeit. Sie unterstehen dem Solicitor General.
      (3) Der Solicitor General kann durch Anordnung U.S. Attorneys besondere Zuständigkeitsbereiche zuweisen. Diese Zuständigkeitsbereiche können durch sachliche und/oder räumliche Kriterien definiert werden.


      Section 6 – Assistant United States Attorneys
      (1) Der Solicitor General kann Personen zur Assistant United States Attorneys ernennen.
      (2) Assistant United States Attorneys sind stets einem U.S. Attorney oder dem Solicitor General unterstellt und unterstützen ihren Vorgesetzten bei seiner Arbeit.


      Section 7 – Competence
      (1) Das Office of the Solicitor General ist zuständig für die Vertretung der Vereinigten Staaten in sämtlichen Verfahren vor ordentlichen Bundesgerichten und Gerichten der Bundesstaaten, sofern diese Zuständigkeit im Einzelfalle nicht durch Gesetz einer anderen Behörde übertragen wurde.
      (2) Das Office of the Solicitor General ist ausschließlich zuständig für die Vertretung der Vereinigten Staaten, des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der obersten Bundesbehörden in Verfassungsstreitigkeiten vor dem Supreme Court. Im Einzelfall kann der Solicitor General in Einverständnis mit dem betroffenen Organ die gerichtliche Vertretung dem betroffenen Organ selbst überlassen. Dieses hat in einem solchen Fall einen gerichtlichen Prozessvertreter zu berufen, welcher anstelle des Solicitor General die Prozessvertretung übernimmt.


      Section 8 – Confession of Judgement
      (1) Der Solicitor General kann jederzeit in einem Fall, welcher in die Zuständigkeit des Office of the Solicitor General fällt und für welchen noch kein rechtskräftiges Urteil besteht, durch persönliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Gericht im Namen der Vereinigten Staaten ein „Confession of Judgement“ erklären.
      (2) Durch ein Confession of Judgement erklären die Vereinigten Staaten ihre bisher vertretene Position im Verfahren für hinfällig. Ein Verfahren, in welchem die Vereinigten Staaten als Kläger auftreten, wird nach einem Confession of Judgement umgehend eingestellt. Ein Verfahren, in welchem die Vereinigten Staaten als Beklagte auftraten, ist umgehend mit einem Urteil nach dem Antrag des Klägers zu beenden. Ein auf eine Confession of Judgement folgendes Urteil bedarf über diese hinaus keiner weiteren Begründung.


      Section 9 – Public Prosecution
      (1) Die Anklage in Strafsachen obliegt dem Office of the Solicitor General.
      (2) Der zuständige Federal Prosecutor hat bei sämtlichen Hinweisen auf Straftaten die zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendigen Ermittlungen anzustellen, soweit die Tat von öffentlichem Interesse ist.
      (3) Er ermittelt sowohl belastende wie entlastende Umstände und berücksichtigt beide gleichermaßen. Ergibt sich im Rahmen der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht, so ist Anklage zu erheben. Ergibt sich kein Tatverdacht oder bestehen keine Erfolgsaussichten einer Klage, so ist das Verfahren einzustellen.
      (4) Die Polizeibehörden des Bundes und der Staaten sind verpflichtet, Federal Prosecutors bei ihren Ermittlungen zur Seite zu stehen. Sämtliche Bundes- und Staatenbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
      (5) Gegen die Einstellung eines Verfahrens durch einen untergeordneten Beamten kann Beschwerde beim Solicitor General eingereicht werden. Gegen die Entscheidung des Solicitor General bzw. eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch ihn kann Verwaltungsklage erhoben werden (Klageerzwingungsverfahren).


    Section III – Abrogation of Law
    Der United States Federal Prosecution Service Act vom 30.08.2009 wird hiermit aufgehoben


    Section IV – Amendments to the Supreme Court of the United States Act
    (1) In Art. III, Sec. 2 SSec. 3 des Supreme Court of the United States Act wird das Wort „Attorney“ durch das Wort „Solicitor“ ersetzt.
    (2) Art. IV, Sec. 1 SSec. 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt neu gefasst:

      (2) Strafverfolgungsbehörden sind die durch das Gesetz mit der Verfolgung und Anklage von Straftaten beauftragten Bundesbehörden.


    Section V – Amendments to the Criminal Procedure Act
    (1) In Art. II, Sec. 2 SSec. 1 des Criminal Procedure Act wird das Wort „Attorney“ durch das Wort „Solicitor „ ersetzt.
    (2) In Art. II des Criminal Procedure Act werden nach Section 3 die folgenden Sections 4 und 5 neu eingefügt:

      Sec. 4 – Principles of Criminal Procedure
      (1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem.
      (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
      (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.
      (4) Im Zweifelsfall hat das Gericht eine Entscheidung zugunsten des Anklagten zu treffen.


      Sec. 5 – Private Prosecution
      (1) Private Klage durch den in einem Strafverfahren Geschädigten ist erst zulässig, wenn das Office of the Solicitor General einen Antrag des Geschädigten auf ein Verfahren abgelehnt hat.
      (2) Private Klagen sind nicht zulässig, so lange ein Klageerzwingungsverfahren anhängig ist.
      (3) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.
      (3) Die bisherige Section 4 wird als Section 6 fortgeführt.


    Section VI – Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    Febuary 8th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Moncao Treaty Ratification Act Abrogation Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 08.02.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States



    Moncao Treaty Ratification Act Abrogation Bill


    Section 1 - Abrogation
    Der Moncao Treaty Ratification Act, über den Grundlagenvertrag zwischen den United States und dem Königreich Moncao vom 13. Januar 2008, wird aufgehoben.


    Section 2 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündigung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.



  • The White House
    Febuary 17th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der January and February 2010 Budget Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 16.02.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    January and February 2010 Budget Bill


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen


    Article 2
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Appendix: Haushalt für Januar und Februar 2010


  • The White House
    Febuary 22th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Freedom of Marriage Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 21.02.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    Freedom of Marriage Bill



    An Act to establish the Recognition of Marriage Equality throughout the United States.




    Sec. 1 - Intention
    Dieses Gesetz sichert die Anerkennung rechtmäßig geschlossener Ehen durch die Vereinigten Staaten von Astor.


    Sec. 2 - Forms of Marriage
    (1) Eine Ehe gilt als rechtmäßig unter astorischem Recht geschlossen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    1. Die Ehe wurde gemäß dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten geschlossen.
    2. Die Eheschließung wurde in einem durch das Recht eines Bundesstaates bestimmten Register ordnungsgemäß verzeichnet.
    (2) In Abweichung von Subsection 1 gilt eine Ehe auch dann als rechtmäßig geschlossen, wenn sie in einem ausländischen Staat gemäß der dortigen Gesetze rechtmäßig zu Stande gekommen ist, die beiden Ehepartner das ordnungsgemäße Zustandekommen ihrer Ehe anders nachweisen können und die Ehe durch den Bundesstaat, in welchem die Eheleute ihren Wohnsitz haben, anerkannt wurde.


    Sec. 3 - Recognition of Marriage
    Die Einrichtungen des Bundes erkennen in der Beurteilung von Rechten und Pflichten der Ehepartner gegen einander und gegen andere jede Ehe als rechtmäßig geschlossen an, die den Erfordernissen von Sec. 2 genügt.


    Sec. 4 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    March 14th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Anti-Personnel Mines Ban Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 14.03.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States



    Anti-Personnel Mines Ban Bill


    Sec. 1 - Ratification
    (1) Die Vereinigten Staaten ratifizieren die Erklärung über die Ächtung von Antipersonenminen in ihrer angehängten Form.
    (2) Antipersonenminen im Sinne dieses Gesetzes sind Landminen, die zur Tötung oder Verletzung von Personen ausgelegt und nicht ausschließlich zum Einsatz für Fahrzeuge aber zweihundertundfünfzig Kilogramm geeignet sind.


    Sec. 2 - Ban
    (1) Die Entwicklung und Herstellung, die Einfuhr und Ausfuhr, der Erwerb und die Weitergabe sowie der Einsatz von Antipersonenminen ist untersagt.
    (2) Wer rechtswidrig mit Antipersonenminen handelt, solche herstellt, ein- oder ausführt oder einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter vier Monaten bestraft.


    Sec. 3 - Destruction
    (1) Antipersonenminen, die sich im Besitz des Bundes befinden, sind binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu vernichten.
    (2) Antipersonenminen, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtswidrig hergestellt oder weitergegeben werden, sind durch die Bundesbehörden zu beschlagnahmen und umgehend zu vernichten.
    (3) Die Zurückbehaltung einer beschränkten Anzahl von Antipersonenminen durch staatliche Einrichtungen bleibt gestattet, soweit diese zur Entwicklung von Verfahren zur Minensuche, Minenräumung und Minenvernichtung oder zur Ausbildung in diesen Verfahren notwendig sind. Diese Zurückbehaltung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Secretary of Defense.
    (4) Verminte Gebiete, die auf astorischem Territorium gelegen sind, sind binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von Minen zu räumen.


    Sec. 4 - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Erklärung über die Ächtung von Antipersonenminen | Declaration of the Proscription of Anti-Personnel Mines


    ERKENNEND, dass durch Antipersonenminen unvorhersehbares Leiden und Sterben von Menschen und Kindern begünstigt wird,


    ENTSCHLOSSEN, solche menschenverachtenden und grausamen Mittel nicht mehr einsetzen, herstellen oder verkaufen zu wollen,


    ZUVERSICHTLICH, dass sich viele Völker der Erde diesem Aufruf anschließen werden,


    ERKLÄREN die unterzeichnenden Staaten zu diesem Zwecke das Folgende:


    1. Als Antipersonenminen werden alle solche Minen betrachtet, die für den Einsatz gegen menschliche Personen und nicht ausschließlich für den Einsatz gegen Fahrzeuge ab einem Gewicht von 250 kg geeignet sind.


    2. Die Entwicklung, die Herstellung, der Handel und der Einsatz von Antipersonenminen wird geächtet und unterbunden.


    3. Vorhandene Antipersonenminen werden nicht eingesetzt und nach Möglichkeit vernichtet.


  • The White House
    March 14th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der First Clarification Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 19.03.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States



    First Clarification Act



    Sec. 1. Amending the Supreme Court of the United States Act
    Art. IV Sec. 4 SCOTUS Act wird wie folgt neu gefasst:


      (1) Auf Antrag des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Kongresses der Vereinigten Staaten oder seines Präsidenten sowie eines Hauses des Kongresses oder dessen Vorsitzenden erstellt der Supreme Court Gutachten in allen Angelegenheiten verfassungsrechtlicher Art.
      (2) Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass eine durch das Gutachten behandelte Frage für einen konkreten Fall notwendig und ratsam ist. Diese Voraussetzung ist beispielsweise erfüllt, wenn diese Frage für ein laufendes Gesetzgebungsverfahren relevant ist.
      (3) Ein Gutachten bindet den Supreme Court bei einer spätere Entscheidung über die im Gutachten behandelte Frage nicht.


    Sec. 2. Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    March 14th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Imperial Federation Sanctions Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 19.03.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States



    Imperial Federation Sanctions Act



    Sec. 1 - Basic Provisions
    (1) Dieses Gesetz verhängt Sanktionen gegen die Imperial Federation.
    (2) Die Sanktionen sind die politische Antwort auf das aggresive Auftreten offizieller Vertreter des Staates gegenüber den Vereinigten Staaten sowie der Ausweisung offizieller Vertreter der Vereinigten Staaten aus der Imperial Federation.


    Sec. 2 - Diplomatic Relations
    (1) Offizielle diplomatische Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Imperial Federation finden nicht statt.
    (2) Vertretern der Exekutive ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufliche Beziehungen zu Vertretern der Imperial Federation zu pflegen.
    (3) Ein Verstoß gegen Abs. 2 ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 6 des United States Penalty Code strafbar.


    Sec. 3 - Prohibition of Weapons Exports
    (1) Es ist untersagt, Kriegswaffen, Munition oder Einzelteile von Kriegswaffen in die Imperial Federation auszuführen.
    (2) Es ist ebenfalls untersagt, Pläne zur Herstellung solcher Waffen oder Waffenteile in die Imperial Federation auszuführen.
    (3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.


    Sec. 4 - Prohibition of Exports of Goods Supporting Weapons Production
    (1) Es ist untersagt, Produkte in die Imperial Federation auszuführen, die zum potenziellen Einsatz als Kriegswaffen geeignet sind. Darunter zählen vor allem:
    1. Verkehrsflugzeuge;
    2. Schiffe mit einer Tonnage von über 10.000 Tonnen;
    3. Gepanzerte Fahrzeuge aller Art;
    4. Fahrzeuge mit einer Nutzlast von über fünf Tonnen;
    5. Handfeuer- und halbautomatische Waffen.
    (2) Es ist untersagt, Rohstoffe in die Imperial Federation auszuführen, die zur Herstellung von Waffen oder Munition dienen können, oder die bei der Durchführung eines Krieges eine strategische Bedeutung haben können. Darunter zählen vor allem:
    1. Rohöl und weiterverarbeitete Produkte wie Benzin oder Kerosin;
    2. Rohstahl;
    3. Eisen;
    4. Kohle.
    (3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.


    Sec. 5 - Prohibition of Exports of Goods Supporting the Production of Atomic, Chemical and Nuclear Weapons
    (1) Es ist untersagt, Produkte in die Imperial Federation auszuführen, die zur Entwicklung oder Fertigung von atomaren Sprengkörpern geeignet sind.
    (2) Es ist untersagt, Viren- und Bakterienstämme in die Imperial Federation auszuführen, die nach der Gefahrenklassifikation des Department of Interior in den Stufen C4 und C5 bewertet werden.
    (3) Es ist untersagt, Rohstoffe in die Imperial Federation auszuführen, die zur Herstellung von Gasen geeignet sind, die als Kampfstoff im Krieg eingesetzt werden können.
    (4) Es ist untersagt, Pläne zur Herstellung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen in die Imperial Federation auszuführen.
    (5) Ein Verstoß gegen Abs. 1 bis 4 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.


    Sec. 6 - Supervision of Export Prohibitions
    (1) Jede Ausfuhr in die Imperial Federation muss beim Department of Trade and Treasury beantragt werden. Dieses entscheidet unter Einbeziehung des Department of Defense, ob die auszuführenden Waren unter die Restriktionen dieses Gesetzes fallen.
    (2) Nur wenn das Department of Trade and Treasury dem Antrag auf Ausfuhr zustimmt, darf die Ausfuhr der deklarierten Waren in die Imperial Federation erfolgen.


    Sec. 7 - Import Ban
    (1) Die Einfuhr von Waren, die in der Imperial Federation gefertigt wurden, ist untersagt.
    (2) Das Department of Trade and Treasury kann durch Erlass die Zulässigkeit der Einfuhr bestimmter Warengruppen festlegen, wenn diese für die Gesamtwirtschaft der Vereinigten Staaten unabdingbar sind.


    Sec. 8 - Exports via Transit Countries
    Wird festgestellt, dass Waren, die nach diesem Gesetz nicht in die Imperial Federation ausgeführt werden dürfen, über ein Drittland in die Imperial Federation ausgeführt werden, kann das Department of Trade and Treasury per Erlass die Ausfuhr der betroffenen Waren an das Drittland untersagen.


    Sec. 9 - Travel Ban
    (1) Die Ein- und Ausreise von Personen mit einer Staatsbürgerschaft der Imperial Federation in die Vereinigten Staaten oder aus den Vereinigten Staaten ist untersagt.
    (2) Davon unberührt sind Verpflichtungen der Vereinigten Staaten aus dem Vertrag über den Status des Geländes und der Gebäude des Rates der Nationen innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor. Entsprechend eingereiste Personen mit Schutzstatus haben die Vereinigten Staaten unverzüglich nach Erledigung ihrer Angelegenheiten beim Rat der Nationen zu verlassen.
    (3) Direkte Flüge zwischen Flughäfen in den Vereinigten Staaten und der Imperial Federation sowie Flüge mit Zwischenstop in einem der beiden Länder sind untersagt.


    Sec. 10 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtliche Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    April 4th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der United States Penalty Code Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 31.03.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    United States Penalty Code Amendment Act


    Section 1
    Chapter II Article III Section 3 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft."


    Section 2
    Chapter II Article III Section 4 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      " Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft."


    Section 3
    Chapter II Article I Section 5 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft."


    Section 4
    Chapter II Article III Section 2 Subsection 2 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "Führt die Körperverletzung zum Tode, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat."


    Section 5
    Chapter II Article III Section 5 Subsection 2 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft."


    Section 6
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    April 4th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der State of the Union Report Act Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 31.03.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    State of the Union Report Act Amendment Act


    Section 1
    Section 2 Subsection 2 des State of the Union Report Act wird wie folgt geändert:

      "Der Präsident sollte wenigstens in den Monaten April, August und Dezember eine Unterrichtung des Kongresses gemäß Subsection 1 vornehmen."


    Section 2
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    April 7th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Election of Congress Conformance Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 04.04.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    Election of Congress Conformance Act


    Article I – Changing Article 6
    (1) Section 6, Subsection (1), Absatz i) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:

      “i) mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist nach Section 6 (1i) dieses Gesetzes vollendet ist. Wortmeldungen, die nach Vollendung der Frist im Kongress geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug des Mandats.“


    (2) Section 6 wird eine neue Subsection 2 angefügt:

      “(2) Der Mandatsverlust auf Grund von Inaktivität ist nur möglich, wenn es innerhalb dieser vierzehn Tage mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat. Eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.“


    (3) Section 6 wird eine neue Subsection 3 angefügt:

      “(3) Abstimmungen einer oder beider der Kammern des Kongresses, an denen ein Mandatsträger, der sein Mandat gemäß diesem Gesetz bereits verloren hat, teilnimmt, sind erst zu beenden, wenn der Verlust des Mandates rückwirkend festgestellt wurde. Die Abstimmungsoption des Mandatars, der sein Mandat für verlustig erklärt wurde, ist nicht zu beachten.“


    (4) Die Subsection 2 wird gemäß der neuen Reihenfolge in Subsection 4 umdeklariert.


    (5) Die Subsection 3 wird gemäß der neuen Reihenfolge in Subsection 5 umdeklariert und wie folgt geändert:

      “(5) Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt der Listennachfolger auf den freien Sitz nach. Fehlt ein solcher Listennachfolger, hat dieser inzwischen das Wählbarkeitsrecht verloren oder erklären sämtliche Listennachfolger ihren Verzicht, gilt das Mandat als vakant und soll gemäß Article II, Section 1 Subsection (4) dieses Gesetzes neu besetzt werden.“


    Article II – Changing Article II
    (1) Section 1 (2), des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:

      “(2) Des Repräsentantenhaus besteht gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus mindestens 5 Abgeordneten. Es werden je zwei Mandate hinzugezählt wenn:
      a) die Zahl der Staatsbürger größer oder gleich 30 ist (= 7 Mandate)
      b) die Zahl der Staatsbürger größer oder gleich 50 ist (= 9 Mandate)
      c) die Zahl der Staatsbürger größer oder gleich 70 ist (= 11 Mandate).
      Bei der Bestimmung der Mandatszahlen gilt die Zahl der Staatsbürgerschaften, die am ersten Tag der Wahl gemäß der Staatsbürgerschaftsliste vorliegt.“


    Article III – Coming into Force
    Das Gesetz tritt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    April 12th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der March & April 2010 Budget Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.04.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States



    March & April 2010 Budget Act


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen


    Article 2
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




  • The White House
    April 20th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 1st Transition Act Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 20.04.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    1st Transition Act Amendment Act


    Sec. 1. Amending the Transiton Act.
    (1) In Section 2 wird die folgende Subsection 5 eingefügt:

      "(5) Führt ein Amtsträger im Sinne von Article IV, Section 2 der Bundesverfassung die Amtsgeschäfte des Präsidenten, so obliegen diesem die Pflichten nach diesem Gesetz für den Zeitraum der Geschäftsführung."

    Die bisherige Subsection 5 wird zur Subsection 6.


    (2) Section 4 wird zur Subsection 1 der Section 4. In Section 4, Subsection 1 wird
    a) nach den Worten "Ein Präsident der Vereinigten Staaten, der seinen Pflichten nach diesem Gesetz" das Wort "schuldhaft" eingefügt und
    b) ein zweiter Satz mit folgendem Wortlaut angefügt: "Satz 1 gilt ebenso für einen Amtsträger im Sinne von Section 2, Subsection 5 dieses Gesetzes, der die Amtsgeschäfte des Präsidenten im Zeitraum der Transition für mindestens drei Tage geführt hat."


    (3) Section 4 wird die folgende Subsection 2 angefügt:

      "(2) Schuldhaft gemäß Subsection 1 handelt, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die entsprechende Amtshandlung unterlassen hat."

    Sec. 2. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


  • The White House
    April 25th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Economy Reorganization Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 21.04.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    ECONOMY REORGANIZATION Act


    Article I: General Provisions
    (1) Dieses Gesetz dient der Reform der astorischen Unternehmensformen und der Profit Tax.
    (2) Nachfolgend werden folgende Abkürzungen oder Synonyme verwendet:

    1. DoTT entspricht dem Department of Trade & Treasury;
    2. TB entspricht dem aktuellen technischen Betreiber;
    3. BsEcoSim und WiSim werden synonym verwendet.


    Article II: Astorian Companies & Accounts Act
    Das in Appendix I angeführte Gesetz wird geltendes Recht.



    Article III: Temporary Provisions
    (1) Jedes nach dem Federal Enterprise Act gegründete Unternehmen

    1. muss nach dem Astorian Companies Act neu gegründet werden. Die Neugründung ist beim DoTT bekannt zu geben. Ein Neuanlegen des Kontos ist dabei nicht notwendig. Das DoTT soll sich, mit Unterstützung des TB, um die Umtragung der Kontentypen neu gegründeter Unternehmen innerhalb der BsEcoSim kümmern.
    2. gilt als geschäftsunfähig, falls es zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Die Geschäftsunfähigkeit ist durch das DoTT festzustellen und das betroffene Konto durch den TB gesperrt werden, bis die Neugründung durchgeführt wurde, oder das Unternehmen aufgelöst wird. Geschäftsunfähige Unternehmen haben ihre Arbeit einzustellen. Der TB soll diesbezüglich die Produktion des betreffenden Unternehmens innerhalb der BsEcoSim einstellen.
    3. wird aufgelöst, falls es nach Eintreten der Geschäftsunfähigkeit, seit 2 Monaten nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Betriebe und lagernde Güter werden durch das DoTT öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Der daraus resultierende Gewinn, sowie alle auf dem Konto vorhandenen Geldmittel, werden - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt.
    4. welches nach Punkt c dieses Absatzes aufgelöst wurde, kann innerhalb von zwei Monaten durch seinen Besitzer laut Punkt a dieses Absatzes neu gegründet werden. Geschieht dies, soll der Besitzer alle Betriebe und lagernden Güter - die noch nicht versteigert wurden - sowie die vom Bund einbehaltenen Geldmittel, zurück erhalten. Hierzu muss der Antragsteller beweisen können, dass er der legitime Besitzer der Unternehmung ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse). Die Entsperrung des Kontos ist auf Antrag des DoTT durch den TB zu veranlassen. Wird ein Unternehmen nicht nach diesem Punkt neu gegründet, soll das betroffene Konto auf Antrag des DoTTs durch den TB endgültig gelöscht werden.

    (2) Staatliche Konten müssen laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) c als Governmental Account neu gegründet werden. Absatz (1) a dieses Artikels findet sinngemäß Anwendung. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle in Appendix II aufgeführten Konten.
    (3) Für Vereins- und Parteikonten findet Absatz 1 dieses Artikels sinngemäß Anwendung. Betroffene Konten müssen als Society Account laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) d neu gegründet werden. Als Legitimation nach Punkt d Satz 3 des genannten Absatzes wird abweichend davon auch die offizielle Bestätigung der Partei bzw. des Vereins anerkannt.
    (4) Alle angeordneten Maßnahmen laut Absatz 1 dieses Artikels müssen durch das DoTT öffentlich bekannt gegeben werden. Die Bekanntmachungen müssen, sofern es sich um Maßnahmen laut Absatz 1 c oder d dieses Artikels handelt, stets alle relevanten Geldsummen beinhalten.
    (5) Die ungültig gewordenen Kontenformen sind durch den TB entsprechend zu kennzeichnen und nach komplettem Übergang aller Konten zu entfernen.
    (6) Ein Unternehmen, das nach dem ACAA (neu-)gegründet wurde, ist kein Steuerschuldner laut Federal Coporate Profit Tax Act.



    Article IV: Final Provisions
    (1) Die Verordnung "Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies" wird aufgehoben.
    (2) Alle nach dem Article 2 (3) Federal Enterprise Act eingezahlten Sicherheitsbeträge werden zurückbezahlt.
    (3) Der Federal Enterprise Act tritt außer Kraft.
    (4) Der Federal Corporate Profit Tax Act tritt, zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, außer Kraft.
    (5) Dieses Gesetz tritt laut den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.



    Appendix I: Astorian Companies & Accounts Act



    ASTORIAN COMPANIES & ACCOUNTS ACT


    Article I: Introduction
    (1) Jede Person kann Unternehmensgründungen im gesamten Bundesgebiet vornehmen und Vereinskonten anlegen.
    (2) Das Department of Trade & Treasury wird im Folgenden als DoTT, der derzeitige technische Betreiber als TB abgekürzt.



    Article II: Account Types
    (1) Neben den Privatkonten gibt es innerhalb der United States folgende Kontenformen:

    1. Manufacturing Company (MC): Ein Unternehmen das Rohstoffe fördert, Güter erzeugt oder weiterverarbeitet;
    2. Service Company (SC): Ein Dienstleistungs-, Handels- oder Holding-Unternehmen;
    3. Governmental Account (GA): Ein Konto im Besitz des Bundes oder eines Bundesstaates;
    4. Society Account (SA): Ein Vereins- oder Parteikonto.

    (2) Ein Unternehmen wird, mit der Eröffnung eines Kontos und Wahl des entsprechenden Kontentyps innerhalb der WiSim, gegründet.
    (3) Nur MCs und GAs dürfen in der WiSim Betriebe errichten und führen.
    (4) Jedes Unternehmen, dass nach diesem Gesetz gegründet wird, haftet mit der vollen Höhe des Unternehmenswertes.
    (5) Der Kontotyp eines Unternehmens kann auf Antrag des Besitzers beim DoTT - von MC auf SC oder umgekehrt - durch den TB geändert werden. Bei einer Änderung einer MC in eine SC sind verbliebene Betriebe durch das DoTT einzuziehen. Auf Antrag des Eigentümers werden die Betriebe auf eine angegebene MC übertragen. Geschieht dies nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt dies als Verzicht des Besitzers und die Betriebe verbleiben vollends dem Bund.
    (6) GAs dürfen nur von dazu legitimierten Personen gegründet werden. Neu gegründete GAs müssen beim DoTT gemeldet werden, welches die Legitimation überprüft. GAs ohne Legitimation können auf Antrag des DoTTs ohne vorherige Warnung durch den TB gesperrt werden. Die Sperrung ist öffentlich bekannt zu geben. Wird die Legitimation ab dem Zeitpunkt der Sperrung nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen, soll das DoTT alle Waren, Betriebe und Geldmittel einziehen und öffentlich an den Meistbietenden versteigern. Der Gewinn und allfällige Geldmittel sollen - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt werden. Das betroffene Konto ist danach durch den TB zu löschen. Wer einen GA anlegt, ohne dazu legitimiert zu sein, erfüllt den Tatbestand von Article II, Section 6 (1) des USPC.



    Article III: Profit Tax
    (1) Jedes Unternehmen, das als MC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an den Staat abführen.
    (2) Jedes Unternehmen, das als SC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an das Volk abführen.
    (3) Von jedem SA müssen monatlich 5% seines Gewinns an das Volk abgeführt werden.
    (4) Der Einzug der Profit Tax ist durch das DoTT zu gewährleisten.
    (5) Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Article III, Section 5 (2) des USPC.



    Article IV: Closure
    (1) Auf Antrag des Eigentümers beim DoTT können MCs, SCs, GAs und SAs aufgelöst werden. Betroffene Konten sind auf Antrag des DoTTs durch den TB zu löschen.
    (2) Der Antrag auf Löschung ist durch das DoTT öffentlich zu bestätigen. Die Löschung soll zwei Wochen nach öffentlicher Bestätigung erfolgen. Verbliebene Waren, Betriebe und Geldmittel sind zuvor durch das DoTT einzuziehen. Bis dahin kann der Antrag zurückgezogen werden.



    Article V: Final Provisions
    (1) Bei Anträgen nach Article II (5) oder Article IV dieses Gesetzes, muss der Betroffene nachweisen können, dass er der legitime Besitzer des Kontos ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse).
    (2) Steuern nach diesem Gesetz werden das erste mal am ersten Tag des Monats, nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, für den vorherigen Monat eingezogen.


    Appendix II: Anerkannte staatliche Konten



    • #1 - The People
    • #2 - Economic Support Bank
    • #3 - Federal Reserve Bank
    • #4 - Department of Trade & Treasury
    • #48 - Securties of Incorps

  • The White House
    April 28th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der May 2010 Budget Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 27.04.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    May 2010 Budget Act


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen


    Article 2
    Dieses Gesetz tritt laut den Regelungen der Verfassung in Kraft.


    Appendix: Haushalt für Mai 2010


  • The White House
    April 28th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Armed Forces Jurisdiction Abrogation Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 07.05.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    Armed Forces Jurisdiction Abrogation Act


    An act to restore constitutional conformity to the U.S. Armed Forces Jurisdiction.


    Sec. 1. Abrogation of the Armed Forces Jurisdiction Act.
    Der Armed Forces Jurisdiction Act wird aufgehoben.


    Sec. 2. Amending the Supreme Court of the United States Act
    Art. I, Sec. 3 Ssec. 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt neu gefasst:
    "(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren."


    Sec. 3. Amending the Federal Institutions' Police Act.
    (1) Nach dem Article IV mit der Überschrift "Federal Reserve Bank Police" wird der folgende Article V in den Federal Institutions' Police Act eingefügt:

      Article V - Military Police


      Section 1: Fundamentals
      (a) Die Military Police (MP) sorgt für die Sicherheit aller militärischen und zivilen Anlagen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.


      Section 2: Jurisdiction of the Military Police
      (a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der MP umfasst alle nach Gesetz oder Verordnung den Streitkräften der Vereinigten Staaten zugewiesenen Anlagen, einschließlich der diesen Anlagen zugehörigen militärischen Sperrgebiete.
      (b) Die MP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter. Insbesondere ist die MP ausschließlich für die Überwachung von Kriegsgefangenen und für den Betrieb militärischer Gefängnisse, für die Verkehrsregelung auf den in der Subsection (a) genannten Gebieten sowie für die Suche nach Fahnenflüchtigen zuständig.
      (c) Die MP besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.


      Section 3: Organisation
      (1) Die MP untersteht dem Chairman of the Joint Chiefs of Staff.
      (2) Der Chairman beruft und entlässt einen Angehörgen der Streitkräfte, der mindestens im Rang eines Brigadier General dient, einen Chief of the Military Police. Der Chief of the Military Police führt die täglichen Geschäfte der MP.
      (3) Der Chairman of the Joint Chiefs of Staff erlässt im Einvernehmen mit den anderen Joint Chiefs of Staff die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der MP, die genaue Organisation der MP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der MP betreffenden Angelegenheiten.

    (2) Der bisherige Article IV des Federal Institutions' Police Act mit der Überschrift "Final provisions" wird zu Article VI.


    Sec. 4. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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